DHB

Offizielle Mitteilungen

DHB - Vorstand • Nr. 106 vom 13.12.2019

Neufassung der DHB Satzung in Kraft

Mit der Bestätigung des Amtsgerichts Mönchengladbach, dass die vom Bundestag 2019 in Grünstadt beschlossenen Änderungen der Satzung am 22.11.2019 in das Vereinsregister eingetragen worden sind, ist die Neufassung unserer Satzung nunmehr in Kraft. Sie wird hiermit veröffentlicht:

»Download der aktuellen Satzung

und ansonsten ist die aktuelle Satzung abrufbar unter Verband > Ordnungen.


DHB - Vorstand • Nr. 105 vom 2.10.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 16.11.2019 in Frankfurt

Die nächste Bundesratssitzung wird am 16.11.2019 von 9:00 - 13:00 Uhr im Relexa Hotel (Adresse: Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Highlights aus Präsidium, Vorstand und Direktorium
  3. Wirtschaftliche Situation (Haushalt 2019, Planung 2020, Sponsoren)
  4. Highlights aus den einzelnen Ressorts (Konzepte und Umsetzungen, offene Punkte)
  5. Themen aus Gremien (LSA, SOA, …) und Kommissionen
  6. Inhaltliche Schwerpunktthemen

a. Vorbereitung Olympische Spiele
b. Trainersituation (Nationaltrainer, Bundestützpunktleiter und -trainer,…)
c. Bundesligareformkommission 
d. Pro League 2020 / 2021

e. Hallen-EM 2021 / Feld-WM 2022
f. Gewinnung, Ausbildung und Einsatz von Schiedsrichtern
g. Parahockey
h. Struktur- und Prozessoptimierung DHB

  1. Highlights aus dem Bundesausschuss
  2. Anträge
  3. Nächste Sitzungen (Termin und Ort)


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Carola Morgenstern-Meyer - Präsidentin 


DHB - Vorstand • Nr. 104 vom 29.5.2019

Beschlüsse des 54. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 25. Mai 2019 in Grünstadt die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums
- Wahl des Präsidiums:

  • Präsidentin: Carola Meyer

sowie die Vizepräsidentinnen/en für die Bereiche

  • Leistungssport: Marie-Theres Gnauert
  • Finanzen, Compliance & Good Governance: Marc Stauder
  • Kommunikation & Events: Julia Walter
  • Vermarktung & Digitales: Klaus Täubrich
  • Recht: Dr. Christian Deckenbrock
  • Sportentwicklung: Jan-Hendrik Fischedick
  • Die Vizepräsidentin Jugend Anette Breucker wurde bereits am 09.03.2019 beim Jugend-Bundestag des DHB in Köthen gewählt.

 

- Den Satzungsänderungsanträgen des Berliner HV, des Bremer HV, des DHB-Präsidiums und des DHB-Vorstands wurde zugestimmt. Die überarbeitete Fassung der Satzung wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
- Die Anträge zur BL-Reform haben nicht die notwendige 2/3-Mehrheit gefunden.

- Der Rheydter HC hat den zweiten Antrag „“Zustimmungsvorbehalt des Bundestages für die Einrichtung eines Nationalen Hockey Trainingszentrums” zurückgezogen. Stattdessen wurde ein Meinungsbild abgefragt, vom Bundestag präferiert wird das ursprüngliche Modell.

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2018

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer
  • Eric Pritsch, Flensburg, Kassenprüfer
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer

 

- Ehrung von Axel Schröder (Hockey gegen Krebs e.V.) mit der Paul-Reinberg-Plakette


DHB - Vorstand • Nr. 103 vom 23.5.2019

Stimmausgabe Bundestag 2019

am 24./25.05.2019 in Grünstadt

Die Stimmausgabe erfolgt am Freitag, 24.05.2019, von 15:00 bis 18:00 Uhr im Clubhaus des VfR Grünstadt (Uhlandstraße 30A, 67269 Grünstadt) sowie am Samstag, 25.05.2019 von 9:00 bis 10:00 Uhr in der Sporthalle der TSG Grünstadt (Asselheimer Str. 19A, 67269 Grünstadt).

Danach ist eine Abholung von Stimmen nicht mehr möglich.

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 102 vom 3.4.2019

Einberufung der Bundesratssitzung

am 17./18.05.2019 in Düsseldorf


Die nächste Bundesratssitzung wird am 17.05.2019 von 19:00 - 21:00 Uhr (1. Teil) und am 18.05.2019 von 8:00 – 10:00 Uhr (2. Teil) im Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 26./27.10.2018
3. Ernennung der Protokollführerin
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Bericht Präsidium
6. Finanzbericht 2018 - aktueller Stand, Finanzbericht 2019 - aktueller Stand
7. Stand und weiteres Vorgehen BL-Reformkommission
8. DHB Bundestag 2019
9. Weiterentwicklung des Leistungssportsystems im DHB
10. ggf. Fortsetzung TOP 7
11. Stand Änderungen und Perspektiven in der FIH und der EHF
12. Bericht Stand FIH Pro League
13. Nachfragen zu den Bundestagsberichten
14. Bericht aus dem Bundesausschuss
15. Kurzberichte aus den LHV / Verbandstage 2019
16. Anträge
17. Verschiedenes
18. Nächste Sitzungen

  

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident 


DHB - Vorstand • Nr. 101 vom 20.3.2019

54. Ordentlicher Bundestag 2019 des DHB in Grünstadt

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 54. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 25. Mai 2019 beim VfR Grünstadt, Uhlandstraße 30A in 67269 Grünstadt fristgerecht einberufen und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.


