Brandenburg

Offizielle Mitteilungen

OHV - Mitteilungen • Nr. 99 vom 26.11.2013

Virtuelle Passmappe, Spielberichtsbogen

Seit dem Beginn der Hallensaison 2013/14 können die Spielerpäss auch in digitaler Form (virtuelle Passmappe) vorgelegt werden. Das ist in der Erläuterung zu § 32 ff der DHB Spielordnung geregelt:

Eine Mannschaft kann die Spielerpässe auch in digitaler Form „vorlegen‘‘, d.h. durch Aufruf einer zertifizierten Applikation für Smartphone, Tablet oder Personal Computer. Die Applikation muss je Spielberechtigung die in § 20 Abs. 3 genannten Angaben einschließlich Lichtbild zeigen. Die Spielberechtigungen der im Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler müssen durch virtuelles Blättern aufrufbar sein. Werden die Spielerpässe in digitaler Form vorgelegt, findet § 35 Abs. 3 keine Anwendung; die Mannschaften müssen allerdings den Schiedsrichtern auf deren Verlangen die Spielerpässe jederzeit zugänglich machen.

Wie die reale Passmappe muss die virtuelle Passmappe vor, während und nach dem Spiel zur Verfügung stehen! Ort und Zeitpunkt der Kontrolle bestimmen die Schiedsrichter. Handy bzw. Tablet werden - anders als die Spielerpässe (vgl. §35 Abs. 3)! - natürlich nicht den SR übergeben.

Der Spielbogen muss so rechtzeitig vor Spielbeginn vollständig ausgefüllt sein, dass den Schiedsrichtern ausreichend Zeit für die Kontrolle bleibt.

 

Das vom DHB SRA herausgegebene Briefing ist eine hervorragende Grundlage für das gemeinsame Hockeyspiel von Teams und Schiedsrichtern:

» Hallenhockeybriefing 2013-14 (PDF)

Allen Teams wünschen wir eine erfolgreiche Hallensaison.


OHV - Mitteilungen • Nr. 98 vom 16.10.2013

Zuständiger Ausschuss

Der Vorstand des OHV hat auf seiner Sitzung am 15. Oktober 2013 in Berlin den Zuständigen Ausschuss in folgender Zusammensetzung bestätigt:

Vorsitzender: Andreas Muschik
Mitglied: Uwe Krümmling
Mitglied: Dr. Katrin Reincke
Ersatzmitglied: Andreas Wille
Ersatzmitglied: N.N.

 

Der Vorstand dankt den auf eigenen Wunsch ausgeschiedenen langjährigen Mitglied Margret Krach und Uwe Becher für ihre Arbeit.

Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV 


OHV - Mitteilungen • Nr. 97 vom 11.6.2013

Regionalliga Ost Spielplan Feld 2013/14

Ich möchte darauf hinweisen, dass Freiterminwünsche für die kommende Feldsaison der Regionalliga Ost (Hinrunde) bis spätestens 15. Juni 2013 (also bis zum kommenden Samstag) beantragt werden können.

Der vorläufige Spielplan wird spätestens am 20. Juni 2013 von mir im Internet veröffentlicht und alle dazu erforderlichen Unterlagen per Mail verschickt.

Die Rückmeldungen müssen bis zum 4. Juli 2013 erfolgen.

Das erste mögliche Spielwochenende wird für die Nichtberliner Mannschaften der 7./8. September sein.

Berliner Mannschaften müssen damit rechnen, dass sie bereits vor diesem Termin (ab 25.8.2013) angesetzt werden. Es werden auf jeden Fall alle 7 Spieltage der Hinrunde im Jahr 2013 gespielt.

Für Neulinge in der Regionalliga an dieser Stelle schon der Hinweis, dass die Spielberichtsbögen der Bundesligen benutzt werden. Diese können im Block in der DHB-Geschäftsstelle bestellt werden.

Bettina Haustein
Staffelleiterin RL Ost


OHV - Mitteilungen • Nr. 96 vom 17.4.2013

Protokoll der OHV Mitgliederversammlung


Protokoll der Mitgliederversammlung des OHV am 6. April 2013

Ort: Haus des Thüringer Sports, Werner-Seelenbinder-Str. 1, 99096 Erfurt

Zeit: 6. April 2013, ab 11:00 Uhr

Teilnehmer:
BHV: E. Neumann, B. Wagner-Staacke, G. Seeliger, H. Seeliger
BHSV: D. Jacobasch, U. Becher
HVMV: J. Neumann
SHV: H.-D. Sasse, U. Schöenfeld
HVSA: D. Schmidt
THSV: F. Hochmuth, M. B. Heck, M. Senge
OHV: J.-M. Glubrecht, E. Klotz, A. Muschik, D. Möller
Gäste: G. Reinhard, H. Szuba, E. Hochmuth

» Anwesenheitsliste (PDF)

TOP 1: Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen

J.-M. Glubrecht begrüsst die Anwesenden und stellt die ordnungsgemässe Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Er entschuldigt B. Haustein, die aus privaten Gründen an der Versammlung nicht teilnehmen kann. Gemäss § 9 der Satzung des OHV werden folgende Stimmenanzahlen festgestellt:

Verband LSB Mitglieder 1.1.2013 Stimmen
Berlin 6.896  70
Brandenburg 1.223 14
Mecklenburg-Vorpommern 622 8
Sachsen 1.948 21
Sachsen-Anhalt (*) 667 8
Thüringen 661  8

(*) Zahl vom 1.1.2012, keine neuere verfügbar

Die vorliegende Tagesordnung wird genehmigt. Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung wird genehmigt.

» Tagesordnung
» Protokoll 1012

 

TOP 2: Berichte des Vorstandes

Die Berichte der Sportwartin und des Jugendwartes liegen schriftlich vor.

» Bericht Sportwartin (PDF)
» Bericht Jugendwart (PDF)

D. Möller berichtet über die Schiedsrichter-Situation im OHV, die im grossen und ganzen unverändert ist. Die Versammlung nimmt erfreut zur Kenntnis, das alle Regionalliga-Spiele mit Schiedsrichtern besetzt werden konnten.

A. Muschik erläutert seinen Bericht als Jugendwart. Die zukünftige Gestaltung des Spreepokals und das Saalepokals wird ausführlich dikutiert, auch im Hinblick auf den Antrag 3 zu TOP 8. Die Versammlung verständigt sich darauf, die Turniere zukünftig nicht nur in Berlin bzw. Osternienburg/Köthen auszutragen und legt folgendes fest:

Spreepokal 2014: am 8.+9. März in Güstrow (Sport- und Kongresshalle)
Spreepokal 2015: in Sachsen (es werden 2 Spielfelder benötigt)
Spreepokal 2016: in Berlin (Horst-Korber-Sportzentrum)

Der Saalepokal soll zukünftig möglichst an zwei Tagen mit altersgerechter Übernachtung am letzten September-Wochenende stattfinden. Die Teinehmerzahl wird möglichst auf acht (zwei Gruppen) erhöht. Im Etat stehen 500,- Euro zur Verfügung.

Saalepokal 2013: am 3. Oktober in Osternienburg und Köthen
Saalepokal 2014: am letzten September-Wochenende in Jena

Als Termin für die Ostdeutschen Meisterschaften in der Halle wird für den weiblichen und den männlichen Bereich der 25./26. Januar 2014 festgelegt. An diesem Termin sollen möglichst keine Regionalligaspiele angesetzt werden, damit ausreichend Schiedsrichter zur Verfügung stehen.

 

TOP 3: Jahresabschluss 2012, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes

E. Klotz erläutert den vorgelegten Jahresabschluss. Insbesondere durch die sorgsame Arbeit der Sportwartin B. Haustein im Zusammenhang mit der Staffelleitung der Regionalliga Ost ist die Kassenlage gut. Die Kassenprüfer haben nichts beanstandet und empfehlen die Entlastung des Vorstandes.

» Bericht Kassenprüfer (PDF)

Der Vorstand wird bei zwei Enthaltungen für 2012 entlastet.
 

