West (WHV)

Offizielle Mitteilungen

WHV - Geschäftsstelle • Nr. 119 vom 13.11.2019

Änderungen ZA-Jugend

 

die Zusammensetzung des Zuständigen Ausschusses Jugend (ZA-Jugend) ändert sich wie folgt:

Christian Siebrecht übernimmt ab sofort die Aufgabe: Beisitzer (1. Ersatzmitglied)

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Vorsitzende ZA Jugend

Petra Münstermann


WHV - Geschäftsstelle • Nr. 118 vom 26.3.2019

Start der Heimspiele FIH Pro League

 

Liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,

die Danas und Honamas sind bisher mit Auswärtsspielen in die neue FIH Pro League gestartet. Bei den Danas gab es einen Sieg gegen Neuseeland, je ein Unentschieden gegen Australien und Argentinien
sowie eine Niederlage gegen China. Die Herren gewannen gegen Neuseeland sowie die Niederlande und verloren das Spiel gegen Australien. Am 24.04.2019 beginnen nun die Heimspiele im Sparkassenpark in Mönchengladbach und ab dem 22. Mai auf der Gerd-Wellen-Hockeyanlage in Krefeld.

Neben den bereits bestehenden Spielplänen des Erwachsenenbereichs erscheinen in Kürze die Jugendspielpläne des WHV. Alle Spielansetzungen des Erwachsenen- und des Jugendbereichs müssen bis zum 31.03.2019 gemeldet werden. Im Namen der ganzen deutschen Hockeyfamilie bitten wir, der DHB-Präsident und der WHV-Präsident, um weitestgehende Berücksichtigung der anstehenden Spiele bei der Planung, um vielen Hockeyfans einen Besuch dieser Events in Mönchengladbach und Krefeld zu ermöglichen.

Unterstützen Sie unsere Danas und Honamas. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen.

Wolfgang Hillmann

Deutscher Hockey-Bund e.V.
Präsident

 

Dr. Michael Timm

Westdeutscher Hockey-Verband e.V.

Präsident


WHV - Geschäftsstelle • Nr. 117 vom 27.2.2019

Zuständiger Ausschuss Jugend

 

Hiermit geben wir Änderungen in der Zusammensetzung des Zuständigen Aussschusses Jugend (ZA-Jugend) bekannt:

 

Direkt zum Zuständigen Ausschuss Jugend. 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

 

Vorsitzende ZA Jugend

Petra Münstermann

 


WHV - Geschäftsstelle • Nr. 116 vom 20.2.2019

Präsidium - Einladung Ordentlicher Verbandstag 2019

 
Samstag, 6. April 2019

Beginn: 10:00 Uhr

Ort: ETuF Essen, Freiherr-vom-Stein-Str. 204a, 45133 Essen

 

 

T A G E S O R D N U N G

TOP 1 Begrüßung

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters

TOP 3 Ehrungen

TOP 4 Reform der Bundesliga

TOP 5 Prüfung der Vollmachten, Feststellung der Stimmen

TOP 6 Berichte des Präsidiums und der Leiter der Ausschüsse

TOP 7 Bericht der Kassenprüfer

TOP 8 Entlastung des Präsidiums

TOP 9 Wahlen der Mitglieder des Präsidiums auf die Dauer von zwei Jahren:
Vizepräsident Finanzen, Vizepräsident Kommunikation, Vizepräsident Schiedsrichter,
Vorsitzender des Verbandsschiedsgerichts, zwei vom Vorsitzenden des
Verbandsschiedsgerichts benannte Beisitzer, darunter den stellvertretenden
Vorsitzenden und mindestens zwei Ersatzrichter des Verbandschiedsgerichts.

TOP 10 Festsetzung des Verbandsbeitrages und Verabschiedung des Etats

TOP 11 Anträge
Änderung der Satzung des Westdeutschen Hockey-Verbandes - in den §3, Abs. 6; §5, Abs. 2; §13, Abs. 4; §16, Abs. 4 ff; §25

TOP 12 DHB-Bundestag (25./26. Mai in Grünstadt)

TOP 13 Verleihung WHV - Club Award - Verein des Jahres 2018

TOP 14 Festsetzung des Tagungsortes für den nächsten Verbandstag

TOP 15 Verschiedenes


Anträge sind bis spätestens 09. März 2019 schriftlich an die WHV-Geschäftsstelle zu richten.


Mit freundlichen Grüßen
WESTDEUTSCHER HOCKEY-VERBAND e.V.

Dr. Michael Timm
Präsident


WHV - Geschäftsstelle • Nr. 115 vom 5.2.2019

Namentliche Benennung von Schiedsrichtern im Jugendbereich
 

Nach § 18, Abs. 8 der geltenden WHV-Spielordnung Jugend (SPO-J WHV) sind alle Vereine verpflichtet, ihre J(A)-lizenzierten Jugendschiedsrichter namentlich spätestens bis zum 1. April eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Jugendschiedsrichterreferenten in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.

Für die Planung und Vorbereitung der notwendigen Schulungsmaßnahmen bitten wir um Beachtung der vereinbarten Termine und Fristen. Die genaue Anzahl der pro Verein für den Jugendbereich zu benennenden Schiedsrichter mit jeweils erforderlicher Lizenz finden Sie als Referenzwert in der Offiziellen Mitteilung 112 vom 16.04.2018. Die genaue Anzahl der pro Verein zu benennenden Schiedsrichter für 2019 wird veröffentlicht, sobald die abschließenden Meldezahlen der Jugendmannschaften für die Feldsaison 2019 vorliegen.

Der WHV-Jugendausschuss hat einstimmig beschlossen, dass eine Strafe von 150,- EUR pro fehlendem WHV-Jugendschiedsrichter durch den WHV Jugend-ZA ab 1. April 2019 ausgestellt wird.

 

Als Verbandsjugendschiedsrichter gilt, wer folgende Kriterien erfüllt:

  1. Wer eine Theorie- und Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat und im Besitz einer entsprechenden Schiedsrichterlizenz (J(A)-Lizenz) ist.
  2. Wer pro Jahr mind. 5 Spiele (z.B.: 3 Feld und 2 Halle = 1 Turnier ist ein Spiel) leitet
  3. Wer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV Jugend-SRA / WHV SRA teilnimmt:

     - Teilnahme an Lehrgängen, Leistungskadern, Schiedsrichtertreffen
     - Teilnahme an Regelschulungsmaßnahmen und Nachweis der Regelkenntnis 3 x pro Jahr durch Regeltests per SOW (Schiedsrichter on Web)

Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 18 der Spielordnung (SPO-J WHV)


Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium


WHV - Sport Allgemein • Nr. 30 vom 14.12.2019

Vertretung für den Staffelleiter Detlef Ströder

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

leider kann unser Staffelleiter Detfef Ströder aus gesundheitlichen Gründen sein Amt ab dem 01.01.2020 vorrübergehend nicht wahrnehmen. Seine Vertretung in dieser Zeit haben wir wir folgt geregelt:

 

Die Spielgruppen C+D in der 1. Verbandsliga Damen und Herren werden von Thorsten Bolz betreut.

 

Die Spielgruppen A+B in der 2. Verbandsliga Damen werden von Torsten Kramer und die Gruppen C+D von Ingo Kessner betreut.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Wir wünschen unserem Mitstreiter eine schnelle Genesung und freuen uns auf seine baldige Rückkehr.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 


WHV - Schiedsrichter • Nr. 236 vom 2.12.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe Dezember 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter Dezember


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 235 vom 20.11.2019

Jugendschiedsrichtermeldung ab 2021

Liebe Vereine,

 

der WHV Jugendausschuss hat in seiner letzten Sitzung einstimmig folgende Ergänzung des Paragraphen WHV SPOJ §4 beschlossen:

 

„(3) Für die Meldung einer Mannschaft ab Mädchen/Knaben A, die in der Jugend-Regionalliga teilnehmen sollen, muss auch zwingend ein WHV-Jugendverbandsschiedsrichter gemeldet werden, der

a) im Besitz einer gültigen J(A)-Lizenz ist.

b) die Qualifikationsmerkmale als Schiedsrichter im Bereich des WHV erfüllt, die vom

Jugendschiedsrichterreferenten des WHV festgelegt und veröffentlicht werden.

Dieser Absatz gilt mit den Meldungen zum 15. Januar 2021 (der letzte Satz wird zum 15. Januar 2021 gelöscht).“


Mit freundlichen Grüßen
WHV Jugendausschuss


WHV - Schiedsrichter • Nr. 234 vom 5.11.2019

Ansetzungen Schiedsrichter Jugend Halle

Liebe Vereine,

 

die Turniere der Regionalligen der Altersklassen Mädchen/Knaben A bis weibliche/männliche Jugend A werden durch den WHV Jugend-SRA mit neutralen Schiedsrichtern besetzt.

  

Ab Mittwochmorgen vor dem jeweiligen Turnier sind die Schiedsrichteransetzungen, die Sie auf der WHV-Homepage in der jeweiligen Altersklasse unter dem Menüpunkt "Schiedsrichter" einsehen können, verbindlich und final. Dort entnehmen Sie auch, ob zu Ihrem Turnier SR angesetzt sind oder leider keine zur Verfügung stehen. Es kann also durchaus sein, dass sich bereits früher als mittwochs vor einem Turnier veröffentliche Ansetzungen bis zu diesem Zeitraum noch ändern.

  

Über kurzfristige SR-Absagen (ab Mittwochs vor dem Turnier) aus z.B. gesundheitlichen Gründen der SR erhalten Sie umgehend an die auf der WHV-Homepage hinterlegten Email-Adressen des Jugendspielbetriebs eine Info-Email.

  

Ich bitte daher alle Vereine, die auf der WHV-Homepage hinterlegten Kontaktdaten Ihres Vereins zu überprüfen, ob diese aktuell sind, damit auch eventuelle kurzfristige Informationen bei Ihnen ankommen.

 

Bei Fragen zu SR-Ansetzungen im Jugendbereich ist bitte eine Email an jugendansetzungen@whv-sra.de zu richten.

  

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Küpper
WHV-Jugendansetzer


WHV - Schiedsrichter • Nr. 233 vom 2.11.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe November 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.

 

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter November

 

Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 232 vom 1.10.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe Oktober 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.

 

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter Oktober


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 231 vom 2.9.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe September 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter September

 

Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 230 vom 1.8.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe August 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter August


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 229 vom 1.7.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe Juli 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter Juli


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 228 vom 18.6.2019

Neue J(B)-Schulung in Leverkusen | in den FERIEN

Zum Erwerb der Schiedsrichter-J(B)-Lizenz bietet der Schiedsrichterausschuss wieder Block-Theorieschulungen an. Die nächste Schulung findet als Gesamtmaßnahme beim RTHC Leverkusen statt und richtet sich an interessierte Jugendliche, die einerseits als Verbandsschiedsrichter aktiv sein wollen, andererseits an interessierte Jugendliche, die die Leitung von Spielen im Bereich der Jugend übernehmen möchten.

 

Es sind ALLE DREI(!) Schulungstermine zu besuchen!

 

Ausbildungsinhalte und -ziele sind die Feld- und Hallenhockeyregeln, die Bestimmungen der Spielordnung, die jeweils aktuellen Auslegungen und die Möglichkeiten der Spielkontrolle.

 

Die J(B)-Lizenz ist Voraussetzung, um zu einem praktischen Jugendlehrgang eingeladen zu werden.

 

Die Lehrgangsgebühren betragen 25,00 Euro und werden nach verbindlicher Anmeldung per Rechnung verschickt und sind dann zu überweisen. Bei der Anmeldung bitte folgende Daten angeben: Vorname, Name, Anschrift, Geb.Datum, Verein, Email-Adresse.

 

Anmeldefrist ist der 8. Juli 2019

 

Die Schulungstermine sind:
LEVERKUSEN (Anmeldung an Ben Göntgen unter nachwuchs@whv-sra.de)

Montag, 15. Juli 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, RTHC Leverkusen
Dienstag, 16. Juli 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, RTHC Leverkusen
Mittwoch, 17. Juli 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, RTHC Leverkusen

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

Dr. Wolfgang Bettray
Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 227 vom 3.6.2019

Termine für J(B)-Lizenz-Schulungen (Theorie) in Düsseldorf

Zum Erwerb der Schiedsrichter-J(B)-Lizenz bietet der Schiedsrichterausschuss wieder Block-Theorieschulungen an. Die nächste Schulung findet als Gesamtmaßnahme beim Düsseldorfer HC statt und richtet sich an interessierte Jugendliche, die einerseits als Verbandsschiedsrichter aktiv sein wollen, andererseits an interessierte Jugendliche, die die Leitung von Spielen im Bereich der Jugend übernehmen möchten.

