Mitteldeutschland

Offizielle Mitteilungen

MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 10 vom 8.9.2009

Schiedsrichterweiterbildung - Halle

Liebe Hockeyfreunde,

am 17.10.09 findet unter Leitung von Frank Rockstroh eine weitere Schiedsrichterweiterbildung statt. Alle wichtigen Informationen findet Ihr hier. Infos

 

Thomas Hertzsch

Geschäftsstelle


MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 9 vom 18.8.2009

Schiedsrichterausschuss MHV gegründet

am 01.08.09 hat sich ein neuer Schiedsrichterausschuss für den MHV gegründet und kann damit seine Arbeit aufnehmen.

Ziel ist es, den Einsatz von Schiedsrichtern im Spielbetrieb der mitteldeutschen Ligen und bei landesübergreifenden Turnieren zu organisieren und abzusichern.
Zu dem wird eine enge Zusammenarbeit mit den Landesverbänden und dem OHV angestrebt, um SR-Talente nachzuziehen und besser zu fördern.
 
Die Mitglieder des neuen SRA setzen sich wie folgt zusammen:
 
Obmann + Stellvertreter      Frank Rockstroh + Matthias Graf
Nachwuchsarbeit                 Marko Scheerer
Aus-und Weiterbildung         Frank Rockstroh
SR-Beobachtung                 Marcus Hausig
Öffentlichkeitsarbeit            Michael Köiz
SR- Ansetzung                    Matthias Graf
 
Zur Unterstützung in beratender Funktion wurden in den erweiterten SRA
(ESRA) Ralf Dietrich und Jens Stötzner berufen.
 
Michael Köiz


 

 

MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 8 vom 4.5.2009

Veränderung Staffelleiter - Damen MOL

Stabwechsel
 
Gisela Kruse vom Leipziger SC 1901 beendet nach der Feldsaison 2008/09 ihre langjährige Tätigkeit als Staffelleiterin der Sächsischen und nun Mitteldeutschen Oberliga sowie Kleinfeldliga der Damen. Dafür schon jetzt ein recht, recht herzliches Dankeschön!
 
Als Nachfolgerin wurde, zumindest erst einmal für die Oberliga, Ulrike Schöenfeld vom HC Lindenau Grünau Leipzig vom Vizepräsidenten Sport, Ralf Dietrich, berufen. Guten Start!
 
Karl Schreiber

MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 7 vom 28.2.2009

Beratung des Sportausschusses des MHV

 

Am 21.02.09 trafen sich die Mitglieder des MHV Sportausschusses und die MHV-Staffelleiter zu einer gemeinsamen Beratung in Leipzig. Neben der Auswertung stand die Planung der nächsten Saisons auf der Tagesordnung und organisatorische Fragen.

Es wurde bekannt gegeben, dass Frau Kruse nach der laufenden Feldsaison nicht mehr als Staffelleiterin für die Damen zur Verfügung steht. Hier ist die große MHV-Hockeyfamilie aufgerufen, einen besser zwei neue Staffelleiter zu finden.

 

Thomas Hertzsch
Geschäftsstelle MHV

Protokoll                                 Ausschreibung Staffelleiter

 



 


MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 6 vom 12.2.2009

Herrenteam des TSV Leuna - Mannschaft des Jahres?

Die abgelaufene Hallensaison war für die Herren des TSV Leuna eine ganz besondere. Zum ersten mal seit der Wende spielten sie in der Deutschen Eliteliga. Bei den Heimspiele des TSV sorgten die Fans für super Stimmung und die Mannschaft machte durch starke Spiele auf sich aufmerksam. Auch wenn es am Ende nicht zum Klassenerhalt gereicht hat wurde ihnen selbst vom Internetportal hockeyliga.de eine "brillante Debüt-Saison" bescheinigt. Nun stehen sie erneut zur Wahl als Mannschaft des Jahres im Saalkreis. Wenn auch ihr der Meinung wart, dass die Mannschaft vom Trainer Gespann Andreas Rehder und Thomas Poczatek eine starke Saison gespielt hat, dann stimmt auf folgendem Link für sie:

http://extern.mz-web.de/sportlerwahl/saalekreis08/


Alexander Schlenzig
TSV Leuna


MHV - Mitteilungen MHSB • Nr. 5 vom 13.1.2009

Schiedsrichter Grundlehrgang

03.04. - 05.04.09 Lehrgang Sportpark Rabenberg

Liebe Hockeyfreunde,
anbei findet Ihr die Einladung für den Schiedsrichter Grundlehrgang am Sportpark Rabenberg.

Einladung (PDF)

Thomas Hertzsch
Geschäftsstelle


MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 16 vom 8.9.2009

Elsterwerdaer Herren ziehen zurück

Lt. Mitteilung von Staffelleiter Christian Bartsch zieht der Elster-HC 49 Elsterwerda seine Herrenmannschaft aus dem Spielbetrieb der 2. Mitteldeutschen Liga, Staffel A, mit sofortiger Wirkung zurück. Die Mannschaft wird deshalb in der Tabelle nicht mehr berücksichtigt.
 
Karl Schreiber
Presse

MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 15 vom 27.8.2009

Info Spiel der Senioren Ü55

 

zum fünften Spiel der „Senioren über 55“ lade ich Euch
für den 12. September nach Dresden ein.
Von 10.00 – 14.30 Uhr werden dort die Pokalspiele des SHV für Senioren-mannschaften auf dem Kleinfeld ausgetragen.
Wir treffen uns um 13.00 Uhr auf dem Sportplatz des ESV Dresden am Emerich- Ambros- Ufer.
Bereits um 13.30 Uhr wollen wir aus unseren Reihen eine Kleinfeldmannschaft für ein Spiel einmal 20 Minuten stellen. Nach der Siegerehrung gegen 14.45 Uhr
werden wir dann mit unserem Großfeldspiel beginnen.
Danach können wir dann zum gemütlichen Teil übergehen.
 
Sprecht Euch bitte wegen möglichen Fahrgemeinschaften untereinander ab.
 
Meerane:             Bahner, Sonntag u.a.
Chemnitz:           Quinger Tauscher, Dittrich
ATV:                   R. Sasse, Jabin, Thierfelder u.a.
LSC:                    Nebelung, Kruse, Brennecke, Hanschke, u.a.
HCLG:                 Donix, Mäusert, Peter, Schaarschmidt, u.a.
HTC Südost:        Matejka, Unger, Hetzger u.a.
 
Senioren über 55 Jahre aus Torgau, Borna, Wurzen, Freiberg, Bautzen, Niesky, Görlitz sind erstmals und ebenso herzlich nach Dresen eingeladen.
Ich hoffe auf ein schönes Spiel und freue mich aufs Wiedersehen.
 
 
 
Hannemann
 

MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 14 vom 27.8.2009

Spielverlegungen - MHV

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
 
aufgrund des späten (verspätetes) Versendens des Spielplanes der 1. ML hat der Sportausschuß entschieden, daß für alle Spielverlegungen des MHV-Spielbetriebes die bis zum 30.08.09 beantragt bzw. eingereicht und genehmigt wurden keine Gebühren anfallen.
 
Alle Spielverlegungen die nach dem 30.08.09 beantragt, eingereicht werden, werden nach der ZSPO MHV behandelt. (Eine nach Veröffentlichung des endgültigen Spielplanes gemäß § 9 Abs. 4 ZSPO MHV von einem Verein gewünschte und genehmigte Spielverlegung gemäß § 8 ZSPO MHV auf einen anderen Tag wird mit 100,- Euro pro Verlegung belegt.)
 
Mit sportlichen Grüßen
Ralf Dietrich

MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 13 vom 4.6.2009

Ausschreibung Senioren-Pokalturnier 2009

Liebe Hockeyfreunde,

 

anbei findet Ihr die Ausschreibung für das diesjährige Pokalturnier, welches am 12. September 09 beim ESV Dresden statt findet.

Für Fragen steht Euch "Hanne" Sasse zur Verfügung.

Thomas Hertzsch

Geschäftsstelle

Ausschreibung


MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 12 vom 18.5.2009

LIPSIADE 2009

Liebe Hockeyfreunde,
 

die Wettkämpfe der Knaben B finden am 07.06.09 beim HCLG statt und die Spiele der Mädchen B in der Sportschule Abtnaundort am 14.06.09. Es wird Kleinfeld 1:6 gespielt.
Die Ausschreibung und Einladung findet Ihr im Hier
Anmeldeschluss ist der 22. Mai 2009

Thomas Hertzsch

Jugendwart


MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 11 vom 5.5.2009

Erreichbarkeit - Ch. Bartsch

Ch. Bartsch ist ab sofort dienstlich nur noch unter folgender neuer Nummer zu erreichen:
03585 - 460 246.

Ich bitte um Beachtung.

 

Th. Hertzsch

Geschäftsstelle


MHV - Spielbetrieb MHSB • Nr. 10 vom 13.3.2009

Schiedsrichter - Weiterbildung Feld

 

 
Termin:                   Samstag, 18.04.2009, Beginn 10.00 Uhr – ca. 14.30 Uhr
                               
Ort:                         Wirtshaus „Am Monarchenhügel“, Schwarzenbergweg 9 , 04289 Leipzig

Themen:                  Auswertung Hallensaison, Vorbereitung Feldsaison, Regeltest

 

Bitte teilt F. Rockstroh bis zum 21.03.2009 mit, wie viele Personen aus eurem Verein teilnehmen möchten.


MHV - Sachsen • Nr. 23 vom 24.9.2009

HockeyScout-Lehrgang in Freiberg

Vom 04.-06.12.09 führt der DHB einen HockeyScout-Lehrgang in Freiberg durch. Angesprochen sind engagierte Mitarbeiter eines Hockeyvereins, aktive Lehrer, FSJ'ler, sowie Eltern, Betreuer und Trainer.

Weitere Informationen und die Anmeldung findet Ihr Hier

 

Für Rückfragen steht Euch H.D. Sasse zur Verfügung (0341-8616216).

 

Thomas Hertzsch

Geschäftsführer

 


MHV - Sachsen • Nr. 22 vom 13.8.2009

Pokalspiele SHV der Senioren in Dresden

Liebe Hockeyfreunde,

anbei die Ausschreibung und der Spielplan für die Senioren Pokalspiele des SHV.

Das Turnier findet auf dem Kunstrasenplatz des ESV Dresden am 12.09.09 statt.

Ausschreibung                     Spielplan

 

Th. Hertzsch

GS SHV


MHV - Sachsen • Nr. 21 vom 13.3.2009

SHV - Verbandstag verlegt

 

Aus der terminlichen Gründen wird der 10. Ordentliche Verbandstag des Sächsischen Hockeyverbandes vom 13. Juni 2009 auf den 21.November 2009 verlegt!

 

K. Schreiber
Vize Präsident
Öffentlichkeit


MHV - Sachsen • Nr. 20 vom 24.2.2009

8. SHV Jugendverbandstag - Anträge


Der Jugendausschuss des SHV erinnert, dass der 8. Jugendverbandstag am 22. März 2009 in Leipzig stattfinden wird.

Tagungsort ist die Sportschule „Egidius Braun“, Abtnaundorfer Str. 47, 04347 Leipzig

Anträge zum Jugendverbandstag konnten gemäß § 6 Abs. 9 der Jugendordnung des SHV bis zum 21. Februar 2009 gestellt werden.

Die Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgte am 06. Januar 2009.

 

i.A. SHV Jugendausschuss

Thomas Hertzsch
SHV Jugendwart

Folgende Anträge sind fristgerecht eingegangen:

Anträge ATV Leipzig        Antrag ESV Dresden   Antrag Jugendausschuss

Anhang Antrag ESV Dresden

 


MHV - Sachsen • Nr. 19 vom 12.2.2009

KOMM! in den Sportverein

 

 

 

 

KOMM! in den Sportverein - LSB Sachsen informiert

Das nicht ganz unumstrittene Projekt nimmt langsam Fahrt auf und hat in den letzten Tagen einige Arbeit verbreitetim Laufe der letzten 14 Tage sind die Schüler der dritten Klassen in Sachsen mit den Starterpaketen im Projekt "KOMM! in den Sportverein" über die Schulen versorgt worden. Fast zeitgleich dazu haben alle Vereine, die mehr als fünf Kinder in ihren Reihen haben, angehängten Brief und Abrechnungsformulare bekommen. Damit alle auf dem ungefähr gleichem Informationsstand sind, haben wir Euch diesen zur Kenntnis angehängt. Weitere Informationen kann die Homepage

www.komm-in-den-sportverein.de

liefern oder auch Annekathrin Endt unter 0341/2163178.

Elternbrief      Vereinsbrief    Verwendungsnachweis

 


MHV - Sachsen • Nr. 18 vom 6.1.2009

SHV Jugendverbandstag - Bekanntgabe 

Der Jugendausschuss des SHV gibt hiermit bekannt, dass der 8. Jugendverbandstag am 22. März 2009 in Leipzig stattfinden wird.

Tagungsort ist die Sportschule „Egidius Braun“, Abtnaundorfer Str. 47, 04347 Leipzig

Anträge zum Jugendverbandstag können gemäß § 6 Abs. 9 der Jugendordnung des SHV bis zum 21. Februar 2009 gestellt werden.
Bitte richten Sie diese an das SHV Büro:

Abtnaundorfer Str. 47

04347 Leipzig

E-Mail: shv-office@t-online.de

Fax: 0341-2254792

Die Einberufung unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgte am 06. Januar 2009.

 

i.A. SHV Jugendausschuss

Thomas Hertzsch
SHV Jugendwart


MHV - Thüringen • Nr. 1 vom 20.1.2009

Einladung zum 10. Verbandstag

Zum 10. Ordentlichen Verbandstag 2009 lädt der Thüringer Hockey-Sportverbandes e.V. am 18. April 2009 um 9:00 Uhr seine Mitglieder in das Haus des Sportes beim Landessportbund Thüringen in Erfurt, Werner Seelenbinder-Str. 1 ein.

 

Tagesordnung

 

1.   Begrüßung und Eröffnung des Verbandstages

2.   Feststellung der Stimmenzahlen und Stimmberechtigungen

3.   Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung des Verbandstages und der Anwesenheit

4.   Bericht des Präsidenten des THSV

5.   Bericht der Kassenprüfer

6.   Entlastung des Präsidiums des THSV

7.   Wahl des neuen Präsidiums des THSV

8.   Anträge

9.   Verschiedenes

10. Schlusswort des neu gewählten Präsidenten

 

Anträge der Vereine zu Punkt 8 der Tagesordnung sind laut §10, Ziffer 4 der Satzung des Thüringer Hockey-Sportverbandes bis zum 15. März 2009 schriftlich an den Präsidenten des THSV einzureichen.