Zeitplan Bundestag

25. Mai 2019

 

9:00 Uhr Akkreditierung, Ausgabe der Stimmzettel/Wahlunterlagen, Prüfung der Vollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages

 

Tagesordnung

A. Protokollarischer Teil

1. Begrüßung

2. Grußworte

3. Ehrungen

 

B. Amtlicher Teil

I. Formalien

  1. Bestellung des Versammlungsleiters
  2. Feststellung ordnungsgemäßer Ladung
  3. Feststellung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder und der Stimmenzahl

II. Berichte

  1. Bericht des Präsidenten
  2. Bericht des Vorstands
  3. Vorstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2018
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache zu TOP 1.-3.

III. Entlastung / Wahlen

  1. Entlastung des Präsidiums
  2. Wahl des Präsidiums
  3. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter
  4. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte
    • Bundesschiedsgericht
    • Bundesoberschiedsgericht 

IV. Anträge

  1. Satzungsänderungsanträge
  2. Sonstige Anträge

V. Verschiedenes

 

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 54. Ordentlichen Bundestag 2019 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (nach Eingang im PDF-Format hinterlegt):

» Satzungsänderungsanträge Berliner HV

» Anträge zur Bundesligareform
» Annexantrag zur Bundesligareform

» Bundesligareform Antrag DHB-Präsidium 
» 1. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium

» 2. Satzungsänderungsantrag DHB-Präsidium
» Satzungsänderungsantrag DHB-Vorstand

» Satzungsänderungsantrag Bremer HV
» Anträge Rheydter HC

gez. Heino Knuf, Wibke Weisel, Sarah Pentzien - geschäftsführender Vorstand

 


DHB - Sport • Nr. 175 vom 31.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren in der Feldsaison 2020/2021

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung und des Bundesrats – im schriftlichen Verfahren Änderungen der SPO DHB das Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2020/2021 betreffend beschlossen. Auch in der kommenden Feldsaison wird danach das zu der laufenden Saison neu eingeführte Spielsystem, das u.a. nach einer Hauptrunde in zwei Staffeln Viertelfinal- und Abstiegsspiele (Play-Off- und Play-Down-Spiele) vorsieht, fortgesetzt werden. Es wird allerdings insoweit modifiziert, als die Viertelfinal- und Abstiegsspiele in der kommenden Saison im Modus „best of three“ (anstelle von „best of two“) ausgetragen werden. Klargestellt wird zudem (in § 5 Abs. 2), dass auch bei Spielen der Hauptrunde, denen kein Rückspiel folgt, sowie den Viertelfinal- und Abstiegsspielen dem Heimverein die Einnahmen verbleiben und der Gastverein seine tatsächlichen Kosten trägt. Über den Verweis auf § 11 Abs. 7 wird dann aber zugleich verdeutlicht, dass diese Spiele im solidarischen Kostenausgleich zu berücksichtigen sind. Im Lauf der kommenden Feldsaison soll zudem das neue Spielsystem evaluiert und über die Fortsetzung des Spielsystems über die Feldsaison 2020/2021 hinaus entschieden werden.

Dem SOA ist bekannt, dass in der Bundesligavereinsversammlung diskutiert wird, die Einführung eines Spiels um Platz 3 beim Final Four im Herrenbereich zu beantragen. Der Sieger dieses Spiels würde dann den dritten EHL-Platz erhalten. Sollte ein entsprechender Antrag tatsächlich gestellt werden, würde der SOA über diesen Antrag – unter Einbeziehung des Leistungssportausschusses und des Bundesrats – beraten.

Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, wird der Anhang 5 der SPO DHB zum 1. August 2020 – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert –  in Kraft treten:

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 31.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 174 vom 14.12.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) zur Hallensaison 2021/2022

Der SOA hat im Dezember 2019 – nach Anhörung des Leistungssportausschusses, der Bundesligavereinsversammlung, des Schiedsrichter- und Regelausschusses und des Bundesrates im schriftlichen Verfahren die Einführung einer 2. Bundesliga Damen (Halle) (mit vier regionalen Gruppen zu je sechs Mannschaften) zur Hallensaison 2021/2022 sowie die hierfür notwendigen Übergangsregelungen beschlossen. Damit ist das Ligasystem bei Damen und Herren auf DHB-Ebene künftig vollständig identisch. Im Zuge der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) ist klargestellt worden, dass zukünftig auf dem Feld und in der Halle zweite Mannschaften eines Vereins, der mit der ersten Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, in der (1.) Regi-onalliga spielen dürfen (dies war in drei der vier Regionalverbände schon jetzt der Regelfall); der zuständige Landeshockey- bzw. Regionalverband kann allerdings eine abweichende Regelung treffen. Schließlich ist auch festgelegt worden, dass der SRA die Schiedsrichteransetzungen der Bundesligen soweit erforderlich mit Unter-stützung der Schiedsrichterausschüsse der LHV und der Regionalverbände benennt. Diese Änderung ist notwendig, weil jedenfalls zum Zeitpunkt der Einführung der 2. Bundesliga Damen (Halle) in der Hallenhockeysaison 2021/2022 keine ausreichende Anzahl an Bundesligaschiedsrichter(inne)n zur Verfügung stehen wird.
Nachdem das Präsidium alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – wie im nachfolgenden Dokument näher erläutert – zum 1. August 2020 bzw. zum 1. August 2021 in Kraft treten.

