Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Spielbetrieb • Nr. 29 vom 15.11.2011

Hallenhockeysaison 2011/12

Liebe Hockeyfreunde!

Beiliegend übersende ich Euch die Spielpläne der Ligen des Landesverbandes, die nicht durch den Schiedsrichterausschuss zu ergänzen sind. Bei diesen Liegen in Turnierform, die von Schiedsrichtern der am Spieltag beteiligten Vereine besetzt werden, sind die Schiedsrichter eingetragen. Bis zur Vorla- ge der Spielpläne mit Schiedsrichteransetzungen durch den Schiedsrichterausschuss tritt eine Verlegungssperre ein. Bei den Spielen in Turnierform ist darauf hinzuweisen, dass die Schiedsrichter namentlich in die Spielberichtsbögen einzutragen und vollumfänglich gemäß den Spielordnungen für die Leitungen der Spiele verantwortlich sind. Gleiches gilt für die Zeitnehmer. Ein Wechsel der Schieds- richter ist folglich nicht möglich. Ergänzende weitere Hinweise durch den Schiedsrichterausschuss sind vorbehalten.

Alle Spielpläne des Landesverbandes sind unter rps-hockey.de im Internet eingestellt und ich be- mühe mich, die Eintragungen aktuell zu führen. Ich bin auch gerne bereit, spielbezogene Informatio- nen (Name der Hallen) in diese Internetdarstellung zu übernehmen und möchte die Vereine ermuntern, diese Möglichkeit zu nutzen.

Die analogen Spielpläne sind nur informativ. Verbindlich ist die Eintragung im Internetportal mit der Einschränkung, dass Aktualisierungen ggf. nur zeitverzögert eingetragen werden können. Wegen den Verbindlichkeiten verweise ich auf unsere Satzung und Zusatzspielordnung. Dieses Schreiben und der Zeitpunkt der Veröffentlichung durch den Schiedsrichterausschuss werden auch unter „Mitteilungen“ in unserem Internetportal bekannt gemacht.

Aus gegebener Veranlassung:
Tritt eine Mannschaft mit der Regelzahl der Spieler oder weniger an und muss, da die Schiedsrichter nicht erscheinen und sich die Mannschaften auch nicht auf andere Schiedsrichter einigen können, jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).

Als Staffeleiter sind ab sofort zuständig i.S. der Spielordnungen

Damen Oberliga und 2. Verbandsliga Damen

Sara Annemaier
Meißener Straße 7
56075 Koblenz
Tel: 0151-50132980 und 0261-1336308

1. Verbandsliga Damen

Lothar Bischel
Postfach 1121
54435 Gau Algesheim
Tel. 06725-1085

Oberliga Herren und 2. Verbandsliga Herren

Artur Kuntz
Quellenstraße 27,
Tel. 0631-3038772

1. Verbandsliga Herren:

Rainer Stuhlträger
Ernst-Krebs-Str. 18
Tel. 06132-56581

3. Verbandsliga Herren

Markus Rothländer
67655 Kaiserslautern,
55262 Heidesheim
Humperdinckstraße 98
Tel. 0671-71755 und 0172-6602946
55543 Bad Kreuznach

Die Staffeleiter sind auch im Internetportal ersichtlich

Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staf- felleiters vorgenommen:
Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen Artur Kuntz Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB Rainer Stuhlträger (Ergebnisdienst) Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB Andreas Bulla (Schiedsrichterwart)

Weitere Hinweise:

Wichtig
Zum 01.08.2011 wurde unsere Zusatzspielordnung novelliert. Für die anstehende Hallensaison ist wesentlich, dass künftig im Grundsatz alle Ligen sechs Mannschaften umfassen. Das bedeutet, dass die Herrenoberliga (8 Mannschaften), die 1. Verbandsliga Halle Herren (10 Mannschaften), die 2. Ver- bandsliga Herren Halle (8 Mannschaften) und die 3. Verbandsliga Herren Halle (10 Mannschaften) in den kommenden Jahren durch verschärfte Abstiege zurückgeführt werden. Die Zusatzspielordnung lässt maximal 2 Absteiger aus einer Liga oder einer Gruppe (wie bei 1. Verbandsliga) zu es sei denn, dass die Liga/die Gruppe mit mehr als 6 Mannschaften gespielt hat. Dies ist in den meisten Ligen der Fall und die Vereine sollten sich daher darauf einrichten.

