Hockey Nachrichten

 

Regeländerungen zum 1. August 2014

Die Eigentorregel wird wieder zurückgenommen und der Ersatztorwart kann der 17. Mann im Kader sein

 

01.08.2014 – Der Hockeysport ist gemeinhin bekannt für seine Regeländerungen und Anpassungen. Auch zur Feldsaison 2014/15 treten ab heute wieder eine Reihe veränderter Bestimmungen in Kraft. Für die Aktiven am relevantesten sind Veränderungen bei der Eigentorregel und die mögliche Erweiterung des Spielkaders.


Konkreten Einfluss auf die Spielgestaltung hat in erster Linie die Rücknahme der im Vorjahr eingeführten Regel zum Eigentor. Reichte da die einfache Berührung des Balls im Schusskreis durch irgendeinen Spieler – egal ob Verteidiger oder Angreifer – und führte dies dazu, dass der Ball teils ziellos in den Schusskreis geschlagen wurde, so wurde diese Gefahrenquelle nun wieder entschärft. Um jetzt ein Tor zu erzielen, muss der Ball innerhalb des Schusskreises wieder von einem Angreifer berührt werden.

Sieht man die Eigentorregel als Rücknahme einer Bestimmung, so ist die mögliche Erweiterung eines Spielkaders auf 17 Mann die gravierendste Änderung zur neuen Feldsaison. Fortan kann eine Mannschaft einen Ersatztorwart (ETW) in voller Ausrüstung – und nur den – als 17. Spieler auf dem neuen Spielberichtsbogen angeben. Dieser ETW darf auch nicht als Feldspieler eingesetzt werden und gilt nur dann als eingesetzt, wenn die Schiedsrichter dessen Einsatz im Spielberichtsbogen vermerken. Während diese Regelung im Erwachsenenbereich sofort gilt, greift sie in der Jugend erst ab dem 1.4.2015. Der neue Spielberichtsbogen mit Platz für 17 Spieler kann unter der Bestellnummer 1077 (6 Euro/Block mit 25 Spielberichten) in der DHB-Geschäftsstelle bestellt werden und steht zum Download unter Service/Ordnungen zur Verfügung.

Die weiteren Neuerungen sind vor allem verwaltungstechnischer Natur. Der DHB kann fortan einen Härtefallausschuss (DHB-Spielordnung § 3 Abs. 8, § 4 Abs. 2 Buchst. a Nr. 4, § 21 Abs. 7 Buchst. c) zur Klärung der Einsatzberechtigung für neu aufzunehmende Jugendliche einsetzen. Dies betrifft Spieler ab Mädchen/Knaben A aufwärts in Mannschaften, die sich entweder für eine Deutsche Jugendmeisterschaft qualifizieren können oder aber in einer Bundesliga spielen. Der DHB-Vizepräsidenten für Leistungs- und Wettkampfsport und der Bundesjugendwart benennen diese drei Ausschussmitglieder. Nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass DHB-Belange berührt sind, obliegt die Entscheidung über Härtefallanträge künftig dem Regional- oder dem Landeshockeyverband.

Sowohl beim Wechsel von ausländischen Spielern in der Bundesliga als auch beim hockeyspielenden Austauschschüler in der Verbandsliga gibt es im Verfahren auf Beantragung einer Spielberechtigung eine entscheidende Veränderung. Stammt ein Spieler aus einem anderen Verband des Weltverbandes FIH, so ist zukünftig nicht mehr die Nationalität relevant, sondern die Verbandszugehörigkeit. Zusätzlich ist das „No Objection-Certificate“ des FIH einzureichen (§ 19 Abs. 2 und 4). Diese Regelung gilt für alle Klassen, zuständig für die Ausstellung ist der entsprechende FIH-Heimatverband. So stellt auch die DHB-Geschäftsstelle dieses Zertifikat aus, wenn ein deutscher Spieler beabsichtigt, ins Ausland zu wechseln.