 

André Sirch / Präsident


OHV - Mitteilungen • Nr. 63 vom 22.12.2009

Gruppeneinteilung für die Ostdeutsche Meisterschaften Halle

Nachstehend wird die Gruppeneinteilungen für die Ostdeutschen Meisterschaften bekannt gegeben:

 

Weibliche Jugend A Männliche Jugend A
Jeder gegen jeden Gruppe A Gruppe B
Berlin 1
Berlin 2
Berlin 3
Berlin 4
Sachsen 1
Berlin 1
Berlin 4
Sachsen 1
 
 
Berlin 2
Berlin 3
Sachsen 2

 

 

Weibliche Jugend B Männliche Jugend B
Gruppe B Gruppe B Gruppe A Gruppe B
1. Grp. A Berlin/OHV
2. Grp. B Berlin/OHV
3. Grp. A Berlin/OHV
 
1. Grp. B Berlin/OHV
2. Grp. A Berlin/OHV
3. Grp. B Berlin/OHV
 
1. Grp. A Berlin/OHV
2. Grp. B Berlin/OHV
1. Grp. C Berlin/OHV
 
1. Grp. B Berlin/OHV
2. Grp. A Berlin/OHV
2. Grp. C Berlin/OHV
Sachsen 1

 

Mädchen A Knaben A
Gruppe B Gruppe B Gruppe A Gruppe B
1. Grp. A Berlin/OHV
2. Grp. B Berlin/OHV
5. Berlin/OHV (Rel.)
 Sachs.-Anh. 1/Sachs.
1. Grp. B Berlin/OHV
2. Grp. A Berlin/OHV
Sachsen 1
Thüringen 1 
Berlin 1
Berlin 4
Sachsen 1
 Thüringen 1
Berlin 2
Berlin 3
Sachs.-Anh. 1/Sachs.
 

 

Hinweis: Sollte in der MJA nur 1 Teilnehmer aus Sachsen gemeldet werden, wird findet eine 5-er Runde jeder gegen jeden statt.

Bitte die feststehenden Teilnehmer möglichst frühzeitig melden, damit die Spielpläne auf der DM Sonderseite eingerichtet werden können!

» zu Sonderseite DM Halle

 

Andreas Muschik
OHV Jugendwart


OHV - Mitteilungen • Nr. 62 vom 11.10.2009

Protokoll der Mitgliederversammlung 2009


Protokoll der Mitgliederversammlung des OHV am 4. April 2009

Ort: Osternienburger HC, Bahnhofstr., 06386 Osternienburg

Zeit: 4. April 2009, 10.00 – 15.00 Uhr

Teilnehmer:
BHV: A. Wirth, B. Wagner-Staacke, G. Seeliger
BHSV: D. Jakobasch, J. Leutz, B. Krüger-Stelling
HVMV: J. Neumann, D. Brandt, U. Krümmling
SHV: G. Langner, W. Wiedersich, Th. Hertzsch
HVSA: P. Roth, Th. Regelin, C. Göpke,
THSV: A. Sirch, S. Händschke, P. Krumbholz
OHV: J.-M. Glubrecht, E. Klotz
Gäste: E. Neumann, A. Muschik, H. Seeliger

Tagesordnung und Anträge:
wurden als » Mitteilung Nr. 49 und » Mitteilung Nr. 50 veröffentlicht.

 

TOP 1: Begrüßung, Protokoll, Feststellung der Stimmen

Der Vorsitzende des OHV Glubrecht begrüsst die Teilnehmer und Gäste. Er stellt die ordnungsgemässe Ladung zur MV fest. Die 24 Stimmen der LV sind vollzählig, der OHV Vorstand mit 2 Stimmen vertreten, da G. Seeliger und S. Händschke als LV-Vertreter abstimmen. B. Haustein fehlt krankheitshalber, J Stötzner aus beruflichen Gründen.
Die Tagesordung wird mit folgender Änderung genehmigt: der Punkt 4 (Satzung) wird nach dem Punkt 9 behandelt.

Das Protokoll der MV 2008 ( » Mitteilung Nr. 44 ) wird bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimmen genehmigt.

 

TOP 2: Bericht des Vorstandes

In seinem kurzen Bericht dankt Glubrecht der OHV Jugendwartin Gudrun Seeliger und Pressewart Sebatian Händschke, die nicht mehr für den OHV Vorstand kandidieren, für ihre Arbeit. Er wünscht G. Seeliger viel Erfolg in ihrem neuen Amt als BHV Jugendwartin.

Von J. Stötzner liegt ein schriftlicher Bericht vor.

 

TOP 3: Jahresabschluss 2008, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes

Klotz erläutert den Jahresabschluss. Die Kassenprüfung wurde turnusgemäss vom BHV vorgenommen und ergab keine Beanstandungen. Der Jahresabschluss wurde genehmigt, der Vorstand wurde ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen entlastet.

 

TOP 5: Neuwahl des Vorstandes

Die Neuwahlen erbringen folgends Ergebnis:

OHV-Vorsitzender: Dr. Jürgen-Michael Glubrecht (einstimmig, 24 Stimmen)
Stellv. Vorsitzender: Erfried Neumann (einstimmig, 25 Stimmen)
Schatzmeister: Eberhard Klotz (einstimmig, 26 Stimmen)
Sportwartin: Bettina Haustein (einstimmig, 27 Stimmen)
Jugendwart: Andreas Muschik (einstimmig, 27 Stimmen)
Schiedsrichterobmann: Jens Stötzner (einstimmig, 28 Stimmen)
Sonderaufgaben: Jürgen Neumann (einstimmig, 28 Stimmen)

Anmerkung: Mit der Wahl der neuen Vorstandsmitglieder sind sie stimmberechtigt. Die Anzahl der Stimmen des OHV Vorstands erhöht sich von 2 auf nunmehr 4 Stimmen.

 

TOP 6: Neuwahl des Schiedgerichts

Das Schiedsgericht wurde im Block einstimmig ohne Enthaltungen gewählt:

  • Vorsitzender: Falk Jänicke
  • Stellvertreter: Dr. Günther Conradi
  • Stellvertreter: Thomas Reggelin
  • Ersatzrichterin: Britta Irgang

 

TOP 7: Neuwahl des Ost-Vertreters im DHB Internet-Ausschuss

Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung:
"Der OHV schlägt dem DHB Bundesausschuss vor, als Vertreter der Region Ost im DHB Internet-Lenkungsausschuss Erfried Neumann wieder zu wählen."

 

TOP 8: Etat 2009

Klotz erläutert den vorgelegten Etat für 2009, der einstimmig genehmigt wird.

 

TOP 9: Ostdeutsche Meisterschaften Jugend 2009/2010

Muschik stellt die Terminsituation für die Hallensaison 09/10 dar: durch die früh stattfindenden DM Endrunden (20.+21. bzw. 27.+28. Februar 2010) und DHB Freitermine stehen nur wenige Spieltage zur Verfügung. Da die BHV Mitgliederversammlung eine Fortführung der OHV Meister-Ligen abgelehnt hat, müssen in allen 6 Altersklassen OHV Meisterschaften in Turnierform (vgl. Abschnitt B, §§ 4-10 der ZSpO-Jugend) durchgeführt werden. Es werden folgende Termine festgelegt:

  • ODM weiblicher Bereich: 16.+17.01.2010
  • ODM männlicher Bereich: 06.+07.02.2010

Muschik erklärt, er werde dem OHV Jugendausschuss folgende Möglichkeit in jeder Altersklasse zur Qualifikation zur ODM vorschlagen:

  • Ein LV kann seine Meisterliga für Teilnehmer aus einem (oder mehr) anderen LV öffnen.
  • Die Teilnehmer aus anderen LV haben selbstverständlich Heimrecht, d.h. ein oder mehrere Spieltage finden in dem anderen LV statt.
  • Die ODM Startplätze der an solchen Meisterligen teilnehmenden LV werden zusammen gelegt.

Beispiel: In der MJB spielt der HVSA in der BHV Meisterliga mit, dann qualifizieren sich die ersten 5 (= 4 + 1) dieser Liga für die ODM MJB. HVMV, SHV und THSV können jeweils 1 weiteren Teilnehmer an der ODM MJB benennen.

 

TOP 4: Diskussion und ggf. Änderung der OHV Satzung

1. Antrag des BHV auf Neufassung der OHV Satzung

Wirth erläutert den Antrag des BHV auf Neufassug der OHV Satzung. Die Änderungen seien vorwiegend technischer Natur, die Mehrheitsverhältnisse in der MV müssten aber an die tatsächliche Grösse der LV angepasst werden. Deshalb sähe der Antrag im § 9 Abs. 6 + 7 vor, jedem LV 1 Grundstimme zu geben und für je angefangene 100 Mitglieder eine weitere.

Langner widerspricht, da so der BHV den OHV domieren würde und schlägt vor, bei der bisherigen Stimmverteilung zu bleiben: BHV 7, SHV 5, BHSV, HVMV, HVSA und THSV je 3.

Glubrecht schlägt vor, je angefangene 1000 Mitglieder eine weitere Stimme zu geben.

Muschik und Neumann schlagen eine doppelte Mehrheit für Beschlüsse vor. § 9 Abs. 7 solle daher wie folgt ergänzt werden:

"Das daraus resultierende Abstimmungsverhältnis ist notwendigerweise zu ergänzen durch eine erforderliche Abstimmung aus jeweils 1 Stimme pro LHV und 1 Stimme des Vorstandes. In beiden Abstimmungen ist die vorgeschriebene Mehrheit erforderlich."

Nach längerer Diskussion wird zunächst nur über die Stimmenverteilung abgestimmt. Der weitestgehende Antrag des BHV wird zunächst abgestimmt und wird mit

7 JA-Stimmen, 18 NEIN-Stimmen und 3 Enthaltungen

abgelehnt. Anschliessend findet der Vorschlag Muschik/Neumann eine Mehrheit:

17 JA-Stimmen, 7 NEIN-Stimmen und 4 Enthaltungen.

Der Antrag wird daher in § 9 Abs. 7 um den vorgeschlagenen Absatz ergänzt. Der so geänderte Antrag des BHV wird dann beschlossen:

19 JA Stimmen, 5 NEIN-Stimmen und 3 Enthaltungen.

1 Teilnehmer hat nicht mehr abgestimmt.
Es wird festgelegt, dass die Neufassung der Satzung zum 1. Mai 2009 in Kraft tritt.

 

TOP 10: Änderung der OHV Zusatz-Spielordnung
TOP 11: Änderung der OHV Zusatz-Spielordnung Jugend

Es liegen insgesamt 5 Anträge (2. - 6. Antrag) vor. Die Anträge 3, 4 und 6 betreffen Schiedsrichter-Kosten und werden deshalb zusammen behandelt.
 

2. Antrag Auszeit (ZSpO, Abschnitt 5)

Der Antrag wird mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen.
 

3. Antrag SR Fahrtkosten RL (ZSpO, Abschnitt 6, Ziffer 5.1 und 5.2)

4. Antrag SR Tagesspesen RL (ZSpO, Abschnitt 6, Ziffer 5.4)

6. Antrag Kosten Schiedsrichter Jugend (ZSpO-Jugend, § 9)

Zu diesen drei Anträgen wird eine Neuformulierung des OHV Vorstands vorgelegt, die diskutiert und abgestimmt wird:

» Neuformulierung 3., 4. + 6. Antrag (PDF)

Die dort genannte Spielaufwandsentschädigung in der Regionalliga in Höhe von 35,- € wird kontrovers diskutiert. Die Versammlung beschliesst mehrheitlich, den Betrag auf
 30,- € festzusetzen. Mit dieser Änderung wird die Neuformulierung abgestimmt.

Die Änderung der ZSpO wird mit 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen beschlossen,
die Änderung der ZSpO-Jugend ohne Gegenstimme bei 1 Enthaltung.

 

5. Antrag Spielplanerstellung (ZSpO, Abschnitt 9)

Der Antrag wird ohne Gegenstimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

TOP 12: Weitere Anträge

Da keine weitere Anträge vorliegen, entfällt der TOP.

 

TOP 13: Verschiedenes

OHV stellt Antrag auf Mitgliedschaft im DHB:

Glubrecht teilt mit, dass der OHV Vorstand einen Antrag für den kommenden DHB Bundestag veranlasst hat, die Satzung des DHB so zu ändern, dass Regional-Verbände DHB Mitglieder werden können. Dieses erfolgte in Abstimmung mit dem SHV, der IGN und dem WHV. Die LV nehmen das zustimmend zur Kenntnis und sagen ihre Unterstützung zu.

Generationen-Pokal:

Glubrecht stellt das Konzept für einen Freizeit-Pokal U10 + Ü30 mit gemischten (männlich, weiblich) Teams vor. Das Angebot richtet sich an Spielerinnen und Spieler, die nicht am regulären Spielverkehr teilnehmen. Die Versammlung regt an, diesen auf Kleinfeld auszutragen.

Weitere Terminfestlegungen:

Saalepokal: 03.10.2009
Spreepokal: 13.+14.03.2010 

 

Glubrecht dankt den Teilnehmern für die konstruktive Debatte und beschliesst die Versammlung.

Berlin, 11. Oktober 2009
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender OHV und Protokollführer


OHV - Mitteilungen • Nr. 61 vom 16.9.2009

OHV-Pokal Feld 2009 für MB & KB (Saale-Pokal)

Am 03.10.09 in Osternienburg und Köthen

 

Hallo liebe Jugendwarte,

nachstehend findet Ihr die von Dieter Schmidt (HVSA) vorbereiteten Ausschreibungen für den Saalepokal der Mädchen B in Osternienburg und der Knaben B in Köthen. Es wäre schön, wenn alle Landesverbände ihren Meister schicken könnten. Die Meldungen (auch Fehlmeldungen) schickt ihr möglichst zügig, spätestens bis zum 26.09.2009, an:

Mail sendenDieter Schmidt (HVSA)

» Ausschreibung MB (PDF) | » Ausschreibung KB (PDF)

Andreas Muschik
OHV Jugendwart

 

Eingegangene Meldungen: Mädchen B: Knaben B
Sachsen Anhalt --- Cöthener HC
Sachsen ATV Leipzig ESV Dresden
Berlin Berliner HC Zehlendorfer Wespen
Thüringen SSC Jena SSC Jena
Mecklenburg-Vorpommern --- ---
Brandenburg Potsdamer SU Potsdamer SU

OHV - Mitteilungen • Nr. 60 vom 30.7.2009

Neue Spielberichtsbögen beim OHV

Zukünftig werden die Spielformulare des DHB verwendet

Ab der neuen Feldsaison 2009/2010 übernehmen wir - in Abspache mit der Sportwartin Bettina Haustein, dem SR-Ansetzer Dirk Möller und dem OHV Vorsitzendem J.-M. Glubrecht - in den Regionalligen die Spielberichtsbögen des DHB. Die Formulare sind Durchschreibsätze (2-fach), so dass - wie in den Bundesligen - jede Mannschaft eine Kopie erhält.

