Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 125 - 12. August 2005

DIE VEREINSHILFE NR. 126
ERSCHEINT ERST WIEDER AM
16. 09. 2005


Qualifizierung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern

Konzeption für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Sporthelferinnen und Sporthelfern in Nordrhein -Westfalen
Im Rahmen ihrer gemeinsamen Bemühungen um die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportorganisationen haben LandesSportBund und Sportjugend Nordrhein-Westfalen mit dem ehemaligen Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals im Jahr 1994 eine Vereinbarung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern für die Mitarbeit im Schulsport und im Vereinssport getroffen.
Entsprechende Ausbildungsmaßnahmen werden bereits seit 1991 mit zunehmender Tendenz und Akzeptanz in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Die neue Konzeption gibt Auskunft über die Bedeutung der SporthelferInnen Ausbildung für SchülerInnen, für Schule und Schulsport und für den gemeinnützigen Sport.
Dargestellt werden die Organisation sowie die Grundlagen der Planung und Durchführung der SporthelferInnen Ausbildung. Aspekte der Betreuung, Anerkennung, Weiterqualifizierung und der Evaluation/ Qualitätsentwicklung runden das Konzept ab.
Weitere Informationen über:
www.learn-line.de
oder
www.wir-im-sport.de

Sicherheitsförderung in der Schule

Das Konzept der Sicherheitsförderung Sicherheitsverständnis und Risikokompetenz
In den letzten zehn Jahren vollzog sich eine Entwicklung von der eher sicherheitstechnisch bestimmten Unfallverhütung hin zu einer ganzheitlich orientierten Sicherheitsförderung.
Jährlich werden den Trägern der gesetzlichen Schülerunfallversicherung ca. 1.7 Mio. Schülerunfälle gemeldet, Tendenz steigend.
Seit Einführung der Schülerunfallversicherung vor 30 Jahren hat sich die Unfallquote verdoppelt.
Bedingt durch diese Entwicklung, aber auch durch die Entwicklung im Schulbereich und Veränderungen in den Lebensphasen Kindheit und Jugend hat sich aus das Konzept der Sicherheitsarbeit in den Schulen dieser Zeit geändert.
Folgende Aspekte geraten somit in den Blickpunkt einer modernen Sicherheitsförderung.

- Sicherheitsförderung in der Schule ein Baustein der schulischen Gesundheitsförderung
- Sicherheitsförderung im Kontext des erziehenden Unterrichts (Risikokompetenz)
- Bezug von Sicherheitsförderung im Schulsport zu den pädagogischen Perspektiven
Weitere Informationen über www.learn-line.de

Landesprogramm "Talentsuche und Talentförderung" in Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband

Auf der Grundlage des in Artikel 6 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung formulierten Auftrages, jungen Menschen die Entfaltung ihrer Begabung in besonderer Weise zu ermöglichen, werden im Sportland Nordrhein-Westfalen sportbegabte Kinder und Jugendliche besonders gefördert.
Mit diesem Ziel arbeiten die Landesregierung NRW, der LandesSportbund NRW , die Sportfachverbände und die Sportstiftung NRW eng zusammen.
1985 wurde das Landesprogramm Talentsuche und Talentförderung in Zusammenarbeit von Schule und Verein/Verband gemeinsam von der Landesregierung NRW und dem LandesSportBund NRW gegründet.
Es widmet sich besonders intensiv der umfassenden Förderung jugendlicher Leistungssportlerinnen und Leistungssportler und begleitet diese verantwortlich auf ihrem Weg in den Hochleistungssport.
Zur Zeit sind 8 Hockeyvereine im Landesprogramm mit eingebunden.
Informationen zum Landesprogramm TS/TF erhält man weiter über die Links "Struktur" und "Partner" über die Unterseite "Talentförderung" auf der www.learn-line.de Seite.

Freiwillige Soziale Jahr - Was habe ich als FSJler/in zu tun, was steht mir zu und wo kann ich mich bewerben?

Einsatzfeld:
Grundsätzlich werden die FSJler/in in der sportlichen Betreuung im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt. Des Weiteren gehören die Organisation von verschiedenen Events, die Übungsleitertätigkeit, die Kooperation mit Schulen, die Organisation und Durchführung von Freizeiten und die geringe Übernahme von Verwaltungstätigkeiten zu ihrem Einsatzbereich.

Einblicke:
Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport ist Kontrastprogramm zum Alltag: Jede Menge interessante Bekanntschaften, neue Herausforderungen und eine gute Portion Selbstverantwortlichkeit. Viele Teilnehmer/innen nutzen ihre FSJ-Zeit auch zur beruflichen (Neu-)Orientierung im Berufsfeld Sport und knüpfen wichtige Kontakte für das spätere Arbeitsleben.

Arbeitszeiten:
Das FSJ ist in der Regel ein zwölf monatiger freiwilliger Dienst für junge Leute, nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht bis zur Beendigung des 27. Lebensjahres. Die reguläre Wochenarbeitszeit für eine/n FSJler/in beträgt 38,5 Stunden die Woche.
Vorraussetzung um das FSJ als Ersatz für den Zivildienst anerkennen zu lassen ist, die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, und eine Dienstzeit verpflichtend von zwölf Monaten (siehe auch unter der Rubrik "FSJ statt Zivildienst").

Bares:
Das Gesetz zur "Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres" sieht in jedem Fall eine Vergütung in Höhe von 300 € Taschengeld vor - pro Monat. Zusätzlich übernehmen wir die Anmeldung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und wie gewohnt erhalten deine Eltern weiterhin Kindergeld.

Urlaub:
Jedem/jeder FSJler/in stehen im Jahr 26 Urlaubstage zu. Ob du sie alleine oder in einem der Ferienfreizeiten der Sportjugend NRW verbringst, bleibt dir überlassen.

Bildung:
Neben der Urlaubszeit stehen dir auch 25 Seminartage für Qualifizierung und Weiterbildung zur Verfügung. Hier kannst du dich kostenlos zum/zur Übungsleiter/in oder Betreuer/in für Freizeiten ausbilden lassen. Studenten können sich ihr Freiwilliges Soziales Jahr bei der ZVS als Wartesemester anrechnen lassen. Nach dem FSJ erhältst du eine Bescheinigung und ein Zeugnis über deine Tätigkeit

Wo kann ich mein FSJ im Sport leisten:
Als mögliche Einsatzstellen stehen Sportvereine, Sport(fach)verbände, Sportbildungseinrichtungen, Sportschulen, soziale Einrichtungen und Jugendfreizeiteinrichtungen zur Auswahl. Nähere Infos findest du unter den Rubriken "Einsatzstellen" und "Downloads".

Bewerbung:
Bewerbungen zur Teilnahme an einem FSJ sind direkt an die Einsatzstelle zu richten. Die Einsatzstelle entscheidet dann, welche/n Teilnehmer/in sie anstellt. Natürlich besteht die Möglichkeit, vorher telefonisch bei der Einsatzstelle anzufragen, ob und wann die Einsatzstelle frei ist. Nähere Infos zu den Einsatzstellen findest ihr unter den Rubriken "Einsatzstellen" und "Downloads".

Weitere Fragen:
Die Sportjugend NRW hat eine Service-Stelle für FSJ-Interessierte eingerichtet.
Anschrift und Telefonnummern findest du unter der Rubrik "Kontakte".
Zusätzlich findet ihr in der Rubrik "Downloads" noch weitere Infos.
(OnlineRedaktion-© Sportjugend Nordrhein-Westfalen am 27.01.20)

 
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