Relegation um den Klassenerhalt in der Oberliga Herren - Feldsaison 2013/2014
Da in die Regionalliga Herren zwei Mannschaften aus der 2. Bundesliga Gruppe Nord absteigen, steigen jeweils die sechst-, siebt- und achtplatzierte Mannschaft aus der Regionalliga in die Oberliga ab. Entsprechend kommt es zu einem zusätzlichen Abstieg aus der Oberliga (§ 13 Abs. 3 SPO WHV). Da alle Mannschaften der 2. Verbandsliga Herren, Gruppe D, erklärt haben, nicht in die 1. Verbandsliga aufsteigen zu wollen, entfällt die ursprünglich für die Ermittlung eines zusätzlichen Absteigers aus der 1. Verbandsliga vorgesehene Relegation.
Der Sportausschuss gibt hiermit gem. §§ 13 Abs. 5, 17 SPO WHV folgende Einzelheiten zur Relegation bekannt. Das Heimrecht wurde per Los ermittelt.
So, 6.7.2014 um 18 Uhr Mettmanner THC - SW Bonn
Entfernungskilometer: 80 (= 8,80 EUR/Person)
Der Verlierer des Spiels steigt in die 1. Verbandsliga (Herren) ab.
Die Spielzeit bei den Relegationsspielen beträgt 2*35 Minuten. Endet das Spiel unentschieden, wird das Spiel gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB um 2*7 1/2 Minuten (mit golden goal) verlängert. Sollte es dann immer noch unentschieden stehen, wird das Spiel gemäß § 24 Abs. 5 SPO DHB durch 7-m-Schießen entschieden.
Schiedsrichter werden durch den WHV SRA angesetzt; die zu zahlende Spielleitungsaufwandsentschädigung beträgt gem. § 21 Abs. 1 und 2 SPO WHV 35 EUR (jeweils zuzüglich Fahrtkosten).
Die dem Gastverein entstehenden Fahrtkosten und die vom Heimverein vorzulegenden Schiedsrichterkosten sind von beiden Vereinen in gleichen Teilen zu tragen. Der Gastverein kann pro auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler (max. 16) und Betreuer (max. 4) und pro Entfernungskilometer einen Betrag von 0,11 EUR (§ 17 Abs. 4 SPO WHV) geltend machen; insgesamt sind jedoch höchstens 20 Personen abrechenbar (vgl. § 12 Abs. 2 h) SPO DHB).
Staffelleiter für das Spiel ist Thorsten Bolz.
Ich bitte um Beachtung.
Stefan Hoffmann
Vizepräsident Sport |