 

Es sind ALLE DREI(!) Schulungstermine zu besuchen!

 

Ausbildungsinhalte und -ziele sind die Feld- und Hallenhockeyregeln, die Bestimmungen der Spielordnung, die jeweils aktuellen Auslegungen und die Möglichkeiten der Spielkontrolle.

Die J(B)-Lizenz ist Voraussetzung, um zu einem praktischen Jugendlehrgang eingeladen zu werden.

 

Die Lehrgangsgebühren betragen 25,00 Euro und werden nach verbindlicher Anmeldung per Rechnung verschickt und sind dann zu überweisen. Bei der Anmeldung bitte folgende Daten angeben: Vorname, Name, Anschrift, Geb.Datum, Verein, Email-Adresse.

 

Anmeldefrist ist der 20. Juni 2019

 

Die Schulungstermine sind:
DÜSSELDORF (Anmeldung an Manuel Schiel unter hockey@manuelschiel.de)

Donnerstag, 27. Juni 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, Düsseldorfer HC
Donnerstag, 04. Juli 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, Düsseldorfer HC
Donnerstag, 29. August 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, Düsseldorfer HC

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

Dr. Wolfgang Bettray
Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 226 vom 1.6.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe Juni 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter Juni


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent

 


WHV - Schiedsrichter • Nr. 225 vom 27.5.2019

Namentliche Benennung von Schiedsrichtern im Erwachsenenbereich - ERINNERUNG

 

 

 

Nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV) sind alle Vereine verpflichtet, ihre C- und höher-lizenzierten und in den Ligen ab den Oberligen neutral anzusetzenden Schiedsrichter namentlich spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.


Für die Planung und Vorbereitung der notwendigen Schulungsmaßnahmen bitten wir um Beachtung der vereinbarten Termine und Fristen. Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenenbereich zu benennenden Schiedsrichter für 2019 mit jeweils erforderlicher Lizenz finden Sie als Referenzwert in der beigefügten Aufstellung:


Berechnung und Meldezahlen Erwachsenenschiedsrichter im WHV


Der WHV-Verbandsausschuss hat einstimmig beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung eine Strafe von 250,- EUR pro fehlendem WHV-Erwachsenenschiedsrichter durch den ZA in Anrechnung zu bringen ist. Die entsprechende Strafe wird im April des nächsten Jahres berechnet und ausgesprochen. Hierbei werden zunächst die Meldungen bis zum 31.05.2019 betrachtet. Von diesen Benannten werden retroperspektivisch nur die Schiedsrichter berücksichtigt, die die Kriterien basierend auf der Schiedsrichterordnung und der Lizenzordnung erfüllt haben.


Um den Vereinen eine erweiterte Chance auf Benennung zu geben, werden in diesem Jahr auch entsprechende Nachbenennungen berücksichtigt, die im Laufe des Jahres erfolgen. Allerdings müssen auch in diesen Fällen im April 2020 die notwendigen Kriterien erfüllt sein.


Als zu berücksichtigender Erwachsenenschiedsrichter gilt, wer daher folgende Kriterien erfüllt (siehe auch Lizenzordnung des WHV):
1. Wer eine Theorie- und Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat und im Besitz einer entsprechenden Schiedsrichterlizenz (C-Lizenz oder höher) ist.
2. Wer pro Jahr mind. 10 Spiele (in Summe für Feld und Halle) leitet
3. Wer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV SRA teilnimmt (z.B.- Teilnahme an Lehrgängen, Leistungskadern, Schiedsrichtertreffen)
4. Wer an Regelschulungsmaßnahmen teilgenommen und den Nachweis der Regelkenntnis 3 x pro Jahr durch Regeltests per SOW (Schiedsrichter on Web) erfolgreich absolviert hat

 

Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (SPO WHV)

 

Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium

 


WHV - Schiedsrichter • Nr. 224 vom 2.5.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe Mai 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter Mai


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 223 vom 26.4.2019

Jugend Feld 2019 - Regionalliga Ansetzungen (31.08.)

Liebe Vereine der Regionalliga,

 

für den 31. August hat der Schiedsrichterausschuss WHV unter der Leitung von Vizepräsident Schiedsrichter Dr. Wolfgang Bettray eine für alle Jugend- und Erwachsenen-Verbandsschiedsrichter verpflichtende Weiterbildungsmaßnahme geplant.

 

Aufgrund dieser Maßnahme können an diesem Tag nach 12 Uhr keine Schiedsrichter in den Spielen der Regionalliga Jugend angesetzt werden. Für Spiele nach diesem Zeitpunkt gilt §34 SpO-DHB.

 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Meldung der Anschlagszeiten diese Info/Regelung.

 

Spiele, deren Anschlagszeiten bis 12 Uhr festgesetzt sind, werden neutrale Schiedsrichter erhalten.

 

Wir bitten um Beachtung.
Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 222 vom 22.4.2019

Ansetzungen Schiedsrichter Jugend Feld 2019

Liebe Vereine,

 

die Spiele der Regionalligen der Altersklassen Mädchen/Knaben A bis weibliche/männliche Jugend A werden durch den WHV Jugend-SRA mit neutralen Schiedsrichtern besetzt.


Ab drei Tage vor dem nächsten Spiel ist die Schiedsrichteransetzung, die Sie auf der WHV-Homepage in der jeweiligen Altersklasse unter dem Menüpunkt "Schiedsrichter" einsehen können, verbindlich. Dort entnehmen Sie auch, ob zu Ihrem Spiel SR angesetzt sind oder leider keine zur Verfügung stehen.

  

Über kurzfristige SR-Absagen aus z.B. gesundheitlichen Gründen eines SR erhalten Sie umgehend an die auf der WHV-Homepage hinterlegten Email-Adressen des Jugendspielbetriebs eine Info-Email.

 

Ich bitte daher alle Vereine, die auf der WHV-Homepage hinterlegten Kontaktdaten Ihres Vereins zu überprüfen, ob diese aktuell sind, damit auch eventuelle kurzfristige Informationen bei Ihnen ankommen, und alle Anschlagszeiten fristgerecht zu melden.

 

Für alle Fragen bezüglich Ansetzungen im Jugendbereich bitte ich Sie, sich an mich zu wenden. Meine Kontaktdaten sind auf der WHV-Homepage unter SR Ausschuss und Jugend-SRA zu finden.

  

Mit freundlichen Grüßen
Gregor Küpper
WHV-Jugendansetzer


WHV - Schiedsrichter • Nr. 221 vom 19.4.2019

Namentliche Benennung von Schiedsrichtern im Erwachsenenbereich

 

Nach § 19, Abs. 1 der geltenden WHV-Spielordnung (SPO WHV) sind alle Vereine verpflichtet, ihre C- und höher-lizenzierten und in den Ligen ab den Oberligen neutral anzusetzenden Schiedsrichter namentlich spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Vizepräsidenten Schiedsrichter in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.


Für die Planung und Vorbereitung der notwendigen Schulungsmaßnahmen bitten wir um Beachtung der vereinbarten Termine und Fristen. Die genaue Anzahl der pro Verein für den Erwachsenenbereich zu benennenden Schiedsrichter für 2019 mit jeweils erforderlicher Lizenz finden Sie als Referenzwert in der beigefügten Aufstellung:


Berechnung und Meldezahlen Erwachsenenschiedsrichter im WHV


Der WHV-Verbandsausschuss hat einstimmig beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung eine Strafe von 250,- EUR pro fehlendem WHV-Erwachsenenschiedsrichter durch den ZA in Anrechnung zu bringen ist. Die entsprechende Strafe wird im April des nächsten Jahres berechnet und ausgesprochen. Hierbei werden zunächst die Meldungen bis zum 31.05.2019 betrachtet. Von diesen Benannten werden retroperspektivisch nur die Schiedsrichter berücksichtigt, die die Kriterien basierend auf der Schiedsrichterordnung und der Lizenzordnung erfüllt haben.


Um den Vereinen eine erweiterte Chance auf Benennung zu geben, werden in diesem Jahr auch entsprechende Nachbenennungen berücksichtigt, die im Laufe des Jahres erfolgen. Allerdings müssen auch in diesen Fällen im April 2020 die notwendigen Kriterien erfüllt sein.


Als zu berücksichtigender Erwachsenenschiedsrichter gilt, wer daher folgende Kriterien erfüllt (siehe auch Lizenzordnung des WHV):
1. Wer eine Theorie- und Praxisausbildung erfolgreich absolviert hat und im Besitz einer entsprechenden Schiedsrichterlizenz (C-Lizenz oder höher) ist.
2. Wer pro Jahr mind. 10 Spiele (in Summe für Feld und Halle) leitet
3. Wer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des WHV SRA teilnimmt (z.B.- Teilnahme an Lehrgängen, Leistungskadern, Schiedsrichtertreffen)
4. Wer an Regelschulungsmaßnahmen teilgenommen und den Nachweis der Regelkenntnis 3 x pro Jahr durch Regeltests per SOW (Schiedsrichter on Web) erfolgreich absolviert hat

 

Hinweis: Eine nicht ausreichende Meldung von Schiedsrichtern gefährdet die Ansetzung von Schiedsrichtern nach § 20 der Spielordnung (SPO WHV)

 

Westdeutscher Hockey-Verband e.V.
Das Präsidium
 


WHV - Schiedsrichter • Nr. 220 vom 7.4.2019

Neufassung des Schiedsrichterlizenzsystems und der Schiedsrichterordnung

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

 

in seiner Sitzung vom 27.03.2019 hat der Schiedsrichterausschuss des WHV eine Aktualisierung des Schiedsrichterlizenzsystems des WHV (Lizenzorndung) beschlossen.

 

Des Weiteren hat der Verbandsausschuss in seiner Sitzung vom 06.04.2019 eine Änderung der Schiedsrichterordnung des WHV beschlossen.

 

Die neue Fassung des Lizenzsystems und der Schiedsrichterordnung finden Sie unter  nachfolgendem Link:

 

sowie auf den offiziellen Webseiten des WHV in der Rubrik Ordnungen.

 

 

Mit sportlichem Gruß

Dr. Wolfgang Bettray

Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 219 vom 1.4.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe April 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter April


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 218 vom 1.3.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe März 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.


Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter März


Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 217 vom 20.2.2019

Termine für J(B)-Lizenz-Schulungen (Theorie) in Essen

Zum Erwerb der Schiedsrichter-J(B)-Lizenz bietet der Schiedsrichterausschuss wieder Block-Theorieschulungen an. Die nächste Schulung findet als Gesamtmaßnahme beim HC Essen 99 statt und richtet sich an interessierte Jugendliche, die einerseits als Verbandsschiedsrichter aktiv sein wollen, andererseits an interessierte Jugendliche, die die Leitung von Spielen im Bereich der Jugend übernehmen möchten.

 

Es sind ALLE DREI(!) Schulungstermine zu besuchen!

 

Ausbildungsinhalte und -ziele sind die Feld- und Hallenhockeyregeln, die Bestimmungen der Spielordnung, die jeweils aktuellen Auslegungen und die Möglichkeiten der Spielkontrolle.

Die J(B)-Lizenz ist Voraussetzung, um zu einem praktischen Jugendlehrgang eingeladen zu werden.

 

Die Lehrgangsgebühren betragen 25,00 Euro und werden nach verbindlicher Anmeldung per Rechnung verschickt und sind dann zu überweisen. Bei der Anmeldung bitte folgende Daten angeben: Vorname, Name, Anschrift, Geb.Datum, Verein, Email-Adresse.

 

Anmeldefrist ist der 06. März 2019.

 

Die Schulungstermine sind:
ESSEN (Anmeldung an Thomas Hinsken unter thomas.hinsken@web.de)

Mittwoch, 13. März 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, HC Essen 99
Mittwoch, 20. März 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, HC Essen 99
Mittwoch, 27. März 2019, 18:00 - 21:00 Uhr, HC Essen 99

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

Dr. Wolfgang Bettray
Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 216 vom 15.2.2019

Berechnung zu meldende Jugendschiedsrichter

Nach § 18, Abs. 8 der geltenden WHV-Spielordnung Jugend (SPO-J WHV) sind alle Vereine verpflichtet, ihre J(A)-lizenzierten Jugendschiedsrichter namentlich spätestens bis zum 1. April eines Jahres für das darauffolgende Spieljahr dem Jugendschiedsrichterreferenten in Textform mit Angabe der Kontaktdaten zu melden.

