Verbindliche Regelauslegung "Knieschützer"
Die Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen des DHB hat folgende Regelauslegung
gem. § 23 Abs. 3 b) Satzung des DHB als verbindlich festgelegt:
'Knieschützer sind als gefährlich einzustufen und ihre Nutzung ist allen Spielern mit Ausnahme des vollausgerüsteten Torwartes daher zu untersagen.'
Diese Auslegung erlangt Wirkung am 18. April 2009.
Michael v. Ameln
Kommission für Schiedsrichter- und Regelfragen
Deutscher Hockey-Bund e.V. |