Regelecke Nr. 22

Regeländerungen zur Hallensaison 2008/2009

Die KSR hat mit Zustimmung von Präsidium und Vorstand des DHB mit Wirkung zum 01.11.2008 folgende Änderungen der Regeln für Hallenhockey beschlossen:
 

» Dieser Text als PDF

REGELÄNDERUNGEN (gültig ab 01.11.2008)

 

1) In „§ 5 – Spieldauer und Ergebnis“ Abs. 5.1 DHB-Zusatz der Regeln für Hallenhockey 2007/2008 werden die Durchführungsbestimmungen zu Auszeiten von „In den Bundesligen…“ bis einschließlich Punkt 6 „…einer Auszeit nicht möglich“ wie folgt ersetzt:

Jeder Mannschaft stehen Auszeiten zur Verfügung. Hierfür gelten folgende Durchführungsbestimmungen:

  1. Bei einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit pro Halbzeit von jeweils einer Minute Dauer. Bei einer Spielzeit von weniger als 2 x 30 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit während der gesamten Spielzeit von einer Minute Dauer.
  2. Die Auszeiten verfallen pro Halbzeit bzw. Spielzeit, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.
  3. Bei Entscheidungsspielen hat jede Mannschaft in der gesamten Verlängerung Anspruch auf eine zusätzliche Auszeit von einer Minute Dauer.
  4. Eine Auszeit muss durch Hochheben einer Karte im DIN A4 Format mit der Aufschrift „Auszeit“ beantragt werden.
  5. Eine Auszeit kann nur bei eigenem Abschlag, eigenem Freischlag, eigenem Einschiebeball (Seitenausball) oder eigenem Mittelanstoß nach einem Tor beantragt werden. Bei einer eigenen Strafecke oder einem eigenen 7-m-Ball ist die Beantragung einer Auszeit nicht möglich.
  6. Der Ablauf einer Auszeit wird von den Schiedsrichtern überwacht. Sie geben nach 50 Sekunden das Signal zur Aufstellung der Mannschaften und nach 60 Sekunden das Signal zum Weiterspielen. Die Besprechung hat jeweils in der Nähe der eigenen Mannschaftsbank zu erfolgen.

Nach Einführung einer Auszeitregelung im Feldhockey zum 01.08.2008 wird mit dieser Änderung der Hallenhockeyregeln auch in der Halle eine Auszeitregelung eingeführt. Inhaltlich werden die bereits aus dem Feldhockey und den Hallenbundesligen bekannten Durchführungsbestimmungen übernommen.
Analog zum Feldhockey ist auch im Hallenhockey die Anzahl der Auszeiten pro Spiel in Abhängigkeit von der Spielzeit geregelt. Im Gegensatz zum Feldhockey ist die Dauer einer Auszeit im Hallenhockey auf eine Minute beschränkt.
Zwingend ist auch in der Halle zu beachten, dass eine Auszeit nur durch Hochheben einer Karte im DIN A4 Format mit der Aufschrift „AUSZEIT“ beantragt werden kann. Diese Regelung wurde getroffen, um Irritationen zu vermeiden und für alle am Spiel Beteiligten eine deutlich sichtbare Anzeige zu haben, dass eine Auszeit beantragt wird. Eine Kopier- und Druckvorlage für diese Karte ist auf der Webseite des DHB unter
http://www.hockey.de zu finden.
Damit eine Spielunterbrechung auf Grund einer Auszeit eine Minute nicht überschreitet, sind alle Schiedsrichter nachdrücklich angehalten, nach 50 Sekunden das Signal zur (Wieder)Aufstellung der Mannschaften zu geben.

Ausdrücklich möchte ich hier nochmals auf Mittelung Nr. 41 des DHB Vorstandes vom 19.09.2008 und Mitteilung DHB-Sport Nr. 47 vom 29.10.2008 hinweisen. Auf Grund dieser Mitteilungen wird in der SPO DHB bzgl. der Auszeitenregelungen im Feld- und Hallenhockey geregelt, dass selbige in allen Spielklassen Anwendung finden, solange die Verbände für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich keine Bestimmungen darüber erlassen haben, ob und in welchen Spielklassen sie die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten nicht übernehmen.


