Rückrunde 2015/2016/ Spielberichtsbogen
Um den administrativen Aufwand, sowie die Kosten für alle Beteiligten zu senken, gibt es mit Beginn der Rückrunde der Feldsaison 2015/2016 die Möglichkeit die Spielberichte in rein digitaler Form ausschließlich per Email an den jeweiligen Staffelleiter zu versenden. Dieses entspricht lediglich einem zusätzlichen Angebot zu den unten aufgeführten Regelungen der DHB-Spielordnung und es besteht kein Anspruch auf diese Option.
Die Digitalisierung kann hierbei sowohl durch einen Scan, als auch durch Abfotografieren des Spielberichtes vorgenommen werden. Um bei einem digitalen Versand Übertragungs-/Darstellungsfehlern vorzubeugen, besteht für den absendenden (bzw. Heim-) Verein eine einjährige Aufbewahrungspflicht des Spielberichtes im Original.
Sollte dieses Angebot im Zusammenhang mit Spielen der Ober- und Regionalligen durch die Verbandsschiedsrichter wahrgenommen werden, so erfolgt der Versand ausschließlich durch diese und über die bekannte Email-Adresse der jeweiligen Verbandsschiedsrichter. Des Weiteren verbleibt die einjährige Aufbewahrungspflicht des Spielberichtes im Original beim Verein mit dem entsprechenden Heimrecht. Die Handlungsanweisung an die Verbandsschiedsrichter ist zu beachten.
Natürlich möchten wir darauf hinweisen, dass sowohl Fotos wie auch Scans des Spielberichtes in einer guten und lesbaren Qualität übermittelt werden müssen. Weiterhin sollte eine zeitnahe Übertragung gewährleistet sein. Zudem muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass nach Spielbeginn Eintragungen in den Spielberichtsbogen ausschließlich durch die Schiedsrichter vorgenommen werden. Zudem haben alle Eintragungen den wahrheitsgemäßen Tatsachen zu entsprechen.
Unberührt von diesem Angebot bleiben die bisherigen Regelungen der DHB Spielordnung der §§ 31 (2), 32 und 35 in vollem Umfang gültig. Insbesondere gilt:
§31 Pflichten des Heimvereins
(4) Die Mannschaft des Heimvereins muss den Schiedsrichtern vor einem Meisterschaftsspiel den gemäß § 32 Abs. 2 ausgefüllten Spielberichtsbogen und einen an den zuständigen Staffelleiter adressierten Freiumschlag aushändigen; bei Meisterschaftsturnieren muss sie den Spielberichtsbogen dem Turnierausschuss aushändigen. § 27 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
§ 35 Pflichten der Schiedsrichter
(7) Die Schiedsrichter müssen den Spielberichtsbogen mit etwaigen Anlagen nach dem Spiel unverzüglich an den zuständigen Staffelleiter einsenden. Die am Spiel beteiligten Mannschaften können eine Kopie des Spielberichtsbogens verlangen.
(8) Haben anstelle eines oder beider angesetzter Schiedsrichter eine oder zwei andere Personen ein Meisterschaftsspiel geleitet oder zu Ende geleitet, müssen diese den Grund hierfür im Spielberichtsbogen eintragen sowie die in Absatz 1 bis 7 genannten Aufgaben erfüllen.
Eine entsprechende Handlungsanweisung findet sich unter diesem Link:
VVI-web/WHV/Mitteilungen/2016/file/2016-04-12_Handlungsanweisung-Digitaler%20Versand%20Spielberichtsb%C3%B6gen.pdf
Ich bitte um Beachtung.
Sportliche Grüße
Stefan Hoffmann
WHV Vizepräsident Sport |