Die bisherigen OHV Spielformulare sind ungültig und können nicht mehr verwendet werden!

Die Formulare können bei der DHB Geschäftsstelle bezogen werden und kosten 6,- Euro (zzgl. Porto) je Block:

» Hockey Material, Artikel-Nr. 1077 Spielberichtsbogen

Jens Stötzner
Schiedsrichterobmann des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 59 vom 30.7.2009

Mitteilung des Schiedsrichterobmann des OHV

Neuer Schiedsrichter-Ansetzer: Dirk Möller

Dirk Möller

Seit dem 1.7.2009 ist Dirk Möller (Zehlendorf 88) zuständig für die Schiedsrichter-Ansetzungen in den Regionalligen Ost.

Kontaktdaten:

Telefon: 0177-8137482

Email: dogge.moeller@gmx.de

Er übernimmt die Position von Andreas Wille, der nach sehr guter Arbeit zum DHB wechselt. Danke Willi!


Jens Stötzner
Schiedsrichterobman des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 58 vom 15.7.2009

Spielplan-Erstellung RL Ost - Feld 2009/2010

Vorläufiger Spielplan - Rückmeldung bis zum 31. Juli

Liebe Regionalligisten,

auf der OHV-Homepage findet Ihr nun auch den vorläufigen Spielplan für die kommende Feldsaison.

Für die Rückmeldung der Plätze und der Anschlagzeiten (natürlich nur für 2009) habt Ihr lt. OHV Zusatz-Spielordnung Zeit bis zum 31. Juli 2009. Auch Änderungen der im Entwurf angesetzten Spieltage sind im Einvernehmen mit dem Spielpartner (!) möglich. Es müssen aber alle Spiele der Hinrunde im Jahr 2009 gespielt werden!

Für die Berliner Vereine werden die Heimspiele von der BHV Geschäftsstelle angesetzt, um die Koordination mit den Jugendspielen zu erleichtern. Wünsche bis zum 21. Juli 2009 direkt an Mail sendenBHV@BerlinHockey.de mailen.

Alle anderen Rückmeldungen bitte an:

Mail sendenJ.-M. Glubrecht

Je früher die Rückmeldung erfolgt, desto grösser ist die Chance, dass Eure Wünsche berücksicht werden können! Der Spielplan auf der Homepage wird laufend aktualisiert. 

Nachstehend findet Ihr auch die uns bekannten RL Ansprechpartner. Änderungen und Fehler bitte sofort mitteilen.

Mit sportlichen Grüssen
Jürgen-Michael Glubrecht
i.V. Staffelleitung

 

RL Feld Ansprechpartner

Club Damen Herren
TC Blau-Weiss Berlin Mail sendenThomas Zapp ---
SC Charlottenburg Mail sendenMichael Stubbe Mail sendenMichael Stubbe
ATV Leipzig Mail sendenCarsten Zillmann ---
TuS Lichterfelde 2 Mail sendenThorben Wegener ---
Steglitzer TK Mail sendenRainer Zitzwitz ---
SG Rototion Prenzlauer Berg Mail sendenFrank Haustein ---
SV Motor Meerane Mail sendenMarco Kurze Mail sendenMarco Kurze
Mariendorfer HC Mail sendenUwe Köppen Mail sendenUwe Köppen
TSV Leuna --- Mail sendenGunter Gralla
Mail sendenAndreas Rehder
Osternienburger HC --- Mail sendenFrank Büchner
Berliner HC 2 --- Mail sendenJulia Walter
Zehlendorf 88 --- Mail sendenDirk Möller
ATSV Güstrow --- Mail sendenMarco Drenckhahn

OHV - Mitteilungen • Nr. 57 vom 13.7.2009

Nenngeld für die Regionalligen Ost

Beschluss des Vorstandes

Liebe Regionalligisten,

nachdem das Nenngeld (Startgeld) in der Regionalliga Ost seit Jahren unverändert ist, ist eine Erhöhung nunmehr unvermeidbar. Der OHV Vorstand hat daher beschlossen:

Die Höhe des Nenngeldes (vgl. OHV ZSpO Abschnitt 6, Ziffer 1) beträgt ab 1. August 2009 für ein Team in den Regionalligen (Damen, Herren, Feld und Halle) 50,- Euro. Die Bezahlung hat jeweils bis zum ersten Spieltag zu erfolgen.

Wir bitten für für diese Massnahme um Verständnis.

 

Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 56 vom 29.6.2009

Rahmentermine für die Feldsaison 2009/2010

Nachstehend werden die Rahmentermine für die Feldsaison 2009/2010 bekannt gegeben. Ein vorläufiger Spielplan folgt in Kürze.

Gemäss OHV ZSpO waren Freitermine bis zum 15. Juni 2009 zu melden. Für Nachzügler wird eine Frist bis zum 4. Juli 2009 gesetzt.

Es wird davon ausgegangen, dass die Ansprechpartner der Clubs dieselben wie für die Halle sind. Bitte Abweichungen und Ergänzungen schnellstens mailen!

» Ansprechpartner Regionalliga

 

Hinrunde
1. Spieltag Sa./So. 05./06.09.2009 Erster Spieltag
2. Spieltag Sa./So. 12./13.09.2009  
3. Spieltag Sa. 19.09.2009  
4. Spieltag So. 20.09.2009  
5. Spieltag Sa. 26.09.2009  
6. Spieltag So. 27.09.2009  
Reserve Sa./So. 03./04.10.2009 Berliner Jugendendrunden
7. Spieltag Sa./So. 10./11.10.2009  
Reserve Sa./So. 17./18.10.2009 DM Feld Zwischenrunden Jugend
Reserve Sa./So. 24./25.10.2009 DM Feld Endrunden Jugend
Rückrunde
Resrve Sa./So. 17./18.04.2010  
8. Spieltag Sa./So. 24./25.04.2010  
9. Spieltag Sa./So. 01./02.05.2010  
10. Spieltag Sa./So. 08./09.05.2010  
Reserve Sa./So. 15./16.05.2010 Himmelfahrt
11. Spieltag Sa./So. 29./30.05.2010  
12. Spieltag Sa./So. 05./06.06.2010  
13. Spieltag Sa./So. 12./13.06.2010  
14. Spieltag So. 20.06.2010 Letzter Spieltag
Aufstiegsspiele
  Sa. 26.06.2010 Hinspiel in Berlin
  So. 27.06.2010 Rückspiel in Mecklenburg-Vorp.

 

Jürgen-Michael Glubrecht
i.V. Staffelleitung


OHV - Mitteilungen • Nr. 55 vom 22.6.2009

Neuansetzung des RL-Damen-Spiels STK - HCLG

Der ZA des OHV hat gestern abend, 21.06.2009, dem Einspruch des HCLG Leipzig gegen die Wertung des Spiels Nr. 5032 der Regionalliga Ost Feld Damen Steglitzer TK - HCLG Leipzig wegen eines Regelverstosses der Schiedsrichter (Nichtgewährung der Auszeit) stattgegeben.

Das Spiel wird in Absprache mit den beiden Vereinen neu angesetzt:

Steglitzer TK - HCLG Leipzig
Donnerstag, 25.06.2009 um 20:00 Uhr
Stadion Lichterfelde Ostpreußendamm 3-17

Die Entscheidung des ZA ist den Vereinen per Mail zugestellt worden. Die Schiedsrichterkosten sind vom Heimverein auszulegen und sind vom OHV zu tragen. Der HCLG erhält nach Massgabe der ZA-Entscheidung einen Fahrtkostenersatz vom OHV.

Jürgen-Michael Glubrecht
(i.V. Staffelleitung) 


OHV - Mitteilungen • Nr. 54 vom 11.5.2009

Spielplan-Erstellung RL Ost - Halle 2009/2010

Endgültiger Spielplan bis zum 1. August 2009

 

Liebe Regionalligisten,

auf der OHV-Homepage findet Ihr den Spielplan-Entwurf für die kommende Hallensaison.

Für die Rückmeldung der Hallen und der Anschlagzeiten habt Ihr lt. OHV Zusatz-Spielordnung Zeit bis zum 30. Juni 2009. Auch Änderungen der im Entwurf angesetzten Spiele sind im Einvernehmen mit dem Spielpartner (!) möglich. Alle Rückmeldungen bitte an:

Mail sendenJ.-M. Glubrecht

Je früher die Rückmeldung erfolgt, desto grösser ist die Chance, dass Eure Wünsche berücksicht werden können! Der Spielplan auf der Homepage wird laufend aktualisiert.

Der endgültige Spielplan wird dann spätestens am 1. August 2009 veröffentlicht, um Euch (und uns) eine ausreichende Vorlaufzeit für die Hallensaison zu geben.

Nachstehend findet Ihr auch die uns bekannten RL Ansprechpartner. Änderungen und Fehler bitte sofort mitteilen.

Herzliche Grüsse

Jürgen-Michael Glubrecht
(i.V. Staffelleitung)

 

RL Halle Ansprechpartner

Club Damen Herren
ATV Leipzig --- Mail sendenCarsten Zillmann
HCLG Leipzig Mail sendenChristoph Elste ---
TSV Leuna Mail sendenGunter Gralla
Mail sendenAndreas Rehder
---
Mariendorfer HC Mail sendenUwe Köppen Mail sendenUwe Köppen
SV Motor Meerane --- Mail sendenMarco Kurze
Potsdamer SU Mail sendenAndreas Eger Mail sendenAndreas Eger
Steglitzer TK Mail sendenRainer Zitzwitz ---
TSV BW Torgau --- Mail sendenLutz Lahl
Zehlendorf 88 Mail sendenDirk Möller ---
Osternienburger HC Mail sendenFrank Büchner ---
SV BW Breitenhagen --- Mail sendenFrank Büchner
Berliner SC Mail sendenDirk Janson ---
SV Berliner Bären --- Mail sendenHendrik-Brian Melz
HC Königs Wusterhausen --- Mail sendenUwe Becher

OHV - Mitteilungen • Nr. 53 vom 25.4.2009

Spielgenehmigung für Christopher Funke

Der OHV hat in Abstimmung mit dem Sächsischen Hockey-Verband dem Spieler Christopher Funke, geb. 24.04.1993, die Spielgenehmigung für die Regionalliga Ost Herren erteilt.

Der ZA hat dem zugestimmt.

» Entscheidung des ZA vom 24.04.2009 (PDF)

Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 52 vom 20.4.2009

Änderung der Zusatzspielordnung des OHV

Gültig ab 1. April 2009

Die OHV Mitgliederversammlung hat auf der Sitzung am 4.4.2009 die Zusatzspielordnung in fogenden Punkten geändert:

  • In Meisterschaftsspielen (Erwachsene und Jugendliche) mit einer Spieldauer von 30 oder mehr Minuten je Halbzeit wird mit Auszeit gespielt, bei geringerer Spieldauer je Halbzeit ohne.
    Damit wird in den Regionalligen Ost - wie bisher - mit Auszeit gespielt.
  • Die Spielaufwandsentschädigung für Schiedsrichter in der Regionalliga wurde pro Spiel von bisher 25,- € auf nunmehr 30,- € erhöht.
  • Die Abrechnung der Fahrtkosten für Schiedsrichter wurde an die DHB Regelungen angepasst. Insbesondere müssen Anfahrten mit dem PkW von mehr als 100 Entfernungskilometern vor Reiseantritt durch den OHV Schiedsrichterobman oder dessen Beauftragtem genehmigt werden. Nicht genehmigte, aber genehmigungspflichtige Fahrten mit dem PKW werden nur mit 0,12 € pro Entfernungskilometer erstattet!

Die geänderte Zusatzspielordnung wird in Kürze zum Download bereit gestellt.

Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 51 vom 30.3.2009

Entscheidungsspiele um den Aufstieg in die Regionalliga Ost

Durchführungsbestimmungen

Gemäss Abschnitt 4, Ziffer 2.2. der Zusatz-SpO des OHV werden für die Entscheidungsspiele um den Aufstieg in die Regionalliga Ost folgende weitere Bestimmungen erlassen:

 

  1. Hin- und Rückspiel finden an einem Wochenende (Samstag und Sonntag) statt; der Termin wird mit der Spielplanerstellung bekanntgegeben.
  2. Das erste Spiel findet in Jahren mit ungerader Jahreszahl in Mecklenburg-Vorpommern, in Jahren mit gerader Jahreszahl in Berlin statt.
  3. Die Ergebnisse beider Spiele werden addiert, Aufsteiger ist diejenige Mannschaft, die in der Summe mehr Tore erzielt hat.
  4. Ist die Summe der Tore gleich, findet im Anschluss an das zweite Spiel eine Verlängerung und ggf. ein 7m-Schiessen statt.
  5. Die Schiedsrichterkosten tragen die beiden Vereine je zur Hälfte, ein weiterer Kostenausgleich findet nicht statt.
  6. Verzichtet ein LHV auf die Benennung eines Teilnehmers zu den Entscheidungsspielen, steigt der Teilnehmer des anderen LHV ohne Entscheidungsspiele auf.


Bettina Haustein
Vorsitzende des Sportausschusses


OHV - Mitteilungen • Nr. 50 vom 23.2.2009

Anträge zur OHV Mitgliederversammlung am 4. April 2009

 

Liebe Hockeyfreunde,

die diesjährige OHV Mitgliederversammlung findet in Osternienburg beim

  • Osternienburger HC (Hockeyplatz), Bahnhofstr., 06386 Osternienburg

statt, Beginn ist 10:00 Uhr.

Die Einladung wurde bereits im Dezember 2008 per Mail versendet und die Tagesordnung hier veröffentlicht:

» Einladung zur Mitgliederversammlung 2009


Es liegen insgesamt 6 Anträge vor, die hier als PDF Datei herunter geladen werden können:
 

zu TOP 4 (OHV Satzung):

» 1. Antrag des BHV auf Neufassung der OHV Satzung
 

zu TOP 10 (OHV Zusatz-Spielordnung):

» 2. Antrag Auszeit (ZSpO, Abschnitt 5)
» 3. Antrag SR Fahrtkosten RL (ZSpO, Abschnitt 6, Ziffer 5.1 und 5.2)
» 4. Antrag SR Tagesspesen RL (ZSpO, Abschnitt 6, Ziffer 5.4)
» 5. Antrag Spielplanerstellung (ZSpO, Abschnitt 9)
 

zu TOP 11 (OHV Zusatz-Spielordnung Jugend):

» 6. Antrag Kosten Schiedsrichter Jugend (ZSpO-Jugend, § 9)
 

Die Unterlagen zum Jahresabschluss 2008 und zum Etat 2009 werden per konventioneller Post versendet.

