Rheinland-Pfalz/Saar

Offizielle Mitteilungen

RPS - Präsidium • Nr. 17 vom 26.4.2016

Protokoll des Verbandstages in Worms vom 16.04.2016

» Protokoll Verbandstag 2016 (PDF)


RPS - Präsidium • Nr. 16 vom 21.3.2016

RPS-Berichte zum Verbandstag in Worms

Bericht des Geschäftsführers

Kassenbericht 2014

Kassenbericht 2015

Bericht der Sportwartin

Bericht des Schulhockey-Referenten

Bericht der Breitensport-Referentin

Bericht des Lehrwartes und Leistungssortbeauftragten

Bericht des Schiedsrichterwarts


RPS - Präsidium • Nr. 15 vom 13.3.2016

RPS-Ordentlicher Verbandstag 2016

Einladung
zum ordentlichen Verbandstag 2016 des
Hockey Verbandes Rheinland-Pfalz/Saar e.V.
am Samstag den 16. April 2016 um 10.30 Uhr
TG Worms, Clubhaus „Schutzhütte“
Philosophenstraße 12
67547 Worms

» Einladung (DOC)

» Antrag RPS_Satzungsänderungen 2016 (DOCX)

» Änderungsantrag Pfalz(PDF)


 


RPS - Spielbetrieb • Nr. 79 vom 1.11.2016

Hallenhockeysaison 2016/2017

1. November 2016

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachdem die Verlegungssperre begonnen hat, wurden die Spielpläne der Oberligen und der 1. Verbandsliga Herren dem Schiedsrichterausschuss übergeben. Mit der Zustellung des Schiedsrichterausschuss sind sei in Kraft getreten. Für den weiten Spielbetrieb und die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.
Bitte überprüfen Sie noch einmal ob alle Halle eingetragen/richtig eingetragen sind. Änderungen bitte an mich melden.
In der 5. Verbandsliga Herren fehlt noch ein Spieltag, der im lauf dieser Woche nachgereicht wird.

 

Die Staffelleiterin/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen:

Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim,

rainerstg@t-online.de

1. Verbandsliga Damen:

Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,

abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de

2. Verbandsliga Damen:

Ingrid Leidenheimer, Scheffelstr. 13, 672227 Frankenthal,

Ingrid.Leidenheimer@leidenheimer.info

Oberliga Herren:

Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern

artur.kuntz@gmx.de

1. Verbandsliga Herren:

Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern

artur.kuntz@gmx.de

2. Verbandsliga Herren:

Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,

abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de

3. Verbandsliga Herren:

Susanne Jordan, Lerchenstr.6, 55270 Zornheim

Susanne.jordan@hockey-mainz.de

4. Verbandsliga Herren:

Markus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach

M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de

5. Verbandsliga Herre:

Susanne Jordan, Lerchenstr.6, 55270 Zornheim

Susanne.jordan@hockey-mainz.de

 

Unser Präsidium hat für die Saison weitere Aufgabenübertragungen mit den Vollmachten eines Staffelleiters vorgenommen:

Angelegenheiten gemäß § 50 (1) b) Ziffer 1 und Ziffer 6 SpO-DHB für alle Ligen
Artur Kuntz

Angelegenheiten gemäß § 50 (1) a) Ziffer 5 SpO-DHB
Jochen Göltz (Ergebnisdienst)

Angelegenheiten gemäß § 10 (2) SPO-DHB
Andreas Bulla (Schiedsrichterwart)

Schiedsrichter- und Fahrtkostenabrechnung
Anke Hugo (Kassenwartin)

 

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Auch in dieser Saison müssen wieder für alle Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielen Kaderlisten gemeldet werden. In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten. (siehe Formular Kaderliste).
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB) an den entsprechenden Staffelleiter. Für die untersten Damen- und Herrenmannschaften nur eine Kaderliste, aber keine Stammspielermeldung notwendig.
Die Stammspielermeldung ist auch für die unterste Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern ein Verein in der 5. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit gemischter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Stammspieler der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 5.Verbandsliga Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und eine Mannschaft in der 5. Verbandsliga Herren, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw. Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 07.11.16 an die Staffelleiter zu melden. Hierfür sollten die Vereine für jede Mannschaft einen Berechtigten an den Staffelleiter melden, der die Kadermeldung direkt ins Internet eintragen kann. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@key Club-Nummer“ zur Autorisierung gemeldet werden. Die Meldung kann auch per Mail erfolgen.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Pseudostammspielermeldungen § 21(6) SpO-DHB

Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zu melden oder zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Pflichten des Heimvereins

Auf § 31 SpO-DHB wird verwiesen, insbesondere haben die Vereine, die mehreren Hallen spielen, den Spielort den Schiedsrichtern und Gastvereinen mitzuteilen. Auf die Möglichkeit eines Internet-Eintrags wird verwiesen.

 

Winterliche Wetterverhältnisse

Längere Anreisezeiten, d.h. eine frühere Abreise der Gastmannschaft vom Heimatort, ist grundsätzlich zumutbar, ebenso die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Bei wetterbedingten Spielausfällen gilt:
Der Heimverein wird der Staffelleiterin/dem Staffelleiter binnen einer Frist von einer Woche nach Spielausfall im Benehmen mit dem Gegner einen neuen Termin für die Austragung des Spieles während der restlichen Saisondauer benennen. Sofern das Spiel für die Teilnahme an Relegationsspielen entscheidend ist, kann die Staffelleiterin/der Staffelleiter eine kürzere Frist setzen. Als Nachholtermine sind grundsätzlich auch Wochentage zumutbar. Erklärt der Heimverein, dass ihm eine Halle nicht mehr zur Verfügung steht, muss das Spiel in der Halle des Gegners ausgetragen werden. Kann dieser eine Halle ebenfalls nicht zur Verfügung stellen, muss das Spiel an einem von der Staffelleiter/vom Staffelleiter, hilfsweise vom Sportwart, zu bestimmenden Ort ausgetragen werden. Wetterbedingte Spielverlegungen sind kostenfrei.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch einen Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf ist der Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Andreas Bulla und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegennimmt.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Es ist die Wartezeit einzuhalten (§ 34 SpO-DHB), sofern keine klarstellende Absage vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens fünf Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Meldung der Spielergebnisse

Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang, möglichst sofort, an den Ergebnisdienst (Jochen Göltz, Telefon 01590 -2552570 telefonisch oder per SMS) zu melden (§ 31 (9) SpO-DHB). Der Ergebnisdienst ist bemüht, das Ergebnis schnellstmöglich ins Internet (rps-hockey.de) einzustellen. Verstöße gegen § 31 Abs. 8 SpO-DHB werden geahndet. Es hat sich bewährt, dass die Eintragung im Internet durch die Betroffenen auf Übermittlungsfehler überprüft wird.

 

Für die Hallensaison 2016/17 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


RPS - Spielbetrieb • Nr. 78 vom 11.9.2016

Kaderlisten für alle Mannschaften

 11. September 2016

 

Im letzten Saisonrundschreiben hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Die Kaderlisten müssen für alle Mannschaften, auch für die untersten, abgegeben werden. Für die untersten Mannschaften müssen in den Kaderlisten keine Strammspieler gemeldet werden.

 

Bitte meldet alle umgehend eure Kaderlisten, wichtig sind dabei Name und Passnummer der Spieler.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


RPS - Spielbetrieb • Nr. 77 vom 31.8.2016

Saisonrundschreiben Feldhockeysaison 2016/2017

 

30. August 2016

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachdem die Verlegungssperre aktiv ist, wurden die Spielpläne dem Schiedsrichterausschuss zur Einsatzplanung der Schiedsrichter weiter geleitet. Für den weiteren Spielbetrieb sowie die Abwicklung der Spiele sind nun ausschließlich die Staffelleiterin/Staffelleiter zuständig.

Die Staffelleiterin/Staffelleiter sind:

Oberliga Damen: Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim,
 

rainerstg@t-online.de

 

Verbandsliga Damen: Ulrike Noss-Raber, Ottweilerstr. 53, 66564 Ottweiler,
 

abteilungsleiter.hockey@htc-nk.de

 

Oberliga Herren: Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern,
 

artur.kuntz@gmx.de

 

1. Verbandsliga Herren: Ingrid Leidenheimer, Scheffelstr. 13, 672227 Frankenthal,
 

Ingrid.Leidenheimer@leidenheimer.info

 

2. Verbandsliga Herren: Markus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach,
  M.Rothlaender@Kreuznacher-Hockey-Club.de

 

Weitere Hinweise gem. SpO-DHB und ZusSpO-RPS

Mannschaftsmeldungen

Ab dieser Saison werden in allen Landesligen die digitalen Einsatzlisten eingeführt.
Dafür werden nicht nur die Mannschaftsmeldungen, sondern Kaderlisten von allen Vereinen benötigt! In den Kaderlisten werden alle Spieler/Spielerinnen aufgeführt, die in der Saison zum Einsatz kommen könnten. (siehe Formular Kaderliste).
Vereine, die unter Einschluss der Bundes- und Regionalligen mit mehr als einer Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, dabei Damen und Herren jeweils separat betrachtet, melden bitte in der Kaderliste auch Ihre Stammspieler (§ 22 SpO-DHB) mit Ausnahme ihrer untersten Damen- bzw. Herrenmannschaft an den entsprechenden Staffelleiter.

