Berlin

Offizielle Mitteilungen

BHV - Schiedsrichter • Nr. 83 vom 28.10.2019

Anpassung der Spesen für namentlich und vereinsmäßig angesetzte Schiedsrichter


Der SRA BHV hat in Abstimmung mit dem Präsidium eine Spesenanpassung zum 01.11.2019 vorgenommen.
Diese möchten wir Euch heute übermitteln. Die Vereine wurden in der letzten Jugend- und Sportwartesitzung darüber informiert, dass eine Anpassung noch vor Beginn der Hallensaison herauskommen wird.

Übersicht:

Spielaufwandsentschädigung ab 01.11.2019
                                    Feld      Halle
MA/KA und MB/KB         20,- €    15,- €
wJB/mJB                       25,- €    20,- €
wJA/mJA                       30,- €    20,- €
OLD/OLH                       35,- €    35,- €
vereinsmäßige Ansetzungen:
Erwachsene                   25,- €    15,- €
Jugend                          20,- €    10,- €

 


BHV - Schiedsrichter • Nr. 82 vom 28.8.2019

Schiedsrichterlehrgang zur Erlangung der Jugendschiedsrichterlizenz



Der Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA) des Berliner Hockey-Verbandes (BHV) bietet folgendes Seminar an:

Thema: Jugendschiedsrichterlizenzlehrgang (Theorie und Praxis)
Theorie: 30.+31.10.2019, jeweils 18:00 bis 21:00 Uhr
Ort: LSB-Sportschule Schöneberg, Priesterweg 4, 10829 Berlin
Praxis: 02.+03.11.2019 im Kölner Damm beim CfL (ganztägig)

 

Inhalte:
- Vermitteln der theoretischen Grundlagen der Schiedsrichtertechnik
- Überprüfung der Regelkenntnis
- Bei erfolgreichem Bestehen der Theorie und der anschließenden praktischen Prüfung Verleihung
einer Schiedsrichterlizenz

Zielgruppe:
Hockeyspielerinnen und Hockeyspieler, die eine Schiedsrichterlizenz erwerben möchten und anschließend bei Meisterschaftsspielen der Jugend angesetzt werden (Schwerpunktmäßig Jugendliche/ junge Erwachsene, Mindestalter 14 Jahre, Höchstalter 21 Jahre).
Eine Vorbereitung der Teilnehmer (Vermitteln von Regelgrundlagen) im Verein ist im Vorfeld erforderlich.

Kosten/Anmeldung:
Die Anmeldegebühr beträgt 30,- EUR und ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu entrichten. Teilnehmer ohne Anmeldung können nicht an dem Seminar teilnehmen.
In der Anmeldegebühr sind Ausbildungsmaterial, Pfeife und Karten inbegriffen.
Anmeldungen sind ausschließlich per E-Mail an die Geschäftsstelle des BHV (bhv@berlinhockey.de) zu richten.
WICHTIG: Über die Anmeldegebühr geht dem Verein eine Rechnung zu! Bitte auf keinen Fall die Gebühr ohne Erhalt einer Rechnung überweisen!

Anmeldeschluss ist der 18. Oktober 2019.

Hinweise:
Eine durchgehende Teilnahme (Theorie und Praxis) ist erforderlich, „Teilanmeldungen“ können nicht berücksichtigt werden. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, sodass der SRA sich vorbehält, in Abhängigkeit der Anmeldezahlen eine Quotierung nach Vereinen vorzunehmen.
Ansprechpartner für Fragen zum Seminar ist das Aus- und Fortbildungsressort im SRA (ausbildung@berlinhockey.de).

 


BHV - Schiedsrichter • Nr. 81 vom 28.8.2019

Schiedsrichterlehrgang zur Erlangung der Schiedsrichterlizenz


Der Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA) des Berliner Hockey-Verbandes (BHV) bietet folgendes Seminar an:

Thema: Schiedsrichterlizenzlehrgang (Theorie und Praxis)
Theorie: 23.+24.10.2019, jeweils 18:00 bis 21:00 Uhr
Ort: LSB-Sportschule Schöneberg, Priesterweg 4, 10829 Berlin
Praxis: 26.+27.10.2019 im Kölner Damm beim CfL (ganztägig)

Inhalte:
- Vermitteln der theoretischen Grundlagen der Schiedsrichtertechnik
- Überprüfung der Regelkenntnis
- Bei erfolgreichem Bestehen der Theorie und der anschließenden praktischen Prüfung Verleihung
einer Schiedsrichterlizenz

Zielgruppe:
Hockeyspielerinnen und Hockeyspieler, die eine Schiedsrichterlizenz erwerben möchten und anschließend bei Meisterschaftsspielen der Jugend angesetzt werden, Mindestalter: 16 Jahre.
Eine Vorbereitung der Teilnehmer (Vermitteln von Regelgrundlagen) im Verein ist im Vorfeld erforderlich.

