Ost (OHV)

Offizielle Mitteilungen

OHV - Mitteilungen • Nr. 119 vom 23.11.2017

OHV Vorstandssitzung

Der OHV-Vorstand hat auf seiner Sitzung am 23.11.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Kommissarische Schatzmeisterin
    Als Nachfolgerin für den mit sofortiger Wirkung als Schatzmeister zurückgetretenen Eberhard Klotz bestellt der Vorstand, wie auf der Mitgliederversammlung angekündigt, nach § 10 Absatz 2 der Satzung Karin Schwettman als kommissarische Schatzmeisterin.
  • Beiträge
    Durch den Elektronischen Spielbogen (ESB) entfallen die Einnahmen aus Strafen weitgehend.
    Nach § 14 Absatz 1 der Satzung legt der Vorstand die Beiträge daher wie folgt fest:
    • Das Nenngeld je Saison und Team in der Regionalliga beträgt ab der Feldsaison 2018/19 130 €.
    • Die jährliche Meldegebühr je Mitgliedsverein der Mitgliedsverbände beträgt ab dem Jahr 2019 15 €; sie wird von den Landesverbänden erhoben.

 

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 118 vom 6.10.2017

Verlegung des Kontos von Halle nach Berlin

Der Vorstand hat am 4. Oktober im schriftlichen Verfahren folgenden Beschluss gefasst:

Der Vorstand beauftragt Karin Schwettmann, Jürgen-Michael Glubrecht und Erfried Neumann, das Konto des OHV, IBAN: DE62 8005 3762 1894 0104 49, von der Saalesparkasse Halle nach Berlin zu verlagern. Diese drei Personen sollen für den Vorstand eingetragen werden, jede dieser Personen ist alleine zeichnungsberechtigt.

6. Oktober 2017

Jürgen-Michael Glubrecht

(Vorsitzender des OHV)


OHV - Mitteilungen • Nr. 117 vom 13.4.2017

Protokoll der OHV Mitgliederversammlung


Protokoll der OHV Mitgliederversammlung am 1. April 2017

Ort: Lloyd-G.Wells-Str. 55, 14163 Berlin, Clubhaus der Zehlendorfer Wespen

Zeit: 1. April 2017 von 11:00 bis 15:00 Uhr

Teilnehmer:

BHV: J. Häner, B. Wagner-Staacke
BHSV: K. Weiß, S. Glöckner
HVMV: J. Neumann, D. Brandt, U. Krümmling
SHV: U. Schöenfeld
HVSA: T. Reggelin, P. Roth
THSV: leider kein Vertreter
OHV: J.-M. Glubrecht, E. Neumann, E. Klotz, B. Haustein, G. Seeliger, D. Möller, K. Schwettmann,
M. Löffler
Gäste: S. Abel , M..-T. Gnauert, H. Seeliger

» Anwesenheitsliste (PDF)

 

TOP 1: Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen

Glubrecht begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung und das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung (U. Schöenfeld weist darauf hin, dass der im Protokoll der letzten Mitgliederversammlung festgehaltene Termin für die Entwicklung eines Konzepts zur Verteilung der ZR-Plätze, 31.8.16, nicht eingehalten wurde. Einzige Meldung erfolgte durch den Sächsischen HV, alle anderen Mitgliedsverbände des OHV haben keine Meldung abgegeben) werden ohne Gegenstimmen genehmigt.

» zur Tagesordnung

» Protokoll 2016 (PDF)

Gemäss § 9 der Satzung des OHV werden folgende Stimmenanzahlen festgestellt:

Verband LSB Mitglieder 1.1.2017 Stimmen
Berlin 7.930 81
Brandenburg 1.373 15
Mecklenburg-Vorpommern 728 9
Sachsen 2.141 23
Sachsen-Anhalt* (639) 8
Thüringen* (696) 8
OHV-Vorstand   6
Insgesamt   150

* Zahlen in Klammern vom 1.1.16.
Für Sachsen-Anhalt und Thüringen lagen Zahlen nicht vor, deshalb Zahlen vom 1.1.16. 

Jedes Mitglied des Vorstandes, das nicht über eine Stimme seines Landesverbandes verfügt, hat ebenfalls eine Stimme (Glubrecht, Neumann, Klotz, Haustein, Seeliger, Möller).

 

TOP 2: Bericht des Vorstandes

Der Bericht der Sportwartin Bettina Haustein liegt schriftlich vor:

» Bericht der Sportwartin (PDF)

Sie macht in Anbetracht ihrer lädierten Stimme keine weiteren Zusätze.
U. Schönfeld fragt an, ob in der Hinrunde der Feldsaison 2017/18 schon vor dem ersten Spieltag (9./10. September 2017) Spiele ausgetragen werden können, da die Ferien in Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits im August enden.

 

Die Jugendwartin Gudrun Seeliger berichtet:
Der Terminplan für die Jugend liegt schriftlich vor:

» Jugend-Termine (PDF)

Der Saalepokal bleibt terminlich 30.9./1.10. 17 in Thüringen wie vorgesehen. Der Spreepokal soll auf dem Termin 17./18.3.18 bleiben, da Güstrow sonst mit der Halle Schwierigkeiten bekommt.

Der deutsche Jugendpokal findet am 7./8.10.17 statt.

Die Vorrunden zur Jugend-DM finden am 7./8.10.17 statt, die Zwischenrunden am 14./15.10. und die Endrunden am 22./23.10.2017.

Die Hallentermine setzen sich wie folgt zusammen:

  • ODM: 27./28.1.2018 (Mädchen A in Meerane, MJB in Köthen); alle anderen Endrunden sind noch zu vergeben;
  • NODM: 17./18.2.18 MJB beim ESV Dresden, KA noch nicht vergeben;
  • DM-Endrunden: 3./4.3.2018

In der Zeit vom 7. – 11. Februar 2018 findet in der Berliner Max-Schmeling-Halle die Hallen-WM statt. Aus diesem Grund finden die NODM und die DM der weiblichen und männlichen Jugend jeweils an einem Wochenende gemeinsam statt.

Auf die Frage von Ulrike Schöenfeld, warum der Saalepokal nicht, wie ursprünglich einmal festgelegt, am 3. Oktober, gespielt wird, antwortet Karin Schwettmann, dass, wenn alle Mannschaften melden, diese Veranstaltung nicht an einem Tag durchgeführt werden kann.

Zum Saale- und zum Spreepokal finden jeweils Schiedsrichterausbildungen statt, was sich sehr bewährt hat. Möller trägt Anmerkungen von Andreas Wille dazu vor:
Jede Mannschaft, die teilnimmt, muss einen jugendlichen SR im Alter von 14 – 20 Jahren mit SR-Grundkenntnissen stellen und muss auch für die gesamten Kosten des SR aufkommen. Die Mannschaften, die keinen SR stellen können, sollen eine SR-Umlage in Höhe von 100 € zahlen. Darin enthalten sind die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für einen Ausweichschiedsrichter aus einem anderen Verein oder LV. Auf 2 Spielfeldern braucht man 4 Beobachter. In der Turnierumlage der Vereine sollten folgende zusätzliche Kosten festgelegt werden: Übernachtung-Fahrtkosten-Tagegeld in Höhe von 30 € pro Tag, pro SR-Ausbilder.

Diese Gedanken sind noch einmal zu überarbeiten und fest in die Ausschreibung aufzunehmen.

 

Der Schiedsrichterobmann Dirk Möller berichtet:

Zurzeit verfügen wir über 56 RL-Schiedsrichter. Sie verteilen sich wie folgt: 32 in Berlin, davon 23 mit DHB-Lizenz (3 Gast: Bress, Asmuss, Pietzsch), MHSB und Rest 24 RL + 4 mit DHB-Lizenz. Diverse Nachwuchs-RS sind jetzt im DHB-Kader. Das könnte dazu führen, dass auch diese in die BL abgefordert werden und uns dann fehlen. Sabrina Seeger ist beruflich nach Westdeutschland gegangen. Neue RL-SR Knakowski, Lohse, Schmidt, Bariszlovic.

Michelle Meister pfiff zu den Olympischen Spielen in Rio.

SR-Beobachtungen werden, wenn es zeitlich möglich ist, durch die BL SR- und BL–Beobachter auch in der RL gemacht. U. Schöenfeld, J. Stlötzner und R. Dietrich beobachten im MHSB-Bereich. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Der Umgangston auf und neben dem Feld wird rauer und auch der Umgang miteinander. Beginnt in der BL und geht bis in den Jugendbereich rein.

Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem neuen Ausrüster SR Hockeydirekt Berlin/Leipzig. Die Schiedsrichter erhielten 3 Funktionspolos und 1 Basecap gestellt. Mit Eigenanteil besteht die Möglichkeit, sich eine Reece Funktionsjacke und einen Strickpullover zu kaufen.