Die Meldung ist auch für Damenmannschaften eines Vereins erforderlich, sofern ein Verein in der 2. Verbandsliga der Herren (Zulässigkeit gemischter Mannschaften) spielt. Auf die Meldung der Damenmannschaft kann in den Fällen verzichtet werden, in denen der Verein ersatzweise erklärt, dass er grundsätzlich keine Damen in der 2.Verbandsliga der Herren einsetzt. Verfügt ein Verein über eine Damenmannschaft und eine Mannschaft in der 2. Verbandsliga Herren, ist die Damenmannschaft die "übergeordnete" Mannschaft, in der eine Spielerin „Stammspielerin“ ist oder sich ggf. „fest spielt“.
Liegen keine Mannschaftsmeldungen vor, werden alle eingesetzten Spielerinnen bzw. Spiele einer übergeordneten Mannschaft als Stammspieler angesehen.

Die Kaderlisten sind für jede Mannschaften, die in einer RPS-Liga spielt, bis zum 06.09.16 an die Staffelleiter zu melden. Dies kann per Mail mit Hilfe des Formulars erfolgen oder der Verein bestimmt für jede Mannschaft einen Berechtigten, der die Kadermeldung direkt ins Internet eintragen kann. Hierfür muss dem Staffelleiter ein Berechtigter mit seiner „Hoc@key Club-Nummer“ zur Autorisierung gemeldet werden.

 

Pseudostammspielermeldungen gem. §22 (7) SpO-DHB

Wenn gemeldete Stammspieler nicht eingesetzt werden, sind die betroffenen Vereine durch den Staffelleiter nach einer angemessenen Frist unter Fristsetzung aufzufordern, neue Spieler an Stelle der nicht eingesetzten Spieler nach zumelden bzw. zu erklären, warum die (namentlich aufgeführten) Stammspieler A, B und C nicht eingesetzt wurden. Diese Meldung hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der Staffelleiter kann darauf verzichten wenn er erkennt, dass keine Pseudospielermeldung vorliegt.

 

Spielverlegungen

Spielverlegungen müssen mindestens zwei Wochen vor dem angesetzten Termin bei den zuständigen Staffelleitern mit neuem Termin und der Zustimmung des Gegners beantragt werden.

 

Nichtantreten einer Mannschaft/Spielausfälle

Es wird nach den seitherigen Absprachen verfahren. Sollten Schiedsrichter angereist sein, zahlt die Heimmannschaft ihnen die vollen Reisekosten und die Hälfte der Spesen, die angefallenen wären, wenn die Mannschaften gespielt hätten. Der Sachverhalt ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Über ausgefallene Spiele ist durch den Heimverein ein Spielberichtsbogen mit kurzer Sachverhaltsdarstellung an den Staffelleiter zu schicken. Verstöße werden gemäß § 50 Abs. 1 Buchst. b Ziff. 8 SpO-DHB geahndet.
Bei Spielabsagen hat der absagende Verein die Verantwortung, dass Gegner, Schiedsrichter, Staffelleiterin/Staffelleiter und Ergebnisdienst informiert werden.
Treten hinsichtlich der Information der Schiedsrichter Probleme auf, ist der betr. Staffelleiter einzuschalten. Erst wenn dieser nicht erreichbar ist, steht Andreas Bulla und ersatzweise ein anderes Mitglied des SRA zur Verfügung.
Weiter wird an die seitherige Praxis erinnert, dass nur telefonische Absagen (nicht Anrufbeantworter) zulässig sind, da nur so garantiert ist, dass der Empfänger die Absage entgegen genommen hat.
Ausgefallene/abgesagte Spiele werden in der Regel neu angesetzt. Dafür müssen sich die Vereine innerhalb einer Woche auf einen neuen Termin einigen und diesen dem zuständigen Staffelleiter mitteilen.

 

Nichtantreten der Schiedsrichter

Die Wartezeit gem. § 34 SpO-DHB ist einzuhalten, sofern keine klarstellende Absage der eingeteilten Schiedsrichter, bzw. von dem Staffelleiter vorliegt. Diese Absage ist auf dem Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Können die Mannschaften sich nicht auf andere Schiedsrichter einigen, muss jede Mannschaft einen Spieler als Schiedsrichter abstellen, so dass jede Mannschaft höchstens zehn Spieler auf dem Spielfeld hat (§ 34 Abs. 2 und 3 SpO-DHB).
Sollten keine angesetzten Schiedsrichter antreten, können die eingesetzten Schiedsrichter Spesen für die Spielleitung abrechnen.

 

Schiedsrichter allgemein

Die Schiedsrichterkosten werden ausschließlich vom Heimverein getragen. Am Ende der Saison wird dann ein Kostenausgleich vom Staffelleiter gemacht.
Bei Ausfällen von eingeteilten Schiedsrichtern hat grundsätzlich der Verein, in dessen Verantwortung der Schiedsrichter eingeteilt wurde, für qualifizierten Ersatz zu sorgen (ggf. bei anderen Vereinen).

 

Meldung der Spielergebnisse

Die Spielergebnisse sind nach Spielende in engem zeitlichen Zusammenhang möglichst sofort an den Ergebnisdienst zu melden (§ 31 (9) SpO-DHB). Der Ergebnisdienst ist bemüht, das Ergebnis schnellstmöglich ins Internet (rps-hockey.de) einzustellen. Verstöße gegen § 31 Abs. 8 SpO-DHB werden geahndet. Es hat sich bewährt, dass die Eintragung im Internet durch die Betroffenen auf Übermittlungsfehler überprüft wird.
Ergebnisdienst:
Anke Hugo
Tel. 01590 – 255 2570
für die Ergebnismeldung telefonisch oder per sms
RPS-Ergebnis@t-online.de

 

Für die Feldsaison 2016/17 wünschen wir allen Mannschaften
viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


RPS - Spielbetrieb • Nr. 76 vom 30.7.2016

Saisonplanung Halle 2016/17

 

30. Juli 2017

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die vorläufigen Spielpläne für die Hallensaison 2016/17 für die Oberligen und die 1. Verbandsliga Herren sind im Internet eingestellt. Bei der 1. Verbandsliga Damen läuft bis zum 4.08.16 noch eine Abfrage des Spielmodus, danach werden die Spielpläne umgehend eingestellt. Die Verlegungssperre beginnt am 23. Oktober 2016.

 

Da es schwer sein wird, für alle vorgegebenen Spieltermine auch entsprechende Hallenzeiten zu bekommen, ist es den Heimvereinen erlaubt bis zum 04.09.2013 an einem Wochenende den Wochentag ohne Rücksprache mit den Gegnern zu tauschen, voraus gesetzt, dass der Gegner dort noch kein weiteres Spiel terminiert hat. Ausgenommen hiervon sind die letzten Spieltage der Liga, da die Spiele hier alle zeitgleich gespielt werden sollten.

Des Weiteren müssen folgende geschützte Termine beachtet werden:

 

23.10.16 Verlegungssperre
12.11.16 Saisonbeginn
26.11.16 Hinrunde wJA
27.11.16 Hinrunde mJA
29.01.17 Rückrunde JA
11./12.02.17 Süddeutsche Meisterschaft weiblich
18./19.02.17 Süddeutsche Meisterschaft männlich
05.03.17 Saisonende

 

Außerdem ist selbstverständlich die ZSpO-RPS § 3 Abs. 4 zu berücksichtigen. Sollte eine Anspiel­zeit außerhalb des vorgegebenen Zeitfensters liegen, ist dies mit dem Gegner abzustimmen und mir mitzuteilen.

Für die Spieltage in der 2. Verbandsliga Damen so wie der 2. bis 5. Verbandsliga Herren bitte auch die Termine für die Heimspieltage melden. Auch hier ist auf die die ZspO-RPS § 3 Abs. 4 zu achten. Die Spieltage sollten Samstag nachmittags oder Sonntag statt finden.

Bitte meldet, wenn erforderlich, auch immer die Austragungshalle, so dass diese mit in den Spielplan im Internet aufgenommen werden kann.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

 


RPS - Spielbetrieb • Nr. 75 vom 23.7.2016

Ligeneinteilung Halle 2016/17

 

 

23. Juli 2017

Liebe Hockeyfreunde,

 

nachdem die Hallensaison 2015/16 abgeschlossen ist und mittlerweile alle noch ausstehenden Entscheide gefällt sind, ergibt sich für die Verbandsspielklassen in der Hallenhockeysaison 2016/17 folgenden Zugehörigkeiten. In der 5. Verbandsliga Herren sind zurzeit zehn Mannschaften, eine Entscheidung, ob eine weitere Verbandsliga eingeführt wird, fällt erst nach Meldeschluss.

 

Oberliga Damen:

Dürkheimer HC (Absteiger), TSV Schott Mainz II, TFC Ludwigshafen, HC Speyer, TG Worms, RW Koblenz(Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Damen:

TSG Kaiserslautern (Absteiger), TG Frankenthal III, Kreuznacher HC II, TSV Schott Mainz III, TG Worms, TV Alzey II (Aufsteiger)

 

2. Verbandsliga Damen:

HTC Neunkirchen II, TSG Neustadt I, SV Gau-Algesheim, Saar 05 Saarbrücken, PST Trier, TSG Neustadt II (Neuanmeldung)

(wird in Spieltagen ausgespielt!) 