 

Nach dem Vorliegen der endgültigen Meldezahlen an Mannschaften im Jugendbereich für die Feldsaison 2019 konnte die Berechnung für die Anzahl zu meldender Jugendschiedsrichter abgeschlossen werden und wird hiermit veröffentlicht.

 

» Berechnung und Meldezahlen Jugend

 

Auf die Mitteilung 115 durch das WHV-Präsidium vom 05. Februar 2019 wird hingewiesen.

» Mitteilung 115

 

Wir bitten um Beachtung.
Benjamin Göntgen
Schiedsrichterausschuss
WHV Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 215 vom 1.2.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe Februar 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter.

 

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter Februar

 

Wir bitten um Beachtung.

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Schiedsrichter • Nr. 214 vom 31.1.2019

ERINNERUNG: Termine für J(B)-Lizenz-Schulungen (Theorie) in Leverkusen

Zum Erwerb der Schiedsrichter-J(B)-Lizenz bietet der Schiedsrichterausschuss wieder Block-Theorieschulungen an. Die nächste Schulung findet als Gesamtmaßnahme beim RTHC Leverkunsen statt und richtet sich an interessierte Jugendliche, die einerseits als Verbandsschiedsrichter aktiv sein wollen, andererseits an interessierte Jugendliche, die die Leitung von Spielen im Bereich der Jugend übernehmen möchten.

 

Es sind BEIDE(!) Schulungstermine zu besuchen!

 

Ausbildungsinhalte und -ziele sind die Feld- und Hallenhockeyregeln, die Bestimmungen der Spielordnung, die jeweils aktuellen Auslegungen und die Möglichkeiten der Spielkontrolle.

Die J(B)-Lizenz ist Voraussetzung, um zu einem praktischen Jugendlehrgang eingeladen zu werden.

 

Die Lehrgangsgebühren betragen 25,00 Euro und werden nach verbindlicher Anmeldung per Rechnung verschickt und sind dann zu überweisen. Bei der Anmeldung bitte folgende Daten angeben: Vorname, Name, Anschrift, Geb.Datum, Verein, Email-Adresse.

 

Anmeldefrist ist der 25. Februar 2019.

 

Die Schulungstermine sind:
LEVERKUSEN (Anmeldung an Ben Göntgen unter nachwuchs@whv-sra.de)

Samstag, 09. März 2019, 10:00 - 14:30 Uhr, RTHC Leverkusen
Sonntag, 10. März 2019, 10:00 - 14:30 Uhr, RTHC Leverkusen

 

So sieht der Ausbildungsverlauf einer Jugendschiedsrichterkarriere aus.

 

Wir bitten um Beachtung.
Dr. Wolfgang Bettray
Schiedsrichterausschuss
Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 213 vom 7.1.2019

Neufassung Schiedsrichterlizenzsystem des WHV

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

in seiner Sitzung vom 12.12.2018 hat der Schiedsrichterausschuss des WHV eine Änderung des Schiedsrichterlizenzsystems des WHV beschlossen.

 

Die neue Fassung des Lizenzsystems finden Sie unter

 

www.whv-hockey.de --> Schiedsrichter --> SR Lizenzen

 

sowie unter nachfolgendem Link: Lizenzsystem des Westdeutschen Hockey-Verbandes

 

Mit sportlichem Gruß

Dr. Wolfgang Bettray

Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 212 vom 7.1.2019

Umstellung "D-Lizenz" auf "Nachweis der Theoretischen Regelkenntnis" und Verfahr

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

mit Beginn des Jahres 2019 hat der Schiedsrichterausschuss das Verfahren zum Erwerb des "Nachweises der Theoretischen Regelkenntnis" auf ein Online-Verfahren über das Tool "Schiedsrichter on Web" umgestellt.

 

Einen entsprechende Information entnehmen sie bitte nachfolgendem Schreiben:

 

Schreiben Vereine zur Umstellung Theoretische Regelkenntnis 2018

 

Mit sportlichem Gruß

 

Dr. Wolfgang Bettray

Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 211 vom 4.1.2019

VereinsSRListe - Update

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR Lizenzen" finden Sie die aktuellen Schiedsrichterlisten.

  

Hier geht es zur VereinsSRListe => Vereinsschiedsrichter

  

Unter der Rubrik Schiedsrichter => "SR Kalender" stehen alle SR-Lehrgänge bezüglich SR-Lizenzen.

  

Wir bitten um Beachtung.

Dr. Wolfgang Bettray
Schiedsrichterausschuss
Vizepräsident Schiedsrichter


WHV - Schiedsrichter • Nr. 210 vom 1.1.2019

Neuer Newsletter der Jugendschiedsrichter - Ausgabe Januar 2019

Unter der Rubrik "Schiedsrichter" => "SR-Newsletter" finden Sie die aktuelle sowie alle Ausgaben der Jugendschiedsrichter-Newsletter. 

 

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe => Newsletter Januar

  

Wir bitten um Beachtung. 

Benjamin Göntgen
WHV Jugend-SRA
Jugendschiedsrichterreferent


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 300 vom 30.11.2019

Rahmenterminplan Feld Hinrunde 2020

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

nachfolgend veröffentliche ich den Rahmenterminplan für die Hinrunde der kommenden Feldsaison 2020/2021.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Rahmenterminplan%20Feldsaison%20%2020_21_Hinrunde.pdf


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 299 vom 30.9.2019

2. Verbandsliga Herren Gruppe D

Mannschaft des TV Werne 03

 

 

Liebe Sportkameradinnen,

liebe Sportkameraden,

 

die Mannschaft des TV Werne 03 nimmt seit 28.09.2019 als gemischte Mannschaft am Spielbetrieb teil.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 298 vom 17.9.2019

1. Verbandsliga Damen Gruppe B

2. Damenmannschaft des Schwarz-Weiß Neuss

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

auf Grund einer entsprechenden Entscheidung des ZA vom heutigen Tag wurde die o. g. Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb suspendiert.

 

Hintergrund der Entscheidung ist das mehrfache schuldhafte Nichtantreten der Mannschaft zu Meisterschaftsspielen.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 297 vom 3.9.2019

1. Verbandsliga Damen Gruppe A

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die 4. Mannschaft von Rot-Weiss Köln wurde mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet.

 

Die Damenmannschaft der SG Erftstadt mit ab sofort nur noch a. K.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

MAtthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 296 vom 1.9.2019

1. Verbandsliga Damen Gruppe D

Rückzug der Mannschaft des Moerser TV

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

leider wurde die o. g. Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

 

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 295 vom 30.8.2019

1. Verbandsliga Damen Gruppe E

Bildung einer Spielgemeinschaft

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die Vereine TuS Iserlohn und DHG Dortmunder Hockey-Gesellschaft haben sich entschieden, als Spielgemeinschaft in der o. g. Liga anzutreten. Die Spielgemeinschaft ersetzt die Tus Iserlohn.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 294 vom 20.8.2019

2. Verbandsliga Herren Gruppe B

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die Mannschaft der Richrather SV wurde mit sofortiger Wirkung a. K. gemeldet.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 293 vom 7.8.2019

2. Verbandsliga Herren Gruppe B

3. Mannschaft des Oberhausener THC

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die o. g. Mannschaft spielt ab sofort a. K.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 292 vom 15.7.2019

2. Verbandsliga Herren Gruppe D

Rückzug der 2. Mannschaft TSC Eintracht Dortmund

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

leider wurde die o. g. Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 291 vom 8.7.2019

Änderung Positionsziffern in der Gruppeneinteilung

 

 

Liebe Hockeyfreundinnen und -freunde,

 

damit einige Vereine die Heimspiele verschiedener Mannschaften zusammen austragen können, haben wir Veränderungen an den Positionsziffern in einigen Gruppen vorgenommen. Die Änderungen wurden gelb unterlegt.

 

Ich bitte um Verständnis, dass wir dem Wunsch auf Wechsel von Mannschaften in andere Gruppen nicht entsprochenen haben.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Gruppeneinteilung%202019-2020%20%20Feld-3.pdf


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 290 vom 7.7.2019

Meldung der Anschlagzeiten +

Regelung der Anschlagzeiten am letzten Spieltag

 

 

Liebe Hockeyfreundinnen und -freunde,

 

ich bitte Euch die Anschlagzeiten für die kommende Feldsaison 2019/2020 bis zum 02.08.2019 an die jeweiligen Staffelleiter sowie den Ergebnisdienst zu melden.

 

Die Anschlagzeiten für den letzten Spieltag am 21.06.2020 in den Regional- und Oberligen setze ich wie folgt fest:

 

12.00 Uhr Regionalliga Damen

14.00 Uhr Regionalliga Herren

16.00 Oberliga Damen

18.00 Uhr Oberliga Herren

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 289 vom 3.7.2019

Gruppeneinteilung Feldsaison 2019/2020

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

nachfolgend veröffentliche ich die Gruppeneinteilung für die kommende Feldsaison.

 

Da wir auf Grund der hohen Anzahl von Damenmannschaften weiterhin 5 Gruppen in der 1. Verbandsliga Damen haben werden, wird ein Relegationsspiel der 6. Plazierten um den Abstieg aus der Oberliga Damen angesetzt. Der Verlierer dieses Spiels steigt ab. Sollten aus der 2. Bundesliga Damen zwei Vereine des WHV absteigen, entfällt das Relegationsspiel und beide 6. Plazierten steigen ab.

 

Für die Spielzeit 2020/2021 behalten wir uns bei einer ausreichenden Anzahl von Damenmannschaften vor, eine 2. Verbandsliga Damen zu gründen. In diesem Fall werden wir diese Liga auffüllen, in dem der jeweils Letztplazierte der 1. Verbandsliga Damen der Saison 2019/2020 in diese Liga absteigt. Eine endgültige Entscheidung erfolgt nach Ende der Meldefrist nach dem 30.03.2020.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Gruppeneinteilung%202019-2020%20%20Feld-2.pdf

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Raster%20Spielpaarungen.docx

 

 


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 288 vom 28.6.2019

Rahmenterminplan Feldsaison 2020 - Rückrunde

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

nachdem der Termin für die Deutsche Meisterschaft im Jahr 2020 feststeht, veröffentlich ich den Rahmenterminplan für die Rückrunde der kommenden Feldsaison.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/2Rahmenterminplan%20Feldsaison%20%202019_20.pdf


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 287 vom 27.5.2019

2. Verbandsliga Herren Gruppe A

Richrather SV

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die o. g. Mannschaft wurde a. K. gemeldet.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 286 vom 20.5.2019

Planung Feldsaison 2019/2020

Mannschaftsmeldungen a. K.

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

im Hinblick auf die anstehende Planung der kommenden Feldsaison bitte ich alle Vereine, die aktuell mit einer Mannschaft a. K. am Spielbetrieb teilnehmen um eine Rückmeldung betreffend der weiteren Teilnahme.

 

Sofern ich nicht bis zum 31.05.2019 eine erneute Anmeldung zum Spielbetrieb erhalte, gehe ich davon aus, dass eine weitere Teilnahme nicht mehr gewünscht wird.

 

Bei einer gewünschten Verlängerung der Teilnahme als a. K. Mannschaft weise ich vorsorglich darauf hin, dass hierfür nur eventuell frei bleibende Startplätze zur Verfügung stehen. Auf Grund einer erfreulich hohen Anzahl von neuen Mannschaften, die regulär am Spielbetrieb teilnehmen werden, kann ich zur Zeit keine Zusagen für Ligaplätze an Mannschaften geben, die als a. K. am Spielbetrieb teilnehmen möchten.

 

Selbstverständlich werde ich sicherstellen, dass alle bis zum 31.05.2019 eingehenden Neuanmeldungen für Mannschaften, die regulär am Spielbetrieb teilnehmen möchten, auch berücksichtigt werden und einen Ligaplatz erhalten.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 285 vom 18.5.2019

Abstiegsregelung Damen Regional + Oberliga

Änderung Mitteilung 267 vom 09.07.2018

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die Aufstockung der 2. Bundesliga Damen hat aktuell wie folgt Auswirkungen auf die Abstiegsregelung der Oberligen des WHV.

 

Da nur die letztplazierte Mannschaft der 2. Bundesliga Damen absteigt und dies nach derzeitigem Stand keine Mannschaft unseres Verbandes sein wird, steigt nur die auf dem letzten Tabellenplatz plazierte Mannschaft der Regionalliga in die Oberliga ab.

