Juni 2002 bis November 2005


Vereinshilfe Archiv: Gunolf Bach

Nr. 112 - 10. Februar 2005

Beispielhafte Entwicklungsberichte zum Ganztag

Auch in 2005 wird auf der Vereinshilfeseite das Thema "Ganztagsschule" einen immer wiederkehrendes Element sein.
Um einen Einblick in die verwaltungsmäßige Struktur auf Landes- und Bundesebene zu bekommen, sollen die nachfolgenden Beiträge dienlich sein:

Rede von Herrn Abteilungsleiter Klaus Schäfer zur Eröffnung des 5. Workshops zur Offenen Ganztagsgrundschule:
"Toben macht schlau - Bewegung, Spiel und Sport in der offenen Ganztagsschule"
am 27. Januar 2005 in Bielefeld


Anrede
Ich begrüße Sie herzlich zum fünften und letzten Workshop unserer am 4. Oktober 2004 in Bochum gestarteten Reihe zur Qualitätsentwicklung in den offenen Ganztagsschulen.
I. In NRW gibt es keine Schule, in der Bewegung, Spiel und Sport nicht zum schulischen Angebot gehören. Bewegungsförderung ist für die Entwicklung unserer Kinder unverzichtbar, heute mehr als je zuvor. Eigentlich merkwürdig, wenn man bei dem natürlichen Bewegungsdrang von Kindern von Bewegungsförderung oder gar von Bewegungserziehung spricht, aber so natürlich ist der Bewegungsdrang von Kindern heute offensichtlich nicht mehr.
Die These vom Mangel an Bewegung in unserer Zeit mag angesichts unserer hohen Mobilität durchaus verwundern, denn nichts prägt unsere Gesellschaft so sehr wie die andauernde und ständig beschleunigte Bewegung der Menschen. Eine "Pendlerpauschale" kann es nur in einer Gesellschaft geben, in der die Menschen darauf angewiesen sind, sich ständig zwischen verschiedenen Orten hin und her zu bewegen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Die Bewegung in unserer Zeit ist eine Bewegung mit Hilfsmitteln, die mittelbare Bewegung des Verkehrsmittels, die Bewegung mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug. Wir leben in einer Zeit, in der viele Kinder kaum noch die Möglichkeiten haben sich regelmäßig auszutoben. Die natürlichen Formen der Bewegung werden heute – auch durch unsere Art, Städte und Straßen zu bauen – doch recht stark eingeschränkt.
Nirgends wird dies deutlicher als in Organisation der Freizeit. Jeder kennt das Mutter-Taxi. Wir transportieren unsere Kinder heute von einem Ort zum anderen. Kinder können die Orte, an denen sie lernen, Musik machen, Sport treiben wollen, oft nicht mehr aus eigener Kraft erreichen. Sie müssen ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen oder die Fahrbereitschaft ihrer Eltern, in der Regel der Mütter, in Anspruch nehmen. Die Welt unserer Kinder ist eine Welt vieler kaum miteinander verbundener "Erlebnisinseln".
II. Verschiedene Forschungszweige - Hirn- und Lernforschung, Sport- und Gesundheitswissenschaften - belegen, dass und wie die Entwicklung von Denk- und Wahrnehmungsleistung eng an Bewegung gebunden ist. Kinder erkrabbeln, ertasten, erschließen sich in Bewegung die Welt.
Kinder mit guten Ergebnissen in der Gesamtkörperkoordination schneiden in Konzentrationstests am besten ab. Es ist nachweisbar, dass die Gehirntätigkeit durch Bewegung angeregt wird und dass die Aufnahme-, Merk- und Konzentrationsfähigkeit unmittelbar von der körperlichen Verfassung abhängt.
Bewegung ist für die körperliche und für die kognitve Entwicklung unerlässlich.
Sie fördert die Lernbereitschaft, die Lernfähigkeit und das psychosoziale Wohlbefinden.