 

 Oberliga Herren:

HS Speyer I (Absteiger), TFC Ludwigshafen I (Absteiger), Dürkheimer HC III, TG Frankenthal II, HTC Neunkirchen, TSG Kaiserslautern I (Aufsteiger) 

 

1. Verbandsliga Herren:

Kreuznacher HC II (Absteiger), TSG Neustadt I (Absteiger), TG Worms I, TFC Ludwigshafen II, TV Alzey II, TSV Schott Mainz II (Aufsteiger)

 

2. Verbandsliga Herren:

Kreuznacher HC III (Absteiger), RW Koblenz I (Absteiger), SC Idar-Oberstein, HC Speyer II, VfR Grünstadt, TuS Mayen (Aufsteiger)

(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

3. Verbandsliga Herren:

TG Frankenthal III (Absteiger), Dürkheimer HC IV (Absteiger), Kreuznacher HC IV, PST Trier, TSG Heidesheim, TSG Kaiserslautern II(Aufsteiger),

(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

4. Verbandsliga Herren:

SG Westerwald (Absteiger), TV Saarlouis I (Absteiger), TG Worms II,TFC Ludwigshafen III, HTC Neunkirchen II, TSV Schott Mainz III (Aufsteiger)

(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

5. Verbandsliga Herren:

1. FC Kaiserslautern I (Absteiger), VfL Bad Kreuznach, RW Koblenz II, HC Speyer III, Kreuznacher HC V, 1. FC Kaiserslautern II, TV Saarlouis II, SV Gau-Algesheim (Neuanmeldung), TSG Neustadt II (Neuanmeldung), TSG Neustadt III (Neuanmeldung)

(wird in Spieltagen ausgespielt!)

 

Sollten bis zum 01. August 2016 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) keine Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen an mich erfolgen, werden auf der Grundlage dieser Veröffentlichung die vorläufigen Spielpläne erstellt. 

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


RPS - Spielbetrieb • Nr. 74 vom 19.7.2016

Ligeneinteilung Feld 2016/2017

 

19. Juli 2016

Liebe Hockeyfreunde,

 

die Feldsaison 2015/16 ist abgeschlossen. Bei den Herren haben sich bereits einige neue Mannschaften angemeldet, so dass in der Verbandsliga elf Mannschaften wären. Für einen normale Runde sind das zu viele Spiele, das Spielsystem der letzten Jahre mit zwei Gruppen und End- und Platzierungsspielen hat sich nicht bewährt, so dass der Sportausschuss mit den Staffelleitern in Absprache mit dem Präsidium sich dazu entschieden hat eine weiter Verbandsliga einzuführen. Die 1. Verbandsliga wird mit sechs Mannschaften spielen und die 2. Verbandsliga mit fünf Mannschaften. So ergibt sich für die Verbandsspielklassen in der Feldsaison 2016/17 folgenden Zugehörigkeiten:

 

Oberliga Damen:

Dürkheimer HC , HTC Neunkirchen, Kreuznacher HC, TG Frankenthal II, TV Alzey, TFC Ludwigshafen (Aufsteiger)

 

Verbandsliga Damen:

TG Worms (Absteiger), TSG Kaiserslautern, HC Speyer, TSV Schott Mainz II, RW Koblenz, TSG Neustadt (Neuanmeldung)

 

Oberliga Herren:

HC Speyer (Absteiger), TSG Kaiserslautern, TSG Neustadt I, HTC Neunkirchen, TG Frankenthal II, Kreuznacher HC II, TSV Schott Mainz II, Dürkheimer HC II (Aufsteiger)

 

1. Verbandsliga Herren:

TFC Ludwigshafen II (Absteiger), RW Koblenz, SC Idar-Oberstein, HC Speyer II, TV Alzey II, TuS Mayen

 

2. Verbandsliga Herren:

SG Grünstadt/1.FCK, TSG Heidesheim (Neuanmeldung), TG Worms II (Neuanmeldung), VfL Bad Kreuznach (Neuanmeldung), TSG Neustadt II (Neuanmeldung)

 

 

Bis zum 01. August 2016 (§ 6 Abs. 9 Zusatzspielordnung Rheinland-Pfalz/Saar) können noch Anmeldungen, Abmeldungen oder anderweitige Erklärungen an mich erfolgen.

 

Die vorläufigen Spielpläne sind bereits im Internet einzusehen.
Die Fixpunkte der Saison sind:

Datum  
21.08.2016 Verlegungssperre
10.09.2016 Rundenbeginn
31.10.2016 Ende der Vorrunde
28.05.2017 Saisonende OLD
25.06.2017 Saisonende

17./18.06.17
24./25.06.17

Aufstiegsspiele RL Damen

 

Alle Spielverlegungen, auch wenn es am selben Wochenende ist, sind mit den Gegnern abzustimmen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier


RPS - Spielbetrieb • Nr. 73 vom 28.2.2016

Rückrunde Feldsaison 2015/2016

28. Februar 2016

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die Hallensaison 2015/2016 ist fast abgeschlossen und damit beginnt die Planung der Rückrunde der Feldsaison.
In Rücksprache mit dem SRA wird dir Verlegungssperre auf den 18. März 2016 gelegt. Dann gehen die Spielpläne an den SRA zur Schiedsrichtereinteilung und Spielverlegungen laufen dann wieder über die Staffelleiter und sind gebührenpflichtig.

 

Zur Erinnerung noch einmal die Staffelleiterin/Staffelleiter:

Oberliga Damen: Rainer Stuhlträger, Ernst-Krebs-Str. 18, 55262 Heidesheim

Verbandsliga Damen: Ingrid Leidenheimer, Scheffelstraße 13, 67227 Frankenthal

Oberliga Herren: Artur Kuntz, Quellenstraße 27, 67655 Kaiserslautern

Verbandsliga Herren: Markus Rothländer, Humperdinckstr. 98, 55543 Bad Kreuznach

 

Für die Rückrunde der Feldsaison 2015/16 wünschen wir allen Mannschaften viele Freuden und Erfolge.

 

Mit sportlichen Grüßen

Sara Annemaier

 


RPS - Jugend • Nr. 10 vom 13.7.2016

Termine für Jugend-Hallenmeisterschaften 2016/2017

Nachfolgende Termine sind für die aufgeführten Altersgruppen verbindlich:

Sonntag, den 20.11. (6) – WJB OL / MJB OL / MB OL / KB OL / MD / KD
Samstag, den 26.11. (6) – WJA OL / WJA VL / MA OL / KA OL / MC / KC
Sonntag, den 27.11. (4) – MJA OL / MJA VL / MB VL / KB VL
Samstag, den 03.12. (2) – MA VL / KA VL
Sonntag, den 04.12. (1) – WJB OL
Sonntag, den 11.12. (2) – MD / KD
Samstag, den 17.12. (4) – MA OL / KA OL / MC / KC
Sonntag, den 18.12. (2) – WJB VL / MJB VL
Sonntag, den 15.01. (2) – MD / KD
Samstag, den 21.01. (2) – MC /KC
Sonntag, den 22.01. (4) – WJB OL / MJB OL / MB OL / KB OL
Samstag, den 28.01. (2) – MA OL / KA OL
Sonntag, den 29.01. (6) – WJA OL / WJA VL / MJA OL / MJA VL / MB VL / KB VL
Samstag, den 04.02. (2) – MA VL / KA VL
Sonntag, den 05.02. (5) – WJB VL / MJB OL / MJB VL / MD / KD
Samstag, den 11.02. (2) – MC / KC
Sonntag, den 12.02. (2) – MB VL / KB OL
Samstag, den 18.02. (2) – MA VL / KA VL
Sonntag, den 19.02. (4) – WJB VL / MJB VL / MB OL / KB VL
Sonntag, den 05.03. (2) – MD / KD
Samstag, den 11.03. (2) – MC / KC


RPS - Jugend • Nr. 9 vom 13.3.2016

Einladung Jugendverbandstag 2016

Einladung zum Jugendverbandstag am 09.04.2016 in Neunkirchen, Kirkeler-Straße 10, im Clubhaus des HTC Neunkirchen. Beginn 10:00 Uhr

 » Tagesordnung


RPS - Schiedsrichter • Nr. 28 vom 16.11.2016

Neue Vereins-Obleute-Lizenzen erworben

 

Am vergangenen Wochenende haben sowohl Thomas Panzer (TG Worms) als auch Michael Krüger (TSG Heidesheim) ihre Vereins-Obleute-Lizenzen erfolgreich erworben resp. verlängert.

Beide nahmen an einem eigens hierfür iniitiierten Lehrgang des SRA RPS teil, bei dem die erforderlichen Fachkenntnisse einerseits gelehrt, andererseits aber auch getestet wurden.

Beide sind nun berechtig, gem. SRO RPS die vollen Rechte und Pflichten eines Vereins-Obmanns auszuüben. Hierzu gehört u.a. das Privileg, Vereinslizenzen einmalig um ein Jahr zu verlängern.

Der SRA RPS gratuliert beiden dieser Leistung.


RPS - Schiedsrichter • Nr. 27 vom 3.9.2016

Rundschreiben 02/2016: Fahrtkostenabrechnungen der Schiedsrichter

 

Liebe Hockeyfreunde,

die korrekte Abrechnung der Fahrtkosten gehört zum transparenten Arbeiten und Selbstverständ-nis des SRA RPS sowie seiner Schiedsrichter. Daher fassen wir gerne das Verfahren bzgl. der Fahrt-kostenabrechnung der Schiedsrichter zusammen:

 

  • Im Rahmen von Verbandsspielen – Ober- und Verbandsligen – gilt die als Download ver-fügbare Fahrtkostentabelle des HV RPS. Abgerechnet wird vom Heimatverein.
     
