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DHB - Schiedsrichter • Nr. 38 vom 6.8.2013

Regeländerungen zur Hallenhockeysaison 2013/14

Sowie die Einführung einer Versuchsregel für den Geltungsbereich der Bundesligen

Das Thema „Regeländerungen im Hallenhockey“ hat in den letzten Monaten innerhalb der Hockeyfamilie immer wieder Grund für Diskussionen geboten. Gerüchte, wie das bevorstehende „Brettlegeverbot“, machten schnell die Runde und führten zum Teil zu großen Unverständnis bei vielen aktiven Hockeyspielern. Aus diesem Grund hat der internationale Hockeyverband (FIH) im März dieses Jahres eine „Indoor-Taskforce“ ins Leben gerufen, die sich mit allen Belangen des Hallenhockeys intensiv beschäftigen soll. Das gesamte „Hockeykonzept“ wurde in den letzten Wochen vom Executive Board auf den „Prüfstand“ gestellt, da der Hockeysport beim IOC in die Kategorie „D“ abgestuft wurde und somit ein deutlicher Handlungsbedarf bei der Sportvermarktung entstanden ist. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung will man sich künftig nur noch auf das bereits bekannte olympische Hockeyformat „Elf gegen Elf“ und das sogenannte „Hockey 5‘s“ konzentrieren. „Hockey 5’s“ soll insbesondere in Ländern, in denen Hockey bislang kaum oder gar nicht gespielt wird, als Feld- und Hallensportart vorangetrieben werden.

 

Infolge dieser Strategieänderung hat die FIH die Anzahl der Spieler in der Halle von bisher 6 Spielern auf 5 Spieler reduziert. Sowohl die Hallenhockey- Europameisterschaft 2014 in Wien, als auch die Hallen-Weltmeisterschaft 2015 in Leipzig werden bereits mit reduzierter Spieleranzahl gespielt.

 

Auch wenn die letzte Hallenendrunde in Berlin gezeigt hat, dass es sich beim Hallenhockey in Deutschland um eine sehr attraktive, athletische und offensive Sportart auf höchstem Niveau handeln kann, sollte man immer neue Ideen und Konzepte zur Optimierung des Sports diskutieren und verfolgen und Chancen zur besseren Vermarktungsmöglichkeiten nutzen. Viele Hallenhockeyspiele zeichneten sich in der Vergangenheit, aufgrund eines sehr defensiven Spielsystems der Mannschaften und der dadurch verursachten vielen zahlreichen und bewegungslosen Situationen insbesondere an den Banden, durch fehlende Attraktivität und „Torarmut“ aus. Ausgelöst wurde dies meist durch mangelnden Platz für die Spieler in der Halle.

 

Nirgendwo wird Hallenhockey so intensiv und professionell betrieben wie in Deutschland, so dass der DHB in Bezug auf das Regelwerk eine Vorreiterrolle übernehmen sollte. Aus diesem Grund hat das Präsidium, auf Empfehlung des Schiedsrichter- und Regelausschusses (SRA), beschlossen, in der kommenden Spielsaison 2013/14 in allen Bundesligen die Spielerreduzierung als verbindliche Versuchsregel einzuführen. Die Anzahl der zulässigen Spieler im Kader pro Mannschaft soll – mit Blick auf die zu erwartende Intensivierung des Spiels – mit 12 Spielern vorerst unverändert bleiben. Natürlich ist sich der SRA durchaus darüber bewusst, dass diese Änderung in Bezug auf Taktik und Athletik sehr große Auswirkungen haben wird. Gleichwohl wollen wir die Regeländerung aber dazu nutzen, um Hallenhockey durch mehr individuellen Raum für technisch versierte Spieler, attraktiver zu gestalten.

 

Nach Ende der Hallensaison 2013/14 wird auf Basis der gewonnen Erkenntnisse und feedbacks der Bundesligavereine eine entsprechende Rückmeldung über die Auswirkungen für das Hallenhockey an die FIH gegeben. Des Weiteren muss dann bewertet und entschieden werden, inwiefern eine Übernahme der Versuchsregel in die Spielklassen der Landesverbände und Jugend Sinn ergibt.