Auch Kinder treiben gerne Sport. Sport ist ihnen wichtig. Wenn man sie fragt, was sie in ihrer Freizeit gerne tun möchte, steht Sport an erster Stelle.
Dies hat kürzlich erst eine Umfrage anlässlich unseres achten Jugendberichts bestätigt.
Andererseits sind Mängel, wenn sie einmal aufgetreten sind, in der Regel nur schwer behebbar, denn die Prägung für körperliche und geistige Leistungsfähigkeit findet sehr früh statt.
Wir schulen heute Kinder ein, die ihre Motorik nicht ausreichend kontrollieren können. Deren bekanntester Phänotyp ist das hyperaktive Kind, der so genannte "Zappelphilipp".
Genau so häufig gibt es aber auch das in seiner Motorik reduzierte Kind, darunter auch Kinder, die schon allein deshalb nicht richtig schreiben lernen, weil sie Schwierigkeiten haben einen Stift zu halten oder mit einer Schere umzugehen.
Das Kindesalter bietet optimale Voraussetzungen, die Bewegungskoordination zu entwickeln und Bewegungsfertigkeiten zu erlernen.
Deshalb sind Bewegung, Spiel und Sport schon im Kindergarten und in der Grundschule so wichtig.
Sie kennen die "bewegte Schule", unsere Projekte zur Behebung motorischer Defizite, den Modellversuch zur täglichen Sportstunde. Sport ist für Kinder jedoch erheblich mehr als Sportunterricht. Wir sollten auch das selbst organisierte Sporttreiben von Kindern unterstützen.
Gerade in der offenen Ganztagsschule besteht die Chance, vielen Kindern Angebote zur Entwicklungs- und Koordinationsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport zu machen, die ihren natürlichen Bewegungsdrang unterstützen und ihre Beweglichkeit und körperliche Fitness unterstützen.
In der offenen Ganztagsschule können Sportunterricht und Freizeitsport in einem neuen Gesamtkonzept miteinander verbunden werden.
III. Schule und Sportvereine haben eine gemeinsame pädagogische Verantwortung für Bewegungs- und Sporterziehung. Sie legen gemeinsam die Grundlagen für ein lebenslanges Sporttreiben und lebenslange Freude an der Bewegung.
Die Zusammenarbeit in der offenen Ganztagsschule stärkt beide: die Schulen erhalten mehr Spielraum für Bewegungsangebote, die Sportvereine erreichen in der Schule auch die Kinder, die nicht von selbst in einen Sportverein kämen.
Regelmäßige, möglichst tägliche Bewegungsangebote - das ist das Ziel, das die beiden zuständigen Ministerien, das Ministerium für Schule und Kinder und das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport mit den Sportorganisationen, dem LandesSportBund und der Sportjugend NRW am 18. Juli 2003 in einer Rahmenvereinbarung festgeschrieben haben.
Und um die Sportvereine zu stärken, haben wir ausdrücklich einen Vorrang für den gemeinwohlorientierten Sport in die Rahmenvereinbarung hineingeschrieben.
Die Zusammenarbeit von Schulen mit Sportvereinen ist in der offenen Ganztagsschule bereits gut gelungen.
Am 11. Februar 2005 werden wir in Hamm die ersten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung der Öffentlichkeit vorstellen. Ich verrate nicht zu viel:
Fast alle Schulen "der ersten Stunde" halten in Kooperation mit Sportvereinen ein Bewegungs-, Spiel- und Sportangebot im Rahmen des Ganztags vor.
Ich möchte dem LandesSportBund und der Sportjugend für ihre ausgezeichnete Arbeit und verlässliche Zusammenarbeit meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen.
Der Sport war der erste, der sagte: bei der offenen Ganztagsschule - da machen wir mit.
