DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Sport • Nr. 96 vom 20.12.2012

Rahmenterminplan für die Bundesligen im Spieljahr 2013/2014

Hiermit werden gemäß § 39 Abs. 4 SPO DHB die Rahmentermine für die Bundesligen im Spieljahr 2013/2014 veröffentlicht. Diese Daten beruhen auf einem entsprechenden Beschluss des Leistungssportausschusses (AG Termine) vom 17.12.2012.
 
Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2013/2014
Das Spieljahr 2013/2014 ist für die Bundesligen Feld und auch Halle entscheidend bestimmt durch die WM der Damen und Herren im Zeitraum 02.-15.06.2014 in Den Haag. Der LSA hat sich auch auf Wunsch der Bundesligavereine entschieden, den Termin der DM-Endrunde der Damen und Herren vor die WM und zwar auf das Wochenende 03./04.05.2014 zu legen. Die 2. Bundesligen der Damen und Herren beenden ihre Feldhockeysaison aber erst Anfang Juni 2014. Der Endrundentermin 04./05.2014 ist für Zweitligaspiele generell gesperrt und dient nur als Reservetermin für nachzuholende Spiele.
 
1.BL Herren:
Saisonteil 2013: 07./08..09., 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10. (EHL), 19./20.10. (ZR DM-Jugend),  26./27.10. EHL/ER DM-Jugend),  02./03.11.,  09./10.11.2013;
Saisonteil 2014: 29./30.03., 05./06.04., 12./13.04., 26./27.04.2014;
DM-Endrunde: 03./04.05.2014.
 
2.BL Herren:
Saisonteil 2013: 07./08..09., 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10.2013;
Saisonteil 2014: 05./06.04 (Res)., 12./13.04., 26./27.04. 10./11.05. 17./18.05., 24./25.05., 31.05./ 01.06.2014
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2013: 07./08..09., 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10., 19./20.10. (ZR DM-Jugend), 26./27.10. (ER DM- Jugend), 02./03.11., 09./10.11.2013;
Saisonteil 2014: 29./30.03., 05./06.04., 12./13.04., 26./27.04.2014;
DM-Endrunde: 03./04.05.2014.
 
2.BL Damen:
Saisonteil 2013: 14./15.09., 21./22.09., 28./29.09., 05./06.10., 12./13.10.2013;
Saisonteil 2014: 12./13.04. (Res), 26./27.04. 10./11.05. 17./18.05., 24./25.05., 31.05./ 01.06.2014
 
Rahmentermine Bundesliga Halle, Saison 2013/2014
In der Hallenhockeysaison sind bei den beiden ersten Ligen zu berücksichtigen das späte Ende des Saisonteils 2013 der Feldhockeysaison am 08./09.11.2013, das Finale der World League der Damen in Argentinien (30.11. bis 08.12.2013), die WM der Junioren in Indien (06.– 15.12.2013), die EM der Herren in Wien (17./19.01.2014), die EM der Damen in Prag (24./26.01.2014) und die üblichen Hallen - EC der Herren (14./16.02.2014) und Damen (21./23.02.2014) sowie das Finale der World League der Herren in Indien (22.02. bis 02.03.2014)
 
1.BL Herren:
14./15.12.13,  21./22.12.13 , 04./05.01.14, 11./12.01.14, 18./19.01.14 (Res), 25./26.01.14,
DM-Viertelfinale: 01./02.02.14; DM-Endrunde: 08./09.02.14.
 
2.BL Herren:
23./24.11.13, 30.11./01.12.13, 07./08.12.13, 14./15.12.13, 21./22.12.13 (Res), 11./12.01.14, 18./19.01.14, 25./26.01.14; 01./02.02.14.
 
1.BL Damen:
14./15.12.13, 21./22.12.13 , 04./05.01.14, 11./12.01.14, 18./19.01.14 , 25./26.01.14 (Res),
DM-Viertelfinale: 01./02.02.14; DM-Endrunde: 08./09.02.14.
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

DHB - Sport • Nr. 95 vom 16.11.2012

Organisation des Spielbetriebes der Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2012/2013

