Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 124 - 26. Juli 2005

Ausschreibung der Trainerakademie Köln

Ausbildung zum staatlich geprüften Trainer/in bzw. Diplomtrainer/in des DSB

In der Zeit vom 01.04.2006 bis 31.03.2009 führt die Trainerakademie Köln des DSB den 13. berufsbegleitenden Ausbildungskurs des Diplom-Trainer-Studiums (DTS 2/Kombi) zum/zur staatlich geprüften Trainer/in bzw. Diplom-Trainer/in des Deutschen Sportbundes durch.
Zugelassen werden nach den Richthlinien der Trainerakademie Köln des DSB e.V. Bewerber/innen aus den Mitgliedsorganisationen.
Die Bewerber/innen werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen über den jeweiligenSpitzenverband bis zum 01.10.2005 bei der Trainerakademie Köln des DSB einzureichen.

Studium und Spitzensport sind vereinbar

Nachhaltige Information und Beratung der Athleten ist das Ziel der Arbeitsgruppe "Duale Karriere"
Eine Abeitsgruppe des "Sportpolitischen Lenkungsgremiums" der NRW-Olympiastützpunkte zur "Dualen Karriere" ist am 13. Juli 2005 in Duisburg zu ihrer ersten Beratung zusammengekommen. Vertreter des für den Sport in NRW zuständigen Innenministeriums, des LandesSportBundes, der Olympiastützpunkte und der Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport wollen die Landesinitiative "Hochschulen in NRW - Partner des Spitzensport" umsetzen. Dazu sollen auf allen Handlungsebenen künftig verlässliche Strukturen für die Athletinnen und Athleten bereitgestellt werden. So kann die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport besser gelingen.
Ein gutes Drittel der deutschen Olympia-Mannschaft bei den Sommerspielen 2004 in Athen waren Studierende. Zu den großen Herausforderungen für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gehört es nach wie vor, Trainingspensum und Wettkampfkalender mit Stundenplänen und Prüfungsterminen an den Hochschulen in Einklang zu bringen. Die Arbeitsgruppe hat sich insbesondere zum Ziel gesetzt, die Information und Beratung der Athletinnen und Athleten sicherzustellen und die Kommunikationszusammenhänge zwischen dem Sport und den Hochschulen zu verbessern.
"Gemeinsam mit den Spitzensportorganisationen und den Hochschulen werden die praktischen Probleme jetzt bearbeitet, damit Spitzensport und Hochschulstudium besser möglich ist", sagt Innenminister Dr. Ingo Wolf.
Der Präsident des Landessportbundes Walter Schneeloch meint dazu: "Wir brauchen verlässliche Strukturen, um die beiden disparaten Systeme Hochschule und Sport an dieser Schnittstelle zu einer effektiven Kooperationsform auszubauen".
Erste Ergebnisse sollen bereits in der Olympiavorbereitung auf die Spiele 2008 in Peking wirksam werden.
(Info LSB-NRW)

Neues Angebot der Landessportbünde und der VBG: Freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen

In der Vereinshilfeausgabe Nr. 118 wurde zu diesem Thema schon einmal Stellung genommen; aus gegebenen Anlass nachfolgend noch einmal eine Zusammenfassung:

Bisher war der Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in Sportvereinen sehr begrenzt geregelt. So war es nicht möglich, die Arbeit der Vorstände in der gesetzlichen Unfallversicherung abzusichern.
Das wird sich im Januar ändern:
Das Gesetz zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger ermöglicht die Absicherung der gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen. Das bedeutet:
Wer kann sich versichern?
Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung steht also nicht nur dem Vorstand offen, sondern auch den Inhabern anderer Wahlämter. In einem Mehrspartenverein können so viele Amtsinhaber (z.B. Abteilungsvorstände) von der neuen Regelung profitieren.

Was kostet die Versicherung?
Der Beitrag liegt für 2005 bei 2,73 Euro je Versichertem pro Jahr.

Wer zahlt den Beitrag?
Die Landessportbünde und die VBG haben ein einfaches Verfahren erarbeitet:
Den Beitrag für den von ihm gemeldeten Personenkreis zahlt der Landessportbund an die VBG, und erhebt ihn dann beim Verein. Das spart Verwaltungsaufwand.