Landesweit haben Sie bei den Stadt- und Kreissportbünden Koordinierungsstellen für den Ganztag eingerichtet. Dieses Engagement trägt maßgeblich dazu bei, dass die offene Ganztagsschule eine "bewegte Schule" mit gut qualifizierten Fachkräften auch für den Bereich von Bewegung, Spiel und Sport ist.
IV. Die offene Ganztagsschule unterstützt eine neue Rhythmisierung des Schultags. Sie bietet die Chance, sportliche Aktivitäten mit allen anderen Fächern und Inhalten der Schule zu verbinden. Offene Ganztagsschulen bieten mehr Zeit, um eine neue Lern- und Lernkultur zu entwickeln, und diese Zeit sollte und kann auch für mehr Bewegungsangebote verwendet werden.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine kleine Anmerkung zur Dauer von Unterrichtsstunden und Pausen. Viele glauben, Schule sei verpflichtet, im 45-Minuten-Takt mit Fünf-Minuten-Pause zu unterrichten. Das ist schlichtweg falsch. Die Schule hat zwar eine bestimmte Menge an Unterrichtsstunden sicherzustellen, aber den Rhythmus bestimmen nicht irgendwelche Normen, sondern die Kinder. Die Lehrkräfte unserer Grundschulen wissen das.
Für Bewegung, Spiel und Sport heißt das, dass wir - wenn erforderlich - auch im Verlauf der Unterrichtsstunden, vor allem aber in den Pausen Bewegungsangebote machen sollten.
Nur so kann der geforderte neue Rhythmus von Anspannung und Entspannung, von Konzentration und Muße entstehen. Alle Lehrkräfte und alle Fachkräfte der Jugendhilfe, die in der offenen Ganztagsschule mitwirken, brauchen daher m. E. Grundkenntnisse der Bewegungslehre.
Das kann für manchen der in der offenen Ganztagsschule tätigen Erwachsenen vielleicht sogar ein Anlass sein, das eigene Verhalten zu überprüfen und zu ändern. Wer selbst keinen Sport treibt, kann schwerlich Kindern vermitteln, Sport und Bewegung seien wichtig. Wer selbst kleinste Strecken mit dem Auto zurücklegt, wird Kindern kaum vermitteln können, dass es Spaß macht zu Fuß zu gehen oder mit dem Rad zu fahren.
Von der Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Sports in der offenen Ganztagsschule verspreche ich mir daher auch eine Wirkung auf das Verhalten und das pädagogische Repertoire aller anderen beteiligten Berufsgruppen.
V. Die offene Ganztagsschule geht einen großen Schritt weiter als die bisherigen Programme zur Öffnung von Schule. Sie sorgt für Verlässlichkeit und Kontinuität, dauerhafte Partnerschaften zwischen und Vereinen.
Sie gibt der Öffnung von Schule den Rahmen, der aus punktuellen und zeitlich begrenzten Projekten ein zusammenhängendes Schulprogramm entstehen lässt.
Die Chance liegt in der Optionsvielfalt der offenen Ganztagsschule Ihre Qualität erweist sich vor allem darin, dass alle an ihren Bildungs- und Erziehungsangeboten beteiligten Personen gemeinsam an der Gestaltung des pädagogischen Programms arbeiten und ihre Tätigkeiten miteinander abstimmen.
Die offene Ganztagsgrundschule bietet eine große Chance, Schulen in ein ganztägig geöffnetes Haus des Lernens und Lebens umzugestalten, in dem Kinder und Jugendliche sich gerne bewegen. Und wer sich gerne bewegt, lernt auch lieber und leichter.
Schulen werden zu Orten für bewegtes Lernen und Leben. Das ist die Vision, an der ich mit Ihnen gemeinsam arbeiten möchte.
Ich lade Sie herzlich dazu ein, uns auf diesem Weg weiterhin zu begleiten und wünsche Ihnen spannende und ergebnisreiche Diskussionen in dieser Tagung!
Vielen Dank.

