Bayern

Offizielle Mitteilungen

BAY - Geschäftsstelle • Nr. 42 vom 6.10.2016

BHV Geschäftsstelle geschlossen

von Mittwoch,19.10. bis Montag, 24.10.16

In der Zeit von Mittwoch 19.10. bis Montag 24.10.2016 ist die Geschäftsstelle nicht besetzt.

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Christa Slaby
(Geschäftsstelle)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 41 vom 6.9.2016

BHV-Trainerausbilding 2017


Liebe Hockeyfreunde,

wir teilen Ihnen hier die Termine zur Trainerausbildung im BHV im kommenden Jahr mit und hoffen, dem Bedarf einigermaßen gerecht zu werden. Die Geschäftsstelle (Frau Slaby) nimmt ab sofort Anmeldungen entgegen, es gilt das „Müller-Prinzip“: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!
Die Anmeldung muss schriftlich enthalten: Name / Vorname / Geburtsdatum / Anschrift / E-Mail-Adresse
Außerdem müssen Teilnehmer am Prüfungslehrgang bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Ausarbeitung einer Trainingseinheit (max. 2 Seiten) mit einer Mannschaft ihrer Wahl einreichen sowie (falls nicht schon geschehen) zwei Passbilder, eine Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Ausbildung von 9 Lerneinheiten und ein Nachweis des Heimatvereins über die Durchführung von mindestens 20 Unterrichtseinheiten. Andernfalls kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erfolgen.
Sollten mehr Meldungen als Plätze vorliegen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der kompletten Anmeldeunterlagen, außerdem wird eine Warteliste eingerichtet.

Fortbildungslehrgang zur Scheinverlängerung (Teilnehmergebühr: 70 Euro)
Achtung: Trainerscheine, die 2017 auslaufen, müssen im Jahr 2017 verlängert werden
17.03. – 18.03.2017 ESV München (geplant)
18.03. – 19.03.2017 ESV München (geplant)

Einführungslehrgang Süd- und Nordbayern (Teilnehmergebühr: 170 Euro) – Block 1

* Lehrgang ist ausgebucht *
1. Teil: im Jahr 2016 absolviert
2. Teil: 24.03. – 26.03.2017 in der Sportschule Oberhaching

Einführungslehrgang Süd- und Nordbayern (Teilnehmergebühr 170 Euro) – Block 2
1. Teil: 10.03. – 12.03.2017 in der Sportschule Oberhaching
2. Teil: 2018

Einführungslehrgang Süd- und Nordbayern (Teilnehmergebühr 170 Euro) – Block 3
1. Teil: 27.10. – 29.10.2017 in der Sportschule Oberhaching
2. Teil: 2018

Prüfungslehrgang
(Teilnehmergebühr: 190 Euro)
* Lehrgang ist ausgebucht *

12.06. – 16.06.2017 in der Sportschule Oberhaching

B- Trainerausbildungslehrgang:
30.10. – 03.11.2017 in der Sportschule Oberhaching
Die Anmeldung erfolgt nach Veröffentlichung über den DHB!

Bei Absagen der eingeladenen Teilnehmer (egal ob begründet oder unbegründet) sehen wir uns gezwungen, die anfallende Ausfallgebühr, die uns von der Sportschule Oberhaching aufgerechnet wird, entsprechend in Rechnung zu stellen.
Außerdem müssen die Teilnehmer beim BLSV gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, so entstehen Mehrkosten in Höhe von € 60 pro Person und Tag, welche den Vereinen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Hermann Ellenbeck (Ref. f.d. Lehrwesen), i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)
 


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 40 vom 20.6.2016

BHV Geschäftsstelle wieder geöffnet

Die Geschäftsstelle des Bayerischen Hockey-Verbands ist ab sofort wieder normal geöffnet und zu erreichen.


Mo - Mi von 07:00 - 16:00 Uhr
Do von 07:00 - 15:30 Uhr
Fr von 07:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 089-15702-301
Fax: 089-15702-327
 

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Christa Slaby
(Geschäftsstelle)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 37 vom 24.5.2016

BHV Geschäftsstelle geschlossen

 

von Mittwoch, 08.06. bis Montag, 13.06.

Die Geschäftsstelle des Bayerischen Hockey-Verbands ist vom 08. Juni bis mindestens einschließlich 13. Juni geschlossen.
Eventuell muss die Geschäftsstelle darüber hinaus noch einige Tage länger geschlossen bleiben.
Wann die Geschäftsstelle wieder wie gewohnt geöffnet ist, werden wir an dieser Stelle veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Christa Slaby
(Geschäftsstelle)

 


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 36 vom 26.2.2016

BHV Geschäftsstelle geschlossen

von Mittwoch, 06.04. bis Mittwoch, 13.04.

Im April wird im gesamten Haus des Sports eine neue IT-Verkabelung verlegt.
Diese Arbeiten finden in der Geschäftsstelle voraussichtlich im Zeitraum 6. bis 13. April 2016 statt.
Da in diesem Zeitraum weder Telefon noch Internet / E-Mail zur Verfügung stehen werden, bleibt die BHV-Geschäftsstelle in diesem Zeitraum geschlossen.

Eventuell ist in den Tagen vor und nach diesem Zeitraum ebenfalls mit Einschränkungen und mit Verzögerungen zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Christa Slaby
(Geschäftsstelle)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 35 vom 5.2.2016

Ausstellung neuer Spielerpässe für die Jahrgänge 2002


Liebe Sportfreunde,

gemäß § 19 Absatz 7 der SpO DHB müssen Jugendpässe, die mit dem Ablauf des 1. Spieljahres der Altersklasse Knaben A oder Mädchen A ungültig werden, neu ausgestellt werden, außer wenn sie nach dem 1. Januar des vorausgegangenen Jahres ausgestellt wurden.

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass bereits in den Bezirksrunden die Spielerpässe auf ihre Gültigkeit hin kontrolliert werden. Zur Verdeutlichung der Gültigkeiten hier eine Übersicht, die anzeigt, nach welchem Datum die Spielerpässe für die einzelnen Jahrgänge ausgestellt sein müssen.

 

Jugendliche des Jahrgangs benötigen ab dieser
Feldsaison ein neues Foto
wenn die Spielberechtigung vor
diesem Termin erteilt wurde
2001 ab 01.04.2015 1. Januar 2014
2002 ab 01.04.2016 1. Januar 2015

 


Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum und nicht ab wann er für den Verein spielberechtigt war.


Bitte senden Sie den alten Jugendpass mit einem neuen Passbild (das Bild kann auch gerne per Mail in den Formaten JPG oder BMP als Anhang übersandt werden) an die Geschäftsstelle.

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Roger Zeißner (Jugendwart)             i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)


BAY - Geschäftsstelle • Nr. 34 vom 6.1.2016

BHV-Trainerausbildung 2016

München, 05.01.2016


Liebe Hockeyfreunde,
 

wir teilen Ihnen hier die Termine zur Trainerausbildung im BHV im kommenden Jahr mit und hoffen, dem Bedarf einigermaßen gerecht zu werden. Die Geschäftsstelle (Frau Slaby) nimmt ab sofort Anmeldungen entgegen, es gilt das „Müller-Prinzip“: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Die Anmeldung muss schriftlich enthalten:
Name / Vorname / Geburtsdatum / Anschrift / E-Mailadresse

Außerdem müssen Teilnehmer am Prüfungslehrgang bis spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn eine Ausarbeitung einer Trainingseinheit (max. 2 Seiten) mit einer Mannschaft ihrer Wahl einreichen sowie (falls nicht schon geschehen) zwei Passbilder, eine Bescheinigung über eine Erste-Hilfe-Ausbildung von 9 Lerneinheiten und ein Nachweis des Heimatvereins über die Durchführung von mindestens 20 Unterrichtseinheiten. Andernfalls kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erfolgen.


Sollten mehr Meldungen als Plätze vorliegen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der kompletten Anmeldeunterlagen; außerdem wird eine Warteliste eingerichtet.
Änderungen zur letzten Veröffentlichung (Herbst 2015) sind in Blau markiert.