Führen und Nutzen der Einsatzlisten im Internet

Sachstand
Der DHB hat die Absicht, in Zukunft die Durchführung und Überwachung des Spielverkehrs der Bundes- und Regionalligen im Internet zu organisieren. Gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB wird es dazu einen elektronischen Spielberichtsbogen geben. Die jeweils zuständigen Ausschüsse können dazu sachbezogene Regelungen treffen, was hiermit für die Bundesligen geschieht. Die Einführung dieses Bogens wird schrittweise erfolgen, das Verfahren wird erprobt. Erster Schritt war die Erstellung der Kaderlisten im Internet durch die Staffelleiter der Bundesligen auf der Basis der Kadermeldungen der Vereine. Diese Kaderlisten sind zukünftig Grundlage für das Ausfüllen des elektronischen Spielberichtsbogens. Mit Beginn dieser Hallenhockeysaison 2012-2013 werden als zweiter organisatorischer Schritt durch die Staffelleiter der Bundesligen die Einsatzlisten geführt. Die Einsatzlisten enthalten nur Informationen, die für einen regelgerechten Einsatz von Spielern von Bedeutung sind. Die Einsatzlisten ersetzen die bisher geführten Kontrollbogen als Excel-Datei, welche nach den Spieltagen per E-Mail an die Staffelleiter der nachgeordneten Ligen für deren Einsatzkontrolle verschickt wurden. Grundlage für die Einsatzlisten sind die Kaderlisten, aus denen automatisch Name, Vorname, Passnummer und Stammspielerstatus eines Spielers übernommen werden. Dies bedeutet, dass jetzt in der Bundesliga der Stammspielerstatus eines Spielers gemäß § 21 Abs. 1 a) SPO DHB in der Kadermeldung aufgeführt werden muss, wodurch die bisherige Spielermeldung als Excel-Datei entfällt, welche Grundlage für den bisherigen Kontrollbogen war. Die Einsatzlisten für die laufende Feldhockeysaison 2012-2013 sind auf aktuellen Stand gebracht und werden mit Beginn des Saisonteils 2013 aktuell weitergeführt.
Berechtigte finden die Einsatzlisten im Internet wie folgt:
  1. Anmelden im „hoc@key Club“ mit Login und Passwort
  2. Klicken auf „zum hoc@key Club Menü“
  3. Klicken links auf „Spielverkehr“
  4. Klicken rechts auf „Einsatzlisten“

     

Datenschutz
Da die ausgefüllten Einsatzlisten persönliche Daten enthalten, muss aus datenschutzrechtlichen Gründen der Zugang sachgerecht geregelt werden. Schreibenden Zugriff haben nur die jeweiligen Staffelleiter der betroffenen Ligen, welche die Listen führen. Die Leseberechtigung wird auf einen Personenkreis beschränkt, der ein berechtigtes Interesse an den Informationen der Einsatzlisten hat und diese Informationen für die Organisation des Spielbetriebes in den Verbänden und Vereinen benötigt. Dieses sind in den Vereinen die Trainer und Betreuer der Mannschaften sowie die Vereinsgeschäftsstellen und in den Verbänden die Geschäftsstellen/Sportwarte sowie die Staffelleiter unterer Ligen. Das Recht der Einsichtnahme ist auf das laufende Spieljahr (Feld und Halle) beschränkt. Es können nur Personen ermächtigt werden, die im hoc@key club unter Angabe der Anschrift angemeldet sind. Diese Personen sind verpflichtet, die persönlichen Daten in den Einsatzlisten nur zum Zweck der Organisation des Spielbetriebes zu nutzen. Anträge auf Leseberechtigung sind durch die Verbände und Vereine möglichst geschlossen per E-Mail unter Angabe von Name und hoc@key club-Nummer an den Vorsitzenden des Sportausschusses zu richten.
 
Maßnahmen
  1. An Stelle der bisherigen Spielermeldungen sind termingerecht Kadermeldungen auf übersandtem Formblatt an die Staffelleiter zu senden.
  2. Gemäß § 19 Abs. 8 SPO DHB müssen Spielerpässe in der Passdatei im Internet erfasst sein und dort ein Lichtbild des Spielers enthalten. Ist dieses nicht vorhanden, liegt bei Spielen kein gültiger Spielerpass gemäß § 32 Abs. 2 SPO DHB vor (Bußgeld gemäß § 50 Abs. 1 a) 7. SPO DHB). Durch Vorlage eines alten Spielerpasses mit eingeklebtem Papierbild kann die Identität des Spieles aber nachgewiesen werden. Dieses hat noch keinen Einfluss auf die Spielberechtigung des Spielers. Das Hochladen eines Lichtbilds kann über „Photo Upload“ durch den Verein erfolgen.
  3. In den Einsatzlisten sind automatisch nur die neuen Passnummern der Spielerpässe im Internet aufgeführt. Deshalb sind in den Spielberichtsbogen auch nur diese neuen Nummern einzutragen. Die Spielerpässe mit den alten Passnummern und eingeklebtem Lichtbild gelten bis Ende der Hallenhockeysaison 2012-2013 weiterhin als gültige Spielerpässe, wenn die im Internet erfassten Spielpässe ein Lichtbild des Spielers enthalten. Es wird daher empfohlen, für den Übergang die neuen Passnummern aus dem Internet handschriftlich auf die alten Pässe zu übertragen. Ab Beginn des Saisonteils 2013 der laufenden Feldhockeysaison 2012-1213 gelten diese alten Pässe nicht mehr. 
  4. Die Staffelleiter der Bundesligen führen ab sofort keine Kontrollbogen als Excel-Datei mehr und verschicken diese daher auch nicht an nachgeordnete Staffelleiter. Diese können nach entsprechender Ermächtigung die Einsatzlisten im Internet einsehen, um die notwendigen Daten abzurufen.