 

Aus den beiden Oberligen steigen die jeweils erstplazierten Mannschaften in die Regionalliga auf. Die Mannschaften auf den Plätzen 7 + 8 der Oberliga steigen ab. Das von mir in der o. g. Mitteilung avisierte Relegationsspiel der sechstplazierten Mannschaften wird somit nicht benötigt.

 

Die Erstplazierten der 1. Verbandsliga steigen auf.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 284 vom 12.5.2019

1. Verbandsliga Damen Gruppe B

Rückzug der Mannschaft des DSC 99

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

leider wurde die o. g. Mannschaft mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 283 vom 1.5.2019

Erinnerung Überprüfung Stammspielermeldung

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

zu Beginn der Rückrunde möchte ich euch an die Überprüfung und Korrektur der Kader- und Stammspielermeldungen gem. § 22 ( 5a) der Spo DHB erinnern.

 

Bei Fragen bitte ich Euch sich an die zuständigen Staffelleiter zu wenden.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 282 vom 17.2.2019

Meldung der Anschlagzeiten

Rückrunde Feldsaison 2019/2020

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, 

 

ich bitte euch, die Anschlagzeiten für die o. g. Spiele bis zum 31.03.2019 an die jeweiligen Staffelleiter sowie den WHV-Ergebnisdienst zu melden. 

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Feld • Nr. 281 vom 14.1.2019

Rahmenterminplan Feldsaison 2019/2020

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachfolgend veröffentliche ich die Spieltermine der Hinrunde Feldsaison 2019. Die Termine der Rückrunde werde ich umgehend nach Erhalt des Termins für die Deutsche Meisterschaft veröffentlichen.

 

Ich wünsche allen Spielern, Trainer und Betreuern viel Erfolg und Spaß.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Rahmenterminplan_Feld_1920_Hinrunde.pdf

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Rahmenterminplan%20Feldsaison%20%202019_20_Hinrunde.doc


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 284 vom 19.11.2019

3. VL Herren Gruppe Rhein-Wupper

Rückzug der 2. Mannschaft des Crefelder SV

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die o. g. Mannschaft wurde mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 283 vom 11.11.2019

2. Verbandsliga Damen Gruppe A

Rückzug der Mannschaft der SSG St. Augustin

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die o. g. Mannschaft wurde mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 282 vom 1.11.2019

1. Verbandsliga Damen Gruppe D

2. Damenmannschaft ETUF Essen

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die o. g. Mannschaft wurde mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet und steht somit als Absteiger fest.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 281 vom 25.10.2019

2. & 3. VL-Ruhr Rückzug OTHC 4

Der OTHC hat seine 4. Herren kurzfristig aus der 2.VL zurückgezogen. ETUF 3 wird als Nachrücker aus der 3.VL den Platz von OTHC 3 in der Gruppe B einnehmen (OTHC 4 wird in der Gruppe A OTHC 3). Der Platz von ETUF 3 in der 3. VL bleibt frei (N.N.).

 

Die 2.VL-Ruhr soll in der Saison 2020/2021 wieder in einer 8er-Gruppe gespielt werden.

 

Dadurch ergibt sich für die Saison 2019/2020 die folgende Auf- bzw. Abstiegsregelung in der 2. VL:


Aufstiegsrunde:
1. Erster Gruppe A
2. Erster Gruppe B
3. Zweiter Gruppe A
4. Zweiter Gruppe B

 

Modus Aufstiegsrunde: Jeder gegen Jeden (einfache Runde; Gruppen Ersten 2xHeimrecht) der Gewinner dieser Gruppe steigt auf.

Termine: 16.02.; 01.03.; 08.03.

 

Abstiegsrunde:
1. Vierter Gruppe A
2. Vierter Gruppe B

 

Modus Abstiegsrunde: Hin- und Rückspiel

Termine: 16.02.; 01.03.

 

Die beiden 5. der 2.VL Gruppe A + B steigen in die 3.VL-Ruhr ab.

 

Die Abstiegsrunde entfällt, wenn:

1. aus der 1.VL keine Mannschaft in die 2. VL-Ruhr absteigt. Dann verbleiben die beiden Vierten in der 2.VL.
2. aus der 1.VL zwei Mannschaften in die 2. VL-Ruhr absteigen. Dann steigen auch die beiden Vierten in die 3.VL ab.

 

In der 3.VL-Ruhr steigt der 1. der Gruppe in die 2.VL auf.

 

Bitte um Beachtung!!!

Markus Rüsing

Staffelleiter


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 280 vom 21.10.2019

3.VL-Ruhr Halle 2019/20-Rückzug ETB3

Der ETB SW Essen hat seine 3.Herrenmannschaft zurückgezogen. Der Platz bleibt vorerst frei (N.N.). Bitte um Beachtung!

Markus Rüsing

Staffelleiter


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 279 vom 11.10.2019

1. Verbandsliga Damen Gruppe C

Abmeldung der Mannschaft des Moerser TV

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, 

 

die o. g. Mannschaft wurde mit sofortiger Wirkung vom Spielbetrieb abgemeldet und steht somit als 1. Absteiger aus der Gruppe fest.

 

Ich bitte um Beachtung. 

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 278 vom 30.9.2019

Umbesetzung in der 2. Verbandsliga Damen Gruppe B

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die vom Rheydter SV abgemeldete Damenmannschaft wird durch die 2. Damenmannschaft des Oberhausener THC ersetzt.

 

Der Oberhausener THC wird gebeten, seine Anschlagzeiten möglichst kurzfristig an den Staffelleiter und den Ergebnisdienst des WHV zu übersenden.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 277 vom 24.9.2019

Umbesetzung in der 2. Verbandsliga Damen Gruppe A

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die abgemeldete 2. Damenmannschaft der ETG 47 wird durch die Mannschaft der SSG Sankt Augustin ersetzt.

 

Die SSG wird gebeten ihre Anschlagzeiten innerhalb einer Woche an den zuständigen Staffelleiter Detlef Ströder und den Ergebnisdienst des WHV zu melden.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 276 vom 5.9.2019

2. Verbandsliga Damen Gruppe B Damen

Bildung einer Spielgemeinschaft

 

 

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

 

die Damenmannschaft des TuS Hackenbroich wird in der kommenden Hallensaison in einer Spielgemeinschaft mit der Damenmannschaft des SC Pulheim antreten.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 275 vom 30.8.2019

Meldung Anschlagzeiten Hallensaison 2019/2020 +

Regelung der Anschlagzeiten am letzten Spieltag.

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

als Frist für die Meldung der Anschlagzeiten für die kommende Hallensaison setze ich den 27.09.2019 fest. Ich bitte euch, die Meldungen bis zu dem genannten Termin an die4 jeweiligen Staffelleiter sowie den WHV-Ergebnisdienst zu übermitteln.

 

Die Anschlagzeiten am letzten Spieltag (16.02.2020) werden wie folgt festgesetzt:

 

12.00 Uhr Regionalliga Damen

14.00 Uhr Regionalliga Herren

16.00 Uhr Oberliga Damen

18.00 Uhr Oberliga Herren

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 274 vom 5.6.2019

1+2. Verbandsliga Damen Gruppe A

Änderung in der Gruppeneinteilung

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

durch die Nachmeldung einer Mannschaft gab es Änderungen in der Einteilung der o. g. Gruppen.

 

Da nunmehr alle Startplätze vergeben sind, gehe ich von keinen weiteren Veränderungen aus.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/9Gruppeneinteilung%202019-2020%20%20Halle.pdf

 

 

 

 


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 273 vom 20.5.2019

2. Verbandsliga Damen Gruppe B

Ergänzung Gruppeneinteilung

 

 

Liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,

 

durch die Neuanmeldung der Mannschaft von Gold-Weiß Wuppertal wurde auch der letzte freie Platz in der o. g. Gruppe vergeben.

 

Für Neuanmeldungen steht bis zum 31.05.2019 nun nur noch ein Startplatz in der Gruppe A zur Verfügung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 272 vom 18.5.2019

2. Verbandsliga Damen Gruppe D

Ergänzung der Gruppeneinteilung

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

durrch die Nachmeldung der Damenmannschaft des Hockey-Club Herne wurde die Gruppeneinteilung ergänzt. Die Gruppen C + D sind somit komplett. Nachmeldungen nehme ich nur noch bis 30.05.2019 für den jeweils freien Platz in den Gruppen A+B an.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/7Gruppeneinteilung%202019-2020%20%20Halle.pdf


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 271 vom 15.5.2019

neue Gruppeneinteilung

2. Verbandsliga Damen Gruppe D

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

bedingt durch eine weitere Neuanmeldung haben wir die Einteilung in der o. g. Gruppe geändert.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/6Gruppeneinteilung%202019-2020%20Halle.pdf


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 270 vom 13.5.2019

Update Gruppeneinteilung

2. Verbandsliga Damen Gruppe C

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

anbei ein weiteres Update der Gruppeneinteilung auf Grund der Neuanmeldung der 2. Mannschaft des HC Velbert.

 

Neuanmeldungen nur noch bis zum 30.05.2019 auf noch freie Plätze in den Ligen.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/5Gruppeneinteilung%202019-2020%20Halle-2.pdf

 

 


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 269 vom 3.5.2019

Weiteres Update Gruppeneinteilung

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

auf Grund der Nachmeldung einer weiteren Damenmannschaft wurden Änderungen bei den Gruppeneinteilungen im Bereich der 2. Verbandsliga Damen Gruppe C und der 1. Verbandsliga Herren Gruppe B vorgenommen.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/4Gruppeneinteilung%202019-2020%20Halle.pdf


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 268 vom 2.5.2019

- Update Gruppenteinteilung -

2. Verbandsliga Damen

 

Liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,

 

nachdem uns eine weitere Nachmeldung erreicht hat, haben wir die Gruppeneinteilung aktualisiert. Weitere Anmeldungen bitte ich bis spätestens 30.05.2019 einzureichen.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/3Gruppeneinteilung%202019-2020%20Halle.pdf

 

 


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 267 vom 29.4.2019

Rahmenterminplan Hallensaison 2019/2020

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachdem wir als Termin für die Deutsche Meisterschaft den 08.+09.02.2020 genannt bekommen haben, veröffentliche ich nachfolgend den Rahmenterminspielplan des WHV für die kommende Hallensaison.

 

Ich wünsche allen Beteiligten viel Spaß und Erfolg.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Rahmenterminplan%20Hallensaison%202019_20.pdf


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 266 vom 13.4.2019

Update Gruppeneinteilung Hallensaison 2019/2020

 

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

anbei veröffentliche ich die neuen Gruppeneinteilung für die kommende Hallensaison.

 

Ich wünsche allen Beteiligten viel Erfolg und Spaß in der anstehenden Saison.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/2_%20Gruppeneinteilung%202019-2020%20Halle.pdf


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 265 vom 18.3.2019

Gruppeneinteilung Hallensaison 2019/2020

 

 

Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

nachfolgend veröffentliche ich die Gruppeneinteilung für die kommende Hallensaison mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Neuanmeldungen für die 2. Verbandsliga Damen nehme ich gerne noch entgegen. Für Neuanmeldungen von Herrenmannschaften ist der jeweilige Bezirksvorsitzende zuständig. 

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Gruppeneinteilung%202019-2020%20%20Halle.pdf

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Gruppenraster.docx

 


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 264 vom 12.3.2019

Rahmenterminplan Hallensaison 2019/2020

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

nachfolgend veröffentliche ich den Rahmenterminplan für die kommende Hallensaison 2019/2020.

 

Ich bitte um Kenntnisname.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Rahmenterminplan%20Hallensaison%20%202019_20-1.pdf

 

VVI-web/WHV/Mitteilungen/2019/file/Raster%20Spielpaarungen.docx


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 263 vom 12.3.2019

Relegationsturnier um den Aufstieg in die

1. Verbandsliga Damen

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die 2. Damenmannschaft des Aachener HC und die Damenmannschaften des Eilendorfer HC und des RHTC Rheine ermitteln in einem Turnier am 17.03.2019 gem. § 14 Abs.3 Spo WHV mit dem Turniersieger einen Aufsteiger in die 1. Verbandsliga Damen.

 

Das Heimrecht wurde zu Gunsten des Aachener HC per Los ermittelt. Die Spiele finden in der Halle Hubert-Wienen-Str. 21 in Aachen statt. Da der elektronische Spielbericht nicht zur Verfügung steht, bitten wir die Spielerpässe zwecks Kontrolle den Schiedsrichtern auf einem Handy oder Tablett zu präsentieren. Der Aachener HC hat als Ausrichter für Spielberichtsbögen in Papierform und einen Zeitnehmer zu sorgen.