» zu den Beschlüssen des SOA

Köln, den 14.12.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 173 vom 30.10.2019

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019 / 2020

 

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften sowie der Vorbereitungen auf die olympischen Spiele in Tokio 2020 hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallenhockeysaison 2019 / 2020 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele (Damen & Herren) auch dann verbindlich bleiben, sollte ein Verein einen oder mehrere Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem der angesetzten Termine zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellen.

Die Möglichkeit, Spiele auf Basis des einvernehmlichen Einverständnisses der beteiligten Vereine zu verlegen, ist hiervon unberührt und bleibt weiterhin bestehen.

 

i.A. des DHB Präsidiums

Bernd Schuckmann                                Harald P. Steckelbruck
Vorsitzender Sportausschuss                  Koordinator Sport national / international

 


DHB - Sport • Nr. 172 vom 28.7.2019

Besetzung Sportausschuss DHB, Zuständiger Ausschuss Bundesliga und Härtefallausschuss DHB

Im Spieljahr 2019/2020 sind diese Ausschüsse des DHB wir folgt besetzt:

 

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:


• Bernd Schuckmann, Bremen (Terminkoordinator, Vorsitz)
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld und Halle)
• Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld und BL Damen Halle)
• Christian Blasch, Mülheim (SRA)

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:
 

• Frank Selzer, Bremen (Vorsitz)
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M.
• Siegfried Bartenschlager, München (SRA)
Vertreter:
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach
• Ralf Dietrich, Leipzig (SRA)

 

Härtefallausschuss (HA) gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB:

• Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz)
• Anette Breucker, Stuttgart
• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach
Vertreter:
• Daniel Leunig, Frankfurt a.M. (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz)
• Andreas Knechten, Mülheim (bei Verhinderung von Anette Breucker)
• Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck)

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

 

Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Leistungssport)
Anette Breucker (Vizepräsidentin Jugend)
i.A. Frank Selzer
 


DHB - Sport • Nr. 171 vom 23.5.2019

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2019/2020

 

Aufgrund des noch nicht bestätigten internationalen Spielkalenders können zum jetzigen Zeitpunkt nur die Wochenenden für die Ansetzung der Spiele für den Saisonteil 2019 benannt werden.

 

1.BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

_____________________________________________________

2. BL der Damen und Herren:

Für die Ansetzung der Spiele in 2019 sind die folgenden Wochenenden vorgesehen:

(07./08.Sept.2019); (14./15.Sept.2019); (21./22.Sept.2019); (28./29.Sept.2019); (05./06.Okt.2019); (12./13.Okt.2019); (19./20.Okt.2019).

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator

 


DHB - Sport • Nr. 170 vom 29.4.2019

Rahmentermine für die Bundesligen in der Hallenhockeysaison 2019/2020

1. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

Bundesliga Damen

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (19.Jan 2020);
DM Viertelfinale (1./2. Feb. Jan.2020); DM Endrunde (08./09.Feb.2020)

 

2. Bundesliga Herren

(01.Dez.2019); (07./08.Dez.2019); (14./15.Dez.2019); (21./22.Dez.2019); (05.Jan.2020); (11./12.Jan.2020); (26.Jan 2020)

 

BL-Vereine, die zu den Ansetzungen in den BL-Spielplänen besondere Wünsche vortragen möchten, werden gebeten, diese an die E-Mail Adresse des DHB Sportausschusses zu richten: SPA@deutscher-hockey-bund.de

 

i.A. DHB Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 169 vom 27.3.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. April und zum 1. August 2019

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 23./24. Februar 2019 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren folgende Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 1 DHB-Satzung bestätigt hat, werden diese – soweit nachfolgend nicht anders geregelt –zum 1. August 2019 in Kraft treten. In dem folgenden PDF-Dokument werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

» Beschlüsse des SOA (PDF)

Die aktualisierte SPO DHB (Stand: April 2019 sowie Stand: August 2019) samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen steht unter » Ordnungen als Download zur Verfügung. Die Textänderungen, die zum 1. April 2019 in Kraft treten, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) grün markiert; die Textänderungen, die zum 1. August 2019 in Kraft treten werden, werden in der SPO DHB (Stand: April 2019) gelb markiert.

» zur Spielordnung

Köln, den 27.3.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 168 vom 25.2.2019

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen zum Spieljahr 2019/2020

Der SOA hat auf Vorschlag des Leistungsportausschusses (LSA) Änderungen der SPO DHB die Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen betreffend beschlossen. Ab dem Spieljahr 2019/2020 werden danach jeder Gruppe der 2. Bundesliga (Feld) Damen zehn anstelle von bislang nur acht Mannschaften angehören. Diese Änderungen haben Auswirkungen für die Abstiegsregelung in der laufenden Feldhockeysaison. Nachdem Präsidium und Bundesrat die vom SOA getroffenen Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 Satz 2 und 3 DHB-Satzung bestätigt haben, werden die hiermit einhergehenden Änderungen der SPO DHB nun veröffentlicht.

Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen steht unter

» Ordnungen

als Download zur Verfügung; die Änderungen, die bereits zum 1. August 2018 in Kraft getreten sind, werden in dieser Fassung gelb, die im Oktober 2018 beschlossenen Änderungen zum Spielsystem der 1. Bundesliga (Feld) Damen und Herren für das Spieljahr 2019/2020 grau und die aktuellen Änderungen zur Aufstockung der 2. Bundesliga (Feld) Damen (die sich insbesondere im Anhang 7 zur SPO DHB wiederfinden) hellblau markiert.