  • Anmerkungen: Bei Vereinsansetzungen wird immer vom entsendenden Verein für zwei Schiedsrichter abgerechnet.
     
  • Im Rahmen von Regionalligaspielen dürfen die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu je 0,30 €/km abgerechnet werden.
     
  • Dabei gilt grundsätzlich, dass hier ebenfalls vom Heimatverein abgerechnet wird.
     
  • Bei abweichendem Wohnort (dies gilt auch für Zweit-Wohnsitze) und in Sonderfällen kann der Schiedsrichter beim SRA RPS rechtzeitig beantragen, dass er im Einzelfall auch von ei-nem anderen Startpunkt aus abrechnen darf.
     
  • Der Antrag ist rechtzeitig vor einem angesetzten Spiel an den Vorsitzenden des SRA RPS, Andreas Bulla, per E-Mail zu richten.
     
  • Personenbezogen kann der SRA RPS bestimmen, dass dauerhaft von einem anderen Start-punkt abgerechnet werden kann; dies gilt bspw. bei deutlich abweichendem Heimatverein und Wohnort.
     
  • Alle Abweichungsfälle werden durch den SRA RPS kommuniziert und veröffentlicht.

 

Der SRA RPS geht davon aus, dass jeder Schiedsrichterkollege im Sinne des Hockeysports seine Fahrtkosten korrekt und wahrheitsgemäß abrechnet.


RPS - Schiedsrichter • Nr. 26 vom 15.6.2016

Verbandslehrgänge 2016

 

Liebe Hockeyfreunde,
für die Regelschulungen wurden jetzt die Orte, Anfangszeiten und Anmeldefristen verbindlich festgelegt:

 

• 07.07.2016, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des Maifelder Hofes
Polcher Str. 72, 56727 Mayen
ausrichtender Verein: TuS Mayen
Anmeldefrist: 23.06.2016

 

• 08.07.2016, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des 1. FC Kaiserslautern
An der Feuerwache 10, 67663 Kaiserslautern
ausrichtender Verein: 1. FC Kaiserslautern
Anmeldefrist: 24.06.2016

 

• 11.07.2016, 19:00 Uhr

in der Sporthalle am Hockeyplatz des TFC Ludwigshafen
Parkstraße 43, 67061 Ludwigshafen
ausrichtender Verein: TFC Ludwigshafen
Anmeldefrist: 27.06.2016

 

• 13.07.2016, 19:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der TSG Heidesheim
Binger Str. 71, 55262 Heidesheim
ausrichtender Verein: TSG Heidesheim
Anmeldefrist: 29.06.2016

 

Die an diesen Terminen erworbenen Lizenzen sind vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017 gültig.
Die beiliegenden Anmeldeformulare sind zwingend auszufüllen und vor dem Lehrgang an den SRA zu senden. Die Anmeldefristen sind einzuhalten. Für einen gemeldeten Teilnehmer kann ein Ersatz bestimmt werden. Nicht-angemeldete Teilnehmer können nicht am Lehrgang teilnehmen. Im Übri-gen wird auf § 5 SRO RPS verwiesen.
Obleute, die die Qualifikation zur Verlängerung der letztjährigen Vereinslizenzen erlangt haben, sprechen die Lizenzverlängerung vorab mit dem SRA ab. Andernfalls sind die auf diesem Weg erwor-benen Lizenzen nicht gültig.
Als Fragen- und Regelpool wird das vom DHB bereitgestellte Portal „Schiedsrichter on Web (SoW)“. Die Anmeldung dazu ist ebenfalls dem Anhang zu entnehmen.


RPS - Schiedsrichter • Nr. 25 vom 24.1.2016

SRA-Rundschreiben 01/2016

Ausfüllen der Schiedsrichter Quittungen 

aus gegebenem Anlass möchten wir euch nochmals an das korrekte Ausfüllen der Schiedsrichter-Quittungen nach erfolgtem Pfeifeinsatz erinnern.
• Das Stellen der Quittungen obliegt, nach verbandsinterner Absprache, den Schiedsrichtern; achtet daher bitte darauf, dass diese mit ausreichend Quittungen versorgt sind.

Den Vordruck findet ihr auf der Homepage des Hockeyverbandes.

• Die Quittung ist vollständig auszufüllen.

• Im Kopf sind das Datum, die Mannschaften sowie die Liga einzutragen; zwischen Herren und Damen wird mittels eines „X“ differenziert.

• In der Mitte sind eure Fahrtkosten, in Abhängigkeit der tatsächlich gefahrenen Kilometer (Regionalliga) resp. eurer Fahrtgeld gemäß Tabelle (Ober-/Verbandsliegen HV RPS) einzutragen.

Die Fahrtkostentabelle findet ihr ebenfalls im Internet.

Die Spesen entfallen bei Einsätzen im Bereich des HV RPS.

Die Spielaufwandsentschädigung differenziert sich nach Ligen:

a. 1. Regionalliga Herren: 40 €

b. 2. Regionalliga Herren/Regionalligen Damen: 35 €

c. Oberliga Herren: 26 €

d. Oberliga Damen: 22 €

e. Verbandsliegen: 18 €

• Im unteren Bereich tragt ihr eure beiden Namen sowie euren Verein ein. Eure Unterschriften sind zwingender Bestandteil eurer Schiedsrichterquittung. BEIDE SCHIEDSRICHTER HABEN ZU UNTERSCHREIBEN!!

 

Der SRA RPS bittet dringend darum, im Sinne des Hockeysports zukünftig besonders auf das korrekte und vollständige Ausfüllen der Quittungen zu achten.

Allen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir weiterhin „Gut Pfiff“ und viel Erfolg bei euren Einsätzen.

 

SRA im Januar 2016


SHV - Mitteilungen • Nr. 68 vom 25.5.2016

Süddeutsche Meisterschaften Halle 2017 - Ausrichter komplett

Die Ausrichter der Süddeutschen Meisterschaft in der Halle lauten wie folgt:

Wochenende 11. / 12. Februar 2017
Weibliche Altersklassen:
Mädchen A               TEC Darmstadt
Weibliche Jugend B   Rüsselsheimer RK
Weibliche Jugend A   Bietigheimer HTC

 

Wochenende 18. / 19. Februar 2017
Männliche Altersklassen:

Knaben A                   TSV Schott Mainz
Männliche Jugend B   HC Schweinfurt
Männliche Jugend A   Dürkheimer HC


Oliver Sobotta
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 67 vom 13.5.2016

Süddeutsche Meisterschaften Halle 2017 - Ausrichter

Die Ausrichter der Süddeutschen Meisterschaft in der Halle lauten wie folgt:

Wochenende 11. / 12. Februar 2017
Weibliche Altersklassen:
Mädchen A               TEC Darmstadt
Weibliche Jugend B   Rüsselsheimer RK
Weibliche Jugend A   Bietigheimer HTC

 

Wochenende 18. / 19. Februar 2017
Männliche Altersklassen:
Männliche Jugend B   HC Schweinfurt
Männliche Jugend A   Dürkheimer HC

Für die Süddeutsche Meisterschaft der Knaben A wird noch ein Ausrichter gesucht.

Oliver Sobotta
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 66 vom 6.4.2016

Neue ZA Mitglieder vom SHV Vorstand bestätigt

Nach dem Ausscheiden von Detlef Wönig (HBW) hat der Vorstand des SHV die neuen ZA-Mitglieder gem. § 2 Abs. 6 Satz 7 ZSPO SHV iVm. § 12 Abs. 2 Satzung SHV bestätigt.

 

Der ZA-SHV besteht jetzt aus:

Daniel Leunig (Vorsitzender)
Daniel Gruss (SHV Schiedsrichterkoordinator)
Roland Mathias (BHV)
Joachim Schäfer (HBW)
Jörg Schiller (HHV)
Friedel Dietrich (RPS)


Daniel Leunig
Sportwart Süddeutscher Hockey-Verband
 


SHV - Mitteilungen • Nr. 65 vom 31.3.2016

Rahmenterminpläne Feld+Halle 16/17

Die neuen Rahmenterminpläne für Feld und Halle 2016-2017 sind Online und können bei den SHV-Downloads unter "Dokumente/Formulare  abgerufen werden.

» Dokumente/Formulare


SHV - Mitteilungen • Nr. 64 vom 23.3.2016

Protokoll Verbandstag 2016

Nachfolgend erhalten Sie das Protokoll des SHV-Verbandstag zum Download

» Protokoll Verbandstag


SHV - Mitteilungen • Nr. 63 vom 18.2.2016

Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2017


Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2017

Unter Hinweis auf die Anlage 1 der Zusatzspielordnung des Süddeutschen Hockey-Ver-bandes in der Fassung vom 19.04.2008 werden nachfolgend die Spielfolgen (für die Relegation) um den Aufstieg zur Regionalliga Süd Damen (Feld) bekannt gegeben:

 

01/02.07 2017

Spiel Nr. 1: Hockeyverband Baden-Württemberg - Bayerischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar

 

17/18.06 2017

Spiel Nr. 2: Hessischer Hockey-Verband – Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar
Schiedsrichter: Bayerischer Hockey-Verband

 

08/09.07.2017

Spiel Nr. 3: Bayerischer Hockey-Verband - Hockeyverband Baden-Württemberg
Schiedsrichter: Hessischer Hockey-Verband

 

24/25.06 2017

Spiel Nr. 4: Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar - Hessischer Hockey-Verband
Schiedsrichter: Hockeyverband Baden-Württemberg

Die Aufstiegsspiele müssen am Samstag spätestens um 17:00 Uhr und am Sonntag spätestens um 13:00 Uhr beginnen.

