Präsidium - Sperrung von Mannschaften
gemäß §10 der WHV-Satzung
Das WHV-Präsidium hat gemäß §10 der WHV-Satzung am 17.08.2016 wegen, trotz Erinnerung, nicht bezahlter Forderungen, sämtliche Mannschaften der Erwachsenenaltersklasse der Vereine SV GWR Büderich und Buerscher HC, für die der WHV zuständig ist, gesperrt.
Die Sperre endet einen Tag nach Zahlungseingang.
Die Aufhebung der Sperre wird gesondert veröffentlicht |