Köln, den 25.2.2019

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Sport • Nr. 167 vom 3.1.2019

Endrunde 58. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2019 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 26./27. Januar 2019

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Ausrichter: Deutscher Hockey-Bund e.V.
Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260
Turnierausschuss:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin Damen), Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter Herren)
Andreas Wille (Potsdam); Ulrike Schmidt (Tübingen), Daniel Gass (München), Andreas Knechten (Mülheim)

 

Spielplan:

Samstag, 26. Januar 2019
Damen:
Halbfinale 1:  12:00 Uhr
Halbfinale 2:  14:00 Uhr
Herren:
Halbfinale 1:  16:00 Uhr
Halbfinale 2:  18:00 Uhr

Sonntag, 27. Januar 2019
Endspiel Damen: 11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren: 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer:
Freitag, 25.01.2019 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle
Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.

Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de .


i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national / international
 


DHB - Jugend • Nr. 58 vom 29.3.2019

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und der Referent für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2019/20 benannt:
Anette Breucker, Stuttgart
Dr. Felizitas Bork, Pullach

Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr
 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Ulrike Schmidt, Tübingen.

 

Mönchengladbach, den 29. März 2019
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


DHB - Schiedsrichter • Nr. 46 vom 22.10.2019

Regeländerungen zur Hallensaison 2019/20

 

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 neue Hallenho-ckeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. November 2019 in sein Regelwerk übernehmen wird. Entsprechende Abweichungen werden durch einen DHB-Zusatz geregelt.

 
Nach Rücksprache mit dem LSA wird es zu Beginn der neuen Saison keine Änderung bezüglich des Spielformates geben. Die Einführung von Spielvierteln, verbunden mit einem Zeitstopp bei Strafecken von 20 Sekunden, wird vorerst zurückgestellt und die Erfahrungen aus den europäischen Hallenturnieren bewertet. Daher bleiben bei Spielen mit einer Spielzeit von 2 x 30 Minuten auch die Auszeiten (je eine Auszeit pro Mannschaft und pro Halbzeit) bestehen.

 
Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.
Analog zum Feldhockey wurde Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.
  

Eine weitere Regelung aus dem Feld wurde inhaltlich in Bezug auf die Ausführung eines Freischlages vor dem gegnerischen Schusskreis übernommen. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat.
  

Die detaillierten Änderungen lauten wie folgt:

   

§1.7 Tore stehen in der Mitte jeder Grundlinie außerhalb des Spielfelds. Die Torpfosten müssen mit der Außenseite der Grundlinie abschließen. Ausrüstungsteile oder Gegenstände wie Helme, Gesichtsmasken, Handschutz, Handtücher, Wasserflaschen usw. dürfen nicht innerhalb des Tores abgelegt werden.

 
Eine Bank für jede Mannschaft ist außerhalb des Spielfelds an ein und derselben Seitenlinie aufzustellen. Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, wenn nicht die Schiedsrichter etwas anderes festlegen. Auswechselspieler müssen auf ihrer Mannschaftsbank sitzen.
 

DHB: Torpfosten dürfen auch mit der Innenseite der Torlinien abschließen, sofern sich dies aus technischen Gründen nicht vermeiden lässt.


Die erstgenannte Mannschaft besetzt die Bank, die sich links vom Zeitnehmertisch befindet, die zweitgenannte Mannschaft die rechte Bank, sofern sich beide Mannschaften nicht auf eine andere Regelung einigen.

  

§2.1 Jede Mannschaft darf zu jedem Zeitpunkt des Spiels maximal sechs Spieler auf dem Spielfeld haben.

 
Falls eine Mannschaft mehr als die erlaubte Anzahl an Spielern auf dem Spielfeld hat, ist die Spielzeit anzuhalten, um den regelgerechten Zustand wieder herzustellen. Handelt es sich dabei um ein unabsichtliches Vergehen, kann eine persönliche Strafe gegen den Mannschaftsführer der betroffenen Mannschaft verhängt werden. Handelt es sich hingegen um einen schwerwiegenden Verstoß, muss eine persönliche Strafe verhängt werden. Entscheidungen, die bis zur Wiederherstellung des regelgerechten Zustands getroffen worden sind, können nicht verändert werden, falls das Spiel bereits wieder fortgesetzt worden ist.

 
Das Spiel ist mit einer Strafecke gegen die Mannschaft fortzusetzen, die den Wechselfehler begangen hat.

 
DHB: Ein Wechselfehler soll nur geahndet werden, wenn sich die falsch wechselnde Mannschaft hierdurch einen Vorteil verschafft. In erster Linie ist von den Schiedsrichtern die Herstellung des regelgerechten Zustands anzuordnen. Darüber hinaus kann auch gegen Betreuer die Verhängung einer persönlichen Strafe und bei Weigerung einer Mannschaft, den regelgerechten Zustand herzustellen, ein Spielabbruch in Betracht kommen.

  

 

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Jede Mannschaft kann spielen mit:
GESTRICHEN:

 

- mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts, der eine andersfarbige Spieloberbekleidung tragen muss und innerhalb seiner eigenen Spielfeldhälfte einen sicheren Kopfschutz (jedoch keine Schienen, Kicker oder andere Torhüterschutzausrüstung) tragen darf; zur Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls allerdings tragen muss, oder...

 

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 10 Minuten, einer Pause von 1 Minute zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 3 Minuten.

 


Beide Mannschaften können andere Spielzeiten und Pausen vereinbaren, jedoch nicht, wenn für bestimmte Wettbewerbe verbindliche Regularien festgelegt sind.