In der Hallensaison fand kein Lehrgang statt, da kein Turnier zur Verfügung stand. Am kommenden Wochenende, 7. – 9.4.17, findet eine Feldmaßnahme in Köthen statt. Die Fahrt- und Hotelkosten übernimmt der OHV, die Verpflegung der Heimverein.

Alle Spiele konnten mit Schiedsrichtern neutral angesetzt werden, auch wenn die Kaderdecke manchmal sehr dünn war. Hier könnte es zukünftig Probleme geben, weil es in der BL demnächst keine Doppelansetzungen mehr geben soll.

Sehr positiv macht sich bei den Ansetzungen das Online-Tool bemerkbar, was eine deutliche Erleichterung für alle ist. Zur Hallensaison werden jetzt auch die Heimvereine über die Ansetzungen per Email (Ansprechpartner aus der RL Liste von Bettina Haustein) informiert, was zu positiven Rückmeldungen geführt hat, da sich die Vereine mit den SR in Kontakt setzen können.

Die Schiedsrichterkosten wurden umgelegt, was zu folgenden Summen führte:
Feldsaison 2015/16:
- 66,22 € je Schiedsrichter bei den Herren,
- 68,15 € bei den Damen.
Hallensaison 2016/17:
- 87,12 € bei den Herren,
- 83,94 € bei den Damen.
Das beinhaltet die SAE und Fahrtkosten, mögliche Hotelkosten sowie die Fahrtkosten der Beobachter.

Die Zusammenarbeit mit dem ZA ist sehr gut.

 

Glubrecht kündigt an, dass der Vorstand im kommenden Jahr einen Antrag auf Änderung der Zusatz-SpO des OHV stellen wird, die Gebühr für das Nichtantreten eines Vereins zum angesetzten Punktspiel von 150 € auf 300 € zu erhöhen. Die Versammlung signalisiert Zustimmung.

 

TOP 3: Jahresabschluss 2016, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes

Eberhard Klotz erläutert den Jahresabschluss 2016, der den Mitgliedern per Post zugestellt wurde. Der Kassenprüfbericht, der durch den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern erstellt wurde, wird verlesen. Auf Anfrage werden die Fragen nach dem Versand der Schiedsrichterkleidung, den schwarzen Wimpeln zu den NODM und dem Zuschuss für die BHV-GS (Beschluss des OHV-Vorstandes vom Herbst 2014) beantwortet.

» Kassenprüfbericht (PDF)

Der Vorstand wird mit drei Enthaltungen für das Jahr 2016 entlastet.

 

TOP 4: Neuwahl des Vorstandes

Stefan Abel wird zum Wahlleiter ernannt. Der gesamte Vorstand stellt sich erneut der Wahl.
- Vorsitzender: Dr. Jürgen-Michael Glubrecht, 1 Stimmenthaltung
- Stellv. Vorsitzender: Erfried Neumann, einstimmig
- Schatzmeister: Eberhard Klotz, einstimmig
- Sportwartin: Bettina Haustein, einstimmig
- Jugendwartin: Gudrun Seeliger, 1 Gegenstimme
- Schiedsrichterobmann: Dirk Möller, einstimmig
- Sonderaufgaben: Jürgen Neumann, einstimmig
Eberhard Klotz wird das Amt aus Altersgründen bis zum 31.12.17 ausüben. Der Vorstand künrigt an, für die verbleibende Amtszeit gem. § 10 Abs. 2 Karin Schwettmann zu berufen.

 

TOP 5: Neuwahl des Schiedsgerichts

Falk Jänicke und Thomas Reggelin stehen aus beruflichen Gründen nicht mehr für das Schiedsgericht zur Verfügung. Glubrecht hat mit den verbleibenden Mitgliedern über den neuen Vorsitz gesprochen, niemand war bisher bereit, den Vorsitz zu übernehmen.
Erfried Neumann wird mit den Mitgliedern telefonisch sprechen, um einen neuen Vorsitzenden zu finden.
Das Schiedsgericht wird mit einer Stimmenthaltung wie folgt gewählt:
- H. Rothmund aus Sachsen
- B. Irgang aus Berllin
- V. Hochmuth aus Thüringen
- E. Neumann aus Berlin (Reserve)

 

TOP 6: Etat 2017

Seite 6:
Unter Ausgaben: Sonstiges 1.425 €, beinhaltet die 1.200 € Zuschuss für die BHV-GS.
Der Etat 2017 wird einstimmig angenommen.

TOP 7: Anträge

Einführung von Regionalligen in der Halle für die Weibliche und Männliche Jugend A.
Der Antrag wird zurückgezogen, da keine Mehrheit zu erwarten ist.

 

TOP 8. Weitere Anträge

Es liegen keine weiteren Anträge vor.

 

TOP 9: Sonstiges

Der Bundesjugendtag hat in Meerane getagt. In diesem Jahr wird die DM der Jugend Feld noch nach altem Muster gespielt. Ab 2018 werden die 16 Zwischenrunden-Plätze fest an die Regionen vergeben: Nord 4, Ost 2, Süd 6 und West 4. In einer Duechführungsbestimmung will die DHB Jugend weitere Details festschreiben: Wie werden die 4 Gruppen eingeteilt? Wie werden die Plätze in den Regionen ermittelt? Zum Jugendsportseminar im November 2017 sollen die Regionen Vorschläge machen, der Bundesjugendvorstand muss dann die Festlegungen treffen. Weitere Informationen dazu gibt es im Protokoll aus Meerane, das aber derezeit noch nicht veröffentlicht ist.

Wie werden die zwei Plätze im Osten vergeben? Vorgeschlagen wird eine Ostdeutsche Meisterschaft, in der die 2 besten Mannschaften ermittelt werden. Auf Vorschlag von U. Schöenfeld wird der OHV Jugendausschuss beauftragt, hierzu Modalitäten auszuarbeiten.

 

J. Neumann regt an: Der Spreepokal, der einmal Pokal der Jüngsten, Pionierpokal, Bärenpokal und nun Spreepokal heißt, sollte einen neuen Namen erhalten. In Güstrow, wo weiterhin im Wechsel mit Berlin, der Pokal ausgetragen wird, ist der Name nicht wirklich zutreffend. Die Versammlung meint, dass das auch für den Saalepokal so sei.
Nach längerer Diskussion wird die Bezeichnung OHV-Pokal mit 4 Stimmenthaltungen beschlossen.

Folgende Termine werden bestätigt:

Für den Erwachsenenbereich:
- Letztes Spielwochenende Halle 17/18: 25. Februar 2018
- Relegationsspiele Halle 17/18: 3./4. März 2018
- Letztes Spielwochenende Feld 17/18: 16./17. Juni 2018
- Relegationsspiele Feld 17/18: 23./24. Juni 2018

Haustein wird eine Abfrage vor der Hinrunde der nächsten Feldsaison starten, ob auch Berliner Mannschaften vor dem ersten offiziellen Spieltag (9./10. September 2017) Punktspiele austragen würden und wollen.

In der Regionalliga Ost wird ab der Feldsaison 2017/18 der elektronische Spielbericht eingeführt. Nähere Informationen dazu erfolgen rechtzeitig. Dirk Möller macht darauf aufmerksam, dass Smartphones nicht akzeptiert werden, weil das Display einfach zu klein ist. Der Heimverein ist von Beginn bis zum Ende des Spiels für das Spielformular verantwortlich.

Für den Jugendbereich stehen die Termine in der Übersicht von Jugendwartin Gudrun Seeliger bzw. im Punkt 2. Bericht des Vorstandes dieses Protokolls.

 

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des OHV findet am 7. April 2018 im LV Brandenburg (Ort wird noch präzisiert) statt.

 

Glubrecht beschließt die Versammlung und wünscht allen eine gute Heimreise.

Berlin, 11. April 2017

Bettina Haustein
Protokollführerin
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV

 

Vorstandsbeschlüsse:

Der Vorstand des OHV bestätigt im schriftlichen Umlaufverfahren für die kommende Saison den Zuständigen Ausschuss in der Besetzung:

Mark Löffler (Vorsitzender), Dr. Katrin Reincke (Mitglied), Marco Drenckhan (Mitglied), Andreas Wille(Ersatzmitglied).

Ebenso wird Karin Schwettmann im Amt als Mädchenwartin des OHV bestätigt.