 

Spielplan

 

1. Spiel um 12.00 Uhr Aachener HC - Eilendorfer HC

 

2. Spiel um 13.15 Uhr RHTC Rheine - Eilendorfer HC

 

3. Spiel um 14.30 Uhr Aachener HC - RHTC Rheine

 

Spielzeit 2x20 Minuten

 

Die Schiedsrichter Thomas und Matthias Hecker wurden WHV SRA gem. § 20 Abs.1 Spo WHV namentlich und vereinsneutral angesetzt. Gemäß § 21 Spo WHV erhalten sie in diesem Fall eine Aufwandsentschädigung von 50,00 € p. P. Ihre Fahrtkosten regelt der § 21 Abs.4 der Spo WHV, hier legt der SRW 0,35 €/km als Pauschale fest. 

 

Die dem Gastverein RHTC Rheine entstehenden Fahrtkosten sowie die vom Heimverein vorzulegenden Schiedsrichterkosten sind von den drei Vereinen zu gleichen Teilen zu tragen. Der RHTC Rheine kann pro auf dem Spielbericht eingetragene Spielerin (max.12) und Betreuer/in (max.4) und pro Entfernungskilometer (240 km) einen Betrag von 0,11 € (§ 17 Abs.4 Spo WHV) geltend machen, d. h. 26,40 € p. P. ; max. für 16 Personen (S. § 12 Abs.2h Spo DHB)

 

Zuständiger Staffelleiter für das Turnier ist Thorsten Bolz.

 

Ich bitte um Beachtung.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport

 

 

 


WHV - Erwachsene Halle • Nr. 262 vom 11.2.2019

Relegation um den Aufstieg in

die 1. Verbandsliga Damen

 

 

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

 

die Relegation der Zweitplazierten der 2. Verbandsliga Damen wird auf den 17.03.2019 terminiert. Sofern alle Zweitplazierten ihre Teilnahme bestätigen, erfolgt die Austragung im Rahmen eines Turniers, sofern nur zwei Mannschaften ihr Interesse bekunden, im Rahmen eines Entscheidungsspiels.

 

Ich bitte alle Vereine für die eine Qualifikation möglich ist, dem Staffelleiter Detlef Ströder kurzfristig ihre Entscheidung mitzuteilen.

 

Das Nachrücken von nicht zweitplazierten Mannschaften ist nicht möglich.

 

Für die Austragung der Relegation können sich die teilnahmeberechtigten Vereine beim o. g. Staffelleiter bewerben. Bei einem Turnier wird ein Zeitraum von ca. 3,5 Stunden benötigt. Bei mehreren Bewerbern erfolgt der Zuschlag im Losverfahren. Schiedsrichter werden durch den WHV gestellt. Die Kosten, auch die Fahrtkosten der anreisenden Mannschaften, werden auf die Teilnehmer umgelegt.

 

Weitere Informationen werde ich zeitnah veröffentlichen.

 

Mit sportlichem Gruß

 

Matthias Hecker

Vizepräsident Sport


WHV - Jugend Halle • Nr. 84 vom 6.12.2019

Endrunden der Regionalligen

An alle Vereine der Regionalligen Knaben A und Männliche Jugend B

 

Vor dem Hintergrund der wachsenden Schiedsrichterknappheit, müssen wir leider in Aussicht stellen, dass aller Voraussicht nach an den Sonntagen der Knaben A und Männlichen Jugend B Endrunden keine namentlichen Schiedsrichteransetzungen seitens des WHV möglich sein werden.

 

Wer schon jetzt einen Blick in die Spielklassen WJB und MJB wirft, wird feststellen, dass bisher nicht ein Vorrundenturnier aus Mangel an Schiedsrichtern besetzt werden konnte.

 

Um den Vereinen die Möglichkeit zur Selbstorganisation zu geben, informieren wir schon frühzeitig, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen wird, dass die Vereine sich am Sonntag der Endrunden selber pfeifen müssen.

 

Es wird seitens der SR-Ansetzungsplanung versucht, die Spiele namentlich mit Schiedsrichtern zu besetzen. Für den Samstag sollte dies kein Problem darstellen, aber gerade für den Sonntag ist es schon jetzt absehbar, dass es arge Probleme geben wird.

 

Wir bitten um Beachtung.

 

Mit freundlichen Grüßen
WHV-Spielplanung


WHV - Jugend Halle • Nr. 83 vom 6.9.2019

Jugend Gruppeneinteilung, Rahmenterminplan & Hallenzeiten Hallensaison 2019/20

 

Liebe Vereine,

 

wie in der JSPO (§6(2)) vorgesehen werden mit dieser Mitteilung die Gruppeneinteilung (inklusive Ranking) und der aktuelle Rahmenterminplan für die Hallensaison 2019/20 veröffentlicht.

 

  • Die Vereine haben bis Freitag den 13.09.2019 die Möglichkeit zur Prüfung und Änderung.

 

 

13.09.2019*update der Gruppeneinteilung

17.09.2019*update der Gruppeneinteilung

23.09.2019*update der Gruppeneinteilung

27.09.2019*update des Rahmenterminplans

 

mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle

 


WHV - Jugend Halle • Nr. 82 vom 30.8.2019

Jugend Gruppeneinteilung & Hallenzeiten Hallensaison 2019/20

 

Liebe Vereine,

 

wie in der JSPO (§6(2)) vorgesehen. werden die Gruppeneinteilung und das Ranking für die Hallensaison 2019/20 am Freitag den 06.09. veröffentlicht.

 

  • Anschließend haben die Vereine bis Freitag den 13.09.2018 die Möglichkeit zur Prüfung und Änderung.

 

  • Die freien Hallenzeiten für die Regionalliga und Oberliga sind ebenfalls bis Freitag den 13.09.2019 per E-Mail an »Spielplanung@whv-hockey.de zu melden. Bitte informiert uns kurz, wenn es zu Verzögerung kommt, z.B. bei der Vergabe der Zeiten durch die Stadt, dann können wir dies berücksichtigen.
     

mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle

 


WHV - Jugend Halle • Nr. 81 vom 10.7.2019

Rahmenterminplan Halle Jugend 2019/2020

 

 

Liebe Vereine,

anbei findet Ihr den vorläufigen Rahmenterminplan für die kommende Hallensaison.

 

» Rahmenterminplan Hallensaison 2019/20 (.pdf 0,4 MB)

 

Bis zum 31.08.2019 werden wir die Gruppeneinteilung veröffentlichen.
 

 

Mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle


WHV - Jugend Halle • Nr. 80 vom 3.6.2019

Meldung Hallensaison 2019/20 Jugend

 

Liebe Vereine,

anbei findet Ihr den Meldebogen für die kommende Hallensaison.

 

» Meldebogen Hallensaison 2019/20 (.doc 0,2 MB)

 

Bitte schickt uns Euren Meldebogen als Word-Dokument zurück, bitte nicht ins PDF-Format umwandeln.

 

Rücksendung bis zum 17. Juni 2019 an:

» Spielplanung@whv-hockey.de 

sowie den jeweiligen Bezirksjugendwart:

Rhein: Kay Milner » info@bthv.de

Rhein-Wupper: Harald Scheuermann-Giskes » Harald-Scheuermann@Giskes.de

Ruhr: Klaus Frankhof » k.frankhof@pkf-online.de

Westfalen: Bernd Heimann » heimann.westfalen@whv-hockey.de

 

(Bei später eingehenden Meldungen wird keine Garantie für die gewünschte Liga übernommen.)

 

Mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle


WHV - Jugend Feld • Nr. 109 vom 9.12.2019

Meldung Feldsaison 2020

 

Liebe Vereine,

anbei findet Ihr den Meldebogen für die kommende Feldsaison, welcher auch die Meldung für die Kleinfeldmannschaften beinhaltet.

 

» Meldebogen Feldsaison 2020 (.doc 0,2 MB)

 

Rücksendung AUSSCHLIESSLICH (im .doc Format!) bis zum 15. Januar 2020 an:

» Spielplanung@whv-hockey.de


(Bei später eingehenden Meldungen wird keine Garantie für die gewünschte Liga übernommen.)


 

Mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle

 


WHV - Jugend Feld • Nr. 108 vom 28.6.2019

Empfehlung des WHV Jugendauschuss!

Angesichts der hohen prognostizierten Temperaturen wird der Jugendschiedsrichterausschuss seinen Schiedsrichtern empfehlen die Spiele für Trinkpausen zu unterbrechen.

 

Für alle Spiele der Altersklassen B-JA, zu denen keine Schiedsrichter angesetzt sind, empfehlen wir diese ebenfalls in Vierteln zu spielen & für ausreichend Trink-/Schattenpausen zu sorgen.


B-Knaben/Mädchen Regionalliga Spiele können, wenn beide Vereine einverstanden sind, auch auf die kommende Woche verlegt werden.

 

mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle


WHV - Jugend Feld • Nr. 107 vom 9.4.2019

Verlegungen im Jugendbereich

Der zuständige Staffelleiter kann auf Antrag eines Vereins ein Meisterschaftsspiel verlegen, wenn das Einverständnis des gegnerischen Vereins in Textform vorliegt und ein Ersatztermin feststeht. Das verlegte Spiel soll nicht später als 15 Tage oder zwei Spieltage nach dem ursprünglich angesetzten Spieltermin und muss vor dem letzten Spieltag der jeweiligen Gruppenphase ausgetragen werden. § 5 Abs. 4 bleibt unberührt.

 

Fristen, die zu beachten sind:
Regionalliga

  • mindestens 14 Tage vor dem ursprünglich angesetzten und dem neu vereinbarten Spieltermin beantragt werden

 

Oberliga + Regionalliga Knaben/Mädchen B

  • mindestens 3 Tage vor dem ursprünglich angesetzten und dem neu vereinbarten Spieltermin beantragt werden

 

Verbandsliga

  • mindestens 2 Tage vor dem ursprünglich angesetzten und dem neu vereinbarten Spieltermin beantragt werden

 

Auch Änderungen der Anschlagzeiten nach Bekanntgabe im Ergebnisdienst gelten als Spielverlegung!!

 
Ausnahmen
1. Spielerabstellungen nach § 9 Abs. 3 SPO DHB; Einsatz des Trainers oder eines Spielers als WHV Verbands- oder Bundestrainer bzw. WHV-Auswahl- oder Nationalspieler, wenn der Termin nicht bis zum Stichtag der Meldung der Anschlagzeiten bekannt ist, der Trainer das Amt nach diesem Stichtag übernommen hat oder der Spieler nach dem Stichtag nominiert worden ist

2. epidemieartige Erkrankungen von mindestens fünf Spielern einer Mannschaft unter Beibringung von entsprechenden Nachweisen innerhalb von fünf Tagen nach Spielausfall. Auf § 25 Abs. 7 SPO DHB wird verwiesen

3. nachweislich durch die zuständige Verwaltungsstelle nicht bewilligte Platz-/Hallennutzung am vorgegebenen Spieltag

4. ganztägige schulische Veranstaltungen, an denen mindestens fünf Spieler der betroffenen Altersklasse nachweislich teilnehmen müssen und deren Terminierung bei Veröffentlichung der Anschlagzeiten nicht bekannt war.


Konsequenzen
Wird ohne die Genehmigung des Staffelleiters entgegen der Spielordnung ein Spiel verlegt und tritt somit eine oder treten beide Mannschaften nicht zu dem eigentlich festgesetzten Spieltermin an, werden folgende Strafen Anwendung finden.


a. -3 Punkte, für die Mannschaft(en), die nicht zum eigentlichen Spieltermin angetreten ist(sind) / Der ZA ordnet die Neuansetzung des ausgefallenen Meisterschaftsspiels an, wenn es sich nicht um ein Entscheidungsspiel oder um ein Spiel im Rahmen eines Meisterschaftsturniers handelt.

b. Nichtantreten einer Mannschaft ohne Benachrichtigung: Regionalliga 100 €; Oberliga 50 €; Verbandsliga 25 €.

c. Nichtantreten einer Mannschaft mit Benachrichtigung weniger als 24 Stunden vor dem Spieltermin oder dem ersten Spiel der Mannschaft in einem Turnier: Regionalliga 50 €, Oberliga 25 €, Verbandsliga 15 €.

d. unterlassene oder nicht unverzügliche Unterrichtung der Gastmannschaft, des Staffelleiters, der Schiedsrichter, bei Spielausfall (§ 31 Abs. 7 SPO DHB): 30 €

 

Grundlage: Spielordnung DHB (DHB SPO), Spielordnung Jugend WHV (SPO-J WHV)


WHV - Jugend Feld • Nr. 106 vom 1.4.2019

Jugend Feld 2019 - Spielpläne und Anschlagzeiten

 

Liebe Vereine,

  

die Eingabe der Ligen in den Ergebnisdienst ist bereits abgeschlossen worden.