Im Sinne der weiteren Angleichung von Hallen- und Feldhockey wurden auf Basis des internationalen Regelwerkes zum 1. November 2013 weitere Regeländerungen beschlossen. Der endgültige Regeltext liegt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor, so dass die entsprechenden Modifikationen an dieser Stelle nur „inhaltlich“ wiedergegeben werden können. Im Detail handelt es sich um folgende beschlossene Änderungen:

A.) Regel 2.3 f/g)

Gemäß DHB-Zusatz von Regel 2.3 g), wird für einen Torwartwechsel nur die Zeit angehalten, wenn dieser verletzt oder vom Spiel ausgeschlossen wird. Der schnelle Torwartwechsel im Rahmen des normalen Wechselprozedere, soll eine schnelle Überzahl für eine Mannschaft in Ballbesitz garantieren. Bisher musste der entsprechende Torwart ebenfalls in einem Bereich von 3 m an der Mittellinie das Spielfeld verlassen. Künftig darf er dies auch an der Bande in der Nähe der Grundlinie des von ihm zu verteidigenden Tores.

B.) Regel 6.5 a)

Die Ausführung eines Bully erfolgt in der Nähe der Stelle, an der sich der Ball im Moment der Spielunterbrechung befand, jedoch weiter als 9 m zur Grundlinie entfernt. Diese bestehende Formulierung wird analog zum Feldhockey um den Zusatz „…und nicht näher als 3 m zum Schusskreisrand.“ erweitert.

C.) Regel 11.6 h)

Aufgrund der Tatsache, dass die Schiedsrichter die Zeit für einen Torwartwechsel nicht anhalten müssen, entfällt die Verpflichtung einer Spielunterbrechung nach Paragraph 11.6. Da der Torwartwechsel bisher durch entsprechenden DHB-Zusatz geregelt wurde, handelt es sich hierbei eher um eine redaktionelle Änderung.

D.) Regel 13.2

Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs (Abschlag und Einschiebeball): e) Bisher mussten bei der Ausführung eines Freischlages die „Ausführung“ und das „Weiterspielen“ des Balls zwei voneinander getrennte Aktionen sein. Wie bereits auf dem Feld umgesetzt, ist dies ab kommender Saison nicht mehr erforderlich und der Freischlag darf direkt mit nur einer Bewegung gespielt werden.

f) Bisher musste sich der Ball nach Ausführung eines Freischlags mindestens 1 m fortbewegt haben, bevor er von einem Mitspieler des Ausführenden gespielt werden durfte. Dies ist – analog zum Feld - ab kommender Saison ebenfalls gestrichen.

E.) Regel 13.3 h)

Zu frühes Herauslaufen oder Betreten des Schusskreises bei der Ausführung einer Strafecke. In Anlehnung an die letzte Feldregeländerung darf eine „neu verhängte“ Strafecke, anders als eine Strafecke, die wiederholt wird, wieder mit bis zu 5 Feldspielern (in den Bundesligen mit bis zu 4 Feldspielern) verteidigt werden.

F.) Regel 14.2

Erneute Teilnahme von Spielern am Spiel nach Ablauf der Strafzeit. Bislang durfte ein auf Zeit vom Spiel ausgeschlossener Spieler nach Ablauf der Strafzeit sofort wieder das Feld betreten und am Spiel teilnehmen. Diese alte Regelung wurde ebenfalls den aktuellen Feldregularien angepasst, die eine Teilnahme erst wieder erlauben, wenn die Strafecke beendet oder eine weitere Strafecke verhängt worden ist.

G.) Änderungen der Richtlinien für persönliche Strafen - „gelb-rote“ Karte

Der Spielordnungsausschuss hat zum 1. August 2013 den früheren § 22 Abs. 4 SPO DHB, der die Folgen einer gelb-roten Karte für das laufende Spiel regelte, aufgehoben, weil es sich hier um eine Regel- und nicht um eine Spielordnungsfrage handele. Der SRA hat sich vor diesem Hintergrund entschieden, eine vergleichbare Regelung in das Regelwerk aufzunehmen, so dass sich inhaltlich nichts ändert: Wird einem Spieler die gelb-rote Karte gezeigt, bedeutet dies für den betroffenen Spieler nach wie vor einen Spielausschluss auf Dauer. Die betroffene Mannschaft darf sich allerdings weiterhin nach 15 Minuten (bei Spielen mit einer Spielzeit von weniger als 2x30 Minuten nach 10 Minuten) mit einem anderen Spieler komplettieren. Aufgrund der hohen körperlichen Belastung in der Halle und vor allem durch die Reduzierung der Spieler in den Bundesligen wird die aktuelle Handhabung in Bezug auf die Komplettierung beibehalten, auch wenn es eine vergleichbare Regelung im internationalen Hockey nicht gibt.

Mönchengladbach, 05. August 2013

Christian Blasch

Ressort Regelwerk (SRA)


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» Nr. 39 06.08.2013 Einführung Versuchsregel: Spielen des Balls über Schulterhöhe
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