Kosten/Anmeldung:
Die Anmeldegebühr beträgt 30,- EUR und ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu entrichten. Teilnehmer ohne Anmeldung können nicht an dem Seminar teilnehmen.
In der Anmeldegebühr sind Ausbildungsmaterial, Pfeife und Karten inbegriffen.
Anmeldungen sind ausschließlich per E-Mail an die Geschäftsstelle des BHV (bhv@berlinhockey.de) zu richten.
WICHTIG: Über die Anmeldegebühr geht dem Verein eine Rechnung zu! Bitte auf keinen Fall die Gebühr ohne Erhalt einer Rechnung überweisen!

Anmeldeschluss ist der 11. Oktober 2019.

Hinweise:
Eine durchgehende Teilnahme (Theorie und Praxis) ist erforderlich, „Teilanmeldungen“ können nicht berücksichtigt werden. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, sodass der SRA sich vorbehält, in Abhängigkeit der Anmeldezahlen eine Quotierung nach Vereinen vorzunehmen.
Ansprechpartner für Fragen zum Seminar ist das Aus- und Fortbildungsressort im SRA (ausbildung@berlinhockey.de).


BHV - Schiedsrichter • Nr. 80 vom 12.8.2019

Vereinsmäßige Schiedsrichteransetzungen Verbandsligen

(Feld 19/20 - Hinrunde)


Die Schiedsrichteransetzungen für die Hinrunde der Feldsaison 2019/20 der Verbandsligen sind erstellt und sind auf berlinhockey.de eingestellt. Die Hinweise zum Spielplan sind zu beachten.
Werden Spiele der Verbandsligen verlegt, ist im Rahmen des Verlegungsantrags auch der SRA zu benachrichtigen. Dieser entscheidet, wie mit der entsprechenden Schiedsrichteransetzung umgegangen wird, wobei im Regelfall die bisherige vereinsneutrale Ansetzung entfällt bzw. sich auf "selbst/selbst" ändert. Ich weise darauf hin, dass der antragstellende Verein neben dem SRA auch den Verein, dessen Schiedsrichter angesetzt sind, zu informieren hat.
Dieser Mitteilung ist eine erneute Übersicht aller Ansetzungen beigefügt. Ich bitte dabei zu beachten, dass diese bei Spielverlegungen nicht aktualisiert wird und ausschließlich die im Ergebnisdienst eingestellten Schiedsrichteransetzungen bindend sind.

» Ansetzungen Verbandsligen (PDF)

Vereinsneutral angesetzte Schiedsrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung von je 7,- EUR. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Fragen in Bezug auf Schiedsrichter, und damit auch auf die Ansetzungen in den Verbandsligen, bitte ich direkt an den SRA und nicht an die Geschäftsstelle zu richten.

René Pleißner
SR-Obmann BHV

 


BHV - Schiedsrichter • Nr. 79 vom 12.8.2019

Regeländerungen ab dem 01.08.2019

 

1. Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 15 Minuten, mit einer Pause von 2 Minuten zwischen dem ersten und zweiten Viertel sowie zwischen dem dritten und vierten Viertel. (da fehlte der Punkt) Die Halbzeitpause beträgt 10 Minuten.
(§17 SPO DHB)

 

