Hallenhockeysaison 2011/12
Liebe Hockeyfreunde!
Beiliegend übersende ich Euch die Spielpläne der Ligen des Landesverbandes, die nicht durch den Schiedsrichterausschuss zu ergänzen sind. Bei diesen Liegen in Turnierform, die von Schiedsrichtern der am Spieltag beteiligten Vereine besetzt werden, sind die Schiedsrichter eingetragen. Bis zur Vorla- ge der Spielpläne mit Schiedsrichteransetzungen durch den Schiedsrichterausschuss tritt eine Verlegungssperre ein. Bei den Spielen in Turnierform ist darauf hinzuweisen, dass die Schiedsrichter namentlich in die Spielberichtsbögen einzutragen und vollumfänglich gemäß den Spielordnungen für die Leitungen der Spiele verantwortlich sind. Gleiches gilt für die Zeitnehmer. Ein Wechsel der Schieds- richter ist folglich nicht möglich. Ergänzende weitere Hinweise durch den Schiedsrichterausschuss sind vorbehalten.
Alle Spielpläne des Landesverbandes sind unter rps-hockey.de im Internet eingestellt und ich be- mühe mich, die Eintragungen aktuell zu führen. Ich bin auch gerne bereit, spielbezogene Informatio- nen (Name der Hallen) in diese Internetdarstellung zu übernehmen und möchte die Vereine ermuntern, diese Möglichkeit zu nutzen.
Die analogen Spielpläne sind nur informativ. Verbindlich ist die Eintragung im Internetportal mit der Einschränkung, dass Aktualisierungen ggf. nur zeitverzögert eingetragen werden können. Wegen den Verbindlichkeiten verweise ich auf unsere Satzung und Zusatzspielordnung. Dieses Schreiben und der Zeitpunkt der Veröffentlichung durch den Schiedsrichterausschuss werden auch unter „Mitteilungen“ in unserem Internetportal bekannt gemacht.
Aus gegebener Veranlassung:
Tritt eine Mannschaft mit der Regelzahl der Spieler oder weniger an und muss, da die Schiedsrichter nicht erscheinen und sich die Mannschaften auch nicht auf andere Schiedsrichter einigen können, jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Als Staffeleiter sind ab sofort zuständig i.S. der Spielordnungen
Damen Oberliga und 2. Verbandsliga Damen
Sara Annemaier
Meißener Straße 7
56075 Koblenz
Tel: 0151-50132980 und 0261-1336308
1. Verbandsliga Damen
Lothar Bischel
Postfach 1121
54435 Gau Algesheim
Tel. 06725-1085
Oberliga Herren und 2. Verbandsliga Herren
Artur Kuntz
Quellenstraße 27,
Tel. 0631-3038772
1. Verbandsliga Herren:
Rainer Stuhlträger
Ernst-Krebs-Str. 18
Tel. 06132-56581
3. Verbandsliga Herren
Markus Rothländer
67655 Kaiserslautern,
55262 Heidesheim
Humperdinckstraße 98
Tel. 0671-71755 und 0172-6602946
55543 Bad Kreuznach
Die Staffeleiter sind auch im Internetportal ersichtlich
Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staf- felleiters vorgenommen:
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen Artur Kuntz Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB Rainer Stuhlträger (Ergebnisdienst) Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB Andreas Bulla (Schiedsrichterwart)
Weitere Hinweise:
Wichtig
Zum 01.08.2011 wurde unsere Zusatzspielordnung novelliert. Für die anstehende Hallensaison ist wesentlich, dass künftig im Grundsatz alle Ligen sechs Mannschaften umfassen. Das bedeutet, dass die Herrenoberliga (8 Mannschaften), die 1. Verbandsliga Halle Herren (10 Mannschaften), die 2. Ver- bandsliga Herren Halle (8 Mannschaften) und die 3. Verbandsliga Herren Halle (10 Mannschaften) in den kommenden Jahren durch verschärfte Abstiege zurückgeführt werden. Die Zusatzspielordnung lässt maximal 2 Absteiger aus einer Liga oder einer Gruppe (wie bei 1. Verbandsliga) zu es sei denn, dass die Liga/die Gruppe mit mehr als 6 Mannschaften gespielt hat. Dies ist in den meisten Ligen der Fall und die Vereine sollten sich daher darauf einrichten.