Ergebnisprotokoll des Beratungstermins im Regierungsbezirk Münster vom 26. Januar 2005:
Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB)


Von den für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 914 Mio. € ist etwa ein Viertel bereits abgerufen worden.
Im Topf befinden sich derzeit noch etwa 700 Mio. €, die bis 2007 abgerufen werden müssen.
Bis zum 31.08.2008 müssen alle diese Mittel ausgegeben worden sein, da sie sonst verfallen.
Um einen Überblick über den zu erwartenden Mittelabfluss zu bekommen, hat das MSJK im Dezember 2004 alle Kommunen dazu aufgefordert, bis zum 15. März 2005 einen Entwicklungsplan „Raumkonzept“ einzureichen.
Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

- Die Abstimmung bzgl. der geplanten Baumaßnahmen zwischen den verschiedenen beteiligten Ämtern sollte möglichst vor der Antragstellung erfolgen, damit sich der Mittelabfluss nicht verzögert und Baumaßnahmen rechtzeitig angegangen und fertig gestellt werden können. Das Verfahren kann weiter beschleunigt werden, wenn direkt mit dem Antrag der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt wird, denn dann können schon vor der schriftlichen Bewilligung Leistungen ausgeschrieben werden.
- Zum Begriff des zehnprozentigen Anteils an unbaren Eigenmitteln der Kommune: dies kann beispielsweise eine städtische Ingenieurleistung sein, die mit etwa 15 % der Arbeitszeit angerechnet wird; es kann auch die städtische Reinigungskolonne in Anschlag gebracht werden, die den Bauschutt wegräumt. Wichtig ist, dass der unmittelbare inhaltliche und zeitliche Zusammenhang mit der Maßnahme erkennbar ist.
- Die bis zu 115.000 € pro Gruppe von 25 Kindern setzen sich aus drei Pauschalen zusammen, nämlich
- bis max. 80.000 € für Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung oder Erwerb
- bis max. 25.000 € für Einrichtung nebst Lehr- und Lernmitteln
- bis max. 10.000 € für Renovierung von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Schulgrundstückes für Lern-, Spiel-, Sport- und Aufenthaltszwecke.
Diese 3 Pauschalen sind miteinander deckungsfähig.
Ebenso besteht Deckungsfähigkeit zwischen den Schulen einer Gemeinde.
Keine Deckungsfähigkeit besteht dagegen zwischen verschiedenen Zuwendungsbescheiden!
Schon allein deshalb sollte jede beantragende Kommune den Ausbauplan bis 2007 im Blick haben und nicht für jede neu hinzukommende Ganztagsgruppe die Mittel neu beantragen.
Umgekehrt ist es genauso möglich, zunächst eine Ganztagsgruppe provisorisch einzurichten, sich verfestigen zu lassen und den Raumbedarf aus den ersten Erfahrungen abzuleiten und dann erst im darauf folgenden Schuljahr die Investitionsmittel zu beantragen. Denn wenn Mittel für insgesamt 200 Kinder beantragt werden und hinterher tatsächlich nur 191 Kinder am Ganztag teilnehmen, liegt es im Ermessensspielraum der Bezirksregierung, ob die Gelder in voller Höhe anerkannt werden oder nicht.
- Die Kostenrechnungen für die Verwendungsnachweise sollten sich auf die einzelnen Schulstandorte beziehen, da die Bundesregierung „schulscharfe“ Verwendungsnachweise wünscht.

Kommunen in der Haushaltssicherung – OGS als Pflichtaufgabe?

§ 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) besagt, dass „ein Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.“
Hieraus ergibt sich kein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Einrichtung offener Ganztagsgrundschulen, da diese nur eine Möglichkeit darstellen, die in § 24 KJHG beschriebene Pflichtaufgabe zu erfüllen.
Zur Pflichtaufgabe wird die OGS dann, wenn es einen entsprechend hohen dokumentierten Bedarf gibt (z.B. durch eine Elternbefragung).

Vergabeverfahren

Bei der Umwandlung einer Grundschule in eine OGS müssen folgende Leistungen ausgeschrieben werden:
Bauvorhaben, Einrichtungsgegenstände, Cateringleistungen, Trägerschaft der OGS.
Ohne Ausschreibung können einzelne Module wie die Angebote von Sport oder Jugendhilfe innerhalb des Gesamtangebotes vergeben werden, es sollte aber einen Vergabevermerk geben.
Ein Vergabevermerk muss enthalten, dass mehrere Träger zur Wahl standen, und den Beschluss der Schulkonferenz aufführen.

Zum Thema Trägerschaft:
Eine Kommune kann einer OGS nicht gegen das Votum der Schulkonferenz einen Träger aufoktroyieren – umgekehrt kann sich auch die Schule keinen Träger aussuchen, ohne die Zustimmung der Kommune zu haben.
Zurzeit wird an rund einem Drittel aller OGS der Ganztag durch die Kommune selbst organisiert, in zwei Drittel aller Fälle durch Wohlfahrtsverbände und andere Träger.
Auffallend ist, dass wesentlich weniger Schul-Fördervereine eine Trägerschaft übernommen haben als bei dem Programm Dreizehn Plus. Bezüglich der Behandlung von existierenden Fördervereinen an Schulen, die OGS werden wollen, gibt es zwei Möglichkeiten:
entweder die Fördervereine weiterzuqualifizieren und zu Trägern der freien Jugendhilfe zu machen oder diese in der Trägerschaft ablösen und dafür sorgen, dass das Personal übernommen wird.

Teilnahmepflicht der angemeldeten Kinder an den Angeboten der OGS

Es gibt keine der allgemeinen Schulpflicht entsprechende Teilnahmepflicht, da die Anmeldung zur OGS auf Freiwilligkeit beruht.
Aus pädagogischen Gründen und aus Gründen der Bedarfssteuerung sollte eine gewisse Teilnahmepflicht aufgenommen werden in einen mit den Eltern abzuschließenden Betreuungsvertrag.
Bestandteil des Vertrages könnte sein, dass Kinder vom Ganztag ausgeschlossen werden, wenn sie nicht regelmäßig anwesend sind. Ausnahmeregelungen sind selbstverständlich möglich, beispielsweise bei der Teilnahme eines Kindes an speziellen Förderangeboten am Nachmittag oder am Messdiener-Dienst etc.
Grundsätzlich sollte hier jedoch eher eine harte Linie verfolgt werden.
Der Ausschluss von Kindern, die verhaltensauffällig sind bzw. stören, ist zwar rechtlich möglich, pädagogisch aber nicht sinnvoll. In diesen Fällen sollte die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt gesucht werden.