Aus der 1. Verbandsliga der Herren steigen beide Gruppensieger auf. Auf die Tatsache, dass aus der Oberliga maximal 3 Mannschaften absteigen, hat dies keinen Einfluss.

Spielverlegungen

Die Gebühr beträgt für Spielverlegungen inklusiv Anspielzeitverlegungen am gleichen Tag in den Verbandsligen 50,- € und 75,00 € für Spielverlegungen in den Oberligen, sofern diese nicht in den §§ 9 und 30 SpO-DHB begründet sind. Weitere Kosten entstehen für eine Spielverlegung nicht. Diese Ge- bühr ist fällig unabhängig von dem Anlass und keine Strafe, sondern eine Bearbeitungsgebühr.

Mir liegt keine Änderung des Beschlusses des Schiedsrichterausschusses vor, dass bei Spielverlegun- gen grundsätzlich keine Schiedsrichter angesetzt werden (Abweichung § 33 SpO-DHB). Die Verant- wortung obliegt allerdings der Staffelleiterin bzw. den Staffelleitern. Sie können eine Spielverlegung von der Ansetzung von Schiedsrichtern abhängig machen. Erfahrungsgemäß wird diese Option selten angewandt.

Mannschaftsmeldungen

Vereine, die in einer Saison in einer Altersklasse mit mehr als einer Mannschaft an Meisterschaftsspie- len (das umfasst Verbandsliga bis Bundesliga) teilnehmen, müssen die Stammspieler aller Mannschaf- ten an den Landesverband melden (§21 SpO-DHB). Weiter siehe § 5 unserer Zusatzspielordnung. Die Stammspieler einer Mannschaft in der untersten Spielklasse müssen nicht gemeldet werden; auf eine Meldung einer „untersten Mannschaft“ kann auch verzichtet werden, auch wenn sie nicht in der un- tersten Klasse spielt. Artur Kuntz ist der zuständige Staffelleiter i.S. § 50 Absatz 1 Buchst. b Zif- fer 1 SpO-DHB. Der Termin im Sinne des Satzes 1 ist der 08. November 2011 (vier Tage vor Rundenbeginn, bezogen auf alle Spielklassen). Wenn der Verein diese Frist versäumt erfolgt eine Bestrafung nach § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziffer 1 SpO-DHB durch den Staffelleiter. Der Termin 08. No- vember 2011 ist unabhängig von den Spielplänen der Region- und Bundesligen.

Eine nicht abgegebene Stammspielermeldung bewirkt, dass alle Spieler einer Mannschaft ab ihrem ersten Einsatz als Stammspieler anzusehen sind. Sollten für Regional- oder Bundesliga- mannschaften spätere Meldetermine festgelegt sein, wird für diese Vereine die Abgabe der Mann- schaftsmeldung bis zu dem für die entsprechende höherklassige Liga vorgesehenen Termin gestundet. Die Stammspielermeldungen für diese höherklassigen Ligen sind aber ab 08. November wirksam, d.h. sollte ein Stammspieler einer höherklassigen Mannschaft vor dem Termin der Stammspielermeldung für diese Klasse in einer Mannschaft einer Landesverbandsklasse eingesetzt worden sein, wird er rückwirkend als nicht spielberechtigt festgestellt und die Begegnung entsprechend gewertet.

Eine Mannschaftsmeldung ist auch für alle Damenmannschaften (auch bei einer Damenmannschaft!) erforderlich, wenn ein Verein in der 3. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit des Antretens gemisch- ter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet wer- den in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 3. Verbandsliga der Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine oder mehrere Damenmannschaften und eine Mann- schaft in der 3. Verbandsliga Herren, sind die Damenmannschaften "übergeordnete" Mannschaften, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „festspielt“.

Pseudostammspielermeldungen.

Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffel- leiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nachzumelden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführte) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffeleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.
 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Zum weiteren Verfahren siehe die nachstehenden Ausführungen aus einem Protokoll:

Zu Schiedsrichterkosten bei Spielausfällen, sofern die Schiedsrichter erscheinen, wird festge- legt: Die Auszahlung der Schiedsrichterkosten erfolgt wie seither, d.h. der Heimverein begleicht die Forderungen der Schiedsrichter. Dem ZA wird empfohlen in seiner Entscheidung festzuset- zen, dass der absagende Verein sämtliche Schiedsrichterkosten zu tragen hat. Nach Rechtskraft seiner Entscheidung fordert der Heimverein unter Angabe des Empfängerkontos den verausgabten Betrag beim Verband an. Der ZA wird in seiner Kostenfestsetzung die im Spielberichtsbogen eingetragenen Kosten berücksichtigen und mit evtl. Geldstrafen und Verwaltungsgebühren beim schuldhaft absagenden Verein anfordern zur Einzahlung auf das Konto des Landesverbandes.

Über ausgefallene Spiele ist durch den Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachver- haltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Der Eintrag der zum Einsatz vorgesehenen Spieler/innen entfällt dabei. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet. Erscheinen Schiedsrichter zu ausgefallenen Spielen, obliegt die Ausfertigung des Spielberichtsbogens diesen. Die Heimvereine werden gebeten, darauf zu achten, dass notwendige Informationen (Wie und wann wurde vom Gegner abgesagt usw.) eingetragen sind.

Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffellei- ter und Ergebnisdienst informiert werden. Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Prob- leme auf (z.B. wegen kurzfristiger Änderungen der Ansetzung, die eingesetzten Schiedsrichter sind nicht bekannt u.ä.m.) ist der Schiedsrichterausschuss einzuschalten. Weiter wird festgelegt, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Emp- fänger die Absage entgegennimmt. Ersatzinformationswege (Anrufbeantworter, E-Mail, Fax) werden nur hilfsweise anerkannt und wenn eine Rückmeldung erfolgte. Die Praxis, dass ich in meiner Perso- nalunion mit dem Ergebnisdienst sofort nach Kenntnis einer Spielabsage das ZA-Verfahren einleite und insbesondere die Vereine auffordere, die Stellungnahme gemäß § 50 Abs. 7 SpO-DHB abzugeben, hat sich bewährt. Die Stellungnahmen werden vom ZA bei seiner Würdigung berücksichtigt, insbe- sondere sind sie Grundlagen einer eventuellen Strafverschärfung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die lizenzierten Schiedsrichter nun im Internetportal eingestellt sind.

Wichtiger Hinweis beim Einsatz nicht spielberechtigter Spielerinnen/Spieler

Es kommt immer wieder vor, dass in Mannschaften nicht spielberechtigte Spielerinnen und Spieler eingesetzt werden müssen, um überhaupt spielfähig zu sein. Da es besser ist, wenn eine Mannschaft mit nicht spielberechtigten Spielern antritt und spielt, statt abzusagen oder eine Mannschaft zurückzu- ziehen, sind nachfolgende Hinweise gegeben. Es ist die grundsätzliche sportliche Bereitschaft des in Schwierigkeiten sich befindenden Vereins, eine Mannschaft spielfähig zu halten, zu begrüßen.

Wenn eine Mannschaft mit nicht spielberechtigten Spielerinnen oder Spielern antreten muss, sollte dies im Spielberichtsbogen (Angabe der nicht spielberechtigten Spieler) eingetragen sein und den Gegnern auch mitgeteilt werden, ferner bitte ich in Verbindung mit der Ergebnismeldung um eine In- formation. Die Staffelleiterin/der Staffelleiter wird den Spielberichtsbogen (Kopie) gleich denen, bei denen sich der Einsatz nicht spielberechtigter Spielerinnen oder Spieler durch seine Überprüfung er- gibt, dem Vorsitzenden des ZA übersenden. In den Fällen, in denen der Einsatz nicht spielberechtigter Spieler wie beschrieben durch den Eintrag im Spielberichtsbogen bekannt ist wird der ZA ohne Anhö- rungsverfahren die Maßnahmen nach § 20 (10) SpO-DHB festsetzen mit einer Bearbeitungsgebühr. Wird der Einsatz nicht spielberechtigter Spielerinnen oder Spieler erst mit der Überprüfung durch die Staffelleiterin/den Staffelleiter offenbar, wird der verursachte Aufwand (Anhörungsverfahren u.a.m.) gewürdigt.

