Relegation Feldsaison 2011/12 Update
Da sowohl in die Regionalliga Damen als auch in die Regionalliga Herren zwei Mannschaften aus der 2. Bundesliga Gruppe Nord absteigen, steigen jeweils die sechst-, siebt- und achtplatzierte Mannschaft aus der Regionalliga in die Oberliga ab. Entsprechend kommt es zu einem zusätzlichen Abstieg aus der Oberliga und aus den Verbandsligen (§ 13 Abs. 3 SPO WHV). Dies bedeutet, dass zwischen den Sechstplatzierten der Oberligen ein Relegationsspiel und zwischen den Siebtplatzierten der 1. Verbandsliga (Herren) Relegationsspiele ausgetragen werden.
Der Sportausschuss gibt hiermit gem. §§ 13 Abs. 5, 17 SPO WHV folgende Einzelheiten zur Relegation bekannt. Paarungen und Heimrecht wurden per Los ermittelt.
Relegation um den Abstieg aus der 1. Verbandsliga Herren
Spiel 1 Sa, 7.7.2012 17 Uhr 1 HTC Troisdorf - DSD Düsseldorf 2
Entfernungskilometer: 67 (= 8,04 EUR/Person)
Spiel 2 Sa, 7.7.2012 17 Uhr HTC Kupferdreh - MSV Duisburg
Entfernungskilometer: 35 (4,20 EUR/Person)
Spiel 3 So, 8.7.2012 (bei Beteiligung vom HTC Troisdorf 17 Uhr, bei Beteiligung von DSD Düsseldorf 15 Uhr) Verlierer Spiel 1 - Verlierer Spiel 2
Entfernungskilometer: wird noch bekannt gegeben
Der Verlierer des Spiels 3 steigt in die 2. Verbandsliga (Herren) ab.
Relegation um den Abstieg aus der Oberliga Herren
Spiel 4 So, 8.7.2012 12 Uhr Düsseldorfer HC 2 - ETB SW Essen
Entfernungskilometer: 37 (= 4,44 EUR/Person)
Der Verlierer des Spiels 4 steigt in die 1. Verbandsliga (Herren) ab.
Relegation um den Abstieg aus der Oberliga Damen
Spiel 5 Sa, 7.7.2012 17 Uhr TV Jahn Oelde - Düsseldorfer SC 99
Entfernungskilometer: 130 (= 15.60 EUR/Person)
Der Verlierer des Spiels 5 steigt in die 1. Verbandsliga (Damen) ab.
Die Spielzeit bei den Relegationsspielen beträgt 2*35 Minuten. Endet das Spiel unentschieden, wird das Spiel gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB um 2*7 1/2 Minuten (mit golden goal) verlängert. Sollte es dann immer noch unentschieden stehen, wird das Spiel gemäß § 24 Abs. 5 SPO DHB durch 7-m-Schießen entschieden.
Schiedsrichter werden durch den WHV SRA angesetzt; die zu zahlende Spielleitungsaufwandsentschädigung beträgt gem. § 21 Abs. 1 und 2 SPO WHV für die Spiele 1 bis 3 25 EUR und für die Spiele 4 und 5 35 EUR (jeweils zuzüglich Fahrtkosten).
Die dem Gastverein entstehenden Fahrtkosten und die vom Heimverein vorzulegenden Schiedsrichterkosten sind von beiden Vereinen in gleichen Teilen zu tragen. Der Gastverein kann pro auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler (max. 16) und Betreuer (max. 2) und pro Entfernungskilometer einen Betrag von 0,12 EUR (§ 17 Abs. 4 SPO WHV) geltend machen; insgesamt sind jedoch höchstens 18 Personen abrechenbar (vgl. § 12 Abs. 2 h) SPO DHB).
Staffelleiter für das Spiel 4 ist Thorsten Bolz, für die Spiele 1-3 und 5 Eugen Zielinski.
Ich bitte um Beachtung.
Christian Deckenbrock
Vizepräsident Sport |