Wir möchten euch zeitnah Bitten die Anschlagzeiten an Gudrun Stry zu melden. 

 

E-Mail: Gudrun.Stry@gmx.de
 

mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle


WHV - Jugend Feld • Nr. 105 vom 13.3.2019

Veröffentlichung: Gruppeneinteilung und Rahmenterminplan Jugend Feldsaison 2019

 

Liebe Vereine,

 

anbei veröffentlichen wir die Gruppeneinteilung und den aktualisierten Rahmenterminplan für die Feldsaison 2019.

 

» Gruppeneinteilung Jugend Feldsaison 2019

 

» Rahmenterminplan Feldsaison 2019

 

mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle
 


WHV - Jugend Feld • Nr. 104 vom 25.2.2019

Veröffentlichung: Meldungen und Rahmenterminplan Jugend Feldsaison 2019

 

Liebe Vereine,

 

anbei veröffentlichen wir die Gruppeneinteilung und den Rahmenterminplan für die Feldsaison 2019.

 

Wir geben den Vereinen noch bis zum Freitag den 08.03. die Möglichkeit Ummeldungen (sofern möglich) vorzunehmen.

 

» Übersicht Meldungen Jugend Feldsaison 2019

 

» Rahmenterminplan Feldsaison 2019

 
 

mit sportlichen Grüßen

WHV Geschäftsstelle
 


DHB - Vorstand • Nr. 106 vom 13.12.2019

Neufassung der DHB Satzung in Kraft

Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die vom Bundestag 2019 in Grünstadt beschlossenen Änderungen der Satzung am 22.11.2019 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft. Sie wird hiermit veröffentlicht:

»Download der aktuellen Satzung

und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Verband > Ordnungen.


DHB - Vorstand • Nr. 105 vom 2.10.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 16.11.2019 in Frankfurt

Die nächste Bundesratssitzung wird am 16.11.2019 von 9:00 - 13:00 Uhr im Relexa Hotel (Adresse: Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Highlights aus Präsidium, Vorstand und Direktorium
  3. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2019, Planung 2020, Sponsoren)
  4. Highlights aus den einzelnen Ressorts (Konzepte und Umsetzungen, offene Punkte)
  5. Themen aus Gremien (LSA, SOA, …) und Kommissionen
  6. Inhaltliche Schwerpunktthemen

a. Vorbereitung Olympische Spiele
b. Trainersituation (Nationaltrainer, Bundestützpunktleiter und -trainer,…)
c. Bundesligareformkommission 
d. Pro League 2020 / 2021

e. Hallen-EM 2021 / Feld-WM 2022
f. Gewinnung, Ausbildung und Einsatz von Schiedsrichtern
g. Parahockey
h. Struktur- und Prozessoptimierung DHB

  1. Highlights aus dem Bundesausschuss
  2. Anträge
  3. Nächste Sitzungen (Termin und Ort)


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin 


DHB - Vorstand • Nr. 104 vom 29.5.2019

Beschlüsse des 54. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 25. Mai 2019 in Grünstadt die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums
- Wahl des Präsidiums:

  • Präsidentin: Carola Meyer

sowie die Vizepräsidentinnen/en für die Bereiche

  • Leistungssport: Marie-Theres Gnauert
  • Finanzen, Compliance & Good Governance: Marc Stauder
  • Kommunikation & Events: Julia Walter
  • Vermarktung & Digitales: Klaus Täubrich
  • Recht: Dr. Christian Deckenbrock
  • Sportentwicklung: Jan-Hendrik Fischedick
  • Die Vizepräsidentin Jugend Anette Breucker wurde bereits am 09.03.2019 beim Jugend-Bundestag des DHB in Köthen gewählt.

 

- Den Satzungsänderungsanträgen des Berliner HV, des Bremer HV, des DHB-Präsidiums und des DHB-Vorstands wurde zugestimmt. Die überarbeitete Fassung der Satzung wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
- Die Anträge zur BL-Reform haben nicht die notwendige 2/3-Mehrheit gefunden.

- Der Rheydter HC hat den zweiten Antrag „“Zustimmungsvorbehalt des Bundestages für die Einrichtung eines Nationalen Hockey Trainingszentrums” zurückgezogen. Stattdessen wurde ein Meinungsbild abgefragt, vom Bundestag präferiert wird das ursprüngliche Modell.

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2018

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer
  • Eric Pritsch, Flensburg, Kassenprüfer
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer

 

- Ehrung von Axel Schröder (Hockey gegen Krebs e.V.) mit der Paul-Reinberg-Plakette


DHB - Vorstand • Nr. 103 vom 23.5.2019

Stimmausgabe Bundestag 2019

am 24./25.05.2019 in Grünstadt

Die Stimmausgabe erfolgt am Freitag, 24.05.2019, von 15:00 bis 18:00 Uhr im Clubhaus des VfR Grünstadt (Uhlandstraße 30A, 67269 Grünstadt) sowie am Samstag, 25.05.2019 von 9:00 bis 10:00 Uhr in der Sporthalle der TSG Grünstadt (Asselheimer Str. 19A, 67269 Grünstadt).

Danach ist eine Abholung von Stimmen nicht mehr möglich.

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 102 vom 3.4.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 17./18.05.2019 in Düsseldorf


Die nächste Bundesratssitzung wird am 17.05.2019 von 19:00 - 21:00 Uhr (1. Teil) und am 18.05.2019 von 8:00 – 10:00 Uhr (2. Teil) im Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 26./27.10.2018
3. Ernennung der Protokollführerin
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht Präsidium
6. Finanzbericht 2018 - aktueller Stand, Finanzbericht 2019 - aktueller Stand
7. Stand und weiteres Vorgehen BL-Reformkommission
8. DHB Bundestag 2019
9. Weiterentwicklung des Leistungssportsystems im DHB
10. ggf. Fortsetzung TOP 7
11. Stand Änderungen und Perspektiven in der FIH und der EHF
12. Bericht Stand FIH Pro League
13. Nachfragen zu den Bundestagsberichten
14. Bericht aus dem Bundesausschuss
15. Kurzberichte aus den LHV / Verbandstage 2019
16. Anträge
17. Verschiedenes
18. Nächste Sitzungen

  

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident 


DHB - Vorstand • Nr. 101 vom 20.3.2019

54. Ordentlicher Bundestag 2019 des DHB in Grünstadt

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 54. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 25. Mai 2019 beim VfR Grünstadt, Uhlandstraße 30A in 67269 Grünstadt fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.


Zeitplan Bundestag

25. Mai 2019

 

9:00 Uhr Akkreditierung, Ausgabe der Stimmzettel/Wahlunterlagen, Prüfung der Vollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages

 

Tagesordnung

A. Protokollarischer Teil

1. Begrüßung

2. Grußworte

3. Ehrungen

 

B. Amtlicher Teil

I. Formalien

  1. Bestellung des Versammlungsleiters
  2. Feststellung ordnungsgemäßer Ladung
  3. Feststellung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder und der Stimmenzahl

II. Berichte

  1. Bericht des Präsidenten
  2. Bericht des Vorstands
  3. Vorstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2018
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache zu TOP 1.-3.

III. Entlastung / Wahlen

  1. Entlastung des Präsidiums
  2. Wahl des Präsidiums
  3. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
  4. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte
    • Bundesschiedsgericht
    • Bundesoberschiedsgericht 

IV. Anträge

  1. Satzungsänderungsanträge
  2. Sonstige Anträge

V. Verschiedenes

 

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 54. Ordentlichen Bundestag 2019 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (nach Eingang im PDF-Format hinterlegt):

» Satzungsänderungsanträge Berliner HV

» Anträge zur Bundesligareform
» Annexantrag zur Bundesligareform

» Bundesligareform Antrag DHB-Präsidium 
» 1. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium

» 2. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium
» Satzungsänderungsantrag DHB-Vorstand

» Satzungsänderungsantrag Bremer HV
» Anträge Rheydter HC

gez. Heino Knuf, Wibke Weisel, Sarah Pentzien - geschäftsführender Vorstand

 


DHB - Sport • Nr. 175 vom 31.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren in der Feldsaison 2020/2021

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung und des Bundesrats – im schriftlichen Verfahren Änderungen der SPO DHB das Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2020/2021 betreffend beschlossen. Auch in der kommenden Feldsaison wird danach das zu der laufenden Saison neu eingeführte Spielsystem, das u.a. nach einer Hauptrunde in zwei Staffeln Viertelfinal- und Abstiegsspiele (Play-Off- und Play-Down-Spiele) vorsieht, fortgesetzt werden. Es wird allerdings insoweit modifiziert, als die Viertelfinal- und Abstiegsspiele in der kommenden Saison im Modus „best of three“ (anstelle von „best of two“) ausgetragen werden. Klargestellt wird zudem (in § 5 Abs. 2), dass auch bei Spielen der Hauptrunde, denen kein Rückspiel folgt, sowie den Viertelfinal- und Abstiegsspielen dem Heimverein die Einnahmen verbleiben und der Gastverein seine tatsächlichen Kosten trägt. Über den Verweis auf § 11 Abs. 7 wird dann aber zugleich verdeutlicht, dass diese Spiele im solidarischen Kostenausgleich zu berücksichtigen sind. Im Lauf der kommenden Feldsaison soll zudem das neue Spielsystem evaluiert und über die Fortsetzung des Spielsystems über die Feldsaison 2020/2021 hinaus entschieden werden.

Dem SOA ist bekannt, dass in der Bundesligavereinsversammlung diskutiert wird, die Einführung eines Spiels um Platz 3 beim Final Four im Herrenbereich zu beantragen. Der Sieger dieses Spiels würde dann den dritten EHL-Platz erhalten. Sollte ein entsprechender Antrag tatsächlich gestellt werden, würde der SOA über diesen Antrag – unter Einbeziehung des Leistungssportausschusses und des Bundesrats – beraten.

Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, wird der Anhang 5 der SPO DHB zum 1. August 2020 – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert –  in Kraft treten:

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 31.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 174 vom 14.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) zur Hallensaison 2021/2022

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung, des Schiedsrichter- und Regelausschusses und des Bundesrates im schriftlichen Verfahren die Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) (mit vier regionalen Gruppen zu je sechs Mannschaften) zur Hallensaison 2021/2022 sowie die hierfür notwendigen Übergangsregelungen beschlossen. Damit ist das Ligasystem bei Damen und Herren auf DHB-Ebene künftig vollständig identisch. Im Zuge der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) ist klargestellt worden, dass zukünftig auf dem Feld und in der Halle zweite Mannschaften eines Vereins, der mit der ersten Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, in der (1.) Regi-onalliga spielen dürfen (dies war in drei der vier Regionalverbände schon jetzt der Regelfall); der zuständige Landeshockey- bzw. Regionalverband kann allerdings eine abweichende Regelung treffen. Schließlich ist auch festgelegt worden, dass der SRA die Schiedsrichteransetzungen der Bundesligen soweit erforderlich mit Unter-stützung der Schiedsrichterausschüsse der LHV und der Regionalverbände benennt. Diese Änderung ist notwendig, weil jedenfalls zum Zeitpunkt der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) in der Hallenhockeysaison 2021/2022 keine ausreichende Anzahl an Bundesligaschiedsrichter(inne)n zur Verfügung stehen wird.
Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert – zum 1. August 2020 bzw. zum 1. August 2021 in Kraft treten.

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 14.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 173 vom 30.10.2019

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019 / 2020

 

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften sowie der Vorbereitungen auf die olympischen Spiele in Tokio 2020 hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallenhockeysaison 2019 / 2020 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele (Damen & Herren) auch dann verbindlich bleiben, sollte ein Verein einen oder mehrere Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem der angesetzten Termine zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellen.

Die Möglichkeit, Spiele auf Basis des einvernehmlichen Einverständnisses der beteiligten Vereine zu verlegen, ist hiervon unberührt und bleibt weiterhin bestehen.