     

Frank Selzer
Sportausschuss des DHB

DHB - Sport • Nr. 94 vom 7.11.2012

Spielberechtigung für die 1. BL Damen und 1.BL Herren

Feld 2012/2013 ab 23.03.2013

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Um den Nationalmannschaften eine ausreichende Vorbereitung auf die World-League-Turniere 2013, die zugleich Qualifikationsturnier für die WM 2014 sind, zu ermöglichen, hat der Zuständige Ausschuss des DHB gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB festgelegt, dass in der 1. Bundesliga Damen und Herren Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2012/13 ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2013 ausgetragen werden, und zwar ab dem 23.03.2013. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.
 
Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache und mit Billigung des Zuständigen Ausschusses Jugend, des Spielordnungsausschusses und des Präsidiums des DHB folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2012/2013 beschlossen:
 
1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1994, 1995 und 1996, die bereits eine Spielberechtigung (Jugendpass) für diesen Verein haben, dürfen ab 23.03.2013 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2013 den Verein wechseln, wenn sie im März 2013 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugendnationalspielerinnen und -spieler zu respektieren und gerade den betroffenen Spielern mit hoher Saisonbelastung (DM Halle: wJgd 23./24.02. sowie mJgd 02./03.03.2013; Zentrallehrgang: wU18 10.-15.03. sowie mU18 13.-17.03.2013; 4-Nationen-Turniere wU18 und mU18 28.03.-01.04.2013) die notwendige Regeneration zukommen zu lassen.
2. Jugendliche der Jahrgänge 1994, 1995 und 1996 dürfen nach Vereinswechsel ab 23.03.2013 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 23.03.2013 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 23.03. bis 31.03.2013 ist ausgeschlossen.
3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2012 der Feldhockeysaison 2012/2013 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 23.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
4. Ein Spieler, der gemäß § 20 Abs. 7 Buchst. a SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 23.03.2013 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
5. Eine Rückmeldung nach § 21 Abs. 4 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2012 erfolgt.
 
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

DHB - Sport • Nr. 93 vom 6.8.2012

Zuständiger Ausschuss Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB

Im Spieljahr 2012/2013 ist der zuständige Ausschuss des DHB für Damen und Herren wie folgt besetzt:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Siegfried Bartenschlager, München (SRA). Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

Vorsitzender


DHB - Sport • Nr. 92 vom 30.7.2012

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2012

 

Nachdem bereits mit der offiziellen Mitteilung Sport Nr. 91 vom 25.6.2012 die zum 1.8.2012 in Kraft tretenden Änderungen der SPO DHB vorgestellt worden sind, wird hiermit der Text der überarbeiteten Spielordnung veröffentlicht. Inhaltliche Änderungen sind gelb markiert.

» zur DHB Spielordnung

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA


DHB - Sport • Nr. 91 vom 25.6.2012

Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2012

 
Der Spielordnungsausschuss des DHB hat mit Zustimmung des Präsidiums eine Reihe von Änderungen der Spielordnung des DHB (SPO DHB) mit Wirkung zum 1. August 2012 beschlossen. Die überarbeitete SPO DHB wird im Juli 2012 veröffentlicht. Nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung aller inhaltlichen Änderungen:
 
1. Abrechnung von Deutschen Meisterschaften (§ 11)
In § 11 Abs. 3 und 5 wird klarer gefasst, dass der DHB verpflichtet ist, die betroffenen Vereine rechtzeitig vor den jeweiligen Veranstaltungen über Einzelheiten der Abrechnung und ggf. der Veranstaltungsvereinbarung zu informieren. Neu ist die Verpflichtung, innerhalb von drei Monaten nach der Veranstaltung eine prüffähige Abrechnung zu erstellen. Dadurch wird der in der in der Vergangenheit immer wieder geäußerten Kritik fehlender Transparenz Rechnung getragen.
 