Spielberichtsbogen

Spielberichtsbögen (Durchschreibeblöcke) können bei unserem Kassenwart Karl Metzger angefordert werden. Ansonsten verweise ich auf die Spielordnungen. Die Schiedsrichter sind für das vollständige Ausfüllen (auch Eintrag des Zeitnehmers) und die sofortige Absendung des Spielberichtsbogens mit etwaigen Anlagen verantwortlich unter Haftung des abstellenden Vereins.
Auf das Verfahren bei ausgefallenen Spielen wird noch einmal hingewiesen.

Spielerpässe

Ich weise darauf hin, dass für jeden nicht vorgelegten Spielerpass unabhängig von der Ursache gemäß § 16 (1) unserer Zusatzspielordnung eine Strafe durch die Staffelleiterin/den Staffelleiter verhängt werden muss. Die notwendige Überprüfung der Spielberechtigung ist ein davon unabhängiger Vor- gang. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Spielerpässe gültig sind, die in der Internet-Passdatei des DHB gespeichert sind. Das bedeutet, dass eine Spielerin/ein Spieler, der nicht über einen im Inter- net registrierten Pass verfügt, seine Spielberechtigung verloren hat. Die Folgen nach der SpO-DHB sind zwingend und unabdingbar gemäß § 20 SpO-DHB.

Spielerpasskopien sind nicht zulässig außer in den Fällen der erteilten Zweitspielberechtigung.

Vorlage der Spielerpässe/Mehrfaches Antreten von Spielern ohne Spielerpass

Wenn ein Spieler wiederholt ohne Pass spielt ist dies durch den Staffelleiter dem ZA anzuzeigen.

Pflichten des Heimvereins

Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Inter- net-Eintrags wird verwiesen.

Winterliche Wetterverhältnisse

Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei wetterbedingten Spielausfällen gilt:
Der Heimverein wird der Staffelleiterin/dem Staffelleiter binnen einer Frist von einer Woche nach Spielausfall im Benehmen mit dem Gegner einen neuen Termin für die Austragung des Spieles wäh- rend der restlichen Saisondauer benennen. Sofern das Spiel für die Teilnahme an Relegationsspielen entscheidend ist, kann die Staffelleiterin/der Staffelleiter eine kürzere Frist setzen. Als Nachholtermine sind grundsätzlich auch Wochentage zumutbar. Erklärt der Heimverein, dass ihm eine Halle nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Spiel in der Halle des Gegners ausgetragen werden. Kann dieser eine Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, muss das Spiel an einem von der Staffelleiter/vom Staffelleiter, hilfsweise vom Sportwart, zu bestimmenden Ort ausgetragen werden. Wetterbedingte Spielverlegungen sind kostenfrei.

Meldung der Spielergebnisse

Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang, möglichst sofort, an den Ergebnisdienst (Telefon 06132 - 56581) zu melden (§ 31 (8) SpO-DHB). Die gemeldeten Ergebnisse werden schnellstmöglich in unser Internetportal <rps-hockey.de> übernommen und die korrekte Auf- nahme der Ergebnismeldung sollte dort überprüft werden. Verstöße (Nichtmeldungen) werden geahn- det. In diesem Zusammenhang eine Bitte: Solltet Ihr feststellen, dass von Eurer Mannschaft keine Er- gebnisse/Tabellen in Eurer Lokalzeitung veröffentlicht werden, lasst mich dies (in meiner Funktion als Ergebnisdienst) bitte wissen.

Für die Hallensaison 2011/121 wünschen wir allen Mannschaften viele sportliche Freuden und die angestrebten Erfolge. Wir hoffen, dass keine Unfälle auf den Spielfeldern und den Wegen zu und von den Sportstätten diese Freuden trüben.

Mit sportlichen Grüßen
für den Sportausschuss

Rainer Stuhlträger


RPS - Spielbetrieb • Nr. 28 vom 15.8.2011

Konstitution des Zuständigen Ausschusses des Hockeyverbandes Rheinland-Pfalz/Saar

Liebe Hockeyfreunde,

in seiner Sitzung am 05. August hat sich der Zuständige Ausschuss des Hockeyverbandes Rheinland-Pfalz/Saar für das Spieljahr 2011/2012 gemäß § 2 Abs. 5 unserer Zusatzspielordnung konstituiert.