2. Wird eine Strafecke verhängt, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten (um unter anderem den Verteidigern das Anlegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen und den Angreifern, sich für die Ausführung der Strafecke aufzustellen), bevor die Strafecke freigegeben wird. Sind beide Mannschaften zur Ausführung der Strafecke bereit, gibt der Schiedsrichter die Strafecke und somit das das Spiel durch einen Pfiff wieder frei. Der Ball muss im Anschluss unverzüglich hereingegeben werden. Die Schiedsrichter sollen dafür sorgen, dass sich beide Mannschaften so schnell wie möglich zur Ausführung der Strafecke aufstellen.
Bei einer Wiederholungsecke wird zwar die Spielzeit wieder angehalten, aber es gibt keine 40 Sekunden mehr für beide Mannschaften um sich aufzustellen. Dies hat dann so schnell wie möglich zu erfolgen (ohne sichtliche Verzögerungen).
Anmerkung: Bitte teilt der verteidigenden Mannschaft freundlich mit, wie viel Zeit noch übrig ist, bis die 40 Sekunden beendet sind. Zum Beispiel, noch 20 Sekunden, noch 10 Sekunden. Sind die 40 Sekunden um, dann weist die verteidigende Mannschaft freundlich darauf hin, dass dies doch bitte bei der nächsten Strafecke zügiger zu erfolgen hat. Sollte es der verteidigenden Mannschaft beim zweiten Mal immer noch nicht möglich sein die Zeit einzuhalten, bedarf es einer persönlichen Verwarnung (grüne Karte) für die Person, welche aus eurer Sichtweise für die Verzögerung verantwortlich ist. Ich bitte auch zu beachten, dass dies für die ausführende Mannschaft der Strafecke ebenfalls zutrifft.

Empfehlung
a.) Schiedsrichter 1 stoppt die Spielzeit.
b.) Schiedsrichter 2 stoppt die 40 Sekunden bei einer Strafecke, egal ob diese im eigenen Schusskreis
stattfindet oder im Schusskreis des Kollegen. Nach Ablauf der 40 Sekunden startet Schiedsrichter 2 das
Spiel durch einen Pfiff. Falls erforderlich kann nach 30 Sekunden bereits eine verbale Ankündigung über
die verbleibenden 10 Sekunden Vorbereitungszeit gegeben werden.
c.) wir empfehlen den Lizenzschiedsrichtern den Einsatz von Funkgeräten zur besseren Kommunikation.

 

3. Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der Spieler, der die Strafecke hereingibt, hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.
Anmerkung: Dies ist gerade für den Schiedsrichter gut zu erkennen und auch zu beobachten, der nicht für die Strafeckenausführung zuständig ist. Hier dann über Funk seinen Kollegen zur Unterbrechung der Strafecke auffordern (so, als würde die verteidigenden Mannschaft zu früh herauslaufen) und sich entsprechend austauschen. Dies bitte beachten, es kommt selten vor, aber es kommt vor und hat für die angreifende Mannschaft schon einen Nachteil, wenn der Strafeckenherausgeber ausgetauscht werden muss (Erfahrungswerte).

 

4. Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart mit Schutzausrüstung auf dem Spielfeld hat, oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt. Einer Mannschaft ist es nicht länger erlaubt mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwartes zu spielen.
Anmerkung: Entweder ein Torwart mit kompletter Schutzausrüstung, oder nur Feldspieler. Es geht nicht mehr, dass ein Feldspieler ein andersfarbiges Trikot anzieht und damit die Rechte eines Torhüters übernimmt.

 

5. Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen 7-m-Ball verhängt.
Anmerkung: Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften vor Ablauf der 40 Sekunden erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, können die Schiedsrichter das Spiel auch vor Ablauf der 40 Sekunden wieder freigeben.

 

6. Ein Freischlag für den Verteidiger, der für ein Vergehen innerhalb des Schusskreises verhängt wurde, kann an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden.
Anmerkung: Ansonsten gilt wie bisher §13.1 Absatz b: Ein Freischlag für die Verteidiger, der in einem Bereich von 15m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.

 

7. Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum: Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 5m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5m bewegt hat.
Anmerkung: Bitte hier auch beachten, dass der Verteidiger den angreifenden Spieler wirklich begleitet und sich nicht auf diesen zu bewegt. Ebenfalls darauf achten, dass die angreifende Mannschaft Abstand zum Ausführenden einhalten muss. Hier geht es nur um die Ausführung eines Freischlags was den Abstand betrifft. Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum, darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor der Ball sich 5m bewegt hat, hat sich nichts geändert und bleibt wie gehabt, dass der Ball erst 5m bewegt (nicht zwingend in eine Richtung) werden muss, damit dieser in den Schusskreis gespielt werden darf, oder vorher von einem Verteidiger berührt worden ist.


