Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Schiedsrichter • Nr. 28 vom 16.11.2016

Neue Vereins-Obleute-Lizenzen erworben

 

Am vergangenen Wochenende haben sowohl Thomas Panzer (TG Worms) als auch Michael Krüger (TSG Heidesheim) ihre Vereins-Obleute-Lizenzen erfolgreich erworben resp. verlängert.

Beide nahmen an einem eigens hierfür iniitiierten Lehrgang des SRA RPS teil, bei dem die erforderlichen Fachkenntnisse einerseits gelehrt, andererseits aber auch getestet wurden.

Beide sind nun berechtig, gem. SRO RPS die vollen Rechte und Pflichten eines Vereins-Obmanns auszuüben. Hierzu gehört u.a. das Privileg, Vereinslizenzen einmalig um ein Jahr zu verlängern.

Der SRA RPS gratuliert beiden dieser Leistung.


RPS - Schiedsrichter • Nr. 27 vom 3.9.2016

Rundschreiben 02/2016: Fahrtkostenabrechnungen der Schiedsrichter

 

Liebe Hockeyfreunde,

die korrekte Abrechnung der Fahrtkosten gehört zum transparenten Arbeiten und Selbstverständ-nis des SRA RPS sowie seiner Schiedsrichter. Daher fassen wir gerne das Verfahren bzgl. der Fahrt-kostenabrechnung der Schiedsrichter zusammen:

 

  • Im Rahmen von Verbandsspielen – Ober- und Verbandsligen – gilt die als Download ver-fügbare Fahrtkostentabelle des HV RPS. Abgerechnet wird vom Heimatverein.
     
  • Anmerkungen: Bei Vereinsansetzungen wird immer vom entsendenden Verein für zwei Schiedsrichter abgerechnet.
     
  • Im Rahmen von Regionalligaspielen dürfen die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu je 0,30 €/km abgerechnet werden.
     
  • Dabei gilt grundsätzlich, dass hier ebenfalls vom Heimatverein abgerechnet wird.
     
  • Bei abweichendem Wohnort (dies gilt auch für Zweit-Wohnsitze) und in Sonderfällen kann der Schiedsrichter beim SRA RPS rechtzeitig beantragen, dass er im Einzelfall auch von ei-nem anderen Startpunkt aus abrechnen darf.
     
  • Der Antrag ist rechtzeitig vor einem angesetzten Spiel an den Vorsitzenden des SRA RPS, Andreas Bulla, per E-Mail zu richten.
     
  • Personenbezogen kann der SRA RPS bestimmen, dass dauerhaft von einem anderen Start-punkt abgerechnet werden kann; dies gilt bspw. bei deutlich abweichendem Heimatverein und Wohnort.
     
  • Alle Abweichungsfälle werden durch den SRA RPS kommuniziert und veröffentlicht.

 

Der SRA RPS geht davon aus, dass jeder Schiedsrichterkollege im Sinne des Hockeysports seine Fahrtkosten korrekt und wahrheitsgemäß abrechnet.


RPS - Schiedsrichter • Nr. 26 vom 15.6.2016

Verbandslehrgänge 2016

 

Liebe Hockeyfreunde,
für die Regelschulungen wurden jetzt die Orte, Anfangszeiten und Anmeldefristen verbindlich festgelegt:

 

• 07.07.2016, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des Maifelder Hofes
Polcher Str. 72, 56727 Mayen
ausrichtender Verein: TuS Mayen
Anmeldefrist: 23.06.2016

 

• 08.07.2016, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des 1. FC Kaiserslautern
An der Feuerwache 10, 67663 Kaiserslautern
ausrichtender Verein: 1. FC Kaiserslautern
Anmeldefrist: 24.06.2016

 

• 11.07.2016, 19:00 Uhr

in der Sporthalle am Hockeyplatz des TFC Ludwigshafen
Parkstraße 43, 67061 Ludwigshafen
ausrichtender Verein: TFC Ludwigshafen
Anmeldefrist: 27.06.2016

 

• 13.07.2016, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der TSG Heidesheim
Binger Str. 71, 55262 Heidesheim
ausrichtender Verein: TSG Heidesheim
Anmeldefrist: 29.06.2016

 

Die an diesen Terminen erworbenen Lizenzen sind vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017 gültig.
Die beiliegenden Anmeldeformulare sind zwingend auszufüllen und vor dem Lehrgang an den SRA zu senden. Die Anmeldefristen sind einzuhalten. Für einen gemeldeten Teilnehmer kann ein Ersatz bestimmt werden. Nicht-angemeldete Teilnehmer können nicht am Lehrgang teilnehmen. Im Übri-gen wird auf § 5 SRO RPS verwiesen.
Obleute, die die Qualifikation zur Verlängerung der letztjährigen Vereinslizenzen erlangt haben, sprechen die Lizenzverlängerung vorab mit dem SRA ab. Andernfalls sind die auf diesem Weg erwor-benen Lizenzen nicht gültig.
Als Fragen- und Regelpool wird das vom DHB bereitgestellte Portal „Schiedsrichter on Web (SoW)“. Die Anmeldung dazu ist ebenfalls dem Anhang zu entnehmen.


RPS - Schiedsrichter • Nr. 25 vom 24.1.2016

SRA-Rundschreiben 01/2016

Ausfüllen der Schiedsrichter Quittungen 

aus gegebenem Anlass möchten wir euch nochmals an das korrekte Ausfüllen der Schiedsrichter-Quittungen nach erfolgtem Pfeifeinsatz erinnern.
• Das Stellen der Quittungen obliegt, nach verbandsinterner Absprache, den Schiedsrichtern; achtet daher bitte darauf, dass diese mit ausreichend Quittungen versorgt sind.

Den Vordruck findet ihr auf der Homepage des Hockeyverbandes.

• Die Quittung ist vollständig auszufüllen.

• Im Kopf sind das Datum, die Mannschaften sowie die Liga einzutragen; zwischen Herren und Damen wird mittels eines „X“ differenziert.

• In der Mitte sind eure Fahrtkosten, in Abhängigkeit der tatsächlich gefahrenen Kilometer (Regionalliga) resp. eurer Fahrtgeld gemäß Tabelle (Ober-/Verbandsliegen HV RPS) einzutragen.

Die Fahrtkostentabelle findet ihr ebenfalls im Internet.

Die Spesen entfallen bei Einsätzen im Bereich des HV RPS.

Die Spielaufwandsentschädigung differenziert sich nach Ligen:

a. 1. Regionalliga Herren: 40 €

b. 2. Regionalliga Herren/Regionalligen Damen: 35 €

c. Oberliga Herren: 26 €

d. Oberliga Damen: 22 €

e. Verbandsliegen: 18 €

• Im unteren Bereich tragt ihr eure beiden Namen sowie euren Verein ein. Eure Unterschriften sind zwingender Bestandteil eurer Schiedsrichterquittung. BEIDE SCHIEDSRICHTER HABEN ZU UNTERSCHREIBEN!!

 

Der SRA RPS bittet dringend darum, im Sinne des Hockeysports zukünftig besonders auf das korrekte und vollständige Ausfüllen der Quittungen zu achten.

Allen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir weiterhin „Gut Pfiff“ und viel Erfolg bei euren Einsätzen.

 

SRA im Januar 2016


 
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Bereich: Schiedsrichter
Jahr: 2016
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