Trainer C Fortbildung (Teilnehmergebühr: 70 Euro)
Achtung: Trainerscheine, die 2016 auslaufen, müssen im Jahr 2016 verlängert werden
26.02. – 27.02.2016 bei HLC Rot-Weiß München (reine Scheinverlängerung)
Freitag, 29.02.: 17 bis 21:30 Uhr - Samstag, 27.02.: 9 bis 13 Uhr.
Bereits angemeldedete Teilnehmer bitten wir, den neuen Termin zu bestätigen.


Trainer C Basislehrgang Süd- und Nordbayern (1. Block, Teilnehmergebühr: 170 Euro)
2. Teil: Im Jahr 2015 absolviert
1. Teil: 04.03. – 06.03.2016 in der Sportschule Oberhaching (hier werden die in 2015 anwesenden Teilnehmer bereits vorgemerkt)
Lehrgang bereits ausgebucht - nur noch Warteliste möglich.

 

Trainer C Basislehrgang Süd- und Nordbayern (2. Block, Teilnehmergebühr: 170 Euro)
1. Teil: 04.03. - 06.03.2016 in der Sportschule Oberhaching
2. Teil: 11.03. – 13.03.2016 in der Sportschule Oberhaching - dieser Teil ist bereits ausgebucht - nur noch Warteliste möglich.


Trainer C Basislehrgang Süd- und Nordbayern (3. Block, Teilnehmergebühr 170 Euro) – ab Jahrgänge 1999
1. Teil: 21.10. – 23.10.2016 in der Sportschule Oberhaching
2. Teil: Im März 2017
Die Prüfung kann 2017 absolviert werden. (Eine gesonderte Anmeldung zu gegebener Zeit ist erforderlich)


Trainer C Hauptlehrgang - Prüfungslehrgang (Teilnehmergebühr: 190 Euro)
16.05. – 20.05.2016 in der Sportschule Oberhaching
(Für Teilnehmer der Lehrgänge 1. und 2. Block)


B-Trainerlehrgang
31.10. – 04.11.2016 in der Sportschule Oberhaching
Zum ersten Mal findet ein B-Trainerlehrgang in Bayern statt. Die Ausschreibung erfolgt über den DHB.


Bei Absagen der eingeladenen Teilnehmer (egal ob begründet oder unbegründet) sehen wir uns gezwungen, die anfallende Ausfallgebühr, die uns von der Sportschule Oberhaching aufgerechnet wird, entsprechend in Rechnung zu stellen.
Außerdem müssen die Teilnehmer beim BLSV gemeldet sein. Ist dies nicht der Fall, so entstehen Mehrkosten in Höhe von 60,- Euro pro Person und Tag, welche den Vereinen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.


BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
gez. Hermann Ellenbeck i.A. (Ref. f.d. Lehrwesen)        i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)

 


BAY - Schiedsrichter • Nr. 18 vom 5.11.2016

Hallenregeln 2016/17

 

 

Liebe Hockeyfreunde in Bayern,

wir möchten an dieser Stelle auf die geänderten Regeln zur Hallensaison 2016/17 aufmerksam machen:

 

Zur besseren Übersicht zwei direkte Links zu den betreffenden Texten:

1. » Regeländerungen zur Halle 2016/17

2. » DHB Hallenregeln 2016/17

 

Diese können ebenfalls im Download-Bereich "Schiedsrichter" unserer Internseite betrachtet bzw. auf den eigenen Rechner geladen werden.

 

Peter Rein
(Schiedsrichterobmann BHV)

 


BAY - Schiedsrichter • Nr. 17 vom 5.10.2016

Schiedsrichterlehrgang 5. + 6. November 2016

 

Liebe Hockeyfreunde in Bayern,

 

am 05./06. November 2016 findet im Rahmen des TV48 Hallenturniers in Schwabach eine Schiedsrichterfortbildung für Erwachsene statt.
Ziel dieser Fortbildung ist der Erwerb der C-Lizenz (Oberligalizenz).

Laut Schiedsrichterordnung §3, 2. ist jeder Verein in Bayern verpflichtet, pro im Erwachsenenbereich gemeldeter Mannschaft, mindestens einen Schiedsrichter mit gültiger C-Lizenz zu haben, der dem SRA Bayern namentlich gemeldet werden muss (bzw. in der jeweiligen Schiedsrichterliste des Vereins aufgeführt ist).

Hier ein Beispiel:
"Hockey Club Musterstadt" (HCM) hat in der aktuellen Hallensaison 3 Herren- und 2 Damenmannschaften gemeldet; HCM müsste also mindestens 5 Schiedsrichter mit C Lizenz nachweisen; HCM hat aber nur 3 Schiedsrichter mit C Lizenz; somit fehlen dem HCM 2 Schiedsrichter mit C Lizenz; diese fehlenden Lizenzen könnte er aber im Rahmen der Fortbildung am 05./06.11. erlangen, wenn er 2 Schiedsrichter nach Schwabach schickt.

Dieser Lehrgang soll also allen Vereinen ermöglichen dieser Verpflichtung nachzukommen und daher ist diese Fortbildungsmaßnahme verpflichtend für alle Vereine, die bisher keine Schiedsrichter mit C Lizenz haben oder diese in nicht ausreichender Anzahl haben.

Die Fortbildungsmaßnahme soll die Teilnehmer darauf vorbereiten in Zukunft Oberligaspiele pfeifen zu können und auch bei Bayerischen Meisterschaften im Jugendbereich als Schiedsrichter zur Verfügung zu stehen.
Sie umfasst 3 Ausbildungseinheiten:
- Praxis (mind. 2 Spiele pfeifen)
- Theorie (ca. 3 Std. in 2 Einheiten)
- Regeltest
bitte folgende Dinge zum Lehrgang mitbringe:
Pfeife, Karten, Stift und Zettel, Stoppuhr, Hallenschuhe, grünes Schiri Trikot

Wir haben in Schwabach optimale Voraussetzungen für diese Maßnahme, da es mehr als 30 Spielen an 2 Tagen in 2 Hallen gibt und damit genug Möglichkeiten zur praktische und theoretische Ausbildung der Teilnehmer bestehen. Unser Ausbildungsteam aus erfahrenen Bundesliga und Regionalliga Schiedsrichtern steht das ganze Wochenende in ausreichender Anzahl zur Verfügung und hat das nötige Wissen und die Kompetenz, um die Teilnehmer zu schulen und die benötigten Regelkenntnissen zu vermitteln.

Die Ausbildung dauert einen Tag; die Teilnehmer können zwischen Samstag und Sonntag wählen.
Teilnehmer, die selbst als Spieler am Turnier teilnehmen, können allerdings nicht am selben Tag spielen und pfeifen, sondern müssen sich einen Tag aussuchen, um an der Fortbildung teilnehmen zu können.
Dies ist leider nicht anders möglich, um an den vorgegebenen Ausbildungseinheiten teilnehmen zu können.

 

Die Fortbildungsmaßnahme ist für die Teilnehmer und Vereine kostenlos.
Die Reisekosten müssen vom Verein/Teilnehmer selbst getragen werden.
Für Verpflegung Vorort (Essen und Getränke) ist gesorgt.

 

Anmeldungen bitte schriftlich an den BHV Schiedsrichterobmann Peter Rein
prein@musicline-radioforschung.de nur auf dem offiziellen "Anmeldeformular für Schiedsrichterlehrgang", welches auf der BHV Seite im Downloadbereich unter "Schiedsrichter & Regeln" zu finden ist. » Direkter Link zum Formular

Anmeldefrist: 31.10.16

 

Dies ist die letzte Fortbildungsmaßnahme für Schiedsrichter, von insgesamt 5 Maßnahmen, die wir in diesem Jahr im Rahmen unserer Ausbildungsinitiative "Bayern pfeift besser" durchführen werden. Die nächste Möglichkeit, um eine C Lizenz zu erwerben wird erst wieder in 2017 zur selben Zeit möglich sein.

Klares Ziel ist natürlich, dass wir in Bayern mehr gut ausgebildete Schiedsrichter brauchen, damit das Pfeifniveau steigt und wir in Zukunft wieder in der Lage sind Oberligaspiele namentlich anzusetzen.
Davon profitiert jeder Verein, der in der Oberliga spielt und auch teilweise in der Verbandsliga.
Das geht aber nur, wenn die Vereine dies auch unterstützen und diese Ausbildungsmaßnahme nicht als Strafe oder zusätzliche Belastung sehen, sondern als Chance, gemeinsam weiter voran zu bringen.