BHV - Schiedsrichter • Nr. 78 vom 29.4.2019

Vereinsmäßige Schiedsrichteransetzungen Verbandsligen

(Feld 18/19 - Rückrunde)

 

 

Die Schiedsrichteransetzungen für die Rückrunde der Feldsaison 2018/19 der Verbandsligen sind erstellt und sind auf berlinhockey.de eingestellt. Die Hinweise zum Spielplan sind zu beachten.

Werden Spiele der Verbandsligen verlegt, ist im Rahmen des Verlegungsantrags auch der SRA zu benachrichtigen. Dieser entscheidet, wie mit der entsprechenden Schiedsrichteransetzung umgegangen wird, wobei im Regelfall die bisherige vereinsneutrale Ansetzung entfällt bzw. sich auf "selbst/selbst" ändert. Ich weise darauf hin, dass der antragstellende Verein neben dem SRA auch den Verein, dessen Schiedsrichter angesetzt sind, zu informieren hat.

Dieser Mitteilung ist eine erneute Übersicht aller Ansetzungen beigefügt. Ich bitte dabei zu beachten, dass diese bei Spielverlegungen nicht aktualisiert wird und ausschließlich die im Ergebnisdienst eingestellten Schiedsrichteransetzungen bindend sind.

 

» Ansetzungen Verbandsligen (PDF)

 

Vereinsneutral angesetzte Schiedsrichter erhalten eine Aufwandsentschädigung von je 7,- EUR. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Fragen in Bezug auf Schiedsrichter, und damit auch auf die Ansetzungen in den Verbandsligen, bitte ich direkt an den SRA und nicht an die Geschäftsstelle zu richten.

 

René Pleißner

SR-Obmann BHV


BHV - Schiedsrichter • Nr. 76 vom 25.4.2019

Schiedsrichterlehrgang zur Erlangung der Schiedsrichterlizenz

 

Der Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA) des Berliner Hockey-Verbandes (BHV) bietet folgendes Seminar an:

 

Thema: Schiedsrichterlizenzlehrgang (Theorie und Praxis)
Datum: Mo 27./ Mi 29. Mai 2019, jeweils 18:00 bis 21:00 Uhr (Theorie)
Ort:27.05. LSB-Sportschule Schöneberg, Priesterweg 4, 10829 Berlin
29.05. Raum 48, Haus des Sports, LSB e.V. Jesse-Owens-Allee-2, 14053 Berlin
Datum: 30.05-01.06.2019, Praxis beim Engel und Völkers Cup beim TC Blau-Weiß (Praxis)


Inhalte:
- Vermitteln der theoretischen Grundlagen der Schiedsrichtertechnik
- Überprüfung der Regelkenntnis
- Bei erfolgreichem Bestehen der Theorie und der anschließenden praktischen Prüfung Verleihung

  einer Schiedsrichterlizenz


Zielgruppe:
Hockeyspielerinnen und Hockeyspieler, die eine Schiedsrichterlizenz erwerben möchten und anschließend bei Meisterschaftsspielen der Jugend angesetzt werden (Schwerpunktmäßig Jugendliche/ junge Erwachsene, Mindestalter 14 Jahre, Höchstalter 21 Jahre).
Eine Vorbereitung der Teilnehmer (Vermitteln von Regelgrundlagen) im Verein ist im Vorfeld erforderlich.


Kosten/Anmeldung:
Die Anmeldegebühr beträgt 30,- EUR und ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu entrichten. Teilnehmer ohne Anmeldung können nicht an dem Seminar teilnehmen.
In der Anmeldegebühr sind Ausbildungsmaterial, Pfeife und Karten inbegriffen.
Anmeldungen sind ausschließlich per E-Mail an die Geschäftsstelle des BHV (bhv@berlinhockey.de) zu richten.
WICHTIG: Über die Anmeldegebühr geht dem Verein eine Rechnung zu! Bitte auf keinen Fall die Gebühr ohne Erhalt einer Rechnung überweisen!


Anmeldeschluss ist der 17. Mai 2019.


Hinweise:

Eine durchgehende Teilnahme (Theorie und Praxis) ist erforderlich, „Teilanmeldungen“ können nicht berücksichtigt werden. Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung, sodass der SRA sich vorbehält, in Abhängigkeit der Anmeldezahlen eine Quotierung nach Vereinen vorzunehmen.
Ansprechpartner für Fragen zum Seminar ist das Aus- und Fortbildungsressort im SRA (ausbildung@berlinhockey.de).
 

