Brandenburg

Offizielle Mitteilungen

OHV - Mitteilungen • Nr. 112 vom 8.4.2016

Protokoll der OHV Mitgliederversammlung


Protokoll der Mitgliederversammlung des OHV am 2. April 2016

Ort: Bördeklause, Harsdorfer Str. 47, 39110 Magdeburg

Zeit: 2. April 2016 ab 11:00 Uhr

Teilnehmer:

BHV: J. Häner, B. Wagner-Staacke, H. Seeliger
BHSV: D. Jacobasch
HVMV: J. Neumann, D. Brandt
SHV: U. Schöenfeld
HVSA: T. Reggelin, P. Roth (ab 12.15 Uhr)
THSV: leider kein Vertreter
OHV: J.-M. Glubrecht, E. Klotz, B. Haustein, G. Seeliger, D. Möller, K. Schwettmann

E. Neumann (fehlt entschuldigt)
Gäste: S. Abel (DHB)

» Anwesenheitsliste (PDF)

TOP 1: Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen

Glubrecht begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Er begrüßt die in dieser Runde die neuen Vertreter Ulrike Schöenfeld als Präsidentin des Sächsischen HV, Jürgen Häner als Präsidenten des Berliner HV und Karin Schwettmann als Mädchenwartin des OHV sowie den Gast Stephan Abel und erwähnt, dass Haustein seit nunmehr 25 Jahren als Staffelleiterin der RL Ost fungiert. Die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (mit den geänderten geringfügigen Tippfehlern) werden ohne Gegenstimmen genehmigt.

» Tagesordnung

» Protokoll 2015 (PDF)

Gemäss § 9 der Satzung des OHV werden folgende Stimmenanzahlen festgestellt:

Verband LSB Mitglieder 1.1.2016 Stimmen
Berlin 7.590 77
Brandenburg 1.199 13
Mecklenburg-Vorpommern 651 8
Sachsen 2.043 22
Sachsen-Anhalt 639 8
Thüringen* (655) 8
OHV-Vorstand   6
Insgesamt 12.777 142

* Zahl lag nicht vor, Stand 1.1.2015

 

TOP 2: Bericht des Vorstandes

Der Schiedsrichterobmann Dirk Möller berichtet:

Zurzeit verfügen wir über 57 RL-Schiedsrichter. Sie verteilen sich wie folgt: 34 in Berlin, davon 27 mit DHB- und Jugendlizenz, 23 in den anderen Landesverbänden, davon 9 mit DHB- und Jugendlizenz. Am Wochenende 8. – 10. April findet in Köthen ein Lehrgang statt. Im Herbst fand ein Lehrgang in Potsdam statt, dort konnten vier neue Schiedsrichter für die RL eingestuft werden, davon zwei weibliche.
In den vergangenen Saisons (Feld und Halle) konnten alle Spiele mit Schiedsrichtern besetzt werden ohne auf andere Landesverbände zurückgreifen zu müssen. Es war zwar knapp, aber es hat gereicht. Die Schiedsrichterkosten lagen in etwa so wie in den vergangenen Jahren.

  • Feld: 66,22 € je Schiedsrichter bei den Herren, 58,15 € bei den Damen.
  • Halle: 73,46 € bei den Herren, 74,15 € bei den Damen.

Der Vertrag für die Schiedsrichterbekleidung ist bei Hockey 24 ausgelaufen. Es liegen zwei neue Angebote vor, Hockey 24 und hockeydirekrekt.de. Nach eingehender Diskussion wird das Angebot von hockeydirekt.de einstimmig angenommen. Die Kosten für die Base-Caps werden durch den OHV übernommen. Möller und Glubrecht werden beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit hockeydirekt.de auszuhandeln. Es ist zu prüfen, ob der Vertrag auf der Grundlage dieses Angebots als Rahmenvertrag auf die anderen Landesverbände ausgeweitet werden kann, sofern diese nicht noch an andere Verträge gebunden sind. Die Landesverbände mögen sich in dieser Angelegenheit direkt an Dirk Möller wenden.

 

Die Jugendwartin Gudrun Seeliger berichtet:

Der Dank der Jugendwartin geht besonders an Karin Schwettmann und Stephan Abel für deren Unterstützung (Saalepokal 2015, Spreepokal 2016 und NODM in Osternienburg).

Großes Lob an die Sportfreunde aus Niesky, die eine hervorragende NODM der weiblichen Jugend A durchgeführt haben, wenn auch einige Vereine nicht wussten, wo Niesky auf der Deutschlandkarte zu finden ist. Die Bürgermeisterin von Niesky war bei der Veranstaltung anwesend.

Die PSU wird Ausrichter des Saalepokals 2016 sein, 1./2.10 oder 2./3.10.16 ATSV Güstrow wird den Spreepokal am 18./19.3.2017 durchführen. Wann das HKS wieder zur Verfügung stehen wird, um solche Jugendveranstaltungen durchzuführen, steht in den Sternen, deshalb schon heute der Dank an Güstrow, dass sie für den Spreepokal die Halle langfristig binden konnten. Im letzten Jahr hat Jena den Saalepokal und Güstrow den Spreepokal durchgeführt.

In der kommenden Hallensaison muss der OHV die NODM der WJB (11./12.2.2017) und die der Knaben A (18./19.2.2017) durchführen. Bewerbungen sind an die Jugendwartin des OHV zu richten.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Landesverbände, dass die ODM (weiblich und männlich) an einem Wochenende stattfinden werden.

Am 5.3.16 fand in Hannover die Zusammenkunft des Bundesjugendrates statt. Mecklenburg-Vorpommern hat keinen Teilnehmer entsandt. Im Vorfeld sollte die Teilnahme der Landesverbände abgesprochen werden, um Anregungen durch die anderen Teilnehmer einbringen zu können.
Teilweise finden Veranstaltungen des DHB statt, über die die LV nicht immer informiert werden (z.B. Ausbildung von Turnierleitern). Es werden auch andere Veranstaltungen durch den DHB durchgeführt (Workshop für live-Ticker, DHB-Jugendkongress etc.).