Der SRA Bayern kann das nur mit Hilfe und Unterstützung der einzelnen Vereine erreichen.
Also bitte suchen Sie in Ihrem Verein Teilnehmer, die bereit sind zu pfeifen und eine C Lizenz machen wollen.

Jeder Verein ist verpflichtet mindestens 1 Schiedsrichter für diese Maßnahme zu melden.
Alle Teilnehmer müssen eine gültige D Lizenz haben (es handelt sich um eine Fortbildung, keine Grundausbildung). Die Teilnehmer sollten sich auch bereits im Vorfeld mit den Hockeyregeln beschäftigt haben. Entsprechendes Informationsmaterial ist auf der BHV Seite im Downloadbereich unter "Schiedsrichter & Regeln" zu finden.

Die Einladung der Teilnehmer mit Übersendung des Spielplans und weiteren Informationen erfolgt unmittelbar nach Anmeldeschluss.
 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Rein
(BHV Schiedsrichterobmann M: 0160-328 76 75)


BAY - Schiedsrichter • Nr. 16 vom 21.9.2016

Neue Entschädigungen für Schiedsrichter

 

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass mit Beginn der Feldrunde 2016 / 17 neue Beträge in den Regionalligen für die Spiel-Aufwands-Entschädigungen (SPAE) gelten.
Diese sind vom Süddeutschen Hockey-Verband beschlossen worden.
 

45,- Euro pro Schiedsrichter in der 1. Regionalliga Herren (bisher 40,-)

40,- Euro pro Schiedsrichter in der Regionalliga Damen und der 2. Regionalliga Herren (bisher 35.-)

 

Diese sind auch in der aktuellen Kurzfassung der Feldregeln veröffentlicht.

Peter Rein
(Schiedsrichterobmann BHV)


BAY - Schiedsrichter • Nr. 15 vom 1.8.2016

Schiedsrichterlehrgang am 24. + 25.09.

 

Liebe Hockeyfreunde,

am Wochenende 24./25.09.16 finden in Nürnberg bei der HG Nürnberg und dem Nürnberger HTC die diesjährigen Zwischenrunden zur Bayerischen Meisterschaft der Mädchen B und Knaben B statt.

Der SRA des BHV und der Jugendausschuss des BHV haben beschlossen, dass im Rahmen dieser Zwischenrunden eine Schiedsrichterfortbildung stattfinden soll.

Jeder Verein in Bayern, der am aktiven Spielbetrieb teilnimmt und entweder Mannschaften im Erwachsenenbereich, oder im Jugendbereich (ab Mädchen A/Knaben A aufwärts) gemeldet hat ist aufgefordert für diese Schiedsrichterfortbildung mindestens 1 Schiedsrichter/in anzumelden.
Es handelt sich um Tageslehrgänge, also können die Schiedsrichter sowohl nur für den Samstag (24.09.), als auch nur für den Sonntag (25.09.) angemeldet werden.

Die genauen Zeiten für Beginn und Ende der jeweiligen Schiedsrichterfortbildungen werden noch bekannt gegeben, sobald die Spielzeiten veröffentlicht worden sind.

  • Jugendliche Schiedsrichter (unter 18 Jahre) können bei dieser Maßnahme eine J-Lizenz erhalten, um zukünftig Meisterschaftsspiele im Jugendbereich pfeifen zu dürfen.
  • Erwachsene Schiedsrichter (bis 23 Jahre) können bei dieser Maßnahme eine D-Lizenz erhalten, um zukünftig Meisterschaftsspiele im Erwachsenenbereich pfeifen zu dürfen.


Wir benötigen für diese Schiedsrichterfortbildung insgesamt 16 Schiedsrichter, die selbstverständlich nicht nur aus Nordbayern sein sollen, sondern aus ganz Bayern kommen können.

  • Schiedsrichter, die von Vereinen angemeldet werden, die selbst an der Zwischenrunde teilnehmen, müssen mit den Mannschaften anreisen, um die Fahrtkosten zu reduzieren.
  • Schiedsrichter, die von Vereinen kommen, die nicht an der Zwischenrunde teilnehmen dürfen mit Bahn oder PKW anreisen, aber es werden nur maximal die Kosten für das Bayernticket abgerechnet bzw. nach der Kilometerpauschale der offiziellen Schiedsrichterkosten Abrechnungstabelle (bei Anfahrt unter 50 km).
     

Da es sich um eine Schiedsrichterfortbildung handelt, erhalten die Schiedsrichter keine SPAE für die zu pfeifenden Spiele. Ich bitte aber die ausrichtenden Vereine (HGN und NHTC) für eine entsprechende, kostenfreie Verpflegung der Schiedsrichter zu sorgen.

Anmeldeschluss für diese Schiedsrichterfortbildung ist der 16.09.2016.
Anmeldungen bitte an den BHV Schiedsrichterobmann » Peter Rein (prein@musicline-radioforschung.de) schriftlich per E-Mail mit folgenden Angaben der zu meldenden Schiedsrichter
(Name, Geburtsdatum, Verein, Telefon/Handy Nummer und E-Mail Adresse)


Für Rückfragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung und wünsche in der Zwischenzeit Euch Allen erholsame Sommerferien.

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Peter Rein
(SR-Obmann)


BAY - Schiedsrichter • Nr. 14 vom 29.5.2016

Schiedsrichterlehrgang bei Münchner SC (28.06.)

 

Am Dienstag, den 28.06.2016 findet um 19 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang des SRA Bayern
in der Club-Gaststätte des Münchner SC statt (Eberwurzstr. 28, 80935 München).
 

Der Lehrgang ist mit Lizenzprüfung für Anfänger (D) bzw. für Lizenzverlängerung bereits bestehender SR Lizenzen.

  • Dauer: ca. 3 Stunden
  • Lehrgangskosten: keine
  • Unterlagen: Stift und Papier mitbringen
  • Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein
  • Anmeldefrist 24.06.16
  • Teilnehmeranzahl: maximal 60 Personen

Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für » Schiedsrichterlehrgang.xls) an » prein@musicline-radioforschung.de

Ohne vorherige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)!


gez. Peter Rein
BHV Schiedsrichterobmann


BAY - Schiedsrichter • Nr. 13 vom 10.5.2016

Schiedsrichterlehrgang bei HC Schweinfurt

 

Am Freitag, den 17.06.2016 findet um 19 Uhr ein offizieller Schiedsrichterlehrgang des SRA Bayern
in der Club-Gaststätte des HC Schweinfurt statt (Albin-Kitzinger-Straße 6, 97422 Schweinfurt).
 

Der Lehrgang ist mit Lizenzprüfung für Anfänger (D) bzw. für Lizenzverlängerung bereits bestehender SR Lizenzen.

  • Dauer: ca. 3 Stunden
  • Lehrgangskosten: keine
  • Unterlagen: Stift und Papier mitbringen
  • Voraussetzungen: Teilnehmer müssen vom Verein vorher schriftlich angemeldet worden sein
  • Anmeldefrist 14.06.16
  • Teilnehmeranzahl: maximal 50 Personen

Anmeldung bitte zentral über Vereinsleitung und Liste per E-Mail dem offizieller Anmeldeformular
(siehe Service: Downloads -> Schiedsrichter & Regeln -> Anmeldeformular für » Schiedsrichterlehrgang.xls) an prein@musicline-radioforschung.de

Ohne vorherige Anmeldung ist keine Teilnahme möglich (es gilt die Reihenfolge der Anmeldung)!
 

gez. Peter Rein
BHV Schiedsrichterobmann

 


BAY - Erwachsene Halle • Nr. 2 vom 13.12.2016

Abstiegsregelung OL Herren Halle 2016/17

in Verbindung mit § 20 Zusatzspielordnung Bayerischer Hockeyverband (ZSPO BHV)

 

Liebe Hockeyfreunde,

der Zuständige Ausschuss des Bayerischen Hockeyverbandes trifft in der Besetzung:
Roland Mathias - Vorsitzender - Würzburg
Robert Menschick - Beisitzer - Würzburg
Hans Öckler - Beisitzer - München
die nachfolgende

Entscheidung

Aus der Bayerischen Oberliga Herren Halle Saison 2016 / 2017 steigen im Höchstfall zwei Mannschaften in ihre jeweilige Verbandsliga ab.