OHV - Mitteilungen • Nr. 116 vom 30.3.2017

Einführung des elektronischen Spielbogens in der RL Ost

Gemäß §32 Abs 7 SPO DHB hat der Zuständige Ausschuss in der Besetzung Dr. Katrin Reincke (Leuna) und Marco Drenckhan (Güstrow) und Mark Löffler (Berlin, Vorsitz) beschlossen:

 

Beschluss

Mit Beginn der neuen Feldsaison 2017/18 (01.08.2017) wird der elektronische Spielberichtsbogen für alle Spiele der Regionalliga Ost verbindlich eingeführt; er ersetzt den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen.

Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen für die Kader- und Stammspieler-Meldung sowie für den Spielbericht aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet auf hockey.de als Download verfügbar.

Der ESB wurde bereits in der Bundesliga erfolgreich erprobt. Der digitale Spielberichtsbogen vereinfacht die Abläufe des Spielverkehres und bietet den Mannschaften eine einfachere und vor allem deutlich zeitsparendere Lösung den Verpflichtungen gemäß §32 SpO DHB nachzukommen.

Dr. Katrin Reincke Marco Drenckhan Mark Löffler

 


OHV - Mitteilungen • Nr. 115 vom 27.3.2017

Unterlagen zur OHV Mitgliederversammlung

Wie bereits angekündigt findet die diesjährige, ordentliche Mitgliederversammlung des OHV in Berlin statt:

Zeit: 1. April 2017 ab 11:00 Uhr
Ort: Clubhaus der » Zehlendorfer Wespen, Lloyd-G.-Wells-Straße 55, 14163 Berlin

 

» Einladung und Tagesordnung

Weitere Unterlagen zur Sitzung werden hier eingestellt:

» Bericht der Sportwartin Bettina Haustein (PDF)

» Jugend-Termine (PDF)

 

Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 114 vom 13.2.2017

Einladung zur OHV Mitgliederversammlung

Wie bereits angekündigt findet die diesjährige, ordentliche Mitgliederversammlung des OHV in Berlin statt:

Zeit: 1. April 2017 ab 11:00 Uhr

Ort: Clubhaus der » Zehlendorfer Wespen, Lloyd-G.-Wells-Straße 55, 14163 Berlin

 

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Tagesordnung, Protokoll, Feststellung der Stimmen
  2. Berichte des Vorstandes
  3. Jahresabschluss 2016, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes
  4. Neuwahl des Vorstandes:
    Vorsitzender, Stellvertreter, Schatzmeister, Sportwart, Jugendwart, Schiedsrichterobmann, Sonderaufgaben
  5. Neuwahl des Schiedsgerichts
  6. Etat 2017
  7. Einführung von Regionalligen in der Halle für die Weibliche und Männliche Jugend A
    » Antrag Jugend-Regionalligen (PDF)
  8. Weitere Anträge (*)
  9. Sonstiges

 

(*) Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor der Sitzung, also bis zum 4. März 2017 bei mir eingegangen sein. Sie werden unverzüglich an dieser Stelle veröffentlicht.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung beruft der OHV Vorstand den Zuständigen Ausschuss (ZA) für die Saison 2017/18. 

Ich bedanke mich bei den Zehlendorfer Wespen für die Gastfreundschaft.

 

Mit herzlichen Grüssen
Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender OHV


OHV - Mitteilungen • Nr. 113 vom 11.1.2017

OHV Mitgliederversammlung

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung des OHV findet am 1. April 2017 bei den Zehlendorfer Wespen, Lloyd-G.-Wells-Straße 55, 14163 Berlin statt.

Turnusgemäss stehen Neuwahlen an. Die Tagesordnung wird in Kürze hier veröffentlicht.

Jürgen-Michael Glubrecht
Vorsitzender des OHV


DHB - Vorstand • Nr. 94 vom 22.9.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

 

am 04.11.2017 in Hannover

Die nächste Bundesratssitzung wird am 04.11.2017 von 9:00 - 13:00 Uhr im DHC Hannover (Adresse: An der Graft 3, 30167 Hannover) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 19.05.2017
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Haushalt 2018
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
- Sport
- Sportentwicklung
- Jugend
- Bildung und Wissenschaft
- Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
- Finanzen und Recht
7. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
8. Bericht aus dem Bundesausschuss
9. Verschiedenes
10. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 93 vom 25.8.2017

Ausschreibung des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018

Mönchengladbach, 25.08.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des FOUR NATIONS CUP der Damen (11.-14. Juli 2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Spieltage beim FOUR NATIONS CUP, der als ultimative Vorbereitung auf die Feldhockey-WM 2018 in London dient, sind Mittwoch, Donnerstag und Samstag. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation des FOUR NATIONS CUP beteiligt sein. Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB wird unmittelbar nach Vergabe in den Austausch mit dem Landesverband treten, in dem die Veranstaltung stattfindet, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen am Turnier-Samstag ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 26. September 2017 an splinter@deutscher-hockey-bund.de .

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. Potentielle Bewerber finden im Anhang zusätzlich zur Interessensbekundung das Dokument „Anforderungskriterien des DHB“. Anhand dieser Kriterien findet die Bewertung und Vorauswahl der Bewerber durch das Auswahlgremium statt. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter des FOUR NATIONS CUP der Damen 2018 soll im Herbst 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung
» Download DHB-Anforderungskriterien


DHB - Vorstand • Nr. 92 vom 6.6.2017

Ausschreibung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 06.06.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Feld-Endrunde 2018 der Damen und Herren (09./10.06.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung in diesem Zeitraum bekunden. Bei der Endrunde wird es nach einer möglichen Begrüßung am Freitagabend mindestens drei Entscheidungsspiele geben, die am Samstag und Sonntag stattfinden werden. Der finale Turniermodus steht aufgrund einer möglichen Änderung des Bundesliga-Modus noch nicht fest. Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind und Platz vorhanden ist, um Tribünen, Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches einrichten zu können. Darüber hinaus ist wieder die Integration einer TV-Produktion in den vom Ausrichter zu tragenden Veranstaltungsetat geplant. Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt.

Der DHB ist in stetigem Austausch mit den Landesverbänden, um den sonstigen Spielverkehr in allen Spiel- und Altersklassen in Hockeydeutschland am Endrunden-Wochenende 2018 ruhen zu lassen und somit zu einem weiteren ausverkauften Hockeyfest beizutragen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht. Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 28. Juni 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness – Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet – Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer – Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter – Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen. In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Feld-Endrunde 2018 soll bereits im Sommer 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen. Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

 

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Vorstand • Nr. 91 vom 26.5.2017

Beschlüsse des 53. Ordentlichen Bundestages

Der Bundestag des DHB hat am 20. Mai 2017 in Düsseldorf die folgenden Beschlüsse gefasst:

- Entlastung des Präsidiums,

- Wahl des Präsidiums:

  • Präsident: Wolfgang Hillmann,

sowie die Vizepräsidenten

  • Britta Becker-Kerner,

  • Jan-Hendrik Fischedick,

  • Prof. Dr. Remo Laschet,

  • Delf Ness und

  • Dr. Ingo Wolf

für die Bereiche Leistungssport, Sportentwicklung, Wirtschaft / Recht, Kommunikation, Sportpolitik und Verbände.

  • Die Vizepräsidentin Jugend, Marie-Theres Gnauert wurde bereits am 11.03.2017 vom Bundesjugendtag des DHB gewählt.
  • Als Mitglied des Präsidiums wurde Dr. Michael Green für den Bereich Internationales berufen.


- Eine überarbeitete Fassung der Satzung wurde verabschiedet. Diese wird möglichst umgehend im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.

Satzung mit farblich markierten Änderungen

 

- Dem Antrag des Präsidiums zur Verabschiedung eines Ethikcodes gemäß Satzungsänderung „Good Governance“ wurde zugestimmt.

 

- Genehmigung des Jahresabschlusses 2016 und des Haushaltsplans für 2017

 

- Wahl der Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes und des Bundesoberschiedsgerichts

Bundesschiedsgericht:

  • Dr. Dirk Monheim (Vorsitzender), München (Bayerischer Hockey-Verband),
  • Dr. Peter Heink (Stellvertreter), Stuttgart (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hendrik Sievers (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Joachim Decker, Worms (Hockey-Verband Rheinland-Pfalz/Saar),
  • Rudolf Woesch, Leimen (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Dr. Carl Christian Voscherau (Hamburger Hockey-Verband),

 

Bundesoberschiedsgericht:

  • Dr. Jochen Kotzenberg (Vorsitzender), Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Stefan Bonde (Stellvertreter), Berlin, SC Charlottenburg, (Berliner Hockey-Verband),
  • Max Landshut (Beisitzer), Hamburg (Hamburger Hockey-Verband),

Ersatzschiedsrichter:

  • Axel Hoppe, Köln (Westdeutscher Hockey-Verband),
  • Helmut Zipperer, Mannheim (Hockey-Verband Baden-Württemberg),
  • Hans-Jörg Zehle, München (Bayerischer Hockey-Verband).