Die Kindertrainerseminare sind immer sehr schnell ausgebucht. Das Jugendtrainerseminar wird von Jahr zu Jahr schwächer. Sollte man es sterben lassen? Es wird in den LV zu wenig bekannt gemacht.

Nach wie vor gibt es auf Bundesebene keine Einigung über die Platzverteilung bei den Jugendmeisterschaften auf dem Feld. Es werden Vorrunden auf dem Papier festgehalten, die immer wieder verworfen werden bzw. nicht stattfinden. Diese Runden finden nie so statt wie geplant. Warum geht das nicht wie in der Halle mit einem festen Schlüssel??? Nach heutigem Stand wäre bis November Zeit das Ganze mal mathematisch aufzuarbeiten (Schöenfeld). Bei einem festen Schlüssel (wie in der Halle) können die Vorrunden entfallen. Der OHV geht seit längerer Zeit von einer Zuteilung von 6 Plätzen für den Bereich NO aus. Man muss sich dann mit der IG Nord über die Verteilung dieser 6 Plätze für Nord (HH, NHV, Bremen und SHHV) und Ost (BHV, MHV und HVMVP) einigen. In der Halle klappt das aber schon seit vielen Jahren. Ulrike Schöenfeld soll dazu ein Konzept (auch die Einteilung der ZR-Gruppen) zusammen mit Gudrun Seeliger entwickeln. Termin 31.8.16. Da Gudrun Seeliger in einer entsprechenden Arbeitsgruppe beim DHB mitarbeitet, kann dieser Vorschlag dort eingebracht werden.

 

Mädchenwartin Karin Schwettmann berichtet:
Das Straußberger Hockey-Camp findet am kommenden Wochenende (9./10.4.16) statt. In den 4 Altersklassen (MC, KC, MB und KB) haben 23 Mannschaften gemeldet. Die Teilnehmer kommen aus den unterschiedlichsten Regionen.

 

Der Bericht der Sportwartin Bettina Haustein liegt schriftlich vor.

» Bericht der Sportwartin (PDF)

 

TOP 3: Jahresabschluss 2015, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes

Eberhard Klotz erläutert den Jahresabschluss 2015, der den Mitgliedern per Post zugestellt wurde. Der Kassenprüfbericht wird durch Glubrecht verlesen. Auf Anfrage betreffs der offenen Positionen aus 2014 antwortet der Schatzmeister, dass diese beglichen worden sind. Bei der Position 3.2. sonstige Ausgaben wird der Schatzmeister beauftragt, eine genauere Aufstellung nachzureichen.

» Kassenprüfbericht (PDF)

Der Vorstand wird mit zwei Enthaltungen für das Jahr 2015 entlastet.

 

TOP 4: Etat 2016

Beim Punkt 4.2. Ausgaben Spreepokal wird die Frage gestellt, wofür die Ausgaben getätigt wurden. Der OHV stellt jährlich 500 € zur Verfügung, die Teilnehmergebühren in Höhe von 30 € je Mannschaft kommen hinzu. Die MV des OHV beauftragt den Schatzmeister, bis zum 30. April 2016 eine Aufstellung der Ausgaben beim Spreepokal schriftlich nachzureichen und sie per Mail an die LV sowie den Vorstand des OHV zu verschicken.

Zukünftig sind die Ausgaben für den Saalepokal in den Etat einzustellen. Die Teilnehmergebühren (wie bisher) sind in die Ausschreibung aufzunehmen. Der OHV stellt für den Saalepokal 500 € zur Verfügung. Diese Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

Die Zuschüsse für Spreepokal und Saalepokal von jeweils 500,- Euro werden nicht als fester Betrag an die Ausrichter überwiesen. Nach Ende der jeweiligen Veranstaltung ist eine Endabrechnung vorzulegen und der OHV trägt die Kosten, die über die Teilnahmegebühren hinausgehen, bis zu einem Betrag von 500,- Euro.

Der Etat 2016 wird einstimmig genehmigt.

 

TOP 5: Anträge

Antrag 1

Die Zusatz-Spielordnung (ZSpO) des OHV, Abschnitt 3 Ziffer 3.1 wird wie folgt ergänzt:

Der Vorstand beruft gem. § 4, Abs. 2 a, Nr. 2 der SpO-DHB vor Beginn eines Spieljahres einen "Zuständigen Ausschuss (ZA)", der aus drei Mitgliedern besteht. Der ZA nimmt die Aufgaben nach § 3, Abs. 4 SpO-DHB wahr. Der ZA nimmt die Aufgaben des Härtefallausschusses für den Bereich des OHV wahr.

 

Antrag 2

In die Zusatz-SpO des OHV, Abschnitt 5 Ziffer 3. und Abschnitt 7 Ziffer 16.5. und 16.6. werden neu eingefügt:

Abschnitt 5:

3. Die Mannschaft des Heimvereins ist verpflichtet, den ausgefüllten Spielberichtsbogen spätestens vier Werktage nach dem Spiel dem zuständigen Staffelleiter zukommen zu lassen.

Abschnitt 7:

16.5 Der verspätete Eingang des Spielberichtsbogens beim zuständigen Staffelleiter wird mit 15,- Euro Strafe belegt. Im Wiederholungsfall kann die Strafe verdoppelt werden. Liegt der Spielberichtsbogen am Saisonende nicht vor, wird dieses zusätzlich mit 50,- Euro bestraft. 16.6 Eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Abgabe der ordnungsgemäßen Stammspieler- oder Kadermeldung (siehe § 22 SpO-DHB und Abschnitt 5 Punkt 4 ZSpO-OHV) wird mit 50,- Euro bestraft. Fehlende Positionsangaben werden nicht bestraft.