Sachverhalt

Nachdem aus der 2. Regionalliga Süd Herren Halle Gruppe Ost, in diesem Jahr drei Mannschaften absteigen, könnte es passieren, dass diese drei Mannschaften Bayerische Vereine sind.
Nachdem in der ZSPO BHV zur Zeit noch nicht klar geregelt ist, wie sich die Abstiegssituation dann in der Oberliga Herren Halle auswirkt, wenn von oben drei Vereine kommen, hat der Zuständige Ausschuss die Abstiegsregelung für diese Saison mit höchstens zwei Absteigern festgelegt.
Dies wird aber nur wirksam wenn, wenn es zum Abstieg von drei Bayerischen Vereinen aus der 2. RL Herren Süd Halle Gruppe Ost kommt. In jedem anderen Fall greift § 20 Abs. 3 ZSPO BHV.


Begründung

Der Zuständige Ausschuss vertritt die Meinung, dass, wenn von sechs Mannschaften mehr als zwei Mannschaften absteigen müssten, dies sportlich nicht vertretbar ist.
Der Bayerische Hockeyverband wird den § 20 ZSPO BHV dementsprechend überarbeiten.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung des Zuständigen Ausschusses des Bayerischen Hockeyverbandes steht den Betroffenen gemäß § 25 ZSPO BHV der Einspruch beim Verbandsschiedsgericht zu.
Über die Form und Frist von Einsprüchen verweisen wir auf die SGO DHB § 4.
 

BAYERISCHER HOCKEY–VERBAND
f.d. Zuständigen Ausschuss
gez. Roland Mathias, gez. Robert Menschick gez. Hans Öckler,  i.A. Christa Slaby (Geschäftsstelle)
 


BAY - Jugend Feld • Nr. 4 vom 28.6.2016

Termin Bayerische Jugendmeisterschaften wJA


Liebe Sportfreunde,

aufgrund der Abstellung einer Spielerin an den DHB muss die Bayersiche Meisterschaft auf Antrag des Münchner SC verlegt werden.


Neuer Termin ist somit das Wochenende 17./18.09.16.

Davon ist ausdrücklich auch nur die wJA und nicht die mJA betroffen. Die mJA spielt die Bayerische Meisterschaft wie geplant am 23./24.07.


Ich bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die zuständigen Trainer und Betreuer.

 

Mit sportlichen Grüßen

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Roger Zeißner
(Jugendwart)

 


BAY - Jugend Feld • Nr. 3 vom 23.6.2016

Neue Termine Bayerische Jugendmeisterschaften

 

Liebe Sportfreunde,

aufgrund des Ausscheidens beider D3-Kader bei der Länderpokal-Vorrunde wird das Wochenende 01./02.10.16 frei.
Um die angespannte Terminsituation direkt nach den Sommerferien zu entspannen, wird daher die Bayerische Meisterschaft der U14 (Mädchen A und Knaben A) vom 17./18.09. auf den 01./02.10.16 verlegt.
Aufgrund von Spielerinnenabstellungen an den DHB ist eine Verlegung der ByM der Weiblichen Jugend A auf den 17./18.09.16 wahrscheinlich.


Ich bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die zuständigen Trainer und Betreuer.

Alle Termine finden sich im Download-Ordner unter "Sonstiges" - oder hier: » Offizielles Anschreiben vom 23.06.16

Mit sportlichen Grüßen

BAYERISCHER HOCKEY-VERBAND
Roger Zeißner
(Jugendwart)


SHV - Mitteilungen • Nr. 68 vom 25.5.2016

Süddeutsche Meisterschaften Halle 2017 - Ausrichter komplett

Die Ausrichter der Süddeutschen Meisterschaft in der Halle lauten wie folgt:

Wochenende 11. / 12. Februar 2017
Weibliche Altersklassen:
Mädchen A               TEC Darmstadt
Weibliche Jugend B   Rüsselsheimer RK
Weibliche Jugend A   Bietigheimer HTC

 

Wochenende 18. / 19. Februar 2017
Männliche Altersklassen:

Knaben A                   TSV Schott Mainz
Männliche Jugend B   HC Schweinfurt
Männliche Jugend A   Dürkheimer HC


Oliver Sobotta
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 67 vom 13.5.2016

Süddeutsche Meisterschaften Halle 2017 - Ausrichter

Die Ausrichter der Süddeutschen Meisterschaft in der Halle lauten wie folgt:

Wochenende 11. / 12. Februar 2017
Weibliche Altersklassen:
Mädchen A               TEC Darmstadt
Weibliche Jugend B   Rüsselsheimer RK
Weibliche Jugend A   Bietigheimer HTC

 

Wochenende 18. / 19. Februar 2017
Männliche Altersklassen:
Männliche Jugend B   HC Schweinfurt
Männliche Jugend A   Dürkheimer HC

Für die Süddeutsche Meisterschaft der Knaben A wird noch ein Ausrichter gesucht.

Oliver Sobotta
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 66 vom 6.4.2016

Neue ZA Mitglieder vom SHV Vorstand bestätigt

Nach dem Ausscheiden von Detlef Wönig (HBW) hat der Vorstand des SHV die neuen ZA-Mitglieder gem. § 2 Abs. 6 Satz 7 ZSPO SHV iVm. § 12 Abs. 2 Satzung SHV bestätigt.

 

Der ZA-SHV besteht jetzt aus:

Daniel Leunig (Vorsitzender)
Daniel Gruss (SHV Schiedsrichterkoordinator)
Roland Mathias (BHV)
Joachim Schäfer (HBW)
Jörg Schiller (HHV)
Friedel Dietrich (RPS)


Daniel Leunig
Sportwart Süddeutscher Hockey-Verband
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 65 vom 31.3.2016

Rahmenterminpläne Feld+Halle 16/17

Die neuen Rahmenterminpläne für Feld und Halle 2016-2017 sind Online und können bei den SHV-Downloads unter "Dokumente/Formulare  abgerufen werden.

» Dokumente/Formulare


SHV - Mitteilungen • Nr. 64 vom 23.3.2016

Protokoll Verbandstag 2016

Nachfolgend erhalten Sie das Protokoll des SHV-Verbandstag zum Download

» Protokoll Verbandstag


SHV - Mitteilungen • Nr. 63 vom 18.2.2016

Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2017


Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2017

Unter Hinweis auf die Anlage 1 der Zusatzspielordnung des Süddeutschen Hockey-Ver-bandes in der Fassung vom 19.04.2008 werden nachfolgend die Spielfolgen (für die Relegation) um den Aufstieg zur Regionalliga Süd Damen (Feld) bekannt gegeben:

 

01/02.07 2017

Spiel Nr. 1: Hockeyverband Baden-Württemberg - Bayerischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar

 

17/18.06 2017

Spiel Nr. 2: Hessischer Hockey-Verband – Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar
Schiedsrichter: Bayerischer Hockey-Verband

 

08/09.07.2017

Spiel Nr. 3: Bayerischer Hockey-Verband - Hockeyverband Baden-Württemberg
Schiedsrichter: Hessischer Hockey-Verband

 

24/25.06 2017

Spiel Nr. 4: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar - Hessischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockeyverband Baden-Württemberg

Die Aufstiegsspiele müssen am Samstag spätestens um 17:00 Uhr und am Sonntag spätestens um 13:00 Uhr beginnen.

Die bei den einzelnen Aufstiegsspielen anfallenden Schiedsrichterkosten werden in analoger Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB hälftig von den beiden jeweils beteiligten Vereinen getragen und müssen vor Ort sofort ausgeglichen werden. Ansonsten erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 SPO DHB keine Gewinn- und Kostenverteilung.

Sollte nach Beendigung der Aufstiegsspiele Nr. 3 und Nr. 4 eventuell Punkt- und Torgleichheit vorliegen, entscheidet nach § 24 SPO DHB ein Shoot-out-Wettbewerb.