Die bei den einzelnen Aufstiegsspielen anfallenden Schiedsrichterkosten werden in analoger Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 1 SPO DHB hälftig von den beiden jeweils beteiligten Vereinen getragen und müssen vor Ort sofort ausgeglichen werden. Ansonsten erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 SPO DHB keine Gewinn- und Kostenverteilung.

Sollte nach Beendigung der Aufstiegsspiele Nr. 3 und Nr. 4 eventuell Punkt- und Torgleichheit vorliegen, entscheidet nach § 24 SPO DHB ein Shoot-out-Wettbewerb.

 

Nachdem die jeweiligen aufstiegsberechtigten Vereine der einzelnen Landesverbände feststehen, werden die jeweiligen Heimvereine ihrerseits gebeten, dem Schiri-Obmann des eingeteilten Landesverbandes sowie der Damenwartin umgehend die mit dem Spielpartner festgelegten Anspielzeit, den Spielort und den Anfahrtsweg zum Spielort mitzuteilen.
Die Schiedsrichterwarte der Landeshockeyverbände werden gebeten, rechtzeitig die notwendigen Schiedsrichteransetzungen vorzunehmen und die jeweiligen Heimvereine, sowie die Damenwartin nach Bekanntgabe der Spielansetzungen entsprechend zu informieren.

Spätestens 30 Minuten nach dem Ende der einzelnen Aufstiegsspiele müssen die jeweiligen Heimvereine an die Telefonnummer 0176-54891204 einen Kurzspielbericht zur Veröffentlichung in der DHZ abgeben.

Die Spielberichtsbogen der einzelnen Aufstiegsspiele sind an Frau Manuela Wenk, Kleingründlacherstrasse 55, 90425 Nürnberg zu senden.

Alle Beteiligten werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Nürnberg, 18.02.2016
gez. Manuela Wenk
- Damenwartin -

 

Download » Regelung Aufstieg zur RL Damen Feld 2017

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 62 vom 9.2.2016

Mitgliederversammlung SHV

S Ü D D E U T S C H E R H O C K E Y - V E R B A N D
 

Die Mitgliederversammlung des Süddeutschen Hockeyverbandes e.V. findet statt am


Samstag, 12. März 2016 um 10.30 Uhr im

Hotel Prinzregent (unter dem Kloster 1,67480 Edenkoben)


Tagesordnung :
1. Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl
2. Ehrungen und Totengedenken
3. Berichte der Vorstandschaft, einschließlich Rechnungslegung; Aussprache
4. Kassenbericht für das Jahr 2015

  • Anhang SHV-Kasse-Jahresabschluss-2015
  • Anhang SHV-Kasse-Sachkonten-2015

5. Beschlussfassung über Rechnungslegung 2015
6. Beschlussfassung über Haushaltsplan 2016

  • Anhang SHV-Kasse-Haushaltsplan-2016-2017

7. Anträge:

  • Antrag MannheimerHC-AenderungderRegionalligaGrundsätze
  • Antrag SHV-AntragRL-DamenundHerren
  • Antrag SHV-Schiedsrichter

8. Terminplanung Regionalligen Fortschreibung und Rahmentermine 2016/2017 (Halle/Feld)
9. Verschiedenes
10. Ort und Zeitpunkt der ordentlichen Mitgliederversammlung 2017


Gez. Michael Göring

 

Anträge:

» Antrag-MannheimerHC-AenderungderRegionalligaGrundsaetze

» SHV-AntragRL-DamenundHerren

» Antrag SHV-Schiedsrichter

Einladung als Download » hier

 

 


SHV - Mitteilungen • Nr. 61 vom 30.1.2016

Auf-/Abstiegsregelung (SHV) Halle 2015-2016

Aufgrund der gegenwärtig eintreffenden zahlreichen Anfragen, möchte der Süddeutsche Hockey Verband über die Auf- und Abstiegsregelung in der Regionalliga Herren in der Hallensaison 2015-16 informieren:
In der 2. Regionalliga Gruppe Ost erhält die besserplatzierte Nicht-1b-Mannschaft, also entweder Ulm oder Böblingen das Aufstiegsrecht. Dies gilt selbst dann, wenn die betreffende Mannschaft gleichzeitig auf einem Abstiegsplatz stehen sollte.
Nimmt die Mannschaft ihr Aufstiegsrecht wahr, rück keine, der eigentlich geretteten Mannschaften auf den Abstiegsplatz nach, sondern es verbleibt dann bei einem Absteiger und in der Saison 2016-17 wird mit einer zusätzlichen Mannschaft in der 2. Regionalliga Ost gespielt.
Verzichtet die aufstiegsberechtigte Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht, so geht das Aufstiegsrecht nicht auf die schlechterplatzierte Mannschaft über. In diesem Fall reduziert sich die Anzahl der Absteiger aus der 1. Regionalliga der Herren. Befindet sich die verzichtende Mannschaft selbst auf einem Abstiegsplatz, dann steigt sie in die zugehörige Oberliga ab, wenn sie auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet. Ein Verbleib in der 2. Regionalliga Gruppe Ost ist bei einem Aufstiegsverzicht nur dann möglich, wenn die Mannschaft sich zuvor sportlich gerettet hat und auf einem Nichtabstiegsplatz steht.
Daniel Leunig (Sportwart SHV)


SHV - Mitteilungen • Nr. 60 vom 4.1.2016

Bewerbung (SHV) um die Ausrichtung einer SDM 2017

Bewerbungen für die Ausrichtung einer Süddeutschen Hallenhockeymeisterschaft der Jugend nimmt der Jugendwart des Süddeutschen Hockey-Verbandes (SHV) entgegen. Im März 2016 entscheidet der SHV über die schriftlich eingegangenen Bewerbungen und gibt die Ausrichtungsorte unverzüglich auf der Internetseite des SHV bekannt.

Alle Informationen über eine Bewerbung zum Ausfüllen »hier

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungschreiben als E-Mail an oliver.zeissner@arcor.de.

 

 


DHB - Vorstand • Nr. 86 vom 17.11.2016

DHB Bundestag 2017

20./21.05.2017 in Düsseldorf

Der Deutsche Hockey-Bund teilt fristgerecht (gem. §15 (1) der Satzung) mit, dass der 53. Ordentliche Bundestag am 20./21.05.2017 (Reservetermin 21.05.2017) in Düsseldorf stattfinden wird. Anträge (gem. §15 (4) der Satzung) zum Bundestag müssen spätestens bis zum 19. Februar 2017 schriftlich in der DHB Geschäftsstelle (Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, info@deutscher-hockey-bund.de) eingegangen sein.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 85 vom 22.9.2016

Einberufung der Bundesratssitzung

am 05.11.2016 in Köln

Die nächste Bundesratssitzung wird am 05.11.2016 von 09:00 – 13:30 Uhr in der DSHS Köln (Adresse: Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln - Institutsgebäude II / Senatssaal) stattfinden.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 04.06.2016
3. Ernennung des Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Finanzbericht Haushalt 2017
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen

    - Sport

    - Sportentwicklung

    - Jugend

    - Bildung und Wissenschaft

    - Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen

    - Finanzen und Recht

7. Stand Änderungen in der FIH – Vorschau FIH Kongress
8. Bericht Satzungskommission
9. Besetzung der Ausschüsse 2017
10. Bericht Kompetenzteam Internet Relaunch
11. Bericht aus dem Bundesausschuss
12. Verschiedenes
13. Nächste Sitzung

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 84 vom 29.4.2016

Ausschreibung Feld-Endrunde 2017 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 29.04.2016 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2017 der Damen und Herren für alle Mitgliedsvereine aus. Da der internationale Veranstaltungskalender für 2017 noch nicht finalisiert ist, kann die Endrunde zwischen dem 27./28. Mai und dem 22./23. Juli 2017 stattfinden. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können.

Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 13. Mai 2016 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen.

In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen sowie den Hintergründen zur variablen Terminierung der Veranstaltung. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2017 soll bereits im Sommer 2016 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM


DHB - Vorstand • Nr. 83 vom 21.4.2016

Einberufung der Bundesratssitzung

am 04.06.2016 in Mannheim

Die nächste Bundesratssitzung wird am 04.06.2016 von 8:15 – 11:15 Uhr in Mannheim (genaue Adresse folgt) stattfinden. Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung, Protokoll der BR-Sitzung vom 21.11.2015 – Genehmigung
  2. Genehmigung TOP, Benennung Protokollführung
  3. Berichte und Stand der Projekte aus dem Präsidium
    - Präsident
    - Vizepräsident Kommunikation
    - Vizepräsidentin Leistungssport
    - Vizepräsident Sportentwicklung
    - Vizepräsidentin Jugend
    - Vizepräsident Wirtschaft und Recht
  4. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
  5. Bericht Bundesausschuss
  6. Genehmigung des Jahresabschlusses 2015
  7. Genehmigung des Haushaltsplans 2016
  8. Anträge
  9. Nächste Sitzungen
  10. Verschiedenes

 

Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung endet am 28.04.2016.