TOP 4: Neuwahl des Vorstandes

Der Vorstand ist bereit in der bisherigen Zusammensetzung weiterzumachen. Für die Wahl des Vorsitzenden übernimmt F. Hochmuth die Versammlungsleitung. Es gibt jeweils nur einen Vorschlag, wiedergewählt werden:

Vorsitzender: J.-M. Glubrecht (einstimmig)
Stellvertreter: E. Neumann (einstimmig)
Schatzmeister: E. Klotz (einstimmig)
Sportwartin: B. Haustein (eine Gegenstimme)
Jugendwart: A. Muschik (eine Gegenstimme)
Schiedsrichterobmann: D. Möller (einstimmig)
Sonderaufgaben: J. Neumann (einstimmig)
 

TOP 5: Neuwahl des Schiedsgerichtes

Als Schiedsrichter steht G. Conradi leider nicht mehr zur Verfügung, da er für den Vorsitz des sächsischen Schiedsgerichts kandidiert und nach der geänderten DHB Satzung mehrfache Mitgliedschaft von Schiedsrichtern unzulässig ist, vgl. § 33 (1). Die übrigen Mitglieder werden mit einer Enthaltung in ihren Ämtern bestätigt, zusätzlich wird F. Hochmut als Ersatzrichter gewählt. Gewählt sind daher:
F. Jänicke (Vorsitzender), T. Reggelin (Mitglied), B. Irgang (Mitglied), F. Hochmuth (Ersatz).
 

TOP 6: Vorschlag für den Ost-Vertreter im DHB Internet-Ausschuss

E. Neumann wird mit einer Enthaltung erneut als Ost-Vertreter benannt.
 

TOP 7: Etat 2013

Der von E. Klotz vorgelegte Etat für 2013 wird einstimmig genehmigt.
 

TOP 8: Anträge

Es liegen insgesamt 3 Anträge zur Änderung der OHV Zusatzspielordnung Jugend vor:

» Anträge zur Zusatzspielordnung Jugend (PDF)

Antrag 1 ("Jugendwart" statt "Vorsitzender des Jugendausschusses") wird mit einer Enthaltung beschlossen.

Antrag 2 (Durchführung Ostdeutsche Meisterschaften) wird mit Rechtschreibkorrekturen und einer Enthaltung beschlossen.

Antrag 3 (Aufwertung Spreepokal, Saalepokal) wird ausführlich diskutiert. Am Antrag werden folgende Änderungen vorgenommen:

§ 4 (1) Der Jugendausschuss legt fest, welche Endrunde der Ostdeutschen Meisterschaft zu welchem Termin in welchem Verbandsgebiet stattfindet.
Der zweite Satz wird gestrichen.

§ 7 (1) Drei Plätze für Berlin und je ein Platz für die anderen fünf Landesverbände (Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern), maximal acht Plätze.
§ 7 (2) Die Ostdeutschen Meisterschaften der Altersklassen der MB/KB werden ausschließlich in Turnierform organisiert. Dazu dient im Hallenhockey der Spreepokal und im Feldhockey der Saalepokal. Für diese Turniere kann jeder Landesverband in der Halle zwei, auf dem Feld einen Teilnehmer stellen. Die Landesverbände können hierzu für ihren Bereich eigene Qualifikationskriterien festlegen.

Mit diesen Änderungen wird der Antrag einstimmig beschlossen. Die geänderte ZSpOJ tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

» Zusatzspielordnung Jugend (PDF)

 

TOP 9: Verschiedenes

Als Termin für die nächste Mitgliederversammlung wird der 5. April 2014 festgelegt, als Ort ist Berlin vorgesehen.

E. Neumann bittet die LV, den Antrag des Berliner HV, den Stichtag für die DHB Beitragsbemessung auf den 1. Januar zurück zu verlegen, auf dem Bundestag zu unterstützen. Das erspart den Vereinen unnötige Arbeit und ist transparenter.

G. Seeliger informiert über eine DM der zweiten Mannschaften im Jugendbereich. Diese sollen regional ausgetragen werden und den Breitensport befördern.

Als Termine für die Aufstiegsspiele zur RL Ost zwischen Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sind der 15./16. Juni 2013 (Feld) und der 15./16. März 2014 (Halle) vorgesehen.

 

Glubrecht dankt dem Gastgeber, beschliesst die Versammlung und wünscht den Teilnehmern eine gute Heimfahrt.

Berlin, den 17. April 2013
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV und Protokollführer
 


OHV - Mitteilungen • Nr. 95 vom 13.3.2013

Anträge und Berichte zur OHV Mitgliederversammlung

am 6. April 2013 in Erfurt

 

» Einladung zur Mitgliederversammlung des OHV

 

Zum Tagesordnungspunkt 8 der Mitgliederversammlung liegen drei Anträge zur Änderung der Zusatzspielordnung Jugend vor, die wir hiermit veröffentlichen:

» Anträge zur Zusatzspielordnung Jugend (PDF)

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV

 

Nachträge vom 19. bis 30. März 2013:

» Bericht der Sportwartin (PDF)

» Bericht des Jugendwartes (PDF)

» Bericht Kassenprüfer (PDF)


OHV - Mitteilungen • Nr. 94 vom 3.3.2013

Einladung zur OHV Mitgliederversammlung

 

wie bereits vor geraumer Zeit bekanntgegeben wurde, findet die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung des OHV wie folgt statt:

Zeit: 6. April 2013 ab 11:00 Uhr

Ort: Haus des Thüringer Sports, 99096 Erfurt, Werner-Seelenbinder-Str. 1

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen
  2. Berichte des Vorstandes
  3. Jahresabschluss 2012, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  4. Neuwahl des Vorstandes:
    Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister, Sportwart, Jugendwart, Schiedsrichterobmann, Sonderaufgaben
  5. Neuwahl des Schiedsgerichts
  6. Vorschlag für den Ost-Vertreter im DHB Internet-Ausschuss
  7. Etat 2013
  8. Anträge (*)
  9. Verschiedenes

(*) Anträge müssen spätestens bis zum 9. März 2013 bei mir eingegangen sein. Sie werden unverzüglich an dieser Stelle veröffentlicht.

Je nach Verlauf der Versammlung werden wir zwischendurch oder hinterher ein gemeinsames Essen haben. Ich bedanke mich bei Folker Hochmuth und dem THSV für die Gastfreundschaft.

Mit herzlichen Grüssen
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 93 vom 29.1.2013

Regionalliga Ost Damen

Glückwunsch an die Damen des Club für Leibesübungen, die in der kommenden Hallensaison in der Regionalliga Ost spielen werden. Aus dem Hockeyverband Mecklenburg-Vorpommern verzichten die möglichen aufstiegsberechtigten Damen-Mannschaften auf die Relegationsspiele und somit auch auf den Aufstieg.

Bei den Herren spielen die Mannschaften des Spandauer HTC und der HSG Uni Rostock am 9. und 10 . März in zwei Relegationsspielen um den frei werdenden Platz in der Regionalliga.
Die Ausschreibungen gehen den Herrenmannschaften nach Bekanntgabe der Spielzeiten und -orte per Mail zu.

Bettina Haustein
Staffelleiterin RL Ost


DHB - Vorstand • Nr. 72 vom 7.10.2013

Erklärung zum Stichtag 1. November 2013

anlässlich der Feldhockey Bundesligaspiele im November 2013

In der laufenden Feldhockeysaison sind ausnahmsweise an den Wochenenden 2./3. und 9./10. November noch Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren angesetzt.

Die Gültigkeit des Stichtags 1. November für die Beantragung einer Spielberechtigung wird durch diese Ausnahmeregelung nicht berührt; § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB gelten für einen Vereinswechsel unverändert.

Der 1. November behält also seine Verbindlichkeit als Stichtag so, als gäbe es die ausnahmsweise angesetzten BL-Feldspiele im November nicht.
 

Die in der laufenden Feldsaison bestehenden Spielberechtigungen der BL-Spielerinnen und BL-Spieler bleiben für die Teilnahme an den diesen Feldhockey Bundesligaspielen im November auch bei einem ordnungsgemäß beantragten Vereinswechsel zum 1. November erhalten, sofern der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.

 

DHB Vorstand

Harald P. Steckelbruck


DHB - Vorstand • Nr. 71 vom 31.7.2013

Änderungen der SPO DHB zum 01.08.2013

Nachdem bereits mit der offiziellen Mitteilung Sport Nr. 99 vom 22.7.2013 die zum 1.8.2013 in Kraft tretenden Änderungen der SPO DHB vorgestellt worden sind, wird hiermit der Text der überarbeiteten Spielordnung veröffentlicht. Änderungen sind gelb markiert.