2. Abrechnungsmodus bei Meisterschaftsspielen, denen kein Rückspiel folgt (§ 12)
Bei Meisterschaftsspielen, denen kein Rückspiel folgt (Bsp.: Neuansetzung eines wegen Unwetters abgebrochenen Meisterschaftsspiels; Viertelfinalspiel in der Halle), und bei Meisterschaftsturnieren werden nach § 11 Abs. 3 die Einnahmen und die Kosten unter den teilnehmenden Mannschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt. Je Mannschaft werden bislang bei der Fahrtkostenabrechnung nach § 12 Abs. 2 h) nur die tatsächlich angereisten und im Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler sowie bis zu zwei Betreuer berücksichtigt. Da inzwischen bis zu vier Betreuer auf den Mannschaftsbänken erlaubt sind, werden durch eine Änderung des § 12 Abs. 2 h) zukünftig auch bis zu vier Betreuer bei den Kosten berücksichtigt.
 
3. Verlegung von Meisterschaftsspielen bei Abstellung von U 21-Spielern (§§ 9, 16)
In einem neuen § 16 Abs. 4 wird klargestellt, dass die Altersklasse der Juniorinnen und Junioren (U21) zwar nach wie vor eine Altersklasse der Jugend ist, für sie aber zukünftig die Regelungen, die die SPO DHB für die Altersklasse der Erwachsenen trifft, gelten. Diese Änderung soll nicht nur dem Umstand Rechnung tragen, dass es für die Altersklasse der U21 kein eigenes Spielsystem gibt, sondern auch sicherstellen, dass ein Verein eine Spielverlegung beanspruchen kann, wenn er einen Spieler für ein U21-Länderspiel abstellen muss.
Die bislang in der SPO DHB vorgesehenen Altersklassen der Seniorinnen I, der Seniorinnen II, der Senioren und Alten Herren (§ 16 Abs. 2 b) bis e)) werden mangels praktischer Relevanz gestrichen. Soweit Landeshockeyverbände für diese Altersklassen „offiziellen“ Spielverkehr anbieten wollen, steht ihnen das ihnen im Rahmen ihrer Organisationshoheit frei.
 
4. Elektronische Beantragung von Spielerpässen (§ 19)
Noch immer werden vereinzelt Passanträge auf dem Postweg gestellt. Da Voraussetzung für eine Spielberechtigung die Erfassung des Passes in der zentralen Passdatei ist, sind zukünftig Passanträge nur noch auf elektronischen Wege möglich (Neuregelung in § 19 Abs. 1), also Passantrag und Photo-Upload über das auf hockey.de zur Verfügung stehende Portal. Diese Änderung bedeutet nicht nur für die Landeshockeyverbände eine Arbeitserleichterung, sondern ist zugleich notwendige Vorbedingung für den elektronischen Spielberichtsbogen.
 
5. Zu viele Spieler auf dem Spielberichtsbogen (§ 20)
In der Vergangenheit gab es Streitigkeiten über die Wertung eines Meisterschaftsspiels, bei dem eine Mannschaft ausweislich des Spielberichtsbogens mehr als die erlaubte Anzahl von Spielern eingetragen hatte (13 statt 12 Spieler in der Halle). Obwohl sich nicht mehr aufklären ließ, wie viele Spieler tatsächlich eingesetzt worden sind, hat das Bundesoberschiedsgericht von einer Wertung des betreffenden Meisterschaftsspiels abgesehen, weil eine ausdrückliche Regelung dieses Falls in der SPO fehlte, und den SOA zugleich aufgefordert, für die Zukunft eine eindeutige Regelung zu treffen (BOSG im Juli 2011, Az. 2/11). Zukünftig erfolgt nach dem neu gefassten § 20 Abs. 11 eine automatische Spielwertung, wenn mehr als die erlaubte Anzahl von Spielern am Spiel teilgenommen haben.
 
6. Folgen der nicht rechtzeitigen Stammspielermeldung (§§ 21, 50)
Durch die nicht rechtzeitige Abgabe von Stammspielermeldungen droht eine Wettbewerbsverzerrung in den unteren Ligen, weil ein Verein in seiner zweiten Mannschaft auf Spieler zurückgreifen kann, auf die er bei rechtzeitiger Meldung als Stammspieler der ersten Mannschaft nicht hätte zurückgreifen können. Bislang kann der Zuständige Ausschuss im Wesentlichen nur durch Geldstrafen und Auflagen auf eine nachträgliche Abgabe der Stammspielermeldung hinwirken. Zukünftig wird durch die Einfügung eines neuen Absatzes in § 21 erreicht, dass alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft ab ihrem ersten Einsatz als Stammspieler dieser Mannschaft gelten, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Stammspielermeldung für die entsprechende Mannschaft vorliegt.
Zusätzlich wird die Strafe für die unterlassene oder nicht rechtzeitige Abgabe der ordnungsgemäßen Stammspielermeldung von 30 € auf 50 € erhöht (Änderung des § 50 Abs. 1 b Nr. 1).
 