 

i.A. des DHB Präsidiums

Bernd Schuckmann                                Harald P. Steckelbruck
Vorsitzender Sportausschuss                  Koordinator Sport national / international

 


DHB - Sport • Nr. 172 vom 28.7.2019

Besetzung Sportausschuss DHB, Zuständiger Ausschuss Bundesliga und Härtefallausschuss DHB

Im Spieljahr 2019/2020 sind diese Ausschüsse des DHB wir folgt besetzt:

 

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:


• Bernd Schuckmann, Bremen (Terminkoordinator, Vorsitz)
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld und Halle)
• Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld und BL Damen Halle)
• Christian Blasch, Mülheim (SRA)

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:
 

• Frank Selzer, Bremen (Vorsitz)
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
• Siegfried Bartenschlager, München (SRA)
Vertreter:
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach
• Ralf Dietrich, Leipzig (SRA)

 

Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB:

• Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
• Anette Breucker, Stuttgart
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach
Vertreter:
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
• Andreas Knechten, Mülheim (bei Verhinderung von Anette Breucker)
• Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck)

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

 

Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Leistungssport)
Anette Breucker (Vizepräsidentin Jugend)
i.A. Frank Selzer
 


DHB - Sport • Nr. 171 vom 23.5.2019

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2019/2020

 

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders können zum jetzigen Zeitpunkt nur die Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2019 benannt werden.

 

1.BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

_____________________________________________________

2. BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 170 vom 29.4.2019

Rahmentermine für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019/2020

1. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

Bundesliga Damen

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (19.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

2. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020)

 

BL-Vereine, die zu den Ansetzungen in den BL-Spielplänen besondere Wünsche vortragen möchten, werden gebeten, diese an die E-Mail Adresse des DHB Sportausschusses zu richten: SPA@deutscher-hockey-bund.de

 

i.A. DHB Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 169 vom 27.3.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. April und zum 1. August 2019

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 23./24. Februar 2019 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – soweit nachfolgend nicht anders geregelt –zum 1. August 2019 in Kraft treten. In dem folgenden PDF-Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

» Beschlüsse des SOA (PDF)

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: April 2019 sowie Stand: August 2019) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen, die zum 1. April 2019 in Kraft treten, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) grün markiert; die Textänderungen, die zum 1. August 2019 in Kraft treten werden, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 27.3.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 168 vom 25.2.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen zum Spieljahr 2019/2020

Der SOA hat auf Vorschlag des Leistungsportausschusses (LSA) Änderungen der SPO DHB die Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen betreffend beschlossen. Ab dem Spieljahr 2019/2020 werden danach jeder Gruppe der 2. Bundesliga (Feld) Damen zehn anstelle von bislang nur acht Mannschaften angehören. Diese Änderungen haben Auswirkungen für die Abstiegsregelung in der laufenden Feldhockeysaison. Nachdem Präsidium und Bundesrat die vom SOA getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 DHB-Satzung bestätigt haben, werden die hiermit einhergehenden Änderungen der SPO DHB nun veröffentlicht.

Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen steht unter

» Ordnungen

als Download zur Verfügung; die Änderungen, die bereits zum 1. August 2018 in Kraft getreten sind, werden in dieser Fassung gelb, die im Oktober 2018 beschlossenen Änderungen zum Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2019/2020 grau und die aktuellen Änderungen zur Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen (die sich insbesondere im Anhang 7 zur SPO DHB wiederfinden) hellblau markiert.

Köln, den 25.2.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 167 vom 3.1.2019

Endrunde 58. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2019 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 26./27. Januar 2019

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Ausrichter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260
Turnierausschuss:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin Damen), Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter Herren)
Andreas Wille (Potsdam); Ulrike Schmidt (Tübingen), Daniel Gass (München), Andreas Knechten (Mülheim)

 

Spielplan:

Samstag, 26. Januar 2019
Damen:
Halbfinale 1:  12:00 Uhr
Halbfinale 2:  14:00 Uhr
Herren:
Halbfinale 1:  16:00 Uhr
Halbfinale 2:  18:00 Uhr

Sonntag, 27. Januar 2019
Endspiel Damen: 11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren: 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer:
Freitag, 25.01.2019 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.

Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de .


i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national / international
 


DHB - Jugend • Nr. 58 vom 29.3.2019

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und der Referent für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2019/20 benannt:
Anette Breucker, Stuttgart
Dr. Felizitas Bork, Pullach

Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Ulrike Schmidt, Tübingen.

 

Mönchengladbach, den 29. März 2019
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


DHB - Schiedsrichter • Nr. 46 vom 22.10.2019

Regeländerungen zur Hallensaison 2019/20

 

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 neue Hallenho-ckeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. November 2019 in sein Regelwerk übernehmen wird. Entsprechende Abweichungen werden durch einen DHB-Zusatz geregelt.

 
Nach Rücksprache mit dem LSA wird es zu Beginn der neuen Saison keine Änderung bezüglich des Spielformates geben. Die Einführung von Spielvierteln, verbunden mit einem Zeitstopp bei Strafecken von 20 Sekunden, wird vorerst zurückgestellt und die Erfahrungen aus den europäischen Hallenturnieren bewertet. Daher bleiben bei Spielen mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten auch die Auszeiten (je eine Auszeit pro Mannschaft und pro Halbzeit) bestehen.

 
Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.
Analog zum Feldhockey wurde Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.
  

Eine weitere Regelung aus dem Feld wurde inhaltlich in Bezug auf die Ausführung eines Freischlages vor dem gegnerischen Schusskreis übernommen. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat.
  

Die detaillierten Änderungen lauten wie folgt:

   

§1.7 Tore stehen in der Mitte jeder Grundlinie außerhalb des Spielfelds. Die Torpfosten müssen mit der Außenseite der Grundlinie abschließen. Ausrüstungsteile oder Gegenstände wie Helme, Gesichtsmasken, Handschutz, Handtücher, Wasserflaschen usw. dürfen nicht innerhalb des Tores abgelegt werden.

 
Eine Bank für jede Mannschaft ist außerhalb des Spielfelds an ein und derselben Seitenlinie aufzustellen. Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, wenn nicht die Schiedsrichter etwas anderes festlegen. Auswechselspieler müssen auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
 

DHB: Torpfosten dürfen auch mit der Innenseite der Torlinien abschließen, sofern sich dies aus technischen Gründen nicht vermeiden lässt.


Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, sofern sich beide Mannschaften nicht auf eine andere Regelung einigen.

  

§2.1 Jede Mannschaft darf zu jedem Zeitpunkt des Spiels maximal sechs Spieler auf dem Spielfeld haben.

 
Falls eine Mannschaft mehr als die erlaubte Anzahl an Spielern auf dem Spielfeld hat, ist die Spielzeit anzuhalten, um den regelgerechten Zustand wieder herzustellen. Handelt es sich dabei um ein unabsichtliches Vergehen, kann eine persönliche Strafe gegen den Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft verhängt werden. Handelt es sich hingegen um einen schwerwiegenden Verstoß, muss eine persönliche Strafe verhängt werden. Entscheidungen, die bis zur Wiederherstellung des regelgerechten Zustands getroffen worden sind, können nicht verändert werden, falls das Spiel bereits wieder fortgesetzt worden ist.

 
Das Spiel ist mit einer Strafecke gegen die Mannschaft fortzusetzen, die den Wechselfehler begangen hat.

 
DHB: Ein Wechselfehler soll nur geahndet werden, wenn sich die falsch wechselnde Mannschaft hierdurch einen Vorteil verschafft. In erster Linie ist von den Schiedsrichtern die Herstellung des regelgerechten Zustands anzuordnen. Darüber hinaus kann auch gegen Betreuer die Verhängung einer persönlichen Strafe und bei Weigerung einer Mannschaft, den regelgerechten Zustand herzustellen, ein Spielabbruch in Betracht kommen.

  

 

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Jede Mannschaft kann spielen mit:
GESTRICHEN:

 

- mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss und innerhalb seiner eigenen Spielfeldhälfte einen sicheren Kopfschutz (jedoch keine Schienen, Kicker oder andere Torhüterschutzausrüstung) tragen darf; zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls allerdings tragen muss, oder...

 

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 10 Minuten, einer Pause von 1 Minute zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 3 Minuten.

 


Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.

 


DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.
Im Hallenhockey beträgt die Dauer der Spiele um Deutsche Meisterschaften der Damen und Herren und der Spiele der Bundesligen, einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele, 2 x 30 Minuten. Die Halbzeitpause dauert bei einer Spielzeit von bis zu 2 x 20 Minuten 5 Minuten, bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten 10 Minuten.

Bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Im gesamten Bereich des DHB gelten nachstehende Bestimmungen für die Durchführung einer Auszeit:


§6.1 Die Seitenwahl und der Ballbesitz zu Spielbeginn werden gelost:


a) Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


DHB: Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


b) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels zu.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn zu.


c) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in der ersten Halbzeit spielt.

 

§6.3 Ein Mittelanstoß wird ausgeführt:


a) zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat; anderenfalls durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Spielbeginn durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat;


b) zu Beginn der zweiten Halbzeit und des vierten Spielviertels durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Beginn der zweiten Halbzeit durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


§9.17 Spieler dürfen keine Gegenstände oder Teile ihrer Spielausrüstung auf das Spielfeld, nach dem Ball oder nach einem anderen Spieler, nach dem Schiedsrichter oder einer sonstigen Person werfen.


Sofern der Ball im Anschluss einer Strafecke irgendein weggeworfenes Teil der Spielausrüstung, wie beispielsweise einen Handschutz, einen Knieschutz oder eine Gesichtsmaske, außerhalb des Schusskreises trifft, muss ein Freischlag verhängt werden. Geschieht dies innerhalb des Schusskreises, ist eine Strafecke zu verhängen; wird hierdurch ein Tor verhindert, ist ein 7-m-Ball zu verhängen.

 

GETSRICHEN

§10.2 Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts darf, solange er einen sicheren Kopfschutz trägt, außerhalb der eigenen Spielfeldhälfte nicht am Spiel teilnehmen. Er darf diesen jedoch ablegen und dann auf dem gesamten Spielfeld am Spiel teilnehmen
 

Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts muss bei der Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls einen sicheren Kopfschutz tragen


§13.2 Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs:


e) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 3 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Der Ball darf außerdem direkt über die Seitenbanden in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, vorausgesetzt, er hat sich 3 m bewegt, bevor er von der Seitenbande abprallt.


Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter (ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat),
- darf er ihn beliebig oft berühren,
- der Ball muss sich dabei aber mindestens 3 m bewegt haben (nicht zwingend in nur eine Richtung), bevor
- der Ball vom Ausführenden in den Schusskreis geschoben werden darf.


Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.


Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 3 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 3 m bewegt hat, von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist oder sich mindestens 3 m bewegt hat, bevor er von der Seitenbanden abprallt. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 3 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


Jedes weitere Spielen oder Versuch des Spielens des Balles oder das Eingreifen eines Angreifers oder Verteidigers, der sich nicht 3 m entfernt befunden hat, muss entsprechend bestraft werden.
Im Anschluss an einen Zeitstopp nach der Verhängung eines Freischlags in der gegnerischen Spielhälfte müssen nach dem Wiederanpfiff des Spiels alle Spieler außer dem ausführenden Spieler mindestens 3 m Abstand halten.

 

§13.3 Strafecke:


a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Mannschaften sollen so schnell wie möglich (als Richtlinie gelten 20 Sekunden) die Schutzausrüstung anlegen und sich zur Strafeckenausführung aufstellen.


DHB: Die Spielzeit wird nicht angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist.


g) Jeder verteidigende Spieler, der sich zur Strafeckenabwehr nicht hinter der Grundlinie befindet, muss sich an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist.


h) Bevor der Ball gespielt worden ist, darf kein Angreifer außer dem ausführenden Spieler den Schusskreis betreten. Die Verteidiger dürfen vor dem Spielen des Balls weder die Grundlinie noch die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, überschreiten.

 

GESTRICHEN

§13.6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Spielerwechsels und Beendigung einer Strafecke am Ende der ersten Halbzeit und bei Spielende gilt eine Strafecke außerdem als beendet, sobald der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat.

 

§13.6 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:
a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balls nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.


b) Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird wiederholt.


Führt das Antäuschen zu einem Regelverstoß des Verteidigers, muss sich nur der Angreifer an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist begeben.


c) Wenn ein verteidigender Spieler, außer dem Torwart, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht durch einen anderen Verteidiger ersetzt werden; die Strafecke wird wiederholt.