» zur DHB Spielordnung (pdf)

Zudem erscheint etwa Mitte August ein Neudruck des bewährten handlichen Spielordnungsheftes im DIN A6-Format, das über den Sportverlag (Böblinger Straße 68/1. 71065 Sindelfingen, Telefax 07031/862801, E-Mail: buchservice@deutsche-tennis-zeitung.de) beziehbar sein wird.

Christian Deckenbrock

Vorsitzender SOA


DHB - Vorstand • Nr. 70 vom 30.7.2013

Ausschreibung: Endrunde der Deutschen Meisterschaften Feld 2014

Die Endrunde der Deutschen Meisterschaften für Damen und Herren auf dem Feld wird im kommenden Jahr vom 02. – 04. Mai 2014 stattfinden.
 
Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Endrunde für alle Mitgliedsvereine aus. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.
 
Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch und besonders für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten. Wünschenswert ist eine Ausrichtung durch Vereine, die potentiell keine Endrundenteilnehmer sein werden. Bundesligavereine sind allerdings nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.
 
Folgende Bedingungen sollten bei Ihrer Bewerbung berücksichtigt werden:
- Unterstützung der DHB-Eventabteilung,
- Volunteers und Ballkinder, 
- Hotelkapazitäten für vier Mannschaften in der Nähe,
- ausreichend Platz auf dem Veranstaltungsgelände, um Tribünen, Verkaufsstände und Versorgungsstellen errichten zu können. 
 
Es wird mit mehr als tausend Besuchern gerechnet. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.
 
Die Ausschreibung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit abschließender Verhandlungsrunde. In der ersten Stufe nimmt die Geschäftsstelle des DHB bis zum 6. September 2013 (Ausschlussfrist) formlos Interessensbekundungen entgegen. Mit der Interessenbekundung soll bereits mitgeteilt werden, wo die Veranstaltung vermutlich stattfinden wird, auf dem Vereinsgelände oder z.B. einer städtischen Sporteinrichtung - bitte genau bezeichnen.
 
Ausschließlich solche Vereine, die innerhalb der Frist Interesse bekundet haben, werden in der zweiten Stufe die Ausschreibungsunterlagen mit Einzelheiten erhalten. Daraufhin ist die eigentliche Bewerbung abzugeben, über die das Präsidium des DHB entscheiden wird. Mit den drei bestplatzierten Bewerbern wird gegebenenfalls eine abschließende Verhandlungsrunde stattfinden. Die Entscheidung über die drei bestplatzierten erfolgt zur besseren Transparenz nach einem Punktesystem, das mit den Unterlagen erläutert werden wird.
 
Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessenbekundung umfangreich angenommen werden würde.
 

Torsten Bartel

Vorstandssprecher


DHB - Vorstand • Nr. 69 vom 30.7.2013

Spielordnungsausschuss (SOA) für neue Amtszeit besetzt

Nach der Abstimmung des Bundesrates ist der Spielordnungsausschuss (SOA DHB) nun für die Amtszeit des Präsidiums berufen und wird seine Arbeit in der gleichen Besetzung fortsetzen wie in den beiden vergangenen Jahren:

Dr. Christian Deckenbrock (Vorsitzender) – berufen durch das Präsidium,

Harald P. Steckelbruck - berufen durch das Präsidium,

Frank Selzer - berufen durch das Präsidium,

Dr. Nico Roltsch – berufen durch die BLVV,

Christian Blasch - berufen durch den SRA,

Dr. Günther Conradi – berufen durch den Bundesrat,

Friedel Dietrich – berufen durch den Bundesrat,

Jürgen Häner – berufen durch den Bundesrat.

An der schriftlichen Entscheidung des Bundesrates haben sich alle Mitglieder des Bundesrates beteiligt und einstimmig für die durch den Bundesrat zu berufenden SOA-Kandidaten gestimmt.


DHB - Vorstand • Nr. 68 vom 18.7.2013

Weltverband FIH verkündet Regeländerungen zum 1.9.2013

18.07.2013 - Wie der Welthockeyverband FIH am Mittwoch, 17. Juli, die nationalen Mitgliedsverbände informiert hat, wird es zum 1. September 2013 umfassende Regeländerungen geben. Eine einschneidende ist die Einführung des „Hockey 5“ für den internationalen Spielverkehr (Kleinfeld/Halle) ab diesem Termin. Dies bedeutet eine Änderung der aktuellen Hallenhockey-Regeln, und hier die Reduzierung der Spielerzahl auf fünf Spieler.

Der DHB hat die dafür zuständigen Ausschüsse – Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA) und Spielordnungsausschuss (SOA) über die internationalen Regeländerungen informiert. Die Ausschüsse werden nun so schnell wie möglich prüfen, welche Änderungen dies – unter Berücksichtigung der DHB-Satzung und -Spielordnung – für das deutsche Regelwerk mit sich bringt. Danach werden die Vereine sofort informiert.


DHB - Vorstand • Nr. 67 vom 6.6.2013

Beschlüsse des 51. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 25. Mai 2013 in Köln die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums und des Vorstandes,
- Wahl des Präsidiums:

  • Präsident: Stephan Abel,

sowie die Vizepräsidenten für die Bereiche

  • Leistungssport: Britta Becker-Kerner,
  • Breitensport und Vereinsentwicklung: Jan-Hendrik Fischedick,
  • Finanzen und Recht: Prof. Dr. Remo Laschet,
  • Kommunikation: Dr. Ingo Wolf.
  • Der Vizepräsident Jugend, Wolfgang Hillmann wurde bereits am 16.03.2013 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.


- Folgende überarbeitete Fassung der Satzung wurde verabschiedet:

» Satzung des DHB (PDF)


- Genehmigung des Jahresabschlusses 2012 und des Haushaltsplans für 2013,


- Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes und des Bundesoberschiedsgerichts Bundesschiedsgericht:

  • Dr. Dirk Monheim (Vorsitzender), München (Bayerischer Hockey-Verband),
  • Dr. Peter Heink (Stellvertreter), Stuttgart (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hendrik Sievers (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Joachim Decker, Worms (Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar),
  • Rudolf Woesch, Leimen (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Dr. Carl Christian Voscherau (Hamburger Hockey-Verband),

Bundesoberschiedsgericht:

  • Dr. Jochen Kotzenberg (Vorsitzender), Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Stefan Bonde (Stellvertreter), Berlin, SC Charlottenburg, (Berliner Hockey-Verband), 
  • Max Landshut (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Axel Hoppe, Köln (Westdeutscher Hockey-Verband), 
  • Helmut Zipperer, Mannheim (Hockey-Verband Baden-Württemberg), 
  • Hans-Jörg Zehle, München (Bayerischer Hockey-Verband).

Die Kontaktdaten des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie unter www.hockey.de >> Über uns >> Ausschüsse, Gremien.


- Wahl der Kassenprüfer:
• Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
• Eric Pritsch, Hamburg, Kassenprüfer,
• Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.


- Ehrung von Markus Weise mit der Paul-Reinberg-Plakette.


DHB - Vorstand • Nr. 66 vom 22.3.2013

51. Ordentlicher Bundestag 2013 des DHB in Köln

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 51. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 25./26. Mai 2013 in der Deutschen Sporthochschule Köln fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag

25. Mai 2013

9.00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten

10.00 Uhr Beginn des Bundestages

Bei Fortsetzung des Bundestages am 26. Mai 2013 (falls erforderlich)

8.00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten

9.00 Uhr Fortsetzung des Bundestages

 

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundestages
  2. Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Köln Jürgen Roters
  3. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl
  4. Wahl des Versammlungsleiters gem. § 1(2) der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB und des Alterspräsidiums
  5. Ehrungen
  6. Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache
  7. Bericht des Vorstandes
  8. Vizepräsident Finanzen: Genehmigung des Jahresabschlusses 2012
  9. Bericht der Kassenprüfer
  10. Entlastung des Präsidiums
  11. Entlastung des Vorstandes
  12. Wahl des Präsidiums
  13. Impulsreferat Dr. Klöckner
  14. Anträge
  15. Vizepräsident Finanzen: Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2013
  16. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
  17. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte des DHB
  18. Festlegung des nächsten Ordentlichen Bundestages im Mai 2015
  19. Verschiedenes

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.
 

