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Plenum befürwortet Bewerbung Hamburgs um Olympische Spiele 2024

Interessen der Hafenwirtschaft sollen angemessen berücksichtigt werden

 

04.09.2015 - Das Plenum der Handelskammer hat sich für eine Bewerbung Hamburgs um Olympische und Paralympische Sommerspiele 2024 ausgesprochen. Diese Positionierung erfolgte nach intensiven Beratungen in den Gremien, unter Berücksichtigung eines Beschlusses des Plenums vom 12. Dezember 2014 und auf der Grundlage einer repräsentativen Befragung der Mitgliedsunternehmen. 69 Prozent der Firmen hatten eine Bewerbung Hamburgs befürwortet.

 

Außerdem will sich das Plenum dafür einsetzen, dass die Interessen der Wirtschaft, insbesondere der Hafenwirtschaft, bei einem Erfolg der Bewerbung "angemessen berücksichtigt" werden. "Dies gilt sowohl für die Rahmenbedingungen für die Verlagerung der auf dem mittleren und östlichen Kleinen Grasbrook tätigen Betriebe, als auch für den Standort Kleiner Grasbrook im Anschluss an die Olympischen Spiele", heißt es in dem Beschluss der monatlich tagenden Vollversammlung. Sollte die Bewerbung scheitern, müsse der Kleine Grasbrook weiterhin gewerblich genutzt werden.

 

Das gemeinsame Ziel für die Hauptnutzung der Flächen auf dem Kleinen Grasbrook müsse die friedliche Koexistenz von Hafenwirtschaft, Wohnen und Gewerbe sein, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Anforderungen der Störfallbetriebe. Dafür seien entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, so das höchste Beschlussorgan der Handelskammer Hamburg. Darüber hinaus verlasse sich das Plenum "auf die Zusage des Ersten Bürgermeisters, dass auch im Kontext der Olympischen Spiele die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse gilt".

 

Das Plenum verabschiedete weitere Eckpunkte, mit Hilfe derer der Bewerbungsprozess aktiv begleitet und durch geeignete eigene Maßnahmen und Projekte unterstützt werde:

 

  • Temporäre zusätzliche Flächenbedarfe westlich der 50er-Schuppenstrecke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Planungen zur Erschließung der OlympicCity für die Durchführung der Spiele ergeben, sind zeitlich und räumlich auf ein Minimum zu begrenzen und frühzeitig mit den betroffenen Firmen zu erörtern.

 

  • Die Planung und der Bau einer Südanbindung der Haupthafenroute (Veddeler Damm) in Tunnellage mit einem Anschluss an das überregionale Straßennetz (BAB A252 bei HHGeorgswerder) sollte mit Nachdruck vorangetrieben werden. Dies würde während der Spiele zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Umfeld der OlympicCity und nach den Spielen langfristig zu einer besseren Trennung der hafeninduzierten und stadtteilinduzierten Verkehre führen.

 

  • Eine reibungslose Abwicklung der Verkehre während der Spiele, die wesentlich von öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden müssen, erfordert eine Entlastung der Knoten (Hauptbahnhof, Bahnhof Harburg). Insbesondere der Hauptbahnhof muss durch geeignete Maßnahmen – z.B. den Bau der S4 – sowie infrastrukturelle Maßnahmen am Südsteg entlastet werden.

 

  • Der in der Hauptnutzung entstehende neue Stadtteil OlympicCity bietet die Chance, den „Sprung nach Süden“ städtebaulich zu vollziehen. Hierfür ist langfristig eine Verlängerung der U-Bahnlinie U4 über den Kleinen Grasbrook und die Elbinsel nach Harburg vorzusehen, die planerisch voranzutreiben ist.

 

  • Bei der Entwicklung des neuen Stadtteils OlympicCity sind die Anforderungen aller Nutzer (Bewohner, Unternehmen, Hamburger und Touristen) an verkehrliche Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität, Funktionsanordnung und Lebensqualität angemessen zu berücksichtigen. Dabei sollte eine wirtschaftliche und möglichst sportaffine Nachnutzung der olympischen Sportstätten – zum Beispiel durch Ansiedlung von Unternehmen und Institutionen des Sportclusters – angestrebt werden, um den Anforderungen an den Erhalt des Olympischen Erbes angemessen Rechnung zu tragen.

 

  • Der Stadtteil OlympicCity muss anforderungsgerecht durch alle Verkehrsträger erschlossen werden. Ober- wie unterirdische Dauer- und Kurzzeitparkplätze sind in ausreichender Zahl und in Einklang mit dem Ziel vorzusehen, attraktive öffentliche Räume zu schaffen.


Die Handelskammer ist seit 1665 die Selbstverwaltung der gewerblichen Hamburger Wirtschaft und feiert in diesem Jahr ihr 350-jähriges Bestehen. Sie vertritt die Interessen von etwa 150.000 Unternehmen gegenüber Politik und Verwaltung, ist kundenorientierter Dienstleister für unsere Mitgliedsfirmen und unabhängiger Anwalt von Markt, Wettbewerb und Fair Play. Wir beraten Unternehmen, wir bündeln Interessen und wir bilden Menschen. Über 700 Unternehmerinnen und Unternehmer aus Industrie, Handel und Dienstleistungen engagieren sich ehrenamtlich bei uns als gewählte Vertreter ihrer Branchen in über 30 Gremien. Sie tragen entscheidend zur Meinungsbildung der Handelskammer bei. Außerdem nehmen 4.000 ehrenamtliche Unternehmensvertreter die Prüfungen in der dualen Berufsausbildung ab, die uns der Staat per Gesetz als hoheitliche Aufgabe übertragen hat. Unser Leitsatz heißt: „Wir handeln für Hamburg.“

 

Quelle: Handelskammer Hamburg

 

 

 
25. April 2024
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