2) In „§ 14 - Persönliche Strafen“ Abs. 14.1 DHB-Zusatz der Regeln für Hallenhockey 2007/2008 wird in dem Satz „Die Vergabe von gelben oder roten Karten setzt nicht zwingend voraus, dass dem betreffenden Spieler im laufenden Spiel bereits eine andere Karte gezeigt worden ist.“ das Wort „zwingend“ gestrichen.

Redaktionelle Anpassung zwecks einheitlicher Formulierung der Feld- und Hallenregel.


3) In „§ 14 – Persönliche Strafen“ Abs. 14.1 DHB-Zusatz der Regeln für Hallenhockey 2007/2008 wird  der Satz „In den Bundesligen können in der Saison 2007/2008 versuchsweise auch … Strafen ausgesprochen werden“  wie folgt ersetzt:

Auch gegen Betreuer (Trainer, Teammanager, Ärzte, Physiotherapeuten, etc.), die gemäß § 28 (5) SPO DHB Teil der Mannschaftsbank und in dieser Funktion gemäß § 32 (1) SPO DHB in den Spielberichtsbogen eingetragen sind, können persönliche Strafen ausgesprochen werden.


4) In „§ 14 – Persönliche Strafen“ Abs. 14.2 DHB-Zusatz der Regeln für Hallenhockey 2007/2008 wird  der Satz „Wird ein Auswechselspieler oder Betreuer auf Zeit oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen, muss sein Mannschaftsführer einen sich auf dem Spielfeld befindenden Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank oder an der Stelle, an der diese stehen müsste, Platz nehmen muss, jedoch als Auswechselspieler zur Verfügung steht.“ wie folgt ersetzt:

Wird ein Auswechselspieler oder Betreuer auf Zeit oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen, muss sein Mannschaftsführer einen seiner sich auf dem Spielfeld befindenden Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank oder an der Stelle, an der diese stehen müsste, Platz nehmen muss, jedoch als Auswechselspieler zur Verfügung steht.

Nachdem sich die Bankstrafe in den vergangenen Spielzeiten der Bundesligen und seit August 2008 auch bei allen Jugendspielen unter Aufsicht des DHB als zusätzliches Mittel zur Spielkontrolle bewährt hat, wird durch diese Änderungen des § 14 nun im Hallenho-ckey die Möglichkeit eingeführt, persönliche Strafen gegen Betreuer (Trainer, Teammanager, Ärzte, Physiotherapeuten, etc.) auf der Mannschaftsbank aussprechen zu können.
Nicht versäumen möchte ich, in diesem Zusammenhang erneut auf die oben bereits genannte Mitteilung DHB-Sport Nr. 47 vom 29.10.2008 hinzuweisen. Auf Grund dieser Mitteilung wird nun in der SPO DHB geregelt, dass die „Bankstrafe“ gegen Betreuer generell für alle Spielklassen der Damen und Herren ab Oberliga aufwärts gilt.
Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich Bestimmungen darüber erlassen, ob und in welchen Spielklassen unterhalb der Oberligen sowie Altersklassen der Jugend die „Bankstrafe“ auch Anwendung findet.

Die KSR empfiehlt allen Verbänden ausdrücklich die Einführung der „Bankstrafe“ in den Jugendaltersklassen, in denen lizenzierte jugendliche Schiedsrichter zum Einsatz kommen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die „Bankstrafe“ für diese Schiedsrichter ein hilfreiches Instrument bzgl. der Bankkontrolle ist. Jugendliche Schiedsrichter können, ohne in eine persönliche Auseinandersetzung mit dem - meist erwachsenen - Trainer/Betreuer zu geraten, die notwendigen Entscheidungen treffen. Des Weiteren stellt die Bankstrafe eine differenzierte Sanktionsmöglichkeit dar, da bislang ausschließlich der Bankverweis möglich war, der mit einer Roten Karte zu vergleichen ist. Insofern steht für die KSR die mögliche Differenzierung im Fokus und weniger eine Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten.

