Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 30 - 13. Februar 2003

Schulhockey in Jüchen

Durch eine kooperative Aktion des Fördervereins des Gymnasiums Jüchen, dem FSV-Jüchen und dem Westdeutschen Hockey-Verband, nämlich drei Schlägerpakete dem Schulleiter und seinen Sportlehrern zukommen zu lassen, ermöglicht nun Hockey beständig ins sportliche Schulangebot aufzunehmen.
Der Schulleiter, Herr Gert Acker, betont, dass die Zusammenarbeit mit dem FSV-Jüchen ein weiterer Schritt zur "Öffnung der Schule" ist. Weitere Kooperationen im Sinne "Schule/Verein" sollen folgen.

Sonderurlaub 2003

Sonderurlaub kann nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen von ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahren beantragt werden:
§ 1 - für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeiten, Jugendsportveranstaltungen und internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird.

Sonderurlaub ist auf Antrag auch Personen über 16 Jahren zur eigenen Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Fachtagungen in Fragen der Jugendhilfe zu gewähren, wenn diese einer o.g. Aufgabe dienen oder auf sie vorbereiten.

Eine Erstattung des Arbeitsentgelts für die Teilnahme an Übungsleiter/innen-Lehrgängen kann in der Regel nicht vorgenommen werden.

Das Sonderurlaubsgesetz ist als Landesgesetz nur für das Bundesland Nordrhein-Westfalen anwendbar. Arbeitgeber und Träger der Maßnahme/Veranstaltung müssen daher ihren Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes haben.

Nach dem Sonderurlaubsgesetz können Arbeitnehmer/innen, die in der privaten Wirtschaft tätig sind, unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Die Sportjugend NRW hat die Möglichkeit, mit Landesmitteln - nach Maßgabe des Haushaltsplan - einen vollen oder teilweisen Ausgleich, des durch den unbezahlten Sonderurlaub entstehenden Verdienstausfalles vorzunehmen.
Es können bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als Sonderurlaub gemäß Sonderurlaubsgesetz gewährt werden Die Aufteilung kann auf höchstens drei Maßnahmen oder Veranstaltungen im Kalenderjahr erfolgen und ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar.

Der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Urlaubsantritt beim Arbeitgeber einzureichen; über ihn ist innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.

Die Einreichung des Antrages zur Erstattung des Verdienstausfalles muss vor Beginn des Sonderurlaubs erfolgen.

Sichern Sie sich durch frühzeitiges Einreichen der Antragsunterlagen einen Anspruch auf Erstattung des Arbeitsentgeltes!
Die der Sportjugend zu Verfügung stehenden Sonderurlaubsmittel sind - wie in den Vorjahren - begrenzt.

Für Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes sowie der Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts ergibt sich kein Erstattungsanspruch nach dem Sonderurlaubsgesetz, da andere Rechtsgrundlagen angewandt werden.

Für Wehrdiensleistende und Zivildiensleistende bestehen für das Bundesgebiet einheitliche Sonderbestimmungen.

Das Sonderurlaubsgesetz muss auch deutlich von dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz des Landes (Bildungsurlaub) unterschieden werden!

Wie aus den Anträgen zur Erstattung des Verdienstausfalles gemäß Sonderurlaubsgesetz erkennbar, ist die Angabe der Vereinskennziffer für die Bearbeitung unbedingt erforderlich. Falls die Kennziffer nicht bekannt sein sollte, kann der/die Vereinsvorsitzende/Geschäftsfüher/in weiterhelfen.

Bitte beachten!
Im Antrag fehlende Angaben - Anschrift, Bankverbindungen oder persönliche Unterschrift - führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

Träger der Maßnahme ist:

- das Jugendferienwerk, die Verwaltung in Duisburg, bei Freizeiten mit dem Jugendferienwerk des LandesSportBundes NRW,
- die zuständige Sportjugend des Stadt- oder Kreissportbundes, bei Veranstaltungen/Maßnahmen, die über die Sportjugend des Stadt- oder Kreissportbundes angemeldet sind,
- der Fachverband, der Verein selbst, bei Veranstaltungen/Maßnahmen, die eigenständig von der Verbands- oder Vereinsjugend durchgeführt werden. Die Trägerbestätigung sollte von zwei Vertretern, die gemäß §26 BGB unterschriftsberechtigt sind, unterschrieben werden.

Eine kurz gefasste Darstellung der Maßnahme und die genaue Bezeichnung des Veranstaltungsortes ist unbedingt erforderlich.
Bei Aus- und Fortbildungen - bitte ein Programm/Inhaltsangabe der Maßnahme beifügen.
Unterschrift und Stempel des Trägers nicht vergessen.
Auf vollständige Angaben kann nicht verzichtet werden.
Nach Durchführung der Maßnahme lassen Sie den Vorbescheid auf der Rückseite durch den Träger der Maßnahme und Ihrem Arbeitgeber bestätigen. Erst nach Erhalt des Vorbescheides durch die Sporverwaltung kann eine Anweisung des Verdienstausfalls vorgenommen werden.
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der ausbezahlte Betrag (Nettoausfall einschließlich Steueranteil) aus steuerrechtlicher Sicht steuerpflichtiges Einkommen darstellt. Für eine ordnungsgemäße Versteuerung der Bezüge hat die Antragstellerin/der Antragsteller im Einzelfall selber Sorge zu tragen.

Die Info-Broschüre der Sportjugend-NRW kann bei mir abgefordert werden.

Schulsport-Studie des DSB

Durch Initiative des DSB wird Mitte des Jahres eine Schulsport-Studie unter der Mitwirkung von fünf Universitäten erstellt.
"Für die Untersuchung, eine Art Pisa-Studie des Schulsports, ist es höchste Zeit. Seit Jahren streiten Wissenschaftler, Politiker, Lehrer, Ärzte und Verbandsleute mit Hingabe über dieses Thema, ohne eine gesicherte Grundlage für ihre Erkenntnisse zu haben.
Zwar gilt es als gewiss, dass man von einer Misere sprechen kann und viele Bundesländer im Schulsport die Noten ausreichend oder mangelhaft verdienen. Doch weil man viel behaupten und nur wenig beweisen kann, dreht sich die Diskussion seit langem im Kreis."
Die Studie ist ein erster Anfang und wird in ihrer Darstellung zeigen, was wirklich an den Schulen passiert. Die Ergebnisse werden "viele Schmerzen" bereiten.
"Die Angst vor den Befunden dürfte ein wesentlicher Grund dafür sein, das Kultuspolitiker aller Couleur bislang einer Schulsportstudie im Wege standen. Dass jetzt eine Finanzierung zustandekam, hängt damit zusammen, dass sich fünf deutsche Städte um die Olympischen Spiele 2012 bewerben.
Weil der Schulsport dabei ein wichtiges Kriterium ist, kommen die Städte für die Hälfte des Budgets auf; der Rest steuert der DSB bei.
An der Zusammensetzung des Etats lässt sich auch ablesen, wie viel die Studie der Kultusministerkonferenz (KMK) wert ist, für die ein paar hunderttausend Euro Peanuts wären. Der Anteil der KMK an den Kosten beträgt null Cent."
(vergl. Artikel-31.01.03/Frankfurter Rundschau/G. Schneider)

 
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