 

Nachdem die jeweiligen aufstiegsberechtigten Vereine der einzelnen Landesverbände feststehen, werden die jeweiligen Heimvereine ihrerseits gebeten, dem Schiri-Obmann des eingeteilten Landesverbandes sowie der Damenwartin umgehend die mit dem Spielpartner festgelegten Anspielzeit, den Spielort und den Anfahrtsweg zum Spielort mitzuteilen.
Die Schiedsrichterwarte der Landeshockeyverbände werden gebeten, rechtzeitig die notwendigen Schiedsrichteransetzungen vorzunehmen und die jeweiligen Heimvereine, sowie die Damenwartin nach Bekanntgabe der Spielansetzungen entsprechend zu informieren.

Spätestens 30 Minuten nach dem Ende der einzelnen Aufstiegsspiele müssen die jeweiligen Heimvereine an die Telefonnummer 0176-54891204 einen Kurzspielbericht zur Veröffentlichung in der DHZ abgeben.

Die Spielberichtsbogen der einzelnen Aufstiegsspiele sind an Frau Manuela Wenk, Kleingründlacherstrasse 55, 90425 Nürnberg zu senden.

Alle Beteiligten werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Nürnberg, 18.02.2016
gez. Manuela Wenk
- Damenwartin -

 

Download » Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2017

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 62 vom 9.2.2016

Mitgliederversammlung SHV

S Ü D D E U T S C H E R H O C K E Y - V E R B A N D
 

Die Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes e.V. findet statt am


Samstag, 12. März 2016 um 10.30 Uhr im

Hotel Prinzregent (unter dem Kloster 1,67480 Edenkoben)


Tagesordnung :
1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
2. Ehrungen und Totengedenken
3. Berichte der Vorstandschaft, einschließlich Rechnungslegung; Aussprache
4. Kassenbericht für das Jahr 2015

  • Anhang SHV-Kasse-Jahresabschluss-2015
  • Anhang SHV-Kasse-Sachkonten-2015

5. Beschlussfassung über Rechnungslegung 2015
6. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2016

  • Anhang SHV-Kasse-Haushaltsplan-2016-2017

7. Anträge:

  • Antrag MannheimerHC-AenderungderRegionalligaGrundsätze
  • Antrag SHV-AntragRL-DamenundHerren
  • Antrag SHV-Schiedsrichter

8. Terminplanung Regionalligen Fortschreibung und Rahmentermine 2016/2017 (Halle/Feld)
9. Verschiedenes
10. Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung 2017


Gez. Michael Göring

 

Anträge:

» Antrag-MannheimerHC-AenderungderRegionalligaGrundsaetze

» SHV-AntragRL-DamenundHerren

» Antrag SHV-Schiedsrichter

Einladung als Download » hier

 

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 61 vom 30.1.2016

Auf-/Abstiegsregelung (SHV) Halle 2015-2016

Aufgrund der gegenwärtig eintreffenden zahlreichen Anfragen, möchte der Süddeutsche Hockey Verband über die Auf- und Abstiegsregelung in der Regionalliga Herren in der Hallensaison 2015-16 informieren:
In der 2. Regionalliga Gruppe Ost erhält die besserplatzierte Nicht-1b-Mannschaft, also entweder Ulm oder Böblingen das Aufstiegsrecht. Dies gilt selbst dann, wenn die betreffende Mannschaft gleichzeitig auf einem Abstiegsplatz stehen sollte.
Nimmt die Mannschaft ihr Aufstiegsrecht wahr, rück keine, der eigentlich geretteten Mannschaften auf den Abstiegsplatz nach, sondern es verbleibt dann bei einem Absteiger und in der Saison 2016-17 wird mit einer zusätzlichen Mannschaft in der 2. Regionalliga Ost gespielt.
Verzichtet die aufstiegsberechtigte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, so geht das Aufstiegsrecht nicht auf die schlechterplatzierte Mannschaft über. In diesem Fall reduziert sich die Anzahl der Absteiger aus der 1. Regionalliga der Herren. Befindet sich die verzichtende Mannschaft selbst auf einem Abstiegsplatz, dann steigt sie in die zugehörige Oberliga ab, wenn sie auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet. Ein Verbleib in der 2. Regionalliga Gruppe Ost ist bei einem Aufstiegsverzicht nur dann möglich, wenn die Mannschaft sich zuvor sportlich gerettet hat und auf einem Nichtabstiegsplatz steht.
Daniel Leunig (Sportwart SHV)


SHV - Mitteilungen • Nr. 60 vom 4.1.2016

Bewerbung (SHV) um die Ausrichtung einer SDM 2017

Bewerbungen für die Ausrichtung einer Süddeutschen Hallenhockeymeisterschaft der Jugend nimmt der Jugendwart des Süddeutschen Hockey-Verbandes (SHV) entgegen. Im März 2016 entscheidet der SHV über die schriftlich eingegangenen Bewerbungen und gibt die Ausrichtungsorte unverzüglich auf der Internetseite des SHV bekannt.

Alle Informationen über eine Bewerbung zum Ausfüllen »hier

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungschreiben als E-Mail an oliver.zeissner@arcor.de.

 

 


DHB - Vorstand • Nr. 86 vom 17.11.2016

DHB Bundestag 2017

20./21.05.2017 in Düsseldorf

Der Deutsche Hockey-Bund teilt fristgerecht (gem. §15 (1) der Satzung) mit, dass der 53. Ordentliche Bundestag am 20./21.05.2017 (Reservetermin 21.05.2017) in Düsseldorf stattfinden wird. Anträge (gem. §15 (4) der Satzung) zum Bundestag müssen spätestens bis zum 19. Februar 2017 schriftlich in der DHB Geschäftsstelle (Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, info@deutscher-hockey-bund.de) eingegangen sein.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 85 vom 22.9.2016

Einberufung der Bundesratssitzung

am 05.11.2016 in Köln

Die nächste Bundesratssitzung wird am 05.11.2016 von 09:00 – 13:30 Uhr in der DSHS Köln (Adresse: Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln - Institutsgebäude II / Senatssaal) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 04.06.2016
3. Ernennung des Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Finanzbericht Haushalt 2017
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen

    - Sport

    - Sportentwicklung

    - Jugend

    - Bildung und Wissenschaft

    - Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen

    - Finanzen und Recht

7. Stand Änderungen in der FIH – Vorschau FIH Kongress
8. Bericht Satzungskommission
9. Besetzung der Ausschüsse 2017
10. Bericht Kompetenzteam Internet Relaunch
11. Bericht aus dem Bundesausschuss
12. Verschiedenes
13. Nächste Sitzung

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 84 vom 29.4.2016

Ausschreibung Feld-Endrunde 2017 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 29.04.2016 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2017 der Damen und Herren für alle Mitgliedsvereine aus. Da der internationale Veranstaltungskalender für 2017 noch nicht finalisiert ist, kann die Endrunde zwischen dem 27./28. Mai und dem 22./23. Juli 2017 stattfinden. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können.

Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 13. Mai 2016 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen.

In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen sowie den Hintergründen zur variablen Terminierung der Veranstaltung. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2017 soll bereits im Sommer 2016 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM


DHB - Vorstand • Nr. 83 vom 21.4.2016

Einberufung der Bundesratssitzung

am 04.06.2016 in Mannheim

Die nächste Bundesratssitzung wird am 04.06.2016 von 8:15 – 11:15 Uhr in Mannheim (genaue Adresse folgt) stattfinden. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung, Protokoll der BR-Sitzung vom 21.11.2015 – Genehmigung
  2. Genehmigung TOP, Benennung Protokollführung
  3. Berichte und Stand der Projekte aus dem Präsidium
    - Präsident
    - Vizepräsident Kommunikation
    - Vizepräsidentin Leistungssport
    - Vizepräsident Sportentwicklung
    - Vizepräsidentin Jugend
    - Vizepräsident Wirtschaft und Recht
  4. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
  5. Bericht Bundesausschuss
  6. Genehmigung des Jahresabschlusses 2015
  7. Genehmigung des Haushaltsplans 2016
  8. Anträge
  9. Nächste Sitzungen
  10. Verschiedenes

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung endet am 28.04.2016.

