Süd (SHV)

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SHV - Mitteilungen • Nr. 83 vom 1.11.2018

Fahrkosten- Spesenregelung im SHV

Liebe Hockeyfreunde,

aus aktuellem Anlass möchte ich auf die im SHV gültigen Abrechnungsregelungen für Schiedsrichter hinweisen:

Spielleitungsaufwandsentschädigung ( SPAE ) für Schiedsrichter

Regionalliga Damen (1. und 2. RLD)

  • SPAE 40,00 € pro Spiel

2. Regionalliga Herren

  • SPAE 40,00 € pro Spiel

1. Regionalliga Herren

  • SPAE 45,00 € pro Spiel

 

Zusätzliche Spesenregelung

Bei Abwesenheit der Schiedsrichter von mehr als 6 Stunden, oder bei einfachen Entfernungen von mehr als 150 km vom Wohnort des Schiedsrichters zum Spielort, werden zusätzlich pro Tag € 15,00 vergütet. Werden zwei Spiele geleitet, erfolgt die Abrechnung der zusätzlichen Spesen im Bogen des zweiten Spieles.

 

Bei einer Abwesenheit der Schiedsrichter von mehr als 9 Stunden, erhält der Schiedsrichter zusätzlich € 15,00 vergütet (insgesamt also 30,00 € zusätzlich).

 

Nicht 30,00 Euro pro Spiel, sondern für die Abwesenheit von mehr als 9 Stunden ! Der Betrag wird auch hier im Bogen des zweiten an diesem Tag zu leitenden Regionalligaspieles vermerkt.

 

Diese Sätze gelten auch für Aufstiegs- und Relegationsspiele zu diesen Spielklassen.

 

Sollte die Abwesenheit der Schiedsrichter von mehr als 6 Stunden durch „höhere Gewalt“ (z.B. Stau oder bei einer Spielunterbrechung wegen Gewitters) zustande kommen, so sind die Schiedsrichter angehalten, dieses auf dem Spielbericht zu vermerken, um eine Überprüfung zu gewährleisten.

 

Zur Klarstellung:

Bei Einzelspielen ist es nicht möglich , die zusätzlichen Spesen von 30,00 Euro abzurechnen.

 

Die zusätzlichen Spesen in Höhe von 15,00 Euro können also nur bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Stunden abgerechnet werden oder wenn die einfache Entfernung zw. Wohnort des SR und des Spielortes mehr als 150 km beträgt.
 

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass wenn 2 Spiele hintereinander geleitet werden, die zusätzlichen Spesen wegen einer Abwesenheit von mehr als 6 oder 9 Sunden nur dann abgerechnet werden können, wenn es sich um 2 Regionalligaspiele handelt. Es geht nicht wenn, vorher oder nachher ein BL, OL oder VL Spiel geleitet wird.

 

 

Fahrkostenabrechnung bei RL und Spiel des eigenen Landesverbandes

Sollte vor oder nach einem RL Spiel, ein weiteres Spiel im Zuständigkeitsbereich des

Landesverbandes geleitet werden (z.B. VL oder OL), sind die Fahrkosten anteilig auf beide Spiele aufzuteilen (Beispiel: Die Fahrkosten betragen 40,00 Euro. Im SHV sind 20,00 Euro als Fahrkosten und im OL / VL Spiel 20,00 Euro im Spielberichtsbogen einzutragen).


Fahrtkostenersatz für Schiedsrichter in den Regionalligen

Anreise mit dem PKW ( 1 SR ) 0,30 € / km

Anreise mit dem PKW ( 2 SR ) 0,32 € / km

 

Wenn es die Wohnorte der Schiedsrichter zulassen, soll eine gemeinsame Anreise zu den Spielorten erfolgen. Dazu gehört u.a. dass Schiedsrichter sich z.B. an einem P & R Parkplatz an der Autobahn treffen und gemeinsam in einem PKW weiterfahren.


Keine Ansetzung neutraler Schiedsrichter

Können durch den SHV Vorstand Schiedsrichter keine neutralen Schiedsrichter zu Regionalligaspielen eingeteilt werden, kommt § 35 Absatz 2 und 3 DHB SPO zur Anwendung. In diesen Fällen werden vom SHV keine Fahrtkosten, Spielaufwandsentschädigungen und Spesen übernommen.

Siehe Anlage 2 Nr. 3 der ZSPO – SHV !


Anreise mit der Bahn

Bei Anreise mit der Bahn werden die Kosten gem. den vorzulegenden Bahnbelegen erstattet.

Der Heimverein ist für den Transport der Schiedsrichter vom

Bahnhof zum Spielort und zurück verantwortlich. Hierfür dürfen keine Kosten abgerechnet werden.

Kommt der Heimverein dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die Kosten für Taxi o.ä. selbst zu tragen und diese dürfen nicht in den Spielberichtsbogen eingetragen werden und sind somit nicht Umlagefähig.

 

Sollten Unklarheiten bei der Abrechnung oder der Anreise entstehen, sind bitte die zuständigen Staffelleiter und der SHV Vorstand Schiedsrichter rechtzeitig anzufragen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Daniel Leunig / Daniel Gruss

SHV Vorstände

01.11.2018

 

Diese Bestimmungen sind auch auf der SHV-Seite "Dokumente/Formulare" zum Download als PDF abgelegt.


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