 

Antrag 3

In die Zusatz-SpO-OHV, Abschnitt 5 Ziffer 4, wird neu eingefügt:

4. Vereine, die mit einer Mannschaft an Meisterschaftsspielen einer Regionalliga teilnehmen, müssen dem zuständigen Staffelleiter vor dem ersten Meisterschaftsspiel alle Spieler, die in dieser Mannschaft zum Einsatz kommen sollen, einschließlich Positionen und Rückennummern sowie alle Betreuer zur Veröffentlichung auf der Homepage des OHV melden. Diese Kadermeldung ist bei Veränderungen im Laufe der Saison entsprechend zu aktualisieren.

 

Diese drei Anträge wurden einstimmig angenommen.

 

Antrag 4

Antrag Spesensätze der ODM an die DHB Kostenerstattung Jugend anpassen.

Nach Diskussion der beiden vorliegenden Alternativen wird die Alternative 2 zur Abstimmung gebracht und mit einer Enthaltung angenommen.
Die Zusatz-SpO-OHV, Abschnitt 6 Ziffer 5.6. wird wie folgt geändert:

5.6 Ostdeutschen Meisterschaften der Jugend in Turnierform

Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichterbeobachter, Mitglieder der Turnierleitung und Schiedsrichter beim Einsatz bei den Ostdeutschen Meisterschaften der Jugend in Turnierform beträgt 16,- Euro pro Tag. Ist eine HotelÜbernachtung des Mitgliedes der Turnierleitung oder des Schiedsrichters erforderlich, so beträgt der Satz 24,- €. Bei erforderlicher Anwesenheit einen Tag vor der Veranstaltung, so wird für diesen Tag jeweils der halbe Satz gewährt.

Schiedsrichter erhalten darüber hinaus für jeden Tag, an dem sie zum Einsatz kommen, eine Spielleitungsaufwandsentschädigung von 10,- €.

Über die jeweilige Erforderlichkeit entscheidet für die Turnierleitung der Jugendwart, für die Schiedsrichter der für die Ausrichtung zuständige Schiedsrichterobmann.

 

Antrag 5

Ostdeutsche Meisterschaften (Halle) der WJA und MJA.

Vor- und Nachteile der Austragung dieser Meisterschaften in Turnier- bzw. Ligaform werden ausführlich diskutiert. Mehrheitlich wird aus sportlichen Gründen in diesen Altersklassen eine Ligaform bevorzugt. Dadurch werden unattraktive Turniere mit wenigen Teilnehmern, für die sich  auch nur schwer Ausrichter finden lassen, vermieden. Zudem wird die Anzahl der ODM-Turniere, die ohnehin in einem sehr engen Zeitrahmen organisiert werden müssen, reduziert. J. Neumann und D. Brandt weisen darauf hin, dass Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern in der Regel nicht in gemeinsamen Ligen mitspielen können, da der Spielbetrieb der Erwachsenen Vorrang habe.

Nach Ausführungen von G. Seeliger und Glubrecht reicht die derzeitige Formulierung in der Zusatz-Spielordnung Jugend (ZSpO) nicht aus, um eine gemeinsame Liga statt des Turniers in der Praxis umzusetzen.

Daher wird § 6 der ZSpOJ wird wie folgt geändert: 

(2) Findet in der Altersklasse WJA oder MJA ein gemeinsamer Spielbetrieb mehrerer Landesverbände statt, kann auf eine Endrunde verzichtet werden. Der Jugendwart OHV legt dies vor Saisonbeginn fest. Ostdeutscher Meister ist dann der Sieger dieser Spielrunde (Regionalliga). Teilnehmer an den Nord-Ost-Deutschen Meisterschaften sind dann die besten drei ersten Mannschaften (Ordnungszahl 1).

Diese Änderung wurde mit zwei Gegenstimmen angenommen.

G. Seeliger und U. Schöenfeld werden gebeten, sich frühzeitig abzusprechen, ob eine gemeinsame Liga gespielt wird.

 

TOP 6: Verschiedenes

(1) Es liegt die Ehrungsordnung des OHV vor, die einstimmig angenommen wird.

» OHV Ehrungsordnung (PDF)

(2) Es liegt der Entwurf für die Ausschreibung eines Senioren-Wettbewerbs vor. Der OHV stiftet 2016 zur weiteren Belebung des Seniorenhockeys den Bären-Pokal. Der OHV übernimmt die Kosten für diesen Pokal in der Höhe von ca. 150 €. Die Abstimmung darüber erfolgt einstimmig. P. Roth und Glubrecht werden beauftragt, die Umsetzung zu übernehmen.

 

(3) Folgende Termine werden bestätigt:

Für den Erwachsenenbereich:

  • Letztes Spielwochenende Halle 16/17: 25./26. Februar 2017
  • Relegationsspiele Halle 16/17: 4./5. März 2017
  • Letztes Spielwochenende Feld 16/17: 24./25. Juni 2017
  • Relegationsspiele Feld 16/17: 1./2. Juli 20167

Für den Jugendbereich wird folgendes beschlossen:

  • Saalepokal: 1./2. Oktober 2016 oder 2./3. Oktober 2016 bei der Potsdamer SU
  • alle ODM finden an einem Wochenende statt: 28./29. Januar 2017
    Bewerbungen für die Ausrichtung einer ODM bei der Jugendwartin des OHV, G. Seeliger
  • NODM Weibliche Jugend B: 11./12. Februar 2017
  • NODM Männliche Knaben A: 18/19. Februar 2017
    Bewerbungen für die Ausrichtung einer NODM ebenfalls bei G. Seeliger
  • Spreepokal: 18./19. März 2017 beim ATSV Güstrow

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des OHV findet am 1. April 2017 in Berlin statt.

 

Glubrecht beschließt die Versammlung und wünscht allen eine gute Heimreise.

 

Der Vorstand des OHV bestätigt für die kommende Saison den Zuständigen Ausschuss in der Besetzung:

Mark Löffler (Vorsitzender), Dr. Katrin Reincke (Mitglied), Marco Drenckhan (Mitglied), Andreas Wille (Ersatzmitglied)
 

Berlin, 8. April 2016

Bettina Haustein
Protokollführerin
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV

OHV - Mitteilungen • Nr. 111 vom 10.3.2016

Anträge und Anlagen zur OHV Mitgliederversammlung

Die diesjährige Mitgliederversammlung des OHV findet am 2. April 2016 in Magdeburg statt.

