Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 19 - 30. Oktober 2002

RSV - "Rheydter Hockeykids fit für Olympia 2012 in Rhein-Ruhr"

Im Rahmen der "Vereins-Challenge" unterstützt EUROCARD/Master-Card 60 Vereinsjugendprojekte mit bis zu 10 000 €.
750 Projekte aus der Vielfalt des Sports meldeten sich; u.a. auch der Rheydter-SV mit seiner Hockey-Abteilung.
Die Projektdarstellung findet man unter "www.champions4me.de" auf der Projektseite 271-280 von 750 Projekten.
Falls die Olympischen Spiele 2012 an Düsseldorf und der Rhein/Ruhr-Region im April 2003 national vergeben werden, würden die Olympischen Hockeywettkämpfe in Mönchengladbach stattfinden.
Am 23. 11. 02 plant der RSV, im Vorfeld des Spiels RSV-Club Raffelberg, eine große Unterschriftenaktion, die die Bewerbung für Olympia an Rhein/Ruhr unterstützt.
Auf einer großen "Olympia-Bande" werden dann im Verlaufe der Hallensaison alle Spieler/-innen der Gastmannschaften ihre Unterschriften auf der Bande hinterlassen.
Eine offizielle Übergabe der "Olympia-Bande" ist dann nach Saisonende an den Ministerpräsidenten des Landes NRW geplant.

Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) im Sport - Infos zu den Richtlinien des Trägers SPORTJUGEND - NRW

Das FSJ im Sport wird in der Gesamtheit des Sports gut angenommen.
Damit auch unsere Hockeyvereine mit ihren Jugendabteilungen sich dieser interessanten Thematik besser annehmen, werde ich die wichtigsten Ausführungen des Sportjugend-Infos nachfolgend aufführen:

Trägerschaft
Als Trägerschaft des FSJ im Sport in Nordrhein-Westfalen wurde die SPORTJUGEND NRW von der obersten Jugendbehörde des Landes annerkannt
Die SPORTJUGEND NRW ist zuständig für die Organisation, Durchführung und Verwaltung des FSJ.

Einsatzstellen
Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. So kommen Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde oder Sportbildungsstätten als mögliche Einsatzstellen in Betracht.

Finanzierung
Die Gesamtkosten für eine "Regel FSJ Stelle" setzen sich monatlich wie folgt zusammen:
- 306,78 € Taschengeld/Pauschale für Unterkunft und Verpflegung
- 127,50 € (ca.) Sozialversicherung
- 76,-- € Regiekosten für Verwaltungsarbeiten, Fahrkosten etc.

Gesamtkosten: ca. 510,28 € pro Monat

Der Einstieg der SPORTJUGEND NRW in die Beschäftigung von FSJlerinnen in die Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendbetreuung im Sport wird durch die Förderung des Bundes für das "Regel FSJ" für den Zeitraum vom 01.09.2000 - 30.8.2003, also für die ersten drei Jahre ermöglicht.
Aufgrund dieser Grundlage ist es der Deutschen Sportjugend möglich in einem abgestuften Umfang das zu zahlende Taschengeld in Höhe von 153,39 € im ersten und im zweiten Jahr komplett zu finanzieren und im dritten Jahr mit 86,93 € zu fördern.

Daraus ergeben sich für den o.g. Zeitraum folgende Kosten pro "Regel FSJ-Platz" und Monat/Jahr, die von der Einsatzstelle/Verein/Verband zu erbringen sind:

3. Jahr: 2002/2003
Taschengeld: 66,46 €
Pauschale Unterkunft/Verpflegung: 153,39 €
Sozialversicherung: ca. 127,50 €
Regiekosten: 76,-- €
Gesamt/Monat: ca. 423,37 €
Gesamt/Jahr: ca. 5080,44 €


