Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 42 - 22. Mai 2003

Überreichung des 2. Preises zur Vereinsförderung der Bitburger Brauerei

"Die Brauerei Bitburger hatte einen Wettbewerb unter dem Motto „Vereinsförderung“ gestartet. Abgabeschluss für die Bewerbung war der 11. April 2003.
Als ich die erste Werbung für diesen Wettbewerb im Radio hörte, stand für mich fest, daran werde ich die Hockeyabteilung beteiligen. Die ersten Ideen wurden Anfang März skizziert und mit den Trainern Peter und Dieter abgesprochen.
Gunlof Bach, vom Westdeutschen Hockey-Verband, motivierte mich dann auch noch, in jedem Fall eine Bewerbung abzugeben. So setzte ich mich dann Anfang April hin und schrieb das erste Konzept.



Als wir drei Trainer der Hockeyabteilung dann zusammen auf dem Trainerseminar für Hockey in Duisburg waren, haben wir abends zusammen die endgültige Bewerbung auf dem Laptop geschrieben. Die Bewerbung hatte die Inhalte:
"Vereinsvorstellung" und die Verwendung des Geldes in Projekten.
Neben der allgemeinen Vorstellung des Vereins, war es mir wichtig, über die vorsätzliche Brandstiftung nach einem Einbruch ins Vereinsheim und das „Hockeymärchen Hockey in Hellerhof“ zu berichten.
Wir hatten am 19. September 2002 von der Stadt Düsseldorf einen Kunstrasen-Hockeyplatz übergeben bekommen. Diese Übergabe war und ist in der Hockeygeschichte ein „einmaliges Ereignis“. Die Abteilungsgründung und die Platzübergabe waren aus einem Guss und ermöglichten einen enormen Zulauf von Mitgliedern.
Um den Kindern und Spielern eine auf der gesamten Sportanlage eine Umkleidemöglichkeit und angenehmen Aufenthalt zu schaffen, wird zur Zeit ein Vereinsheim gebaut. Zu diesen Projekten gehört eine
- Flutlichtanlage,
- Kooperation "Schule/Vereun,
- eine platznahe Geräteunterbringung.
Der erste Preis wäre eine Prämie über 25.000 € gewesen und damit hätten wir die Flutlichtanlage bauen können, um auch in der Übergangszeit zwischen Sommer und Winter draußen länger zu trainieren.
Mit unserem Gewinn über 2.000 € werden wir jetzt die platznahe Geräteaufbewahrung angehen.
Nachdem am 20. Mai die Schecküberreichung durch die Brauerei Bitburger erfolgte, haben wir uns abends direkt als Abteilungsvorstand zusammen gesetzt und die nächsten Schritte für den sinnvollen Einsatz des Geldes festgelegt. Wir wollen einen gebrauchten Container neben den Kunstrasenplatz setzen, den Container mit einem offenen Anbau versehen, damit sich dort die Kinder bei Regen unterstellen können und auch dort ihre Sachen ablegen können. Dafür brauchen wir natürlich auch tatkräftige Unterstützung aus der Hockeyfamilie. Wenn wir den Bau fertig haben, werde ich auch noch darüber berichten.

Landesjugendplan - quo vadis?

Bei den Kürzungen des LJP 1998 wurde die tradionelle und entscheidende Position I (Jugenderholung, Mitarbeiter im Jugendbereich) um 20% gekürzt; mit dem Hinweis, dass durch Angebote aus den neuen Schwerpunkten des LJP, diese Kürzung wieder wettgemacht werden könne.
Zu den neuen Angeboten gehörte, von der Landesregierung auch bevorzugt ausgewiesen, die Pos. IV.1 - Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche.
Ende April 03 kam dann die Hiobsbotschaft, dass gerade in der Position IV.1 eine Kürzung von fast 60% erfolgen soll.
Nicht nur, dass die Projekte in den Fachverbänden schon auf der Basis des bekannten Rahmens anliefen, sondern auch die Beantragungsfristen abgelaufen, bzw. zu kurz waren, um mögliche Veränderungen, z.B. nach "13-plus", vorzunehmen.
Trotz des Verständnisses zu notwendigen Kürzungen, ist diese "bürokratische Gedankenlosigkeit" nicht zu verstehen.
Einerseits wird im wichtigsten Förderbereich der Jugendabeit im Sport gekürzt, andererseits der Hinweis gegeben, die "neuen Schwerpunkte des LJP" werden diese Kürzung auffangen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Nachmittagbetreuung höchste Priorität hat.
Nimmt man zu dieser Thematik auch noch die Aussagen unserer Jugend- und Schulministerin Ute Schäfer, "...70% von Bildung findet ausserhalb der Schule statt!...", muss man sich um die Zukunft von Jugendarbeit in NRW größte Sorgen machen.

