Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Spielbetrieb • Nr. 79 vom 1.11.2016

Hallenhockeysaison 2016/2017

1. November 2016

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachdem die Verlegungssperre begonnen hat, wurden die Spielpläne der Oberligen und der 1. Verbandsliga Herren dem Schiedsrichterausschuss übergeben. Mit der Zustellung des Schiedsrichterausschuss sind sei in Kraft getreten. Für den weiten Spielbetrieb und die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.
Bitte überprüfen Sie noch einmal ob alle Halle eingetragen/richtig eingetragen sind. Änderungen bitte an mich melden.
In der 5. Verbandsliga Herren fehlt noch ein Spieltag, der im lauf dieser Woche nachgereicht wird.

 

Die Staffelleiterin/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen:

Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim,

rainerstg@t-online.de

1. Verbandsliga Damen:

Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,

abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de

2. Verbandsliga Damen:

Ingrid Leidenheimer, Scheffelstr. 13, 672227 Frankenthal,

Ingrid.Leidenheimer@leidenheimer.info

Oberliga Herren:

Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern

artur.kuntz@gmx.de

1. Verbandsliga Herren:

Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern

artur.kuntz@gmx.de

2. Verbandsliga Herren:

Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,

abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de

3. Verbandsliga Herren:

Susanne Jordan, Lerchenstr.6, 55270 Zornheim

Susanne.jordan@hockey-mainz.de

4. Verbandsliga Herren:

Markus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach

M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de

5. Verbandsliga Herre:

Susanne Jordan, Lerchenstr.6, 55270 Zornheim

Susanne.jordan@hockey-mainz.de

 

Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staffelleiters vorgenommen:

Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen
Artur Kuntz

Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB
Jochen Göltz (Ergebnisdienst)

Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB
Andreas Bulla (Schiedsrichterwart)

Schiedsrichter- und Fahrtkostenabrechnung
Anke Hugo (Kassenwartin)

 

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten gemeldet werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten. (siehe Formular Kaderliste).
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB) an den entsprechenden Staffelleiter. Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern ein Verein in der 5. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit gemischter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 5.Verbandsliga Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und eine Mannschaft in der 5. Verbandsliga Herren, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw. Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 07.11.16 an die Staffelleiter zu melden. Hierfür sollten die Vereine für jede Mannschaft einen Berechtigten an den Staffelleiter melden, der die Kadermeldung direkt ins Internet eintragen kann. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@key Club-Nummer“ zur Autorisierung gemeldet werden. Die Meldung kann auch per Mail erfolgen.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Pseudostammspielermeldungen § 21(6) SpO-DHB

Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Pflichten des Heimvereins

Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Internet-Eintrags wird verwiesen.

 

Winterliche Wetterverhältnisse

Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei wetterbedingten Spielausfällen gilt:
Der Heimverein wird der Staffelleiterin/dem Staffelleiter binnen einer Frist von einer Woche nach Spielausfall im Benehmen mit dem Gegner einen neuen Termin für die Austragung des Spieles während der restlichen Saisondauer benennen. Sofern das Spiel für die Teilnahme an Relegationsspielen entscheidend ist, kann die Staffelleiterin/der Staffelleiter eine kürzere Frist setzen. Als Nachholtermine sind grundsätzlich auch Wochentage zumutbar. Erklärt der Heimverein, dass ihm eine Halle nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Spiel in der Halle des Gegners ausgetragen werden. Kann dieser eine Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, muss das Spiel an einem von der Staffelleiter/vom Staffelleiter, hilfsweise vom Sportwart, zu bestimmenden Ort ausgetragen werden. Wetterbedingte Spielverlegungen sind kostenfrei.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch einen Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf ist der Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Andreas Bulla und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegennimmt.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Es ist die Wartezeit einzuhalten (§ 34 SpO-DHB), sofern keine klarstellende Absage vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Meldung der Spielergebnisse

Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang, möglichst sofort, an den Ergebnisdienst (Jochen Göltz, Telefon 01590 -2552570 telefonisch oder per SMS) zu melden (§ 31 (9) SpO-DHB). Der Ergebnisdienst ist bemüht, das Ergebnis schnellstmöglich ins Internet (rps-hockey.de) einzustellen. Verstöße gegen § 31 Abs. 8 SpO-DHB werden geahndet. Es hat sich bewährt, dass die Eintragung im Internet durch die Betroffenen auf Übermittlungsfehler überprüft wird.

 

Für die Hallensaison 2016/17 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


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» Nr. 78 11.09.2016 Kaderlisten für alle Mannschaften
» Nr. 77 31.08.2016 Saisonrundschreiben Feldhockeysaison 2016/2017
» Nr. 76 30.07.2016 Saisonplanung Halle 2016/17
» Nr. 75 23.07.2016 Ligeneinteilung Halle 2016/17
» Nr. 74 19.07.2016 Ligeneinteilung Feld 2016/2017
» Nr. 73 28.02.2016 Rückrunde Feldsaison 2015/2016
 
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