Weiterhin liegt ein schriftlicher Bericht des SR Obmann Jens Stötzner vor:

» Bericht SR Obmann (PDF)
 

Ich wünsche allen Teilnehmern eine gute Anreise!

Mit herzlichen Grüssen
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender OHV


DHB - Vorstand • Nr. 47 vom 17.12.2009

Ausschreibung: Endrunden um die Deutschen Feldhockey-Meisterschaften der Damen (ab 2011) und Herren

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit folgende Veranstaltungen aus:

  • Endrunde um die 66. Deutsche Feldhockeymeisterschaft der Damen im Jahre 2011
  • Endrunde um die 70. Deutsche Feldhockeymeisterschaft der Herren im Jahr 2012

Ein Vergabe über einen längeren Zeitraum bis hin zu drei Jahren ist möglich. Vereine oder Landesverbände, die an der Ausrichtung einer der Veranstaltungen interessiert sind, senden ihre formlose Bewerbung bitte bis spätestens 30. April 2010 unter Angabe des Veranstaltungsortes an die

Deutsche Hockey Agentur

Behrensallee 7

25421 Pinneberg

E-Mail: info@dha-online.de


DHB - Vorstand • Nr. 46 vom 17.12.2009

Ausschreibung: Endrunde um die Deutschen Hallenhockey-Meisterschaften 2011 (Damen & Herren)

Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) schreibt hiermit folgende Veranstaltung aus:

Endrunde um die 50. Deutsche Hallenhockeymeisterschaft der Damen und Herren (nur als Doppelendrunde).

Vorläufiger Termin: 29./30. Januar 2011

Vereine oder Landesverbände, die an der Ausrichtung der Veranstaltungen interessiert sind, senden ihre formlose Bewerbung bitte bis spätestens 15. Februar 2010 unter Angabe des Veranstaltungsortes an:

Deutsche Hockey Agentur

Behrensallee 7

25421 Pinneberg

info@dha-online.de


DHB - Vorstand • Nr. 45 vom 25.5.2009

Neubesetzung der DHB Schiedsgerichte

DHB Bundestag wählt Mitglieder des BOSG und BSG

Der 31. Ordentliche Bundestag des DHB hat am 16. Mai 2009 in Leipzig die Mitglieder des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) und des Bundesschiedsgerichtes (BSG) gewählt, deren Positionen nach ausgelaufener Amtszeit neu zu besetzen waren. Das BOSG wurde komplett für eine neue vierjährige Amtzeit gewählt, während beim BSG nur drei Positionen vakant waren, da der Vorsitzende Dr. Hans-Dieter Jörgens, sowie Dr. Hermann Waldhauser und Kai Hollensteiner noch für zwei weitere Jahre gewählt sind.

Die Schiedsgerichte sind nun wie folgt besetzt:

BOSG:

Vorsitzender: Dr. Jochen Kotzenberg (WeHV), Wilhelm-Waldeyerstraße 2, 50937 Köln, jkotzenberg@aol.com,

Beisitzer: Hartmut von Brevern (HaHV) und Hans-Peter Hennerici (SHHV),

Ersatzschiedsrichter: Heinz Wöltje (NHV), Rudolf Woesch (HBW) und Hans-Jörg Zehle (BayHV).

BSG:

Vorsitzender: Dr. Hans-Dieter Jörgens (HaHV) (unverändert, da Amtszeit bis 2011),

Beisitzer: Dr. Hermann Waldhauser (BayHV) und Prof. Dr. Thorsten Maurer (HBW),

Ersatzschiedsrichter: Norbert Wolff (BayHV), Joachim Decker (RPS) und Kai Hollensteiner (HaHV).

 

i.A. Vorstand

Harald P. Steckelbruck


DHB - Vorstand • Nr. 44 vom 13.3.2009

31. Ordentlicher Bundestag des DHB 2009 in Leipzig: Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB werden hiermit die Tagesordnung des 31. Ordentlichen Bundestages des Deutschen Hockey-Bundes am 16./17. Mai 2009 im Neuen Rathaus in Leipzig und die eingegangenen Anträge fristgerecht veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag 

16. Mai 2009

8.00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten

10.00 Uhr Beginn des Bundestages

Bei Fortsetzung des Bundestages am 17. Mai 2009

8.00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten

9.00 Uhr Fortsetzung des Bundestages

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundestages

  2. Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig Burkhard Jung

  3. Festvortrag

  4. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl

  5. Wahl des Versammlungsleiters gem § 1(2) der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB und des Alterspräsidiums

  6. Vortrag Bundestrainer

  7. Ehrung

  8. Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache

  9. Bericht des Vorstandes zum Thema: hockey.de

  10. Genehmigung des Jahresabschlusses 2008

  11. Bericht der Kassenprüfer

  12. Entlastung des Präsidiums

  13. Entlastung des Vorstandes

  14. Anträge

  15. Wahl des Präsidiums

  16. Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2009

  17. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter

  18. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte des DHB

  19. Festlegung des nächsten Ordentlichen Bundestages

  20. Verschiedenes

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge 

 i.A. des Vorstandes

gez. Harald Steckelbruck


DHB - Sport • Nr. 64 vom 27.10.2009

Recht auf Verlegung von Spielen der Bundesligen der Herren Halle 2009/2010 ausgesetzt

Beschluss des DHB-Präsidiums v. 26.10.2009

Auf Vorschlag des Vorstands hat das Präsidium am 26.10.2009 gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB einstimmig beschlossen, in der gesamten Hallenhockeysaison 2009/2010 das Recht der Vereine auf Verlegung von Spielen der 1. und 2. Bundesliga Herren gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB bei Abstellung von Spielern zu DHB-Maßnahmen auszusetzen.

Anmerkung:

Dieses bedeutet konkret, dass alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga Herren einschließlich Viertelfinale und DM-Endrunde an den angesetzten Terminen ausgetragen werden müssen, auch wenn ein Verein Spieler für Länderspiele und Lehrgänge des DHB abstellen muss. 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss


DHB - Sport • Nr. 63 vom 1.9.2009

Fahrtkosten der Mannschaften gemäß § 12 Abs. 2 Buchst. h SPO DHB

Ab Beginn des Spieljahres 2009/2010 kann bei der Abrechnung der Fahrtkosten ein Betrag in Höhe von 0.25 € je Person und Entfernungskilometer angesetzt werden. Als Höchstbetrag je Person werden 140 € (bisher 120 €) festgelegt. 

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 62 vom 1.9.2009

Zuständiger Ausschuss gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB

Im Spieljahr 2009/2010 ist der Zuständige Ausschuss des DHB für Damen und Herren wie folgt besetzt:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Siegfried Bartenschlager, München; Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Carsten J. Moeser, Ober-Mörlen.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 61 vom 19.7.2009

Erläuterung der wichtigsten Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009

Der Wortlaut der hier beschriebenen Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009 ist auf der Homepage des DHB unter Mitteilungen Sport Nr. 60 v. 18.07.2009 einzusehen. Diese Änderungen werden schnellstmöglich auch in die auf der Homepage des DHB unter Ordnungen niedergelegte Gesamtausgabe der SPO DHB eingearbeitet.

 
§ 1      Geltungsbereich
Nachdem im letzten Jahr im DHB die Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer eingeführt wurde, war es erforderlich geworden, in § 1 Abs. 3 Buchst. b SPO DHB den Begriff des Betreuers zu definieren, damit es ausreicht, allein diesen begriff zu verwenden, wenn alle beispielhaft aufgeführten Personen gemeint sind. 
Dieses führte zu den aufgeführten redaktionellen Änderungen in § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 4 und 6, § 4 Abs. 4, § 5, § 23 Abs. 6, § 31 Abs. 5, § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 4, § 36 Abs. 4 und Anhang 2.
Das Wort Trainer als ein möglicher Betreuer ist nicht mehr aufgeführt.
 
§ 4      Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
Gemäß § 4 Abs. 5 Buchst. g können die LHV schon bisher Bestimmungen darüber erlassen, dass in Spielklassen ab Oberliga abwärts auch mehrere Mannschaften eines Vereins gemeinsam spielen. Dies gilt jetzt auch für die genannten Jugendaltersklassen. Für diese Fälle können die LHV gemäß Abs. 5 Buchst. n1 jetzt auch festlegen, dass ein Spieler bereits Stammspieler einer Mannschaft ist, wenn er weniger als viermal in einer Mannschaft an Meisterschaftsspielen teilgenommen hat. Das schließt auch ein, dass in solchen Fällen ein Wechsel zwischen den Mannschaften dieser Klasse oder Gruppe völlig ausgeschlossen werden kann. Damit können mögliche Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
 
Der im letzten Jahr angefügte Abs. 7 wurde wieder gestrichen.
Im letzten Jahr wurde in § 4 Abs. 7 festgeschrieben, dass die LHV abweichend von den Regeln Bestimmungen darüber erlassen können, ob und in welchen Spielklassen sie die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten nicht übernehmen.
 
In der DHB-Mitteilung Sport Nr. 47 v. 29.10.2008 wurde zusätzlich festgeschrieben, dass die LHV ab 01.11.2008 auch Bestimmungen darüber erlassen können, ob die Regel der „Bankstrafe“ auch in Spielklassen unterhalb der Oberliga Damen und Herren oder auch in Jugendaltersklassen zur Anwendung kommt.
In Abstimmung mit der KSR werden diese Ausnahmen von den Regeln zur „Auszeit“ und zur „Bankstrafe“ als DHB-Zusatz in den Regeln selbst festgeschrieben.
 
§ 9      Spielerabstellung
Für die Bundesliga Halle wird in Abs. 2 die Möglichkeit eingeschränkt, Spielverlegungen bei Abstellung von Spielern zu DHB-Maßnahmen vorzunehmen. Dieses ist auf die Hallenhockeysaison und auf Ausnahmen beschränkt, wenn wegen internationaler Termine ansonsten kein regulärer Spielverkehr der Bundesliga mehr möglich ist. Dieses betrifft in der kommenden Saison die Bundesligaspieltage an den Wochenenden 28./29.11. und 05./06.12.2009.
           
§ 16    Altersklassen
Durch Änderung von Abs. 3 soll nur deutlicher ausgedrückt werden, dass die Spielberechtigung eines Jugendlichen in einer Altersklasse für das gesamte Spieljahr der Jugend gültig ist.
 
§ 19    Spielerpässe
Bei einem Vereinswechsel aus dem Ausland nach Deutschland entfällt in Abs. 3 die Notwendigkeit der Vorlage einer Erklärung des ausländischen Verbandes über das Datum des letzten Meisterschaftsspiels bei Wechselterminen, bei denen diese Angabe nicht relevant ist, also zum 01.08., 01.11. und 01.04.
 
§ 21    Spielermeldungen
Gemäß Abs. 4 Buchst. a müssen Stammspieler zurückgemeldet werden, wenn sie im Laufe einer Saison die Spielberechtigung für den bisherigen Verein verlieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Rückmeldung und auch eine erforderliche Nachmeldung eines Stammspielers in der Regel nicht erfolgt. Damit diese Meldung in Zukunft erfolgt, ist in Buchst. a eine Meldefrist und in § 50 Abs. 1 eine Strafe bei Nichtbeachtung eingeführt worden.
 
§ 22    Spielausschlüsse
Entsprechend der im letzten Jahr eingeführten Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer wurde Abs. 3 redaktionell angepasst. In Abstimmung mit der KSR wird in Regel 14.2 festgeschrieben, wo sich des Feldes verwiesene Betreuer aufzuhalten haben
 
§ 23    Spielsperren – Unsportliches Verhalten
Abs. 6 wurde nach Einführung der Regel „Bankstrafe“ für Betreuer angepasst. Hier ist auch festgelegt, dass es bei Spielausschlüssen von Betreuern durch Zeigen der gelb-roten oder roten Karte anders als bei vergleichbaren Spielausschlüssen von Spielern keine automatische Spielsperre gemäß Abs. 1 oder Abs. 3 gibt. Es entscheidet in jedem Fall der Zuständige Ausschuss über eine Bestrafung.  
 
§ 28    Spielplätze im Feldhockey
Bei allen Meisterschaftsspielen dürfen gemäß Abs. 1 nur noch die bis zu drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragenen Betreuer auf der Mannschaftsbank sitzen.
 
§ 29    Spielplätze im Hallenhockey
Bei allen Meisterschaftsspielen dürfen gemäß Abs. 3 nur noch die bis zu drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragenen Betreuer auf der Mannschaftsbank sitzen.
 
§ 32    Pflichten der Mannschaften
Ab sofort sind gemäß Abs. 1 bei allen Meisterschaftsspielen bis zu 3 Betreuer im Spielberichtsbogen einzutragen. Diese Verpflichtung galt bisher nur bei Spielen, bei denen die Regel der „Bankstrafe“ für Betreuer gilt. Nur diese Personen dürfen als Betreuer gemäß § 28 Abs. 1 und § 29 Abs. 3 auf den Mannschaftsbänken sitzen. 
 
§ 35       Pflichten der Schiedsrichter
In Abs. 4 wurde Buchst. e gestrichen. Bisher mussten die Schiedsrichter nach dem Spiel im Spielberichtsbogen eintragen, welcher dort vermerkte Spieler nicht als Spieler oder Auswechselspieler eingesetzt wurde. Ein solcher Eintrag ist überflüssig geworden. Gemäß Buchst. k müssen Schiedsrichter eine Vorfallsschilderung abgeben, wenn sie einen Betreuer mit gelb-roter Karte vom Spiel ausschließen. Bei Betreuern gibt es gemäß § 23 Abs. 6 keine automatische Spielsperre, sondern in jedem Fall eine Entscheidung des Zuständigen Ausschusses.
      
§ 47       Deutsche Meisterschaften der Damen
Der EuroHockey Cup Winners Cup ist abgeschafft. Deutschland stellt 2 Mannschaften im EuroHockey Club Champions Cup. Abs. 1 Buchst. a wurde redaktionell angepasst.
 
§ 50    Strafen – Verfahrenskosten
In Abs. 1 Buchst. b wurde eine Strafe für das Unterlassen der Rückmeldung von Stammspielern gemäß § 21 Abs. 4 eingeführt.
 