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 

 


DHB - Vorstand • Nr. 82 vom 15.3.2016

Ausschreibung der Hallen-Endrunde 2017 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 15.03.2016 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Hallen-Endrunde 2017 der Damen und Herren (4./5. Februar) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 5. April 2016 an

fischer@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Hallen-Endrunde 2017 soll im Sommer präsentiert werden.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung (docx)


DHB - Sport • Nr. 146 vom 7.11.2016

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 25./26. März 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) tagt am 25./26. März 2017 in Köln, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Der SOA behandelt alle Anliegen, die ihm Mitglieder oder Gremien des DHB vortragen. Um eine ausreichende Vorbereitung der SOA-Mitglieder zu gewährleisten, sollten etwaige Anträge mit Begründung bis zum 18. März 2017 an meine E-Mail-Adresse c.deckenbrock@t-online.de gerichtet werden.

Ich bitte um Beachtung!

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA

 


DHB - Sport • Nr. 145 vom 3.11.2016

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

In der Hallenhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

1. In der 1. und 2. Bundesliga Herren sowie der Bundesliga Damen wird der elektronische Spielberichtsbogen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

2. Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:
• Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
• Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:
• ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
• unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
• sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
• nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

3. Die telefonische Ergebnismeldung an Gudrun Stry kann in allen Bundesligen entfallen, wenn das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wurde. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis zwingend an Gudrun Stry (0151-29 50 10 30) gemeldet werden muss. Trägt sie das Ergebnis im Ergebnisdienst ein, steht es auch automatisch im Spielbericht.

4. Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

5. Zur Vorbereitung auf die neue Saison müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (BLD), Harald P. Steckelbruck (1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 144 vom 29.9.2016

Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen

Veröffentlichung von Videomaterial im "Tauschportal" der Bundesligavereine im Internet

Die in der Offiziellen Mitteilung DHB-Sport Nr. 137 v. 30.05.2016 aufgeführte Möglichkeit, wonach im Internet Spielaufzeichnungen mit aufgenommenen Kommentaren und Aussagen zu Schiedsrichterleistungen durch diese Veröffentlichung seitens des Zuständigen Ausschusses der Tatbestand der Schiedsrichterbeleidung als erfüllt angesehen werden und gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO zur Folge haben könnte, wird ab sofort bis zum 30.03.2017 ausgesetzt und zum angegebenen Zeitpunkt neu formuliert werden.
Die Bundesligavereine haben damit derzeit bei Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen mit entsprechend auf der Tonspur aufgenommenen Kommentaren keine Sanktionen gemäß § 13 SGO zu befürchten, werden aber dennoch gebeten, Ihr Videopersonal darüber zu informieren, dass die Aufzeichnungen über das Tauschportal anderen Vereinen zugänglich und somit öffentlich gemacht werden könnten.

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 143 vom 23.9.2016

Erklärung zum Stichtag 1. November 2016

anlässlich der Feldhockey Bundesligaspiele im November 2016

In der laufenden Feldhockeysaison sind am 5. November noch Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren angesetzt.
Die Gültigkeit des Stichtags 1. November für die Beantragung einer Spielberechtigung wird durch diese Ausnahmeregelung nicht berührt; § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB gelten für einen Vereinswechsel unverändert.
Der 1. November behält also seine Verbindlichkeit als Stichtag so, als gäbe es die ausnahmsweise angesetzten BL-Feldspiele im November nicht.

Die in der laufenden Feldsaison bestehenden Spielberechtigungen der BL-Spielerinnen und BL-Spieler bleiben für die Teilnahme an den Feldhockey Bundesligaspielen im November auch bei einem ordnungsgemäß beantragten Vereinswechsel zum 1. November erhalten, sofern der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.

DHB Vorstand
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 142 vom 8.9.2016

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Ab Beginn der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

1. 1.Bundesliga Herren
In der 1. Bundesliga Herren wird der elektronische Spielberichtsbogen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind verteilt und auch im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:
• Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
• Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:
• ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
• unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
• sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
• nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die bisher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.
Die telefonische Ergebnismeldung an Gudrun Stry kann in der 1. BL Herren entfallen, wenn das Ergebnis einschl. Halbzeitstand eingetragen und nicht vergessen wurde. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen.
Es ist nicht erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an den Staffelleiter zu schicken.

2. Übrige Bundesligen
In den übrigen Bundesligen sind die Vereine verpflichtet, ihre Kaderlisten durch die Teamberechtigten selbst zu führen. Zusätzlich sollen sie, wie bisher nur in den beiden 1.Bundesligen geschehen, den elektronischen Spielberichtsbogen im Internet im oberen Teil (einschließlich der Spieler) ausfüllen, um ihn dann auszudrucken und dann wie einen Bogen auf Papier weiter per Hand zu bearbeiten.


Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 141 vom 6.9.2016

Änderung der SPO DHB mit sofortiger Wirkung

Ergänzende Bestimmung zur Durchführung eines Shoot-out

Der SOA hat mit Zustimmung des Präsidiums des DHB die SPO DHB mit sofortiger Wirkung die Regelung des § 24 Abs. 5 neu gefasst und an die internationalen Bestimmungen angeglichen. Insbesondere wird nun geregelt, dass ein Shoot-out zu wiederholen ist, wenn vor Freigabe des Shoot-Out durch die Schiedsrichter entweder der Angreifer mit der Ausführung eines Shoot-out beginnt oder der verteidigende Spieler die Torlinie überschreitet.

» zur DHB Spielordnung

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

 

 


DHB - Sport • Nr. 140 vom 11.7.2016

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2016/2017

Im Spieljahr 2016/2017 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 3 SPO DHB:

• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
• Uta Selzer, Bremen (Staffelleiterin BL Damen Halle u. 2.BL Damen Feld sowie Stv. Mitglied des ZA)
• Frank Selzer, Bremen (Vors. des ZA)
• Bernd Schuckmann, Oyten (Bundesligabeauftragter im DHB)
• Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA).

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).
 

 

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 139 vom 9.7.2016

Änderungen der SPO DHB zum 1.8.2016

Veröffentlichung der neuen Textfassung

Nachdem bereits mit der offiziellen

» Mitteilung Sport Nr. 138 vom 30.6.2016

die wesentlichen Änderungen der zum 1.8.2016 in Kraft tretenden SPO DHB vorgestellt worden sind, wird hiermit der Text der überarbeiteten Spielordnung veröffentlicht.

Änderungen sind gelb markiert.

» zur DHB Spielordnung

Außerdem sind die erläuternden Übersichten zu den Themen Sperre, Stammspielermeldung und NOC aktualisiert worden.

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

 


DHB - Sport • Nr. 138 vom 30.6.2016

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2016

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 16./17. April 2016 in Hamburg und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 5 DHB-Satzung bestätigt hat, treten diese einheitlich zum 1. August 2016 in Kraft. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Ausdehnung der Kompetenzen des Turnierausschusses analog zu internationalen Turnieren (§§ 3 Abs. 6 Satz 2, 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB)
Aus Anlass der Vorfälle bei der Hallen-DM 2016 hat der SOA festgestellt, dass die Hoheitsgewalt für das Zeigen von Karten und damit auch für die Verhängung von Zeitstrafen während des Spiels bei den Schiedsrichtern liegt. Daneben ist aber auch der Turnierleiter für den ordnungsgemäßen Ablauf bei einem Turnier verantwortlich. Seine Kompetenzen sind § 3 Abs. 6 Satz 2 und § 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB aufgeführt. Insbesondere kann er gegen Spieler, Betreuer und andere Personen, die durch ungebührliches Verhalten das Turnier stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Dies bedeutet auch, dass er etwa einen Betreuer während des laufenden Spiels von der Mannschaftsbank verweisen kann; in diesem Fall ist die Mannschaft aber – anders als bei einer Karte durch die Schiedsrichter – nicht verpflichtet, die Anzahl ihrer Spieler auf dem Platz zu reduzieren. Zudem ist bei Meisterschaftsturnieren der Ausrichter verpflichtet, Spieler und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verlangen der Schiedsrichter sowie bei Meisterschaftsturnieren auf Verlangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen. Um künftig flexibler reagieren zu können, soll die schon bislang bestehende Berechtigung des Turnierleiters durch eine Änderung der §§ 3 Abs. 6 Satz 2, 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB auf jedes Mitglied des Turnierausschusses erweitert werden. In diesem Zusammenhang ist zudem zu beachten, dass der Zuständige Ausschuss (ZA) bzw. der Turnierausschuss besonders grobe Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens, die von den Schiedsrichtern bei einem Meisterschaftsspiel nicht wahrgenommen worden sind, nachträglich sanktionieren kann.