Anträge

Antrag des Berliner HV auf Änderung der Finanzordnung des DHB

» Antrag des Berliner HV

Antrag des Berliner HV zur Änderung der Beitragsordnung des DHB

» Antrag des Berliner HV

Antrag des Präsidiums zur Überarbeitung der Satzung des DHB

» Antrag des Präsidiums

 

i.A. des Vorstandes

gez. Torsten Bartel


DHB - Sport • Nr. 105 vom 5.12.2013

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 22./23. März 2014

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) tagt am 22./23. März 2014 in Hamburg, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Der SOA behandelt alle Anliegen, die ihm Mitglieder oder Gremien des DHB vortragen. Um eine ausreichende Vorbereitung der SOA-Mitglieder zu gewährleisten, sollten etwaige Anträge mit Begründung bis zum 16. März 2014 an meine E-Mail-Adresse c.deckenbrock@t-online.de gerichtet werden.

Ich bitte um Beachtung!

 

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA


DHB - Sport • Nr. 104 vom 5.12.2013

Zulassung der HockeyPass-App für das Android-Betriebssystem

Wie bereits veröffentlicht (» Mitteilung Sport Nr. 102 vom 30.10.2013), hat der Spielordnungsausschuss des DHB mit Wirkung zum 1. November 2013 eine Änderung des § 32 Abs. 2 SPO DHB und die Einfügung eines entsprechenden Anhangs beschlossen. Hierdurch wird es den Mannschaften ermöglicht, die Spielerpässe nicht nur in ausgedruckter, sondern auch in digitaler Form vorzulegen. Für die digitale Anzeige der Spielerpässe ist nun auch für das Betriebssystem Android eine im Internet verfügbare App (HockeyPass) entwickelt und vom SOA zertifiziert worden. Einzelheiten zur App sind hier veröffentlicht:

» HockeyPass - die virtuelle Passmappe

» zur Spielordnung

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 103 vom 25.11.2013

Spielberechtigung für die 1.Bundesliga Damen und Herren Feld 2013/2014 ab 29.03.2014

Ausnahmeregelung gemäß §14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Um den Nationalmannschaften eine ausreichende Vorbereitung für die WM 2014 zu ermöglichen, hat der Zuständige Ausschuss des DHB gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB festgelegt, dass in der 1. Bundesliga Damen und Herren Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2013/14 ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2014 ausgetragen werden, und zwar ab dem 29.03.2014. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache und mit Billigung des Zuständigen Ausschusses Jugend, des Spielordnungsausschusses und des Präsidiums des DHB folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2013/2014 beschlossen:

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1995, 1996 und 1997, die bereits eine Spielberechtigung (Jugendpass) für diesen Verein haben, dürfen ab 29.03.2014 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2014 den Verein wechseln, wenn sie im März 2014 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugendnationalspielerinnen und -spieler zu respektieren und gerade den betroffenen Spielern mit hoher Saisonbelastung (DM Halle: wJgd 22./23.02. sowie mJgd 01./02.03.2014; Zentrallehrgang: wU18 12.-16.03. sowie mU18 03.-07.03.2014; 4-Nationen-Turniere wU18 und mU18 17. - 20.04.2014) die notwendige Regeneration zukommen zu lassen.
2. Jugendliche der Jahrgänge 1995, 1996 und 1997 dürfen nach Vereinswechsel ab 29.03.2014 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 29.03.2014 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 29.03. bis 31.03.2014 ist ausgeschlossen.
3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2013 der Feldhockeysaison 2013/2014 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 29.03.2014 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 29.03.2014 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.
5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2014 erfolgt.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 102 vom 30.10.2013

Änderungen der SPO DHB zum 01.11.2013

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat im Oktober 2013 mit Wirkung zum 1. November 2013 beschlossen, in § 32 Abs. 2 SPO DHB das Wort "aushändigen" durch "vorlegen" zu ersetzen. Gleichzeitig hat er einen Anhang zu § 32 Abs. 2 SPO DHB verabschiedet, der es künftig den Mannschaften ermöglichen wird, die Spielerpässe nicht nur in ausgedruckter, sondern auch in digitaler Form vorzulegen. Für die digitale Anzeige der Spielerpässe ist, vorerst nur für das Betriebssystem iOS, eine im Internet verfügbare App (Hockeypass) entwickelt worden. Einzelheiten zur App sind hier veröffentlicht:

» HockeyPass - die virtuelle Passmappe

Alle Änderungen der Spielordnung sind vom Präsidium des DHB bestätigt worden.

» zur Spielordnung

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 101 vom 17.10.2013

Durchführungsbestimmungen für die Bundesligen Halle 2014

Gemäß DHB-Mitteilung Schiedsrichter Nr. 38 v. 06.08.2013 wird in den Bundesligen als Versuchsregel in der Saison 2013-2014 die Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld von 6 auf 5 reduziert. Die Anzahl der Spieler je Mannschaft bleibt unverändert bei 12.
Dieses bedeutet, dass gemäß § 32 Abs. 1 SPO DHB weiterhin auf dem Spielberichtsbogen nur bis zu 12 Spieler eingetragen werden dürfen. Die Stammspielermeldung gemäß § 22 Abs. 1 SPO DHB muss weiterhin mind. 9 Spielernamen enthalten. Diese Meldung ist Teil der abzugebenden Kadermeldung, in der mind. 9 Spieler als Stammspieler zu kennzeichnen sind.
Die offiziellen Spielpläne der Bundesligen sind im Internet einsehbar. Ich bitte um Überprüfung der Pläne und Meldung von Schreibfehlern. Die üblichen Einzelpläne der Bundesligagruppen als Excel-Datei werde ich Ende des Monats herausgeben.
 
Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

DHB - Sport • Nr. 100 vom 11.9.2013

Vertretung Staffelleitung Bundesliga Feld 2013/2014

 

Da die  Staffelleiter Uta Selzer (1. Bundesliga Damen und 2. Bundesliga Damen) und Frank Selzer (1.Bundesliga Herren) im Zeitraum 18.09. bis 24.10.2013 wegen eines Auslandsaufenthaltes telefonisch und postalisch nicht erreichbar sind, werden sie in dieser Funktion vorübergehend durch Harald P. Steckelbruck vertreten.

Die betroffenen Bundesligavereine werden daher gebeten,  die gemäß § 31 Abs.4 SPO DHB den Schiedsrichtern auszuhändigenden Freiumschläge an die zuständigen Staffelleiter wie folgt zu adressieren:

Deutscher Hockey-Bund e.V.

z.H. Herrn Harald P. Steckelbruck

Am Hockeypark 1

41179 Mönchengladbach

 

Dieses gilt für die Spielwochenenden 14./15.09. bis 19./20.10.2013.

Die 2. Bundesliga Herren ist nicht betroffen.

 

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 99 vom 22.7.2013

Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2013

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 6./7. April 2013 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse gefasst, die eine inhaltliche Änderung der SPO DHB vorsehen und einheitlich zum 1. August 2013 in Kraft treten werden:
 
1)        Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände (§ 4)
In § 4 Abs. 4 ist bislang enumerativ aufgelistet, in welchen Punkten die Verbände für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich zusätzliche oder ergänzende Bestimmungen zur SPO DHB erlassen können. Dieser Katalog wird gestrichen; die Verbände können künftig grundsätzlich im vollen Umfang die für die organisatorische Durchführung ihres Spielverkehrs notwendigen Regelungen treffen; insoweit werden die Handlungsmöglichkeiten der Verbände gestärkt.
Eine Einschränkung bleibt nur für abweichende Regelungen erhalten. Daher besteht der Katalog des § 4 Abs. 5 (als neuer § 4 Abs. 4), in dem die Punkte aufgelistet sind, in denen die Verbände von der SPO DHB abweichen können, grundsätzlich fort. Allerdings werden eine Reihe von Ausnahmebestimmungen gestrichen, die sich in der Praxis überlebt haben, von denen die Verbände ohnehin keinen Gebrauch gemacht haben oder für die ein Sachgrund nicht ersichtlich ist. Damit soll zugleich der Katalog an Übersichtlichkeit gewinnen. Die Verbände werden gebeten, ihre von der SPO abweichende Bestimmungen im Hinblick auf den neu gefassten Katalog des § 4 Abs. 4 zu überprüfen.
 