» Einladung zur Mitgliederversammlung 2016

Es liegen folgende Anträge bzw. Anlagen vor:

zu TOP 1: Begrüssung, ...

» Stimmenverteilung (PDF)

» Protokoll der Mitgliederversammlung 2015 (PDF)

zu TOP 2: Bericht des Vorstandes

» Bericht der Sportwartin (PDF)

zu Top 3: Jahresabschluss 2015, ...

» Kassenprüfbericht 2015 (PDF)

zu Top 5: Anträge

» Ergänzungen der OHV Zusatzspielordnung (PDF)

» Spesen Jugend (PDF)

» Jugend Regionalliga (PDF)

zu Top 6: Verschiedenes

» Richtlinie für Ehrungen (PDF)

Die Frist für Anträge ist am 5. März 2016 abgelaufen.

Die Jahresrechnung 2015 wurde per Post verschickt.

 

Mit herzlichen Grüssen

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 110 vom 26.1.2016

Einladung zur OHV Mitgliederversammlung


Liebe Hockeyfreunde,

zur diesjährigen ordentlichen Mittgliederversammlung des OHV lade ich euch herzlich ein:

Zeit: 2. April 2016 ab 11:00 Uhr

Ort: Bördeklause, Harsdorfer Str. 47, 39110 Magdeburg

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen
  2. Berichte des Vorstandes
  3. Jahresabschluss 2015, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  4. Etat 2016
  5. Anträge (*)
  6. Verschiedenes

(*) Anträge müssen spätestens bis zum 5. März 2016 bei mir eingegangen sein. Sie werden unverzüglich an dieser Stelle veröffentlicht.

Um die weitere Planung zu erleichtern, bitte ich die Landesverbände mir möglichst bald mitzuteilen, mit wievielen Personen sie teilnehmen werden. Je nach Verlauf der Versammlung werden wir zwischendurch oder hinterher ein gemeinsames Essen haben.

 

Mit herzlichen Grüssen
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


DHB - Vorstand • Nr. 86 vom 17.11.2016

DHB Bundestag 2017

20./21.05.2017 in Düsseldorf

Der Deutsche Hockey-Bund teilt fristgerecht (gem. §15 (1) der Satzung) mit, dass der 53. Ordentliche Bundestag am 20./21.05.2017 (Reservetermin 21.05.2017) in Düsseldorf stattfinden wird. Anträge (gem. §15 (4) der Satzung) zum Bundestag müssen spätestens bis zum 19. Februar 2017 schriftlich in der DHB Geschäftsstelle (Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, info@deutscher-hockey-bund.de) eingegangen sein.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 85 vom 22.9.2016

Einberufung der Bundesratssitzung

am 05.11.2016 in Köln

Die nächste Bundesratssitzung wird am 05.11.2016 von 09:00 – 13:30 Uhr in der DSHS Köln (Adresse: Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln - Institutsgebäude II / Senatssaal) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 04.06.2016
3. Ernennung des Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Finanzbericht Haushalt 2017
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen

    - Sport

    - Sportentwicklung

    - Jugend

    - Bildung und Wissenschaft

    - Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen

    - Finanzen und Recht

7. Stand Änderungen in der FIH – Vorschau FIH Kongress
8. Bericht Satzungskommission
9. Besetzung der Ausschüsse 2017
10. Bericht Kompetenzteam Internet Relaunch
11. Bericht aus dem Bundesausschuss
12. Verschiedenes
13. Nächste Sitzung

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 84 vom 29.4.2016

Ausschreibung Feld-Endrunde 2017 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 29.04.2016 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2017 der Damen und Herren für alle Mitgliedsvereine aus. Da der internationale Veranstaltungskalender für 2017 noch nicht finalisiert ist, kann die Endrunde zwischen dem 27./28. Mai und dem 22./23. Juli 2017 stattfinden. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können.

Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 13. Mai 2016 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen.

In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen sowie den Hintergründen zur variablen Terminierung der Veranstaltung. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2017 soll bereits im Sommer 2016 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM


DHB - Vorstand • Nr. 83 vom 21.4.2016

Einberufung der Bundesratssitzung

am 04.06.2016 in Mannheim

Die nächste Bundesratssitzung wird am 04.06.2016 von 8:15 – 11:15 Uhr in Mannheim (genaue Adresse folgt) stattfinden. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung, Protokoll der BR-Sitzung vom 21.11.2015 – Genehmigung
  2. Genehmigung TOP, Benennung Protokollführung
  3. Berichte und Stand der Projekte aus dem Präsidium
    - Präsident
    - Vizepräsident Kommunikation
    - Vizepräsidentin Leistungssport
    - Vizepräsident Sportentwicklung
    - Vizepräsidentin Jugend
    - Vizepräsident Wirtschaft und Recht
  4. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
  5. Bericht Bundesausschuss
  6. Genehmigung des Jahresabschlusses 2015
  7. Genehmigung des Haushaltsplans 2016
  8. Anträge
  9. Nächste Sitzungen
  10. Verschiedenes

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung endet am 28.04.2016.

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 

 


DHB - Vorstand • Nr. 82 vom 15.3.2016

Ausschreibung der Hallen-Endrunde 2017 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 15.03.2016 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Hallen-Endrunde 2017 der Damen und Herren (4./5. Februar) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 5. April 2016 an

fischer@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Hallen-Endrunde 2017 soll im Sommer präsentiert werden.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung (docx)


DHB - Sport • Nr. 146 vom 7.11.2016

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 25./26. März 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) tagt am 25./26. März 2017 in Köln, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Der SOA behandelt alle Anliegen, die ihm Mitglieder oder Gremien des DHB vortragen. Um eine ausreichende Vorbereitung der SOA-Mitglieder zu gewährleisten, sollten etwaige Anträge mit Begründung bis zum 18. März 2017 an meine E-Mail-Adresse c.deckenbrock@t-online.de gerichtet werden.