Die Kontaktdaten des Bundesschiedsgerichtes (BSG) und des Bundesoberschiedsgerichtes (BOSG) finden Sie unter www.hockey.de >> Verband >> Gremien >> Ausschüsse, Gremien.

 

- Wahl der Kassenprüfer:

  • Florian Greiner, Köln, Kassenprüfer,
  • Eric Pritsch, Hamburg, Kassenprüfer,
  • Bernd Borregaard, Hamburg, Stellvertreter-Kassenprüfer,
  • Manfred Teichelkamp, Duisburg, Stellvertreter-Kassenprüfer.

 

- Ernennung von Dr. Günther Conradi und Peter von Reth zu Ehrenmitgliedern des DHB gemäß § 2 Abs. 1 EHO DHB

i.A. des Vorstandes
gez. Harald P. Steckelbruck

 


DHB - Vorstand • Nr. 90 vom 5.4.2017

Einberufung der Bundesratssitzung

am 19.05.2017 in Düsseldorf

Die nächste Bundesratssitzung wird am 19.05.2017 von 14:00 - 15:30 Uhr im DHC - Düsseldorfer Hockey-Club 1905 e. V. (Adresse: Am Seestern 10, 40547 Düsseldorf) stattfinden.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung und Eröffnung
2. Genehmigung des Protokolls der BR-Sitzung vom 05.11.2016
3. Ernennung der Protokollführers
4. Bericht Präsidium
5. Finanzbericht Haushalt 2017
6. Kurzberichte aus den Fachbereichen
    - Sport
    - Sportentwicklung
    - Jugend
    - Bildung und Wissenschaft
    - Marketing, Kommunikation, Veranstaltungen
    - Finanzen und Recht
7. Stand Änderungen in der FIH
8. Bericht Satzungskommission
9. Besetzung der Ausschüsse 2017
10. Bericht Kompetenzteam Internet-Relaunch
11. Bericht aus dem Bundesausschuss
12. Vorbereitung Bundestag
     (sofern noch nicht bei den vorausgegangenen Punkten geschehen)

13. Anträge
     - Änderung Finanzordnung
     - Änderung Bundesliga-Umlage

14. Verschiedenes

15. Nächste Sitzung


Die Frist für Anträge zur Bundesratssitzung beträgt 5 Wochen.


gez. Wolfgang Hillmann - Präsident


DHB - Vorstand • Nr. 89 vom 21.3.2017

Ausschreibung DHB-Bundestag 2019

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "54. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10. und 11. Mai 2019 oder den 17. und 18. Mai 2019 (zzgl. den jeweiligen Sonntag als Reservetag) aus.


Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, wird evtl. eine Korrektur erforderlich sein.


Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und Kosten bitte bis 15. April 2017 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

Wolfgang Hillmann
Präsident

 


DHB - Vorstand • Nr. 88 vom 17.3.2017

53. Ordentlicher Bundestag 2017 des DHB in Düsseldorf

Veröffentlichung der Tagesordnung

Gemäß der Satzung des DHB wird hiermit der 53. Ordentliche Bundestag des Deutschen Hockey-Bundes am 20. Mai 2017 im Stilwerk in Düsseldorf fristgerecht einberufen, und die Tagesordnung sowie die eingegangenen Anträge werden im Folgenden veröffentlicht.

 

Zeitplan Bundestag

20. Mai 2017


  9:00 Uhr Prüfung der Vertretervollmachten
10:00 Uhr Beginn des Bundestages


Tagesordnung


  1. Begrüßung und Eröffnung des Bundestages
  2. Wahl des Versammlungsleiters gem. § 1 der Geschäftsordnung für die Bundestage des DHB
      und des Alterspräsidiums
  3. Grußworte – Ministerium NRW, Stadt Düsseldorf, LSB NRW
  4. Vortrag: Jason McCracken, CEO FIH
  5. Feststellung der Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und der Stimmenzahl
  6. Ehrungen
  7. Bericht des Präsidenten mit anschließender Aussprache
  8. Bericht des Vorstandes
  Mittagspause Vapiano
  9. Vizepräsident Finanzen: Genehmigung des Jahresabschlusses 2016
10. Bericht der Kassenprüfer
11. Anträge Teil 1
             A) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums – nur III. Präsidium § 21
12. Entlastung des Präsidiums
13. Wahl des Präsidiums
14. Anträge Teil 2
            B) Verabschiedung eines Ethikcode und Satzungsänderung „Good Governance“
            C) Satzungsänderungsantrag des Präsidiums - alle weiteren Änderungsvorschläge
            D) Satzungsänderungsantrag Leistungssportausschuss und einzelne Vereine
            E) Beitragsordnung
15. Vizepräsident Finanzen: Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2017
16. Wahl der Kassenprüfer und ihrer Stellvertreter (falls nach Abstimmung zur Satzungsänderung
      noch erforderlich)
17. Wahl der Mitglieder der Schiedsgerichte (BSG und BOSG) des DHB
18. Festlegung des nächsten Ordentlichen DHB Bundestages im Mai 2019
19. Verschiedenes

Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung sind gem. Geschäftsordnung des Bundestages möglich.

 

Anträge

Folgende Anträge zum 53. Ordentlichen Bundestag 2017 des Deutschen Hockey-Bundes sind fristgemäß eingegangen (im PDF-Format hinterlegt):

 

» Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium
» Empfehlung Ethikcode – Good Governance
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_2017_Präsidium


» Satzungsänderungsantrag_LSA_2017
» Begründung zum Satzungsänderungsantrag_LSA_2017


» Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT
» Begründung zum Beitragsordnung-2017_Vorschlag_BT

 

gez. Wolfgang Hillmann - Präsident
 


DHB - Vorstand • Nr. 87 vom 19.1.2017

Ausschreibung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren

Mönchengladbach, 18.01.2017 - Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung der Hallen-Endrunde 2018 der Damen und Herren (03.-04.02.2018) für alle Mitgliedsvereine aus. Potentielle Bewerber können ab sofort Ihr Interesse für die Ausrichtung der Veranstaltung bekunden. Bei der Endrunde wird es nach der Begrüßung am Freitagabend, die vier Halbfinalspiele am Samstag und die beiden Finalspiele am Sonntag geben.

Der Deutsche Hockey-Bund und seine Geschäftsstelle werden maßgeblich an der Organisation der Endrunde beteiligt sein. Daher kommt eine Ausrichtung der Endrunde auch für Vereine in Betracht, die üblicherweise keine Bundesligaspiele ausrichten und somit keine Endrundenteilnehmer sein werden. Auch Bundesligavereine sind natürlich nicht von der Bewerbung ausgeschlossen.

Voraussetzung ist, dass der Verein in der Lage ist, die Organisation der Veranstaltung mit Hilfe des DHB mit Mitgliedern, Ballkindern und weiteren Akteuren zu unterstützen und natürlich, dass hinreichend Hotelkapazitäten für die acht Mannschaften in der Nähe erreichbar sind. Darüber hinaus sollten ausreichend Tribünenkapazitäten sowie Platz für Verkaufsstände, Versorgungsstellen und Ähnliches vorhanden sein.

Gute Kontakte zu örtlich vorhandenen Sponsoren und Unternehmen sowie zu öffentlichen Stellen, die die Veranstaltung unterstützen könnten, sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung. Die Zusammenarbeit zwischen Verein und DHB wird abschließend in einer Vereinbarung geregelt. Zum jetzigen Zeitpunkt werden keine offiziellen Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht.

Um Ihr Interesse zu bekunden, senden Sie bitte den beigefügten Fragebogen inklusive Lageplan und Motivationsschreiben bis zum 15. Februar 2017 an

splinter@deutscher-hockey-bund.de

 

Das Auswahlgremium, welches sich aus Delf Ness, Vizepräsident Kommunikation, Remo Laschet, Vizepräsident Finanzen und Recht, Jan Fischer, Direktor Marketing, Kommunikation und Veranstaltungen, und Sarah Splinter, Mitarbeiterin Marketing und Veranstaltungen, zusammensetzt, wird die vollständigen Unterlagen nach diesem Termin sichten, eine Vorauswahl treffen und sich mit den einzelnen Bewerbern direkt in Verbindung setzen.

In diesem Zuge erhalten die verbleibenden Kandidaten die vollständigen offiziellen Ausschreibungsunterlagen mit allen Einzelheiten und Erläuterungen. In einer letzten Verhandlungsrunde entscheidet sich das Auswahlgremium dann für einen Bewerber. Der neue Ausrichter der Hallen-Endrunde 2018 soll bereits im Frühjahr 2017 präsentiert werden, um eine frühzeitige Planungssicherheit bei den beteiligten Akteuren zu erreichen.

