Brandenburg

Offizielle Mitteilungen

BRA - Mitteilungen BHSV • Nr. 16 vom 13.1.2011

Bericht  vom Rhein - Pfalz / Berlin - Pokal 

der Landesauswahl im Dezember 2010

in Ludwigsburg!

» PDF Download


OHV - Mitteilungen • Nr. 205 vom 20.3.2024

Anträge zur OHV Mitgliederversammlung

Nachstehend veröffentlichen wir Anträge zur Mitgliederversammlung am 20. April 2024.

» Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Anträge zur OHV Zusatz-Spielordnung

» Antrag 1: Anschlagzeiten für Spiele der Regionalligen (PDF)

 » Antrag 2: Schiedsrichterbeobachter bei den ODM (PDF)

 » Antrag 3: Aufstieg zur Regionalliga Ost Halle (PDF)

» Antrag 4: Spielzeit der Regionalligen Halle (PDF)

 

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV


DHB - Vorstand • Nr. 131 vom 25.3.2024

Neufassung der DHB-Satzung in Kraft

 

Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die auf dem Bundestag 2023 (Offizielle Mitteilung 126) und nachfolgend vom Präsidium des DHB (Offizielle Mitteilung 127) beschlossenen Änderungen der Satzung am 7.3.2024 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft.


Sie wird hiermit gemäß § 39 DHB-Satzung veröffentlicht:

» Download der aktuellen Satzung des DHB

und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Verband >> Ordnungen.

 

Martin Schultze und Raphael Thelen
Vorstand DHB

 


DHB - Sport • Nr. 219 vom 15.1.2024

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielerzahl im Feldhockey

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:

"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."

In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.

Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.

Mönchengladbach, den 15.1.2024

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Jugend • Nr. 68 vom 7.6.2023

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

 

Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr

Daniel Gass, München

Ole Ingwersen, Lübeck

Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).

 

Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 50 vom 2.3.2022

Regeländerungen Feldhockey zum 1. April 2022

Die FIH hat das Regelwerk für Feldhockey zum 1. Januar 2022 modifiziert. Es handelt sich in erster Linie um eine Klarstellungen in Bezug auf die Strafeckenschutzausrüstung, sowie um die Übernahme der Schlenzballannahme („Interception“) aus dem letzten FIH-Briefing, so dass der SRA beschlossen hat, die entsprechenden Änderungen zum Start der Rückrunde am 01.04.2022 zu übernehmen.


Im Detail handelt es sich im Detail um folgende Regeländerungen:


4.2 Spieler dürfen keine Ausrüstung oder Gegenstände tragen, durch die andere Spieler gefährdet werden können.
Feldspielern
- ist es, sowohl zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls bis zu deren Beendigung erlaubt, eine glatte, vorzugsweise durchsichtige oder einfarbige Gesichtsmaske oder eine Gittermaske aus Metall, die eng an die menschliche Gesichtsform angepasst ist, zu tragen. Nach Beendigung einer Strafecke sollen die Spieler ihre Schutzausrüstung so schnell wie möglich ablegen. Falls sich keine passende Möglichkeit zum Ablegen der Schutzausrüstung ergibt, darf diese so lange weitergetragen werden, wie sich die Spieler innerhalb des zu verteidigenden Viertelraums bewegen. Alle Spieler müssen die gesamte Schutzausrüstung ablegen, bevor sie den zu verteidigenden Viertelraum verlassen oder wenn sie vom Schiedsrichter dazu aufgefordert werden; der wichtigste Grund für das Tragen einer Gesichtsmaske zur Abwehr einer Strafecke ist der Schutz des Spielers; Gesichtsmasken, die dem Sinne dieser Richtlinie entsprechen, sollten erlaubt werden.

 

9.10 Spieler dürfen sich einem Gegenspieler, der einen aus der Luft herunter kommenden Ball annehmen will, nicht auf weniger als 5 m nähern, bevor der Ball angenommen worden ist, sich unter Kontrolle und auf dem Boden befindet. Der Ball darf jedoch innerhalb der 5 m, aber außerhalb der spielbaren Entfernung, abgefangen werden, vorausgesetzt, dies geschieht auf ungefährliche Weise.

 

Mit sportlichen Grüßen

Mönchengladbach 28.02.2022

Christian Blasch
Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA)

 

 


 
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