Ich bitte um Beachtung!

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA

 


DHB - Sport • Nr. 145 vom 3.11.2016

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

In der Hallenhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

1. In der 1. und 2. Bundesliga Herren sowie der Bundesliga Damen wird der elektronische Spielberichtsbogen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

2. Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:
• Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
• Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:
• ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
• unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
• sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
• nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

3. Die telefonische Ergebnismeldung an Gudrun Stry kann in allen Bundesligen entfallen, wenn das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wurde. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis zwingend an Gudrun Stry (0151-29 50 10 30) gemeldet werden muss. Trägt sie das Ergebnis im Ergebnisdienst ein, steht es auch automatisch im Spielbericht.

4. Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

5. Zur Vorbereitung auf die neue Saison müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (BLD), Harald P. Steckelbruck (1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 144 vom 29.9.2016

Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen

Veröffentlichung von Videomaterial im "Tauschportal" der Bundesligavereine im Internet

Die in der Offiziellen Mitteilung DHB-Sport Nr. 137 v. 30.05.2016 aufgeführte Möglichkeit, wonach im Internet Spielaufzeichnungen mit aufgenommenen Kommentaren und Aussagen zu Schiedsrichterleistungen durch diese Veröffentlichung seitens des Zuständigen Ausschusses der Tatbestand der Schiedsrichterbeleidung als erfüllt angesehen werden und gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO zur Folge haben könnte, wird ab sofort bis zum 30.03.2017 ausgesetzt und zum angegebenen Zeitpunkt neu formuliert werden.
Die Bundesligavereine haben damit derzeit bei Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen mit entsprechend auf der Tonspur aufgenommenen Kommentaren keine Sanktionen gemäß § 13 SGO zu befürchten, werden aber dennoch gebeten, Ihr Videopersonal darüber zu informieren, dass die Aufzeichnungen über das Tauschportal anderen Vereinen zugänglich und somit öffentlich gemacht werden könnten.

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 143 vom 23.9.2016

Erklärung zum Stichtag 1. November 2016

anlässlich der Feldhockey Bundesligaspiele im November 2016

In der laufenden Feldhockeysaison sind am 5. November noch Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren angesetzt.
Die Gültigkeit des Stichtags 1. November für die Beantragung einer Spielberechtigung wird durch diese Ausnahmeregelung nicht berührt; § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB gelten für einen Vereinswechsel unverändert.
Der 1. November behält also seine Verbindlichkeit als Stichtag so, als gäbe es die ausnahmsweise angesetzten BL-Feldspiele im November nicht.

Die in der laufenden Feldsaison bestehenden Spielberechtigungen der BL-Spielerinnen und BL-Spieler bleiben für die Teilnahme an den Feldhockey Bundesligaspielen im November auch bei einem ordnungsgemäß beantragten Vereinswechsel zum 1. November erhalten, sofern der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.

DHB Vorstand
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 142 vom 8.9.2016

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Ab Beginn der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

1. 1.Bundesliga Herren
In der 1. Bundesliga Herren wird der elektronische Spielberichtsbogen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind verteilt und auch im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:
• Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
• Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:
• ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
• unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
• sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
• nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die bisher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.
Die telefonische Ergebnismeldung an Gudrun Stry kann in der 1. BL Herren entfallen, wenn das Ergebnis einschl. Halbzeitstand eingetragen und nicht vergessen wurde. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen.
Es ist nicht erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an den Staffelleiter zu schicken.

2. Übrige Bundesligen
In den übrigen Bundesligen sind die Vereine verpflichtet, ihre Kaderlisten durch die Teamberechtigten selbst zu führen. Zusätzlich sollen sie, wie bisher nur in den beiden 1.Bundesligen geschehen, den elektronischen Spielberichtsbogen im Internet im oberen Teil (einschließlich der Spieler) ausfüllen, um ihn dann auszudrucken und dann wie einen Bogen auf Papier weiter per Hand zu bearbeiten.


Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 141 vom 6.9.2016

Änderung der SPO DHB mit sofortiger Wirkung

Ergänzende Bestimmung zur Durchführung eines Shoot-out

Der SOA hat mit Zustimmung des Präsidiums des DHB die SPO DHB mit sofortiger Wirkung die Regelung des § 24 Abs. 5 neu gefasst und an die internationalen Bestimmungen angeglichen. Insbesondere wird nun geregelt, dass ein Shoot-out zu wiederholen ist, wenn vor Freigabe des Shoot-Out durch die Schiedsrichter entweder der Angreifer mit der Ausführung eines Shoot-out beginnt oder der verteidigende Spieler die Torlinie überschreitet.

» zur DHB Spielordnung

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

 

 


DHB - Sport • Nr. 140 vom 11.7.2016

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2016/2017

Im Spieljahr 2016/2017 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 3 SPO DHB:

• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
• Uta Selzer, Bremen (Staffelleiterin BL Damen Halle u. 2.BL Damen Feld sowie Stv. Mitglied des ZA)
• Frank Selzer, Bremen (Vors. des ZA)
• Bernd Schuckmann, Oyten (Bundesligabeauftragter im DHB)
• Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA).

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).
 

 

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 139 vom 9.7.2016

Änderungen der SPO DHB zum 1.8.2016

Veröffentlichung der neuen Textfassung

Nachdem bereits mit der offiziellen

» Mitteilung Sport Nr. 138 vom 30.6.2016

die wesentlichen Änderungen der zum 1.8.2016 in Kraft tretenden SPO DHB vorgestellt worden sind, wird hiermit der Text der überarbeiteten Spielordnung veröffentlicht.

Änderungen sind gelb markiert.

» zur DHB Spielordnung

Außerdem sind die erläuternden Übersichten zu den Themen Sperre, Stammspielermeldung und NOC aktualisiert worden.