Ihm gehören an:

Rainer Stuhlträger (TSG Heidesheim) als Vorsitzender
Jens Krüger (TV Alzey) als stellvertretender Vorsitzender
Lothar Bischel (SV Gau Algesheim)
Christian Uhrig (TSG Kaiserslautern)
Sara Annemaier (RW Koblenz)
Stefan Schletz (1.FC Kaiserslautern)

Die Anschrift der Geschäftsstelle des Zuständigen Ausschusses ist die Adresse des Vorsitzenden, siehe unten.

Mit sportlichen Grüßen
Rainer Stuhlträger


RPS - Spielbetrieb • Nr. 27 vom 15.8.2011

Spielberechtigung Weibliche Jugend Jahrgang 1995

Liebe Hockeyfreunde,

in der Sitzung des Sportausschusses am 05. August wurde die Problematik angesprochen. Spielerinnen des o.a. Jahrgangs waren aufgrund der ausgelaufenen Ausnahmeregelung im Frühjahr 2011 für Erwachsenenmannschaften spielberechtigt, sofern weitere Voraussetzungen gegeben waren. Diese Ausnahmeregelung ist ausgelaufen.

Der Sportausschuss hat nach entsprechenden Recherchen entschieden, dass die Änderung der Spielordnung-DHB im Verband anzuwenden ist und die betroffenen Spielerinnen grundsätzlich bis zum 01. April 2012 nicht für die Feldsaison spielberechtigt sind. Die Vertrauensschutzregelung i.S. § 20 Abs. 1 letzter Satz SpO-DHB kann nicht angewandt werden, da die Rechtsänderung den Vereinen rechtzeitig bekannt war.

Mit sportlichen Grüßen

Rainer Stuhlträger
Sportwart HV Rheinland-Pfalz/Saar
Ernst-Krebs-Straße 18
55262 Heidesheim
Tel: 06132-56581
Fax: 06132-56589


RPS - Spielbetrieb • Nr. 26 vom 20.6.2011

Feldhockeysaison 2011/2012

Liebe Hockeyfreunde,
wie schon in meinem ersten Rundscheiben zur kommenden Hallensaison erwähnt, ist die Zusatzspielordnung unseres Landesverbandes novelliert und in unserem Internetportal veröffentlich. Sie enthält teilweise einschneidende Änderungen und ich bitte, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen. Sie wird für die kommende Feldhockeysaison schon vollumfänglich angewandt.

Nach Abschluss Feldhockeysaison 2010/2011 ergeben sich für die Verbandsspielklassen in der Feld- hockeysaison 2011/2012 die folgenden Zugehörigkeiten.

Oberliga Damen (8):

TSV SCHOTT Mainz (Absteiger), TG Worms, TFC Ludwigshafen, HTC Neunkirchen, TSV SCHOTT Mainz II, RW Koblenz, VfL Bad Kreuznach, TG Frankenthal II (Neuanmeldung).

In der vergangenen Saison spielten TSG Kaiserslautern mit PST Trier und TV Alzey mit SV Gau-Algesheim jeweils in einer Spielgemeinschaft. Da diese Spielgemeinschaften eine Ausnahme darstellen und an besondere Bedingungen geknüpft sind (§ 8 ZSpO-RPS) bedarf es künftig vor jeder Teilsaison (Feld bzw. Halle) eines eigenständigen Antrages, der an die Ge- schäftstelle unseres Hockeyverbandes zu richten ist. Bitte mit Kopie an mich. Ein Antrag muss vor dem 01. August 2011 der Geschäftsstelle und als Kopie mir vorliegen.

Oberliga Herren (8):

HC Speyer, TG Worms, Dürkheimer HC II, SV Gau Algesheim, VfL Bad Kreuznach, TG Frankenthal II, TFC Ludwigshafen II (Aufsteiger), TSV SCHOTT Mainz II (Nachrücker)

1. Verbandsliga Herren (8) :

Kreuznacher HC II (Absteiger), PST Trier, TSG Kaiserslautern II, SC Idar-Oberstein, VfR Grünstadt, TV Alzey II, TuS Mayen (Aufsteiger), HC Speyer II (Nachrücker)

2. Verbandsliga Herren (5):

RW Koblenz (Absteiger), HTC Neunkirchen II, SV Gau Alges- heim II, TSG Neustadt (Neuanmeldung), Saar 05 Saarbrücken (Neuanmeldung)