7. Zuständigkeit des Bundesrates für Werberichtlinien (§§ 27, 28)
Nach §§ 27 Abs. 5, 28 Abs. 6 ist für den Anhang 2 der SPO, in dem die Aussagen zur Zulässigkeit von Trikot- und Spielfeldwerbung getroffen werden, nach wie vor der Bundesrat zuständig. Diese besondere Zuständigkeitsregel wird gestrichen mit der Folge, dass für die Werberichtlinien zukünftig auch der SOA zuständig ist.
 
8. Verhältnis Naturrasen/Kunstrasen (§ 28)
Die SPO geht nach wie vor davon aus, dass die Austragung eines Meisterschaftsspiels auf Naturrasen der Regel- und auf Kunstrasen der Ausnahmefall darstellt. Auch wenn es in der Praxis bislang keine Probleme gab, sieht die SPO zukünftig den Kunstrasen als Regelfall an. Für die Bundesliga wird festgeschrieben, dass die Austragung von Meisterschaftsspielen auf Kunstrasen grundsätzlich verpflichtend ist (Änderung des § 28 Abs. 1).
 
9. Zweimalige Unterschrift der Mannschaftsführer oder Betreuer auf Spielberichtsbogen (vor und nach dem Spiel) (§ 32)
Zukünftig müssen die Betreuer oder Mannschaftsführer einer Mannschaft zweimal auf dem Spielberichtsbogen unterschreiben, ein erstes Mal vor dem Spiel zur Bestätigung der Richtigkeit ihrer vor dem Spiel vorgenommenen Eintragungen (u.a. Namen und Rückennummern der Spieler; § 32 Abs. 1), ein zweites Mal nach dem Spiel zur Bestätigung der Kenntnisnahme der von den Schiedsrichtern vorgenommenen Eintragungen (§§ 32 Abs. 6; 51 Abs. 2 Satz 3).
Damit wird der Spielberichtsbogen internationalen Gepflogenheiten angepasst; die Vordrucke für den Spielberichtsbogen sind inzwischen erneuert worden.
 
10. Einzug des Spielerpasses nach roter Karte (§ 36)
§ 36 Abs. 1, nach dem Schiedsrichter einen Spielerpass im Fall einer roten Karte einzuziehen und an den Staffelleiter zu senden haben, wird gestrichen. Diese Regelung, die einen gewissen bürokratischen Aufwand verursacht, ist nicht mehr sinnvoll, weil ein Spieler mehrere Ausfertigungen eines Spielerpasses haben kann. Außerdem wird auch bei einer gelb-roten Karte der Spielerpass nicht eingezogen.
 
11. Überwachung der Strafzeiten durch den Zeitnehmer bei Endrunden um die Deutsche Feldmeisterschaften (§ 37)
Im Hallenhockey werden Strafzeiten (grüne, gelbe, gelb-rote Karten) durch die Schiedsrichter dem Zeitnehmer angezeigt. Der Zeitnehmer überwacht den Ablauf der Strafzeit und gibt der jeweiligen Mannschaft bekannt, wenn eine Strafzeit abgelaufen ist. Diese bewährte Aufgabenverteilung ist zukünftig auch bei Deutschen Feldmeisterschaften möglich. Durch eine Änderung des § 37 wird erreicht, dass zukünftig der Turnierausschuss den Ablauf der Strafzeiten überwacht und so die Schiedsrichter entlastet werden. Gleichzeitig wird durch eine Änderung des § 22 festgeschrieben, dass die auf Zeit vom Spiel ausgeschlossenen Spieler während der Dauer ihrer Strafzeit nicht auf der Mannschaftsbank Platz nehmen, sondern – wie bei internationalen Turnieren – in der Nähe des Tisches sitzen müssen.
 
12. Schiedsrichterspesen (Zahlung sofort und in bar) (§ 38)
Durch eine Änderung des § 38 wird klargestellt, dass die Erstattung der Schiedsrichterkosten sofort und in bar nach Spielende zu erfolgen hat.
 
