Regelung zur Schiedsrichtergestellung im Jugendbereich
Liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,
in der Jugendwarteversammlung HHV-SHHV vom 13.11.2012 wurde festgelegt:
Die Gestellung von Schiedsrichtern für Spiele der Jugendaltersklassen im Feldhockey obliegt dem Heimverein („Holländisches Modell“). Die beteiligten Vereine können sich auf eine andere Regelung verständigen. Dem Gastverein steht das Recht auf Gestellung eines Schiedsrichters zu, wenn er dies gegenüber dem Heimverein vierzehn Tage vor dem Spieltermin, spätestens aber zum Zeitpunkt des Spielabschlusses verbindlich erklärt.
Diese Regelung gilt im Feldhockey für alle Leistungs- und Altersklassen der Jugend, soweit die zuständigen Staffelleitungen keine abweichenden Regelungen (z. B. für Kleinfeld-Staffeln, Zwischen- oder Endrunden) treffen.
Jugend-Spielausschuss HHV-SHHV
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