"Koordinierungsstelle Ganztag"

Grundsätze
LandesSportBund und Sportjugend NRW unterstützen die Einrichtung von Koordinierungsstellen für Ganztagsbetreuung, möglichst in jeder Stadt/Gemeinde.
Kernaufgabe der Koordinierungsstellen ist es, die Vereine in dem Prozess zu begleiten und zu unterstützen, zunehmend Aufgaben und Angebote von Bewegung, Spiel und Sport im Ganztagsbereich der Schulen durchzuführen.
Es ist geplant eine Starthilfe von max. 5 000€ pro Jahr (-für 2003: 2500€) drei Jahre lang für Aufgaben bezogene Persnal- und Sachkosten bereitzustellen.
Zukünftig sollen die Kosten der Koordinierungstelle über einen prozentualen Anteil der Erstattungskosten aus dem Ganztagsprogramm des Landes getragen werden.

Träger dieser Koordinierungsstellen können sein:

- Stadtsportbünde/Jugenden der Stadtsportbünde
- Kreissportbünde/Jugenden der Kreissportbünde
- Stadtsportverbände/Jugend
- Gemeindesportverbände/Jugend
- Vereine/Jugendabteilungen
- Gemeinsame Trägervereine des Sports ( -auch mit Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen ... )

Schwerpunktaufgaben
- Koordination der Bewegungs-, Spiel und Sportangebote (BeSS) an den eingerichteten "Offenen Ganztagsgrundschulen"
- Möglichst umfassende Koordination aller BeSS-Angebote in anderen Ganztagsprogrammen
- Information und Beratung von Vereinen, Schulen, dem Schulträger und andern Trägern von Ganztagsbetreuung
- Sicherstellen eines Informationsflusses zur Landesebene
- Ermöglichen eines regionalen Erfahrungsaustausches
- Durchführen von Fortbildungen für Personen, die BeSS-angebote durchführen
- Mitwirkung bei der Evaluation
- Anregen initiieren von Kooperationen zwischen Sportverein und Schule
- Lobbyarbeit im kommunalen Raum
- Den Finanzfluss zwischen Schulträger, Koordinierungsstelle, Verein, Übungsleiter/in sichern.

Schule und Jugendarbeit im Sport

Mit der Entwicklung "Ganztagsgrundschulen" ist notwendiger Erklärungsbedarf zum Bereich "Jugendarbeit/Schule" vorhanden
(-hilfreich: -vorherige Artikel und Infoschwerpunkt Nr. 4.).
"Werkzeuge" der Jugendarbeit sind:
- das "Kinder-Jugend-Hilfe-Gesetz" (KJHG) und der "Landesjugendplan" (LJP)

"Werkzeuge" der Schule sind:
- "13-plus", freiwillige Schülersportgemeinschaften, (auch) Landesprogramm TS/TF

