Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 115 - 17. März 2005

LandesSportBund Nordrhein-Westfalen - Perspektive 2009: - Vorschläge für das Sportland NRW zur Landtagswahl

Am 22. Mai 2005 wird in Nordrhein-Westfalen eine neue Landesregierung gewählt.
Zahlreiche Veränderungen und neue Herausforderungen sind in der kommenden Wahlperiode zu bewältigen. Auch für die Pflege und Förderung des Sports sind zahlreiche Fragen in den letzten Jahren aufgeworfen und noch nicht zukunftsfähig beantwortet worden.
Auf der Grundlage des Paktes für den Sport, den LandesSportBund und Landesregierung abgeschlossen haben, und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen unterbreiten wir im Folgenden unsere Vorschläge zur Landtagswahl:

1. Gesetz zur Pflege und Förderung des Sports verabschieden und umsetzen.
Beim LandesSportBund sind wir der Überzeugung, dass die zukunftsorientierte Entwicklung des Sports in Land und Kommunen am Besten mit einem Gesetz zur Pflege und Förderung des Sports unterstützt werden kann.
Sport, Sportvereine und Sportentwicklung brauchen eine solide Planungs- und Handlungsgrundlage, um ihre vielfältigen gesellschaftlichen und sozialen Aufgaben zur Gestaltung einer lebenswerten Zukunft für die bestehende und die kommenden Generationen erfüllen zu können. Der derzeitige Status als „freiwillige Aufgabe“ muss überwunden werden, um angesichts der sich ständig verschlechternden Finanzsituation von Städten und Gemeinden und auch im Lande als gleichberechtigtes Politikfeld formal anerkannt zu sein und bei der Diskussion über Schwerpunkte der Förderung angemessen berücksichtigt zu werden.

2. Den Pakt für den Sport umsetzen und weiterentwickeln.
Mit dem Pakt für den Sport wurde in der letzen Wahlperiode ein Instrument gefunden, unterhalb einer gesetzlichen Regelung die notwendigen Voraussetzungen für die Planungs- und Handlungssicherheit zur Entwicklung des Sportes zu schaffen.
Auf diesem erfolgreichen Weg wollen wir in der Perspektive 2009 fortfahren. Der Pakt für den Sport und insbesondere seine einzelnen Bestandteile müssen auf der Grundlage der bisher erzielten Ergebnisse und aktuellen Entwicklungen auf folgenden Feldern neu eingeschätzt werden:

- Handlungskonzept „Die sportgerechte Stadt“
- Sportstätten/Sportpauschale
- Förderung der Vereinsarbeit
- Leistungssport
- Schulsport
- Sport im Ganztag
- Förderung der Jugendarbeit im Sport

LandesSportBund Vorschläge für das Sportland NRW zur Landtagswahl:
Vereinsarbeit und Leistungssport fördern

Im Hinblick auf die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und auf der Grundlage des Paktes für den Sport, den LandesSportBund NRW und Landesregierung abgeschlossen haben, sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, fordert der Sport in Nordrhein-Westfalen, Vereinsarbeit und Leistungssport zu fördern.
Wir wollen neue Impulse setzen zur Förderung der Vereinsarbeit unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung des sportlichen Angebotes für die Menschen in unserem Land.
Hierzu gehören die Umsetzung des Handlungskonzeptes 2015 „Sport und Gesundheit“, u.a. in den Arbeitsfeldern für schwergewichtige Kinder und Jugendliche „Programm:
Schwer mobil“ und „Kinder mit mangelnden Bewegungserfahrungen“;
die Weiterentwicklung der Kampagne „Aktiv und bewegt älter werden in NRW“,
der weitere Ausbau unseres Vereins-Informations- und Schulungssystems VIBSS.
Wir wollen über eine sachgerechte Förderung der Übungsarbeit in unseren Sportvereinen diskutieren und zukunftsfähige Lösungen entwickeln. Darüber hinaus möchten wir in einen Dialog zur Unterstützung einer zeitgemäßen Jugendarbeit im Sportverein eintreten.
Wir wollen in der Förderung talentierter und leistungsfähiger Sportlerinnen und Sportler
- die duale Karriereplanung für talentierte Sportler verbessern (Ausbildungs- und Berufsperspektiven sowie sportliche Perspektive)
- das Verbundsystem Schule/Verein an den Stützpunktstandorten optimieren
- das Landesprogramm Talentsuche/Talentförderung an das neue Nachwuchskonzept des DSB anpassen