2)        Neustrukturierung §§ 19 – 23b
Einer der Hauptkritikpunkte an der SPO DHB ist die Unübersichtlichkeit der bisherigen §§ 19 ff. Der SOA hat daher eine Neuaufteilung der §§ 19 ff. beschlossen, die wie folgt aussieht:
-        § 19 Antrag auf Erteilung der Spielberechtigung
-        § 20 Erteilung der Spielberechtigung
-        § 21 Erteilung der Spielberechtigung bei Vereinswechsel
-        § 22 Stammspielermeldung
-        § 23 Spielsperren – Unsportliches Verhalten
-        § 23a Verlust und Einschränkung der Spielberechtigung
-        § 23b Rechtsfolgen bei Fehlen einer Spielberechtigung
Der SOA ist sich bewusst, dass durch die Neuaufteilung die Verbände möglicherweise in ihren Zusatzspielordnungen Verweise auf diese Vorschriften anpassen müssen, ist aber der Auffassung, dass insoweit das Mehr an Übersichtlichkeit als Vorteil überwiegt. Inhaltlich haben sich folgende Änderungen ergeben:
 
a) Antrag auf Erteilung der Spielberechtigung (§ 19)
Die Regelungen der §§ 19 ff. knüpfen zukünftig nicht mehr primär an den Spielerpass, sondern an die Spielberechtigung (= Eintrag in der Passdatei) an. Damit wird der Wortlaut an die bereits jetzt geltende Praxis angepasst. Der Spielerpass bleibt vorerst erhalten, um den Schiedsrichtern die Möglichkeit einer Identitätskontrolle zu ermöglichen. Ausdrücklich festgeschrieben wird, dass ein Verein nur für ihm als Mitglied angehörende Spieler die Erteilung einer Spielberechtigung beantragen darf. Außerdem wird festgehalten, dass der Verein mit der Antragstellung bestätigt, dass der Spieler sein Mitglied ist, von der Antragstellung Kenntnis hat und mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten in der Passdatenbank einverstanden ist.
 
b) Erteilung der Spielberechtigung (§ 20)
Stellt ein Verein einen ordnungsgemäßen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung, ist diese künftig – wenn kein Fall des Vereinswechsels gegeben ist, für den besondere Stichtage gelten – mit Wirkung für den auf den Antrag folgenden Tag zu erteilen. Bislang galt eine derartige Fiktion erst nach Ablauf von sechs Tagen. Damit kann künftig ein Spieler (auf eigenes Risiko) auch bei einem Wochenendspiel eingesetzt werden, wenn am Freitag Abend ein ordnungsgemäßer Passantrag hochgeladen worden ist, der Spielerpass durch die Passstelle (weil sie nicht mehr besetzt war) aber nicht mehr ausgestellt werden konnte.
 
c) Erteilung der Spielberechtigung bei Vereinswechsel (§ 21)
Die Härtefallregelungen für Erwachsene und Jugendliche werden vereinheitlicht. Bei Härtefallregelungen bei Erwachsenen ist bisher der ZA zuständig, der für die höchste Spielklasse zuständig ist, in der der beantragende Verein den Spieler einsetzen will. Bei Jugendlichen musste bisher unabhängig von der Spielklasse immer der BJV entscheiden. In Zukunft entscheidet immer der ZA, der für die höchste Spielklasse, in der der Spieler eingesetzt werden soll, zuständig ist. Will der beantragende Verein einen Spieler in einer Spielklasse einsetzen, in der die Teilnahmeberechtigung für die Deutsche Meisterschaft einer Jugendaltersklasse erworben werden kann, ist dies der ZA (Jugend) des DHB.
Besondere Probleme hinsichtlich der Zuständigkeit gab es bisher beim Wechsel von A-Jugendlichen, die sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenbereich eingesetzt werden sollen. Insofern wird jetzt klargestellt, dass die Entscheidung des für die Jugend zuständigen ZA nicht nur für die die Spielberechtigung in der Jugend, sondern auch für die Erwachsenenaltersklasse gilt, sofern ein Wechsel aufgrund des Härtefalls zu den normalen Stichtagen im Erwachsenenbereich erfolgt (zum 1.8.; in unteren Spielklassen unter Beachtung der 60-Tagesregelung bis zum 1.9.). Bei einem Härtefallantrag, der auf einen Wechsel außerhalb dieser Stichtage zielt, ist eine zusätzliche Entscheidung des für die entsprechende Erwachsenenaltersklasse zuständigen ZA erforderlich. Insoweit ist es daher möglich, dass eine Spielberechtigung für die Jugend erteilt wird, vorübergehend aber nicht für den Erwachsenenbereich.
 
d) Stammspielermeldung (§ 22)
Künftig ist eine Stammspielermeldung für die unterklassigste Mannschaft eines Vereins nicht mehr notwendig. Für eine solche Meldung besteht kein Anlass, da mit der Stammspielermeldung allein ein Spielen in unteren, nicht aber in oberen Mannschaften verhindert werden soll. Auch künftig können die Verbände eine abweichende Bestimmung treffen, etwa für den Fall, dass ein Verein mit zwei Mannschaften (unter ihnen die mit der niedrigsten Positionsziffer) in derselben Spielklasse spielt.
Vereine haben im Feldhockey die Möglichkeit, zum ersten Spiel nach dem 1.4. einen Stammspieler vereinfacht – ohne Voraussetzungen – zurückzumelden. Der Spieler ist dann sofort für untere Mannschaften spielberechtigt; mit dem ersten Einsatz in der unteren Mannschaft verliert er allerdings seine Spielberechtigung für die Mannschaft, deren Stammspieler er zuvor war. Künftig verliert der Spieler auch seine Spielberechtigung für Mannschaften, die der Mannschaft, in der der Spieler zuvor Stammspieler war, übergeordnet sind. Damit darf ein Spieler, der Stammspieler einer 2. Mannschaft war, nach der vereinfachten Rückmeldung und dem ersten Einsatz in der 3. Mannschaft nicht nur in der 2., sondern auch in der 1. Mannschaft nicht (mehr) eingesetzt werden.
Klargestellt wird, dass ein Spieler „in jeder Altersklasse, für die er spielberechtigt ist, nur als Stammspieler einer Mannschaft gemeldet werden“ darf. Damit wird verdeutlicht, dass ein und derselbe Spieler in zwei verschiedenen Jugendmannschaften (etwa A-Knaben und B-Jugend) als Stammspieler gemeldet werden darf.
 
e) Rechtsfolgen bei Fehlen einer Spielberechtigung (§ 23b)
Wird ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, muss künftig der ZA (und nicht mehr der Staffelleiter) den betroffenen Verein durch (anfechtbare) Entscheidung über die Spielwertung informieren. Diese Änderung schafft gegenüber den Vereinen größere Transparenz.
 
f) Aufhebung des § 22 alt (Spielausschlüsse)
Der Inhalt des bisherigen § 22 (Spielausschlüsse) wird gestrichen. Es besteht Einigkeit mit dem SRA, dass sich bereits jetzt § 22 Abs. 1 – 3 entsprechende Vorschriften in den Hockeyregeln befinden. Soweit in § 22 Abs. 4 bislang Mannschaften, deren Spieler in der Halle eine gelb-rote Karte gesehen hat, die Möglichkeit gegeben wird, sich nach 15 Minuten (bzw. bei kürzerer Spielzeit nach 10 Minuten) zu vervollständigen, wird der SRA beauftragt zu prüfen, ob eine solche Sonderregelung künftig noch sinnvoll ist. Es bleibt dem SRA überlassen, ob er einen entsprechenden Tatbestand in die Regeln aufnimmt.
 
3)        Punktabzug bei Nichtantreten zu einem Meisterschaftsspiel/Turnier (§ 25       Abs. 1)
Weil § 25 Abs. 1 Satz 1 in den Verbänden zum Teil unterschiedlich ausgelegt wird, wird die Norm klarstellend dahin geändert, dass einer Mannschaft, die schuldhaft zu einem Meisterschaftsspiel nicht antritt, drei Punkte in der Wertung der Meisterschaftsspiele der laufenden Saison abzuziehen sind (Nichtantreten bei einem Meisterschaftsturnier führt zu einmaligen Abzug von drei Punkten, auch wenn mehrere Spiele betroffen sind). Davon zu trennen ist die Frage, ob das ausgefallene Spiel neu angesetzt werden muss (Regelfall) oder gewertet werden kann (Ausnahme). Eine 3:0-Wertung kann zukünftig auch erfolgen, wenn das Spiel „aus zwingenden Gründen nicht angesetzt werden kann“. Mit dieser Änderung sollen die Verbände etwa die Möglichkeit haben, ein Spiel, das kurz vor Saisonende ausgefallen ist und wegen fehlender Hallenzeiten nicht mehr nachgeholt werden kann, ausnahmsweise zu werten.
 