 


BHV - Schiedsrichter • Nr. 75 vom 25.2.2019

Schiedsrichterteil für die C-Lizenz


Der Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA) des Berliner Hockey-Verbandes (BHV) bietet folgendes Seminar an:

Thema: Schiedsrichterteil für die Trainer C-Lizenz (zweitägig)
Datum:
03. + 04.04.2019 , jeweils 18:00 bis 21:00 Uhr

             oder eintägig am 18.05.2019, 10 -17 Uhr 
Ort: jeweils Sportschule des Landessportbund Berlin, Priesterweg 4, 10829 Berlin
Referent: Malik Schulze

 

Inhalte:
• zielgruppenorientierte Schulung der Hockeyregeln für Feld und Halle
• Überblick über die für Trainer relevanten Inhalte der Spielordnung
• Rolle des Schiedsrichters im Sport
• Einbeziehung der Schiedsrichterausbildung in den Trainingsbetrieb
• theoretische Überprüfung der Regelkenntnis

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle (angehenden) Übungsleiter, die die Trainer-C-Lizenz erwerben möchten.

Kosten/Anmeldung:
• Die Anmeldegebühr beträgt 20,- EUR und ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme zu entrichten. Es geht dem Verein eine Rechnung zu! Bitte nicht einfach überweisen!
• Teilnehmer ohne Anmeldung können nicht an dem Seminar teilnehmen.
• Anmeldungen sind ausschließlich per E-Mail an die Geschäftsstelle des BHV (bhv@berlinhockey.de) zu richten. Eine Anmeldungsbestätigung erfolgt grundsätzlich nicht.
• Mindestteilnehmerzahl: 5

Hinweise:
• Teilnehmer dieses Seminars erhalten den erforderlichen Nachweis zum „Schiedsrichterteil“ zur Erlangung der Trainer-C-Lizenz.
• Zur Erteilung der entsprechenden Bescheinigung ist die vollständige Teilnahme und das Bestehen der theoretischen Abschlussprüfung Voraussetzung.
• Eine Teilnahme an diesem Seminar führt nicht zur Erteilung einer Schiedsrichterlizenz.
• Ansprechpartner für Fragen zum Seminar ist das Aus- und Fortbildungsressort im SRA (ausbildung@berlinhockey.de).

 


BHV - Schiedsrichter • Nr. 74 vom 25.2.2019

Schiedsrichtermeldung / Abnahme Regeltest

 

Zum 15. März 2019 ist die jährliche Schiedsrichtermeldung der Vereine erforderlich. Von den zu meldenden Schiedsrichtern müssen 50% im Besitz einer Schiedsrichterlizenz sein. Die andere Hälfte muss durch das erfolgreiche Ablegen eines Regeltests zumindest eine Grundqualifikation nachgewiesen haben.

Der Schiedsrichter- und Regelausschuss (SRA) des BHV bietet daher folgende Termine für die Abnahme eines Regeltests an:

Montag, 04.03.2019 - Landesportbund Berlin (Jesse-Owens-Allee 2), Raum 48
Donnerstag, 14.03.2019 -Sportschule des LSB, Priesterweg Raum Cottbus

Beginn: 19.00 Uhr
Abgabe Regeltest: 19:30 Uhr

 

Hinweise:
1. Es ist eine verbindliche Anmeldung bis 13:00 Uhr an dem jeweiligen Abnahmetag per Mail an die Geschäftsstelle (bhv@berlinhockey.de) erforderlich. Die Anmeldegebühr beträgt 2,- EUR und wird unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme berechnet. Für die Vereine wird eine Gesamtrechnung erstellt (bitte nicht vor Erhalt der Rechnung überweisen).

 

2. Es steht jeweils nur eine begrenzte Teilnehmerkapazität zur Verfügung, so dass sich der SRA ggf. eine Quotierung nach Vereinen vorbehält.

 

3. Dieser Test führt nicht zur Erlangung einer Schiedsrichterlizenz, sondern ermöglicht bei Bestehen lediglich die Berechtigung für den Verein im Zuge der o.g. Schiedsrichtermeldung genannt zu werden.
 


 
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Bereich: Schiedsrichter
Jahr: 2019
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