Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 118 - 25. April 2005

Internationaler Workshop
"Talentsuche/Talentförderung"/Sportgespräch
Termin: 23.05.2005 - 24.05.2005

Veranstaltungsart: Tagung
Veranstalter: LandesSportBund, MSWKS u. a.
Veranstaltungsort: Gelsenkirchen
Zusatzinformation: Auch 2005 findet im Rahmen der Ruhrolympiade wieder der Internationale Workshop "Talentsuche und Talenförderung"/Sportgespräch statt.

Veranstaltungsort des 20. Internationalen Workshops ist Gelsenkirchen, Maritim Hotel Am Stadtgarten.
Auch das Landesprogramm "Talentsuche und Talentförderung" kann auf sein 20-jähriges Jubiläum zurückblicken und wird dies in einer Feierstunde am Abend des 23.05.05 begehen.

Veranstalter:
Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW
LandesSportBund Nordrhein-Westfalen
Landesausschuss Leistungssport
Sportjugend NRW
in Kooperation mit:
Verein Ruhrolympiade e.V.
Gelsensport
Stadt Gelsenkirchen
Sportstiftung NRW
unter Mitwirkung der Universität Paderborn


Unfallversichert im Ehrenamt! / Im Falle eines Falles lebenslange Leistungen ohne Begrenzung auf eine Versicherungssumme

Alle gemeinnützigen Organisationen haben seit dem 01. Januar 2005 durch ein neues Gesetz die Möglichkeit, ihre gewählten Ehrenamtsträger, z.B. Vereinsvorstände, Kassen- oder Sportwarte, gegen die Folgen von Unfällen zu versichern.
Dasselbe gilt auch für ehrenamtlich Engagierte in Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen.
Diese Personenkreise können sich freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichern.
Mit diesem Gesetz wird das gemeinwohlorientierte Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger gewürdigt und im Falle eines Unfalls unter umfassenden Schutz gestellt.
So erhält ein verheirateter Durchschnittsverdiener (Alleinverdiener) mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.500 Euro im Falle eines Unfalls im Ehrenamt neben umfassenden medizinischen Leistungen ein Verletztengeld von 60 Euro täglich als Lohnersatz.
Ziel der VBG ist es, mit den Verbänden Rahmenverträge abzuschließen, um den einzelnen Ehrenamtsträgern und gemeinnützigen Organisationen die Anmeldung zu vereinfachen.
Über die E-Mail ehrenamt@vbg.de können sich Verbände mit der VBG in Verbindung setzen, um einen solchen Rahmenvertrag abzuschließen.
Ab sofort haben einzelne Organisationen und ehrenamtlich Tätige außerdem die Möglichkeit, sich direkt auf der Webseite der VBG (www.vbg.de) zur Unfallversicherung anzumelden.
Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten in gemeinnützigen Organisationen sowie im Bereich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beträgt 2,73 Euro je Ehrenamtsträger für das Jahr 2005.
Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Das Wichtigste nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft.
Hierfür erbringt die VBG neben der medizinischen Rehabilitation folgende Leistungen:

- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Eine frühzeitige und dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist in manchen Fällen trotz optimaler medizinischer Rehabilitation jedoch nicht ohne weiteres möglich.
In diesen Fällen ist es das wichtigste Ziel der VBG, zusammen mit dem Arbeitgeber den Arbeitsplatz zu erhalten. Kann der bisherige Beruf aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr ausgeübt werden, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung Leistungen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung.

- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Mit der sozialen Rehabilitation ermöglicht die gesetzliche Unfallversicherung die Rückkehr in das tägliche Leben und in die soziale Gemeinschaft.
Das Leistungsangebot umfasst
- Wohnungshilfe (z.B. Umbau der sanitären Einrichtungen, Einbau von breiten Türen) - Kommunikationshilfen
- Finanzielle Hilfen

Die finanziellen Leistungen helfen dem Versicherten, die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls bzw. einer Berufskrankheit abzumildern.

- Versicherte erhalten Verletztengeld, wenn infolge eines Versicherungsfalls Arbeitsunfähigkeit besteht oder aufgrund einer Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausgeübt werden kann.
Die Höhe des Verletztengeldes orientiert sich am bisherigen Einkommen.
- Sie erhalten Übergangsgeld zur Sicherung des Unterhalts, wenn sie an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen.
- Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Verletztenrente, wenn infolge eines Versicherungsfalls dauerhaft körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, die die Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt mindern.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% und einem Jahresarbeitsverdienst von EUR 35.000,- ergäbe sich eine Verletztenrente von monatlich EUR 388.
- Ehegatten, eingetragene Lebenspartner bzw. Waisen eines verstorbenen Versicherten erhalten Witwer-/Witwen bzw. Waisenrente.