Anhang 6
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1.Bundesliga Herren (Feld)    
Unter D. Spielberechtigung (20) wurde die Möglichkeit der Anwendung der Härtefalleregelung mit der Zielrichtung stark eingeschränkt, dass in der 1. Bundesliga Herren ein Spieler nur in dem Verein eingesetzt werden darf, für den er vom ersten bis zum letzten Spieltag spielberechtigt ist. Hiermit ist aber ein Vereinswechsel als Folge eines Härtefalls zu Saisonbeginn nicht ausgeschlossen, wenn der Spieler noch an keinem Meisterschaftsspiel eines anderen Vereins teilgenommen hat. Erwartet also ein Spieler z.B. Mitte September noch eine Studienplatzzuweisung zum Beginn des Wintersemesters 01.10., so muss er sich entscheiden, ob er z.B. am 12./13.09.2009 für seinen bisherigen Verein spielt oder ob er dies nicht tut und noch auf die endgültige Vergabe des Studienplatzes wartet. Erhält er z.B. Ende September die Studienplatzzusage am neuen Ort und hat im bisherigen Verein noch nicht gespielt, kann er bei Vorliegen eines Härtefalls die Spielberechtigung ab 01.08.2009 für den neuen Verein erhalten und dann dort in der 1. Bundesliga Herren in der Saison 2009/2010 spielen. Hat der Spieler aber in der Saison 2009/2010 bereits an einem Meisterschaftsspiel teilgenommen, so kann er zwar aufgrund einer Härtefallentscheidung den Verein wechseln, darf aber nur in Spielklassen unterhalb der 1. Bundesliga Herren spielen.
 
Anhang 9
Richtlinien für die Erhöhung der Anzahl der Mannschaften der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 Mannschaften ab Spieljahr 2010/2011
Die in Anhang 9 festgelegte Regelung für Auf- und Abstieg bei der Erhöhung der Anzahl der Mannschaften in der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 berücksichtigt folgende Grundregeln, die auch im normalen Ligasystem angewendet werden:
 
·        Der Letztplatzierte einer Liga oder einer Gruppe steigt ab,
·        Der Erstplatzierte einer Liga oder Gruppe steigt auf,
·        Relegationsspiele sollen nach Möglichkeit vermieden werden und sind allenfalls zwischen
         einem Vorletzten und einem Zweitplatzierten möglich.
 
Die festgelegten Relegationsspiele zwischen Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga erfordern keinen zusätzlichen Termin und sind innerhalb des normalen Bundesligaspielplans möglich. Da es keine Relegationsspiele zwischen Mannschaften der 2. Bundesliga Damen und der vier Regionalligen der Damen gibt, ist eine Anpassung der von den jeweiligen Ferien abhängigen Rahmentermine der Regionalligen an die Termine der Bundesligen oder umgekehrt nicht erforderlich.      
             
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender
 
 
 
 

DHB - Sport • Nr. 60 vom 18.7.2009

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2009

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat die folgenden Änderungen der Spielordnung zum 01.08.2009 beschlossen, die vom Präsidium des DHB gemäß § 23 a der Satzung des DHB bestätigt wurden.

In § 1 werden Abs. 1 und 3 wie folgt geändert:
§ 1 Geltungsbereich
(1)  Diese Spielordnung gilt für den Deutschen Hockey-Bund e.V. (DHB), alle Verbände und alle Vereine des DHB sowie die Mitglieder der Vereine. Sie gilt für alle Feld - und Hallenhockeyspiele, an denen Verbände, Vereine des DHB und deren Spieler teilnehmen, soweit nicht die Bestimmungen des Internationalen Hockeyverbandes (FIH) oder des Europäischen Hockeyverbandes (EHF) maßgebend sind, und soweit nicht die Verbände zulässigerweise etwas anderes bestimmt haben. Sie gilt auch bei Ausnahmen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 und für Schiedsrichter und Betreuer, die keinem Verein des DHB angehören.
 
(2) ..
 
(3) a) Bei den in dieser Spielordnung genannten Personen sind stets weibliche und
          männliche Personen gemeint.
      b) Als Betreuer werden in dieser Spielordnung alle Personen bezeichnet, die zur
          Betreuung der Mannschaften eingesetzt werden, wie z.B. Trainer, Co-Trainer,
          Coach, Teammanager, Physiotherapeut, Arzt oder Psychologe.
 
In § 3 werden Abs. 4 Buchst. b und C und Abs. 6 wie folgt geändert:
§ 3 Zuständigkeiten, Ausschüsse und Kommissionen des DHB
(4)       ….. Diese drei Mitglieder sind zuständig für die Entscheidungen des ZA über
     a) …
     b) Maßnahmen gegen Spieler und Betreuer, die gemäß § 23 Abs. 6 im
         Spielberichtsbogen eingetragen worden sind,
     c) Maßnahmen gegen Betreuer, gegen die gemäß § 36 Abs. 4 Anordnungen
         getroffen worden sind,
 
(5) ..
 
(6)       …..Der Turnierleiter kann gegen Spieler und Betreuer, die durch ungebührliches Verhalten das Turnier stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Turnieres zu gewährleisten. Der ZA …..
 
In § 4 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(4)  Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich zusätzlich oder ergänzend zu dieser Spielordnung Bestimmungen darüber erlassen,
     a)
     …
     n) dass bestimmte und wiederholte Verstöße, die zu einer Eintragung eines
         Spielers oder Betreuers im Spielberichtsbogen geführt haben, eine
         bestimmte Maßnahme zur Folge haben …..
 
In § 4 wird in Abs. 5 Buchstabe g geändert und ein zusätzlicher Buchstabe n2 eingefügt
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(5) Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich abweichend von dieser Spielordnung Bestimmungen darüber erlassen,
     a)
      ….
     g) dass in den in § 15 Abs. 1 Buchst. e bis g genannten Spielklassen und in den in § 16
         Abs. 1 Buchst.  a bis c genannten Jugendaltersklassen ein Verein mit mehr als
         einer Mannschaft spielen darf und welche Mannschaft in diesem Fall als obere bzw.
         als untere gilt, und dass in der untersten Spielklasse eines LHV auch gemischte
         Mannschaften spielen dürfen (Abweichung von § 18 Abs. 3),
      ….
   n1)
   n2) dass in einer Spielklasse der Damen, der Herren oder einer
          Jugendaltersklasse, in der mehr als eine Mannschaft eines Vereines spielt, ein
          Spieler bereits Stammspieler einer Mannschaft ist, wenn er weniger als
          viermal in derselben Mannschaft an Meisterschaftsspielen teilgenommen hat
          (Abweichung von § 21 Abs. 3),
 
In § 4 wird Abs. 7 gestrichen
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(7) [gestrichen]
 
Die mit DHB-Mitteilung Sport Nr. 47 v. 29.10.2008 veröffentlichte Änderung der SPO DHB hinsichtlich der Ausnahmemöglichkeiten zur Regel der „Bankstrafe“ ab 01.11.2008 wird ebenfalls gestrichen. Die entsprechende DHB-Mitteilung Sport ist hiermit ungültig.
 
In § 5 wird Satz 1 wie folgt geändert:
§ 5 Gegenseitige Unterrichtung
Der DHB und die Verbände sind verpflichtet, sich gegenseitig über Umstände zu unterrichten, die für den Einsatz von Spielern und Betreuern von Bedeutung sind. ….
 
In § 9 Abs. 2 wird ein neuer Satz 3 angefügt
§ 9 Spielerabstellung
(2) Stellt ein Verein gemäß Absatz 1 Satz 1 einen Spieler einer Erwachsenenaltersklasse ab, darf er nicht gezwungen werden, an dem Tag der Abstellung oder, oder wenn es sich hierbei um einen Samstag oder einen Sonntag handelt, an dem betreffenden Wochenende Meisterschaftsspiele mit der Mannschaft auszutragen, deren Stammspieler der Spieler ist. Satz 1 gilt in den Bundesligen nicht für solche Spieltermine, die die Vereine abweichend von den Ansetzungsvorgaben des ZA miteinander vereinbart haben. Für Meisterschaftsspiele der Bundesligen im Hallenhockey kann das Präsidium oder ein von ihm beauftragter Ausschuss oder von ihm beauftragtes Organ vor Beginn einer Saison abweichende Bestimmungen von Satz 1 erlassen.
 
In § 16 wird Abs. 3 redaktionell geändert
§ 16 Altersklassen
(3) Die Zugehörigkeit eines Spielers zu einer Altersklasse hängt davon ab, ob er am 1. Januar eines Jahres das für die Altersklasse entscheidende Lebensalter hat (Siehe Erläuterung zu § 16 Abs. 1). Ein Spieler gehört seiner Altersklasse ab dem Beginn des Spieljahres am 1. April bis zum Ende des Spieljahres am 31. März des Folgejahres an.
 
In § 19 Abs. 3 wird ein neuer Satz 2 angefügt
§ 19 Spielerpässe
(3)Wird ein Spielerpass für einen Spieler beantragt, der zuletzt an einem Meisterschaftsspiel im Sinne von § 13 Abs. 4 teilgenommen hat, ist über die in Absatz 2 geforderten Angaben hinaus eine Erklärung des betreffenden ausländischen Verbandes über das Datum des letzten Meisterschaftsspieles beizufügen, in dem der Spieler eingesetzt worden ist, wenn dieses Datum für die Neuausstellung des Spielerpasses von Bedeutung ist.
 
§ 21 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
§ 21 Spielermeldungen
(4) a)   …….. Stammspieler gemäß Satz 1 müssen zurückgemeldet werden, wenn sie in
           der laufenden Saison die Spielberechtigung für den Verein verlieren. Die
           Rückmeldung muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Ende der
           Spielberechtigung erfolgen. Für einen zurückgemeldeten …
 
In § 22 wird Abs. 3 wie folgt geändert:
§ 22 Spielausschlüsse
(3) Wird ein Auswechselspieler oder ein im Spielberichtsbogen eingetragener Betreuer auf Zeit oder auf Dauervom Spiel ausgeschlossen, muss sein Mannschaftsführer einen seiner auf dem Spielfeld befindlichen Spieler benennen, der auf der Mannschaftsbank oder an der Stelle, an der diese stehen müsste, Platz nehmen muss und als Auswechselspieler zur Verfügung steht.
 
In § 23 wird Abs. 6 wie folgt geändert:
§ 23 Spielsperren – Unsportliches Verhalten
(6) Ist ein Spieler oder Betreuer wegen unsportlichen Verhaltens im Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden, können die in Absatz 4 genannten Ausschüsse die dort genannten Maßnahmen verhängen. Gleiches gilt, wenn ein im Spielberichtsbogen eingetragener Betreuer durch eine gelb-rote Karte oder auf Dauer (rote Karte) vom Spiel ausgeschlossen wurde. Für eine hiernach verhängte Spieler- oder Betreuersperre gilt Absatz 5 entsprechend.
 
In § 28 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 28 Spielplätze im Feldhockey
(5) Die Auswechselspieler und höchstens drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer einer Mannschaft müssen bei Meisterschaftsspielen im Feldhockey auf Mannschaftsbänken sitzen, die außerhalb des Spielfeldes an ein und derselben Seitenlinie rechts und links der Mittellinie aufgestellt sind. ......
 
In § 29 wird Abs. 3 wie folgt geändert:
§ 29 Spielplätze im Hallenhockey
(3) Die Auswechselspieler und höchstens drei im Spielberichtsbogen namentlich eingetragene Betreuer einer Mannschaft müssen bei Meisterschaftsspielen im Hallenhockey auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
 
In § 31 wird Abs. 5 wie folgt geändert:
§ 31 Pflichten des Heimvereines
(5) Der Heimverein, bei Meisterschaftsspielen an neutralen Orten und bei Meisterschaftsturnieren der Ausrichter, ist verpflichtet, Spieler und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verklangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen……
 
In § 32 wird Abs. 1 wie folgt geändert:
§ 32 Pflichten der Mannschaften
(1) ……. Ferner muss jede Mannschaft die Familiennamen sowie die Spielerpass- und die Rückennummern ihrer Spieler einschließlich aller Auswechselspieler, insgesamt im Feldhockey höchstens 16, im Feldhockey auf dem Kleinfeld und im Hallenhockey höchstens 12 Spieler, sowie die Familiennamen von höchstens drei Betreuerneintragen. Ist ein Spieler zu Spielbeginn nicht spielbereit anwesend, muss dies im Spielbericht eingetragen werden. Der Name des jeweiligen Mannschaftsführers ……
 
In § 34 wird Abs. 2 wie folgt geändert:
§ 34 Nichtantreten von Schiedsrichter
(2) ……. Hierbei soll es sich um einen neutralen Schiedsrichter handeln, jedoch können sich die Mannschaftsführer auch auf einen Auswechselspieler oder Betreuer einigen……….
 
In § 35 Abs. 4 wird Buchst. e gestrichen:
§ 35 Pflichten der Schiedsrichter
(4)
      .…
     e) [gestrichen]
 
In § 35 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 35 Pflichten der Schiedsrichter
(4) Nach einem Meisterschaftsspiel müssen die Schiedsrichter in dem Spielberichtsbogen, soweit erforderlich, folgende Angaben eintragen:
 
    j)      welcher Spieler oder Betreuer  auf Zeit vom Spiel ausgeschlossen wurde,
    k)     welcher Spieler oder Betreuer durch eine gelb-rote Karte vom Spiel
            ausgeschlossen wurde; der Grund hierfür muss nur bei Betreuern  genau
            geschildert werden,
    l)      welcher Spieler oder Betreuer auf Dauer (rote Karte) vom Spiel
            ausgeschlossen wurde; der Grund hierfür muss genau geschildert werden,
  m)      welcher Spieler oder Betreuer sich im Zusammenhang mit dem Spiel
            unsportlich verhalten hat; der Vorfall muss genau geschildert werden,
   n)      gegen welchen Betreuer Anordnungen gemäß § 36 Abs. 4 getroffen
            wurden; der Grund hierfür muss genau geschildert werden,
 
In § 36 wird Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 36 Sonstige Maßnahmen der Schiedsrichter
(4) Die Schiedsrichter können gegen Betreuer, die durch ungebührliches Verhalten den Spielablauf stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Spieles zu gewährleisten. Der ZA kann weitere Maßnahmen gemäß § 13 SGO treffen.
 
Unter D. Bundesligen wird die Anmerkung wie folgt geändert:
D. Bundesligen

Anmerkung 

Die 1. Bundesliga Herren setzt in der Feldhockeysaison 2009 / 2010 den vor zwei Jahren begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele und zur Ermittlung des Deutschen Meisters im Feldhockey fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 11, 12, 20, 24, 37, 39, 40 und 46 abweichenden Regelungen werden in Anhang 6 zur SPO DHB dargestellt. Die übrigen Bundesligen setzen in der Feldhockeysaison 2009/2010 ebenfalls den im Vorjahr begonnenen Pilotversuch bei der Durchführung der Ligaspiele fort. Die dafür erforderlichen von den §§ 24 und 37 abweichenden Regelungen werden in Anhang 7 zur SPO DHB dargestellt. Die Durchführungsbestimmungen für das bei beiden Pilotversuchen angewandte Penalty Shoot-Out sind in Anhang 8 zur SPO DHB aufgeführt. In der 1.Bundesliga Damen wird zum Beginn der Feldhockeysaison 2010/2011 die Anzahl der Mannschaften von 10 auf 12 erhöht. Die notwendige Umstrukturierung erfolgt in der Feldhockeysaison 2009/2010. Die dafür erforderlichen von den §§ 43 und 44 abweichenden Regelungen werden in Anhang 9 zur SPO DHB dargestellt.
 
