Aufstiegs- Relegation Damen 2.Verbandsliga
In der 1.VL Damen haben wir in der Hallensaison 2015/2016 drei Gruppen mit je 7 Teams und eine Gruppe mit 8 Teams. Somit haben wir vier Startplätze in der 1.VL Damen in den Gruppen A bis D in der Hallensaison 2016/2017 durch Aufsteiger zu besetzen. Je einen Platz in der Gruppe A bedingt durch den Abstieg des Achtplatzierten, sowie in Gruppe B, C und D je einen Platz durch die N.N.'s.
Das bedeutet, dass von der 2.VL Damen Gruppe A bis C die jeweils Erstpalzierten direkt in die 1. VL aufsteigen (insgesamt also drei). Dadurch muss der 4. Aufsteiger gemäß § 14 Abs. 3 SPO WHV durch ein Relegationsturnier der drei Zweitplatzierten in der 2.VL Damen ermitteln werden.
Austragungsrecht des Relegationsturniers hätte der Zweitplatzierte der Gruppe A (dies ist bereits per Los bereits entschieden worden).
Der Austragungstermin des Turniers ist am Sonntag, 13.03. beim HTC SW Bonn vorgesehen.
Die genaue Uhrzeit und die Adresse wird kurzfristig nachgereicht.
Spielplan/ Spielmodus:
Jedes Spiel hat eine Spielzeit von 2 x 20 min, zwischen den Spielen gibt es eine Pause von 30 min
1.Spiel 15:00 Uhr: 2. Gruppe A (HTC SW Bonn) vs. 2.Gruppe B (HTC Uhlenhorst 4)
2.Spiel 16:20 Uhr: 2. Gruppe B (HTC Uhlenhorst 4) vs. 2.Gruppe C (Viersener THC 2)
3.Spiel 17:40 Uhr: 2.Gruppe C (Viersener THC 2) vs. 2.Gruppe A (HTC SW Bonn)
Die Schiedsrichter werden vom WHV SRA angesetzt.
Gemäß § 20 Abs. 1 SPO-WHV werden die Schiedsrichter bei Relegationsspielen namentlich und vereinsneutral vom WHV SRA angesetzt.
Gemäß § 21 erhalten die Schiedsrichter in diesem Fall 25 € Spielaufwandsentschädigung (da es sich um den Aufstieg in die 1. VL handelt) (§21 Abs. 1) . Wenn die Schiedsrichter mehr als ein Spiel leiten (dieser Faöö kann hier eintreten), verdoppelt sich die SPAE (§21 Abs. 2).
Die Fahrtkosten regelt § 21 Abs. 4. Hier legt der SRA 0,35 € pro je km (bei getrennter Anreise) bzw. 0,40 € (bei gemeinsamer Anreise) als Pauschale fest.
Die den Gastvereinen entstehenden Fahrtkosten und die vom Heimverein vorzulegenden Schiedsrichterkosten sind von den drei Vereinen in gleichen Teilen zu tragen. Die Gastvereine können pro auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler (max. 12) und Betreuer (max. 4) und pro Entfernungskilometer einen Betrag von 0,11 EUR (§ 17 Abs. 4 SPO WHV) geltend machen; insgesamt sind jedoch höchstens 16 Personen abrechenbar (vgl. § 12 Abs. 2 h) SPO DHB).
Entfernungskilometer HTC Uhlenhorst: 87 km (9,57€ pro Person)
Entfernungskilometer Viersener THC: 98 km (10,78€ pro Person)
Zuständiger Staffelleiter für das Relegationsturnier ist Detlef Ströder als Staffelleiter der 2.VL Damen.
Ich bitte um Beachtung
Sportliche Grüße
Stefan Hoffmann
Vizepräsident Sport
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