LandesSportBund Vorschläge für das Sportland NRW zur Landtagswahl:
Schulsport und Jugendarbeit im Sport fördern

Im Hinblick auf die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und auf der Grundlage des Paktes für den Sport, den LandesSportBund NRW und Landesregierung abgeschlossen haben, sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen, fordert der Sport in Nordrhein-Westfalen, den Schulsport und Jugendarbeit im Sport zu fördern.

Wir wollen, . . . .

- dass die 3. Stunde Sportunterricht endlich auch regelmäßig erteilt wird;
- eine stringente Umsetzung der Erkenntnisse aus den Modellversuchen „4. Abiturfach Sport“ und „Tägliche Sportstunde an Grundschulen“ in die weitere Schulentwicklung;
- eine Öffnung und Abstimmung der örtlichen Schulsportentwicklung mit der örtlichen Kinder- und Jugendsportentwicklung durch die Entwicklung arbeitsfähiger Netzwerkstrukturen (u. a. Ausschüsse für den Schulsport);
- eine konsequente Absicherung der Rahmenvereinbarung zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag und eine verbesserte Unterstützung im Hinblick auf die Ausweitung von Angeboten für die Sekundarstufe I;
- ein koordiniertes Vorgehen von Schul- und Schulsportentwicklung beim kooperativen Ausbau von Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag mit dem gemeinnützigen Sport;
- Unterstützung von Programmen zu Bewegung, Spiel und Sport bei Kindern unter 6 Jahren;
- Unterstützung von Programmen zur Verbesserung der Integration von Personen mit Migrationshintergrund;
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für „bürgerschaftliches Engagement im Jugendsport“

Infos zum Freiwilligen Sozialen Jahr

Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres.
Es dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate (für anerkannte Kriegsdienstverweigerer 12 Monate).
Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren, wie z.B. Sportvereine, Sportverbände, Jugendferiendörfer, Bewegungs-kindergärten, Sportschulen und Sportbildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.
Die Aufgaben und Tätigkeiten liegen z.B. in der Mitarbeit bei der Vereins- oder Verbandsarbeit, bei Spielfesten oder Sportschnupperveranstaltungen, in Ferienfreizeiten oder Ferienspielen, bei Abenteuer-sportaktionen oder bei Skatertreffs, beim Eltern-Kind-Turnen oder in anderen interessanten Arbeitsfeldern im Sport.
Für alle TeilnehmerInnen am FSJ besteht ein Anspruch auf fachliche Anleitung und pädagogische Betreuung in den Einsatzstellen, sowie auf ein begleitendes Seminarangebot.
Dieses besteht - bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme - aus 25 Arbeitstagen, die Teilnahme daran ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit.
Das FSJ wird ganztägig geleistet, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 bzw. 40 Stunden.
Bis zum 18. Lebensjahr gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Während des Freiwilligen Jahres besteht Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Ein Taschengeld von mindestens 150 Euro pro Monat wird gezahlt.
Während des FSJ wird die Zahlung des Kindergeldes fortgesetzt.
Die Landessportjugend übernimmt als FSJ-Träger die Kosten für die Sozialversicherung, d.h., Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge werden abgeführt und schließt eine Haftpflichtversicherung ab.
Sofern eine freie Unterbringung und Verpflegung in den Einsatzstellen nicht möglich bzw. nicht gewünscht ist, wird eine Unterkunfts- und Verpflegungspauschale gewährt.

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