In allen Spielklassen, in denen persönliche Strafen gegen Betreuer auf der Mannschaftsbank ausgesprochen werden können, müssen die Betreuer (maximal zulässige Anzahl: drei) namentlich im Spielberichtsbogen eingetragen werden. Diesen Betreuern können bei entsprechendem Fehlverhalten persönliche Strafen gezeigt werden.
Im Falle der Vergabe einer persönlichen Strafe gegen diese Betreuer (grüne, gelbe, gelb-rote oder rote Karte) sind sie wie Auswechselspieler zu behandeln. Dies bedeutet, dass z. B. eine gegen einen Betreuer gezeigte grüne Karte wegen Meckerns genauso gegen die Mannschaft wirkt, wie eine grüne Karte gegen die Mannschaft auch für die Betreuer gilt. Eine gesonderte Kategorie für grüne Karten gegen Betreuer gibt es nicht. Die Bestimmungen des § 14 der Regeln für Hallenhockey und die DHB-Richtlinien für persönliche Strafen gelten entsprechend.
Bei einer gelben Karte muss der entsprechende Betreuer für die Dauer der Strafzeit auf der Strafbank Platz nehmen (sitzend, nicht stehend), bei einer gelb-roten oder roten Karte muss er den Innenraum der Halle verlassen. Bei einer Zeitstrafe oder einem Platzverweis gegen einen Betreuer muss der Mannschaftsführer der betreffenden Mannschaft einen sich auf dem Spielfeld befindenden Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank Platz nehmen muss, jedoch als Auswechselspieler zur Verfügung steht. Für die Dauer der Strafzeit muss die betreffende Mannschaft mit einem Spieler weniger als vor dem Ausschluss spielen. Im Fall einer gelb-roten Karte gegen einen Betreuer kann sich die betroffene Mannschaft nach Ablauf von 15 Minuten (Spielzeit 2 x 30 Minuten) bzw. 10 Minuten (Spielzeit weniger als 2 x 30 Minuten) ergänzen.
Sollte es zu einer gelben, gelb-roten oder roten Karte gegen einen Betreuer kommen, ist dieser Vorfall - wie bei einem Spieler auch - in den Spielbericht einzutragen.
Abschließend ist zu erwähnen, dass in allen Spielklassen, in denen die „Bankstrafe“ Anwendung findet, zwingend persönliche Strafen zu verhängen sind, wenn ein Betreuer vom Spiel ausgeschlossen wird. Es ist in diesen Spielklassen nicht mehr möglich, einen Betreuer von der Bank zu verweisen, ohne eine persönliche Strafe zu verhängen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist lediglich bei einem Bankverweis durch einen bestellten Turnierleiter gegeben (vgl. § 3 Abs. 6 SPO DHB).


Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die o. g. Regeländerungen ab sofort verbindlich für alle Mitglieder des DHB und damit für sämtlichen Spielverkehr im Bereich des DHB sind. „Individuelle“ Regelungen einzelner Landeshockey- oder Regionalverbände oder Interessenvertretungen sind nicht zulässig.


Jan-Jochen Rommel

Vorstand Schiedsrichter und
Vorsitzender der Kommission für
Schiedsrichter und Regelfragen (KSR)

 
Regelecke
» Inhaltsverzeichnis
Regelecke

» Regelecke Nr. 22
» Regelecke Nr. 21
» Regelecke Nr. 20
» Regelecke Nr. 19
» Regelecke Nr. 18
» Regelecke Nr. 17
» Regelecke Nr. 16
» Regelecke Nr. 15
» Regelecke Nr. 14
» Regelecke Nr. 13
» Regelecke Nr. 12
» Regelecke Nr. 11
» Regelecke Nr. 10
» Regelecke Nr. 9
» Regelecke Nr. 8
» Regelecke Nr. 7
» Regelecke Nr. 6
» Regelecke Nr. 5
» Regelecke Nr. 4
» Regelecke Nr. 3
» Regelecke Nr. 2
» Regelecke Nr. 1

 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de