 


DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände geregelt.
Im Hallenhockey beträgt die Dauer der Spiele um Deutsche Meisterschaften der Damen und Herren und der Spiele der Bundesligen, einschließlich der hiermit verbundenen Entscheidungsspiele, 2 x 30 Minuten. Die Halbzeitpause dauert bei einer Spielzeit von bis zu 2 x 20 Minuten 5 Minuten, bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten 10 Minuten.

Bei einer Spielzeit von mehr als 2 x 20 Minuten stehen jeder Mannschaft Auszeiten zur Verfügung. Im gesamten Bereich des DHB gelten nachstehende Bestimmungen für die Durchführung einer Auszeit:


§6.1 Die Seitenwahl und der Ballbesitz zu Spielbeginn werden gelost:


a) Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


DHB: Die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, wählt entweder die Seite, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, oder den Ballbesitz zu Spielbeginn.


b) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels zu.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, die Seite wählt, auf der sie in der ersten Halbzeit spielt, steht der gegnerischen Mannschaft der Ballbesitz zu Spielbeginn zu.


c) Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in den ersten beiden Spielvierteln spielt.


DHB: Falls die Mannschaft, die die Auslosung gewonnen hat, den Ballbesitz zu Spielbeginn wählt, steht der gegnerischen Mannschaft das Wahlrecht zu, auf welcher Seite sie in der ersten Halbzeit spielt.

 

§6.3 Ein Mittelanstoß wird ausgeführt:


a) zu Spielbeginn und zu Beginn des zweiten Spielviertels durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat; anderenfalls durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Spielbeginn durch einen Spieler der Mannschaft, die das Recht dazu bei der Auslosung vor Spielbeginn erworben hat;


b) zu Beginn der zweiten Halbzeit und des vierten Spielviertels durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


DHB: zu Beginn der zweiten Halbzeit durch einen Spieler der anderen Mannschaft;


§9.17 Spieler dürfen keine Gegenstände oder Teile ihrer Spielausrüstung auf das Spielfeld, nach dem Ball oder nach einem anderen Spieler, nach dem Schiedsrichter oder einer sonstigen Person werfen.


Sofern der Ball im Anschluss einer Strafecke irgendein weggeworfenes Teil der Spielausrüstung, wie beispielsweise einen Handschutz, einen Knieschutz oder eine Gesichtsmaske, außerhalb des Schusskreises trifft, muss ein Freischlag verhängt werden. Geschieht dies innerhalb des Schusskreises, ist eine Strafecke zu verhängen; wird hierdurch ein Tor verhindert, ist ein 7-m-Ball zu verhängen.

 

GETSRICHEN

§10.2 Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts darf, solange er einen sicheren Kopfschutz trägt, außerhalb der eigenen Spielfeldhälfte nicht am Spiel teilnehmen. Er darf diesen jedoch ablegen und dann auf dem gesamten Spielfeld am Spiel teilnehmen
 

Ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts muss bei der Abwehr einer Strafecke oder eines 7-m-Balls einen sicheren Kopfschutz tragen


§13.2 Ausführung des Freischlags, des Mittelanstoßes und des Ausballs:


e) Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft in der gegnerischen Spielfeldhälfte darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 3 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Der Ball darf außerdem direkt über die Seitenbanden in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, vorausgesetzt, er hat sich 3 m bewegt, bevor er von der Seitenbande abprallt.


Spielt der ausführende Spieler den Ball nach der Ausführung des Freischlags selbst weiter (ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat),
- darf er ihn beliebig oft berühren,
- der Ball muss sich dabei aber mindestens 3 m bewegt haben (nicht zwingend in nur eine Richtung), bevor
- der Ball vom Ausführenden in den Schusskreis geschoben werden darf.


Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.


Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 3 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 3 m bewegt hat, von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist oder sich mindestens 3 m bewegt hat, bevor er von der Seitenbanden abprallt. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 3 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 3 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 3 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


Jedes weitere Spielen oder Versuch des Spielens des Balles oder das Eingreifen eines Angreifers oder Verteidigers, der sich nicht 3 m entfernt befunden hat, muss entsprechend bestraft werden.
Im Anschluss an einen Zeitstopp nach der Verhängung eines Freischlags in der gegnerischen Spielhälfte müssen nach dem Wiederanpfiff des Spiels alle Spieler außer dem ausführenden Spieler mindestens 3 m Abstand halten.

 

§13.3 Strafecke:


a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind. Mannschaften sollen so schnell wie möglich (als Richtlinie gelten 20 Sekunden) die Schutzausrüstung anlegen und sich zur Strafeckenausführung aufstellen.


DHB: Die Spielzeit wird nicht angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist.


g) Jeder verteidigende Spieler, der sich zur Strafeckenabwehr nicht hinter der Grundlinie befindet, muss sich an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist.


h) Bevor der Ball gespielt worden ist, darf kein Angreifer außer dem ausführenden Spieler den Schusskreis betreten. Die Verteidiger dürfen vor dem Spielen des Balls weder die Grundlinie noch die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, überschreiten.

 

GESTRICHEN

§13.6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Spielerwechsels und Beendigung einer Strafecke am Ende der ersten Halbzeit und bei Spielende gilt eine Strafecke außerdem als beendet, sobald der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat.