Im Zuge der Umstellung auf online geführte Einsatzlisten und zur Veröffentlichung auf der DHB-Homepage müssen die Bundesligavereine zukünftig dem zuständigen Staffelleiter vor dem ersten Meisterschaftsspiel eine Kaderliste aller für einen Einsatz eingeplanten Spieler mit Position und Rückennummer sowie aller Betreuer übermitteln. Diese Kaderliste soll dann auch im Saisonverlauf aktuell gehalten werden (§ 22 Abs. 8, § 50 Abs. 1 Buchst. b) Nr. 1).

Analog zur Feldrunde gilt nun auch vor der Halle die Regelung, dass eine Spielberechtigung, die zum 1.11. für einen deutschen Verein besteht, nicht zur Hallensaison erlischt, falls der betreffende Spieler vom 1.11. bis zum dem Tag vor dem ersten Spieltag der höchsten Spielklasse, in einem Meisterschaftsspiel im Ausland eingesetzt wird (§ 23a Abs. 1). Im Feld ist dies der Zeitraum zwischen dem 1. August und dem Tag vor dem ersten Spieltag.

Um die Wertung eines Meisterschaftsspiels (§ 23b Abs. 5) zukünftig schneller zu gewährleisten, erhält der Zuständige Ausschuss (ZA) nun die Kompetenz, bei Sonderfällen direkt über den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers zu entscheiden. Solche Sonderfälle liegen vor, wenn wenige Tage zwischen der Kenntnisnahme des Sachverhalts und weiteren Entscheidungsspielen liegen (z. B. Endrunden oder Platzierungsspiele). Der ZA kann dann nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Entscheidungen treffen, er muss dabei die planungsmäßige Durchführung der Saison berücksichtigen.

Zukünftig kann bei Meisterschaftsspielen, die ohne Verschulden einer Mannschaft ausfallen oder, insbesondere witterungsbedingt, abgebrochen werden, in Ausnahmen auf die Neuansetzung verzichtet werden (§ 25 Abs. 7). Sofern das Spiel für die Meisterschaft oder den Auf- oder Abstieg nicht von Bedeutung ist, kann der ZA die Partie nicht neu ansetzten, wenn dies ganz erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt. So ein Fall kann vorliegen, wenn ein Spiel am letzten Spieltag unmittelbar vor den Ferien ausfällt und die beiden Vereine zu weit auseinanderliegen, um ein Nachholspiel unter der Woche umzusetzen. In solchen Fällen wird das Spiel mit 0 Punkten und 0:0 Toren für beide Mannschaften gewertet.

Wird witterungsbedingt ein Meisterschaftsspiel unterbrochen, kann die Spielfortsetzung nun auch auf einem anderen Spielfeld erfolgen. Dieses muss in zumutbarer Entfernung liegen (§ 30 Abs. 5). Bisher konnte das Spiel nur auf dem tatsächlichen Spielfeld fortgesetzt werden, Alternative war nur der Spielabbruch.

Die Unterrichtungspflichten gegenüber Zeitnehmern (§ 31 Abs. 6, § 31 Abs. 7, § 39 Abs. 4, § 50 Abs. 1 Buchst. b) Nr. 5, 6 und 11) entfallen bei Spielansetzungen, Verlegungen etc., da neutrale Zeitnehmer nur noch bei Deutschen Meisterschaften benötigt werden.

Die komplette Spielordnung des DHB samt Anlagen ist als Download verfügbar. Die betreffenden Änderungen sind dort gelb markiert.
Zur ausführlichen offiziellen Mitteilungen DHB - Sport „Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2014“ vom 13.5.2014

» zur offiziellen Mitteilung

Spielordnung des DHB in der neuen Fassung (PDF):

» Download DHB-Spielordnung

Zur Bestellmöglichkeit des neuen Spielberichtsbogens mit 17 Spielern: 

» zur Literatur/Materialliste des DHB

 
19. April 2024
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