13. Spielverlegungen in den Bundesligen auch ohne Zustimmung des Gegners (§ 39)
Nach der geltenden Regelung des § 39 Abs. 4 können Meisterschaftsspiele der Bundesligen nur mit Zustimmung des Gegners und nur mit einer Vorlauffrist von mindestens 20 Tagen verlegt werden. Der SOA hat nunmehr eine Änderung des § 39 Abs. 4 beschlossen, nach der der Sportausschuss zukünftig auf Antrag eines Vereins auch ohne Zustimmung des Gegners und ohne Beachtung der 20-Tagesfrist die Verlegung eines Meisterschaftsspiels der Bundesliga anordnen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Interessen des gegnerischen Vereins deutlich überwiegt, und der Antrag innerhalb von drei Tagen nach Entstehen des wichtigen Grundes gestellt wird. Als wichtiger Grund wird z.B. die Teilnahme eines Vereins an der Zwischen- oder Endrunde der Deutschen A-Jugendmeisterschaft, wenn mindestens ein Spieler in beiden Mannschaften tatsächlich eingesetzt wird, definiert. Aber auch dann, wenn das DHB-Präsidium in der Hallensaison für einen bestimmten Zeitraum wegen einer Kollision der Bundesliga mit internationalen Verpflichtungen wie der Champions Trophy die Regelung des § 9 Abs. 2 (Anspruch eines Vereins auf Spielverlegung wegen Abstellung eines Nationalspielers) ausgeschlossen hat, kommt eine Spielverlegung nach dem neuen § 39 Abs. 4 in Betracht, wenn diese organisatorisch zu bewerkstelligen ist.
Mit der Neuregelung des § 39 Abs. 4 soll damit der Möglichkeit entgegengewirkt werden, dass Vereine ohne sachlichen Grund eine praktisch mögliche und zumutbare Spielverlegung ablehnen. Eine Verpflichtung zur Spielverlegung wird es aber auch mit der Neuregelung nicht geben. Der Sportausschuss wird jeden Einzelfall beurteilen müssen und eine Spielverlegung etwa bei überregionalen Ansetzungen (insbesondere wenn bereits Reisekosten durch Buchungen etc. angefallen sind) ablehnen können. Auch scheidet eine Spielverlegung selbstverständlich aus, wenn das DHB-Präsidium die Regelung des § 9 Abs. 2 etwa für das Viertelfinale oder die Endrunde außer Kraft gesetzt hat, Ausweichwochenenden also gar nicht zur Verfügung stehen.
 
14. Folgen eines (schuldhaften) Nichtantretens einer Mannschaft (§ 39)
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, sind dieser Mannschaft drei Punkte abzuziehen und das ausgefallene Meisterschaftsspiel grundsätzlich neu anzusetzen (§ 25 Abs. 1). Für ein Nichtantreten in der Bundesliga ist schon seit längerem ein (zusätzlicher) Punktabzug von sechs Punkten in der Wertung der Meisterschaftsspiele der laufenden oder der folgenden Saison vorgesehen (§ 39 Abs. 6). Durch eine Änderung des § 39 Abs. 6 wird klargestellt, dass der Zuständige Ausschuss die Entscheidung, ob dieser Abzug von sechs Punkten für die laufende oder die folgende Saison erfolgt, „nach eigenem Ermessen“ trifft, „um eine angemessene Bestrafung zu erzielen“. Durch diese Ergänzung soll verdeutlicht werden, dass der Punktabzug eine spürbare Wirkung entfalten soll.
 
15. Rechtsmittelbelehrung bei Entscheidungen des Staffelleiters und des ZA (§ 50)
Nach dem neu eingefügten § 50 Abs. 10 ist Entscheidungen des Staffelleiters und des Zuständigen Ausschusses zukünftig eine Rechtsmittelbelehrung beizufügen.
 