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 

 


DHB - Vorstand • Nr. 82 vom 15.3.2016

Ausschreibung der Hallen-Endrunde 2017 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 15.03.2016 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Hallen-Endrunde 2017 der Damen und Herren (4./5. Februar) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 5. April 2016 an

fischer@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Hallen-Endrunde 2017 soll im Sommer präsentiert werden.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung (docx)


DHB - Sport • Nr. 146 vom 7.11.2016

Sitzung des Spielordnungsausschusses am 25./26. März 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB (SOA) tagt am 25./26. März 2017 in Köln, um über anstehende Änderungen der SPO DHB zu beschließen. Der SOA behandelt alle Anliegen, die ihm Mitglieder oder Gremien des DHB vortragen. Um eine ausreichende Vorbereitung der SOA-Mitglieder zu gewährleisten, sollten etwaige Anträge mit Begründung bis zum 18. März 2017 an meine E-Mail-Adresse c.deckenbrock@t-online.de gerichtet werden.

Ich bitte um Beachtung!

Christian Deckenbrock

Vorsitzender des SOA

 


DHB - Sport • Nr. 145 vom 3.11.2016

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

In der Hallenhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

1. In der 1. und 2. Bundesliga Herren sowie der Bundesliga Damen wird der elektronische Spielberichtsbogen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

2. Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:
• Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
• Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:
• ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
• unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
• sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
• nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

3. Die telefonische Ergebnismeldung an Gudrun Stry kann in allen Bundesligen entfallen, wenn das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wurde. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis zwingend an Gudrun Stry (0151-29 50 10 30) gemeldet werden muss. Trägt sie das Ergebnis im Ergebnisdienst ein, steht es auch automatisch im Spielbericht.

4. Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

5. Zur Vorbereitung auf die neue Saison müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (BLD), Harald P. Steckelbruck (1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 144 vom 29.9.2016

Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen

Veröffentlichung von Videomaterial im "Tauschportal" der Bundesligavereine im Internet

Die in der Offiziellen Mitteilung DHB-Sport Nr. 137 v. 30.05.2016 aufgeführte Möglichkeit, wonach im Internet Spielaufzeichnungen mit aufgenommenen Kommentaren und Aussagen zu Schiedsrichterleistungen durch diese Veröffentlichung seitens des Zuständigen Ausschusses der Tatbestand der Schiedsrichterbeleidung als erfüllt angesehen werden und gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO zur Folge haben könnte, wird ab sofort bis zum 30.03.2017 ausgesetzt und zum angegebenen Zeitpunkt neu formuliert werden.
Die Bundesligavereine haben damit derzeit bei Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen mit entsprechend auf der Tonspur aufgenommenen Kommentaren keine Sanktionen gemäß § 13 SGO zu befürchten, werden aber dennoch gebeten, Ihr Videopersonal darüber zu informieren, dass die Aufzeichnungen über das Tauschportal anderen Vereinen zugänglich und somit öffentlich gemacht werden könnten.

Frank Selzer

Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 143 vom 23.9.2016

Erklärung zum Stichtag 1. November 2016

anlässlich der Feldhockey Bundesligaspiele im November 2016

In der laufenden Feldhockeysaison sind am 5. November noch Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren angesetzt.
Die Gültigkeit des Stichtags 1. November für die Beantragung einer Spielberechtigung wird durch diese Ausnahmeregelung nicht berührt; § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB gelten für einen Vereinswechsel unverändert.
Der 1. November behält also seine Verbindlichkeit als Stichtag so, als gäbe es die ausnahmsweise angesetzten BL-Feldspiele im November nicht.

Die in der laufenden Feldsaison bestehenden Spielberechtigungen der BL-Spielerinnen und BL-Spieler bleiben für die Teilnahme an den Feldhockey Bundesligaspielen im November auch bei einem ordnungsgemäß beantragten Vereinswechsel zum 1. November erhalten, sofern der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.

DHB Vorstand
Harald P. Steckelbruck
Koordinator Sport national/international


DHB - Sport • Nr. 142 vom 8.9.2016

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Ab Beginn der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

1. 1.Bundesliga Herren
In der 1. Bundesliga Herren wird der elektronische Spielberichtsbogen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind verteilt und auch im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:
• Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
• Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:
• ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
• unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
• sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
• nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die bisher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.
Die telefonische Ergebnismeldung an Gudrun Stry kann in der 1. BL Herren entfallen, wenn das Ergebnis einschl. Halbzeitstand eingetragen und nicht vergessen wurde. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen.
Es ist nicht erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an den Staffelleiter zu schicken.

2. Übrige Bundesligen
In den übrigen Bundesligen sind die Vereine verpflichtet, ihre Kaderlisten durch die Teamberechtigten selbst zu führen. Zusätzlich sollen sie, wie bisher nur in den beiden 1.Bundesligen geschehen, den elektronischen Spielberichtsbogen im Internet im oberen Teil (einschließlich der Spieler) ausfüllen, um ihn dann auszudrucken und dann wie einen Bogen auf Papier weiter per Hand zu bearbeiten.


Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 141 vom 6.9.2016

Änderung der SPO DHB mit sofortiger Wirkung

Ergänzende Bestimmung zur Durchführung eines Shoot-out

Der SOA hat mit Zustimmung des Präsidiums des DHB die SPO DHB mit sofortiger Wirkung die Regelung des § 24 Abs. 5 neu gefasst und an die internationalen Bestimmungen angeglichen. Insbesondere wird nun geregelt, dass ein Shoot-out zu wiederholen ist, wenn vor Freigabe des Shoot-Out durch die Schiedsrichter entweder der Angreifer mit der Ausführung eines Shoot-out beginnt oder der verteidigende Spieler die Torlinie überschreitet.

» zur DHB Spielordnung

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

 

 


DHB - Sport • Nr. 140 vom 11.7.2016

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2016/2017

Im Spieljahr 2016/2017 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 3 SPO DHB:

• Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
• Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
• Uta Selzer, Bremen (Staffelleiterin BL Damen Halle u. 2.BL Damen Feld sowie Stv. Mitglied des ZA)
• Frank Selzer, Bremen (Vors. des ZA)
• Bernd Schuckmann, Oyten (Bundesligabeauftragter im DHB)
• Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA).

 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

Frank Selzer, Bremen (Vorsitz); Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach; Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).
 

 

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 139 vom 9.7.2016

Änderungen der SPO DHB zum 1.8.2016

Veröffentlichung der neuen Textfassung

Nachdem bereits mit der offiziellen

» Mitteilung Sport Nr. 138 vom 30.6.2016

die wesentlichen Änderungen der zum 1.8.2016 in Kraft tretenden SPO DHB vorgestellt worden sind, wird hiermit der Text der überarbeiteten Spielordnung veröffentlicht.

Änderungen sind gelb markiert.

» zur DHB Spielordnung

Außerdem sind die erläuternden Übersichten zu den Themen Sperre, Stammspielermeldung und NOC aktualisiert worden.

Christian Deckenbrock
Vorsitzender SOA

 


DHB - Sport • Nr. 138 vom 30.6.2016

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2016

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 16./17. April 2016 in Hamburg und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 5 DHB-Satzung bestätigt hat, treten diese einheitlich zum 1. August 2016 in Kraft. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Ausdehnung der Kompetenzen des Turnierausschusses analog zu internationalen Turnieren (§§ 3 Abs. 6 Satz 2, 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB)
Aus Anlass der Vorfälle bei der Hallen-DM 2016 hat der SOA festgestellt, dass die Hoheitsgewalt für das Zeigen von Karten und damit auch für die Verhängung von Zeitstrafen während des Spiels bei den Schiedsrichtern liegt. Daneben ist aber auch der Turnierleiter für den ordnungsgemäßen Ablauf bei einem Turnier verantwortlich. Seine Kompetenzen sind § 3 Abs. 6 Satz 2 und § 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB aufgeführt. Insbesondere kann er gegen Spieler, Betreuer und andere Personen, die durch ungebührliches Verhalten das Turnier stören, die Anordnungen treffen, die nötig sind, um einen ordnungsgemäßen Ablauf des Turniers zu gewährleisten. Dies bedeutet auch, dass er etwa einen Betreuer während des laufenden Spiels von der Mannschaftsbank verweisen kann; in diesem Fall ist die Mannschaft aber – anders als bei einer Karte durch die Schiedsrichter – nicht verpflichtet, die Anzahl ihrer Spieler auf dem Platz zu reduzieren. Zudem ist bei Meisterschaftsturnieren der Ausrichter verpflichtet, Spieler und Betreuer sowie die Schiedsrichter vor Angriffen durch Zuschauer, die in erheblicher Weise gegen den sportlichen Anstand verstoßen, zu schützen und solche Zuschauer auf Verlangen der Schiedsrichter sowie bei Meisterschaftsturnieren auf Verlangen des Turnierleiters vom Platzgelände oder aus der Halle zu verweisen. Um künftig flexibler reagieren zu können, soll die schon bislang bestehende Berechtigung des Turnierleiters durch eine Änderung der §§ 3 Abs. 6 Satz 2, 31 Abs. 5 Satz 2 SPO DHB auf jedes Mitglied des Turnierausschusses erweitert werden. In diesem Zusammenhang ist zudem zu beachten, dass der Zuständige Ausschuss (ZA) bzw. der Turnierausschuss besonders grobe Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens, die von den Schiedsrichtern bei einem Meisterschaftsspiel nicht wahrgenommen worden sind, nachträglich sanktionieren kann.

