Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 48 - 3. Juli 2003

Freiwillige Vereinbarung der Sportfachverbände im LandesSportBund Nordrhein-Westfalen über die Aufnahme von Vereinen und deren Mitgliedermeldung

Dazu der folgende offizielle Text der Vereinbarung, die Präsident Walther Lonnes für den Westdeutschen Hockey-Verband e.V. mit unterzeichnet hat:

"Anlass für diese Vereinbarung sind Irritationen und Fehlentwicklungen bei der Aufnahme von Sportvereinen und ihrer Mitglieder in die Sportfachverbände Nordrhein-Westfalens. Diese Vorgänge und ihre Bewertung haben die Beziehungen einzelner Sportfachverbände belastet und die konstruktive Zusammenarbeit der Sportfachverbände untereinander und im LandesSportBund Nordrhein Westfalen beeinträchtigt.

In der Erkenntnis, dass nur eine konstruktive Zusammenarbeit der Sportfachverbände in Nordrhein-Westfalen und ihr möglichst einvernehmliches Wirken im LandesSportBund Nordrhein-Westfalen die Sportentwicklung in Nordrhein-Westfalen und den Ausbau der Stellung der Sportvereine als führendem Sportanbieter sichern kann, verpflichten sich die unterzeichnenden Verbände, folgendes einzuhalten:

1. Die unterzeichnenden Sportfachverbände empfehlen den Sportvereinen in Nordrhein-Westfalen, bei der Beantragung der Mitgliedschaft in einem Sportfachverband bzw. bei der Mitgliedermeldung zu diesem Fachverband nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

- Meldung nach dem Schwerpunkt der ausgeübten Sportart, unabhängig davon, ob die Sportlerinnen und Sportler an dem Wettkampfsystem des jeweiligen Fachverbandes teilnehmen.

- Meldung auf der Grundlage der jeweiligen "Kernsportart" des Vereines (zu ermitteln z.B. über den Namen des Vereins und seine "sportliche Herkunft) und dem entsprechenden Zugehörigkeitsgefühl der Sportlerinnen und Sportler zum Verein.

2. Die Fachverbände, die Meldungen aus den Vereinen erhalten, prüfen im Sinne dieses Fairness-Abkommens, ob die gemeldeten Sportlerinnen und Sportler den o. a. Meldedisziplin
entsprechen.
In den Fällen, in denen die Prinzipien eindeutig nicht angewandt wurden, lehnen sie eine Mitgliedschaft ab.

3. Zur Klärung von Zweifelsfällen wird ein "runder Tisch der fairen Partnerschaft" eingerichtet. In einem ersten Schritt bemühen sich die an einem einzelnen Vorgang beteiligten Partner untereinander um eine einvernehmliche Lösung. Finden sie diese nicht, kommen sie unter Moderation des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel zusammen, eine für alle akzeptable Lösung zu finden."

Gelsenkirchen (Arena "AufSchalke")
11. Mai 2003

"Leitfaden" zur Jugendarbeit im Hockeyverein - ein Erklärungsversuch - Folge V

In der Folge IV habe ich zusammenfassend neun "Bausteine" aufgezählt; in dieser Folge wird nun der "fundamentale Baustein" der "leistungsbezogenen Jugendarbeit" als zehnter Baustein hinzu kommen.
Das Deutsche Jugendhockey, die Nachwuchsarbeit in den entsprechenden Altersklassen, ist in einigen Landesverbänden und in der DHB-Jugend vorbildlich.
Es besteht ein in sich greifendes Fördersystems des DHB und des WHV (Regionalkonzept).
Im Einzeln ist es müssig, die Förderstufen nun zu beschreiben; wichtiger ist es, das zu beschreiben, was wirklich neu und zukunftsweisend in der leistungsbezogenen Jugendarbeit ist.
Diese Neuerungen bewegen sich in den entwicklungsgemäß anspruchsvollen Altersstufen der 12 bis 14-jährigen Mädchen und Jungen.
Sowohl inhaltliche als auch strukturelle Veränderungen ergeben das "Neue":

- die noch nicht ganz abgeschlosse Entwicklung der drei "Talentzentren" (jeweils Mädchen und Jungen) an unseren kombinierten LLStp., ergibt eine qualifizierte Hinführung zu dem Einstieg in den Nachwuchsleistungssport (U 14-Mädchen und Jungen).

- die Schaffung von "Talentfesten, die (Vor-)sichtungen zwischen den Vergleichsspielen der fünf Bezirke, beinhalten neben den Vergleichsspielen inhaltlich ein altersgerechtes und abgestimmtes Programm

- "regionale Schwerpunktförderung" für junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine und leistungsbereite Mädchen und Jungen, gebündelt für Vereine einer Region, dienen der Nachwuchsförderung und -entwicklung.

- das neu entstandene Einladungsturnier-U 14" der DHB-Jugend für Mädchen und Jungen der Landesverbände, gilt als der "Höhepunkt" eines ersten Entwicklungseinstieges.

- das "Euregio-Turnier-U 14" für Mädchen und Jungen in Heerlen (NL) mit niederländischer, belgischer und deutscher Beteiligung(WHV), ist ein naher, grenzübergreifender Vergleich.
Anmerkung: -dieses Turnier soll im Sinne eines grenüberschreitenden Jugendaustausch zukünftig unter dem Dach der "EAdS" (Europäische Akademie des Sports) stattfinden.

Zusammenfassung
Diese wegweisenden neuen Entwicklungen entsprechen moderner leistungsbezogener Jugendarbeit, die sich nicht den Veränderungen und Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen verschließt.
Die Hockeyjugend im WHV wird sich als einer der aktiven Mitgliedsorganisationen der Sportjugend NRW in ihren drei Bereichen der "Jugendarbeit im Sport", der sportlichen Jugendarbeit und der leistungsbezogenen Jugendarbeit kontinuierlich weiter entwickeln.
Mit diesen Ausführungen (Erklärungsversuch) ist ein "Leitfaden" zur Jugendarbeit im Westdeutschen Hockey-Verband e. V. entstanden.
Er gilt als ein Grundsatzpapier zukünftiger (ganzheitlicher) Jugenarbeit im Westdeutschen Hockey-Verband e.V..
(mit dieser Folge wird die Serie abgeschlossen)

Allgemeines zu den Lehrgangsmeldungen

Aus gegebener Veranlassung möchte ich noch einmal auf die Meldungen zu Lehrgängen verweisen.

- Teilnehmermeldungen sind mit Angabe der Anschrift, dem Geburtsdatum, der Telefonummer und einem VR-Scheck schriftlich anzumelden (-es ist auch sinnvoll, die "Postleitzahl", die "Hausnummer" oder auch die "Telefonvorwahl" mitzuteilen!!)
- sollte aus irgendeinem Grund die Ausstellung eines VR-Schecks nicht möglich sein, dann muss auf dem Überweisungsträger Lehrgangsart/Datum und Name des Teilnehmers/in vermerkt sein; wichtig auch, von welchem(-er) Verein/Person die Überweisung getätigt wurde.
EineEMail gilt nur als Voranmeldung.

 
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