Was leistet die Versicherung?
Vom Krankenbett bis zur Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft – bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kümmert sich die VBG um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie um die finanzielle Absicherung ihrer Versicherten. Die Höhe der Entgeltersatzleistungen und Renten für freiwillig versicherte gewählte Ehrenamtsträger richtet sich innerhalb der gesetzlichen Bemessungsgrenzen nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen vor dem Versicherungsfall. Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind.

Wie ist das Meldeverfahren geregelt?
Anmelden zur freiwilligen Versicherung kann sich jeder, der ein durch Satzung vorgesehenes Amt bekleidet. Jeder Sportverein kann aber auch für seine gewählten Ehrenamtsträger die freiwillige Versicherung beantragen, die Einzelanmeldung entfällt dadurch.
Einige Landessportbünde haben bereits mit der VBG einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der das Anmeldeverfahren noch einfacher macht.
Jeder Verein prüft, wie viele gewählte Ehrenamtsträger von der freiwilligen Versicherung Gebrauch machen wollen. Sie melden diese Zahl dem LSB. Der LSB meldet dann die Gesamtzahl für sein Bundesland an die VBG.

Unfallmeldungen:
Je eher der VBG ein Unfall gemeldet wird, desto schneller kann eine optimale medizinische Behandlung sicher gestellt werden. Im Falle eines Unfalles begeben Sie sich deshalb bitte sofort in ärztliche Behandlung, möglichst bei einem Durchgangsarzt und informieren Sie den Verein. Eine Unfallanzeige des Vereins sollte folgende Daten enthalten:
Name des Vereins, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Name des Verletzten, Funktion im Verein, Nachweis des Amtes in der Satzung, Zugehörigkeit zu welchem Landessportbund, Bestätigung dass der Verein von der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht hat. Falls einzelne Angaben fehlen, klärt die VBG im Einzelfall den Versicherungsschutz mit dem Landessportbund, um für einen schnellen Ablauf im Interesse der Verletzten zu sorgen.

Wer zahlt den Beitrag?
Den Beitrag zahlt der einzelne, der sich freiwillig versichert hat oder aber der Verein, der für seine Ehrenamtsträger eine freiwillige Versicherung beantragt und damit die Beitragspflicht übernommen hat.

Was regelt die Vereinbarung zwischen einigen Landessportbünden und der VBG?
Mit einigen Landessportbünden hat die VBG eine Vereinbarung getroffen, die Besonderheiten hinsichtlich des Beitragseinzuges und des Meldeverfahrens beinhaltet. Dies betrifft zur Zeit die Vereine und Fachverbände der Landessportbünde Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Andere Landessportbünde klären, ob eine Vereinbarung für ihren Zuständigkeitsbereich sinnvoll ist. Was regelt die Vereinbarung im Einzelnen?

Meldeverfahren:
Die Vereine und Fachverbände der Landessportbünde Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen prüfen, wie viele Ehrenamtsträger von der freiwilligen Versicherung Gebrauch machen wollen. Sie melden dann die Zahl ihrem LSB. Der LSB meldet dann die Gesamtzahl für seinen Bereich an die VBG. Einzelmeldungen sind nicht erforderlich.

Beitragszahlung:
Die zuvor genannten Landessportbünde zahlen den Beitrag für die von ihnen gemeldeten Personenkreise an die VBG, und erheben ihn dann beim Verein. Das spart Verwaltungsaufwand.

Unfallmeldung:
Die Unfallanzeige des Vereins sollte auch hier den Namen des Vereins, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Name des Verletzten, Funktion im Verein, Nachweis des Amtes in der Satzung enthalten. Weiterhin die Zugehörigkeit zu welchem Landessportbund und die Bestätigung, dass der Verein von der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht hat.
Falls einzelne Angaben fehlen, klärt die VBG im Einzelfall den Versicherungsschutz mit dem Landessportbund, um für einen schnellen Ablauf im Interesse des Verletzten zu sorgen.

 
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