Hamburg

Offizielle Mitteilungen

HHV - Geschäftsstelle • Nr. 34 vom 23.8.2023

Protokoll zur ordentlichen Mitgliederversammlung des HHV am 27. Juni 2023 beim Der Club an der Alste

 

Liebe Hockeyfreundinnen, liebe Hockeyfreunde,


die diesjährige Mitgliederversammlung des Hamburger Hockey-Verbandes fand am 27. Juni 2023 beim Der Club an der Alster statt. Es nahmen zehn Vereine teil, damit waren 183 von 336 möglichen Stimmen anwesend.

 

Die beiden Hamburger Spieler Mathias Müller und Hannes Müller haben mit der Herren-Nationalmannschaft in Indien im Januar den Weltmeistertitel geholt. Sie werden mit der silbernen Ehrennadel des Hamburger Hockey-Verbandes geehrt, die Ehrung wird nachgeholt, da beide leider nicht vor Ort sein konnten.

 

Anbei das Protokoll über die Mitgliederversammlung des Hamburger Hockey-Verbandes mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

» zum Protokoll (.pdf)


HHV - Spielbetrieb Erwachsene • Nr. 10 vom 14.12.2023

DHB-Datenleck: Elektronischer Spielberichtsbogen

 

Liebe Hockeyfreund*innen,

 

in den letzten Tagen wurde der DHB Opfer einer Cyberattacke.

 

Da das Datenleck bisher nicht gefunden wurde, werden nun Sicherungsmaßnahmen ergriffen, die im schlimmsten Fall dazu führen könnten, das der gesamte DHB-Server vom Netz genommen wird. Dies würde dann dazu führen, das der ESB sehr kurzfristig an den Spieltagen nicht zur Verfügung stehen wird.

 

Aus diesem Grund bitten wir alle Mannschaften Vorkehrungen für diesen Ausnahmefall zu treffen, um auf den handschriftlichen Spielbericht zurückgreifen zu können.

 

Sollte es tatsächlich zu diesem Fall kommen, werden wir kurzfristig weitere Informationen per E-Mail versenden.

 

 

Mit sportlichem Gruß

HHV-Geschäftsstelle


HHV - Spielbetrieb Jugend • Nr. 126 vom 8.4.2024

Besetzung ZA Jugend HHV und HHV-SHHV für 2024-2025

 

Liebe Hockeyfreunde,

 

die Zuständigen Ausschüsse der Jugend sind für jeweils ein Spieljahr zu benennen. Für das Spieljahr 2024-2025 erfolgt die Benennung durch die Jugend-Vorstände wie folgt:

 

 

Zuständiger Ausschuss der Jugend HHV:

Jan-Hendrik Sagebiel (Vorsitz)

Jan-Henrik Zentner

Dagmar v. Livonius

Florian Jacobs

Maya Antia-Frese

Michael Schütte

 

 

Zuständiger Ausschuss der Jugend HHV-SHHV:

Jan-Hendrik Sagebiel (Vorsitz)

Jan-Henrik Zentner

Florian Jacobs

Dagmar v. Livonius

Jenny Umbach

Maya Antia-Frese

 

Beste Grüße

Michael Schütte

HHV-Jugendvorstand


HHV - Schiedsrichter • Nr. 57 vom 25.4.2024

Einladung Q-Lizenzlehrgang 11./12.05.2024

Liebe Schiedsrichterobleute, Jugendwartinnen und Jugendwarte,
liebe Hockeyfreundinnen und Hockeyfreunde,

 

der Schiedsrichter- und Regelausschuss der Spielgemeinschaft HHV-SHHV bietet folgenden Q-Lizenz-Schiedsrichter-Lehrgang an:


Praxislehrgang für Q-Lizenz-Anwärter

Den Praxislehrgang werden wir im Rahmen eines Turnieres am 11./12.05.2024 stattfinden.

Sollte eine hinreichende Anzahl an Anmeldungen erfolgen, werden wir die Teilnehmer am Samstag in 2 Gruppen einzuteilen, damit sie nicht den ganzen Tag auf dem Platz sein müssen. Grundsätzlich müssen aber alle Angemeldeten den GESAMTEN Lehrgang (Samstag-Sonntag) anwesend sein.

 

Der zur Q-Lizenz dazugehörigen Regelkundelehrgang mit Regeltest wird am Freitag den 10.05.2024 stattfinden. Zur Erlangung einer Q-Lizenz müssen Praxislehrgang und Regelkundelehrgang erfolgreich abgeschlossen („bestanden") werden.


Wir bitten um Meldung mit vollständig ausgefülltem Meldeformular an m.garske@hamburghockey.de bis zum 30.04.2024.

 

Bitte bedient euch des angehängten Meldeformulars.

» zum Meldeformular (.xlsx)

 

Es können nur Teilnehmer, die der Altersklasse U16 angehören, oder ältere, die im Besitz der CJ- oder C-Lizenz sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gemeldet werden.

Die Meldung eines Teilnehmers muss folgende Angaben enthalten:


- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- CJ- oder C-Lizenznummer
- Hoc@key-Club Nummer (Anmeldung auf Hamburg Hockey)
- E-Mail-Anschrift (ggf. auch die der Eltern)
- Telefonnummer


Wir bitten darum, dass nur geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Lehrgang gemeldet werden. Darunter verstehen wir Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in ihren Vereinen schon eine Grundausbildung an der Pfeife bekommen haben und eine gewisse Anzahl an Spielen geleitet haben. (Wir empfehlen mind. 5 Spiele in den Altersklassen U14 und aufwärts.) Wir weisen darauf hin, dass ein Q-Lizenz-Lehrgang keine Grundausbildung an der Pfeife ersetzt. Wird eine nicht vorbereitete Person gemeldet, fällt es dieser in der Regel deutlich schwerer, unsere Anforderungen in der kurzen Zeit zu erfüllen und damit die Lizenz zu erlangen.