In § 47 wird Abs. 1 Buchst. a wie folgt geändert:
§ 47 Deutsche Meisterschaften der Damen
(1)       Für die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt Folgendes:
     a)  ….. Der Deutsche Meister ist teilnahmeberechtigt am Wettbewerb
            EuroHockey Club Champions Cup. Die Mannschaft, die in der 1.
            Bundesliga (Feld) nach Abschluss der Gruppenspiele den ersten Platz
            belegt, ist ebenfalls teilnahmeberechtigt am Wettbewerb
            EuroHockey Club Champions Cup. Ist diese Mannschaft zugleich
            Deutscher Meister, ist der Deutsche Vizemeister teilnahmeberechtigt am
            Wettbewerb EuroHockey Club Champions Cup.
 
§ 50 Abs. 1 Buchstabe b wird wie folgt ergänzt:
§ 50 Strafen – Verfahrenskosten
(1)       Der zuständige Staffelleiter verhängt gegen Vereine
    a)    ……
    b)    bei folgenden Verstößen der Vereine oder ihrer Schiedsrichter oder
            Zeitnehmer folgende Strafen:
 1.   …….
 1.1  unterlassene Rückmeldung eines Stammspielers (§ 21 Abs. 4)        € 30,- 
 
 
 Anhang 2 wird in Abs.1 wie folgt geändert:
§1 Mitteilungen des DHB an die Verbände
(1)
     a)
        2. mitteilen, welche Sperre der DHB gegen einen Spieler oder Betreuer
           verhängt hat, soweit sich dies nicht aus dem Spielkontrollbogen ergibt;
(2)
     b)    mitteilen, welche Sperre der DHB im Zusammenhang mit einem der in
            Buchstabe a genannten Spiele gegen einen Spieler oder Betreuer
            verhängt hat,
 
 
Anhang 6 wird im Titel wie folgt geändert:
Anhang 6 (zu § 11, §12, § 20 Abs. 5, § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1, 3 bis 5,
§ 39 Abs. 2, § 40 Abs. 1 und § 46 Abs. 1 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1. Bundesliga Herren (Feld)
 
 
Anhang 6 wird unter Buchstabe D wie folgt geändert:
D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a)
 
(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2009/2010, die nach dem 1. April 2010 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2009/2010, die bis zum 31.10.2009 ausgetragen worden sind, spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April 2009 noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind. Härtefallanträge mit dem Ziel eines Vereinswechsels in die 1.Bundesliga Herren  oder innerhalb der Spielklasse zwischen dem ersten und letzten Spieltag sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, der Vereinswechsel beruht darauf, dass der Spieler erst nach dem ersten Spieltag z.B. seinen Praktikums-, Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zugewiesen bekommen und noch an keinem Meisterschaftsspiel für einen anderen Verein teilgenommen hat.     

 

Anhang 7 wird im Titel wie folgt geändert:
Anhang 7 (zu § 24 Abs. 1 bis 3 und 5, § 37 Abs. 1 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2009/2010 der 1. und 2.Bundesliga Damen (Feld) sowie 2.Bundesliga Herren (Feld)
 
                                                                                                         
Anhang 8 wird im Titel und im ersten Absatz wie folgt geändert:
Anhang 8 (zu § 24 Abs. 5 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Durchführung des Penalty Shoot-Out in der Feldhockeysaison 2009/2010 der Bundesligen Herren und Damen (Feld)
 
Endet in den Bundesligen der Feldhockeysaison 2009/2010 ein Meisterschaftsspiel nach regulärer Spieldauer (2 x 35 Minuten) oder nach einer erforderlichenfalls durchgeführten Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 unentschieden, so wird es gemäß Anhang 6 und 7 durch Penalty Shoot-Out entschieden. Hierfür gilt Folgendes:
 
 

Anhang 9 wird neu angefügt:

 
Anhang 9 (zu § 43 und § 44 SPO DHB)
 
Richtlinien für die Erhöhung der Anzahl der Mannschaften der 1. Bundesliga Damen (Feld) von 10 auf 12 Mannschaften ab dem Spieljahr 2010/2011
 
Im Spieljahr 2009/2010 werden die Regelungen für den Abstieg aus den Bundesligen Damen (Feld) gemäß § 43 Abs. 1 und 2 sowie für den Aufstieg in die Bundesligen Damen (Feld) gemäß § 44 Abs. 1 und 2 geändert.
 
A. Abstieg aus der 1.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 43 Abs. 1)
(1) Die Mannschaft, die in der 1.Bundesliga Damen (Feld) nach Abschluss der    Gruppenspiele den letzten Platz belegt, steigt in die Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld) ab, der ihr Verein regional angehört.
 
B. Abstieg aus der 2.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 43 Abs. 2)
(2) Aus einer Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld) steigen nach Abschluss der      Gruppenspiele je nach der Anzahl der Mannschaften, die aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) in diese Gruppe absteigen, und nach der Anzahl der Mannschaften, die aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die folgenden Mannschaften in die Regionalliga des Verbandes ab, der ihr Verein regional angehört:
 
  • bei zwei Absteigern aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zweiMannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaften, die den vorletzten und den letzten Platz belegen;
  • bei einem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn eine Mannschaft aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigt, die Mannschaften, die den vorletzten und den letzten Platz belegen;
  • bei einem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zwei Mannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt;
  • bei keinem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn eine Mannschaft aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigt, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt;
  • bei keinem Absteiger aus der 1. Bundesliga Damen (Feld) und wenn zwei Mannschaften aus dieser Gruppe in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen, die Mannschaft, die den letzten Platz belegt.
 
C. Aufstieg in die 1.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 44 Abs. 1)
(3) Die Mannschaften, die in den beiden Gruppen der 2. Bundesliga Damen (Feld) nach Abschluss der Gruppenspiele den ersten Platz belegen, steigen in die 1. Bundesliga Damen (Feld) auf.
 
(4) Nach Abschluss der Gruppenspiele tragen die Mannschaften, die in den beiden Gruppen der 2. Bundesliga Damen (Feld) den zweiten Platz belegen, zusammen mit der Mannschaft, die in der 1. Bundesliga Damen (Feld) den vorletzten Platz belegt, im Rahmen der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey Relegationsspiele wie folgt aus:
            Spiel 1 am Samstag: Zweitplatzierter Gruppe Nord – Zweitplatzierter Gruppe Süd
            Spiel 2 am Sonntag: Vorletzter 1. Bundesliga Damen (Feld) – Verlierer Spiel 1
Die Sieger der beiden Spiele steigen in die 1. Bundesliga Damen (Feld) auf, die unterlegene Mannschaft aus Spiel 2 spielt in der Gruppe der 2. Bundesliga Damen (Feld), der ihr Verein regional angehört.
 
D. Aufstieg in die 2.Bundesliga Damen (Feld) (Abweichung von § 44 Abs. 2)
(5) In die 2. Bundesliga Damen (Feld), Gruppe Nord, steigen die Mannschaften auf, die in der Regionalliga Nord und in der Regionalliga West nach Abschluss der Gruppenspiele in ihren Gruppen den ersten Platz belegen, in die Gruppe Süd steigen die Mannschaften auf, die in der Regionalliga Süd und in der Regionalliga Ost den ersten Platz belegen.
 
(6) In die Gruppe der 2.Bundesliga Damen (Feld), aus der zwei Mannschaften in die 1. Bundesliga Damen (Feld) aufsteigen und in die keine Mannschaft der 1.Bundesliga Damen (Feld) absteigt, steigt auch der Zweitplatzierte der Regionalliga auf, in die der Letztplatzierte der 2.Bundesliga Damen (Feld) absteigt.
 
E. Spielwertung (Abweichung von § 24)
(7) Endet ein Relegationsspiel gemäß Nummer 4 nach Ablauf der regulären Spielzeit (2x 35 Minuten) unentschieden, wird es durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 entschieden.
 
F. Gewinn- und Kostenverteilung (Abweichung von § 11)
(8) Für den Abrechnungsmodus der beiden Relegationsspiele gemäß Nummer 5 im Rahmen der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft der Damen im Feldhockey gilt § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 entsprechend.
 
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 59 vom 15.7.2009

Entscheidung des DIS vom 11.06.2009

Freispruch für Sebastian Draguhn

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Juni 2009 am 11. Juni 2009 in Sachen Sebastian Draguhn gegen den Deutschen Hockey-Bund e.V wegen Verweigerung einer Dopingprobe folgenden Schiedsspruch erlassen:

„Die Entscheidung der Anti-Doping Kommission des Deutschen Hockey-Bundes  vom 11.März 2009 wird aufgehoben. Der Athlet Sebastian Draguhn wird vom Vorwurf der Verweigerung einer Probenahme nach Art. 2.3 des NADA-Code 2006 freigesprochen.“

Somit ist dem Sportler mit sofortiger Wirkung die Teilnahme am offiziellen Spielbetrieb des DHB gestattet.


DHB - Sport • Nr. 58 vom 4.7.2009

Endrunde 67. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Herren

 
Termin: 11. und 12. Juli 2009
 
Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
 
Ausrichter: Mannheimer HC, Platzanlage: Am Neckarkanal 4-8, 68259 Mannheim in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hockey-Agentur, 04101-590 488, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de
 
Turnierhotel:
Hotel Leonardo, Benzstr. 21, 68526 Ladenburg (8,8 km ostwärts des Platzes, ca. 12 Min. Fahrzeit)
06203-9390
 
Turnierausschuss: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Renate Peters (Braunschweig, SR-Beauftragte), Friedrich K. Dietrich (Bad Kreuznach).
 
Schiedsrichter: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Mike Gerwig (HC Argo 04 Berlin), Kai Kornemann (HC Gold-Weiß Wuppertal), Alexander Tröllsch (HCLG Leipzig), Richard Wolter (MTV Braunschweig), Andreas Zysk (MTV Eintracht Celle).
 
Kostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berlin 620 km (Höchstsumme), Hamburg 571 km (Höchstsumme), Köln 243 km, Mülheim a.d.R 300 km
 
Spielplan
Samstag, 11. Juli 2009
Halbfinalspiel 1:                        14:00 Uhr         Uhlenhorst Mülheim    - Berliner HC
Halbfinalspiel 2:                        17:00 Uhr         Mannheimer HC           - Club an der Alster
 
Sonntag, 12. Juli 2009
Spiel um Platz 3                        12:30 Uhr         Sieger HF 2                  - Sieger HF 1
Endspiel :                                 15:00 Uhr         Rot-Weiß Köln              - Uhlenhorster HC
 
Enden die vier Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB (mit „golden goal“) und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 SPO DHB entschieden.
  
Besprechung am 11.06.2009 im Clubhaus:         
13:00 Uhr         Briefing für Vertreter der Mannschaften
 
Die Vereine werden gebeten, zu diesem kurzen Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
 
Weitere Infos zur DM auf der Homepage www.hockeydm.de.
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss

 


DHB - Sport • Nr. 57 vom 8.6.2009

Endrunde 64. Deutsche Feldhockey-Meisterschaft der Damen

 

Termin: 13. und 14. Juni 2009
 
Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
 
Ausrichter: Deutscher Sportklub Düsseldorf (DSD), Platzanlage: Walter-Eucken-Straße, 40235 Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Deutschen Hockey-Agentur, 04101-590 488, Fax 04101-590 481, info@dha-online.de
 
Turnierausschuss: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Bärbel Aichinger (Leinfelden-Echterdingen, SR-Beauftragte).
 
Schiedsrichter: Julia Blasek (Klipper THC), Benjamin Göntgen (Kahlenberger HTC), Michelle Meister (Köpeniker HU), Michael Wagner (TSV Mannheim Hockey)
 
Kostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 18 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berlin (Berliner HC) 557 km (Höchstbetrag) , Hamburg (Club an der Alster, Uhlenhorster HC) 398 km, Rüsselsheim (Rüsselsheimer RK) 216 km.
 
Spielplan
Samstag, 13. Juni 2009
Halbfinalspiel 1:                        14:00 Uhr         Berliner HC                - Uhlenhorster HC
Halbfinalspiel 2:                        17:00 Uhr         Club an der Alster     - Rüsselsheimer RK
 
Sonntag, 14. Juni 2009
Endspiel :                                15:00 Uhr         Sieger HF 1                - Sieger HF 2
 
Vor dem Endspiel findet um 12:00 Uhr das Meisterschaftsspiel der Regionalliga West der Herren DSD Düsseldorf – ETUF Essen statt.
 
Enden die Halbfinalspiele oder das Endspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 35 Minuten) unentschieden, werden sie durch Verlängerung gemäß § 24 Abs. 3 SPO DHB (mit „golden goal“) und erforderlichenfalls durch Penalty Shoot-Out gemäß Anhang 8 SPO DHB entschieden.
 
Besprechung am 13.06.2009 im Clubhaus:        
13:00 Uhr         Briefing für Vertreter der Mannschaften
Die Vereine werden gebeten, zu diesem kurzen Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.
 
Weitere Infos zur DM auf der Homepage www.hockeydm.de.
 
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss

DHB - Sport • Nr. 56 vom 1.4.2009

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 11.03.2009

Sperrung des Sportlers Sebastian Draguhn

Als Ergebnis der Sitzung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Hockey-Bundes vom 26.02.2009 wurde gegen Herrn Sebastian Draguhn (A-Kader und Mitglied des Nationalen Testpools) aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 2.3 in der Verbindung mit Art. 10.5.2 des NADA-Codes eine Sperre bis einschließlich 25.03.2010 ausgesprochen.

Gegen die Entscheidung der Kommission kann von Herrn Draguhn gem. §9 ADO-DHB in Verbindung mit §12 Abs. 4c der Satzung sowie der Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Hockey-Bundes mit einer Frist von zwei Wochen Berufung beim Ad-hoc-Schiedsgericht des DOSB eingelegt werden.

Im Namen des Vorstandes

gez. Rainer Nittel


DHB - Sport • Nr. 55 vom 10.3.2009

Bundesliga-Rahmentermine Herren Halle 2009/2010

Änderung

Da die Europameisterschaften Halle Damen am 22./24.01.2010 in Deutschland stattfinden werden, muss der an dem Termin bisher vorgesehene Bundesligaspieltag der Herren auf das Wochenende 14./15.11.2009 verlegt werden, um den EM - Termin von allen Bundesligaspielen freizuhalten. Das genannte verlängerte Wochenende der EM ist Sperrtermin für alle Bundesligen.

