Stimmenverteilung beim BJT 2021
Auszüge aus der DHB Jugendordnung, §5 Bundesjugendtag:
(7) Bei einem BJT erhalten die Mitgliedsvereine mit bis zu 30 jugendlichen Mitgliedern im Sinne von § 1, die als spielberechtigt registriert und im Kalendervorjahr zum BJT das zehnte Lebensjahr vollendet haben, eine und für jede weiteren angefangenen 30 entsprechend als spielberechtigt registrierten jugendlichen Mitglieder eine weitere Stimme.
Die Landeshockeyverbände haben je zwei Stimmen und eine weitere Stimme, falls mindestens ein Jugendsprecher entsprechend § 7 Abs. 1 Buchst. d ihrem Verbandsjugendausschuss oder Verbandsvorstand angehört.
Die Mitglieder des BJV und der Jugendsekretär haben jeweils eine Stimme.
Maßgeblich für die Anzahl der Stimmen ist der entsprechende Mitgliederbestand am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorhergeht, in dem der BJT stattfindet.
» Stimmenverteilung der Vereine/LHVs
gemäß Mitgliederbestand zum 28.02.2021
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