Der DHB freut sich, mit diesem Verfahren grundsätzlich allen Vereinen die Möglichkeit zu geben, Spitzensport in ihren Ort und ihren Verein zu bringen und würde sich noch mehr freuen, wenn dieses Angebot zur Abgabe einer Interessensbekundung umfangreich angenommen werden würde.

DAS PRÄSIDIUM

» Download Fragebogen Interessensbekundung


DHB - Sport • Nr. 156 vom 21.12.2017

Anreisen zu Bundesligaspielen im Winter

Erläuterungen ZA Bundesliga zu den Bestimmungen §25 SPO DHB 

§ 25 SPO DHB regelt das Verfahren bei Spielausfall, Spielabbruch und Nichtantreten von Mannschaften. Grundsätzlich müssen Vereine zu den angesetzten Spielen antreten und dürfen nicht absagen. Die Spieltermine stehen längerfristig fest, so dass die Anreise auch langfristig geplant werden kann. Eis und Schnee auf Autobahnen sind im Winter normal und müssen berücksichtigt werden. Schlechte Straßenverhältnisse sind keine ausreichende Begründung für eine Spielabsage. Solange der Schienenverkehr nicht unterbrochen oder eingestellt ist, ist eine Reise mit der Bahn langfristig einzuplanen, um keine kurzfristigen Überraschungen bezüglich der Straßenverhältnisse zu erleben. Die Verantwortung für die Reise oder für die Spielabsage trägt der Verein allein. Er muss bei einer Absage Gegner, Schiedsrichter und Staffelleiter sofort darüber informieren, damit diese sich auf das Nichtantreten einstellen können. Ist die Mannschaft nicht mit ausreichender Spielerzahl rechtzeitig vor Ort, ist die Mannschaft nicht angetreten. Der Zuständige Ausschuss entscheidet darüber, ob die Mannschaft schuldhaft nicht angetreten ist. In einer Stellungnahme im Verfahren muss die Mannschaft beweisen, dass die Anreise durch höhere Gewalt nicht möglich war. Niemand hat das Recht, ein offiziell angesetztes Meisterschaftsspiel kurzfristig abzusetzen. Das kann nicht der Terminkoordinator als Spielplaner und auch nicht der Staffelleiter. Ein Spiel kann auch nicht in gegenseitigem Einvernehmen zweier Vereine abgesagt werden. Ein ausgefallenes Spiel wird grundsätzlich neu angesetzt. Die Neuansetzung kann ausnahmsweise am Ende einer Saison entfallen, wenn das Spiel keinerlei Einfluss für Auf- oder Abstieg einer Mannschaft hat. Nur bei Verzicht auf eine Neuansetzung wird es durch den ZA gewertet.

In der 2. Bundesliga Herren ist es am 09.12.2017 zu einem Nichtantreten einer Mannschaft gekommen, bei dem der Zuständige Ausschuss ausnahmsweise wegen offensichtlicher Missverständnisse in der Kommunikation Verein/Staffelleiter entschieden hat, dass den Verein im konkreten Fall kein Verschulden trifft.

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Einzelfall nicht als Präzedenzfall für vergleichbare Fälle genommen werden kann. Im Übrigen gibt es zu diesem Thema eine Entscheidung des VSG des WHV v. 01.03.2013 mit dem Tenor, schwierige Straßenverhältnisse sind in dieser Jahreszeit nicht ungewöhnlich und eine Anreise per Bahn zumutbar. Bei Bedarf kann die Entscheidung beim ZA angefordert werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

 

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga

 


DHB - Sport • Nr. 155 vom 31.10.2017

Ausnahmeregelung gemäß § 9 Abs. 2 SPO DHB

für die Bundesligen in der Hallensaison 2017 / 2018

Aufgrund der internationalen Verpflichtungen der Nationalmannschaften hat das Präsidium entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 SPO DHB für die Hallensaison 2017 / 2018 abweichend von Satz 1 beschlossen, dass die Ansetzungen der Bundesligaspiele auch dann verbindlich bleiben, wenn ein Verein einen Spieler der Erwachsenenaltersklasse an einem angesetzten Termin zu einer DHB-Maßnahme gemäß § 9 Abs. 1 SPO DHB abstellt. 

 

i.A. des Präsidiums

Harald P. Steckelbruck

Koordinator Sport national / international


DHB - Sport • Nr. 154 vom 8.8.2017

Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts  

Im Auftrag der AG "Elektronischer Spielbericht" im DHB gebe ich nachfolgende Informationen zur Nutzung des elektronischen Spielberichts in der Feldhockeysaison 2017/2018 bekannnt:

1. Bitte nennen Sie Ihrem Staffelleiter  umgehend mehrere Teambeauftragte. Dies sind diejenigen Personen, die berechtigt sind, die Daten für den elektronischen Spielbericht zu bearbeiten. Diese Personen werden durch die Staffelleiter für die Saison in der Datenbank berechtigt.

2. Bitte erstellen Sie die Kaderliste für das Team (einschließlich der Kennzeichnung der Stammspieler) rechtzeitig vor Beginn der Spiele. Die Kaderliste kann jederzeit erweitert werden. Es kann nur derjenige Spieler in den elektronischen Spielbericht übernommen und eingesetzt werden, der vorher in der Kaderliste eingetragen ist.

3. Bei Nutzung des elektronischen Spielberichts ist keine zusätzliche Infomation an den Ergebnisdienst erforderlich, wenn das Ergebnis in den Spielbericht eingetragen wurde.

 

Weitere Infomationen zum elektronischen Spielbericht finden Sie im hoc@key club unter dem Menüpunkt "Spielverkehr" >>> "Informationen"

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Sport • Nr. 153 vom 5.8.2017

Beschlüsse des Spielordnungsausschusses (SOA)

Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen der SPO DHB zum 1. August 2017

Der Spielordnungsausschuss des DHB hat auf seiner Sitzung am 25./26. März 2017 in Köln und nachfolgend im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse zur Änderung der SPO DHB gefasst. Nachdem das Präsidium diese Beschlüsse gemäß § 29 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt hat, sind diese einheitlich zum 1. August 2017 in Kraft getreten. Im Folgenden werden die wesentlichen inhaltlichen Änderungen beschrieben:

 

1) Gemischte Mannschaften oberhalb der untersten Liga (§ 4 Abs. 4 Buchst. d)
Auf Antrag des Westdeutschen Hockey-Verbandes hat der SOA eine Änderung des § 4 Abs. 4 Buchst. d) vorgenommen und den Landeshockeyverbänden die Kompetenz eingeräumt, künftig gemischte Mannschaften bis einschließlich zur Oberliga zuzulassen. Hierfür bedarf es entsprechender Regelungen in der Zusatzspielordnung des jeweiligen Landeshockeyverbandes; in ihnen kann festgelegt werden, bis zu welcher Spielklasse und unter welchen Voraussetzungen eine solche gemischte Mannschaft möglich ist. Dort kann auch eine maximale Anzahl an Spielern des jeweils anderen Geschlechts festgelegt oder etwa der Einsatz jugendlicher Spielerinnen in Herrenmannschaften ausgeschlossen werden. Für den Jugendbereich können die Landeshockeyverbände weiterhin grundsätzlich unbegrenzt gemischte Mannschaften zulassen; ihnen ist allerdings die Teilnahme an Spielen um die Deutsche Meisterschaft verwehrt.

 

2) Möglichkeit der Sondergenehmigung für Kinder, in einer niedrigeren Altersklasse zu spielen (Inklusion) (§ 4 Abs. 4, Buchst. e1)
Aus verschiedenen Landeshockeyverbänden kam die Anregung, eine Sonderregel zu schaffen, die es ermöglicht, Kindern mit verzögertem Entwicklungsstand auch das Mitspielen in der nächsttieferen Altersklasse zu ermöglichen (mit dem Ziel der Inklusion). Der SOA hat den Landeshockeyverbänden nunmehr in § 4 Abs. 4 Buchst. e1 eine entsprechende Kompetenz eingeräumt; damit können die Verbände in ihrer Zusatzspielordnung jeweils Regelungen schaffen, die die Erteilung solcher Sondergenehmigungen in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht. Ausgeschlossen bleibt eine Teilnahme von Spielern in der nächsttieferen Altersklasse aber dann, wenn die betroffene Mannschaft solche Meisterschaftsspiele bestreitet, die der Qualifikation zur Deutschen Meisterschaft der Jugend dienen. Mit dieser Kompetenzerweiterung wird damit vom Grundsatz abgewichen, nach dem Jugendliche nur für die Jugendaltersklasse, der sie angehören, und für die nächsthöhere Jugendaltersklasse spielberechtigt sind (§ 20 Abs. 2).