 

2) Frist für die Beantragung einer Spielverlegung im Fall einer Spielerabstellung (§ 9 Abs. 2 SPO DHB)
Nach § 9 Abs. 2 SPO DHB darf ein Verein, der einen Erwachsenenspieler etwa für Länderspiele oder Lehrgänge des DHB abstellt, nicht gezwungen werden, an dem Tag der Abstellung oder, wenn es sich hierbei um einen Samstag oder einen Sonntag handelt, an dem betreffenden Wochenende Meisterschaftsspiele mit der Mannschaft auszutragen, deren Stammspieler der Spieler ist. Insoweit wird nun klargestellt, dass der Verein – wenn der Termin für ein Meisterschaftsspiel bereits festgelegt ist – sich auf diese Regelung nur berufen kann, wenn er innerhalb von drei Tagen nach der Nominierung des betreffenden Spielers beim zuständigen Staffelleiter die Verlegung des Meisterschaftsspiels beantragt. Dadurch soll im Interesse des Gegners möglichst zeitnah feststehen, ob das Spiel trotz der Abstellung ausgetragen wird.

 

3) Ergänzung der Erläuterungen zum Härtefall (Erläuterungen zu § 21 Abs. 7 SPO DHB)
Aufgrund einiger aktueller Sachverhalte wird in den Erläuterungen zu § 21 Abs. 7 klargestellt, dass ein Härtefallantrag nicht darauf gestützt werden kann, dass ein Verein schuldhaft die rechtzeitige Beantragung der Spielberechtigung versäumt hat. Die Erlangung einer Spielberechtigung im Wege einer Härtefallentscheidung ist allein möglich, wenn der Verein für den betroffenen Spielers aufgrund eines Umstands, der nach Ablauf des Wechselstichtags eingetreten ist, nicht rechtzeitig eine Spielberechtigung beantragen konnte.

 

4) Kompetenz des Turnierausschusses, Spielsperren bei offensichtlichem Irrtum der Schiedsrichter auf ein Spiel herabzusetzen (§ 23 Abs. 3 SPO DHB)
Ein Spieler, der in einem Meisterschaftsspiel auf Dauer (rote Karte) vom Spiel ausgeschlossen wurde, ist gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 SPO DHB automatisch für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt. Bereits im vergangenen Jahr war die SPO mit der Neuregelung des § 23 Abs. 3 Satz 2 SPO DHB dahin gehend ergänzt worden, dass der ZA die Spielsperre bei einem offensichtlichen Wahrnehmungsfehler der Schiedsrichter auf ein Meisterschaftsspiel herabsetzen kann. Diese Befugnis ist auf absolute Ausnahmefälle beschränkt (Beispiel: rote Karte gegen den falschen Spieler, kein erkennbares Vergehen); ein Anspruch auf eine Entscheidung des ZA oder auf Herabsetzung der Spielsperre besteht auch im Fall eines Antrags eines Vereins nicht (vgl. zu näheren Einzelheiten Nr. 4 der Mitteilung DHB - Sport Nr. 120 vom 30.4.2015). Der SOA hat mit der Neuregelung des § 23 Abs. 3 Satz 3 SPO DHB die Kompetenz, die automatische Spielsperre im Fall eines offensichtlichen Wahrnehmungsfehlers der Schiedsrichter auf ein Meisterschaftsspiel herabzusetzen, nun auch dem Turnierausschuss eingeräumt. Der Turnierausschuss hat diese Befugnis indes nur, soweit diese Herabsetzung allein Auswirkung auf dieses Turnier hat. Das bedeutet, dass das Meisterschaftsspiel, für das der Spieler ohne die Herabsetzung gesperrt wäre, noch in das Turnier fallen muss. Ist dies nicht der Fall, entscheidet über die Herabsetzung ausschließlich der ZA.

 

5) Pflicht zur Entscheidung des ZA auch bei Nichtergreifung von Maßnahmen (§ 23 Abs. 10 SPO DHB)
Im Fall einer roten Karte kann der ZA je nach Einzelfall gemäß § 23 Abs. 4 SPO DHB diese Sperre auch erhöhen und weitere Maßnahmen gegen den Spieler gemäß § 13 SGO DHB treffen. Mit der Neuregelung des § 23 Abs. 10 Satz 2 SPO DHB wird der ZA – entsprechend der jetzt in den meisten Verbänden schon bestehenden Praxis – nun verpflichtet, den betroffenen Verein auch dann ausdrücklich zu informieren, wenn er keinen Anlass für eine Verlängerung der Sperre oder weitere Maßnahmen sieht und es damit bei der automatisch eintretenden Sperre von zwei Meisterschaftsspielen bleibt. Damit wird zugleich klargestellt, dass der ZA in seiner dreiköpfigen Besetzung bei jeder roten Karte sich mit dem Sachverhalt befassen und entscheiden muss, ob er eine Verlängerung der Sperre und/oder weitere Maßnahmen verhängen möchte oder nicht.

 

Die aktualisierte SPO DHB samt Anlagen mit allen (auch redaktionellen) Änderungen wird in Kürze auf www.hockey.de als Download verfügbar sein; die Textänderungen werden in dieser Fassung gelb markiert.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)
 

 


DHB - Sport • Nr. 137 vom 30.5.2016

Verstöße gegen die Formen sportlichen Verhaltens bei Videoaufnahmen

Veröffentlichung von Videomaterial im „Tauschportal“ der Bundesligavereine im Internet

In den letzten Wochen wurde in zwei Fällen bekannt, dass private Gespräche des dafür zuständigen Personals von Bundesligavereinen bei der Videoaufzeichnung von Bundesligaspielen auf der Tonspur der Aufnahmen dadurch öffentlich wurden, dass dieses Material im „Tauschportal“ des Internets eingestellt und damit für alle Bundesligavereine zugänglich wurde. Dabei ist es zu Verstößen gegen die Formen sportlichen Verhaltens gemäß § 2 Abs. 1 SPO DHB dadurch gekommen, dass unsportliche Äußerungen übelster Art über die Schiedsrichter im Internet mithörbar waren. Durch diese Veröffentlichung im Internet über die Tonspur der Aufnahmen sieht der Zuständige Ausschuss den Tatbestand der Schiedsrichterbeleidigung als erfüllt an und weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er im Wiederholungsfalle gemäß § 50 Abs. 6 SPO DHB die Anwendung von Maßnahmen nach § 13 SGO prüfen wird. Die Bundesligavereine werden gebeten, ihr Videopersonal entsprechend zu informieren, damit solche Beleidigungen unterbleiben und man berücksichtigt, dass Gespräche über die Tonspur der Aufnahmen im Internet mithörbar sind.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 

 

 

 


DHB - Sport • Nr. 136 vom 15.3.2016

Erprobung Elektronischer Spielbericht bei 1.BL Herren

Ergänzung zu § 32 Abs. 7 SPO DHB

Gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB kann der Spielberichtsbogen auch in elektronischer Form erstellt und ausgefüllt werden. Der jeweils zuständige Ausschuss kann weitere sachbezogene Regelungen treffen, was hiermit für die Bundesligen geschieht.

 

Eine Arbeitsgruppe im DHB hat in den letzten Monaten einen elektronischen Spielberichtsbogen für die Sportart Hockey konzipiert, vorbereitet und getestet. Die Einführung des Bogens soll in mehreren Teilschritten erfolgen und vorher erprobt werden.


In der 1. Bundesliga Herren werden dazu für die Fortsetzung der laufenden Feldhockeysaison ab 19.03.2016 folgende Schritte erprobt:

  • Aufrufen des Spielberichts im Internet
  • Ausfüllen des oberen Teils des Spielberichts (Spieler, Rückennummer, Tw/ETw, Mannschaftsführer, Trikotfarben) im Internet
  • Ausdrucken des im Internet ausgefüllten Spielberichts

 

Der Ausdruck des Spielberichts wird dann noch wie bisher weiter als Spielbericht in Papierform genutzt, weiter ausgefüllt, unterschrieben und dann an den zuständigen Staffelleiter geschickt.

Anmerkung: Sollte es noch nicht möglich sein, den Spielbericht durch beide Mannschaften am Platz/im Clubhaus im Internet auszufüllen und auszudrucken, sollte es zumindest die Heimmannschaft versuchen mit der Folge, dass der Gast alle notwendigen Angaben per Hand einträgt.

Die von der Erprobung betroffenen Vereine der 1. Bundesliga Herren wurden durch die Arbeitsgruppe per Mail vom 11.03.2016 informiert.

 

Die Eintragungen im Spielbericht werden durch „Teamberechtigte“ der Vereine vorgenommen, die für die entsprechenden Aufgaben im Internet dazu ermächtigt werden müssen. Dazu müssen die Vereine diese Personen kurzfristig an den zuständigen Staffelleiter Harald P. Steckelbruck melden.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 135 vom 8.3.2016

Rahmentermine der Bundesligen

für die Feldhockeysaison 2016/2017

1. BL der Damen und Herren:
(17./18.Sept.2016); (24./25.Sept.2016); (01./02.Okt.2016); (08./09.Okt.2016); (15.Okt.2016); (22.Okt.2016); (29./30.Okt.2016); (falls erforderlich, kann auch das Wochenende 05./06.Nov.2016 noch ein Spieltag werden)

Die Spieltage (15.Okt.2016) und (22.Okt.2016) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

Erster Feldhockey-Spieltag in 2017 ist das WE 01./02.Apr.2017.
Die weiteren Spieltage der Rückrunde einschließlich der Endrunden können erst angesetzt werden, wenn die Termine der FIH-World-League Semi-Finals für 2017 feststehen.