Aus der 1. Verbandsliga der Herren steigen beide Gruppensieger auf. Auf die Tatsache, dass aus der Oberliga maximal 3 Mannschaften absteigen, hat dies keinen Einfluss.
Spielverlegungen
Die Gebühr beträgt für Spielverlegungen inklusiv Anspielzeitverlegungen am gleichen Tag in den Verbandsligen 50,- € und 75,00 € für Spielverlegungen in den Oberligen, sofern diese nicht in den §§ 9 und 30 SpO-DHB begründet sind. Weitere Kosten entstehen für eine Spielverlegung nicht. Diese Ge- bühr ist fällig unabhängig von dem Anlass und keine Strafe, sondern eine Bearbeitungsgebühr.
Mir liegt keine Änderung des Beschlusses des Schiedsrichterausschusses vor, dass bei Spielverlegun- gen grundsätzlich keine Schiedsrichter angesetzt werden (Abweichung § 33 SpO-DHB). Die Verant- wortung obliegt allerdings der Staffelleiterin bzw. den Staffelleitern. Sie können eine Spielverlegung von der Ansetzung von Schiedsrichtern abhängig machen. Erfahrungsgemäß wird diese Option selten angewandt.
Mannschaftsmeldungen
Vereine, die in einer Saison in einer Altersklasse mit mehr als einer Mannschaft an Meisterschaftsspie- len (das umfasst Verbandsliga bis Bundesliga) teilnehmen, müssen die Stammspieler aller Mannschaf- ten an den Landesverband melden (§21 SpO-DHB). Weiter siehe § 5 unserer Zusatzspielordnung. Die Stammspieler einer Mannschaft in der untersten Spielklasse müssen nicht gemeldet werden; auf eine Meldung einer „untersten Mannschaft“ kann auch verzichtet werden, auch wenn sie nicht in der un- tersten Klasse spielt. Artur Kuntz ist der zuständige Staffelleiter i.S. § 50 Absatz 1 Buchst. b Zif- fer 1 SpO-DHB. Der Termin im Sinne des Satzes 1 ist der 08. November 2011 (vier Tage vor Rundenbeginn, bezogen auf alle Spielklassen). Wenn der Verein diese Frist versäumt erfolgt eine Bestrafung nach § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziffer 1 SpO-DHB durch den Staffelleiter. Der Termin 08. No- vember 2011 ist unabhängig von den Spielplänen der Region- und Bundesligen.
Eine nicht abgegebene Stammspielermeldung bewirkt, dass alle Spieler einer Mannschaft ab ihrem ersten Einsatz als Stammspieler anzusehen sind. Sollten für Regional- oder Bundesliga- mannschaften spätere Meldetermine festgelegt sein, wird für diese Vereine die Abgabe der Mann- schaftsmeldung bis zu dem für die entsprechende höherklassige Liga vorgesehenen Termin gestundet. Die Stammspielermeldungen für diese höherklassigen Ligen sind aber ab 08. November wirksam, d.h. sollte ein Stammspieler einer höherklassigen Mannschaft vor dem Termin der Stammspielermeldung für diese Klasse in einer Mannschaft einer Landesverbandsklasse eingesetzt worden sein, wird er rückwirkend als nicht spielberechtigt festgestellt und die Begegnung entsprechend gewertet.
Eine Mannschaftsmeldung ist auch für alle Damenmannschaften (auch bei einer Damenmannschaft!) erforderlich, wenn ein Verein in der 3. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit des Antretens gemisch- ter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet wer- den in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 3. Verbandsliga der Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine oder mehrere Damenmannschaften und eine Mann- schaft in der 3. Verbandsliga Herren, sind die Damenmannschaften "übergeordnete" Mannschaften, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „festspielt“.
Pseudostammspielermeldungen.
Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffel- leiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nachzumelden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführte) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffeleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.
Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle
Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Zum weiteren Verfahren siehe die nachstehenden Ausführungen aus einem Protokoll:
Zu Schiedsrichterkosten bei Spielausfällen, sofern die Schiedsrichter erscheinen, wird festge- legt: Die Auszahlung der Schiedsrichterkosten erfolgt wie seither, d.h. der Heimverein begleicht die Forderungen der Schiedsrichter. Dem ZA wird empfohlen in seiner Entscheidung festzuset- zen, dass der absagende Verein sämtliche Schiedsrichterkosten zu tragen hat. Nach Rechtskraft seiner Entscheidung fordert der Heimverein unter Angabe des Empfängerkontos den verausgabten Betrag beim Verband an. Der ZA wird in seiner Kostenfestsetzung die im Spielberichtsbogen eingetragenen Kosten berücksichtigen und mit evtl. Geldstrafen und Verwaltungsgebühren beim schuldhaft absagenden Verein anfordern zur Einzahlung auf das Konto des Landesverbandes.
Über ausgefallene Spiele ist durch den Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachver- haltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Der Eintrag der zum Einsatz vorgesehenen Spieler/innen entfällt dabei. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet. Erscheinen Schiedsrichter zu ausgefallenen Spielen, obliegt die Ausfertigung des Spielberichtsbogens diesen. Die Heimvereine werden gebeten, darauf zu achten, dass notwendige Informationen (Wie und wann wurde vom Gegner abgesagt usw.) eingetragen sind.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffellei- ter und Ergebnisdienst informiert werden. Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Prob- leme auf (z.B. wegen kurzfristiger Änderungen der Ansetzung, die eingesetzten Schiedsrichter sind nicht bekannt u.ä.m.) ist der Schiedsrichterausschuss einzuschalten. Weiter wird festgelegt, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Emp- fänger die Absage entgegennimmt. Ersatzinformationswege (Anrufbeantworter, E-Mail, Fax) werden nur hilfsweise anerkannt und wenn eine Rückmeldung erfolgte. Die Praxis, dass ich in meiner Perso- nalunion mit dem Ergebnisdienst sofort nach Kenntnis einer Spielabsage das ZA-Verfahren einleite und insbesondere die Vereine auffordere, die Stellungnahme gemäß § 50 Abs. 7 SpO-DHB abzugeben, hat sich bewährt. Die Stellungnahmen werden vom ZA bei seiner Würdigung berücksichtigt, insbe- sondere sind sie Grundlagen einer eventuellen Strafverschärfung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die lizenzierten Schiedsrichter nun im Internetportal eingestellt sind.
Wichtiger Hinweis beim Einsatz nicht spielberechtigter Spielerinnen/Spieler
Es kommt immer wieder vor, dass in Mannschaften nicht spielberechtigte Spielerinnen und Spieler eingesetzt werden müssen, um überhaupt spielfähig zu sein. Da es besser ist, wenn eine Mannschaft mit nicht spielberechtigten Spielern antritt und spielt, statt abzusagen oder eine Mannschaft zurückzu- ziehen, sind nachfolgende Hinweise gegeben. Es ist die grundsätzliche sportliche Bereitschaft des in Schwierigkeiten sich befindenden Vereins, eine Mannschaft spielfähig zu halten, zu begrüßen.
Wenn eine Mannschaft mit nicht spielberechtigten Spielerinnen oder Spielern antreten muss, sollte dies im Spielberichtsbogen (Angabe der nicht spielberechtigten Spieler) eingetragen sein und den Gegnern auch mitgeteilt werden, ferner bitte ich in Verbindung mit der Ergebnismeldung um eine In- formation. Die Staffelleiterin/der Staffelleiter wird den Spielberichtsbogen (Kopie) gleich denen, bei denen sich der Einsatz nicht spielberechtigter Spielerinnen oder Spieler durch seine Überprüfung er- gibt, dem Vorsitzenden des ZA übersenden. In den Fällen, in denen der Einsatz nicht spielberechtigter Spieler wie beschrieben durch den Eintrag im Spielberichtsbogen bekannt ist wird der ZA ohne Anhö- rungsverfahren die Maßnahmen nach § 20 (10) SpO-DHB festsetzen mit einer Bearbeitungsgebühr. Wird der Einsatz nicht spielberechtigter Spielerinnen oder Spieler erst mit der Überprüfung durch die Staffelleiterin/den Staffelleiter offenbar, wird der verursachte Aufwand (Anhörungsverfahren u.a.m.) gewürdigt.