Sollten bis zum 01. August 2011 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) keine Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen an mich erfolgen, werden auf der Grundlage dieser Veröffentlichung die vorläufigen Spielpläne erstellt.
Wie in jedem Jahr bitte ich auch heuer die Vereine zu prüfen, ob sie mit weiteren Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen können. Insbesondere die unterste Herrenliga mit der Möglichkeit des Einsatzes gemischter Mannschaften hat sich als beliebte Möglichkeit für Vereine ergeben, wieder oder erstmalig in den Spielbetrieb einzusteigen oder sich mit weiteren Mannschaften an ihm zu beteiligen.

Die Fixpunkte der neuen Runde:

21.08.2011

vorgesehener Rundenbeginn

16.10.2011

Vorrundenende

17.06.2011

Aufstiegsspiel-Vorspiel RLD

24.06.2011

Saisonende

24.06.2012

Aufstiegsspiel-Rückspiel RLD

 

Diese Veröffentlichung ist eine Entscheidung i.S. § 52 Ziff. 2 SpO-DHB und rechtsmittelfähig. Beschwerden sind innerhalb 14 Tagen nach der Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungen des Landesverbandes (§ 19 Satzung HV PPS) an den Zuständigen Ausschuss des Landesverbandes zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Stuhlträger,
Sportwart


RPS - Spielbetrieb • Nr. 25 vom 2.6.2011

Zusatzspielordnung

Die Zusatzspielordnung RPS kann nun unter Ordnungen eingesehen werden.


RPS - Spielbetrieb • Nr. 24 vom 12.5.2011

Änderung Aufstiegsspiele zur RL Damen Hessen: Rheinland-Pfalz/Saar

Hallo liebe Sportfreunde

nach Rücksprache mit dem Sportwart des SHV und dem Hessischen Hockeyverband
(Frau Schwarzmeier) und dem Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar (H.Stuhlträger) würde fur die Aufstiegsrunde zur RL-Damen Süd Feld 2011 folgendes festgelegt :

18. Juni 2011 16:00
Spiel Nr. 2 Hessischer Hockeyverband - Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar
Schiedsrichter: Bayerischer Hockey-Verband

19. Juni 2011 11:00
Spiel Nr. 4 Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar – Hessischer Hockeyverband
Schiedsrichter: Hockey-Verband Baden-Württemberg

Manuela Wenk
Damenwartin Süddeutscher Hockey-Verband


RPS - Spielbetrieb • Nr. 23 vom 26.4.2011

Hallenhockeysaison 2011/2012

Liebe Hockeyfreunde,
nach Abschluss Hallenhockeysaison 2010/2011 und Beschlüssen des Praäsidiums am 11. April 2011 ergeben sich für die Verbandsspielklassen in der Hallenhockeysaison 2011/2012 die folgenden Zugehörigkeiten.

Oberliga Damen:

TFC Ludwigshafen (Absteiger), TG Frankenthal II, HC Speyer, , HTC Neunkirchen, TV Alzey (Aufsteiger), TSG Kaiserslautern (Nachrücker)

1. Verbandsliga Damen:

Rot-Weiß Koblenz (Absteiger), TFC Ludwigshafen II (Zwangsabsteiger gem. § 18 Abs. 3 SpO- DHB), PST Trier, TG Worms II, VfL Bad Kreuznach, TSV SCHOTT Mainz II (Aufsteiger)

2. Verbandsliga Damen:

Saar 05 Saarbrücken (Absteiger), Dürkheimer HC, Kreuznacher HC II, SV Gau Algesheim, 1. FC Kaiserslautern

Oberliga Herren:

Dürkheimer HC III, Oberligameister der Hallensaison 2010/2011, kann nicht aufsteigen gemäß § 18 Abs. 3 SpO-DHB.
TV Alzey (Absteiger), VfL Bad Kreuznach (Absteiger), Dürkheimer HC III, TFC Ludwigshafen, HC Speyer, SV Gau Algesheim, TG Frankenthal II, HTC Neunkirchen (Aufsteiger)

1. Verbandsliga Herren:

In dieser Liga wurde TG Frankenthal III in der Saison 2010/2011 zurückgezogen und in der fol- genden ZA-Entscheidung als erster Absteiger festgesetzt. Da die Liga mit mehr als 8 Mannschaf- ten spielte, waren drei Absteiger zu ermitteln. RW Koblenz stand als 8. der Abschlusstabelle als 2. Absteiger fest.