4)        Meisterschaftsspiele bei künstlicher Beleuchtung (§ 28 Abs. 4)
Während bislang für die Durchführung von Meisterschaftsspielen bei künstlicher Beleuchtung eine Zustimmung des ZA erforderlich war, ist nach der Neufassung des § 28 Abs. 4 die Austragung von Meisterschaftsspielen bei künstlicher Beleuchtung grundsätzlich zulässig.
 
5)        Besetzung der Mannschaftsbank (§ 28 Abs. 5 und § 29 Abs. 3)
Es wird klargestellt, dass sich nicht im Spielberichtsbogen eingetragene Personen nicht im Bereich der Mannschaftsbank aufhalten dürfen.
 
6)        Angleichung der Zuständigkeitsregeln in der SPO (§ 29 Abs. 1, § 30 Abs. 1)
Für die Abnahme von Hallen ist nach § 29 Abs. 1 Satz 4 künftig anstelle des „Vizepräsidenten für Leistungs- und Wettkampfsport des DHB“ der „ZA DHB“ zuständig. Er kann (und soll) hierfür auch Beauftragte (Technische Kommission des DHB) heranziehen.
Soll ein Meisterschaftsspiel bereits im Vorfeld abgesagt werden, weil das Spielfeld zum angesetzten Zeitpunkt voraussichtlich unbespielbar ist, ist bislang der „Schiedsrichterwart des LHV, in dessen Bereich ein Meisterschaftsspiel stattfinden soll“ für die Absage zuständig. Nach einer Änderung des § 30 Abs. 1 kommt diese Zuständigkeit künftig dem für das Spiel zuständigen ZA zu; ihm bleibt es unbenommen, Dritte und damit auch den Verbandsschiedsrichterwart mit der Prüfung der Bespielbarkeit des Platzes zu beauftragen.
Da der ZA auch ansonsten für die Durchführung des Spielverkehrs zuständig ist, ist es nach Ansicht des SOA sinnvoll, ihm auch in diesen beiden Fragen die Kompetenz einzuräumen.
 
7)        Einzug von Spielerpässen (§§ 35 Abs. 3, 36 Abs. 1)
Da die SPO nach der Änderung der §§ 19 ff. nicht mehr vom Spielerpass, sondern von dem Eintrag in die Passdatenbank als Grundlage der Spielberechtigung ausgeht, ist der Einzug von Spielerpässen nicht mehr notwendig. Sind Spielerpässe „auffällig“, können die Schiedsrichter entsprechende Vermerke im Spielberichtsbogen vornehmen.
 
8)        Fahrtkostenumlage bei Bundesliga-Trainerseminaren (§ 39 Abs. 8)
Die Vereine müssen dafür sorgen, dass der jeweilige Trainer ihrer Bundesligamannschaft an den Fortbildungslehrgängen teilnimmt, zu denen der DHB einmal jährlich sowohl im Feld- als auch im Hallenhockey einlädt. Um die Fahrtkosten gerecht zu verteilen, sollen sie künftig auf alle Bundesligavereine zu gleichen Teilen umgelegt werden. Ein Verein soll auch dann an den Kosten beteiligt werden, wenn er selbst gar keinen Vertreter zum Fortbildungslehrgang entsandt hat (wozu er an sich verpflichtet gewesen wäre).
 
9)        Namensbezeichnung der europäischen Clubwettbewerbe und Reihenfolge der Startplätze (§§ 46 Abs. 1, 47 Abs. 1)
Die EHF hat im Damenbereich das Format für ihren Vereinswettbewerb verschiedentlich geändert. Auch ist nicht gesichert, dass der DHB dauerhaft drei (Herren) bzw. zwei (Damen) Mannschaften für die europäischen Vereinswettbewerbe entsenden kann. Um diesen Unwägbarkeiten Rechnung zu tragen, wird künftig in der SPO DHB geregelt, in welcher Reihenfolge etwaige Startplätze vergeben werden; praktisch ändert sich dadurch nichts. Auch künftig werden die Startplätze in folgender Reihenfolge vergeben: (1) Deutscher Meister, (2) die nach Abschluss der Gruppenspiele bestplatzierte Mannschaft, (3) Deutscher Vizemeister, (4) die nach Abschluss der Gruppenspiele (nächst) bestplatzierte Mannschaft, die nicht Deutscher Meister oder Vizemeister ist.
 
10)    Entscheidungsfrist nicht nur für Staffelleiter, sondern für ZA (§ 50)
In § 50 wird eine Entscheidungsfrist für Staffelleiter und ZA von einheitlich vier Wochen festgeschrieben (vorbehaltlich abweichender, an anderer Stelle geregelter Entscheidungsfristen). Damit sollen Staffelleiter und ZA zu einer zügigen Entscheidung angehalten werden. Hierdurch wird zugleich sichergestellt, dass den Strafbescheiden des Staffelleiters die notwendige Warnfunktion zukommt. Nur bei einem zügigen Versand der Strafbescheide haben die betroffenen Vereine die Möglichkeit, Fehlverhalten in ihren Reihen abzustellen.
Soweit der ZA nach § 52 Abs. 2 über eine Beschwerde gegen einen Bescheid eines Staffelleiters zu entscheiden hat, hat künftig die Beschwerde Erfolg, wenn der ZA nicht innerhalb von vier Wochen über sie entscheidet.
 
11)    Einspruch gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels (§ 51)
Die Möglichkeiten, Einspruch gegen die Spielwertung eines Meisterschaftsspiels einzulegen, sind künftig weitgehend ausgeschlossen. Insbesondere sind ab der neuen Saison Einsprüche wegen Beschaffenheit des Platzes sowie eines Regelverstoßes der Schiedsrichter nicht mehr statthaft. Der SOA ist der Ansicht, dass die zuständigen Gremien in der Praxis Schwierigkeiten mit der Abgrenzung „Tatsachenentscheidung/Regelverstoß“ und der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „offenkundig“, „schwerwiegend“ und „spielentscheidend“ haben. Außerdem haben falsche (aber auch nach bisherigem Recht nicht überprüfbare) Tatsachenentscheidungen von Schiedsrichtern oftmals weit gravierendere Auswirkungen als Regelverstöße von Schiedsrichtern. Schließlich können Einspruchsverfahren gerade zum Saisonende zu erheblichen praktischen Problemen führen, insbesondere weil für ein neu anzusetzendes Meisterschaftsspiel ein neuer Spieltermin gefunden werden muss; im schlimmsten Fall droht eine Verlegung oder Wiederholung der Deutschen Meisterschaften.
 
Künftig ist ein Einspruch gegen die Wertung eines Meisterschaftsspiels nur noch statthaft wegen eines Verstoßes gegen eine Bestimmung der SPO oder eine von den Verbänden gemäß § 4 Abs. 4 erlassene Bestimmung; insoweit wird klarstellend geregelt, dass ein Einspruch gegen Entscheidungen der Schiedsrichter unzulässig ist. Einsprüche sind damit praktisch nur noch wegen fehlender Spielberechtigung eines Spielers zulässig (Hinweis: bei fehlender Spielberechtigung kann der Staffelleiter/ZA nach § 20 aber auch von Amts wegen tätig werden).
 
12)    Mitteilungen in Textform
An zahlreichen Stellen in der SPO wird der Begriff „schriftlich“ durch den Begriff „Textform“ ersetzt, der sich an § 126 BGB anlehnt. Damit wird klargestellt, dass auch elektronische Mitteilungen den Vorgaben der SPO genügen.
 
 
Die komplette SPO DHB samt Anlagen wird noch im Juli auf www.hockey.de als Download verfügbar sein; die Textänderungen sind gelb markiert. Gleichzeitig arbeitet der SOA an einem Neudruck des bewährten handlichen Spielordnungsheftes im DIN A6-Format, das ab etwa Mitte August über den Sportverlag (Böblinger Straße 68/1. 71065 Sindelfingen, Telefax 07031/862801, E-Mail: buchservice@deutsche-tennis-zeitung.de) beziehbar sein wird.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 98 vom 1.7.2013

Rahmenterminplan für die Bundesligen im Spieljahr 2013/2014

Rahmenterminplan bleibt unverändert

Nachdem es im Leistungsportausschuss (LSA) des DHB wegen geänderter internationaler Termine (WL 4 Herren und EHL Herren/ECCC Damen) Überlegungen gegeben hat, entgegen der mit der » DHB-Mitteilung Sport Nr. 96 v. 20.12.2012 veröffentlichten Rahmentermine Bundesliga Feld 2013/2014 einen neuen Terminplan mit der Deutschen Meisterschaft nach der WM der Damen und Herren zu erstellen, haben Präsidium und Vorstand nach langen Beratungen und nach Abwägen der unterschiedlichen Aspekte entschieden, den im Dezember 2012 veröffentlichten Tahmenterminplan wie ursprünglich festgelegt zu belassen.