Wenn ein verteidigender Spieler bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüber-liegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht ersetzt werden.


Wenn ein verteidigender Spieler die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke wiederholt.


d) Wenn ein Torwart die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke mit einem Spieler weniger verteidigt; die Strafecke wird wiederholt.
Die verteidigende Mannschaft kann einen Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.


Wenn ein Torwart bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss die verteidigende Mannschaft einen weiteren Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.
Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu sechs Spielern verteidigen.


DHB: Eine Strafecke gilt als Wiederholungsecke, solange nicht die unter § 13.5 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.


e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist: Die Strafecke wird wiederholt.


Ein angreifender Spieler, der an einen Ort geschickt wurde, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, darf für eine Wiederholung der Strafecke nicht zurückkehren, jedoch zu einer neu verhängten Strafecke.


f) Bei jedem anderen Regelverstoß eines Angreifers ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.


Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen wird ein Freischlag, eine Strafecke oder ein 7-m-Ball verhängt, wie an anderen Stellen in den Regeln beschrieben.


Mönchengladbach den 20.10.19

 

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 45 vom 16.8.2019

Ansetzungsproblematik zur Feldhockeysaison 2019/20

Status-Quo im Schiedsrichterwesen

 

Liebe Sportsfreunde der Bundesligavereine,

der endgültige Spielplan zur Feldsaison 2019/20 wurde vom Sportausschuss freigegeben. Das im Schiedsrichter- und Regelausschuss zuständige Mitglied für Ansetzungen hatte bereits im Vorfeld mit der Rahmenplanung der Bundesligaansetzungen begonnen. Schon jetzt ist erkennbar, dass es an einigen Wochenenden zu Engpässen bei den Ansetzungen kommen wird und per heute nicht ausreichend Schiedsrichter für alle Spiele zur Verfügung stehen werden. In letzter Konsequenz kann es daher sein, dass wir einige Bundesligaspiele nicht mit Bundesligaschiedsrichtern ver-sorgen können.

Vorwiegender Grund hierfür ist die seit Jahren rückläufige Anzahl von Bundesligaschiedsrichtern und die zum Teil individuell eingeschränkte Verfügbarkeit von Terminen. Es rücken zwar regel-mäßig gut ausgebildete Schiedsrichter aus dem Jugendbereich des DHB in die Bundesligen nach, jedoch reicht dies bei weitem nicht aus, um den gewachsenen Bedarf (4 Bundesligen) zu decken.
Mit fast identischer Problematik sind die Landesverbände konfrontiert. Auch hier sind unterm Strich deutlich zu wenige Schiedsrichter aktiv, so dass dem SRA nicht genügend und vor allem kaum neue Schiedsrichter für die Ausbildung in die Bundesligen gemeldet werden können. Letzt-lich beginnt das Problem in den Vereinen, da dort das Schiedsrichterwesen oft einen kaum nen-nenswerten Stellenwert hat und kaum Akquise betrieben wird.

Die Situation wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da wir aktuell vor allem in der 1. Herrenbundesliga ein sehr hohes Altersniveau haben und sicherlich weitere Schiedsrichter zeitnah die Karrieren beenden werden. In der vergangenen Hallensaison sind wir bereits zu „Mehrfachansetzungen“ an einigen Spieltagen übergegangen, um alle Spiele zu besetzen. Dies ist in der Halle durch die meist regionalen Ansetzungen in Ausnahmefällen möglich, aber sicherlich nicht auf Dauer umsetzbar. Schiedsrichter kommen so zum Teil auf fast 20 Spiele pro Saison (Halle).

Die Bundesliga ist in den letzten Jahren immer professioneller geworden. Den Anspruch des Leistungsgedanken haben wir auch im Schiedsrichterwesen, jedoch sind die Rahmenbedingun-gen dafür schwierig bzw. werden zunehmend schwieriger.

Ohne Schiedsrichter ist es unmöglich einen funktionierenden Spielbetrieb zu gewährleisten. Daher ist es existentiell, dass wieder mehr Aktive für das Schiedsrichterwesen begeistert werden. Jeder ist nun gefordert sich dieser negativen Entwicklung entgegenzustellen, damit wir auch in Zukunft den Hockeysport in Deutschland auf hohem Niveau betreiben können. Dies ist sicherlich nicht über Nacht möglich und erfordert unter Umständen viel Zeit.

Für Rückmeldungen und Anregungen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Mönchengladbach den 15.08.19
Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 44 vom 12.3.2019

Regeländerungen zur Rückrunde der Feldhockeysaison 2018/19

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 neue Feldhockeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. April 2019 (Nachholspiele im März sind eingeschlossen) in sein Regelwerk übernehmen wird, es sei denn aus dem jeweiligen DHB-Zusatz ergibt sich etwas anderes.

Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.

Bereits zu Beginn der Feldhockeysaison 2018/19 wurde in den Bundesligen eine Änderung des Spielformates von 4 x 15 Minuten beschlossen. Die neue Viertelregelung wird nun zum 1. August 2019 in allen Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen eingeführt. Alle Auszeiten fallen damit weg. In Verbindung mit der Reduzierung der Spielzeit auf 60 Minuten wird auch der Zeitstopp bei Strafecken und Toren bundesweit übernommen. Zur einfacheren Handhabung in den Spielklassen der Landesverbände (Spiele ohne offizielle Uhr), hat der SRA dazu einen kurzen Leitfaden in Form eines DHB-Zusatzes (§ 5.1) entwickelt. Der Jugendausschuss des DHB wird über den Termin der Einführung und Umsetzung in den Spielklassen der Jugend zeitnah entscheiden.

Des Weiteren wurde zur Rückrunde der Ausführort eines Freischlages für den Verteidiger innerhalb des Schusskreises geändert. Fortan kann der Freischlag nun, analog zur Halle, an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden.

Eine weitere Änderung findet sich im Wortlaut zur Ausführung eines Freischlages im gegnerischen Viertelraum. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat.

Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, wurde gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.

 

Nachstehend finden sich alle inhaltlichen Änderungen des Regeltextes:

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Verpflichtende Versuchsregel mit Gültigkeit zum 1. Januar 2019: Einer Mannschaft ist es nicht länger erlaubt mit einem Feldspieler mit den Rechten des Torwarts zu spielen.

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 15 Minuten, einer Pause von 2 Minuten zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 5 Minuten.
DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände festgelegt. Die Halbzeitpause dauert 10 Minuten. Die Spieldauer von 4 x 15 Minuten gilt für die Bundesligen bereits für die Feldsaison 2018/19, für alle Erwachsenenspielklassen des DHB ab dem 1. August 2019.

§5.1 f) Wird eine Strafecke verhängt, soll die Spielzeit unter Berücksichtigung von Paragraph e) für 40 Sekunden angehalten werden (um unter anderem den Verteidigern das Anlegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen), bevor die Strafecke freigegeben wird.
DHB: Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Wird eine Strafecke verhängt, wird die Spielzeit angehalten, außer es handelt sich um eine Wiederholungsecke. Sind beide Mannschaften zur Ausführung der Strafecke bereit, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff; der Ball muss im Anschluss unverzüglich hereingegeben werden. Die Schiedsrichter sollen dafür sorgen, dass sich beide Mannschaften so schnell wie möglich zur Ausführung der Strafecke aufstellen.


§5.1 i) Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen Videobeweis oder 7-m-Ball verhängt.
DHB: Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften vor Ablauf der 40 Sekunden erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, können die Schiedsrichter das Spiel auch vor Ablauf der 40 Sekunden wieder freigeben.
Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen 7-m-Ball erzielt. Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff.


§13.1 Ort der Ausführung eines Freischlags:
b) Ein Freischlag für die Verteidiger der in einem Bereich von 15 m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
Ein Freischlag für den Verteidiger, der für ein Vergehen innerhalb des Schusskreises verhängt wurde, kann an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden
 

§13.2 Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende im gegnerischen Viertelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 5 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.
Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.

Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 5 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 5 m bewegt hat, oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 5 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


§13.3 Strafecke:
a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind.
Mannschaften sollen sich so schnell wie möglich zur Strafeckenausführung aufstellen.
DHB: Mannschaften sollen nicht länger als 40 Sekunden Zeit benötigen, um sich zur Strafeckenausführung aufzustellen


§13.6 e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der Spieler, der die Strafecke hereingibt, hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.

 

Das komplette Regelheft 2019 kann unter hockey.de eingesehen und runtergeladen werden.


Mönchengladbach den 05.03.19

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
 

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 43 vom 7.3.2019

Zukunft des Schiedsrichterwesens in Deutschland

Der Schiedsrichter- und Regelausschuss des DHB hat sich im Februar zu einer Sitzung in Berlin getroffen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der sachlichen Aufarbeitung und Analyse der letzten Wochen und Monate, vor allem die Auseinandersetzung mit der im Herbst öffentlich gewordenen Kritik zum Thema „Status des deutschen Schiedsrichterwesens“. Wie bereits auf der Schiedsrichtertagung in Hennef diskutiert, sind viele der genannten Kritikpunkte für den SRA durchaus nachvollziehbar und berechtigt.
Insbesondere die Forderung „weniger zu verwalten und wieder mehr zu gestalten“ hat den SRA dazu bewogen, die gegenwärtigen inhaltlichen und personellen Strukturen zu hinterfragen und alles auf den Prüfstand zu stellen. Nach einem intensiven Wochenende voller konstruktiver Diskussionen, ist der SRA zu der Erkenntnis gelangt, dass ein personeller „Neustart“ sinnvoll ist, um das Schiedsrichterwesen mit neuen Ideen zu beleben und zu verändern.

Bereits während der Schiedsrichtertagung wurde deutlich, dass für wirkliche Veränderung die Aufgaben im Schiedsrichterwesen auf mehrere Schultern verteilt werden müssen. Dies hat den SRA dazu veranlasst, die bestehen Strukturen des Ausschusses zu überarbeiten und neue Ressorts bzw. Tätigkeitsfelder festzulegen. Dabei orientieren sich die neuen Aufgabenbereiche an den sich mit der Zeit veränderten Anforderungen an das Schiedsrichterwesen. Nachstehende Ressorts wurden im Rahmen der Sitzung erarbeitet und festgelegt.

 

 

In der Zukunft soll der Ausschuss in einen geschäftsführenden und einen erweiterten SRA unterteilt werden. In Summe gibt es deutlich mehr Verantwortungsbereiche als vorher. Unterhalb der jeweiligen Abteilungsleitung sollen, je nach Arbeitsaufwand, unterschiedliche Arbeitsgruppen gebildet werden, um die Tagesarbeit effektiv und schnell bewältigen zu können. Vor allem aber um unter dem Strich mehr zu leisten als es heute im Rahmen des Ehrenamtes möglich ist. Den Ressorts im Organigramm wurden ganz bewusst keine verantwortlichen Personen zugeordnet. Vielmehr möchten wir interessierten und engagierten Personen aus dem Hockey- und Schiedsrichterumfeld die Möglichkeit geben, sich an der richtigen Stelle für das Schiedsrichterwesen zu engagieren und Ihre Ideen einzubringen. Daher stellen wir grundsätzlich alle Positionen und Verantwortlichkeiten (bis auf den gewählten Jugendvertreter) zur Disposition.

Im Mai findet der 54. Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes in Grünstadt statt, auf dem auch ein neues Präsidium gewählt wird. Des Weiteren steht der Antrag zur Gründung einer hockeyliga e.V. zur Abstimmung, die natürlich auch das Schiedsrichterwesen beeinflussen wird. Laut Satzung bestimmt der Präsident des Deutschen Hockey-Bundes die Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse und somit auch den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses. In der Verantwortung des SRA-Vorsitzenden liegt jedoch die Besetzung der jeweiligen Ressorts.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es grundsätzlich schwierig ist, wenn aktive Bundesliga-schiedsrichter eine Aufgabe im SRA übernehmen. Nichts desto trotz sind wir an jeder Art von Mitarbeit und Engagement, sowie an jeder neuen Idee interessiert, die das Schiedsrichterwesen in Hockeydeutschland weiter nach vorne bringt. Daher existieren keinerlei Einschränkungen in Bezug auf den möglichen Personenkreis.

Bei Interesse bitte bis zum 15. Mai 2019 eine Rückmeldung an Peter von Reth (vonreth@deutscher-hockey-bund.de) geben.

 

  

Peter von Reth
Vorsitzender des Schiedsrichter- und Regelausschuss
Mönchengladbach den 05.03.2019


 
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