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

 


DHB - Sport • Nr. 138 vom 30.6.2016

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2016

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 16./17. April 2016 in Hamburg und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 5 DHB-Satzung bestätigt hat, treten diese einheitlich zum 1. August 2016 in Kraft. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Ausdehnung der Kompetenzen des Turnierausschusses analog zu internationalen Turnieren (§§ 3 Abs. 6 Satz 2, 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB)
Aus Anlass der Vorfälle bei der Hallen-DM 2016 hat der SOA festgestellt, dass die Hoheitsgewalt für das Zeigen von Karten und damit auch für die Verhängung von Zeitstrafen während des Spiels bei den Schiedsrichtern liegt. Daneben ist aber auch der Turnierleiter für den ordnungsgemäßen Ablauf bei einem Turnier verantwortlich. Seine Kompetenzen sind § 3 Abs. 6 Satz 2 und § 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB aufgeführt. Insbesondere kann er gegen Spieler, Betreuer und andere Personen, die durch ungebührliches Verhalten das Turnier stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Dies bedeutet auch, dass er etwa einen Betreuer während des laufenden Spiels von der Mannschaftsbank verweisen kann; in diesem Fall ist die Mannschaft aber – anders als bei einer Karte durch die Schiedsrichter – nicht verpflichtet, die Anzahl ihrer Spieler auf dem Platz zu reduzieren. Zudem ist bei Meisterschaftsturnieren der Ausrichter verpflichtet, Spieler und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verlangen der Schiedsrichter sowie bei Meisterschaftsturnieren auf Verlangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen. Um künftig flexibler reagieren zu können, soll die schon bislang bestehende Berechtigung des Turnierleiters durch eine Änderung der §§ 3 Abs. 6 Satz 2, 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB auf jedes Mitglied des Turnierausschusses erweitert werden. In diesem Zusammenhang ist zudem zu beachten, dass der Zuständige Ausschuss (ZA) bzw. der Turnierausschuss besonders grobe Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens, die von den Schiedsrichtern bei einem Meisterschaftsspiel nicht wahrgenommen worden sind, nachträglich sanktionieren kann.

 

2) Frist für die Beantragung einer Spielverlegung im Fall einer Spielerabstellung (§ 9 Abs. 2 SPO DHB)
Nach § 9 Abs. 2 SPO DHB darf ein Verein, der einen Erwachsenenspieler etwa für Länderspiele oder Lehrgänge des DHB abstellt, nicht gezwungen werden, an dem Tag der Abstellung oder, wenn es sich hierbei um einen Samstag oder einen Sonntag handelt, an dem betreffenden Wochenende Meisterschaftsspiele mit der Mannschaft auszutragen, deren Stammspieler der Spieler ist. Insoweit wird nun klargestellt, dass der Verein – wenn der Termin für ein Meisterschaftsspiel bereits festgelegt ist – sich auf diese Regelung nur berufen kann, wenn er innerhalb von drei Tagen nach der Nominierung des betreffenden Spielers beim zuständigen Staffelleiter die Verlegung des Meisterschaftsspiels beantragt. Dadurch soll im Interesse des Gegners möglichst zeitnah feststehen, ob das Spiel trotz der Abstellung ausgetragen wird.

 

3) Ergänzung der Erläuterungen zum Härtefall (Erläuterungen zu § 21 Abs. 7 SPO DHB)
Aufgrund einiger aktueller Sachverhalte wird in den Erläuterungen zu § 21 Abs. 7 klargestellt, dass ein Härtefallantrag nicht darauf gestützt werden kann, dass ein Verein schuldhaft die rechtzeitige Beantragung der Spielberechtigung versäumt hat. Die Erlangung einer Spielberechtigung im Wege einer Härtefallentscheidung ist allein möglich, wenn der Verein für den betroffenen Spielers aufgrund eines Umstands, der nach Ablauf des Wechselstichtags eingetreten ist, nicht rechtzeitig eine Spielberechtigung beantragen konnte.

 

4) Kompetenz des Turnierausschusses, Spielsperren bei offensichtlichem Irrtum der Schiedsrichter auf ein Spiel herabzusetzen (§ 23 Abs. 3 SPO DHB)
Ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel auf Dauer (rote Karte) vom Spiel ausgeschlossen wurde, ist gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 SPO DHB automatisch für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt. Bereits im vergangenen Jahr war die SPO mit der Neuregelung des § 23 Abs. 3 Satz 2 SPO DHB dahin gehend ergänzt worden, dass der ZA die Spielsperre bei einem offensichtlichen Wahrnehmungsfehler der Schiedsrichter auf ein Meisterschaftsspiel herabsetzen kann. Diese Befugnis ist auf absolute Ausnahmefälle beschränkt (Beispiel: rote Karte gegen den falschen Spieler, kein erkennbares Vergehen); ein Anspruch auf eine Entscheidung des ZA oder auf Herabsetzung der Spielsperre besteht auch im Fall eines Antrags eines Vereins nicht (vgl. zu näheren Einzelheiten Nr. 4 der Mitteilung DHB - Sport Nr. 120 vom 30.4.2015). Der SOA hat mit der Neuregelung des § 23 Abs. 3 Satz 3 SPO DHB die Kompetenz, die automatische Spielsperre im Fall eines offensichtlichen Wahrnehmungsfehlers der Schiedsrichter auf ein Meisterschaftsspiel herabzusetzen, nun auch dem Turnierausschuss eingeräumt. Der Turnierausschuss hat diese Befugnis indes nur, soweit diese Herabsetzung allein Auswirkung auf dieses Turnier hat. Das bedeutet, dass das Meisterschaftsspiel, für das der Spieler ohne die Herabsetzung gesperrt wäre, noch in das Turnier fallen muss. Ist dies nicht der Fall, entscheidet über die Herabsetzung ausschließlich der ZA.

