Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 57 - 2. Oktober 2003

Familiensport Hockey - Folge II

In der ersten Folge wurde die Frage behandelt - "Warum Familiensport?".
In dieser Folge wird seitens des Autors die Frage gestellt:

Familiensport - was ist denn das?
"Familiensport ist ein spielerisches Angebot für Familien, das keine Ausgrenzung hinsichtlich der Altersstruktur und dem Geschlecht macht und das zeitlich und räumlich gemeinsam durchgeführt wird.
Durch ein solches Angebot soll nicht nur das körperliche Wohlbefinden der einzelnen Familienmitglieder gefördert werden, sondern auch das Verständnis und die Akzeptanz untereinander sowie gegenüber anderen Familien gesteigert werden.
Familiensport zielt somit immer auf körperliches und geistiges Wohlbefinden der Teilnehmer ab.
Spiel und Sport soll hierbei als ein Erlebnisfeld erfahren werden, das die Familien in das Zentrum der Entscheidungen stellt, dass zur innerlichen Bereicherung und Freude führt und das vor allem auch Raum und Freiheit für Erproben, Genießen, individuelles Leisten, Kontakte, Kommunikation, Reflexion und eigene Entscheidung lässt.
Daraus ergibt sich, dass es gerade dann, wenn Familien gemeinsam spielerisch-sportlich aktiv sind, weniger um Training, sondern vielmehr um freizeitsportliche Betätigung im weitesten Sinne geht.
Gleichzeitig muss auch deutlich sein,, dass der Grundsatz der gemeinsamen spielerisch-sportlichen Aktivität im Familiensport Ausnahmen zulässt, ja mitunter sogar notwendig macht.
So kann es auch durchaus möglich sein, alters-, geschlechts-, niveau- und/oder interessensspezifische Angebote im Sinne des räumlichen und zeitlichen Nebeneinanders zu machen, wenn es der Wunsch der Teilnehmer/innen ist und nicht zur Regel wird. Hierbei gilt allerdings auch, dass nicht Kokurrenz, Leistungsvergleich, Normierung, Gewinnen und Verlieren, sondern Partnerschaft, Rücksichtnahme, Offenheit und Angstfreiheit die zentralen Leitmotive solcher Aktivitäten sind.
Familiensport kann somit einen wesentlichen Beitrag zur Zusammenführung und zum besseren Verständnis der Familienmitglieder untereinander sowie gegenüber anderen Familien leisten.

Noch Plätze frei beim Trainer-Symposium des DHB in Köln

Bei dem Trainer-Symposium am 14./15. 11. 2003 in Köln sind noch Plätze frei.
Meldungen bitte an das DHB-Breitensport- und Vereinshilfe-Referat; Theresienhöhe, 50354 Hürth.
Wegen der Bettenreservierung sollten sich Teilnehmer/innen mit Übernachtung sofort per EMail melden.

Erlasse und Richtlinien zur "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich"

Bei den in den Anfängen unübersichtlichen und umfangreichen Informationen zur Ganztagsgrundschule ist es notwendig, die Grundsätze zu folgenden Positionen noch einmal zu nennen:

Ziele und Grundsätze
Organisation
Personal
Versicherungsschutz
Zuwendungsvoraussetzungen
Finanzierung
Termine der Antragsstellung Auszahlung der Fördermittel


Ziele und Grundsätze
Die Offene Ganztagsschule arbeitet mit außerschulischen Trägern sowie Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammen und umfasst außerhalb des Schulunterrichts folgende Angebote:
- Förder, Betreuungs- und Freizeitangebote
- besondere Förderangebote
- Angebote zur Stärkung der Familienerziehung

Die Angebote werden außerhalb des planmäßigen Unterrichts, an unterrichtsfreien Tagen und bei Bedarf in den Ferien angeboten.

Horte und Schulkinderhäuser sowie andere Angebote der Ganztagsbetreuung können schrittweise in die Offene GTS überführt werden. Die Weiterförderung dieser Einrichtungen ist dann gemäß Gesetz über Tageseinrichtung für Kinder-Ganz-Tages-Kindergarten (GTK) ausgeschlossen.

Es sollen zwischen dem beteiligten Schulträger und den außerschulischen Partnern Kooperationsverträge geschlossen werden.

Organisation
Die Schulkonferenz beschließt die Planung und Ausgestaltung der außerschulischen Angebote. Das Ganztagskonzept wird Teil des Schulprogramms.

Lehrkräfte, Mitarbeiter/innen in den außerschulischen Angeboten, Eltern, Schulträger und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten zudammen.

Die Angebote stehen für einen Teil der Kinder oder für alle bereit.

Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist freiwillig. Die Anmeldung zur Teilnahme bindet das Kind jedoch für die Dauer des Schuljahres.

Zeitrahmen der Offenen GGS:
- 8°°-16°° Uhr, mindestens ab 15°° Uhr; angestrebt wird dieses auch für unterrichtsfreie Tage (außer samstags, sonntags, feiertags). In den Ferien ist es möglich, bei Bedarf in Abstimmung mit dem Jugendhilfeträger, ein Ferienprogramm zu organisieren.

Außerunterrichtliche Angebote sind schulische Veranstaltungen.

Außerunterrichtliche Angebote können sein:
- weitergehende Förderangebote (z.B. Hausaufgabenhilfe, Sprachförderung)
- themenbezogenen, klassen-, jahrgangübergreifenden Aktivitäten, AG's und Projekte (u.a. auch Sport)
- Angebote zu musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung sowie Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote incl. kompensatorischer Bewegungsförderung.
- Projekte der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder/Jugendliche sollen Gelegenheit für einen Imbiss/Mahlzeit haben.

Es sollen Möglichkeiten der Elternberatung geschaffen werden.

Zwischen Schulen und beteiligten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder anderer Träger wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Er regelt die Leistungen der Kooperationspartner und die Erstellung und Umsetzung des pädagogischen Konzepts.

Die Gruppengröße beträgt max. 25 Kinder (12 Sonderschulen).

Personal
Die Qualifikation richtest sich nach den Betreuungsbedürfnissen.
- Lehrer/innen
- Erzieher/innen
- Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen
- Sport-Übungsleiter/innen ergänzend dazu:
- ehrenamtlich tätige Personen
- Eltern
- Senioren/Seniorinnen
- ältere Schüler/innen
- Studenten/inen

Der Schultäger entscheidet mit der Schulleitung über Einstellung und Beschäftigung. Stellt ein außerschulischer Träger Personal ein, sind Rechte und Pflichten in der Kooperationsvereinbarung festzuhalten.

Der Schulträger stellt regelmäßigen und fachgerechten Austausch zwischen Lehrkräften und Mitarbeiter/innen sicher.
Das Personal der außerunterrichtlichen Angebote wird in Diskussionen um GT-Konzept in die Schulkonferenzen einbezogen (Gästestatus)

Die Belehrung des Personals durch die Schulleitung über gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz wird sichergestellt.

Versicherungsschutz
Schüler/innen sind unfallversichert (auch an unterrichtsfreien Tagen und Ferien) - gesetzliche Unfallversicherung.

Das Personal bei Anstellung beim Schulträger ist unfallversichert.

Das Personal anderer Träger ist unfallversichert beim jeweiligen Träger.

Eltern und andere Personen, die im Auftrag einer öffentlichen Schule mitwirken sind über das Land unfallversichert (LUK NRW).

Das Personal ist für Körper- oder Sachschäden der anvertrauten Schüler/innen von der Haftung freigestellt.

Zuwendungsvoraussetzungen
Eine Kurzfassung eines abgestimmten Konzepts von Schulträger und örtlichen Kinder- und Jugendhilfeträger.

Kurzfassung eines abgestimmten Konzepts von Schulträger und örtlichen Kinder- und Jugendhilfeträger.

Kurzfassung des Ganztagskonzepts der Offenen Ganztagsgrundschule.

Kooperationsvereinbarung zwischen Schulträger/Schule und anerkanntem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Einen Kostenplan.

Einen Zeitplan mit den Angeboten.

Nachweis der Durchführung in geeigneten Räumen in oder im Umfeld der Schule.

Eine Erklärung, dass es sich bei der Umgestaltung der bestehenden Ganztagsangebote in eine OGS im Primarstufenbereich um eine auf Dauer angelegte Maßnahme handelt.

Finanzierung
Die Finanzierung besteht aus:
- eines Festbetrages von 615€ je Kind/je Schuljahr
- 0,1 Lehrerstellen pro 25 Schüler/innen oder stattdessen Festbetrag von 205€ je Kind/je Schuljahr
- Eigenanteil der Schulträger von 410€ je Kind/je Schuljahr
- Elternbeiträge bis maximal 100€ je Kind/je Monat (soziale Staffelung

Termine der Antragsstellung
Die Antragsstellung muss jeweils für das kommende Schuljahr bis zum 30.04. eines jeden Jahres getätigt werden.

Auszahlung der Fördermittel
Die Auszahlung der Fördermittel findet in gleichen Raten zum 01.09. und 01.03. des jeweiligen Jahres statt.