 

§13.6 Bei einem Regelverstoß während der Durchführung einer Strafecke gilt Folgendes:
a) Wenn der Ausführende bei der Hereingabe des Balls nicht mindestens einen Fuß hinter der Grundlinie hat, ist die Strafecke zu wiederholen.


b) Täuscht ein angreifender Spieler bei der Ausführung der Strafecke die Hereingabe des Balls an, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, er darf jedoch durch einen beliebigen Spieler ersetzt werden. Die Strafecke wird wiederholt.


Führt das Antäuschen zu einem Regelverstoß des Verteidigers, muss sich nur der Angreifer an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist begeben.


c) Wenn ein verteidigender Spieler, außer dem Torwart, die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht durch einen anderen Verteidiger ersetzt werden; die Strafecke wird wiederholt.


Wenn ein verteidigender Spieler bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüber-liegenden Grundlinie entfernt ist und darf nicht ersetzt werden.


Wenn ein verteidigender Spieler die gedachte Linie, die 9,10 m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke wiederholt.


d) Wenn ein Torwart die Grundlinie vor der Ausführung der Strafecke überquert, wird die Strafecke mit einem Spieler weniger verteidigt; die Strafecke wird wiederholt.
Die verteidigende Mannschaft kann einen Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.


Wenn ein Torwart bei dieser oder einer darauffolgenden Strafecke, die Grundlinie erneut vor der Ausführung der Strafecke überquert, muss die verteidigende Mannschaft einen weiteren Spieler benennen, der sich an einen Ort begeben muss, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, sie darf diesen aber nicht ersetzen.
Wird eine weitere Strafecke verhängt, also nicht wiederholt, darf die verteidigende Mannschaft die Strafecke mit bis zu sechs Spielern verteidigen.


DHB: Eine Strafecke gilt als Wiederholungsecke, solange nicht die unter § 13.5 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.


e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der betreffende Spieler an einen Ort begeben, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist: Die Strafecke wird wiederholt.


Ein angreifender Spieler, der an einen Ort geschickt wurde, der nicht weiter als 9,10m von der gegenüberliegenden Grundlinie entfernt ist, darf für eine Wiederholung der Strafecke nicht zurückkehren, jedoch zu einer neu verhängten Strafecke.


f) Bei jedem anderen Regelverstoß eines Angreifers ist ein Freischlag für die verteidigende Mannschaft zu verhängen.


Mit Ausnahme der vorgenannten Regelungen wird ein Freischlag, eine Strafecke oder ein 7-m-Ball verhängt, wie an anderen Stellen in den Regeln beschrieben.


Mönchengladbach den 20.10.19

 

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 45 vom 16.8.2019

Ansetzungsproblematik zur Feldhockeysaison 2019/20

Status-Quo im Schiedsrichterwesen

 

Liebe Sportsfreunde der Bundesligavereine,

der endgültige Spielplan zur Feldsaison 2019/20 wurde vom Sportausschuss freigegeben. Das im Schiedsrichter- und Regelausschuss zuständige Mitglied für Ansetzungen hatte bereits im Vorfeld mit der Rahmenplanung der Bundesligaansetzungen begonnen. Schon jetzt ist erkennbar, dass es an einigen Wochenenden zu Engpässen bei den Ansetzungen kommen wird und per heute nicht ausreichend Schiedsrichter für alle Spiele zur Verfügung stehen werden. In letzter Konsequenz kann es daher sein, dass wir einige Bundesligaspiele nicht mit Bundesligaschiedsrichtern ver-sorgen können.

Vorwiegender Grund hierfür ist die seit Jahren rückläufige Anzahl von Bundesligaschiedsrichtern und die zum Teil individuell eingeschränkte Verfügbarkeit von Terminen. Es rücken zwar regel-mäßig gut ausgebildete Schiedsrichter aus dem Jugendbereich des DHB in die Bundesligen nach, jedoch reicht dies bei weitem nicht aus, um den gewachsenen Bedarf (4 Bundesligen) zu decken.
Mit fast identischer Problematik sind die Landesverbände konfrontiert. Auch hier sind unterm Strich deutlich zu wenige Schiedsrichter aktiv, so dass dem SRA nicht genügend und vor allem kaum neue Schiedsrichter für die Ausbildung in die Bundesligen gemeldet werden können. Letzt-lich beginnt das Problem in den Vereinen, da dort das Schiedsrichterwesen oft einen kaum nen-nenswerten Stellenwert hat und kaum Akquise betrieben wird.

Die Situation wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen, da wir aktuell vor allem in der 1. Herrenbundesliga ein sehr hohes Altersniveau haben und sicherlich weitere Schiedsrichter zeitnah die Karrieren beenden werden. In der vergangenen Hallensaison sind wir bereits zu „Mehrfachansetzungen“ an einigen Spieltagen übergegangen, um alle Spiele zu besetzen. Dies ist in der Halle durch die meist regionalen Ansetzungen in Ausnahmefällen möglich, aber sicherlich nicht auf Dauer umsetzbar. Schiedsrichter kommen so zum Teil auf fast 20 Spiele pro Saison (Halle).

Die Bundesliga ist in den letzten Jahren immer professioneller geworden. Den Anspruch des Leistungsgedanken haben wir auch im Schiedsrichterwesen, jedoch sind die Rahmenbedingun-gen dafür schwierig bzw. werden zunehmend schwieriger.

Ohne Schiedsrichter ist es unmöglich einen funktionierenden Spielbetrieb zu gewährleisten. Daher ist es existentiell, dass wieder mehr Aktive für das Schiedsrichterwesen begeistert werden. Jeder ist nun gefordert sich dieser negativen Entwicklung entgegenzustellen, damit wir auch in Zukunft den Hockeysport in Deutschland auf hohem Niveau betreiben können. Dies ist sicherlich nicht über Nacht möglich und erfordert unter Umständen viel Zeit.