 

2. BL der Damen und Herren:
(10./11.Sept.2016); (17./18.Sept.2016); (24./25.Sept.2016); (01./02.Okt.2016); (08./09.Okt.2016); (15.Okt.2016); (22.Okt.2016); (29./30.Okt.2016);

Die Spieltage (15.Okt.2016) und (22.Okt.2016) können auch als Doppelwochenenden angesetzt werden, sofern die beiden beteiligten Vereine nicht an einer Zwischen- oder Endrunde der Jugend teilnehmen.

Erster Feldhockey-Spieltag in 2017 ist das WE 01./02.Apr.2017.
Die weiteren Spieltage der Rückrunde können erst angesetzt werden, wenn die Termine der FIH-World-League Semi-Finals für 2017 feststehen.


Harald P. Steckelbruck
Terminkoordinator
 


DHB - Sport • Nr. 134 vom 2.3.2016

Wechselmöglichkeiten aus der 1. Bundesliga nach dem 19./20.3.2016

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Ergänzend zur Offiziellen Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 wird hiermit auf folgende Bestimmungen für geplante Vereinswechsel zum 01.04.2016 nach einem Einsatz in einem vorgezogenen Meisterschaftsspiel 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 hingewiesen.

 

1. Die vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren am 19./20.03.2016 gehören zum Saisonteil 2016 der Feldhockeysaison 2015/2016. Der Zuständige Ausschuss Bundesliga hat dazu mit o.a. Mitteilung DHB Sport Nr. 133 v. 16.02.2016 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB Ausnahmeregelungen für die Spielberechtigung in diesen Bundesligen erlassen.

2. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen zum 01.04.2016 gemäß § 21 Abs. 1 SPO DHB nicht mehr in einen anderen Verein wechseln.

3. Spieler/innen, die an einem dieser vorgezogenen Meisterschaftsspiele der 1.Bundesliga Damen und Herren teilgenommen haben, dürfen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 SPO DHB in einen Verein unterhalb der Bundesliga wechseln. In diesem Fall gilt der 19.03.2016 als Stichtag, so dass der Antrag auf eine neue Spielberechtigung vor Ablauf des ersten Monats nach diesem Stichtag (18.04.2016) beim zuständigen LHV eingegangen sein muss. In diesem Fall wird die neue Spielberechtigung nach einer Sperrfrist von 60 Tagen nach dem letzten Meisterschaftsspiel, also für den 19. oder 20.05.2016 erteilt. Eine Spielberechtigung für eine Mannschaft der 2. Bundesliga Damen oder Herren kann auf diesem Wege nicht erlangt werden.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 133 vom 16.2.2016

Spielberechtigung für die 1.Bundesliga Damen und Herren Feld 2015/2016 ab 19.03.2016

Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 SPO DHB

Um den Bundesligavereinen, die über Ostern an EHF-Wettbewerben teilnehmen, eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen, werden einige Spiele der 1. Bundesliga Damen und Herren ausnahmsweise bereits vor dem 01.04.2016 ausgetragen, und zwar am 19. und 20. März 2016. Nach § 14 Abs. 1 Satz 6 SPO DHB gilt in diesem Ausnahmefall der 1. April als Stichtag für die Spielberechtigung als eingehalten.

 

Der Zuständige Ausschuss hat hierzu in Absprache mit dem Zuständigen Ausschuss Jugend, dem Spielordnungsausschuss und dem Präsidium des DHB und mit deren Billigung folgende Einzelheiten für die Feldhockeysaison 2015/2016 beschlossen:

 

1. Jugendliche eines Vereins der Jahrgänge 1997, 1998 und 1999, die bereits eine Spielberechtigung für diesen Verein haben, dürfen ab 19.03.2016 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren Feld eingesetzt werden, sofern sie einen Erwachsenenpass haben. Diese Spieler dürfen zum 01.04.2016 den Verein wechseln, wenn sie im März 2016 nicht in der 1. Bundesliga eingesetzt werden.
Für die Maßnahmen des DHB besteht gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB Abstellungspflicht. Die Bundesligavereine werden gebeten, den Terminkalender der Jugend zu respektieren und gerade den betroffenen Spielerinnen und Spielern mit hoher Saisonbelastung (Turniere der DM im Hallenhockey im Februar sowie Zentrallehrgänge und Länderspielmaßnahmen im März) die notwendige Regenerationszeit zukommen zu lassen.

 

2. Jugendliche der Jahrgänge 1997, 1998 und 1999 dürfen nach Vereinswechsel ab 19.03.2016 in der 1. Bundesliga Damen oder Herren eingesetzt werden, wenn sie zum Stichtag 19.03.2016 einen Erwachsenenpass für den neuen Verein haben. Ein weiterer Vereinswechsel im Zeitraum 19.03. bis 31.03.2016 ist ausgeschlossen.

 

3. Wechselt ein Spieler, der im Saisonteil 2015 der Feldhockeysaison 2015/2016 für alle Meisterschaftsspiele eines Erstligisten spielberechtigt war, nach der Hallenhockeysaison in diesen zurück, ist er ab dem 19.03.2016 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

 

4. Ein Spieler, der gemäß § 21 Abs. 6 SPO DHB nach vorübergehendem Aufenthalt im Ausland in seinen Stammverein zurückkehrt, ist ab 19.03.2016 für diesen Verein spielberechtigt, wenn er rechtzeitig vor diesem Termin einen neuen Spielerpass erhalten hat. Eine Spielberechtigung für die 1. Bundesliga in einem anderen Verein ist ausgeschlossen.

 

5. Eine Rückmeldung nach § 22 Abs. 5 Buchst. c SPO DHB ist nur wirksam, wenn die Rückmeldung vor dem ersten Spiel der Bundesligamannschaft im März 2016 erfolgt.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 132 vom 1.2.2016

Endrunde 55. Deutsche Hallenhockey-Meisterschaft der Damen und Herren 2016

Termin: 06./07. Februar 2016

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: LBV Phönix 1903 e.V. und Deutsche Hockey Agentur

Austragungsort: Hansehalle Lübeck, An der Hansehalle 1, 23554 Lübeck, Tel: 0451-1225206

Turnierausschüsse:
Damen: Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Frank Lubrich (Ludwigshafen, Turnierleiter), Frank Selzer (Bremen), Dirk Möller (Berlin, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Angelika Köppen (TSV Riederich), Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Tim Meissner (Bietigheimer HTC), Mark Löffler (Mariendorfer HC)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Jens Brieschke (Steglitzer TK), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Johannes Berneth (TB Erlangen).

Turnierhotels:
Hotel Vier Jahreszeiten Lübeck, Bei der Lohmühle 27, 23554 Lübeck, Tel: 0451-480530
Holiday Inn Lübeck, Travemünder Allee 3, 23568 Lübeck, 0451-37060

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 140 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Berlin (BHC) 312 km, Düsseldorf (DHC) 469 km, Köln (RWK) 481 km, Mannheim (MHC) 629 km (Höchstsumme), Mülheim (HTCU) 437 km

Spielplan

Samstag, 06. Februar 2016
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr Rot-Weiß Köln - Mannheimer HC
Halbfinale 2 14:15 Uhr Berliner HC - Düsseldorfer HC
Herren:
Halbfinale 1 16:30 Uhr Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
Halbfinale 2 18:45 Uhr Berliner HC - Rot-Weiß Köln

Sonntag, 01. Februar 2015
Endspiel Damen 11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 05.02.2016 um 20:30 Uhr im Turnierhotel Vier Jahreszeiten Lübeck

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Jugend • Nr. 53 vom 7.12.2016

Bundesjugendtag 2017 in Meerane

Der Bundesjugendvorstand des DHB gibt hiermit bekannt, dass sich der Veranstaltungsort des bereits angekündigten Bundesjugendtages (11.-12. März 2016) geändert hat. Wir werden im „Romantikhotel Schwanefeld“ in 08393 Meerane tagen.

Alle weiteren Informationen werden bald unter hockey.de —> Jugendhockey —> Bundesjugendtag zum Download auf der Sonderseite bereitgestellt. Auch das Anmeldeformular ist ab Januar 2017 dort zu finden.

Anträge zum Bundesjugendtag können gemäß § 5 Abs. 5 der Jugendordnung des DHB bis zum 10. Januar 2017 gestellt werden. 

Bitte richten Sie diese an das DHB Jugendsekretariat: Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach
E-Mail: huener@deutscher-hockey-bund.de oder Fax: 02161-30772-20
 
Mit freundlichen Grüßen
Marie Theres Gnauert

Bundesjugendwartin


DHB - Jugend • Nr. 52 vom 11.4.2016

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2016/17 benannt:
Marie-Theres Gnauert, Berlin

Anette Breucker, Stuttgart

Gabriele Schmitz, Köln

Als Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB wurde
Michael Steinmann, Borken benannt.

Mönchengladbach, den 11. April 2016
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin


 
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