16. Einspruch gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels (§ 51)
Über Einsprüche gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels (§ 51) entscheidet bei Meisterschaftsspielen der Zuständige Ausschuss (ZA), bei Meisterschaftsturnieren der Turnierausschuss. Während Entscheidungen des Turnierausschusses unanfechtbar sind, können Entscheidungen des Zuständigen Ausschusses bislang vor den Schiedsgerichten angefochten werden. Durch einen neu eingefügten § 51 Abs. 8 wird erreicht, dass zukünftig Entscheidungen auch des ZA, soweit sie die Wertung oder Neuansetzung eines Meisterschaftsspiels betreffen, unanfechtbar sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Spielverkehr nicht durch auf Einsprüche folgende Schiedsgerichtsverfahren gefährdet wird. Eine in § 4 Abs. 5 z1 neu geschaffene Öffnungsklausel ermöglicht es den Landeshockeyverbänden, für ihren Regelungsbereich (unterhalb der Bundesliga) abweichende Regelungen zu treffen.
Durch eine Änderung des § 51 Abs. 3 wird die Einspruchsgebühr bei Meisterschaftsturnieren von 150 € auf 250 € erhöht. Bereits im vergangenen Jahr ist die Gebühr für einen Einspruch gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels von 320 € auf 500 € erhöht worden; die damals unterbliebene Anpassung der Gebühr für Meisterschaftsturniere ist nun nachgeholt worden. Wird der Einspruch zurückgenommen oder nicht weiterverfolgt, ermäßigt sich die Einspruchsgebühr gem. § 51 Abs. 3 zukünftig auf die Hälfte (bislang 250 €, was für den Fall des Meisterschaftsturnieres nicht passte). Gleichzeitig wird durch eine Änderung des § 51 Abs. 6 klargestellt, dass der Zuständige Ausschuss die Einspruchsgebühr teilweise, aber höchstens zur Hälfte, zurückzahlen kann, wenn der Einspruch allein deshalb abgewiesen wird, weil der Einspruchsführer durch den festgestellten Einspruchsgrund nicht offensichtlich, schwerwiegend oder spielentscheidend benachteiligt worden ist.
§ 51 Abs. 7 sieht bislang vor, dass bei einem erfolgreichen Einspruch das betreffende Meisterschaftsspiel grundsätzlich neu anzusetzen ist. In manchen Fällen ist eine solche Neuansetzung jedoch nicht sachgerecht, etwa wenn sich der Regelverstoß unmittelbar vor Spielende oder beim 7-m-Schießen ereignet. Die Neuregelung gewährt dem Zuständigen Ausschuss die Kompetenz, auch nur die Wiederholung eines 7-m-Schießens anzuordnen oder eine andere Spielwertung vorzunehmen.
 
Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

DHB - Sport • Nr. 90 vom 5.6.2012

Neuer Rahmenterminplan Bundesliga Feld, Saison 2012/2013

 

Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2012/2013

Da immer noch nicht klar ist, wann genau und wo Deutschland bei den Damen in der 3. Runde des neuen Wettbewerbs „World League“ im Juni/Juli  2013 spielen wird, hat die Arbeitsgruppe Termine des LSA am vergangenen Wochenende in Berlin beschlossen, den geplanten Endrundentermin der DM der Damen und Herren 2013 um eine Woche auf das Wochenende 01./02.06.2013 vorzuziehen. Bisher stehen nur die Niederlande als ein Austragungsort (29.06. bis 07.07.2013) fest, nicht aber der zweite Austragungsort mit dem genauen Termin. Ob Deutschland in den Niederlanden oder an dem noch unbekannten Ort/Termin spielen wird, hängt von der Weltrangliste nach Abschluss der Olympischen Spiele ab. Da Deutschland bei den Herren einer der beiden Ausrichter (29.06. bis 07.07.2013) ist, steht hier der Spieltermin fest. Durch diese Terminänderung müssen die in der DHB-Mitteilung Sport Nr. 87 am 07.12.2011 veröffentlichten Rahmentermine Bundesliga Feld für den Saisonteil 2013 geändert werden.
 
1.BL Herren:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10., 20./21.10., 27./28.10. (Res);
Saisonteil 201323./24.03., 06./07.04., 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
DM-Endrunde: 01./02.06.2013.
 
2.BL Herren:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10. , 20./21.10 (Res).;
Saisonteil 2013: 06./07.04 , 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10., 20./21.10., 27./28.10. (Res);
Saisonteil 201323./24.03., 06./07.04., 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
DM-Endrunde: 01./02.06.2013.
 
2.BL Damen:
Saisonteil 2012: 15./16.09., 22./23.09., 29./30.09., 06./07.10., 12./13.10. ,
Saisonteil 201306./07.04. (Res), 13./14.04., 20./21.04., 27./28.04., 04./05.05., 11./12.05., 25./26.05.
 
Die vorläufigen Bundesligaspielpläne sind in Arbeit. Die der beiden ersten Bundesligen werden in Kürze herausgegeben. Ich bitte von weiteren Nachfragen abzusehen.
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 89 vom 26.5.2012

Deutsche Meisterschaften der Damen und Herren am 02./03.06.2012

Endrunde 67. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen und 70. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren 

 

Termin: 02. und 03. Juni 2012
 
Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
 
Ausrichter: Berliner Hockey Club, Platzanlage: Wilskistr. 70, 14163 Berlin-Zehlendorf, Tel: 030-813 61 55, Fax: 030-813 58 68, E-Mail: julia.walter@berlinerhc.de,  in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hockey-Agentur, 04101-590 488, 0172-4069755, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de.
 
