Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 34 - 13. März 2003

WHV-Jugendsprecher Stephan Haumann auch DHB-Jugendsprecher

Anlässlich des DHB-Jugendbundestages in Berlin, wurde WHV-Jugendsprecher Stephan Haumann einstimmig als DHB-Jugendsprecher in das Jugend-Gremium gewählt.
Herzlichen Glückwunsch

Das "Super-Beispiel" - Der Bonner-THV geht neue Wege bei der Sponsorensuche

Anlässlichlich des 100-jährigen Vereinsjubiläums des Bonner-THV war die Sponsorensuche ungewöhnlich kreativ gestaltet.

Zehn Firmen, ab 50 Mitarbeiter, wurden für Bandenwerbung auf der vereinseigenen Anlage interessiert.
Sie konnten sich auf allen Medien präsentieren, die für die Zeit der Jubiläumsaktivitäten vorbereitet wurden.
Die Vereins-Homepage wurde zu Verfügung gestellt.
Der Bonner Generalanzeiger bereitete zum Ereignis Verlags-Sonderseiten vor, die auch mit Werbung belegt werden konnten.

Der BTHV bietet als seine Leistung ein ganztägiges Firmenfest an, dazu sportliche Wettkämpfe und viel Spaß.
Zugesichert werden aktive Kinderbetreuung (-z.B. eine Kinderolympiade) und alle gastronomischen Dienstleistungen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Firmen sind während des ganzen Jubiläumsjahres zu sportlichen Aktivitäten und Spielabenden eingeladen.
Der Erlös ist als Teilfinanzierung zur Erneuerung des Hockey-Kunstrasens fest eingeplant.
(-aus: Wir im Sport3/März 2003)

"Breitensport" contra "Vereinshilfe" - Begrifflichkeiten, die nicht zusammen passen!?

Hand aufs Herz! - Im "Breitensport" finden doch nur Freizeitaktivitäten statt; der "richtige" Sport wird dort gemacht, wo Tore, Punkte und Tabellen sind!
Was ich auch noch als Argument gehört habe; "Breitensport" ist das, "was mich nicht interessiert" oder "was zu kompliziert ist" und mein "jetzt schon kaum zu bearbeitendes Hobby, nämlich, im Hockey tätig zu sein, kann ich kaum erfüllen!"
Zugegebenermaßen - der Begriff "Breitensport" hält für Vieles her; unter ihm wird zuviel an angeblichen "Breitensport"-Aktivitäten abgeladen.

Mit zwei Beispielen aus unserem Hockey sind die beiden Begrifflichkeiten "Breitensport" und "Vereinshilfe" anschaulich sichtbar zu machen:

Mit dem freundlichen Umfeld des "Freizeit-hockeys/Elternhockeys", ist für unsere Sportart das Beispiel für Breitensport in "Reinform" vorhanden.
Ein mit wenig Einschränkungen bestehendes Netz aus Turnierangeboten, unter der sanften Koordination von Cristoph Schindler, bietet Freizeithockey auf der Basis von "Freiwilligkeit" viel Freude unter Gleichgesinnten.
"Helfer-Lehrgänge" für 15-17-jährige Mädchen und Jungen aus unseren WHV-Vereinen, sind das klassische Beispiel für die "Vereinshilfe".
Frühzeitig werden interessierte Jugendliche für die Mitarbeit im Verein sensibilisiert. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Ausbildung in den Umgang mit unseren Hockeykindern.
Diese beiden Beispiele zeigen, dass wir auch im fortgeschrittenen Alter, quasi nach Berufsfindung und Familiengründung, den Weg zum - oder wieder zum Hockey finden.
Frühzeitige Angebote und frühzeitige Ausbildung helfen den Vereinen.
Auch eine andere Schlussfolgerung ist erlaubt:
"Breitensport"(-Aktivitäten) können auch "Vereinshilfe" sein!

... und wieder: Ganztagsgrundschule - Auszüge aus der Sportjugend-Stellungsnahme zum Erlass "Offene Ganztagsgrundschule"

"Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen ist nicht nur der Sportanbieter des Landes NRW (ca. 5 Mio. Mitglieder in ca. 20.000 Vereine und ca. 77.000 Übungsleiter/innen), sondern repräsentiert mit seiner Sportjugend, die nach § 75 SGB VIII (KJHG) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, auch die mit weitem Abstand größte Kinder- und Jugendorganisation des Landes (ca. 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre). ( .... )
Der Erlass fordert, dass im Rahmen der Ganztagsbetreuung ein tägliches Angebot zu Bewegung, Spiel und Sport durchgeführt werden soll.
LandesSportBund NRW und Sportjugend NRW sind dabei der Auffassung, dass das Angebot nicht von fachfremden Organisationen, sondern durch die qualifizierten Mitarbeiter/innen des Sports vor Ort durchgeführt werden muss.
Infrage dafür kommen die Mitarbeiter/innen der Sportvereine im sozialen Nahraum bzw. der örtliche Stadt- oder Kreissportbund und die Fachverbände.
Der LandesSportBund NRW und die Sportjugend NRW werden durch eine landesweite Koordination-, Informations- und Beratungstätigkeit die Aktivitäten "vor Ort" unterstützen.
Die zahlreichen, bereits bestehenden Kooperationen von Grundschulen und Sportvereinen im ausserunterrichtlichen Schulsport sind zu schützen und zu integrieren. ( .... )
Um den Bildungsanspruch unserer Kinder (auch in den Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten) auf einem hohen Niveau und mit ausreichender Qualität gerecht zu werden, muss die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit den Bildungsleistungen der freien Träger/der Träger der freien Jugendhilfe verzahnt werden.
Voraussetzung dafür sind eine entsprechende finanzielle Grundlage, eine tragfähige Kooperationsplattform zur Planung und Umsetzung der Angebote und das systematische Anlegen von Zugängen für die Träger der freien Jugendhilfe (insbesondere Sportvereine und andere Anbieter einzelner Angebotmodule.
Diese drei Voraussetzungen sind zu schaffen und abzusichern."
Der Erlass ist nachzulesen unter: www.bildungsportal.nrw.de

Kommentar zum Thema "Ganztagsgrundschule"

In der Nr 32 der "Vereinshilfeseite" habe ich das Sonder-Info des LSB zur "Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe" veröffentlicht.
Nicht nur die dort aufgeführten Argumente zu dem Handlungsfeld "Kooperation Verein/Schule" sind zu berücksichtigen, sondern auch die kritische Würdigung des neuen Erlasses zur "Offenen Ganztagsgrundschule"
Richtig und besonders wichtig ist es, dass natürlich Eltern sich eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder wünschen, auch sollten vielfältige Angebote sich entwickeln, aber der kompetente "Sportanbieter" ist vorhanden und muss in Kooperation Schule und Verein genutzt werden!
Auch ein andere, noch nicht so ins Bewusstsein verankerte Entwicklung, muss bedacht werden:
Es könnte in Verbindung den Ganztagsschulen grundsätzlich eine neue Sportkultur entstehen, nämlich, wie in Nordamerika, der Schulsportclubs. Dazu würde sich dann die Vereinslandschaft entscheidend verändern.
Visionär wird es sich dann so weit entwickeln, dass Freizeitsport im Verein, stattfindet, die einzelnen Sportarten auf der Schulebene vorbereitet und dann in professionelle "Sportunternehmen" übergeführt werden. Dieses beschränkt auf wenige Sportarten.
Natürlich nur Vision und weit hergegriffen; aber der organisierte Sport als der Sportanbieter "Nr. 1 in Deutschland" und seine angeschlossenen Vereine müssen die Zeichen der Zeit schnell erkennen.

Sachspenden aus dem Privatvermögen

Mit dem Urteil vom 23.05.89 hat das BFH die Möglichkeit der Abzugsfähigkeit grundsätzlich bejaht.
„Gebrauchte Wirtschaftsgüter können Gegenstand einer Sachspende sein, deren Höhe sich nach dem gemeinen Wert des zugewendeten Wirtschaftsgutes richtet.
Zur Schätzung des Marktwertes sind die Faktoren Neupreis, Zeitraum zwischen Anschaffung und Weggabe, sowie der tatsächliche Erhaltungszustand maßgeblich. Dies ist durch den Steuerpflichtigen nachzuweisen.
Das BFH ist der Auffassung das gebrauchte Gegenstände einen Wert haben, da diese auch in Sekond-Hand-Shops gehandelt werden.
Die Bewertung von gebrauchten oder älteren Gegenständen erweist sich in der Praxis als schwer. Meist bezweckt der Spender einen hohen Wertansatz.
Da der Wert zu beziffern ist, müssen die Vereine aber zu hohen Wertansätzen entgegentreten und nur den tatsächlichen Wert bescheinigen, wenn sie Probleme vermeiden wollen.
Zur Verfügung gestellt von: Club-Conzept - Beratung für Sportvereine Tel: 0221 4848749, www.club-conzept.de; Quelle: Der Verein, Steuern 2002

Interessant am Rande - Mit einer "Sechs" in Sport keine Abiturprüfung

Das Berliner Verwaltungsgericht (Aktenzeichen VG2A33.03) entschied:

"Eine Fünf in Sport schaffen selbst unsportliche Schüler, denn in diesem Schulfach werde schon "das ernsthafte Bemühen belohnt". Die Leistungsanforderung im Fach Sport sei "ein negatives Auswahlkriterium", keine "unverhältnismäßige Hürde".
Daher sei es nicht unverhältnismäßig, eine Schüler mit einer Sechs in Sport den Zugang zur schriftlichen Abiturprüfung zu versagen und ihm damit ein weiteres Jahr Schule zuzumuten.
So die Entscheidung des Berliner Abeitsgericht.
Ein Schüler der gymnasialen Oberstufe mit einer "Sechs" in sport wollte sich mit einem Eilrechtschutzantrag gegen seinen Ausschluss von den Abiturprüfungen wehren.

 
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