Zivi FSJ

Für neu geschaffene FSJ-Stellen, die mit einem anerkannten Kriegsdienstverweigerer besetzt werden, gibt es höhere Zuschüsse vom Bundesamt für Zivildienst. Der Betrag, den ein Verein nach Abzug aller Zuschüsse noch aufbringen müss, um eine Einsatzstelle schaffen zu können, liegt bei ca. 250,00 € je Monat.
Die Zuschüsse vom Bundesamt für Zivildienst für FSJ-Stellen, die mit einem anerkannten Kriegsdienstverweigerer besetzt werden, gehen direkt an die SPORTJUGEND NRW als Träger des FSJ. Der entsprechende Nachlass für die Vereine ist bereits in den monatlichen Zahlungen berücksichtigt. Auch die Personalverwaltung und -abwicklung (Anmeldung zu Sozialversicherungen, Auszahlung des Taschengeldes) wird genau wie beim "Regel FSJ" über die SPORTJUGEND NRW abgewickelt, so dass hier keine Verwaltungsarbeiten für die Einsatzstellen anfallen.

Zeitraum Zeitdauer

Das FSJ beginnt in der Regel am 01.08. oder 01.09. jeden Jahres. Das FSJ kann nur einmal bis zur Dauer von max. 18 zusammenhängenden Monaten geleistet werden, eine Verpflichtung für mindestens 6 Monate ist notwendig. Eine Unterbrechung ist möglich. die Regelzeit beträgt 12 Monate. Der den Zivildienst ersetzende Dienst im FSJ muss 12 Monate dauern.

Altersbegrenzung

Allein die Erfüllung der Vollzeitschule, nicht mehr ein Mindestalter, ist künftig Voraussetzung. Dadurch soll der Freiwilligendienst für Haupt- und Realschüler attraktiver, bzw. überhaupt ermöglicht werden. Das Höchstalter beträgt 27 Jahre.

Qualifikation

Voraussetzung ist die Bereitschaft, ein Jahr im sozialen/bzw. pädagogischen Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Sport tätig zu sein. Während ihres Freiwilligendienstes haben die Teilnehmenden die Möglichkeit eine Übungsleiter zu erwerben, die ihnen über dieses eine Jahr hinaus Möglichkeiten eröffnen, im Verein oder Verband tätig zu werden.

Begleitende Seminare

Parallel zum praktischen Einsatz erhalten die Teilnehmer/innen eine pädagogische Begleitung, die dem Erfahrungsaustausch, der Persönlichkeits- und pädagogischen Bildung dient. Sie soll es dem Teilnehmenden ermöglichen, die in den praktischen Tätigkeiten erlebten Arbeitssituationen in der Einsatzstelle und die dabei gegebenfalls auftretenden Probleme untereinander zu diskutieren und reflektieren. Laut Gesetz sind insgesamt 25 Seminartage vorgeschrieben. Eine Übungsleiterausbildung wird als Bildungsarbeit anteilig angerechnet.
Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist Pflicht.

Anrechnung

Das FSJ wird als Wartezeit bei der Vergabe von Studienplätzen durch die ZVS angerechnet und in der Regel auch als Vorpraktikum für eine Berufsausbildung im sozialen Bereich.
Da es sich nicht um ein Ausbildungsverhältnis im engeren Sinne handelt, erhalten die Teilnehmer/innen nach Beendigung des Jahres kein Abschlusszeugnis, sondern eine Teilnahmebescheinigung.

Kindergeld

Das FSJ ist gleichbedeutend mit der Schul- und Berufsausbildung, es besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht). Weitere Informationen, Mustervertäge zum Einsatz und Anträge zum FSJ erhält man über die bekannten Info-Wege.
Postalisch:
SPORTJUGEND NRW
FSJ
Friedrich Alfred Str. 25
47055 Duisburg

Ergänzungen zum FSJ

Eine sinnvolle Ergänzung zum FSJ wären koordinierende Angebote zu unseren Ausbildungsgängen.
Helfer-Lehrgänge, Übungsleiter-Lehrgänge, Schiedsrichter-Lehrgänge könnten in den Bereich der begleitenden Seminare als entsprechende Seminartage angerechnet werden.
Diesbezüglich werde ich mit allen beteiligten Stellen eventuelle Abstimmungen vornehmen.
Eine Information interessierter oder der schon tätigen Vereine im FSJ sollte auch mir zukommen, um Termine und Teilnehmeraufkommen zu koordinieren.
Zu Vorgehensweisen werde ich mich dann ebenfalls äußern.

 
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