Weitere Informationen und eine Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt stehen auch im Internet unter
www.vbg.de/presse/bilder
bereit.

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Sie versichert mehr als 25 Millionen Personen: Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte.
Zu den über 500.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen aus über 100 Branchen, wie z.B. Banken und Versicherungen, Verwaltungen, Zeitarbeitsunternehmen, freie Berufe, Unternehmen der IT-Branche sowie Sportvereine.
Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter
www.vbg.de
Pressekontakt:
VBG
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Tel.: 040 5146-2525
Fax: 040 5146-2255
daniela.dalhoff@vbg.de

Engagement im Sportverein: ab 2005 mit mehr Sicherheit

Neues Angebot der Landessportbünde und der VBG: Freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen

Bisher war der Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige in Sportvereinen sehr begrenzt geregelt.
So war es nicht möglich, die Arbeit der Vorstände in der gesetzlichen Unfallversicherung abzusichern.
Das wird sich im Januar ändern:
Das Gesetz zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger ermöglicht die Absicherung der gewählten Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen. Wer kann sich versichern?
Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen.
Die freiwillige Versicherung steht also nicht nur dem Vorstand offen, sondern auch den Inhabern anderer Wahlämter.
Was kostet die Versicherung?
Der Beitrag liegt für 2005 bei 2,73 Euro je Versichertem pro Jahr.

Wer zahlt den Beitrag? Die Landessportbünde und die VBG haben ein einfaches Verfahren erarbeitet:
Den Beitrag für den von ihm gemeldeten Personenkreis zahlt der Landessportbund an die VBG, und erhebt ihn dann beim Verein. Das spart Verwaltungsaufwand.

Was leistet die Versicherung?
Vom Krankenbett bis zur Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft – bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kümmert sich die VBG um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie um die finanzielle Absicherung ihrer Versicherten.
Die Höhe der Entgeltersatzleistungen und Renten für freiwillig versicherte gewählte Ehrenamtsträger richtet sich innerhalb der gesetzlichen Bemessungsgrenzen nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen vor dem Versicherungsfall.
Versicherte der VBG profitieren davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstleistungsgrenzen gebunden sind.

Wie ist das Meldeverfahren geregelt?
Anmeldung zur freiwilligen Versicherung:
Ihr Landessportbund und die VBG haben ein einfaches Verfahren entwickelt: - jeder Verein prüft, wie viele gewählte Ehrenamtsträger von der freiwilligen Versicherung Gebrauch machen wollen.
Sie melden diese Zahl dem LSB. Der LSB meldet dann die Gesamtzahl für sein Bundesland an die VBG.

Unfallmeldungen:
Je eher der VBG ein Unfall gemeldet wird, desto schneller kann eine optimale medizinische Behandlung sicher gestellt werden.
Im Falle eines Unfalles begeben Sie sich deshalb bitte sofort in ärztliche Behandlung, möglichst bei einem Durchgangsarzt und informieren Sie den Verein.
Eine Unfallanzeige des Vereins sollte folgende Daten enthalten:
Name des Vereins, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Name des Verletzten, Funktion im Verein, Nachweis des Amtes in der Satzung, Zugehörigkeit zu welchem Landessportbund, Bestätigung dass der Verein von der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht hat.
Falls einzelne Angaben fehlen, klärt die VBG im Einzelfall den Versicherungsschutz mit dem Landessportbund, um für einen schnellen Ablauf im Interesse der Verletzten zu sorgen.

Mitarbeit im Sportverein
Werkbücher für die moderne Vereinsarbeit.
Band 1

Aus der Einleitung:

"Das Werkbuch richtet sich an alle jene Personen und Gruppen in Sportvereinen (und -verbänden), die sich um das "Personal" im Sport kümmern.
Die Erkenntnis, daß Mitarbeit im Sport für das Betreuen und Trainieren von Gruppen, für das Organisieren und Verwalten so elementar wichtig ist wie vergleichsweise die Sportanlagen und -geräte oder Finanzen:
- das wird oft noch unterschätzt.Nur wenn genügend Menschen bereit und in der Lage sind, sich im Sport zu engagieren, ist ein gutes Sportangebot möglich. Eine besondere Qualität der Mitarbeit im Sport ist, daß sie ehrenamtlich erbracht wird.
Über die Bedeutung dieser wertvollen Ressource sollten sich alle im Sport handelnden Personen im klaren sein.
In der Praxis stellen sich Personalfragen komplex. Zur Problemstellung, -strukturierung und -lösung wird deshalb in diesem Werkbuch eine analytische Sicht der Themen vorgeschlagen.
Hierzu werden grundlegende Informationen zur Bedeutung, dem Bedarf, der Suche, der Gewinnung, der Qualifizierung und der Pflege von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sport geliefert.
Der entscheidende Vorteil gegenüber herkömmlichen Büchern besteht aber in den Checklisten im Anschluß an jedes Kapitel und in den Arbeitsbögen, die Sie in der Anlage des Buches finden.
Mit deren Hilfe können Sie die konkrete Personalsituation in Ihrem Sportverein beschreiben, Fragen und Probleme ermitteln, analysieren und Schritte und Wege erfahren, wie Sie diese Personalfragen lösen können.
Wir empfehlen Ihnen, die Arbeitsbögen (einschließlich der erneut aufgeführten Checklisten) vor der erstmaligen Bearbeitung zu kopieren und, sofern Sie Personalfragen in einer Gruppe (z. B. im Vorstand) beraten, alle Beteiligten damit zu versorgen..."

Ehrenamtliche Tätigkeit und Lohnersatzleistung

Die Bundesanstalt für Arbeit hat auf Veränderungen für Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten durch das Job-Aktiv-Gesetz hingewiesen.

ie Bundesanstalt für Arbeit hat auf Veränderungen für Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe im Rahmen von ehrenamtlichen Tätigkeiten durch das Job-Aktiv-Gesetz hingewiesen.
Künftig können Bezieher von Lohnersatzleistungen in Absprache mit ihrem Arbeitsvermittler 15 Stunden und mehr pro Woche einem Ehrenamt nachgehen, ohne ihren Leistungsanspruch zu verlieren.
Voraussetzung ist allerdings, dass die berufliche Eingliederung nicht behindert wird.
Auch wird ein ehrenamtlicher Einsatz außerhalb des Nahbereichs möglich.
Über einen Zeitraum von 3 Wochen Ortsabwesenheit hinaus, wie er jedem Arbeitslosen eingeräumt werden kann, besteht jetzt die Möglichkeit, sich weitere 3 Wochen ehrenamtlich auswärtig zu betätigen, auch im Ausland.

Die neuen Regelungen gelten seit dem 01.01.2002. Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen beziehen, können bis zu 17 Wochen außerhalb des Nahbereichs eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.
Die Bundesanstalt empfiehlt allen Betroffenen, sich vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit ihrem Arbeitsvermittler zu besprechen.
(Quelle: DStGB Aktuell 0202)

World Games 2005: Helfer/innen gesucht

Wer bei der Vorbereitung und auch während der Wettkämpfe dieses Multisport-Events in Duisburg mithelfen möchte, kann sich direkt an die World Games 2005 GmbH wenden

Vom 14. bis zum 24.07.2005 finden in Duisburg und den Partnerstädten Mülheim, Bottrop und Oberhausen die World Games 2005 statt.
Die World Games sind eine internationale Multi-Sport-Veranstaltung, die der Internationale Verband für Weltspiele (IWGA) unter der Schirmherrschaft des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) ausrichtet. Die Veranstaltung besteht aus ausgewählten offiziellen Sportarten und Einladungssportarten, die nicht in die Olympischen Spiele einbezogen sind.
Gleichzeitig werden Programme angeboten, an denen die Öffentlichkeit teilnehmen kann. Die World Games 2005 sind das größte Multisport-Event zwischen den Olympischen Spielen in Athen 2004 und der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006. Die World Games 2005 stehen unter der Schirmherrschaft des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Vorbereitung der Spiele werden noch Helfer gesucht, z.B. für den Fahrdienst, die Pressebetreuung, den Auf- und Abbau, die Betreuung des Rahmenprogramms, als Wettkampfhelfer oder für die Betreuung der Ehrengäste.
Die Helfer werden sowohl in der Vorbereitungsphase als auch für die Spiele selbst benötigt.
Wer Interesse hat, sollte sich direkt an die World Games 2005 GmbH wenden (Doris Kreutner, Tel.: 0203/ 3482-1331 oder d.kreutner@stadt-duisburg.de)
Weitere Infos zu den World Games 2005 auch im Internet unter www.worldgames2005.de

 
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