Präsidium - Sperrung von Mannschaften
gemäß §10 der WHV-Satzung
Das WHV-Präsidium hat gemäß §10 der WHV-Satzung am 26.08.2014 wegen, trotz Erinnerung, nicht bezahlter Forderungen, sämtliche Mannschaften der Erwachsenenaltersklasse der Vereine PSV Lippe Detmold, GFC Düren 99, SCB Horrem und SV Netphen, für die der WHV zuständig ist, gesperrt.
Die Sperre endet einen Tag nach Zahlungseingang.
Die Aufhebung der Sperre wird gesondert veröffentlicht |