 

2) Frist für die Beantragung einer Spielverlegung im Fall einer Spielerabstellung (§ 9 Abs. 2 SPO DHB)
Nach § 9 Abs. 2 SPO DHB darf ein Verein, der einen Erwachsenenspieler etwa für Länderspiele oder Lehrgänge des DHB abstellt, nicht gezwungen werden, an dem Tag der Abstellung oder, wenn es sich hierbei um einen Samstag oder einen Sonntag handelt, an dem betreffenden Wochenende Meisterschaftsspiele mit der Mannschaft auszutragen, deren Stammspieler der Spieler ist. Insoweit wird nun klargestellt, dass der Verein – wenn der Termin für ein Meisterschaftsspiel bereits festgelegt ist – sich auf diese Regelung nur berufen kann, wenn er innerhalb von drei Tagen nach der Nominierung des betreffenden Spielers beim zuständigen Staffelleiter die Verlegung des Meisterschaftsspiels beantragt. Dadurch soll im Interesse des Gegners möglichst zeitnah feststehen, ob das Spiel trotz der Abstellung ausgetragen wird.

 

3) Ergänzung der Erläuterungen zum Härtefall (Erläuterungen zu § 21 Abs. 7 SPO DHB)
Aufgrund einiger aktueller Sachverhalte wird in den Erläuterungen zu § 21 Abs. 7 klargestellt, dass ein Härtefallantrag nicht darauf gestützt werden kann, dass ein Verein schuldhaft die rechtzeitige Beantragung der Spielberechtigung versäumt hat. Die Erlangung einer Spielberechtigung im Wege einer Härtefallentscheidung ist allein möglich, wenn der Verein für den betroffenen Spielers aufgrund eines Umstands, der nach Ablauf des Wechselstichtags eingetreten ist, nicht rechtzeitig eine Spielberechtigung beantragen konnte.

 

4) Kompetenz des Turnierausschusses, Spielsperren bei offensichtlichem Irrtum der Schiedsrichter auf ein Spiel herabzusetzen (§ 23 Abs. 3 SPO DHB)
Ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel auf Dauer (rote Karte) vom Spiel ausgeschlossen wurde, ist gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 SPO DHB automatisch für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt. Bereits im vergangenen Jahr war die SPO mit der Neuregelung des § 23 Abs. 3 Satz 2 SPO DHB dahin gehend ergänzt worden, dass der ZA die Spielsperre bei einem offensichtlichen Wahrnehmungsfehler der Schiedsrichter auf ein Meisterschaftsspiel herabsetzen kann. Diese Befugnis ist auf absolute Ausnahmefälle beschränkt (Beispiel: rote Karte gegen den falschen Spieler, kein erkennbares Vergehen); ein Anspruch auf eine Entscheidung des ZA oder auf Herabsetzung der Spielsperre besteht auch im Fall eines Antrags eines Vereins nicht (vgl. zu näheren Einzelheiten Nr. 4 der Mitteilung DHB - Sport Nr. 120 vom 30.4.2015). Der SOA hat mit der Neuregelung des § 23 Abs. 3 Satz 3 SPO DHB die Kompetenz, die automatische Spielsperre im Fall eines offensichtlichen Wahrnehmungsfehlers der Schiedsrichter auf ein Meisterschaftsspiel herabzusetzen, nun auch dem Turnierausschuss eingeräumt. Der Turnierausschuss hat diese Befugnis indes nur, soweit diese Herabsetzung allein Auswirkung auf dieses Turnier hat. Das bedeutet, dass das Meisterschaftsspiel, für das der Spieler ohne die Herabsetzung gesperrt wäre, noch in das Turnier fallen muss. Ist dies nicht der Fall, entscheidet über die Herabsetzung ausschließlich der ZA.

 

5) Pflicht zur Entscheidung des ZA auch bei Nichtergreifung von Maßnahmen (§ 23 Abs. 10 SPO DHB)
Im Fall einer roten Karte kann der ZA je nach Einzelfall gemäß § 23 Abs. 4 SPO DHB diese Sperre auch erhöhen und weitere Maßnahmen gegen den Spieler gemäß § 13 SGO DHB treffen. Mit der Neuregelung des § 23 Abs. 10 Satz 2 SPO DHB wird der ZA – entsprechend der jetzt in den meisten Verbänden schon bestehenden Praxis – nun verpflichtet, den betroffenen Verein auch dann ausdrücklich zu informieren, wenn er keinen Anlass für eine Verlängerung der Sperre oder weitere Maßnahmen sieht und es damit bei der automatisch eintretenden Sperre von zwei Meisterschaftsspielen bleibt. Damit wird zugleich klargestellt, dass der ZA in seiner dreiköpfigen Besetzung bei jeder roten Karte sich mit dem Sachverhalt befassen und entscheiden muss, ob er eine Verlängerung der Sperre und/oder weitere Maßnahmen verhängen möchte oder nicht.

 

Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen wird in Kürze auf www.hockey.de als Download verfügbar sein; die Textänderungen werden in dieser Fassung gelb markiert.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
 

 


DHB - Sport • Nr. 137 vom 30.5.2016

Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen

Veröffentlichung von Videomaterial im „Tauschportal“ der Bundesligavereine im Internet

In den letzten Wochen wurde in zwei Fällen bekannt, dass private Gespräche des dafür zuständigen Personals von Bundesligavereinen bei der Videoaufzeichnung von Bundesligaspielen auf der Tonspur der Aufnahmen dadurch öffentlich wurden, dass dieses Material im „Tauschportal“ des Internets eingestellt und damit für alle Bundesligavereine zugänglich wurde. Dabei ist es zu Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens gemäß § 2 Abs. 1 SPO DHB dadurch gekommen, dass unsportliche Äußerungen übelster Art über die Schiedsrichter im Internet mithörbar waren. Durch diese Veröffentlichung im Internet über die Tonspur der Aufnahmen sieht der Zuständige Ausschuss den Tatbestand der Schiedsrichterbeleidigung als erfüllt an und weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er im Wiederholungsfalle gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO prüfen wird. Die Bundesligavereine werden gebeten, ihr Videopersonal entsprechend zu informieren, damit solche Beleidigungen unterbleiben und man berücksichtigt, dass Gespräche über die Tonspur der Aufnahmen im Internet mithörbar sind.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 

 

 

 


DHB - Sport • Nr. 136 vom 15.3.2016

Erprobung Elektronischer Spielbericht bei 1.BL Herren

Ergänzung zu § 32 Abs. 7 SPO DHB

Gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB kann der Spielberichtsbogen auch in elektronischer Form erstellt und ausgefüllt werden. Der jeweils zuständige Ausschuss kann weitere sachbezogene Regelungen treffen, was hiermit für die Bundesligen geschieht.

 

Eine Arbeitsgruppe im DHB hat in den letzten Monaten einen elektronischen Spielberichtsbogen für die Sportart Hockey konzipiert, vorbereitet und getestet. Die Einführung des Bogens soll in mehreren Teilschritten erfolgen und vorher erprobt werden.


In der 1. Bundesliga Herren werden dazu für die Fortsetzung der laufenden Feldhockeysaison ab 19.03.2016 folgende Schritte erprobt:

  • Aufrufen des Spielberichts im Internet
  • Ausfüllen des oberen Teils des Spielberichts (Spieler, Rückennummer, Tw/ETw, Mannschaftsführer, Trikotfarben) im Internet
  • Ausdrucken des im Internet ausgefüllten Spielberichts

 

Der Ausdruck des Spielberichts wird dann noch wie bisher weiter als Spielbericht in Papierform genutzt, weiter ausgefüllt, unterschrieben und dann an den zuständigen Staffelleiter geschickt.

