West (WHV)

Offizielle Mitteilungen

WHV - Geschäftsstelle • Nr. 112 vom 16.4.2018

Namentliche Benennung von Schiedsrichtern

Nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung sind alle Vereine verpflichtet, ihre Schiedsrichter und/oder Schiedsrichteranwärter namentlich spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden. Diese Regelung gilt für den Erwachsenenbereich; die WHV-Jugendspielordnung sieht die nächste Meldung zum 1. August dieses Jahres vor.

Für die Planung und Vorbereitung der notwendigen Schulungsmaßnahmen bitten wir um Beachtung der vereinbarten Termine und Fristen. Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenen- und Jugendbereich zu benennenden Schiedsrichter mit jeweils erforderlicher Lizenz finden Sie als Anlage.

 

Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (WHV-SPO)

Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium

 

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 WHV - Geschäftsstelle • Mitteilungen 2018
» Nr. 114 18.12.2018 Jugendvorstand - Einladung zum Ordentlichen Verbandsjugendtag 2019
» Nr. 113 28.08.2018 Vereinsgründung
» Nr. 112 16.04.2018 Namentliche Benennung von Schiedsrichtern
» Nr. 111 02.03.2018 Präsidium - Einladung Ordentlicher Verbandstag 2018
» Nr. 110 31.01.2018 Vereinsgründung
» Nr. 109 25.01.2018 Jugendvorstand - Einladung zum Ordentlichen Verbandsjugendtag 2018
 
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Bereich: Geschäftsstelle
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