 

5) Pflicht zur Entscheidung des ZA auch bei Nichtergreifung von Maßnahmen (§ 23 Abs. 10 SPO DHB)
Im Fall einer roten Karte kann der ZA je nach Einzelfall gemäß § 23 Abs. 4 SPO DHB diese Sperre auch erhöhen und weitere Maßnahmen gegen den Spieler gemäß § 13 SGO DHB treffen. Mit der Neuregelung des § 23 Abs. 10 Satz 2 SPO DHB wird der ZA – entsprechend der jetzt in den meisten Verbänden schon bestehenden Praxis – nun verpflichtet, den betroffenen Verein auch dann ausdrücklich zu informieren, wenn er keinen Anlass für eine Verlängerung der Sperre oder weitere Maßnahmen sieht und es damit bei der automatisch eintretenden Sperre von zwei Meisterschaftsspielen bleibt. Damit wird zugleich klargestellt, dass der ZA in seiner dreiköpfigen Besetzung bei jeder roten Karte sich mit dem Sachverhalt befassen und entscheiden muss, ob er eine Verlängerung der Sperre und/oder weitere Maßnahmen verhängen möchte oder nicht.

 

Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen wird in Kürze auf www.hockey.de als Download verfügbar sein; die Textänderungen werden in dieser Fassung gelb markiert.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
 

 


DHB - Sport • Nr. 137 vom 30.5.2016

Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen

Veröffentlichung von Videomaterial im „Tauschportal“ der Bundesligavereine im Internet

In den letzten Wochen wurde in zwei Fällen bekannt, dass private Gespräche des dafür zuständigen Personals von Bundesligavereinen bei der Videoaufzeichnung von Bundesligaspielen auf der Tonspur der Aufnahmen dadurch öffentlich wurden, dass dieses Material im „Tauschportal“ des Internets eingestellt und damit für alle Bundesligavereine zugänglich wurde. Dabei ist es zu Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens gemäß § 2 Abs. 1 SPO DHB dadurch gekommen, dass unsportliche Äußerungen übelster Art über die Schiedsrichter im Internet mithörbar waren. Durch diese Veröffentlichung im Internet über die Tonspur der Aufnahmen sieht der Zuständige Ausschuss den Tatbestand der Schiedsrichterbeleidigung als erfüllt an und weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er im Wiederholungsfalle gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO prüfen wird. Die Bundesligavereine werden gebeten, ihr Videopersonal entsprechend zu informieren, damit solche Beleidigungen unterbleiben und man berücksichtigt, dass Gespräche über die Tonspur der Aufnahmen im Internet mithörbar sind.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 

 

 

 


DHB - Sport • Nr. 136 vom 15.3.2016

Erprobung Elektronischer Spielbericht bei 1.BL Herren

Ergänzung zu § 32 Abs. 7 SPO DHB

Gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB kann der Spielberichtsbogen auch in elektronischer Form erstellt und ausgefüllt werden. Der jeweils zuständige Ausschuss kann weitere sachbezogene Regelungen treffen, was hiermit für die Bundesligen geschieht.

 

Eine Arbeitsgruppe im DHB hat in den letzten Monaten einen elektronischen Spielberichtsbogen für die Sportart Hockey konzipiert, vorbereitet und getestet. Die Einführung des Bogens soll in mehreren Teilschritten erfolgen und vorher erprobt werden.


In der 1. Bundesliga Herren werden dazu für die Fortsetzung der laufenden Feldhockeysaison ab 19.03.2016 folgende Schritte erprobt:

  • Aufrufen des Spielberichts im Internet
  • Ausfüllen des oberen Teils des Spielberichts (Spieler, Rückennummer, Tw/ETw, Mannschaftsführer, Trikotfarben) im Internet
  • Ausdrucken des im Internet ausgefüllten Spielberichts

 

Der Ausdruck des Spielberichts wird dann noch wie bisher weiter als Spielbericht in Papierform genutzt, weiter ausgefüllt, unterschrieben und dann an den zuständigen Staffelleiter geschickt.

Anmerkung: Sollte es noch nicht möglich sein, den Spielbericht durch beide Mannschaften am Platz/im Clubhaus im Internet auszufüllen und auszudrucken, sollte es zumindest die Heimmannschaft versuchen mit der Folge, dass der Gast alle notwendigen Angaben per Hand einträgt.

Die von der Erprobung betroffenen Vereine der 1. Bundesliga Herren wurden durch die Arbeitsgruppe per Mail vom 11.03.2016 informiert.

 

Die Eintragungen im Spielbericht werden durch „Teamberechtigte“ der Vereine vorgenommen, die für die entsprechenden Aufgaben im Internet dazu ermächtigt werden müssen. Dazu müssen die Vereine diese Personen kurzfristig an den zuständigen Staffelleiter Harald P. Steckelbruck melden.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 135 vom 8.3.2016

Rahmentermine der Bundesligen

für die Feldhockeysaison 2016/2017

1. BL der Damen und Herren:
(17./18.Sept.2016); (24./25.Sept.2016); (01./02.Okt.2016); (08./09.Okt.2016); (15.Okt.2016); (22.Okt.2016); (29./30.Okt.2016); (falls erforderlich, kann auch das Wochenende 05./06.Nov.2016 noch ein Spieltag werden)

Die Spieltage (15.Okt.2016) und (22.Okt.2016) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

Erster Feldhockey-Spieltag in 2017 ist das WE 01./02.Apr.2017.
Die weiteren Spieltage der Rückrunde einschließlich der Endrunden können erst angesetzt werden, wenn die Termine der FIH-World-League Semi-Finals für 2017 feststehen.

 

2. BL der Damen und Herren:
(10./11.Sept.2016); (17./18.Sept.2016); (24./25.Sept.2016); (01./02.Okt.2016); (08./09.Okt.2016); (15.Okt.2016); (22.Okt.2016); (29./30.Okt.2016);

Die Spieltage (15.Okt.2016) und (22.Okt.2016) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

Erster Feldhockey-Spieltag in 2017 ist das WE 01./02.Apr.2017.
Die weiteren Spieltage der Rückrunde können erst angesetzt werden, wenn die Termine der FIH-World-League Semi-Finals für 2017 feststehen.


Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator
 


DHB - Sport • Nr. 134 vom 2.3.2016

Wechselmöglichkeiten aus der 1. Bundesliga nach dem 19./20.3.2016

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Ergänzend zur Offiziellen Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 wird hiermit auf folgende Bestimmungen für geplante Vereinswechsel zum 01.04.2016 nach einem Einsatz in einem vorgezogenen Meisterschaftsspiel 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 hingewiesen.

 

1. Die vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 gehören zum Saisonteil 2016 der Feldhockeysaison 2015/2016. Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat dazu mit o.a. Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB Ausnahmeregelungen für die Spielberechtigung in diesen Bundesligen erlassen.

2. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen zum 01.04.2016 gemäß § 21 Abs. 1 SPO DHB nicht mehr in einen anderen Verein wechseln.

3. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 SPO DHB in einen Verein unterhalb der Bundesliga wechseln. In diesem Fall gilt der 19.03.2016 als Stichtag, so dass der Antrag auf eine neue Spielberechtigung vor Ablauf des ersten Monats nach diesem Stichtag (18.04.2016) beim zuständigen LHV eingegangen sein muss. In diesem Fall wird die neue Spielberechtigung nach einer Sperrfrist von 60 Tagen nach dem letzten Meisterschaftsspiel, also für den 19. oder 20.05.2016 erteilt. Eine Spielberechtigung für eine Mannschaft der 2. Bundesliga Damen oder Herren kann auf diesem Wege nicht erlangt werden.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 133 vom 16.2.2016

Spielberechtigung für die 1.Bundesliga Damen und Herren Feld 2015/2016 ab 19.03.2016

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Um den Bundesligavereinen, die über Ostern an EHF-Wettbewerben teilnehmen, eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen, werden einige Spiele der 1. Bundesliga Damen und Herren ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2016 ausgetragen, und zwar am 19. und 20. März 2016. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

 

Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache mit dem Zuständigen Ausschuss Jugend, dem Spielordnungsausschuss und dem Präsidium des DHB und mit deren Billigung folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2015/2016 beschlossen:

 

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1997, 1998 und 1999, die bereits eine Spielberechtigung für diesen Verein haben, dürfen ab 19.03.2016 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2016 den Verein wechseln, wenn sie im März 2016 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugend zu respektieren und gerade den betroffenen Spielerinnen und Spielern mit hoher Saisonbelastung (Turniere der DM im Hallenhockey im Februar sowie Zentrallehrgänge und Länderspielmaßnahmen im März) die notwendige Regenerationszeit zukommen zu lassen.

 

2. Jugendliche der Jahrgänge 1997, 1998 und 1999 dürfen nach Vereinswechsel ab 19.03.2016 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 19.03.2016 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 19.03. bis 31.03.2016 ist ausgeschlossen.

 

3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2015 der Feldhockeysaison 2015/2016 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 19.03.2016 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

 

4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 19.03.2016 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

 

5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2016 erfolgt.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 132 vom 1.2.2016

Endrunde 55. Deutsche Hallenhockey-Meisterschaft der Damen und Herren 2016

Termin: 06./07. Februar 2016

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: LBV Phönix 1903 e.V. und Deutsche Hockey Agentur

Austragungsort: Hansehalle Lübeck, An der Hansehalle 1, 23554 Lübeck, Tel: 0451-1225206

Turnierausschüsse:
Damen: Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Frank Lubrich (Ludwigshafen, Turnierleiter), Frank Selzer (Bremen), Dirk Möller (Berlin, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Angelika Köppen (TSV Riederich), Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Tim Meissner (Bietigheimer HTC), Mark Löffler (Mariendorfer HC)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Jens Brieschke (Steglitzer TK), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Johannes Berneth (TB Erlangen).

Turnierhotels:
Hotel Vier Jahreszeiten Lübeck, Bei der Lohmühle 27, 23554 Lübeck, Tel: 0451-480530
Holiday Inn Lübeck, Travemünder Allee 3, 23568 Lübeck, 0451-37060

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 140 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berlin (BHC) 312 km, Düsseldorf (DHC) 469 km, Köln (RWK) 481 km, Mannheim (MHC) 629 km (Höchstsumme), Mülheim (HTCU) 437 km

Spielplan

Samstag, 06. Februar 2016
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr Rot-Weiß Köln - Mannheimer HC
Halbfinale 2 14:15 Uhr Berliner HC - Düsseldorfer HC
Herren:
Halbfinale 1 16:30 Uhr Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
Halbfinale 2 18:45 Uhr Berliner HC - Rot-Weiß Köln

Sonntag, 01. Februar 2015
Endspiel Damen 11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 05.02.2016 um 20:30 Uhr im Turnierhotel Vier Jahreszeiten Lübeck

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Jugend • Nr. 53 vom 7.12.2016

Bundesjugendtag 2017 in Meerane

Der Bundesjugendvorstand des DHB gibt hiermit bekannt, dass sich der Veranstaltungsort des bereits angekündigten Bundesjugendtages (11.-12. März 2016) geändert hat. Wir werden im „Romantikhotel Schwanefeld“ in 08393 Meerane tagen.

Alle weiteren Informationen werden bald unter hockey.de —> Jugendhockey —> Bundesjugendtag zum Download auf der Sonderseite bereitgestellt. Auch das Anmeldeformular ist ab Januar 2017 dort zu finden.

Anträge zum Bundesjugendtag können gemäß § 5 Abs. 5 der Jugendordnung des DHB bis zum 10. Januar 2017 gestellt werden. 

Bitte richten Sie diese an das DHB Jugendsekretariat: Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach
E-Mail: huener@deutscher-hockey-bund.de oder Fax: 02161-30772-20
 
Mit freundlichen Grüßen
Marie Theres Gnauert

Bundesjugendwartin


DHB - Jugend • Nr. 52 vom 11.4.2016

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2016/17 benannt:
Marie-Theres Gnauert, Berlin

Anette Breucker, Stuttgart

Gabriele Schmitz, Köln

Als Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB wurde
Michael Steinmann, Borken benannt.

Mönchengladbach, den 11. April 2016
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


 
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