Rundschreiben 02/2016: Fahrtkostenabrechnungen der Schiedsrichter
Liebe Hockeyfreunde,
die korrekte Abrechnung der Fahrtkosten gehört zum transparenten Arbeiten und Selbstverständ-nis des SRA RPS sowie seiner Schiedsrichter. Daher fassen wir gerne das Verfahren bzgl. der Fahrt-kostenabrechnung der Schiedsrichter zusammen:
- Im Rahmen von Verbandsspielen – Ober- und Verbandsligen – gilt die als Download ver-fügbare Fahrtkostentabelle des HV RPS. Abgerechnet wird vom Heimatverein.
- Anmerkungen: Bei Vereinsansetzungen wird immer vom entsendenden Verein für zwei Schiedsrichter abgerechnet.
- Im Rahmen von Regionalligaspielen dürfen die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu je 0,30 €/km abgerechnet werden.
- Dabei gilt grundsätzlich, dass hier ebenfalls vom Heimatverein abgerechnet wird.
- Bei abweichendem Wohnort (dies gilt auch für Zweit-Wohnsitze) und in Sonderfällen kann der Schiedsrichter beim SRA RPS rechtzeitig beantragen, dass er im Einzelfall auch von ei-nem anderen Startpunkt aus abrechnen darf.
- Der Antrag ist rechtzeitig vor einem angesetzten Spiel an den Vorsitzenden des SRA RPS, Andreas Bulla, per E-Mail zu richten.
- Personenbezogen kann der SRA RPS bestimmen, dass dauerhaft von einem anderen Start-punkt abgerechnet werden kann; dies gilt bspw. bei deutlich abweichendem Heimatverein und Wohnort.
- Alle Abweichungsfälle werden durch den SRA RPS kommuniziert und veröffentlicht.
Der SRA RPS geht davon aus, dass jeder Schiedsrichterkollege im Sinne des Hockeysports seine Fahrtkosten korrekt und wahrheitsgemäß abrechnet. |