 

3) Zulassung von Spielgemeinschaften (§ 4 Abs. 4 Buchst. j)
Die SPO DHB gibt vor, unter welchen Voraussetzungen Landeshockeyverbänden die Zulassung von Spielgemeinschaften gestattet ist. Die bisherigen Beschränkungen haben sich als zum Teil zu weitgehend und praxisfern herauskristallisiert. Es soll nunmehr geregelt werden, dass Spielgemeinschaften auch über die Dauer von zwei Jahren hinaus möglich sind. Zudem sind sie nicht erst dann zulässig, wenn sie dem Bestand eines Vereins sicherstellen.

 

4) Spielzeit in den Bundesligen, Regelung der Länge der Halbzeitpause (§ 17 Abs. 1 und 6, § 37 Abs. 1)
Nachdem der SRA beschlossen hat, dass die Bundesligen künftig mit einer Spielzeit von 4 * 15 Minuten ausgetragen werden sollen, hat der SOA die Regelung über die Spielzeiten in § 17 entsprechend angepasst. Sofern eine – vorerst nicht verbindliche, aber gleichwohl wünschenswerte – 40-Sekunden-Uhr („shot clock“) vorhanden ist, ist diese auch vom Zeitnehmer zu steuern. Außerdem wird nunmehr die Länge der Viertel- und Halbzeitpausen verbindlich und ähnlich wie die Spielzeiten teilweise abweichend von den Regeln, aber im Einklang mit der bisherigen Praxis (bei einer Spielzeit von mehr als 2 * 20 Minuten 10 statt 5 Minuten) festgeschrieben. Weitere Einzelheiten, etwa zum Zeitstopp nach der Verhängung einer Strafecke und nach dem Erzielen eines Tores, sind Teil der Regeln und der Veröffentlichung des SRA zu entnehmen.

 

5) Klarstellungen im Zusammenhang mit der Spielberechtigung für die Feld-Rückrunde in den 1. Bundesligen (§ 21 Abs. 5)
Für die 1. Bundesligen ist der 1. April kein regulärer Wechseltermin. Eine Ausnahme vom Wechselverbot in der laufenden Saison in den 1. Bundesligen besteht allerdings für Spieler, die im Vorjahr noch für die Altersklasse der Jugend spielberechtigt waren. Denn sie konnten zum 1. August (also zum Saisonbeginn) nicht regulär wechseln. Aufgrund der bisherigen Formulierung des § 21 Abs. 5 Satz 2 („spielberechtigt waren“) ist in Zweifel gezogen worden, ob sich auf diese Ausnahme auch Jugendliche berufen können, die im Vorjahr für gar keinen deutschen Verein spielberechtigt waren, sondern aus dem Ausland zu einem deutschen Verein wechseln. Da auch für Jugendliche, die von einem ausländischen Verein zu einem deutschen Verein wechseln wollen, der 1. August kein regulärer Wechseltermin ist, sollen auch sie zum 1. April in einen Erstligaverein wechseln können; daher wird künftig in § 21 Abs. 5 Satz 2 klargestellt, dass alle Jugendlichen, die im Vorjahr einer Altersklasse der Jugendlichen angehört haben (auf die Spielberechtigung kommt es daher nicht mehr an), zum 1. April auch zu einem Verein, dessen Mannschaft in der 1. Bundesliga spielt, wechseln können.
Der SOA hat zudem festgestellt, dass nach dem aktuellen Wortlaut der SPO DHB ein Spieler, für den ein Verein – ohne dass ein Vereinswechsel vorliegt – nach dem 1. August einen Spielerpass beantragt hat, in der 1. Bundesliga zwar im ersten Saisonteil, nach dem Wortlaut der bisherigen Regelung des § 21 Abs. 5 dagegen nicht im zweiten Saisonteil (ab 1. April) eingesetzt werden darf, wenn er nicht für alle Spiele des ersten Saisonteils spielberechtigt war. Dieser Sonderfall war bei der Formulierung des § 21 Abs. 5 nicht bedacht worden. Künftig wird klargestellt, dass ein solcher Spieler auch in der Rückrunde eingesetzt werden darf.

 

6) Änderungen bei der Stammspielermeldung (§ 22)
Bislang waren Stammspielermeldungen vor dem ersten Meisterschaftsspiel, welches der Verein in dieser Altersklasse austrägt, beim Staffelleiter abzugeben (bzw. nun elektronisch auszufüllen). Um klarere Fristen zu haben, die nicht von dem Anpfiff eines konkreten Spiels abhängen, wird nun geregelt, dass diese Meldung spätestens am Tag vor diesem ersten Meisterschaftsspiel erfolgen muss (§ 22 Abs. 1).
Klarstellend wird zudem geregelt, dass nicht nur dann, wenn eine Mannschaft vor dem ersten Spiel keine Stammspielermeldung abgegeben hat, alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler einer Mannschaft ab dem ersten Spiel als Stammspieler dieser Mannschaft gelten, sondern dass Entsprechendes gilt, wenn zwar eine Stammspielermeldung rechtzeitig abgegeben worden ist, diese aber unvollständig (zu wenige Spieler) war (§ 22 Abs. 3).
Eine weitere Änderung betrifft die vereinfachte Rückmeldung im Feldhockey nach § 22 Abs. 5 Buchst. b und c. Sie werden bislang erst mit der Bestätigung durch den Staffelleiter wirksam. Dies führte bislang dazu, dass die Wirksamkeit einer Rückmeldung, deren Voraussetzungen etwa erst nach einem Samstagsspieltag gegeben waren, für den folgenden Sonntag davon abhing, ob der Staffelleiter erreichbar war und seine E-Mails rechtzeitig beantwortete. Künftig wird eine solche Rückmeldung unabhängig von einer Antwort durch den Staffelleiter wirksam am Tag nach Eingang der Mitteilung beim Staffelleiter. Damit hängt die Wirksamkeit der vereinfachten Rückmeldung nicht mehr von Faktoren ab, die die Vereine selbst nicht beeinflussen können. Die betroffenen Vereine tragen aber ohne Nachricht durch den Staffelleiter das Risiko, dass sie das Vorliegen der Voraussetzungen einer Rückmeldung fehlerhaft eingeschätzt haben.

 

7) Elektronische Kadermeldung (§ 22 Abs. 8),  elektronischer Spielberichtsbogen (§ 32) und Gewährung rechtlichen Gehörs (§ 50 Abs. 7)
Nachdem der elektronische Spielberichtsbogen in den Bundesligen erfolgreich getestet worden ist, soll er nun flächendeckend eingeführt werden. Der SOA hat in der SPO DHB die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichts für alle Bundes- und Regionalligen ab dem 1. August 2017, für alle Oberligen ab dem 1. August 2018 und für alle Verbandsligen ab dem 1. August 2019 festgeschrieben. Für den Jugendbereich wird eine verpflichtende Nutzung ab dem 1. April 2019 angestrebt. Den Landeshockeyverbänden bleibt es freigestellt, in ihrem Zuständigkeitsbereich die verpflichtende Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens auch schon für einen früheren Zeitpunkt vorzusehen.
Da die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens voraussetzt, dass jeder Verein für seine Mannschaften jeweils die Kader meldet, ist die Verpflichtung der elektronischen Kadermeldung mit Wirkung vom 1. August 2017 auf alle Ligen erstreckt worden (§ 22 Abs. 8). Dies gilt auch für Ligen, in denen der elektronische Spielberichtsbogen vorerst nicht genutzt wird. Denn hierdurch wird den Staffelleitern die Verwaltung der Ligen erheblich vereinfacht, gleichzeitig erhalten die betroffenen Vereine die Möglichkeit, jederzeit Einsicht in die für sie relevanten Daten (Anzahl der Einsätze ihrer Spieler) zu nehmen.

Da der elektronische Spielberichtsbogen keine zweite Unterschrift der Betreuer nach Spielschluss mehr kennt, hat der SOA die frühere Regelung des  § 50 Abs. 7 Satz 2 SPO DHB aufgehoben, nach der die Gelegenheit zur Stellungnahme hinsichtlich solcher Vorfälle, die von den Schiedsrichtern im Spielberichtsbogen eingetragen worden sind, als gewährt galt und eine Stellungnahme der Betroffenen innerhalb von vier Tagen nach dem Vorfall beim Zuständigen Ausschuss in Textform eingegangen sein musste. Künftig muss der Zuständige Ausschuss vor einer Entscheidung stets die Betroffenen anschreiben und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme in einer angemessenen Frist gewähren.