Für Rückmeldungen und Anregungen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

 

Mönchengladbach den 15.08.19
Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss


DHB - Schiedsrichter • Nr. 44 vom 12.3.2019

Regeländerungen zur Rückrunde der Feldhockeysaison 2018/19

Der internationale Hockeyverband (FIH) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2019 neue Feldhockeyregeln veröffentlicht. Neben vorwiegend redaktionellen Änderungen, wurden aber auch einige inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die der DHB zum 1. April 2019 (Nachholspiele im März sind eingeschlossen) in sein Regelwerk übernehmen wird, es sei denn aus dem jeweiligen DHB-Zusatz ergibt sich etwas anderes.

Ab sofort ist es aus Verletzungsgründen nicht mehr gestattet mit einem Spieler mit den Rechten eines Torwarts zu spielen. Mannschaften haben nur noch die Option mit einem Torwart mit Schutzausrüstung oder ausschließlich mit Feldspielern zu spielen.

Bereits zu Beginn der Feldhockeysaison 2018/19 wurde in den Bundesligen eine Änderung des Spielformates von 4 x 15 Minuten beschlossen. Die neue Viertelregelung wird nun zum 1. August 2019 in allen Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen eingeführt. Alle Auszeiten fallen damit weg. In Verbindung mit der Reduzierung der Spielzeit auf 60 Minuten wird auch der Zeitstopp bei Strafecken und Toren bundesweit übernommen. Zur einfacheren Handhabung in den Spielklassen der Landesverbände (Spiele ohne offizielle Uhr), hat der SRA dazu einen kurzen Leitfaden in Form eines DHB-Zusatzes (§ 5.1) entwickelt. Der Jugendausschuss des DHB wird über den Termin der Einführung und Umsetzung in den Spielklassen der Jugend zeitnah entscheiden.

Des Weiteren wurde zur Rückrunde der Ausführort eines Freischlages für den Verteidiger innerhalb des Schusskreises geändert. Fortan kann der Freischlag nun, analog zur Halle, an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden.

Eine weitere Änderung findet sich im Wortlaut zur Ausführung eines Freischlages im gegnerischen Viertelraum. Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat.

Regel 13.6, in der das Beenden einer Strafecke in Bezug auf den Spielerwechsel sowie das Spielende bei einer Schlussstrafecke geregelt war, wurde gestrichen. Eine Strafecke gilt zukünftig nicht mehr als beendet, wenn der Ball den Schusskreis zum zweiten Mal verlassen hat. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Bedingungen von Regel 13.5.

 

Nachstehend finden sich alle inhaltlichen Änderungen des Regeltextes:

§2.2 Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart auf dem Spielfeld hat oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt.
Verpflichtende Versuchsregel mit Gültigkeit zum 1. Januar 2019: Einer Mannschaft ist es nicht länger erlaubt mit einem Feldspieler mit den Rechten des Torwarts zu spielen.

§5.1 Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 15 Minuten, einer Pause von 2 Minuten zwischen dem ersten und zweiten Viertel und zwischen dem dritten und vierten Viertel sowie einer Halbzeitpause von 5 Minuten.
DHB: Die Spieldauer von Meisterschaftsspielen im nationalen Spielverkehr ist in § 17 SPO DHB und in den Bestimmungen der Verbände festgelegt. Die Halbzeitpause dauert 10 Minuten. Die Spieldauer von 4 x 15 Minuten gilt für die Bundesligen bereits für die Feldsaison 2018/19, für alle Erwachsenenspielklassen des DHB ab dem 1. August 2019.

§5.1 f) Wird eine Strafecke verhängt, soll die Spielzeit unter Berücksichtigung von Paragraph e) für 40 Sekunden angehalten werden (um unter anderem den Verteidigern das Anlegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen), bevor die Strafecke freigegeben wird.
DHB: Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Wird eine Strafecke verhängt, wird die Spielzeit angehalten, außer es handelt sich um eine Wiederholungsecke. Sind beide Mannschaften zur Ausführung der Strafecke bereit, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff; der Ball muss im Anschluss unverzüglich hereingegeben werden. Die Schiedsrichter sollen dafür sorgen, dass sich beide Mannschaften so schnell wie möglich zur Ausführung der Strafecke aufstellen.


§5.1 i) Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen Videobeweis oder 7-m-Ball verhängt.
DHB: Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften vor Ablauf der 40 Sekunden erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, können die Schiedsrichter das Spiel auch vor Ablauf der 40 Sekunden wieder freigeben.
Ab dem 1. August 2019 gilt im DHB folgende Regelung für alle Erwachsenenspielklassen unterhalb der Bundesligen: Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen 7-m-Ball erzielt. Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, beginnt der Schiedsrichter das Spiel durch einen Pfiff.


§13.1 Ort der Ausführung eines Freischlags:
b) Ein Freischlag für die Verteidiger der in einem Bereich von 15 m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15 m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.
Ein Freischlag für den Verteidiger, der für ein Vergehen innerhalb des Schusskreises verhängt wurde, kann an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden
 

§13.2 Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende im gegnerischen Viertelraum darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor er sich 5 m bewegt hat (nicht zwingend in nur eine Richtung) oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.
Alternativ:
- darf jeder Spieler einschließlich des ausführenden Spielers den Ball in den Schusskreis spielen, sobald der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist.