Das Präsidium hat am 11. April beschlossen, dass TSG Kaiserslautern II und TFC Ludwigshafen II (06. bzw. 7. in der Abschlusstabelle der Saison) in der Liga verbleiben. Die am 27. März 2011 vorgesehene Begegnung RW Koblenz – TFC Ludwigshafen II fiel wegen einer Hallensperrung in Koblenz aus und konnte wegen des Ablaufs der Saison nicht mehr ausgetragen werden. In der ZA-Entscheidung am 28. März wurde die Begegnung nicht gewertet. Dem Sportausschuss wurde in der Entscheidung aufgegeben eine Lösung herbeizuführen, die nach sportlichen Gesichtspunk- ten vertretbar ist, insbesondere darf keine Mannschaft wegen der Wertung, die durch höhere Ge- walt ausgelöst wurde, einen unverhältnismäßigen Nachteil erfahren. Dieser „unverhältnismäßige Nachteil“ wäre gegeben gewesen, wenn TFC Ludwigshafen II absteigen würde, weil dem Verein die Chance genommen wurde, das Spiel auszutragen und bei einem Sieg einen Nichtabstiegs- platz zu erreichen. Siehe Abschlusstabelle im Internetportal.

Der Sportausschuss hat daraufhin dem Präsidium vorgeschlagen zu entscheiden, dass TSG Kai- serslautern II und TFC Ludwighafen II in der Liga verbleiben. Diesem Antrag stimmte das Präsi- dium zu.

Die Liga in der Saison 2011/2012

SC Idar-Oberstein (Absteiger), Kreuznacher HC II (Absteiger), TSV SCHOTT Mainz II (Absteiger), TG Worms, TV Alzey II, PST Trier, VfR Grünstadt, TSG Kaiserslautern II, TFC Ludwigs- hafen II, Dürkheimer HC IV (Aufsteiger).
Die Liga wird voraussichtlich in der Saison 2011/2012 in zwei Gruppen spielen. Weitere Mittei- lungen ergehen noch.

2. Verbandsliga Herren:

In dieser Liga wurde TSV SCHOTT Mainz III in der Saison 2010/2011 zurückgezogen und in der folgenden ZA-Entscheidung als erster Absteiger festgesetzt. Da gemäß Zusatzspielordnung nur der Tabellenletzte absteigt, ergibt sich kein weiterer Absteiger am Ende der Saison.
Die Liga in der Saison 2011/2012 RW Koblenz (Absteiger), TuS Mayen, TV Saarlouis, Kreuznacher HC III, SV Gau Algesheim II, VfL Bad Kreuznach II, TFC Ludwigshafen III, Saar 05 Saarbrücken (Aufsteiger)

3. Verbandsliga Herren:

HTC Neunkirchen II, SG Westerwald, VfR Grünstadt II, HC Speyer II, TSG Heidesheim, Neuwieder RG, 1. FC Kaiserslautern

Weiterer Hinweis:

Das Präsidium hatte zur Hallensaison 2010/2011 eine Reform unserer Zusatzspielordnung derge- stalt beschlossen, dass die Ligen des Landesverbandes auf je 6 Mannschaften in einer Liga zu- rückgeführt werden. Die novellierte Zusatzspielordnung erlangte keine Rechtskraft und kam da- her nicht zur Anwendung. Am 11. April 2011 hat das Präsidium das Thema erneut aufgerufen, noch einmal diskutiert und neben der Zielsetzung der Reduzierung der Ligenstärken weitere Än- derungen aufgenommen. Im letzten Jahr kam es zu Verwirrungen, da ich von der Rechtswirk- samkeit der Novellierung zum 01.11. 2010 ausging und meine Planungen und Veröffentlichun- gen darauf abstellte. Aus dieser Erfahrung werde ich weitere Hinweise zur Hallensaison 2011/2012 erst veröffentlichen, wenn die novellierte Zusatzspielordnung rechtskräftig ist. Dies ist zum 01. August 2011 vorgesehen.