 

8) Klarstellungen im Zusammenhang mit Spielsperren (§ 23)
Klarstellend wird geregelt, dass ein Spieler, der aufgrund einer roten Karte eine Spielsperre verbüßt, erst am Tag, nachdem der Spieler das letzte Spiel seiner Sperre abgesessen hat, wieder spielberechtigt ist (§ 23 Abs. 5). Bislang war unklar, ob ein Spieler, der etwa um 12 Uhr das letzte Spiel einer Sperre, die Folge einer roten Karte in einem Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft war, absitzt, um 13 oder 14 Uhr bei einem Spiel der 2. Herren mitwirken kann.
Klargestellt wird auch, dass bei Turnieren nicht nur die Schiedsrichter, sondern auch der Turnierausschuss die Kompetenz hat, unsportliches Verhalten von Spielern und Betreuern im Spielberichtsbogen zu vermerken (§§ 23 Abs. 6, 35 Abs. 9).

 

9) Festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (§ 31 Abs. 1 Buchst. b)
Inzwischen ist eine festinstallierte Uhr in den 1. Bundesligen (Feld) Standard. Dieser Standard beruht bislang auf einer Selbstverpflichtung der Bundesligavereine, soll jetzt aber auch in der SPO DHB festgeschrieben werden. Von Sanktionen im Fall eines Verstoßes wird vorerst noch abgesehen.

 

10) Einheitlicher Spielball (§ 31 Abs. 3)
In der vergangenen Saison gab es Beschwerden einzelner Vereine, dass der Heimverein etwa für die Ausführung von Strafecken andersartige Bälle auf das Spiel geworfen hat. Um dieser Unsitte entgegenzuwirken, wird – einem Antrag der Bundesligavereinsversammlung vom 27.11.2016 entsprechend – festgelegt, dass in einem Meisterschaftsspiel stets einheitliche Bälle verwendet werden müssen. Zudem erhält die Bundesligavereinsversammlung die Kompetenz, für die Bundesligen nähere Anforderungen an die Bälle insgesamt festzulegen. So könnte sie etwa einen einheitlichen Spielball für alle Bundesligen vorgeben.

 

11) Zwingender 6-Punkte-Abzug bei schuldhaften Nichtantreten in der Bundesliga (§§ 39 Abs. 6, 42 Abs. 4)
Tritt eine Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel schuldhaft nicht an, erfolgt gemäß § 25 Abs. 1 u.a. ein automatischer Abzug von 3 Punkten. Für die Bundesligen war bislang im Fall eines schuldhaften Nichtantretens ein weiterer zwingender Punktabzug von 6 Punkten vorgesehen, der vom Zuständigen Ausschuss nach eigenem Ermessen entweder für die laufende oder für die folgende Saison vorgenommen werden konnte. Damit sollte sichergestellt werden, dass kein Bundesligist etwas aus Kostengründen ein für ihn unbedeutendes Meisterschaftsspiel ausfallen lässt. Fälle der vergangenen Saison haben gezeigt, dass ein solch zusätzlicher Punktabzug aber auch im Fall eines fahrlässigen Nichtantretens (verspätete Abfahrt, Nichteinplanung angekündigter Verkehrsbehinderungen) zwingend erfolgen müsste. Dies wird als unverhältnismäßig angesehen. Ein zusätzlicher Punktabzug kann künftig nur im Fall eines vorsätzlichen Nichtantretens erfolgen.

 

12) Turnierbestimmungen für Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren (§§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3)
Endspiele bzw. Endrunden um die Deutschen Meisterschaften der Damen und Herren sind das herausragende Event des Clubhockeys in Deutschland. Angesichts des Zuschauerinteresses, der erhöhten Medienverpflichtungen einschließlich möglicher Anforderungen durch das Fernsehen erscheint es notwendig, besondere Bestimmungen für Endrunden besondere Regeln zu beschließen. §§ 46 Abs. 3, 47 Abs. 3 sehen nun die Möglichkeit des Erlasses solcher Turnierbestimmungen explizit vor. Die Turnierbestimmungen als solche sind noch nicht endgültig verabschiedet, sondern sollen vor Veröffentlichung auch noch mit anderen Gremien (BLVV etc.) abgestimmt werden. Sie werden daher erst im Laufe der Saison, aber rechtzeitig vor der Anfang Februar anstehenden Deutschen Hallenmeisterschaft der Damen und Herren veröffentlicht werden.

 

Die aktuelle Fassung der Spielordnung wird in wenigen Tagen auf hockey.de abrufbar sein.

 

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)


DHB - Sport • Nr. 152 vom 3.8.2017

Härtefallausschuss (HA) des DHB

Im Spieljahr 2017/2018 ist der Härtefallausschuss des DHB gemäß § 3 Abs. 8 SPO DHB wie folgt besetzt:

  • Christoph Legerlotz, Köln (Vorsitz),
  • Anette Breucker, Stuttgart,
  • Harald P. Steckelbruck, Mönchengladbach.

Vertreter:

  • Christian Deckenbrock, Köln (bei Verhinderung von Christoph Legerlotz),
  • Gaby Schmitz, Köln (bei Verhinderung von Anette Breucker),
  • Wibke Weisel, Mönchengladbach (bei Verhinderung von Harald P. Steckelbruck).

 

Härtefallanträge sind zu Händen von Harald P. Steckelbruck (steckelbruck@deutscher-hockey-bund.de) einzureichen.

Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
Marie-Theres Gnauert (Vizepräsidentin Jugend)

i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 151 vom 3.8.2017

Besetzung Sportausschuss DHB und Zuständiger Ausschuss Bundesliga im Spieljahr 2017/2018

Im Spieljahr 2017/2018 sind diese Ausschüsse des DHB wie folgt besetzt:

Sportausschuss (SPA) gemäß § 3 Abs. 2 SPO DHB:

  • Heino Knuf, Mönchengladbach (Sportdirektor und Mitglied des DHB Vorstands)
  • Harald P.Steckelbruck, Mönchengladbach (Terminkoordination und Spielplanung aller Bundesligen Feld und Halle, Staffelleiter 1. BL Damen Feld und 1. BL Herren Feld und Halle)
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach (Staffelleiter 2.BL Herren Feld u. Halle sowie Mitglied des ZA)
  • Frank Selzer, Bremen (Staffelleiter 2.BL Damen Feld u. BL Damen Halle sowie Vors. des ZA)
  • Dr. Christian Deckenbrock, Köln (Vors. des SOA)
  • Siegfried Bartenschlager, München (Vertr. SRA und Mitglied des ZA). 

Zuständiger Ausschuss (ZA) Bundesliga gemäß § 3 Abs. 4 SPO DHB:

  • Frank Selzer, Bremen (Vorsitz);
  • Friedrich K. Dietrich, Bad Kreuznach;
  • Siegfried Bartenschlager, München (SRA);
  • Vertreter: Uta Selzer, Bremen; Ralf Dietrich, Leipzig (SRA).


Britta Becker-Kerner (Vizepräsidentin Sport)
i.A. Harald P. Steckelbruck
 


DHB - Sport • Nr. 150 vom 23.5.2017

Endrunde Deutsche Feldhockey Meisterschaft der Damen und Herren 2017

Termin: 27./28. Mai 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: Mannheimer HC 1907 e.V.

Austragungsort: Am Neckarkanal 4-8, 68259 Mannheim

Turnierausschüsse:
Turnierleitung:
Damen: Sonja-Anabell Schwede
Herren: Dr. Christian Deckenbrock
Turnieroffizielle:
Petra Müller, Patrick Ipsen, Frank Lubrich
Andreas Wille (SRA)

Spielplan:
Samstag, 27. Mai:
10.30 Uhr Damen-Halbfinale 1: UHC Hamburg - Rot-Weiss Köln
12.45 Uhr Damen-Halbfinale 2: Mannheimer HC - Club an der Alster
15.00 Uhr Herren-Halbfinale 1: Uhlenhorst Mülheim - Mannheimer HC
17.30 Uhr Herren-Halbfinale 2: Rot-Weiss Köln - Harvestehuder THC

Sonntag, 28. Mai:
11.30 Uhr Finale Damen
14.00 Uhr Finale Herren

Bei allen Spielen wird es erstmalig den „Videobeweis“ geben, der es den Mannschaften erlaubt, bestimmte Entscheidungen durch einen Video-Schiedsrichter überprüfen zu lassen. Die Bestimmungen hierzu sind den internationalen Regularien entsprechend gemeinsam von SOA und SPA festgelegt worden und stehen bei hockey.de unter Service > Ordnungen zum Download bereit.

 

i.A. Sportausschuss
Harald P. Steckelbruck
Staffelleiter 1. Bundesliga
 


DHB - Sport • Nr. 149 vom 10.4.2017

Rahmentermine der Bundesligen für die Feldhockeysaison 2017/2018

1. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Termin EHL (Herren): 06.-08.10.2018

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(07./08.04.2018); (14./15.04.2018); (21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10.Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.