 

Solltet ihr Kandidat*innen haben, die die Altersvorraussetzung noch nicht ganz erfüllen, können wir das in Einzelfällen besprechen.

 

Die Durchführung des genannten Lehrgangs ist abhängig von der Meldung einer hinreichenden Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Insofern besteht hinsichtlich der Durchführung ein Vorbehalt, den wir hoffentlich kurz nach Ablauf der o. g. Meldefrist werden aufheben können.


Bei entsprechender Anzahl an Meldungen zu den Praxislehrgängen ist es verpflichtend, dass die Teilnehmer zwar an beiden Tagen eines Turniers verfügbar sind. Wenn jedoch genügend Meldungen eingehen, planen wir die Einteilung so, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht den ganzen Tag auf dem Platz verbringen müssen. Außerdem bitten wir verpflichtend darum, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Lehrgangswochenende nicht als Spieler aktiv sind, weder auf dem Turnier selbst noch bei anderen Spielen.


Bitte beachtet, dass der Bestand einer Q-Lizenz neben anderen Kriterien auch eine Verfügbarkeit der Q-Lizenz-Schiedsrichter voraussetzt. D.h. dass einzelne Q-Lizenz-Schiedsrichter für bestimmte Maßnahmen wie Ligaspiele, Endrunden oder Spiele von Auswahlmannschaften aufgefordert werden können; wenn es dann wiederholt zu Absagen kommt oder Anfragen unbeantwortet bleiben, kann dies zum Erlöschen einer Q-Lizenz führen.


Die Teilnahmegebühr beträgt 50,00 € je Teilnehmer (für Praxis- und Regelkunde-Lehrgang). Anteil Regelkunde 20,00 € (bei Nichterscheinen zuzüglich 20,00 €), Anteil praktischer Lehrgang 30,00 € (bei Nichterscheinen zuzüglich 40,00 €).


Bei Fragen steht der SRA gern per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.


Wir hoffen auf viele Meldungen interessierter Kandidatinnen und Kandidaten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Malte Garske

--
Nachwuchs-Schiedsrichter-Referent
Mitglied im Schiedsrichter- und Regelausschuss HHV-SHHV


IGN - Mitteilungen • Nr. 55 vom 19.2.2024

Spielpläne Feldhockey RL Nord 23/24 im Saisonteil 2024

Die Vereine mit Mannschaften in den Regionalligen Feld 2023/2024 Damen und Herren werden hiermit aufgefordert, noch fehlende Spielansetzungen im Saisonteil 2024 bis zum 29.02.2024 per Mail an mich als Staffelleiter zu melden. Bei der zeitlichen Ansetzung sind, wenn gemäß § 15 Abs. 5 SPO IGN erforderlich, die Gastvereine zu beteiligen. Bis zum genannten Termin sind auch noch einvernehmliche Spielverlegungen bereits angesetzter Spiele möglich.

Ab 01.03.2024 gilt für einverhemliche Spielverlegungen § 15 Abs. 6 SPO IGN.

 

Frank Selzer

Staffelleiter RL Nord

 

 


DHB - Vorstand • Nr. 132 vom 10.4.2024

Ausschreibung DHB-Bundestag 2025

am 10.05.2025 oder 24.05.2025

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "57. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10.05.2025 oder den 24.05.2025 aus. In der Regel findet der Bundestag an einem Samstag statt mit einem Rahmenprogramm am Tag davor.

 

Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann ein konkretes Datum noch nicht festgelegt werden. 


Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und jeweiligen Kosten für den ausrichtenden Verband/Verein und den DHB bitte bis 31.05.2024 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

Henning Fastrich
Präsident
 


DHB - Sport • Nr. 219 vom 15.1.2024

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielerzahl im Feldhockey

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:

"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."

In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.

Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.

Mönchengladbach, den 15.1.2024

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Jugend • Nr. 68 vom 7.6.2023

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

 

Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr

Daniel Gass, München

Ole Ingwersen, Lübeck

Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).

 

Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 51 vom 12.4.2024

Klarstellung §4.4 / Spielen des Torwarts ohne Helm

 

In Regel §4.4 wird grundsätzlich nicht zwischen einem Torwart im Erwachsenenbereich und einem Torwart im Jugendbereich unterschieden. Für beide Torwarte gilt, dass sie nur am Spiel teilnehmen dürfen, sofern Sie einen sicheren Kopfschutz (Helm) tragen. Geht dieser bei einer Abwehraktion verloren, verliert der Torwart auch die Berechtigung für den betreffenden Zeitraum am Spiel teilzunehmen. Das laufende Spiel ist nicht durch einen Zeitstopp zu unterbrechen, damit der Torwart den Helm wieder aufsetzen kann. Greift er ohne Helm aktiv in das Spielgeschehen ein, ist ein 7m-Ball zu verhängen. Dies gilt entsprechend auch für den jugendlichen Torwart.

 

§4.4 Torwarte müssen Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen sicheren Kopfschutz, Schienen und Kicker beinhaltet. Lediglich als Schütze eines 7-m-Balls dürfen Kopf- und Handschutz abgelegt werden.

Folgende Ausrüstungsgegenstände dürfen nur Torwarte tragen: Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthandschutz, Oberschenkel- und Knieprotektoren, Schienen und Kicker.


DHB: Bei Spielen in der Altersklasse der Jugend muss ein Torwart während der gesamten Spieldauer, außer als Schütze eines 7-m-Balls, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen.

 

Christian Blasch


Schiedsrichter- und Regelausschuss

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