Der Ball darf bei einem Freischlag, der innerhalb von 5 m zum Schusskreisrand ausgeführt wird, nicht in den Schusskreis gespielt werden, bevor sich dieser nicht mindestens 5 m bewegt hat, oder von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer unverzüglich ausgeführt, dürfen die Verteidiger, die sich innerhalb des Schusskreises näher als 5 m zum Ort der Freischlagausführung befinden, den ausführenden Spieler begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5 m bewegt hat oder der Ball von einem verteidigenden Spieler berührt worden ist. Wird der Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen alle Spieler 5 m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben, bevor der Freischlag ausgeführt wird.


§13.3 Strafecke:
a) Die Spielzeit wird angehalten, nachdem eine Strafecke verhängt worden ist und erst wieder gestartet, wenn beide Mannschaften zur Ausführung bereit sind.
Mannschaften sollen sich so schnell wie möglich zur Strafeckenausführung aufstellen.
DHB: Mannschaften sollen nicht länger als 40 Sekunden Zeit benötigen, um sich zur Strafeckenausführung aufzustellen


§13.6 e) Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der Spieler, der die Strafecke hereingibt, hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.

 

Das komplette Regelheft 2019 kann unter hockey.de eingesehen und runtergeladen werden.


Mönchengladbach den 05.03.19

Christian Blasch

Ressort Regelwerk
Schiedsrichter- und Regelausschuss
 

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 43 vom 7.3.2019

Zukunft des Schiedsrichterwesens in Deutschland

Der Schiedsrichter- und Regelausschuss des DHB hat sich im Februar zu einer Sitzung in Berlin getroffen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der sachlichen Aufarbeitung und Analyse der letzten Wochen und Monate, vor allem die Auseinandersetzung mit der im Herbst öffentlich gewordenen Kritik zum Thema „Status des deutschen Schiedsrichterwesens“. Wie bereits auf der Schiedsrichtertagung in Hennef diskutiert, sind viele der genannten Kritikpunkte für den SRA durchaus nachvollziehbar und berechtigt.
Insbesondere die Forderung „weniger zu verwalten und wieder mehr zu gestalten“ hat den SRA dazu bewogen, die gegenwärtigen inhaltlichen und personellen Strukturen zu hinterfragen und alles auf den Prüfstand zu stellen. Nach einem intensiven Wochenende voller konstruktiver Diskussionen, ist der SRA zu der Erkenntnis gelangt, dass ein personeller „Neustart“ sinnvoll ist, um das Schiedsrichterwesen mit neuen Ideen zu beleben und zu verändern.

Bereits während der Schiedsrichtertagung wurde deutlich, dass für wirkliche Veränderung die Aufgaben im Schiedsrichterwesen auf mehrere Schultern verteilt werden müssen. Dies hat den SRA dazu veranlasst, die bestehen Strukturen des Ausschusses zu überarbeiten und neue Ressorts bzw. Tätigkeitsfelder festzulegen. Dabei orientieren sich die neuen Aufgabenbereiche an den sich mit der Zeit veränderten Anforderungen an das Schiedsrichterwesen. Nachstehende Ressorts wurden im Rahmen der Sitzung erarbeitet und festgelegt.

 

 

In der Zukunft soll der Ausschuss in einen geschäftsführenden und einen erweiterten SRA unterteilt werden. In Summe gibt es deutlich mehr Verantwortungsbereiche als vorher. Unterhalb der jeweiligen Abteilungsleitung sollen, je nach Arbeitsaufwand, unterschiedliche Arbeitsgruppen gebildet werden, um die Tagesarbeit effektiv und schnell bewältigen zu können. Vor allem aber um unter dem Strich mehr zu leisten als es heute im Rahmen des Ehrenamtes möglich ist. Den Ressorts im Organigramm wurden ganz bewusst keine verantwortlichen Personen zugeordnet. Vielmehr möchten wir interessierten und engagierten Personen aus dem Hockey- und Schiedsrichterumfeld die Möglichkeit geben, sich an der richtigen Stelle für das Schiedsrichterwesen zu engagieren und Ihre Ideen einzubringen. Daher stellen wir grundsätzlich alle Positionen und Verantwortlichkeiten (bis auf den gewählten Jugendvertreter) zur Disposition.

Im Mai findet der 54. Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes in Grünstadt statt, auf dem auch ein neues Präsidium gewählt wird. Des Weiteren steht der Antrag zur Gründung einer hockeyliga e.V. zur Abstimmung, die natürlich auch das Schiedsrichterwesen beeinflussen wird. Laut Satzung bestimmt der Präsident des Deutschen Hockey-Bundes die Vorsitzenden der einzelnen Ausschüsse und somit auch den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses. In der Verantwortung des SRA-Vorsitzenden liegt jedoch die Besetzung der jeweiligen Ressorts.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es grundsätzlich schwierig ist, wenn aktive Bundesliga-schiedsrichter eine Aufgabe im SRA übernehmen. Nichts desto trotz sind wir an jeder Art von Mitarbeit und Engagement, sowie an jeder neuen Idee interessiert, die das Schiedsrichterwesen in Hockeydeutschland weiter nach vorne bringt. Daher existieren keinerlei Einschränkungen in Bezug auf den möglichen Personenkreis.

Bei Interesse bitte bis zum 15. Mai 2019 eine Rückmeldung an Peter von Reth (vonreth@deutscher-hockey-bund.de) geben.

 

  

Peter von Reth
Vorsitzender des Schiedsrichter- und Regelausschuss
Mönchengladbach den 05.03.2019


 
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