Termine EHL (Herren): KO16 30.03 - 02.04.2018
Final 25.05 - 27.05.2018
____________________________________________________________________________

 

2. BL der Damen und Herren:

HINRUNDE:
Die Spiele der Hinrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(09./10.Sept.2017); (16./17.Sept.2017); (23./24.Sept.2017); (30. Sept./01.Okt.2017); (07./08.Okt.2017); (14./15.Okt.2017); (21./22.Okt.2017); (28./29.Okt.2017);

Bei den Spieltagen (14./15.Okt.2017) und (21./22.Okt.2017) handelt es sich um die Wochenenden der Zwischen- oder Endrunde der Jugend. Diese werden bei der Spielplanerstellung berücksichtigt werden.

RÜCKRUNDE:
Die Spiele der Rückrunde werden an den folgenden Spieltagen angesetzt:
(21./22.04.2018); (28./29.04.2018); (05./06.05.2018); (12./13.05.2018); (26./27.05.2018); (02./03.06.2018); (16./17.06.2018); (23./24.06.2018)

Die DM-Finalwettbewerbe finden am Wochenende 09./10. Juni 2018 statt. Dieses Wochenende ist für die 2. Bundesligen spielfrei.
 

i.A. Sportausschuss

Harald P. Steckelbruck

Terminkoordinator


DHB - Sport • Nr. 148 vom 19.3.2017

Fortsetzung der Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in den Bundesligen

Sachbezogene Regelungen gemäß § 32 Abs. 7 SPO DHB durch den zuständigen ZA

Im Saisonteil 2017 der Feldhockeysaison 2016/2017 wird die Erprobung des elektronischen Spielberichtsbogens in allen Bundesligen wie folgt fortgesetzt:

Ab Beginn des Saisonteils 2017 der laufenden Feldhockeysaison 2016/2017 wird der elektronische Spielberichtsbogen auch in der 2.Bundesliga Herren sowie in der 1. und 2. Bundesliga Damen in seiner letzten Stufe vollständig erprobt; er ersetzt auch hier den bisherigen Papier-Spielberichtsbogen. Die dazu notwendigen Bedienungsanleitungen für die Kader- und Stammspieler-Meldung sowie für den Spielbericht aus Sicht der Heim- und der Gastmannschaft sowie aus der Sicht der Schiedsrichter sind im Internet unter dem Menü-Punkt Spielverkehr >>> Informationen als Download verfügbar.

Bei den Meisterschaftsspielen müssen zur Umsetzung dieser Erprobung ca. 1 Std. vor Spielbeginn durch den Heimverein folgende Voraussetzungen geschaffen sein:

  • Verfügbarkeit eines PC mit Internetanschluss, am zweckmäßigsten Tablet
  • Benennung eines Protokollführers (in der Bedienungsanleitung auch Spielleitung genannt). Der Gastverein kann einen zusätzlichen gleichberechtigten Protokollführer benennen.

Die Protokollführer müssen als Teamberechtigte im Internet ermächtigt sein, um ihre Aufgabe wahrnehmen zu können. Die Protokollführer stellen im Spielberichtsbogen den jeweiligen in der Bedienungsanleitung beschriebenen Status ein, bei der Statusänderung von 3 nach 4 nach Freigabe durch die Schiedsrichter.

Ablauf der Statusänderungen in Kurzform:

  • ca. 1 Std vor Spielbeginn von Status 0 auf 1
  • unmittelbar vor Spielbeginn von Status 1 auf 2
  • sofort nach Spielschluss von Status 2 auf 3
  • nach Abschluss aller Eintragungen nach Spielschluss von Status auf 4. Berichtigungen/Änderungen sind dann nicht mehr möglich und müssen per Mail an den Staffelleiter gemeldet werden.

Die früher notwendigen zweiten Unterschriften durch die Mannschaftsführer oder Betreuer entfallen.

Die bisherige telefonische Ergebnismeldung in allen Bundesligen entfällt. Dazu ist es aber zwingend erforderlich, dass das Ergebnis einschl. Halbzeitstand im Spielberichtsbogen eingetragen und nicht vergessen wird. Das eingetragene Spielergebnis wird automatisch in den Ergebnisdienst übernommen. Nach Statusänderung des Spielberichts auf 4 ist ein Nachtrag des Ergebnisses nicht mehr möglich, so dass das Ergebnis notfalls an mich (0421-20 53 252) gemeldet werden muss.

Es ist nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Ausdruck des Spielberichtsbogens an die Staffelleiter zu schicken.

Zur Vorbereitung auf den Saisonteil 2017 Feld müssen alle Vereine umgehend die Teamberechtigten für die einzelnen Mannschaften (auch Änderungen gegenüber dem Saisonteil 2016 Feld) an die jeweiligen Staffelleiter Uta Selzer (2.BLD). Harald P. Steckelbruck (1.BLD und 1.BLH) und Friedrich K. Dietrich (2.BLH) melden, damit diese entsprechend ermächtigt werden und die Kaderlisten eingeben können. Diese Staffelleiter sind neben mir auch erste Ansprechpartner für die Vereine bei auftretenden Problemen bei der Handhabung des Elektronischen Spielberichtsbogens.

Frank Selzer
Zuständiger Ausschuss Bundesliga


DHB - Sport • Nr. 147 vom 30.1.2017

Endrunde 56. Deutsche Meisterschaft der Damen und Herren 2017 in Mülheim an der Ruhr

Termin: 04./05.Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Hockey-Bund e.V.

Ausrichter: HTC Uhlenhorst Mülheim

Austragungsort: innogy Sporthalle, An den Sportstätten 6, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel: 0208-4555260

Turnierausschüsse:
Damen:
Sonja-Anabell Schwede (Köln, Turnierleiterin), Petra Müller (Bremen) Andreas Wille (Potsdam, SRA)
Herren: Dr. Christian Deckenbrock (Köln, Turnierleiter), Michael Kriegel (Hamburg), Patrick Ipsen (Hamburg, SRA)

Schiedsrichter:
Damen: Gabriele Schmitz (Rot-Weiß Köln), Michelle Meister (Köpenicker HU), Sophie Bockelmann (Braunschweiger MTV), Gregor Küpper (Reinshagener TB)
Herren: Christian Blasch (HTC Uhlenhorst Mülheim), Johannes Berneth (TB Erlangen), ), Renè Pleißner (Potsdamer SU), Jens Brieschke (Steglitzer TK Berlin)

Fahrtkostenabrechnung: Die Kostenabrechnung für die Mannschaften erfolgt durch den Ausrichter. Als Fahrtkosten der Gastvereine werden 0,25 € je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 130 € je Person für maximal 16 Personen abgerechnet.
Der Zuständige Ausschuss hat folgende Entfernungskilometer festgelegt:
Hamburg (DCadA, HTHC, UHC) 375 km, Düsseldorf (DHC) 36 km, Köln (RWK) 64 km, Mannheim (MHC) 296 km

Spielplan

Samstag, 04. Februar 2017
Damen:
Halbfinale 1 12:00 Uhr UHC Hamburg - Düsseldorfer HC
Halbfinale 2 14:00 Uhr Mannheimer HC - Harvestehuder THC
Herren:
Halbfinale 1 16:00 Uhr Harvestehuder THC - Rot-Weiß Köln
Halbfinale 2 18:00 Uhr Club an der Alster - Mannheimer HC

Sonntag, 05. Februar 2017
Endspiel Damen
11:30 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2
Endspiel Herren 14:00 Uhr Sieger Halbfinale 1 - Sieger Halbfinale 2

Enden diese Spiele nach Ablauf der regulären Spielzeit (2 x 30 Minuten) unentschieden, werden sie durch einen Shoot-Out-Wettbewerb gemäß § 24 Abs. 4 und 7 SPO DHB entschieden.

Briefing für Teammanager/Betreuer
Freitag, 03.02.2017 um 20:00 Uhr im Presseraum der innergy Sporthalle

Die Vereine werden gebeten, zu diesem Briefing einen verantwortlichen Vertreter zu entsenden.


Weitere Infos zur DM im Internet unter www.hockey.de.
 

 

Frank Selzer

Sportausschuss DHB


DHB - Jugend • Nr. 54 vom 4.4.2017

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

Die Vizepräsidentin Jugend und die Referentin für das Schiedsrichterwesen im Bundesjugendvorstand haben gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2017/18 benannt:
Marie-Theres Gnauert, Berlin
Anette Breucker, Stuttgart
Gabriele Schmitz, Köln

 

Ersatzmitglied gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB ist Michael Steinmann, Borken.

 

Mönchengladbach, den 04. April 2017
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 


 
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