Die oben ausgeführten Ligeneinteilungen bleiben davon unberührt. Es wurde auch an dem Grundsatz festgehalten, dass aus einer Liga bzw. einer Gruppe maximal zwei Mannschaften ab- steigen. Abweichend davon steigen drei Mannschaften ab, wenn die Spielklasse in der beendeten Saison mit mehr als acht Mannschafen gespielt hat. Abweichungen sind durch Beschlüsse des Präsidiums möglich (wie geschehen im oben beschriebenen Fall Abstieg 1. Verbandsliga). Weiteres später.

Wichtig ist auch, dass, ausgehend von der Diskussion auf unserem letzten Verbandstag in Kai- serslautern, sehr stringente Bestimmungen für Spielverlegungen, auch in der Planungsphase, ein- geführt werden. Auch dazu mehr bei Vorlage der vorläufigen Spielpläne (Rohentwurf).

Sollten bis zum 01. August 2011 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) keine Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen an mich erfolgen, werden auf der Grundlage dieser Veröffentlichung die vorläufigen Spielpläne erstellt. Wie in jedem Jahr bitte ich auch heuer die Vereine zu prüfen, ob sie mit weiteren Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen können. Insbesondere die unterste Herrenliga mit der Möglichkeit des Einsatzes gemischter Mannschaften hat sich als beliebte Möglichkeit für Vereine ergeben, wieder oder erstmalig in den Spielbetrieb einsteigen oder sich mit weiteren Mannschaften an ihm zu beteiligen.

Die Hallenhockeysaison 2011/2012 wird am Wochenende des 13. November 2011 beginnen. Die letzten Spiele sind am Wochenende des 11. März 2012 vorgesehen, doch wird ein früherer Run- denschluss (26. Februar) angestrebt.

Wegen geschützter Termine zu Gunsten unserer Jugend und sonstigen zu schützenden Terminen geht Ihnen noch eine Mitteilung zu.

Diese Veröffentlichung ist eine Entscheidung i.S. § 1 Abs. 2 Buchst. a Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Hockey-Bundes. Für Einsprüche ist das Schiedsgericht des Landesverbandes zuständig. Auf die Form und Frist von Anträgen und Frist zur Zahlung der Gerichtsgebühr wird auf § 4 SGO verwie- sen. Vorsitzender des Schiedsgerichtes ist Herr Joachim Decker, Karl-Martell-Str. 5, 67549 Worms.

Liebe Grüße
Rainer Stuhlträger


RPS - Spielbetrieb • Nr. 22 vom 1.1.2011

Feldhockeysaison 2010/11

Liebe Hockeyfreunde!

wie verschiedentlich angekündigt öffnet der Sportausschuss wieder ein Zeitfenster.

Die Vereine haben ab bei Einvernehmen der Spielpartner von heute bis zum 26. März 2011 die Gelegenheit, Spiele zu verlegen. Der Sportausschuss will damit den Vereinen die Möglichkeit geben, auf geänderte Voraussetzungen im Bezug auf die ursprüngliche Spielplangestaltung zu reagieren und auch die Nutzung der Sportanlagen zu optimieren. Von dieser Option sind die Spiele nicht betroffen, die im Kalenderjahr 2010 angesetzt waren und ausgefallen sind.

Verlegungsmitteilungen gehen bitte an mich, nicht an die Staffelleiter. Das Procedere ist wie bei der Bearbeitung der vorläufigen Spielpläne vor der Runde. Jegliche Spielverlegung und auch eine Anspielzeitänderung bedürfen der Zustimmung des Partners. Ich gehe bei der Mitteilung zu dem neuen Termin davon aus. Zu den Anspielzeiten bitte § 3 (3) und (5) unserer Zusatzspielordnung beachten. Ich gehe davon aus, dass, sollten mir Anspielzeiten außerhalb dieses Rahmens mitgeteilt werden, diese mit den Gegnern abgestimmt sind.

Terminänderungen und Spielzeitänderungen an den letzten Spieltagen sind nicht möglich es sei denn, es handelt sich um eine Vorverlegung und der Partner ist einverstanden. Sollte ei- ne Änderung am letzen Spieltag erforderlich werden und der Spielpartner verweigert seine Zustimmung, bitte Information an mich. Das Spiel wird dann an einem anderen Termin angesetzt.

Mit sportlichen Grüßen
Rainer Stuhlträger


 
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