Das KJHG regelt die Arbeit der freien Jugendträger; in den Positionen des LJP werden auch die Positonen aufgeführt, die in der Sportjugend-NRW (-als anerkannter Träger im Sinne des KJHG)und seinen Mitgliedsjugenden genutzt werden.
Die Pos.I fördert "Freizeiten/Jugenderholung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit";
die Pos.II (II.1 - II.3) fördert "offene Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit; kulturelle Kinder- und Jugendarbeit";
die Pos. III(III.1 - III.6) fördert "besondere Handlungsansätze in der Kinder- und Jugendarbeit/-internationale Begegnungen"
die Pos. IV (IV.1/IV.2) fördert "Formen der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule"; IV.1 - "Angebote am Nachmittag für Kinder im schulpflichtigen Alter..." fällt zukünftig weg!
die Pos. V (V.1 - V.3) fördert "Angebote zur Prävention und Hilfe für Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen oder Notlagen,..."
die Pos. VI fördert "besondere Maßnahmen, innovative Projekte und Experimente"
die Pos. VII fördert die "geschlechtsspezifische Angebote der Kinder und Jugendarbeit: Mädchen- und Jungenarbeit".
Auf die weiteren Positionen (VIII - XI) ist aus der Sicht der Hockeyjugend nicht einzugehen, weil sie sich bisher nur in den Pos.I, Pos. IV.1 und Pos. VII bewegt hat.
Zukünftig fällt die Position IV.1 (Nachmittagsbetreuung - siehe Artikel "LJP-Quo vadis") weg. Aller Wahrscheinlichkeit, wird die Pos. VI(Innovation) weitere Bezuschussungsmöglichkeiten eröffnen.
Bleibt die Pos.I - aus der Sicht der Hockeyjugend werden die vier Bereiche:
- Jugenderholung,
- Jugendsprecher,
- Helferlehrgänge,
- Mitarbeiter in der Jugendabeit
gefördert.
Mit den Jugendabteilungen abgesprochene, besondere Projekte können dann auch in der Position "Innovation" beantragt werden.

Im Wirkungsbereich der Schule sind vielfältige Angebote vorhanden, wobei mit der Einstellung der PosIV.1/LJP der Bezug zur Nachmittagsbetreuung in der Vereinsjugendarbeit erstmal nur das Schulprogramm "13-plus" vorhanden ist.
Es ist wohl das quantitativ am weitesten umgesetzte Schulprogramm im Rahmen der Ganztagsbetreuung an Schulen. Dieses wird zurzeit an ca. 835 Schulen vorwiegend im Sekundarstufen-I-Bereich umgesetzt.
Das Ministerium führt die "freiwilligen Schülersportgemeinschaften" u.a. in ihrer Angebotsübersicht ("Schule von 8-1"/"13-plus"/"Silentien"/"Ganztagsangebote zur Öffnung der Schule (GÖS)"/"Schülertreff in der Tagesstätte (SIT)"LJB-Pos.IV.1"/"Freiwillige Schülersportgemeinschaften").
In NRW werden derzeit ca. 89 Hockey-Angebote durchgeführt; eine Tatsache, die bei dem "Wust" von Angebotsmöglichkeiten und der damit verbundenen Veränderungen immer noch bestand hat.
"Freiwillige Schülersportgemeinschaften müssen über den LSB durch die Schule beantragt werden. Sie ist eine einfache Möglichkeit für die Vereine, Kooperation "Schule/Verein" zu praktizieren.

Zu diesen Angeboten gehört nicht das "Landesprogramm Talentsuche/Talentförderung (TS/TF). Es gilt als leistungs- und wettkampforientierte Programm und es hat nichts mit "Jugendbildung/Jugendhilfe" zu tun.
Wenn nicht "Jugendhilfe", dann aber "Jugendbildung"; -gerade im Angebot des "Laandesprogramms TS/TF", findet auf hohem Niveau "Jugendbildung" statt!
Das zuständige NRW-Ministerium heisst:
"Ministerium für Schule, Jugend und Kinder" - es muss doch möglich sein, dass im eigenen Hause "Berührungsängste" im Sinne von "Jugendarbeit im Sport" abzubauen sind.

INFO-Schwerpunkt NR. 5 ist erschienen

Aufgrund der besonderen Situation, befasst sich der INFO-Schwerpunkt Nr. 5 ebenfalls weiterführend mit dem Thema "Schule/Verein - Verein/Schule".
Zu beziehen über obige Adresse.

 
Zurück
« Vereinshilfe
Vereinshilfe Archive
» Dieter Schuermann
» Gunolf Bach
» Dieter Strothmann 1
» Dieter Strothmann 2
» Norbert Zimmermanns
» Maren Boyé
 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de