Frank Selzer

DHB-Sportausschuss

Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 97 vom 26.2.2013

Feldhockeysaison 2012/2013 der Bundesligen

Saisonteil 2013

 1. Der aktuelle offizielle Spielplan der Bundesligen Feld der laufenden Feldhockeysaison 2012/2013 ist im Internet veröffentlicht. Änderungen dieses Spielplans sind im gegenseitigen Einvernehmen der betroffenen Vereine noch bis zum 02. März 2013 möglich und bis dahin an den Terminkoordinator zu melden.  
 
2. Ich erinnere daran, dass es für den Saisonteil 2013 der laufenden Feldhockeysaison keine neue Spielermeldung gibt, dass es aber im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Saison die besondere Rückmeldemöglichkeit von Stammspielern gemäß § 21 Abs. 4 c) SPO DHB gibt, wenn bisherige Stammspieler nicht mehr in der höheren Spielklasse eingesetzt werden, sondern die sofortige Spielberechtigung in unteren Spielklassen erhalten sollen. Diese Rückmeldemöglichkeit gilt nicht nur für die Bundesligen, sondern für alle Spielklassen im DHB.
 
3. Ich erinnere daran, dass Spieler, die während der Hallenhockeysaison für einen anderen Verein spielberechtigt waren, einen neue Spielberechtigung benötigen, wenn sie wieder für den Verein auf dem Feld an Meisterschaftsspielen teilnehmen wollen, für den sie bereits im Saisonteil 2012 der laufenden Feldhockeysaison gespielt haben. Auch diese Bestimmung gilt nicht nur für die Bundesligen, sondern auch für alle übrigen Spielklassen im DHB.
Frank Selzer
Sportausschuss DHB

DHB - Jugend • Nr. 50 vom 1.2.2013

Einladung zum Bundesjugendtag 2013

Der Bundesjugendtag 2013 findet am 16. und 17. März 2013 in Hannover / Niedersachsen statt; Tagungsort ist das ANDOR Hotel Plaza, Fernroder Str. 9, 30161 Hannover.
Nähere Einzelheiten über das Hotel sind unter www.Hotel-Plaza-Hannover.de nachzuschauen.

Mit der folgend aufgeführten Tagesordnung sind alle Jugendwarte und Mädchenwartinnen unserer Vereine und Verbände herzlich eingeladen.

Ich bitte die Verbände und Vereine, ihre Anmeldungen zum Bundesjugendtag schnellstmöglich per Fax oder E-Mail an das DHB-Jugendsekretariat zu senden.
E-Mail: jugend@deutscher-hockey-bund.de , Fax: 02161-30772-20

Angaben zur Hotelreservierung und alle weiteren Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf des Bundesjugendtages werden Ihnen zum Download auf der Internetseite des DHB (www.hockey.de) unter Sport > Jugendhockey > Bundesjugendtag zur Verfügung gestellt.
Ebenso werden dort die Anträge und Vorlagen zum Bundesjugendtag veröffentlicht.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Eröffnung des Bundesjugendtages 2013
2. Feststellung der Anwesenheit und Stimmrechte
3. Ehrungen
4. Berichte des Bundesjugendwartes und der Mitglieder des Bundesjugendvorstands, sowie Aussprache über alle Berichte
5. Jahresrechnung 2012
6. Entlastung des Bundesjugendvorstands
7. Wahl des Bundesjugendvorstands
8. Verabschiedung des Haushalts 2013
9. Ergebnisse und Ziele der Beratungen des Arbeitskreises zur „Rostocker Erklärung“ des Bundesjugendtages 2011
10. Anträge
11. Schwerpunkte der Jugendarbeit für die kommenden Jahre
12. Fragen und Anregungen zur Spielordnung / Spielsystem / Vereinswechsel
13. Empfehlung Spielformen, Turnierorganisation und Regeln U8, U10, U12
14. Deutsche Meisterschaften Halle / Feld 2013/2014
15. Pokalwettbewerbe Halle / Feld 2013
16. Statistik
17. Aussprache mit den anwesenden Präsidiumsmitgliedern
18. DHB Bundestag 2013 – Themen und Anträge
19. Auswertung des Bundesjugendtags und Festlegung des Termins und der Dauer des nächsten Bundesjugendtags 2015 (Rheinland-Pfalz/Saar).

 

Mit freundlichen Grüßen,
 
Wolfgang Hillmann
Bundesjugendwart.


DHB - Schiedsrichter • Nr. 39 vom 6.8.2013

Einführung Versuchsregel: Spielen des Balls über Schulterhöhe

für den Geltungsbereich der Bundesligen zum Beginn der Feldsaison 2013/14

Während der „World League Turniere (Runde 3) hat die FIH im Rahmen ihrer spezifischen Turnierregularien eine Versuchsregel getestet, die das „Spielen mit dem Schläger über der Schulter“ legitimiert. In der Nachbereitung dieser Turniere wurde eine offizielle Online-Umfrage mit allen beteiligten Trainern, Schiedsrichtern und Turnieroffiziellen durchgeführt, um ein Meinungsbild in Bezug auf diesen Versuch zu bekommen. Das feedback aller Beteiligten war durchweg positiv, so dass der internationale Hockeyverband beschlossen hat, mit dieser Regel auch bei der World League Runde 4 in Tucuman (Damen 12/2013) und Delhi (Herren 01/2014), sowie bei der bevorstehenden Weltmeisterschaft in Den Haag (06/2014) zu spielen. Des Weiteren hat die FIH den Kontinentalverbänden empfohlen, diese Regel bei den jeweiligen Qualifikationsturnieren für die WM einzusetzen. Auf diese Veröffentlichung hat die EHF reagiert, in dem sie diese Regel als verbindlich für die Europameisterschaft in Boom (Belgien) betrachtet.

Aus diesem Grund hat das Präsidium, auf Empfehlung des Schiedsrichter- und Regelausschusses (SRA), beschlossen, diese neue Regelung in der kommenden Spielsaison 2013/14 in allen Bundesligen als Versuchsregel einzuführen. In den höchsten Spielklassen des DHB wird dieser Versuch problemlos technisch umzusetzen sein und Top- Hockey somit weiter an Attraktivität gewinnen. Der SRA ist immer bestrebt, das nationale Regelwerk der Entwicklung des internationalen Hockeyverbandes anzupassen, um auch den Nationalspielern eine optimale Vorbereitung für die entsprechenden Weltturniere zu ermöglichen.

Im Detail bedeutet die Änderung, dass § 9.7 um folgenden DHB-Zusatz erweitert wird:

DHB-Versuchsregel für die Bundesligen: Spieler dürfen den Ball über Schulterhöhe spielen, sofern dies nicht gefährlich ist, oder zu gefährlichem Spiel führt. Es ist verboten den Ball absichtlich über Schulterhöhe, außer bei einem Torschuss über eine weite Distanz, zu schlagen.“

Diese Regel erlaubt den Spielern, immer unter dem Aspekt der Gefährlichkeit ein Stoppen, Ablenken und auch ein Schlagen des Balles über der Schulterhöhe. Außer bei einem Torschuss ist ein direkter absichtlicher Schlag in der Luft über eine große Entfernung verboten. Eine Klarstellung wird den Schiedsrichtern im jährlichen Briefing erläutert.

Im Rückblick auf die einjährige Testperiode werden wir auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse die Umsetzung der Versuchsregel bewerten und darüber entscheiden, diese gegebenenfalls auch in den Spielklassen der Landesverbände und Jugend einzuführen.