Perspektive 2007 / Parallelangebote

- SiT (Schülertreff in der Tagesstätte): alle existierenden Gruppen müssen bis zum 1. August 2006 in die OGS eingegangen sein.
- Dreizehn Plus in der Primarstufe: alle existierenden Gruppen müssen bis zum Schuljahr 2006/2007 in die OGS eingegangen sein.
Problem dabei: kleine Dreizehn Plus-Gruppen an einzügigen Grundschulen fallen ggf. unter den Tisch.
Zwar ist die im Erlass genannte Gruppenstärke von 25 Kindern nicht fix, sondern nur eine rechnerische Größe. Es kann daher auch die OGS für eine Gruppe von 15 Kindern eingerichtet werden, wenn die Bedarfsabfrage eine steigende Tendenz nachgewiesen hat.
Dennoch scheint die OGS als Rettung einzügiger Grundschulen schwierig, da sie nur dort eingerichtet werden soll, wo wirklich Bedarf ist.
- Horte: ab dem 1. August 2007 fallen die Landesmittel für die Finanzierung der Horte weg, so dass dies der Stichtag für die Überführung der letzten Hortgruppen in die OGS ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür wird in der nächsten Legislaturperiode geschaffen.
Die genannten Termine betreffen nur die Landeszuschüsse, die ab diesem Zeitpunkt wegfallen – natürlich können bestehende Gruppen und Horte auch auf der Basis einer rein kommunalen Finanzierung weitergeführt werden.

Zusammenarbeit von OGS

Der Erlass sieht vor, dass gemeinsame Angebote benachbarter OGS möglich sind. Dazu ist es notwendig, dass die beiden Schulen in fußläufig zu erreichender Nähe zueinander liegen, da kein Rechtsanspruch auf die Erstattung von Fahrtkosten zwischen zwei Schulen besteht.
Es müssen zwei Schulkonferenz-Beschlüsse vorliegen sowie zwei sich spiegelbildlich ergänzende Ganztagskonzepte.
In dem Fall, dass zwei Schulen eine gemeinsame Ganztagsgruppe bilden wollen, weil in der einen Schule 25 Kinder Interesse haben und in der anderen nur 5, ist es einfacher, die Schulbezirksgrenzen dahingehend zu ändern, dass die 5 Kinder aus der einen Schule generell in die andere wechseln.

Fahrtkosten

Im ländlichen Raum verursachen die Nachmittagsangebote dadurch, dass die normalen Schulbuszeiten nicht bis in den Nachmittag reichen, häufig zusätzliche Fahrtzeiten und –kosten.
Dies gilt insbesondere für Sonderschulen mit großen Einzugsbereichen.
Da es keinen Rechtsanspruch auf die Erstattung von Fahrtkosten gibt, versucht das MSJK zurzeit in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine andere Lösung für dieses Problem zu finden. Eine Lösung ist jedoch nicht vor der nächsten Legislaturperiode zu erwarten.

Elternbeiträge

Elternbeiträge können unterschiedlich behandelt werden, z.B. indem eine Entgeltordnung oder eine Satzung verabschiedet wird. Die einzigen Vorgaben der Landesregierung bzgl. der Elternbeiträge bestehen in der sozialen Staffelung und in dem Höchstbeitrag von 100 € pro Monat.
Letzterer liegt darin begründet, dass der Elternbeitrag den jährlichen Beitrag von 1.230 € pro Kind nicht übersteigen darf, da er sonst kein Beitrag mehr wäre und die betroffenen Eltern klagen könnten.

Können Mietkosten für Räume, die für den Ganztagsbetrieb genutzt werden, als Betriebskosten abgerechnet werden?

Mietkosten können nicht über das IZBB abgerechnet werden, da es sich um Dauerausgaben handelt. Sie als über die aus den Zuschüssen von Land und Kommune zu finanzierende Betriebskosten abzurechnen erscheint nicht sinnvoll zu sein, da sie zu kostenlastig sind.
Bisher gibt es hier keine zufrieden stellende Lösung.
Eine Ausnahme lässt das GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NW) in Verbindung mit dem „Umwandlungserlass“ zu:
wenn die Angebote der OGS in den Räumen eines Kindergartens / Hortes stattfinden, können Betriebskosten unter Umständen weiterfinanziert werden. Um dies im Einzelfall zu klären, sollte man sich an das örtliche Jugendamt wenden.

 
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