Anmerkung:
Diese schwerpunktmäßigte Darstellung kann innhaltlich nicht von unseren Vereinen getätigt werden.
Deshalb ist es sinnvoll, sich bei Einstiegsfragen an den jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund zu wenden.
Mittelfristig, werden dann entsprechende "Koordinierungsstellen" bei den Stadt- und Kreissportbünden eingerichtet sein.
Sollten im Laufe der Entwicklung bestehende Partnerschulen unserer Vereine GTS werden, dann werden die Arbeitshilfen "Sport in der Ganztagsbetreuung" ausreichen, bzw. Koordinierungsstellen, als auch die Hockeyjugend können unterstützen.

Positionspapier zur angekündigten Haushaltspolitik der Landesregierung bezogen auf den Sport vom LSB-Präsidenten Richard Winkels

Nachfolgend der Orginaltext des Positionspapiers vom LandesSportBund-Präsidenten Richard Winkels.
Richard Winkels weist in seinem Anschreiben als Präsident des LSB-NRW darauf hin, dass er sich außerstande sieht, sich diesem in seinem Positonspapier beschriebenen Wechsel der Sportförderung des Landes mit zu tragen:

"Am 26.09.2003 hat der Sportminister des Landes Nordrhein-Westfalen den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Schatzmeister des LandesSportBundes darüber informiert, dass die Landesregierung in den geplanten Doppelhaushalt 2004/2005 die Mittel für den Sportstättenbau umgerechnet pro Kopf der Einwohner der Städte und Gemeinden über das Gemeindefinanzierungsgesetz, kurz GFG, zur Verfügung stellen will. Hier sollen 12 Millionen Euro, also 67 Cent pro Einwohner "ausgeschüttet" werden. Die ursprünglichen Haushaltstitel "Förderung des Sportstättenbaus bei Kommunen/Gemeinden" und "Förderung der Übungsarbeit in den Vereinen" fallen zukünftig weg. Beide Positionen werden in den neueingebrachten Titel "Sportpauschale" eingehen. Eine Zweckbindung kann den Städten und Gemeinden über das GFG nicht zwingend vorgeschrieben werden.

Damit will die Landesregierung Städte und Gemeinden vor Spoarmaßnahmen schonen und ihnen ein verlässlicher Partner sein.
Damit erreicht die Landesregierung in der Sportpolitik keine neue Qualität! - Im Gegenteil:

- Der ursprüngliche Ansatz, dass Gießkannenprinzip abzubauen, wird verstärkt.
- Der noch im letzten Jahr gefeierte Fortschritt, die Förderung der Übungsarbeit im Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten, wird ad absurdum geführt.
- "Eine dauerhafte Sicherung und qualitative Veränderung der Übungsleiterpauschale", so der Finanzminister am 05.11.2002 wird also zukünftig nicht mehr geben. - Unabhängig davon, dass der LandesSportBund durch diese Regelung in seinem sportpolitischem Gewicht nicht nur gegenüber der Politik, sondern auch innerhalb der Sportorganisation geschwächt wird, ist der sich damit ergebende Gesamtbetrag von 27 Millionen Euro, mit der Städte und Gemeinden "gestärkt" werden sollen, nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn nach Auffassung de LandesSportBundes müssen pro Kopf der Einwohner mindestens 6Euro allein für den Sportstättenbau zu Verfügung gestellt werden, um den Verfall von Sportanlagen zu verhindern (Schreiben des Präsidenten vom 18.09.2003 an Ina-Meise-Laukamp).

Es liegt dei Frage nahe, ob mit dieser Art und Weise eine günstige Stimmung in den Kommunen für die Kommunalwahl erzeugt werden soll. Selbst wenn man zugute hält, dass die Landesregierung mit diesem Schritt die Sportförderung in den Kommunen weiter aufrecht erhalten will, steht zu befürchten, dass mit allen Städten und Gemeinden, die Haushaltssicherungskonzepte fahren müssen, das Geld nicht bei den Vereinen ankommt!
Dieses zeigt auch die Erfahrung aus der Bewirtschaftung der 2 Millionen DM, die das Land über das GFG für die Förderung der Übungsarbeit in der Vergangenheit bis zum Jahre 2002 an die Kommunen ausschüttete:
Nur etwa die Hälfte der Städte und Gemeinden gaben diese 12 Pfennig pro Einwohner tatsächlich an die Sportvereine weiter.

Wir müssen die Frage stellen, wie hält es die Landesregierung mit den Verfassungsauftrag, mit der Realisierung "Pakt für den Sport" und mit ihrem Versprechen Kindern und Jugenlichen eine bestmögliche Ausbildung - und diese auch im Sport - zu geben?

Die Ziele der Landesregierung, weg von der Gießkannenpolitik - hin zu einer nachhaltigen, zielgerichteten und qualitätsgesteuerten Politik, werden durch solches Handeln nicht erreicht."

 
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