Turnierausschüsse
Damen: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Andreas Wille (Potsdam, SR-Beauftragter),
Herren: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Ralf Dietrich (Leipzig, SR-Beauftragter),
 
Turnierhotels:
Mannschaften: NH Hotel Berlin Potsdam, Zehlendorfer Damm 190, 14532 Kleinmachnow, Tel: 033203-490, E-Mail: nhberlinpotsdam@nhhotels.com
Turnierausschüsse/Schiedsrichter: Best Western Premier Hotel Steglitz International, Schlossstr./Albrechtstr. 2, 12165 Berlin, Tel: 030-790050, E-Mail: info@steglitz-bestwestern.de
 
Schiedsrichter: 
Damen: Heike Holthausen (HC Rot-Weiß Velbert), Michelle Meister (Köpenicker HU), Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Sandra Wagner (Moerser TV)
Herren: Mike Gerwig (HC Argo 04), Benjamin Göntgen (Kahlenberger HTC), Carsten Großmann-Brandis (Harvestehuder THC), Moritz Meißner (Blau-Weiß Köln)
 
Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 140 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (Club an der Alster, Uhlenhorster HC) 289 km, Köln (Rot-Weiß Köln) 573 km (Höchstgrenze 140 € pro Person, Mülheim a.d.Ruhr ( Uhlenhorst Mülheim) 547 km.
 
 
Spielplan
 
Samstag, 02. Juni 2012
Damen:
Halbfinale 1                12:00 Uhr        Uhlenhorster HC HC  - Berliner HC
Halbfinale 2                14:15 Uhr        Club an der Alster    - Rot-Weiß Köln
Herren:
Halbfinale 1                16:30 Uhr        Berliner HC               - Uhlenhorster HC
Halbfinale 2                18:45 Uhr        Uhlenhorst Mülheim - Rot-Weiß Köln
 
Sonntag, 03. Juni 2012
Endspiel Damen          11:30 Uhr        Sieger Halbfinale 1     - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren          14:30 Uhr        Sieger Halbfinale 1     - Sieger Halbfinale 2
 
Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB (2x 7,5 Minuten mit „golden goal“) und erforderlichenfalls durch 7m-Schießen gemäß § 24 Abs. 5 SPO DHB entschieden.
 
Besprechung Freitag  01.Juni 2012 im Clubhaus      
20:15 Uhr        Briefing für Vertreter der Mannschaften (z.B. Teammanager/Trainer)
 
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
 
 
Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockeydm.de.
 
Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss


DHB - Sport • Nr. 88 vom 18.1.2012

Spielberechtigung für die 1.BL Damen und 1.BL Herren 

Feld 2011/2012 ab 22.03.2012

 
Um den Nationalmannschaften eine ausreichende Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2012 in London zu ermöglichen, hat der Zuständige Ausschuss des DHB gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB festgelegt, dass in der 1. Bundesliga Damen und Herren Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2011/12 ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2012 ausgetragen werden, und zwar ab dem 24.03.2012. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.
 
Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache und mit Billigung des Zuständigen Ausschusses Jugend, des Spielordnungsausschusses und des Präsidiums des DHB folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2011/2012 beschlossen:
 
1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1993, 1994 und 1995, die bereits eine Spielberechtigung (Jugendpass) für diesen Verein haben, dürfen ab 22.03.2012 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2012 den Verein wechseln, wenn sie im März 2012 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugendnationalspielerinnen und -spieler zu respektieren und gerade den betroffenen Spielern mit hoher Saisonbelastung (DM Halle: wJgd 25./26.02. sowie mJgd 03./04.03.2012; Zentrallehrgang: wU18 10.-14.03. sowie mU18 06.-10.02.2012; 4-Nationen-Turnier: wU18 05.-09.04. sowie mU18 05.-09.04.2012) die notwendige Regeneration zukommen zu lassen.
2. Jugendliche der Jahrgänge 1993, 1994 und 1995 dürfen nach Vereinswechsel ab 22.03.2012 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 22.03.2012 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 22.03. bis 31.03.2012 ist ausgeschlossen.
3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2011 der Feldhockeysaison 2011/2012 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 22.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
4. Ein Spieler, der gemäß § 20 Abs. 7 Buchst. a SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 22.03.2012 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
5. Eine Rückmeldung nach § 21 Abs. 4 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2012 erfolgt.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


 
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Bereich: Sport
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