Mönchengladbach, 05. August 2013

Christian Blasch

Ressort Regelwerk (SRA)


DHB - Schiedsrichter • Nr. 38 vom 6.8.2013

Regeländerungen zur Hallenhockeysaison 2013/14

Sowie die Einführung einer Versuchsregel für den Geltungsbereich der Bundesligen

Das Thema „Regeländerungen im Hallenhockey“ hat in den letzten Monaten innerhalb der Hockeyfamilie immer wieder Grund für Diskussionen geboten. Gerüchte, wie das bevorstehende „Brettlegeverbot“, machten schnell die Runde und führten zum Teil zu großen Unverständnis bei vielen aktiven Hockeyspielern. Aus diesem Grund hat der internationale Hockeyverband (FIH) im März dieses Jahres eine „Indoor-Taskforce“ ins Leben gerufen, die sich mit allen Belangen des Hallenhockeys intensiv beschäftigen soll. Das gesamte „Hockeykonzept“ wurde in den letzten Wochen vom Executive Board auf den „Prüfstand“ gestellt, da der Hockeysport beim IOC in die Kategorie „D“ abgestuft wurde und somit ein deutlicher Handlungsbedarf bei der Sportvermarktung entstanden ist. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung will man sich künftig nur noch auf das bereits bekannte olympische Hockeyformat „Elf gegen Elf“ und das sogenannte „Hockey 5‘s“ konzentrieren. „Hockey 5’s“ soll insbesondere in Ländern, in denen Hockey bislang kaum oder gar nicht gespielt wird, als Feld- und Hallensportart vorangetrieben werden.

 

Infolge dieser Strategieänderung hat die FIH die Anzahl der Spieler in der Halle von bisher 6 Spielern auf 5 Spieler reduziert. Sowohl die Hallenhockey- Europameisterschaft 2014 in Wien, als auch die Hallen-Weltmeisterschaft 2015 in Leipzig werden bereits mit reduzierter Spieleranzahl gespielt.

 

Auch wenn die letzte Hallenendrunde in Berlin gezeigt hat, dass es sich beim Hallenhockey in Deutschland um eine sehr attraktive, athletische und offensive Sportart auf höchstem Niveau handeln kann, sollte man immer neue Ideen und Konzepte zur Optimierung des Sports diskutieren und verfolgen und Chancen zur besseren Vermarktungsmöglichkeiten nutzen. Viele Hallenhockeyspiele zeichneten sich in der Vergangenheit, aufgrund eines sehr defensiven Spielsystems der Mannschaften und der dadurch verursachten vielen zahlreichen und bewegungslosen Situationen insbesondere an den Banden, durch fehlende Attraktivität und „Torarmut“ aus. Ausgelöst wurde dies meist durch mangelnden Platz für die Spieler in der Halle.

 

Nirgendwo wird Hallenhockey so intensiv und professionell betrieben wie in Deutschland, so dass der DHB in Bezug auf das Regelwerk eine Vorreiterrolle übernehmen sollte. Aus diesem Grund hat das Präsidium, auf Empfehlung des Schiedsrichter- und Regelausschusses (SRA), beschlossen, in der kommenden Spielsaison 2013/14 in allen Bundesligen die Spielerreduzierung als verbindliche Versuchsregel einzuführen. Die Anzahl der zulässigen Spieler im Kader pro Mannschaft soll – mit Blick auf die zu erwartende Intensivierung des Spiels – mit 12 Spielern vorerst unverändert bleiben. Natürlich ist sich der SRA durchaus darüber bewusst, dass diese Änderung in Bezug auf Taktik und Athletik sehr große Auswirkungen haben wird. Gleichwohl wollen wir die Regeländerung aber dazu nutzen, um Hallenhockey durch mehr individuellen Raum für technisch versierte Spieler, attraktiver zu gestalten.

 

Nach Ende der Hallensaison 2013/14 wird auf Basis der gewonnen Erkenntnisse und feedbacks der Bundesligavereine eine entsprechende Rückmeldung über die Auswirkungen für das Hallenhockey an die FIH gegeben. Des Weiteren muss dann bewertet und entschieden werden, inwiefern eine Übernahme der Versuchsregel in die Spielklassen der Landesverbände und Jugend Sinn ergibt.

Im Sinne der weiteren Angleichung von Hallen- und Feldhockey wurden auf Basis des internationalen Regelwerkes zum 1. November 2013 weitere Regeländerungen beschlossen. Der endgültige Regeltext liegt zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vor, so dass die entsprechenden Modifikationen an dieser Stelle nur „inhaltlich“ wiedergegeben werden können. Im Detail handelt es sich um folgende beschlossene Änderungen:

A.) Regel 2.3 f/g)

Gemäß DHB-Zusatz von Regel 2.3 g), wird für einen Torwartwechsel nur die Zeit angehalten, wenn dieser verletzt oder vom Spiel ausgeschlossen wird. Der schnelle Torwartwechsel im Rahmen des normalen Wechselprozedere, soll eine schnelle Überzahl für eine Mannschaft in Ballbesitz garantieren. Bisher musste der entsprechende Torwart ebenfalls in einem Bereich von 3 m an der Mittellinie das Spielfeld verlassen. Künftig darf er dies auch an der Bande in der Nähe der Grundlinie des von ihm zu verteidigenden Tores.

B.) Regel 6.5 a)

Die Ausführung eines Bully erfolgt in der Nähe der Stelle, an der sich der Ball im Moment der Spielunterbrechung befand, jedoch weiter als 9 m zur Grundlinie entfernt. Diese bestehende Formulierung wird analog zum Feldhockey um den Zusatz „…und nicht näher als 3 m zum Schusskreisrand.“ erweitert.

C.) Regel 11.6 h)

Aufgrund der Tatsache, dass die Schiedsrichter die Zeit für einen Torwartwechsel nicht anhalten müssen, entfällt die Verpflichtung einer Spielunterbrechung nach Paragraph 11.6. Da der Torwartwechsel bisher durch entsprechenden DHB-Zusatz geregelt wurde, handelt es sich hierbei eher um eine redaktionelle Änderung.

D.) Regel 13.2

Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs (Abschlag und Einschiebeball): e) Bisher mussten bei der Ausführung eines Freischlages die „Ausführung“ und das „Weiterspielen“ des Balls zwei voneinander getrennte Aktionen sein. Wie bereits auf dem Feld umgesetzt, ist dies ab kommender Saison nicht mehr erforderlich und der Freischlag darf direkt mit nur einer Bewegung gespielt werden.

f) Bisher musste sich der Ball nach Ausführung eines Freischlags mindestens 1 m fortbewegt haben, bevor er von einem Mitspieler des Ausführenden gespielt werden durfte. Dies ist – analog zum Feld - ab kommender Saison ebenfalls gestrichen.

E.) Regel 13.3 h)

Zu frühes Herauslaufen oder Betreten des Schusskreises bei der Ausführung einer Strafecke. In Anlehnung an die letzte Feldregeländerung darf eine „neu verhängte“ Strafecke, anders als eine Strafecke, die wiederholt wird, wieder mit bis zu 5 Feldspielern (in den Bundesligen mit bis zu 4 Feldspielern) verteidigt werden.

F.) Regel 14.2

Erneute Teilnahme von Spielern am Spiel nach Ablauf der Strafzeit. Bislang durfte ein auf Zeit vom Spiel ausgeschlossener Spieler nach Ablauf der Strafzeit sofort wieder das Feld betreten und am Spiel teilnehmen. Diese alte Regelung wurde ebenfalls den aktuellen Feldregularien angepasst, die eine Teilnahme erst wieder erlauben, wenn die Strafecke beendet oder eine weitere Strafecke verhängt worden ist.

G.) Änderungen der Richtlinien für persönliche Strafen - „gelb-rote“ Karte

Der Spielordnungsausschuss hat zum 1. August 2013 den früheren § 22 Abs. 4 SPO DHB, der die Folgen einer gelb-roten Karte für das laufende Spiel regelte, aufgehoben, weil es sich hier um eine Regel- und nicht um eine Spielordnungsfrage handele. Der SRA hat sich vor diesem Hintergrund entschieden, eine vergleichbare Regelung in das Regelwerk aufzunehmen, so dass sich inhaltlich nichts ändert: Wird einem Spieler die gelb-rote Karte gezeigt, bedeutet dies für den betroffenen Spieler nach wie vor einen Spielausschluss auf Dauer. Die betroffene Mannschaft darf sich allerdings weiterhin nach 15 Minuten (bei Spielen mit einer Spielzeit von weniger als 2x30 Minuten nach 10 Minuten) mit einem anderen Spieler komplettieren. Aufgrund der hohen körperlichen Belastung in der Halle und vor allem durch die Reduzierung der Spieler in den Bundesligen wird die aktuelle Handhabung in Bezug auf die Komplettierung beibehalten, auch wenn es eine vergleichbare Regelung im internationalen Hockey nicht gibt.

Mönchengladbach, 05. August 2013

Christian Blasch

Ressort Regelwerk (SRA)


 
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