Hockey Nachrichten

 

DHB-Empfehlungen zum Beherbergungsverbot

Bundesligapartien

 

19.10.2020 - Neben den steigenden Infektionszahlen ist das Beherbergungsverbot ein großes Thema. Der DHB hat in den letzten Tagen verschiedenste Telefonate mit Behörden und Verbänden geführt, um eine Klärung in der Sachlage zu erfahren.


Hierzu wurde Folgendes festgestellt:

- das Beherbergungsverbot gilt nicht bei Anreise aus einem Risikogebiet, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, der nicht älter ist als 48 Stunden ist.
- das Beherbergungsverbot gilt ferner nicht in einigen Bundesländern, wie z.B. Berlin und Bremen
- das Beherberungsverbot gilt nur für touristische Reisen, nicht aber für dienstliche Reisen.

 

Die Reise zu einem Auswärtsspiel in der Hockey-Bundesliga ist eine durch den Spielplan zwingende und unaufschiebbare Reise im Rahmen der Spielansetzung des Deutschen Hockey-Bundes. Insofern ist eine solche Reise ähnlich zu sehen, wie eine Dienstreise, zumal der Wettkampfsport in Deutschland ausdrücklich erlaubt ist.

 

Der DHB empfiehlt hierzu:

Beantragung der Aussetzung des Beherbergungsverbotes auf Basis der zwingenden und unaufschiebbaren Reise im Rahmen der Spielansetzung des Deutschen Hockey-Bundes. Hierzu hat der DHB einen Vorschlag für eine solche Beantragung vorbereitet (s. Anhang)

 

Der Antrag sollte wenn möglich schon früh vor einer Reise an das genannte Hotel versandt werden, um auch frühzeitig eine mögliche Bestätigung zu erhalten.

 

Wichtig ist hierbei:

  • das ein Nachweis über ein anstehendes Punktspiel im Rahmen der Bundesligen beigefügt werden muss (Spielplan des DHB)
  • die Größe des erlaubten Kaders zu berücksichtigen ist
  • es besteht keine Garantie, dass die Beantragung in jedem Hotel zur Aussetzung des Verbotes kommt, da nicht alle Hotels hiermit schon Erfahrungen gemacht haben

 

Das Hotel sollte in der Regel diese Beantragung schriftlich bestätigen, nachdem sie sich ihrerseits bei ihren Gesundheitsämtern vergewissert haben und eine Erlaubnis eingeholt haben.

 

Es besteht keine Garantie auf die Aussetzung des Beherbergungsverbotes in jedem Hotel, da jedes Hotel bekanntlich anders arbeitet.

 

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28. März 2024
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