Spielberichtsbogen
Spielberichtsbögen (Durchschreibeblöcke) können bei unserem Kassenwart Karl Metzger angefordert werden. Ansonsten verweise ich auf die Spielordnungen. Die Schiedsrichter sind für das vollständige Ausfüllen (auch Eintrag des Zeitnehmers) und die sofortige Absendung des Spielberichtsbogens mit etwaigen Anlagen verantwortlich unter Haftung des abstellenden Vereins.
Auf das Verfahren bei ausgefallenen Spielen wird noch einmal hingewiesen.
Spielerpässe
Ich weise darauf hin, dass für jeden nicht vorgelegten Spielerpass unabhängig von der Ursache gemäß § 16 (1) unserer Zusatzspielordnung eine Strafe durch die Staffelleiterin/den Staffelleiter verhängt werden muss. Die notwendige Überprüfung der Spielberechtigung ist ein davon unabhängiger Vor- gang. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Spielerpässe gültig sind, die in der Internet-Passdatei des DHB gespeichert sind. Das bedeutet, dass eine Spielerin/ein Spieler, der nicht über einen im Inter- net registrierten Pass verfügt, seine Spielberechtigung verloren hat. Die Folgen nach der SpO-DHB sind zwingend und unabdingbar gemäß § 20 SpO-DHB.
Spielerpasskopien sind nicht zulässig außer in den Fällen der erteilten Zweitspielberechtigung.
Vorlage der Spielerpässe/Mehrfaches Antreten von Spielern ohne Spielerpass
Wenn ein Spieler wiederholt ohne Pass spielt ist dies durch den Staffelleiter dem ZA anzuzeigen.
Pflichten des Heimvereins
Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Inter- net-Eintrags wird verwiesen.
Winterliche Wetterverhältnisse
Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei wetterbedingten Spielausfällen gilt:
Der Heimverein wird der Staffelleiterin/dem Staffelleiter binnen einer Frist von einer Woche nach Spielausfall im Benehmen mit dem Gegner einen neuen Termin für die Austragung des Spieles wäh- rend der restlichen Saisondauer benennen. Sofern das Spiel für die Teilnahme an Relegationsspielen entscheidend ist, kann die Staffelleiterin/der Staffelleiter eine kürzere Frist setzen. Als Nachholtermine sind grundsätzlich auch Wochentage zumutbar. Erklärt der Heimverein, dass ihm eine Halle nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Spiel in der Halle des Gegners ausgetragen werden. Kann dieser eine Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, muss das Spiel an einem von der Staffelleiter/vom Staffelleiter, hilfsweise vom Sportwart, zu bestimmenden Ort ausgetragen werden. Wetterbedingte Spielverlegungen sind kostenfrei.
Meldung der Spielergebnisse
Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang, möglichst sofort, an den Ergebnisdienst (Telefon 06132 - 56581) zu melden (§ 31 (8) SpO-DHB). Die gemeldeten Ergebnisse werden schnellstmöglich in unser Internetportal <rps-hockey.de> übernommen und die korrekte Auf- nahme der Ergebnismeldung sollte dort überprüft werden. Verstöße (Nichtmeldungen) werden geahn- det. In diesem Zusammenhang eine Bitte: Solltet Ihr feststellen, dass von Eurer Mannschaft keine Er- gebnisse/Tabellen in Eurer Lokalzeitung veröffentlicht werden, lasst mich dies (in meiner Funktion als Ergebnisdienst) bitte wissen.
Für die Hallensaison 2011/121 wünschen wir allen Mannschaften viele sportliche Freuden und die angestrebten Erfolge. Wir hoffen, dass keine Unfälle auf den Spielfeldern und den Wegen zu und von den Sportstätten diese Freuden trüben.
Mit sportlichen Grüßen
für den Sportausschuss
Rainer Stuhlträger |