  
Änderung der Rahmentermine Bundesliga Herren Halle, Saison 2009/2010
 
1.BL Herren:
14./15.11.09, 21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09;
DM-Viertelfinale: 09./10.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
2.BL Herren:
14./15.11.09, 21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09 (Res),09./10.01.10.
 
BL Damen: (unverändert)
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09, 09./10.01.10;
DM-Viertelfinale: 16./17.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 54 vom 25.2.2009

Spielordnung (SPO DHB)

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 03./04.04.2009

Der Spielordnungsausschuss des DHB tagt am 03./04. April 2009 in Mönchengladbach, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Gemäß § 23 a Abs. 6 der Satzung des DHB können die Mitglieder des DHB, der Bundesrat, das Präsidium, der Vorstand, der Bundesjugendtag und der BJA Anträge stellen. Anträge zur SPO DHB, die noch auf dieser Sitzung behandelt werden sollen, müssen schriftlich (E-Mail, Fax, Post) mit Begründung bis zum 23. März 2009 an folgende Adresse gerichtet werden:

 
Frank Selzer, Philipp-Reis-Str. 22 a, 28357 Bremen, Fax: 0421-2053253, E-Mail: frank.selzer-hockey@nwn.de
 
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss DHB
Vorsitzender

 


DHB - Sport • Nr. 53 vom 20.1.2009

Endrunde 48. Deutsche Hallenhockey-Meisterschaften der Damen und Herren 2009 in Duisburg

         

Termin: 24. und 25. Januar 2009; Veranstalter: Deutsche Hockey Agentur (DHA), Ausrichter:  Stadtsportbund Duisburg, Bertaallee 8 b, 47055 Duisburg, Tel: 0203 – 3000 811, Fax: 0203 – 3000 888, E-Mail: ssb@ssb-duisburg.de.

 

Ort: Rhein-Ruhr-Halle, Walther-Rathenau- Str. 1 A, 47166 Duisburg: Tel: 0203 – 554337; Hallenboden: PVC, grün, Bälle gelb. Spielbälle stellt der Ausrichter, Trainingsbälle stellen die Mannschaften selber.

 

Turnierausschüsse:

Damen: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Uta Selzer (Bremen), Bärbel Aichinger (Leinfelden-Echterdingen, KSR)

Herren: Frank Selzer (Bremen, Turnierleiter), Friedrich K. Dietrich (Bad Kreuznach), Richard Wolter (Braunschweig, KSR)

 

Schiedsrichter:

Damen: Christiane Hippler (Moers), Michelle Meister (Berlin), Stefan Leiber (Ostfildern), Petra Müller (Bremen)

Herren:  Michael v. Ameln (Krefeld), Christian Blasch (Mülheim), Frank Lubrich (Ludwigshafen), Alexander Tröllsch (Leipzig)

 

Turnierhotel: Steigenberger Duisburger Hof, Neckarstr. 2, 47051 Duisburg, Tel: 0203-3007-0.

 

Weitere Infos zur  DM  auf der Internetseite www.hockeydm.de.

 

Kostenabrechnung: §§ 11 und 12 SPO DHB durch den Veranstalter. Als Fahrtkosten der Gastmannschaften werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 120 € je Person für maximal 14 Personen abgerechnet. Die Entfernungskilometer hat  der zuständige Ausschuss wie folgt festgelegt:

Berlin 546 km (Höchstgrenze 120 € je Person), Düsseldorf 33 km, Hamburg 377 km, Köln 65 km, Neuss 44 km, Rüsselsheim 232 km,

 

Die Spielfolge der Endrundenspiele hat der Zuständige Ausschuss nach Feststehen aller Mannschaften im Spielplan gemäß § 46 Abs. 2 Buchst. d SPO DHB wie folgt festgelegt:

Spielplan

24. Januar 2009            Halbfinalspiele

Damen:         12:30 Uhr     Spiel 1:   Schwarz-Weiß Neuss            - Rüsselsheimer RK 

Damen:         14:45 Uhr     Spiel 2:   Club an der Alster                 - Düsseldorfer HC

 

Herren:         16:45 Uhr     Spiel 3:   Berliner HC                           - Rüsselsheimer RK

Herren:         19:00 Uhr     Spiel 4:   Uhlenhorster HC                   - Rot-Weiß Köln

 

25. Januar 2009            Endspiele

Damen:         12:00 Uhr                   Sieger Spiel 1 gegen Sieger Spiel 2

Herren:         14:30 Uhr                   Sieger Spiel 3 gegen Sieger Spiel 4

 

Besprechung am 24.02.2009

Die an der Endrunde beteiligten Vereine werden gebeten, am Samstag, d. 24.01.2009 je einen Vertreter zu einer kurzen Besprechung mit dem Turnierausschuss zu entsenden.

DM Damen: 11:30 Uhr

DM Herren: ca. 16:00 Uhr (direkt nach dem 2. HF Damen) 

Ort: Besprechungsraum Rhein-Ruhr-Halle

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss

 


DHB - Sport • Nr. 52 vom 8.1.2009

Ausschreibung Endrunde Deutsche Hockey-Meisterschaften

Halle 2010 /Damen und Herren

Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) schreibt hiermit folgende Veranstaltung aus:
Endrunde um die 49. Deutsche Hallenhockeymeisterschaft der Damen und Herren (nur als Doppelendrunde). Vorläufiger Termin: 30./31. Januar 2010

Vereine oder Landesverbände, die an der Ausrichtung der Veranstaltungen interessiert sind, senden ihre formlose Bewerbung bitte bis spätestens 1. März 2009 unter Angabe des Veranstaltungsortes an:
Deutsche Hockey Agentur
Behrensallee 7
25421 Pinneberg
E-Mail: info@dha-online.de.


DHB - Sport • Nr. 51 vom 7.1.2009

Bundesligarahmentermine Feld und Halle im Spieljahr 2009/2010

 

Rahmentermine Bundesliga Feld, Saison 2009/2010
Hiermit werden die Rahmentermine für die Bundesligen der Damen und Herren in der Feldhockeysaison 2009/2010 veröffentlicht. Die 1. Bundesliga Herren spielt nach dem gleichen Modus wie in der Saison 2008/2009. Der Beginn der Meisterschaftsspiele der Damen und Herren ist durch die Europameisterschaften in Amsterdam (22.-30.08.2009) bestimmt. Bei der 1. BL Herren sind die WE 10./11.10. und 24./25.10.09 EHL - Spieltage. Die davon betroffenen Mannschaften müssen dann am jeweils anderen Wochenende in der Bundesliga spielen.
Der Bundesligaspielplan der Herren Feld und auch Halle berücksichtigt, dass die Herrennationalmannschaft bei der EM im August in Amsterdam wenigstens Vierter wird. Anderenfalls müsste sich Deutschland im Oktober/November 2009 bei einem noch nicht festgelegten Qualifikationsturnier für die Weltmeisterschaft 2010 qualifizieren.
 
Der Spielplan der Bundesligen Feld soll im Grundsatz (ohne DM-Endrunde) bei der 1. BL Herren, der 1.BL Damen und der 2.BL Herren je 12 und bei der 2.BL Damen 10 Wochenenden umfassen.
 
1.BL Herren:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10., 17./18.10., 24./25.10 (Res), 31.10./01.11.(Res);
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04. (Ende der Ligaphase), 08./09.05. und 15./16.05. (VF u. AR),
29./30.05 und 05./06.06. (HF u. AR);
Endrunde DM: 19./20.06. 2010.
(VF = Viertelfinalspiele, HF= Halbfinalspiele AR = Abstiegsrunde)
 
2.BL Herren:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10., 17./18.10.;
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04., 08./09.05., 15./16.05., 29./30.05., 05./06.06..
 
1.BL Damen:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10., 17./18.10.;
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04., 08./09.05., 15./16.05., 29./30.05., 05./06.06.; 
DM-Endrunde: 12./13.06.2010.
 
2.BL Damen:
Saisonteil 2009: 12./13.09., 19./20.09., 26./27.09., 03./04.10., 10./11.10.;
Saisonteil 2010: 17./18.04., 24./25.04., 08./09.05., 15./16.05., 29./30.05 (Res), 05./06.06..
 
Rahmentermine Bundesliga Halle, Saison 2009/2010
Hiermit werden die Rahmentermine für die Bundesligen der Damen und Herren in der Hallenhockeysaison 2009/2010 veröffentlicht. Während die Hallenhockeysaison der Damen von internationalen Wettbewerben unbeeinflusst bleibt, wird der Verlauf der Saison der Herren vor allem durch die CT (28.11. – 06.12.09 in Melbourne) und die WM (07.-20.03.2010 in New Delhi) sowie die Vorbereitungsmaßnahmen auf diese Wettbewerbe stark beeinflusst. Eine evtl. notwendige Qualifikation für die WM bei Nichterreichen des 4. Platzes bei der EM 2009 bleibt unberücksichtigt. Die geplante Hallenhockeysaison der Herren ist ohnehin überhaupt nur durchführbar, wenn durch eine Änderung der SPO DHB ein Teil der Meisterschaftsspiele ohne Nationalspieler ausgetragen werden kann. Die EM Halle 2010 finden am 15./17.01. (Herren) und am 22./24.01. (Damen) statt.
 
1.BL Herren:
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09, 09./10.01.10;
DM-Viertelfinale: 23./24.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
2.BL Herren:
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09 (Res),09./10.01.10, 23./24.01.10.
 
BL Damen:
21./22.11.09, 28./29.11.09, 05./06.12.09, 12./13.12.09, 19./20.12.09, 09./10.01.10;
DM-Viertelfinale: 16./17.01.10; DM-Endrunde: 30./31.01.10.
 
 
Frank Selzer, DHB-Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 50 vom 7.1.2009

Entscheidung der Anti-Doping-Kommission vom 09.12.2008

Öffentliche Verwarnung des Sportlers Christopher Zeller

Die Anti-Doping-Kommission des DHB hat am 09.12.2008 den Sportler Christopher Zeller wegen Verstoßes gegen die Meldepflichten gemäß Art. 2.4 des NADA-Codes (NADC) in Verbindung mit Ziffer 3a und 3b der Missed Test Policy (abzurufen unter www.nada-bonn.de) öffentlich verwarnt.

gez. Heike Lätzsch
Anti-Doping-Beauftragte


DHB - Jugend • Nr. 43 vom 20.9.2009

Kinder- und Jugendtrainingsseminare

Anmeldung ab sofort möglich!

Auch in diesem Jahr finden wieder die beiden Seminare zum Kinder- und Jugendtraining im Hockey-Judozentrum in Köln statt.
 

Seminar zum Kindertraining am 20.11. und 21.11.2009
Themen des Seminars sind unter anderem Inhalte, Spielformen, Organisation und Gestaltung des Kinderhockeytrainings. Ein weiteres Thema wird das Koordinationstraining sein. Dazu kommen einige Praxisbeispiele für Übungen mit Kindern.

» Anmelde-Formular (xls)

  

Seminar zum Jugendtraining am 27.11. und 28.11.2009
Auch im Seminar zum Jugendtraining stehen die Inhalte, Spielformen, Organisation und die Gestaltung des Jugendtrainings im Vordergrund. Zusätzlich zur Koordination erhalten die Teilnehmer auch einen Einblick in das Konditionstraining für Jugendliche. Natürlich stehen auch ein paar praktische Übungen auf dem Programm.

» Anmelde-Formular (xls)

 

Anmeldung und Teilnahme

Bitte füllen Sie die Anmeldeformulare vollständig aus und schicken sie dann an das Jugendsekretariat unter der E-Mailadresse: Jugend@deutscher-hockey-bund.de oder als Fax (02161-30772-20).

  • Beginn des jeweiligen Seminars: freitags gegen 14.30 Uhr,
  • Seminarende: samstags ca. 13.00 Uhr (nach dem Mittagessen).
  • Die Eigenleistung beträgt 40,- €; die Anreisekosten (DB II. Klasse) werden erstattet; Übernachtung und Verpflegung trägt der DHB.

Verbindliche Teilnahme

  • Die Teilnehmer müssen über über 16 Jahre alt sein.
  • Geben Sie in der Anmeldung bitte das Geburtsdatum, den Verein und die Adresse an, und überweisen Sie bitte bei Anmeldung die Eigenleistung (40,- Euro pro Person) auf folgendes Konto:

Deutscher Hockey-Bund e. V.
-Jugend-
Dresdner Bank, Filiale Mosbach
Konto-Nr.: 521198000
BLZ: 670 800 50

Die Meldungen (maximal 2 Teilnehmer je Verein) werden nach ihrem schriftlichen Eingang berücksichtigt.

 

Harald P. Steckelbruck
Jugendsekretär


DHB - Jugend • Nr. 42 vom 19.5.2009

Jugendvertreterkommission besetzt

Der Jugendausschuss des Deutschen Hockey-Bundes hat in seiner schriftlichen Beschlussfassung vom 19. Mai 2009 gem. §7 Abs. 6 Satz 2 JO DHB die Jugendvertreterkommission (JVK) neu besetzt.

Fortan sind folgende Personen Mitglieder der JVK:

1.) Michael Steinmann, Münster (Vorsitzender)

2.) Ines A. Vollbach, Frankfurt am Main (stellv. Vorsitzende)

3.) Harald P. Steceklbruck, Mönchengladbach (DHB Jugendsekretär)

4.) Simon Hoffmann, Hannover (Referent für Sonderaufgaben im Jugendausschuss)

5.) Ivo Breitenbruch, Mülheim an der Ruhr (JVK Anti-Doping Referent)

6.) Nina Niedermeyer, Berlin (pers. Mitglied)

7.) Tim Meissner, Bietigheim (pers. Mitglied)

8.) Mirte Seinen, Borken (pers. Mitglied)

9.) Daniel Henke, Frankfort am Main (pers. Mitglied)

 

i.A. des Jugendausschusses

 

Stephan Haumann


DHB - Jugend • Nr. 41 vom 9.4.2009

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

 

Der Vizepräsident Jugend und der Schiedsrichterreferent im Jugendausschuss haben gem. § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses im Spieljahr 2009/10 für die DHB-Jugend benannt:
Wolfgang Hillmann, Köln
Dagmar v. Livonius, Hamburg
Michael v. Ameln, Krefeld
 
Als Ersatzmitglieder gem. § 3 Absatz 4 wurden durch den Vizepräsidenten Jugend Harald P. Steckelbruck, Mönchengladbach, sowie durch den Schiedsrichterreferenten im Jugendausschuss Stephan Haumann, Dortmund, benannt.
 