Anmerkung: Sollte es noch nicht möglich sein, den Spielbericht durch beide Mannschaften am Platz/im Clubhaus im Internet auszufüllen und auszudrucken, sollte es zumindest die Heimmannschaft versuchen mit der Folge, dass der Gast alle notwendigen Angaben per Hand einträgt.

Die von der Erprobung betroffenen Vereine der 1. Bundesliga Herren wurden durch die Arbeitsgruppe per Mail vom 11.03.2016 informiert.

 

Die Eintragungen im Spielbericht werden durch „Teamberechtigte“ der Vereine vorgenommen, die für die entsprechenden Aufgaben im Internet dazu ermächtigt werden müssen. Dazu müssen die Vereine diese Personen kurzfristig an den zuständigen Staffelleiter Harald P. Steckelbruck melden.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 135 vom 8.3.2016

Rahmentermine der Bundesligen

für die Feldhockeysaison 2016/2017

1. BL der Damen und Herren:
(17./18.Sept.2016); (24./25.Sept.2016); (01./02.Okt.2016); (08./09.Okt.2016); (15.Okt.2016); (22.Okt.2016); (29./30.Okt.2016); (falls erforderlich, kann auch das Wochenende 05./06.Nov.2016 noch ein Spieltag werden)

Die Spieltage (15.Okt.2016) und (22.Okt.2016) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

Erster Feldhockey-Spieltag in 2017 ist das WE 01./02.Apr.2017.
Die weiteren Spieltage der Rückrunde einschließlich der Endrunden können erst angesetzt werden, wenn die Termine der FIH-World-League Semi-Finals für 2017 feststehen.

 

2. BL der Damen und Herren:
(10./11.Sept.2016); (17./18.Sept.2016); (24./25.Sept.2016); (01./02.Okt.2016); (08./09.Okt.2016); (15.Okt.2016); (22.Okt.2016); (29./30.Okt.2016);

Die Spieltage (15.Okt.2016) und (22.Okt.2016) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

Erster Feldhockey-Spieltag in 2017 ist das WE 01./02.Apr.2017.
Die weiteren Spieltage der Rückrunde können erst angesetzt werden, wenn die Termine der FIH-World-League Semi-Finals für 2017 feststehen.


Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator
 


DHB - Sport • Nr. 134 vom 2.3.2016

Wechselmöglichkeiten aus der 1. Bundesliga nach dem 19./20.3.2016

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Ergänzend zur Offiziellen Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 wird hiermit auf folgende Bestimmungen für geplante Vereinswechsel zum 01.04.2016 nach einem Einsatz in einem vorgezogenen Meisterschaftsspiel 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 hingewiesen.

 

1. Die vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 gehören zum Saisonteil 2016 der Feldhockeysaison 2015/2016. Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat dazu mit o.a. Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB Ausnahmeregelungen für die Spielberechtigung in diesen Bundesligen erlassen.

2. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen zum 01.04.2016 gemäß § 21 Abs. 1 SPO DHB nicht mehr in einen anderen Verein wechseln.

3. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 SPO DHB in einen Verein unterhalb der Bundesliga wechseln. In diesem Fall gilt der 19.03.2016 als Stichtag, so dass der Antrag auf eine neue Spielberechtigung vor Ablauf des ersten Monats nach diesem Stichtag (18.04.2016) beim zuständigen LHV eingegangen sein muss. In diesem Fall wird die neue Spielberechtigung nach einer Sperrfrist von 60 Tagen nach dem letzten Meisterschaftsspiel, also für den 19. oder 20.05.2016 erteilt. Eine Spielberechtigung für eine Mannschaft der 2. Bundesliga Damen oder Herren kann auf diesem Wege nicht erlangt werden.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 133 vom 16.2.2016

Spielberechtigung für die 1.Bundesliga Damen und Herren Feld 2015/2016 ab 19.03.2016

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Um den Bundesligavereinen, die über Ostern an EHF-Wettbewerben teilnehmen, eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen, werden einige Spiele der 1. Bundesliga Damen und Herren ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2016 ausgetragen, und zwar am 19. und 20. März 2016. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

 

Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache mit dem Zuständigen Ausschuss Jugend, dem Spielordnungsausschuss und dem Präsidium des DHB und mit deren Billigung folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2015/2016 beschlossen:

 

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1997, 1998 und 1999, die bereits eine Spielberechtigung für diesen Verein haben, dürfen ab 19.03.2016 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2016 den Verein wechseln, wenn sie im März 2016 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugend zu respektieren und gerade den betroffenen Spielerinnen und Spielern mit hoher Saisonbelastung (Turniere der DM im Hallenhockey im Februar sowie Zentrallehrgänge und Länderspielmaßnahmen im März) die notwendige Regenerationszeit zukommen zu lassen.

 

2. Jugendliche der Jahrgänge 1997, 1998 und 1999 dürfen nach Vereinswechsel ab 19.03.2016 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 19.03.2016 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 19.03. bis 31.03.2016 ist ausgeschlossen.

 

3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2015 der Feldhockeysaison 2015/2016 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 19.03.2016 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

 

4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 19.03.2016 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

 

5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2016 erfolgt.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 132 vom 1.2.2016

Endrunde 55. Deutsche Hallenhockey-Meisterschaft der Damen und Herren 2016

Termin: 06./07. Februar 2016

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: LBV Phönix 1903 e.V. und Deutsche Hockey Agentur

Austragungsort: Hansehalle Lübeck, An der Hansehalle 1, 23554 Lübeck, Tel: 0451-1225206

Turnierausschüsse:
Damen: Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Frank Lubrich (Ludwigshafen, Turnierleiter), Frank Selzer (Bremen), Dirk Möller (Berlin, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Angelika Köppen (TSV Riederich), Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Tim Meissner (Bietigheimer HTC), Mark Löffler (Mariendorfer HC)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Jens Brieschke (Steglitzer TK), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Johannes Berneth (TB Erlangen).

Turnierhotels:
Hotel Vier Jahreszeiten Lübeck, Bei der Lohmühle 27, 23554 Lübeck, Tel: 0451-480530
Holiday Inn Lübeck, Travemünder Allee 3, 23568 Lübeck, 0451-37060

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 140 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berlin (BHC) 312 km, Düsseldorf (DHC) 469 km, Köln (RWK) 481 km, Mannheim (MHC) 629 km (Höchstsumme), Mülheim (HTCU) 437 km

Spielplan

Samstag, 06. Februar 2016
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr Rot-Weiß Köln - Mannheimer HC
Halbfinale 2 14:15 Uhr Berliner HC - Düsseldorfer HC
Herren:
Halbfinale 1 16:30 Uhr Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
Halbfinale 2 18:45 Uhr Berliner HC - Rot-Weiß Köln

Sonntag, 01. Februar 2015
Endspiel Damen 11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 05.02.2016 um 20:30 Uhr im Turnierhotel Vier Jahreszeiten Lübeck

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Jugend • Nr. 53 vom 7.12.2016

Bundesjugendtag 2017 in Meerane

Der Bundesjugendvorstand des DHB gibt hiermit bekannt, dass sich der Veranstaltungsort des bereits angekündigten Bundesjugendtages (11.-12. März 2016) geändert hat. Wir werden im „Romantikhotel Schwanefeld“ in 08393 Meerane tagen.

Alle weiteren Informationen werden bald unter hockey.de —> Jugendhockey —> Bundesjugendtag zum Download auf der Sonderseite bereitgestellt. Auch das Anmeldeformular ist ab Januar 2017 dort zu finden.

Anträge zum Bundesjugendtag können gemäß § 5 Abs. 5 der Jugendordnung des DHB bis zum 10. Januar 2017 gestellt werden. 

Bitte richten Sie diese an das DHB Jugendsekretariat: Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach
E-Mail: huener@deutscher-hockey-bund.de oder Fax: 02161-30772-20
 
Mit freundlichen Grüßen
Marie Theres Gnauert

Bundesjugendwartin


DHB - Jugend • Nr. 52 vom 11.4.2016

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2016/17 benannt:
Marie-Theres Gnauert, Berlin

Anette Breucker, Stuttgart

Gabriele Schmitz, Köln

Als Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB wurde
Michael Steinmann, Borken benannt.

Mönchengladbach, den 11. April 2016
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


 
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