Änderung der Spielordnung BHV (SPO BHV)
Die SPO BHV (Stand 01.11.1999) wird wie folgt geändert:
In § 14 Abs. 4 wird an den bisherigen Text ein dritter Satz angefügt:
(4) Meisterschaftsspiele werden im Allgemeinen in jeder Gruppe mit Hin- und Rückspielen ausgetragen. Gehören einer Gruppe mehr oder weniger als 6 Mannschaften an, kann der SpA eine andere Regelung festlegen. Gehören einer Gruppe 4 Mannschaften an, wird in einer Dreifachrunde gespielt.
Im Strafgeldkatalog (Anhang A zur SPO BHV) werden die zu zahlenden Geldbeträge wie folgt erhöht:
Lfd.Nr. 05 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel mit rechtzeitiger Absage
(mind. 24 Std vorher) beim Gegner, beim Staffelleiter und bei den Schiedsrichtern, sowie in der Halle beim mit der Organisation beauftragten Verein, je Spieltag € 100,--
Lfd.Nr. 09 Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Meisterschaftsspiel ohne rechtzeitige Absage
(mind. 24 Std vorher) beim Gegner, beim Staffelleiterund bei den Schiedsrichtern, sowie in der Halle beim mit der Organisation beauftragten Verein, je Spieltag € 150,--
Die Änderungen werden mit dieser Veröffentlichung wirksam.
gez. Frank Selzer
BHV-Geschäftsstelle
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