 
 
Mönchengladbach, 1. April 2009
 
Harald P. Steckelbruck

Jugendsekretär


DHB - Jugend • Nr. 40 vom 29.1.2009

Einladung zum Bundesjugendtag 2009

Der Bundesjugendtag 2009 findet am 14. und 15. März 2009 in Hessen statt; Tagungsort ist das Hotel Eden Parc, Goetheplatz 1 in 65307 Bad Schwalbach. Nähere Einzelheiten über das Hotel sowie die Stadt Bad Schwalbach sind unter www.eden-parc.de sowie www.bad-schwalbach.de nachzuschauen.

Mit der folgend aufgeführten Tagesordnung sind alle Jugendwarte und Mädchenwartinnen unserer Vereine und Verbände herzlich eingeladen. Ich bitte die Verbände und Vereine, ihre Anmeldungen zum Bundesjugendtag schnellstmöglich per Fax oder E-Mail an die folgende Anschrift des Hessischen Hockey-Verbandes zu schicken.

Hessischer Hockey Verband, Geschäftsstelle

Telefax: 069-57003969 

E-Mail: info@hessenhockey.de

 

Das Anmeldeformular und alle weiteren Informationen über den Ablauf des Bundesjugendtages werden Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellt. Ebenso finden Sie die Anträge des DHB Jugendausschusses zum Bundesjugendtag.

» Anmeldeformular (xls) » Tagesordnung (pdf) » Ablauf (pdf) » Anträge (pdf)

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundesjugendtages 2009
  2. Feststellung der Anwesenheit und Stimmrechte
  3. Ehrungen
  4. Berichte des Bundesjugendwartes und der Mitglieder des Jugendausschusses, sowie Aussprache über alle Berichte
  5. Referat des Sportdirektors zum Leistungssport Strukturplan des DHB 2009 - 2012
  6. Jahresrechnung 2008
  7. Entlastung des Bundesjugendausschusses
  8. Wahl des Bundesjugendausschusses
  9. Verabschiedung des Haushaltes 2009
  10. Maßnahmenplanung der einzelnen Ressorts im DHB Jubiläumsjahr 2009
  11. Schwerpunkte der Jugendarbeit für die kommenden Jahre
  12. Anträge
  13. Deutsche Meisterschaften Halle / Feld 2009/2010
  14. Pokalwettbewerbe Halle / Feld 2009
  15. Fragen und Anregungen zur Spielordnung
  16. Statistik
  17. Aussprache mit den anwesenden Präsidiumsmitgliedern
  18. DHB Bundestag 2009
  19. Auswertung des Bundesjugendtages und Festlegung des Termins und der Dauer des nächsten Bundesjugendtages

 

Für den Ablauf des Bundesjugendtages ist folgender Zeitrahmen geplant:

 

Freitag, 13.03.2009

ab 18:00 Uhr Prüfung der Vollmachten und Ausgabe der Stimmkarten

18:00 – 22:00 Uhr Abendessen und gemütliches Beisammensein

Samstag 14.03.2009

08:30 Uhr Prüfung der Vollmachten und Ausgabe der Stimmkarten

09:00 Uhr Begrüßung durch den Hessischen HV und Beginn des Bundesjugendtages

13:00 Uhr Mittagessen (Anmeldung)

14:00 Uhr Rahmenprogramm

ab 14:30 Uhr Rheinfahrt mit dem Schiff „FMS Willi Schneider“ und anschließend Besuch von Rüdesheim

ab 19:30 Uhr Gemeinsames Abendessen im Hotel auf Einladung des Hessischen Hockey-Verbandes

Sonntag 15.03.2009

08:30 Uhr Prüfung der Vollmachten und Ausgabe der Stimmkarten

09:00 Uhr Fortsetzung des Bundestages gemäß Tagesordnung

12:30 Uhr Mittagessen (Anmeldung) anschließend Abreise

 

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Hillmann
Bundesjugendwart.


DHB - Schiedsrichter • Nr. 33 vom 13.8.2009

Benennung eines Mitglieds des ZA

gem. § 3 Abs. 4 SPO DHB benenne ich als Mitglied des Zuständigen Ausschusses für das Spieljahr 2009 / 2010:

Siegfried Bartenschlager, München.

Für den Fall der Verhinderung benenne ich als Vertreter: Carsten J. Moeser, Ober-Mörlen.

Michael v. Ameln

DHB-Vorstand Schiedsrichter


DHB - Schiedsrichter • Nr. 32 vom 3.8.2009

Regeländerungen zum 1. August 2009

Mit Gültigkeit zum 1.Mai 2009 hat die FIH ein neues Regelwerk veröffentlicht, das zahlreiche Änderungen enthält. Viele Definitionen, Paragraphen und Formulierungen wurden modifiziert, gestrichen, hinzugefügt und/oder verschoben. Auf Basis der international gültigen Regeln, haben wir das deutsche Regelwerk überarbeitet und angepasst. Nachstehend findet sich ein „Auszug“ mit den wesentlichen Änderungen für die kommende Saison, mit Gültigkeit ab dem 1. August 2009. Der genaue Wortlaut der jeweiligen Paragraphen kann im neuen Regelheft nachgelesen werden, das zur Zeit im Sportverlag Sindelfingen neu aufgelegt wird und ab Mitte August dort bestellt werden kann:

 

Mannschaften § 2.1 (Wechselfehler)

Bisher wurde bei einem erheblichen Wechselfehler der betroffene Spieler mit einer persönlichen Strafe gemäß § 14.1 bestraft und das Spiel mit einem Bully fortgesetzt. Ab der kommenden Saison ist das Spiel, sofern es auf Grund eines erheblichen Wechselfehlers zum Zweck eines Ausschlusses unterbrochen wird, mit einem Freischlag für die Mannschaft fortzusetzen, die den Wechselfehler nicht begangen hat. Dieser wird an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand (vgl. § 13.1), jedoch mindestens 15 m von der Grundlinie entfernt.

 

Torwart § 2.3 g

Für die Ein- oder Auswechslung eines Torwartes mit Schutzausrüstung ist gemäß § 2.3 g die Spielzeit anzuhalten. Der Zeitstopp ist nicht zu verlängern, um im Falle einer Verletzung oder Ausschlusses einem Torwart das An- oder Ablegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen. Falls notwendig ist das Spiel mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Oberbekleidung tragen muss, oder nur mit Feldspielern fortzusetzen, während der ausgewechselte Torhüter die Schutzausrüstung ablegt oder ein Auswechselspieler diese anlegt. Soll bei Spielen der Altersklassen der Jugend zulässigerweise ein jugendlicher Torwart eingewechselt werden, müssen die Schiedsrichter weiterhin nach § 27 Abs. 4 SPO DHB die Spielzeit für eine entsprechende Zeitspanne anhalten, damit dieser die Torwartausrüstung unverzüglich anlegen kann.

 

Auszeit § 5.1 ff

Bis zur letzten Saison war es den Landesverbänden gemäß § 4 Abs. 7 SPO freigestellt, abweichend von den im Bereich des DHB gültigen Regeln für Feldhockey, Bestimmungen darüber zu erlassen, ob und in welchen Spielklassen die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten übernommen werden sollen. Mit Wirkung zum 1. August 2009 sind die in § 5.1 genannten Bestimmungen für alle Altersklassen der Jugend und alle Altersklassen der Erwachsenen in Abhängigkeit von der Spieldauer verbindlich. Ab einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Bei einer Spielzeit von 2 x 35 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit pro Halbzeit von jeweils zwei Minuten Dauer. Bei einer Spielzeit von weniger als 2 x 35 Minuten hat jede Mannschaft die Möglichkeit von einer Auszeit während der gesamten Spielzeit von zwei Minuten Dauer.

 

Bankstrafe

Analog zur Regelung der Auszeit ist nun auch die Bankstrafe im Regelwerk festgeschrieben und unterliegt nicht mehr den Bestimmungen der Landesverbände. Sie ist daher verbindlich für alle Altersklassen der Jugend und alle Altersklassen der Erwachsenen.

 

„Selbstpass“ (verbindliche Versuchregel in allen Bundesligen)

Ab dem 1. August 2009 werden in allen Bundesligen des DHB die §§ 13.1 und 13.2 durch verbindliche Versuchsregeln, die den „Selbstpass“ regeln, ersetzt. Die Versuchregel § 13.1 definiert „den Ort der Ausführung eines Freischlages“. Gemäß Buchst. a) muss ein Freischlag „nahe am Ort“ des Regelverstoßes ausgeführt werden. Unter „nahe am Ort“ ist hierbei die „spielbare Entfernung zum Ort des Regelverstoßes“ zu verstehen, ohne dass dies zu einem erheblichen Vorteil führt. Ein Freischlag für die angreifende Mannschaft, der 5 m oder näher vor dem gegnerischen Schusskreis verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, der 5 m vom Schusskreis entfernt und dem Ort des Regelverstoßes am nächsten ist.

Die Ausführung des Freischlages, des Mittelanstoßes und Einschlags (Seitenausball) ist in § 13.2 geregelt. Grundsätzlich gilt, dass der Ball vor der Ausführung ruhen muss und sich kein Gegenspieler näher als 5 m zum Ball befinden darf. Hält ein Gegenspieler im Moment der Ausführung eines Freischlags den Abstand von 5 m nicht ein, darf er weder die Ausführung beeinflussen, noch den Ball spielen oder versuchen zu spielen. Die Ausführung muss in diesem Fall nicht verzögert werden und kann unverzüglich erfolgen. Greift ein Gegenspieler aktiv in die Ausführung ein, obwohl er den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten hat, ist dies als absichtliches Vergehen zu bewerten, und der Spieler ist gemäß den gültigen Richtlinien für persönliche Strafen zu bestrafen.

Für Freischläge innerhalb des gegnerischen Viertelraums gelten besondere Reglementierungen. Wird ein Freischlag für die angreifende Mannschaft innerhalb des gegnerischen Viertelraumes ausgeführt, darf sich kein anderer Spieler als der ausführende Spieler näher als 5 m zum Ball befinden. Es ist dem ausführenden Spieler grundsätzlich erlaubt, den Ball nach der Ausführung eines Freischlags selbst weiterzuspielen („Selbstpass“). Die Ausführung und das Weiterspielen des Balls müssen allerdings zwei voneinander getrennte Aktionen sein. Der Ball muss sich beim „Selbstpass“ nicht 1m bewegt haben, bevor er vom ausführenden Spieler ein zweites Mal gespielt werden darf. Dies gilt nur, wenn der Ball zu einem Mitspieler gespielt wird.

Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum ist ferner zu beachten, dass der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden darf, bevor er nicht 5 m, in jede beliebige Richtung, gespielt oder von einem anderen Spieler beider Mannschaften außer dem ausführenden Spieler berührt wurde. Ein direktes Spielen des Balles in den Kreis ist somit verboten. Alternativ ist es dem ausführenden Spieler gemäß § 13.2 f natürlich auch im gegnerischen Viertelraum erlaubt, den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter zu spielen („Selbstpass“). In diesem Fall muss er den Ball mindestens 5 m in jede beliebige Richtung bewegt haben, bevor er diesen in den Schusskreis spielen darf. Als in den Schusskreis gespielt gilt auch ein hoch über den Schusskreis gespielter Ball.

 

Richtlinien für persönliche Strafen

Bei diesen Richtlinien handelt es sich um verbindliche Anweisungen der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen des DHB an die Schiedsrichter für Spiele im nationalen Spielverkehr. Durch sie soll die Verhängung persönlicher Strafen gegen Spieler oder Betreuer einheitlicher und transparenter gemacht werden. Unter Punkt 2, der „Generellen Ahndung absichtlicher Regelverstöße durch eine Karte“, werden Ausnahmen definiert. In der Vergangenheit wurde eine grüne Karte, die für zu frühes Herauslaufen bei der Abwehr einer Strafecke gezeigt wurde, weder dem Kartenkontingent der Mannschaft noch dem Spieler persönlich angerechnet. Dies wird ebenfalls mit Wirkung zum 01. August 2009 geändert: Eine grüne Karte, die bei absichtlichem zu frühen Herauslaufen von Verteidigern bei Strafecken verhängt wird, wird weiterhin nicht dem Kartenkontingent der Mannschaft angerechnet, ist aber für den betroffenen Spieler durchaus als persönliche Strafe zu verstehen und entsprechend zu bewerten.

 

Mönchengladbach, 1. August 2009

Christian Blasch

Regelwerk

 

Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen

Deutscher Hockey-Bund e.V.


DHB - Schiedsrichter • Nr. 31 vom 19.5.2009

Berufung der Mitglieder der KSR

 

 

Entsprechend § 23 Absatz 3 lit. b der Satzung habe ich heute die Mitglieder der Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen berufen:

 

Ansetzungen Damen: Bärbel Aichinger (bis zum 15.7.2009)

Ansetzungen Herren: Renate Peters (bis zum 15.7.2009)

Beobachtungswesen: Siegfried Bartenschlager (bis zum 15.7.2009)

Regelwerk: Richard Wolter (bis zum 15.7.2009)

Ausbildung und Entwicklung: Carsten J. Moeser

Kommunikation: Philipp Crone

  

bis zum 15.7.2009 ohne Geschäftsbereich:

Ansetzungen aktuell: Andreas Wille

Ansetzungsplanung: Daniel Neideck und Stefan Wiarda

Beobachtungswesen: Kai Kornemann und Ralf Dietrich

Regelwerk: Christian Blasch

  

Vom Amt des Nachwuchsschiedsrichterreferenten bin ich zurückgetreten und der Jugendausschuß wird einen Nachfolger bestellen. Bis dahin übe ich in Absprache mit dem Jugendausschuß diese Aufgabe kommissarisch weiter aus.

 

 

Krefeld, 16. Mai 2009

 

Michael v. Ameln

Vorstand Schiedsrichter 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 30 vom 17.4.2009

Verbindliche Regelauslegung "Knieschützer"

Die Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen des DHB hat folgende Regelauslegung
gem. § 23 Abs. 3 b) Satzung des DHB als verbindlich festgelegt:

 

'Knieschützer sind als gefährlich einzustufen und ihre Nutzung ist allen Spielern mit Ausnahme des vollausgerüsteten Torwartes daher zu untersagen.'

 

Diese Auslegung erlangt Wirkung am 18. April 2009.

 

Michael v. Ameln

Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen

Deutscher Hockey-Bund e.V.


 
Offizielle Mitteilungen
Mitteldeutschland
Bereich: Alle
Jahr: 2009
» alle schliessen
» Aktuell: 2024

In den letzten ...
» ... 14 Tagen
» ... 3 Monaten
» ... 9 Monaten
» Die Aktuellsten
» Alle Bereiche

MHSB
» Mitteilungen MHSB
» Spielbetrieb MHSB
» Sachsen
» Sachsen-Anhalt
» Thüringen
OHV
» Mitteilungen
DHB
» Vorstand
» Sport
» Jugend
» Schiedsrichter

Archiv

 

» Impressum   » Datenschutz © 2024 • hockey.de